41. DFN Betriebstagung Forum Recht
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- Catharina Schneider
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1 41. DFN Betriebstagung Forum Recht Haftung für fremde Inhalte im Internet 1
2 1.Teil: Einführung und Begriffe Multimedia-Normen II. Providertypen III. Zuordnung nach Angebot bzw. Leistung 2
3 1.Teil: Einführung und Begriffe I. Die wichtigsten Multimedia-Normen? Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) Regelungen für Massenkommunikation? Teledienstegesetz (TDG) Regelungen für Individualkommunikation Homepages von Hochschulen: Es gilt der MDStV (str.) 3
4 1.Teil: Einführung und Begriffe II. Providertypen? Der Accessprovider: Zugang zum Internet? Der Contentprovider: Lieferant von Inhalten (Texte, Töne, Bilder, etc.)? Der Hostprovider (Serviceprovider): Bereitstellung von Speicherplatz 4
5 1.Teil: Einführung und Begriffe III. Zuordnung von Hochschulangeboten zu den Providertypen Zuordnung ist Haftungsfaktor: Je nach Zuordnung zu einem bestimmten Providertyp gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Haftung 5
6 2. Teil: Accessprovider Haftungsprivilegierung für Hochschulen Keine Haftung als Accessprovider, wenn kumulativ: Die Übermittlung von Informationen nicht veranlasst wird Der Empfänger der übermittelten Informationen nicht ausgewählt wird Die übermittelten Informationen weder ausgewählt noch verändert wurden 6
7 3. Teil: Contentprovider Grundsatz: Hochschulen haften für eigene Inhalte selbst ( 6 Abs. 1 MDStV bzw. 8 Abs. 1 TDG) 7
8 3. Teil: Contentprovider Haftung nach den allgemeinen Gesetzen Zum Beispiel: Urheberrecht (UrhG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Strafgesetzbuch (StGB) 8
9 4. Teil: Hostprovider Haftung für fremde Inhalte Grundsatz: Haftungsbeschränkung für fremde Inhalte ( 9 MDStV bzw. 11 TDG) 9
10 4. Teil: Hostprovider Haftung für fremde Inhalte Haftungsausschluss gegeben, wenn:? Keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung? Im Falle von Schadensersatzforderung: Keine Tatsachen, die auf rechtswidrige Handlung hingedeuteten haben? Nach Kenntnis umgehende Löschung oder Sperrung 10
11 4. Teil: Hostprovider Haftung für fremde Inhalte BGH 12. März 2004 Internet-Versteigerung? Bei positiver Kenntnis Pflicht zur Sperrung/Löschung? Keine Schadensersatzpflicht des Hostproviders? Keine Überwachungspflicht bezgl. rechtswidriger Inhalte 11
12 4. Teil: Hostprovider Haftung für fremde Inhalte BGH 12. März 2004 Internet-Versteigerung? Nachgelagerte Überwachungspflicht, dass es in Zukunft nicht zu gleichartigen Rechtsverletzungen kommt? Technisches Wie : Einsatz entsprechender Software, die nach niedrigem Preis und Hinweis auf Nachbildung fahndet 12
13 4. Teil: Hostprovider Haftung für fremde Inhalte BGH 12. März 2004 Internet-Versteigerung Begründung für die Löschungspflicht (juristisch genannt Unterlassungsanspruch) Wortlaut von 9 MDStV bzw. 11 TDG sagt nichts über Ausschluss Gesetzeszusammenhang spricht für Unterlassungsanspruch EU-Recht steht Unterlassungsanspruch nicht entgegen Hostprovider ist wegen Bereitstellung Störer 13
14 4. Teil: Hostprovider Haftung für fremde Inhalte Haftung für fremde Urheberrechtsverstöße? Schadenersatz: Bei fehlender Kenntnis - nein Bei offensichtlichen Tatsachen - ja Bei Nichtlöschung oder Nichtsperrung ja? Pflicht zur Löschung/Sperrung: L Bei Kenntnis - ja Dann Pflicht gleiche Urheberrechtsverletzung zu unterbinden 14
15 4. Teil: Hostprovider Haftung für fremde Inhalte: Mailing-Listen? Grundsatz: Es haftet der Handelnde? Verantwortung der Hochschule: In Bezug auf Schadensersatz In Bezug auf Löschungspflicht In Bezug auf Verhinderung weiterer Verstöße nach Kenntnis 15
16 4. Teil: Hostprovider Haftung für fremde Inhalte: Mailing-Listen Mögliche Haftung der Hochschule wegen: Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung Verbreitung rassistischer Äußerungen Verletzung von Urheberrechten durch Attachment 16
17 4. Hostprovider Haftung für fremde Inhalte: Mailing-Listen Sonderproblem: Moderierte Mailing-Listen? BGH Internetversteigerung keine Überwachungspflicht? Aber: Hat Moderator durch Moderation Kenntnis von den rw. Inhalten und haftet deshalb die Hochschule? 17
18 4. Teil: Hostprovider Haftung für fremde Inhalte: Mailing-Listen Exkurs: Virtuelles Hausrecht der Hochschule Vorüberlegung? Pflicht zur Sperrung/Löschung rechtswidriger Inhalte? Bei Kenntnis und Nichthandeln Haftung der Hochschule? Pflicht zur Verhinderung weiterer Rechtsverstöße Schlussfolgerung: Bestehendes virtuelles Hausrecht 18
19 4. Teil: Hostprovider Haftung für fremde Inhalte Meinungsforen und Gästebücher? Grundsatz: Es haftet der Handelnde? Verantwortung der Hochschule: In Bezug auf Schadensersatz In Bezug auf Löschungspflicht In Bezug auf Verhinderung weiterer Verstöße nach Kenntnis 19
20 4. Teil: Hostprovider Haftung für fremde Inhalte Haftung für fremde veröffentlichte Pressemeldung Grundsatz: PM darf ohne Zustimmung veröffentlicht werden Problem: Haftung der Hochschule für Falschmeldung 20
21 5. Teil: Haftung für Hyperlinks Erscheinungsformen und Framing Normale Links:? Verweis auf Startseite einer anderen Homepage Deep-Links:? Zielgenauer Verweis unter Umgehung der Startseite Framing:? Technik zur Homepagegestaltung in statischen Rahmen 21
22 5. Teil: Haftung für Hyperlinks Grundsatz Freiheit für Hyperlinks Links dürfen grds. ohne Zustimmung gesetzt werden (Entscheidung des BGH vom 17. Juli 2003 Payerboy ) 22
23 5. Teil: Haftung für Hyperlinks 23
24 5. Teil: Haftung für Hyperlinks Sonderfall Framing Strittig, ob die Technik zulässig ist: LG München I: Zulässig bei Hinweis auf Fremdheit OLG Hamburg: Generell unzulässig 24
25 5. Teil: Haftung für Hyperlinks Haftung für fremde Inhalte Keine gesetzliche Regelung? Strafrechtliche Verantwortung? Zivilrechtliche Haftung 25
26 5. Teil: Haftung für Hyperlinks Haftung für fremde Inhalte Strafrecht Grundsatz: Strafbarkeit setzt Vorsatz voraus Fall PDS-Abgeordnete Angela Marquardt 26
27 5. Teil: Haftung für Hyperlinks Haftung für fremde Inhalte Zivilrecht Neue Rechtslage: Urteil des BGH vom 1. April 2004 Schöner Wetten Link-Setzender hat Prüfungspflicht Wird Prüfungspflicht nicht verletzt, scheidet Haftung aus 27
28 5. Teil: Haftung für Hyperlinks Haftung für fremde Inhalte Zivilrecht BGH Schöner Wetten : Prüfungsumfang Haftungsausschluss Einzelfall entscheidet. Zu berücksichtigen sind: Zweck der Verlinkung Umstände, die auf verbotene Inhalte hindeuten Möglichkeiten, die Inhalte als rw. einordnen zu können 28
29 41. DFN Betriebstagung Forum Recht Aktuelle Rechtsprechung 29
30 Aktuelle Rechtsprechung Neues zur Haftung für Dialer Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M.: Keine Zahlungspflicht bei manipulierter 0190er-Sperre 30
31 Aktuelle Rechtsprechung Neues zur Haftung für Dialer? Grds. Zahlungspflicht auch bei unbefugter Benutzung? Ungefugte Benutzung scheidet aber aus, wenn Firma (Hochschule) durch Fachunternehmen 0190er-Sperren installieren lässt und diese durch Dritte umgangen werden? Zahlungspflicht scheidet auch bei Manipulation durch Bediensteten aus, da dieser dann einem Einbrecher gleichzustellen ist 31
32 Aktuelle Rechtsprechung Neues zur Haftung für Dialer BGH Dialer vom 4. März 2004? Keine Pflicht für durchschnittlichen Internetbenutzer zur Installation von Anti-Dialer-Programmen? Folge: Keine Zahlungspflicht bei versteckt eingewählten Dialern 32
33 Aktuelle Rechtsprechung Neues zur Haftung im Urheberrecht Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. : Zusätzliches Schmerzensgeld für unerlaubtes Kopieren von Homepage- Inhalten 33
34 Aktuelle Rechtsprechung Neues zur Haftung im Urheberrecht Sachverhalt: Fremde Fachaufsätze kopiert, Namen ausgetauscht und auf eigener Homepage veröffentlicht Folge:? Schadenersatz in Höhe von Euro (Lizenzanalogie)? Zusätzlich Verurteilung zu Schmerzensgeld in gleicher Höhe 34
35 Kontaktadresse 35
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