Schleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband e.v.
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- Lothar Winter
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1 Schleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband e.v. Jens Fickendey-Engels Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Lorentzendamm Kiel Hier den Titel der Präsentation eingeben 1
2 Wann ist der Wald sicher? Rechtliche Rahmenbedingungen der Verkehrssicherungspflicht und deren Umsetzung in der Rechtsprechung Jens Fickendey-Engels Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Waldbesitzerverbandes e.v. Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 2
3 Druckzwiesel Ohrenbildung Zugzwiesel Wassertasche Laubquaste Zwieseliger Vergabelungsaufbau Pilzfruchtkörper Löwenschwanz Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 3
4 BGB Titel 27. Unerlaubte Handlung 823 Schadensersatzpflicht (1)Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (1)Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 4
5 BGB 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen (1)Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. (1)Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt. Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 5
6 Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein 17 Abs. 1 Betreten des Waldes (1) Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten.. Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 6
7 Bundeswaldgesetz 14 Betreten des Waldes (1)Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren. (1)Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen. Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 7
8 Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein 19 Haftung Durch das Betreten und sonstige Benutzungsarten des Waldes werden keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden begründet. Die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden haften insbesondere regelmäßig nicht für 1. typische sich aus dem Wald und der Bewirtschaftung des Waldes ( 5) und den Regelungen für Naturwald ( 14) ergebende Gefahren, insbesondere durch Bäume oder Teile von Bäumen und den Zustand von Wegen, 1. Gefahren, die dadurch entstehen, dass beim Betreten oder bei sonstigen Benutzungsarten des Waldes ( 17 und 18) schlechte Witterungs- oder Sichtverhältnisse nicht berücksichtigt werden sowie 1. Gefahren abseits von Waldwegen, insbesondere durch waldtypische Geländeverhältnisse, Gruben, Gräben und Rohrdurchlässe. Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 8
9 Haftungsauschlüsse - typische Gefahren -> waldtypische Gefahren -> naturtypische Gefahren -> Gefahren aus der Waldbewirtschaftung - atypische Gefahren Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 9
10 Erholung Mountain Biking Naturschutz Betretungsrecht Totholz Stilllegung Öffnung von Flächen Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 10
11 Betätigung für Waldbesitzer oder Tätigkeitsfeld für Sachverständige? Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 11
12 - FLL-Baumkontrollrichtlinien - Handlungsrahmen Verkehrssicherung Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 12
13 OLG Hamm, 6 U 160/09, vom (NJW-RR, 2010, 1614) Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 13
14 - LG Saarbrücken, 12 O 271/06, vom 03. März OLG Saarbrücken, 1 U 177/10-46, vom 09. November BGH, VI ZR 311/11, vom 02. Oktober 2012 Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Lorentzendamm Kiel Wann ist der Wald sicher? 15
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