Logistiktag Ludwigsfelde 2010
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- Benjamin Schubert
- vor 8 Jahren
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1 Logistiktag Ludwigsfelde 2010 Damit die Wirtschaft auch in Zukunft rollt Finanzierungsstrategien für den Erhalt und Ausbau Der Verkehrsinfrastruktur 17.September Rechtsanwalt Björn Karaus Goldenstein & Partner Rechtsanwälte Steuerberater
2 ,, Anforderungen der regionalen Transport- und Logistikwirtschaft an Straßenbau- und Infrastrukturmaßnahmen Referent: Rechtsanwalt Björn Karaus, Goldenstein & Partner, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht 2
3 Zum Referenten Studium der Rechtswissenschaften in Bochum Referendariat im Mülheim a. d. Ruhr, Duisburg und Düsseldorf Seit 2004 als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Wirtschafts- insbesondere Transportrechts tätig 3 Seit 2009 Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht sowie Mitglied im Fachanwaltsausschuss der Rechtsanwaltskammer Berlin
4 Anforderungen an Straßenbau- und Infrastrukturmaßnahmen Rechtliche Aspekte: zivilrechtliche Haftung Rechtsschutz gegen einzelne Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenbau/ Verkehrssteuerung 4
5 Zivilrechtliche Haftung des Straßenbaulastträgers Anspruchsgegner: Träger der Straßenbaulast: Bund/ Länder/ Landkreise/ Städte/ Gemeinden (je nach Straßenlage) Haftung für Schäden durch Straßenschäden (Schlaglöcher) Voraussetzung: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht 5
6 Verkehrssicherungpflicht des Straßenbaulastträgers Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich danach, für welche Art von Verkehr ein Weg nach seinem äußeren Befund unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsauffassung gewidmet ist (BGH VersR 1989, 847 f.) 6
7 Muss die Behörde vor Schlagloch mit Gefahrenzeichen warnen? 7
8 Anforderungen an die Behörden Die Behörden müssen mit Rücksicht auf die vielfältigen Aufgaben der öffentlichen Hand nur diejenigen Maßnahmen ergreifen, die objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar sind (BGH NJW 1970, 1126) 8
9 Anforderungen an den Straßennutzer Grundsätzlich muss sich der Straßenbenutzer den Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm darbietet (BGH VersR 1974, 1055) gesteigerte Aufmerksamkeit wird erwartet bei Befahren einer Umleitungsstrecke Fahren im Dunkeln Fahren auf winterlichen Straßen etc. 9
10 Einzelfälle: OLG Rostock (Urteil vom ) - unbefestigter Baustellenabschnitt - Umleitungsstraße - Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h - Fahrer fährt mit 20 Km/h in Schlagloch keine Haftung des Straßenbaulastträgers; Verkehrsteilnehmer musste mit Abnutzung (Schlagloch) rechnen und Fahrweise anpassen 10
11 OLG Nürnberg (NZV 1996, 149) - Schlagloch (60cm x 40 cm x 10cm) im Bereich einer Autobahnbaustelle - Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 Km/h - Unfall bei Dunkelheit Behörde hätte Warnzeichen aufstellen müssen, da Schlagloch bei Dunkelheit nicht erkennbar war; i. Ü. musste Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen, das Schlagloch auf Fahrbahn einer Autobahn (erhöhte Geschwindigkeit!) auftritt 11
12 Welche Kontrollmaßnahmen schuldet die Behörde? 12
13 OLG Brandenburg (Urteil vom ) - Straßenbelag aus Grobpflasterstein - Extreme Straßenbelastung durch die Nutzung von Schwertransportern im Zuge einer Großbaustelle - Frost - Tau - Periode - Verkehrsteilnehmer fährt bei Tage mit 50 Km/h in 20 cm tiefes und 50 cm breites Schlagloch Kontrollfahrten des Straßenbaulastträgers in zweiwöchigen Turnus nicht ausreichend! Aufgrund der oben genannten besonderen Umstände wäre einwöchiger Turnus zwingend erforderlich gewesen. 13
14 Fazit: Abwägung erforderlich zwischen personell und finanziell zumutbarem Aufwand der Behörde und verantwortlichen, besonnenen und vorsichtigen Straßennutzern 14
15 Öffentlich rechtliche Probleme in Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen und Verkehrsflußregelungen 15
16 Rechtschutz gegen verkehrsrechtliche Anordnungen Widerspruch binnen eines Jahres nach Aufstellen des betreffenden Verkehrsschildes Bei WS - Zurückweisung: Klage vor Verwaltungsgericht 16
17 Überholverbot für LKW auf Autobahn rechtswidrig? 17
18 VG Augsburg (Av 3K ), Kläger = selbständiger Fuhrunternehmer; wendet sich gegen streckenweises Überholverbot für LKW 18
19 Abwägung: pro Verbot: - Zustand einer Vorkriegsautobahn (erhebliche Steigungen und Gefälle) - hohes LKW - Aufkommen - verkehrsflußbehindernde Überholmanöver contra Verbot: - unverhältnismäßige Belastung der LKW - Fahrer - Milderes Mittel wäre Überwachung des Verbots des Überholens ohne ausreichende Geschwindigkeitsüberlegenheit 19
20 Ergebnis: Beschränkung des fließenden Verkehrs hier zulässig, weil auf Grund der besonderen Gefahrenlage zwingend geboten. Verbotsüberwachung wäre überdies mit erheblichem (unzumutbarem) Mehraufwand verbunden. 20
21 Vollsperrung einer Straße zur Durchführung von Straßenerneuerungsarbeiten 21
22 VG München (M 23E ), Klägerin betreibt Transportunternehmen; wendet sich gegen eintägige Vollsperrung (07:00-20:00) einer zum Betriebsgelände führenden Straße 22
23 Abwägung: pro Sperrung: - dringend erforderliche Straßensanierung - Sperrung an Sonn - oder Feiertag nach Feiertagsgesetz unzulässig; Baumaßnahme erheblich teurer contra Sperrung: - Schäden (Umsatzeinbuße) i.h.v ,00 EURO - Durchführung der Baumaßnahme an Sonn -/ Feiertagen belastet Gewerbebetrieb in geringerem Maß 23
24 Ergebnis: Unternehmen muss Beeinträchtigung insbesondere dann hinnehmen, wenn ausreichend Gelegenheit zur Disposition gegeben war (hier: Ankündigung 3 Wochen vorher). Öffentliches Interesse an Durchführung der Baumaßnahme überwiegt unternehmerische Interessen. 24
25 Verkehrsbeschränkung (Durchfahrverbot für LKW mit zulässigem Gesamtgewicht ab 7,5t) für Ortsdurchfahrt 25
26 VG Aachen (Beschluss vom ) Kläger betreibt Recyclinganlage und Deponie in räumlicher Nähe des Durchfahrtsverbots Wendet sich gegen LKW - Durchfahrtsverbot 26
27 Abwägung: pro Durchfahrtsverbot: - Verdopplung des Schwerlastverkehrs ( Maut - Flüchtlinge ) - Überschreitung des Lärmpegels 27 contra Durchfahrtsverbot: - erhebliche Umsatzeinbußen durch Umweg für Kunden (hoher Frachtanteil in Preis für Schüttgüter) - Umleitungsstrecke verdoppelt Fahrzeit - Anstehende Verkehrszählung ergäbe bei Durchfahrtsverbot günstigen Verkehrswert; Folge: Bau einer Ortsumgehungsstraße weniger wahrscheinlich
28 Ergebnis: Lärmschutz - Richtlinien - SAV Ziff 1.3 Sperrung einer Bundesstraße als ultima ratio 28
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartner: Björn Karaus Rechtsanwalt/Fachanwalt Transport- und Speditionsrecht Goldenstein & Partner Hegelallee 1, Potsdam Tel.: 0331/ Fax: 0331/
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