Aktuelle rechtliche Fragestellungen zum Radverkehr

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1 Aktuelle rechtliche Fragestellungen zum Radverkehr Joachim Majcherek Leiter des Justitiariats des Landesbetrieb Straßenbau NRW 1 5. Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

2 Aktuelle rechtliche Fragestellungen zum Radverkehr Aktuelle Rechtsprechung Radschnellwege: Rechtsfragen auf dem Weg zur Verwirklichung Radverkehr auf nicht dem Straßenverkehr gewidmeten Wegen Notwendigkeit und Umfang vertraglicher Regelungen Auswirkungen des Wegfalls der Radwegebenutzungspflicht auf das Angebot an Radwegen 2 5. Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

3 Verkehrssicherungspflicht auf einem als Radwanderweg ausgeschilderten Feldweg LG Heidelberg, Urteil vom , Az.: 3 O 147/88 Verkehrssicherungspflicht Gemeinde: Schutz vor unvermuteten Gefahren Üblichen Gefahren eines Feldwegs (Spurrillen, auch hinter einer Kurve) müssen Radfahrer erkennen und beherrschen. Förmliche Widmung als Radweg unbeachtlich Solange ein beschränkt öffentlichen Weg (Feldweg (in erster Linie der Erschließung des angrenzenden Waldes und der umliegenden Felder dient) nicht als spezieller Radfahrweg hergerichtet, ausgebaut und unterhalten wird Entscheidend äußerlich erkennbare Bild, zu dessen Nutzung der Weg bestimmt ist und der sichtbare Ausbauzustand Ein solcher, nicht gepflastert Weg ist hinsichtlich seiner tatsächlichen Nutzung ist nicht mit einem parallel zu einer Landstraße verlaufenden Radund Fußweg zu vergleichen (OLG Celle, Urt. vom Az.: 8 U 61/12 ). Verbindungsweg zur Nachbargemeinde im Auftrag des Kreises als Radwanderweg beschildert führt nicht zur Verpflichtung, den Weg so ausbauen zu müssen, dass er für die Benutzung durch Radfahrer besonders geeignet ist Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

4 Verkehrssicherungspflicht für Waldwege (unterschiedlich breite und tiefe Wasserrinnen) OLG Düsseldorf, Urteil vom , Az.: 7 U 11/01 Nur solche Gefahren zu beseitigen oder vor Ihnen zu warnen, die für einen die normale Sorgfalt beobachtenden Benutzer nicht rechtzeitig erkennbar sind oder vor denen er sich nicht selbst schützen kann. Z.B. muss im Wald eine Wasserablaufrinne nicht unterirdisch verlegt werden, unzumutbarer Aufwand Ständige sorgfältige Beobachtung der Wegefläche und eine ständige Bereitschaft zu plötzlichem Ausweichen oder plötzlicher Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit Gilt auch für Waldwege, die zur Benutzung mit dem Fahrrad freigegeben sind. BGH hat mit Urt. vom Az.: VI ZR 311/11 bestätigt, dass Waldwege mangels entsprechender Widmung keine öffentlichen Straßen nach dem Straßen- und Wegerecht sind. Betreten der Waldwege/ Betreten des Waldes: Beides erfolgt anders als bei öffentlichen Straßen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Baumkontrollen wie bei Straßenbäumen: Waldbesitzer auch an stark frequentierten Waldwegen nicht zuzumuten, ausgenommen aufgrund besonderer Schadensfeststellung nach Sturm und atypische Waldgefahren 4 5. Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

5 Falle für Radfahrer LG Duisburg, Urt. vom , Az.: 10 O 10/07 Bereich der Lichtzeichenanlage ein 2 cm starkes Stromkabel diagonal und in spitzem Winkel zur Fahrtrichtung über den Radweg geführt Bessere Erkennbarkeit des Fahrbahnzustandes durch Radfahrer darf nicht dazu führen, dass Fallen (erhebliche Sturzgefahr) gebaut oder geduldet werden. Kontrollpflichten verletzt, im Bereich von Baustellen die damit verbundenen Einrichtungen wegen der erhöhten Gefahrentendenz nicht regelmäßig kontrollieren (nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und den örtlichen Verkehrsverhältnissen) OLG München, Urteil vom 16. Februar U 3409/11 Sturz eines Radfahrers an einer Schlauchabdeckung auf einem Gehweg Der Verkehrssicherungspflichtige ist, selbst wenn ihm abverlangt wird, zu berücksichtigen, dass der Gehweg verkehrsordnungswidrig von Radfahrern befahren werden könnte, nicht verpflichtet, die Unfallstelle so zu sichern, als ob es sich um einen Radweg handeln würde 5 5. Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

6 Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Vorfahrtregelung OLG München Urteil vom Az.: 1 U 4266/12 Einmündende Straße war vorfahrtsberechtigt ( 8 Abs. 1 StVO) Die Straßenverkehrsbehörde ist gemäß 45 Abs. 9 Sätze 1 u. 4 StVO verpflichtet, an der Einmündung eines Radweges in eine Ortsverbindungsstraße eine ausdrückliche Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen zu treffen (oder ein geeignetes Gefahrenzeichen anzubringen Unübersichtlich: die Rechtslage wird eindrucksvoll illustriert Ausweislich der Ermittlungsakte der Polizeiinspektion die beiden den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten, die als besonders sachkundig angesehen werden müssen, selbst aus der ex post Perspektive die Vorfahrtsberechtigung falsch zu Gunsten der Ortsverbindungsstraße beurteilt haben Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

7 Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht an einem Bahnübergang LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 31. Januar O 749/12 Spurrillenbreite der Schienen an einem Bahnübergang - Radfahrer muss viermal innerhalb von ca. 8 m Fahrstrecke seine Fahrtrichtung um 45 ändern oder die gesamte Straßenbreite zum Queren des Bahnüberganges in Anspruch nehmen Es genügt in diesen Fällen nicht, dass der Bahnübergang nach den Regeln der StVO angekündigt wird und die Schienen von Weitem erkennbar sind. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 23. Januar U 387/12 Äußeren Erkennbarkeit auf die Gefahr einstellen müssen Erkennbarkeit von Fahrbahnunebenheiten für einen Radfahrer (OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juli U 26/13 ) Wenn neben den Schienen kein hinreichender Raum für ein Befahren mit einem Fahrrad vorhanden war - andere Handlungsalternativen zur Verfügung gestanden: vom Fahrrad absteigen und dieses schieben oder aber die Straße verlassen und umfahren können Zweiradfahrern müssen die sich aus Gleisen ergebenden Gefahren, nämlich geringere Haftfähigkeit der Reifen und hierdurch bedingte Rutschgefahr sowie die Gefahr, mit den Reifen in die Schienenspur zu geraten und der damit verbundene Verlust der Lenkfähigkeit, bekannt sind oder ihnen bekannt sein. Zweiradfahrer haben diese Gefahren hinzunehmen und sich auf diese einzustellen (vgl. OLG Hamm, Urt. v U 216/79, VersR 1981, 389) Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

8 Verkehrssicherungspflicht auf für den Verkehr gesperrten Baustelle OLG Hamm, Beschluss vom I-9 U 135/13 Durch Absperrschranken und Verkehrszeichen begründete Beschränkung des Verkehrs in einem Baustellenbereich Schutz der dort zu beachtenden Verkehrssicherungspflichten auf die Personen beschränkt, die sich berechtigterweise in dem Baustellenbereich aufhalten. Unbefugten Besuchern gegenüber werde der Verkehrssicherungspflicht im Regelfall bereits durch das Betretungs- beziehungsweise Durchfahrtsverbot genügt. Fahrweise den gegebenen Verhältnissen nicht angepasst, sondern nach eigenen Angaben mit einer für Rennradverhältnissen nicht schnellen, aber unveränderten Geschwindigkeit gefahren (Überwiegendes Mitverschulden) Erkennbarkeit der unerlaubten Benutzung einer Forststraße durch einen Mountainbiker (Oberster Gerichtshof Wien, Beschluss vom 28. November Ob 200/12h) 8 5. Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

9 Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht OLG Stuttgart Urteil vom Az.: 4 U 133/11 Konstruktion nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprach Sonderkonstruktion Zweck der Schutzeinrichtung (nach RPS) sollen Unfallfolgen so gering wie möglich halten Verschulden: Planungsleistungen (Land an Stadt, diese an Büro) nicht ausreichend instruiert, überwacht und überprüft Gefährliche Konstruktion - eigenständige Prüfungspflicht des Landes Nicht nachgewiesen, dass bei Ausführendem Einhaltung der Regelwerke sichergestellt war Heikler und sensibler Bereich eigene Überprüfung unverzichtbar Nach in anderen Bereichen bekanntgewordenen Unfällen im Rahmen der Überwachung Prüfungspflicht Pflicht zur Umsetzung neuer technischer Erkenntnisse Bäume oder Bauwerke, die regelkonform gepflanzt bzw errichtet worden sind, entsprechen den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht. Ausnahme, wenn die Änderung eines technischen Regelwerks aufgrund seines ausdrücklichen Wortlauts dazu führt, dass das Regelwerk nicht nur für die zukünftige Einrichtungen gilt, sondern auch den Bestand erfasst. Hälftiges Mitverschulden der Klägerin 9 5. Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

10 Radschnellwege: Rechtsfragen auf dem Weg zur Verwirklichung Rechtsgrundlage für Radwege heute Koalitionsvertrag: Radschnellwege mit Investitionsförderung durch den Bund Arbeitskreis Radschnellwege Rechtliche Einordnung Eigene Straßenkategorie Landesradwege Ergänzung des 49 StrWG NRW um einen Abs. 3 oder Landesradwegegesetz Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

11 Radschnellwege: Rechtsfragen auf dem Weg zur Verwirklichung Ausstattung und rechtliche Anforderungen Projekt Radschnellweg Ruhr (RS1) - Premium-Produkt - rund 100 km lange Trasse Einhaltung der gesetzten Ausbaustandards des Landes NRW für Radschnellwege. ( 4 m breiter Radweg, 2,00 m Fußweg), durchgehend asphaltiert - Standards nur in Einzelfällen zu realisieren Widmung oder Gestattungsvertrag? - doppelte Widmung Mehrfachnutzung (Kommunikationskonzept) Nutzung Kanaluferweg Anforderungen Nutzung als Radweg, bleiben Betriebswege als Teil der Bundeswasserstraße Betriebsgelände der WSV i.d.r. im Eigentum des Bundes (vorrangig WSVbetriebliche Nutzung) Benutzung durch Radfahrer auf eigene Gefahr geduldet Reglm. Gestattungsvertrag: Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die Kommunen (Übernahme freiwilliger Leistungen Aufsichtsbehörde) Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

12 Ausstattung der Radschnellwege Bsp. Betriebswege an Kanälen Nutzung Kanaluferweg Anforderungen Umfang der zugelassenen Nutzungen Fahrräder sowie Pedelecs (Unterstützung bis 25 km/h)/schnellradweg? Betriebsspezifischen Aspekte (Bsp. der WSV/ keine Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs) Querschnittserweiterungen: Betriebsweggeometrie, Kanalgeometrie, Eigentums- und Liegenschaftsverhältnisse und ggf. erforderliche Planfeststellungsverfahren Rechte Dritter: z.b. Kabelleitungen, Wasserentnahmen (stationär und mobil), Liegestellen, Sonderverträge: z.b. RAG, Bootszugänge Traglast der Decke durch die Betriebsfahrzeuge Winterdienst und Salz (Einsickern der Salze in die Dämme und das Kanalwasser ist wegen der hohen Kanalwassergüte zu vermeiden) Keine Geländer als Absturzsicherung - Markierung (äußere Leitlinie), Engstellen zusätzlich StVO-Gefahrenzeichen durch Straßenverkehrsbehörden Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

13 Radschnellwege: Rechtsfragen auf dem Weg zur Verwirklichung Verknüpft hoch gelegener genutzter Bahntrasse mit dem städtischen Rad- und Fußwegenetz Ca. 170 der rund 190 Straßen-Querungen durch Wohngebiete urbaner Raum - Trassierung von Radschnellwegen möglichst größte Erschließungswirkung möglichst direkte Führung möglichst zügige Vorankommen und die Sicherheit der Radfahrenden sichergestellt möglichst kostengünstige Lösung Bahn plangleich queren? Sicherheitsbelange Parallelführungen von Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen entlang von Bundesstraßen/Autobahnen Wozu dienen die anbaufreien Zonen? Welche Nutzung ist darin zulässig bzw. wird darin geduldet? Welche Vor- und Nachteile liegen aus Sicht der Straßenbauverwaltung darin, einen Radweg / Radschnellweg in der anbaufreien Zone zu führen? Verkehrssicherungspflichten Zweckbestimmung ist prägend Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

14 Radverkehr auf nicht dem Straßenverkehr gewidmeten Wegen Notwendigkeit und Umfang vertraglicher Regelungen Notwendigkeit und Umfang der vertraglichen Regelungen zur Nutzung von nicht dem Straßenverkehr gewidmeten Wege und Flächen Vertragsmuster HBR Problembespiele: Stadt Gummersbach, Landesforstverwaltung, Bundeswasserstraßenverwaltung Lösung mit Begründung Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

15 Auswirkungen des Wegfalls der Radwegebenutzungspflicht - Angebot an Radwegen BVerwG, Urteil v C 42/09 NJW 2011, 1527 Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt ( 45 STVO 45 Absatz IX 2 StVO). Konkrete örtliche Verkehrssituation muss es rechtfertigen, Radweg anzuordnen bzw. aufrecht zu erhalten Rechtliche Regelungen 6 StrWG NRW Widmung (1) Widmung ist die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. (3) In der Widmung sind die Straßengruppe, zu der die Straße gehört und Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige sonstige Besonderheiten festzulegen (Widmungsinhalt). (4) Nachträgliche Beschränkungen der Widmung richten sich nach den Vorschriften über die Einziehung( 7). Sonstige nachträgliche Änderungen des Widmungsinhalts sind durch Widmungsverfügung festzulegen. 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge ((4) 2Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.) Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

16 Auswirkungen des Wegfalls der Radwegebenutzungspflicht Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240 StVO) besteht keine gemeinsame Baulast. Es handelt sich um einen auch für Radfahrer bestimmten Weg und damit nicht um einen reinen Gehweg, so dass die Baulast gemäß 5 Abs. 3 FStrG/ 44 Abs. 4 StrWG NRW nicht auch nicht teilweise innerorts der Gemeinde zugeordnet werden kann. Träger der Straßenbaulast für die Fahrbahn ist für alle für den Radverkehr bestimmten bzw. gewidmeten Teile der Straße verantwortlich, die nicht reiner Fußweg sind Herstellungs- und Unterhaltungskosten hälftig geteilt Umgestaltung durch bauliche Maßnahme - Widmungsfiktion 2 Abs. 6a FStrG (12 a Abs. 2 Nr. 2 S. 2 ODR Geh- und Radwege in den Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast: Die Änderung der verkehrlichen Funktion erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Baulastträgern. Baulast, Unterhaltung und Winterdienst (ggf. nunmehr durch die Anlieger) geht auf die Gemeinde über Gewidmet wird der reine Gehweg Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

17 Auswirkungen des Wegfalls der Radwegebenutzungspflicht Reiner Radweg keine Änderungen, es sei denn, Berechtigung (für Bau und Betrieb) für diesen Radweg wäre entfallen! Es besteht ein Anspruch auf Übernahme der Baulast, der ggf. auch rechtsaufsichtlich durchgesetzt werden kann. Ist kein Radverkehr mehr vorgesehen und gestattet (reiner Gehweg Zeichen 239), besteht ein Anspruch auf Übernahme der Baulast gegenüber der Gemeinde. Die Baulastpflicht kann durch verkehrsbehördliche Anordnungen nicht herbeigeführt oder geändert werden. Anderer Radweg Bleibt der Radweg als für Radfahrer weiterhin erkennbarer und benutzbarer Weg erhalten, gilt dann als sog. Anderer Radweg im Sinne des 2 Abs. 4 S. 3 StVO, trotz Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, Weg in geteilter Baulast Bund/Land/Kreis und Gemeinde BR Münster in Abstimmung mit dem MBWSV: Änderung der Baulastträgerschaft für Radwege bei Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht Regelungsbedarf durch die nächste StVO-Novelle; keine Befassung im BLFA- STVO/OWi (Bonn Jan 2014) Gemeinsamer Geh- und Radweg In der Baulast des Fahrbahnbaulastträger Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

18 Auswirkungen des Wegfalls der Radwegebenutzungspflicht Anordnung der Beschilderung als Beitrag zur Entflechtung des Verkehrs und Verkehrssicherheit Bei Wegfall der Radwegebenutzungspflicht nach 2 Abs. 4 Satz 2 StVO bliebe dieser Radweg als für Radfahrer weiterhin benutzbarer Weg erhalten (sog. anderer Radweg i. S. d. 2 Abs. 4 Satz 3 StVO) Würde der Radweg in einen Gehweg umfunktioniert, würde sich die Baulast der Gemeinde (einschließlich Winter-Reinigungspflicht) erweitern. Auf so einem (reinen) Gehweg kann Radverkehr optional zugelassen werden (vgl. Zeichen 239 i. V. m. ZZ ). Aus diesem Öffnen des Gehweges für den Radverkehr ändert sich der straßenrechtliche Status des Gehweges nicht. Die Baulastpflicht kann auch in diesem Fall durch verkehrsbehördliche Anordnungen nicht herbeigeführt oder geändert werden Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

19 Noch Fragen? Kontakt Joachim Majcherek Straßen.NRW Wildenbruchplatz Gelsenkirchen Telefon joachim.majcherek@strassen.nrw.de Detmolder Verkehrstag am "Radverkehr - aktuelle Fragen" Detmold

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