Aktuelle Rechtsprechung
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- Philipp Kuntz
- vor 8 Jahren
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1 Aktuelle Rechtsprechung Zur Sperrungsverpflichtung von Access- Providern Dipl. Jur. Eva Schröder Wissenschaftliche Mitarbeiterin am ITM Forschungsstelle Recht im DFN 1
2 Zivilgerichtliche Entscheidungen Vier Entscheidungen der Zivilgerichte: LG Kiel (Urteil vom ) LG Düsseldorf (Beschluss vom ) und LG Frankfurt a.m. (Beschluss vom ) sowie OLG Frankfurt a.m. (Beschluss vom ) 2
3 Sachverhalt Anbieter von Erotikseiten (mit Sitz in Dtl.) verlangten Sperrung des Zugangs zu Konkurrenzangeboten im Internet Grund: Vorhalten jugendgefährdender Inhalte auf Servern der Konkurrenten Ziel: Sperrung der Erotikseiten anderer Anbieter über DNS Server der Beklagten Besonderheit: Vorgehen gegen Internetzugangsprovider 3
4 Sachverhalt Kläger machten geltend: Verstoß gegen 4 Abs.2 JMStV Anbieter müssen dafür Sorgen, dass nur Erwachsene Zugriff haben Verstoß gegen 184c StGB Verbreitung pornographischer Darstellungen durch Telemedien ohne Sicherung Verstoß gegen Wettbewerbsrecht 3, 4 Nr. 11 UWG: Zuwiderhandlung gg. Vorschrift, die auch Marktverhalten regeln soll 4
5 Hintergrund der Entscheidungen BGH Entscheidung Über 18.de in Bezug auf Altersverifikationssysteme : effektive Barriere erforderlich einmalige persönliche Identifizierung der Nutzer und Authentifizierung bei jedem Abruf sog. Post-Ident-Verfahren Bereits in einstweiligen Verfügungen gegen Betreiber der Seiten festgestellt: hier nicht ausreichend erfüllt! 5
6 Verpflichtung von Access-Providern? (1) Warum überhaupt vorgehen gegen Provider? mangelnde Vollstreckbarkeit! (2) Problem: Haftung des Access-Providers grds. nur bei kollusivem Zusammenwirken - 1.Ausnahme (str.): verschuldensunabhängige Unterlassungsansprüche Internetversteigerung I und II (Rolex bei Ebay) - 2. Ausnahme: Sperrungsverpflichtung nach 7 Abs. 2 S. 2 TMG Entfernung und Sperrung nach allg. Gesetzen 6
7 Tatsächliche (Technische) Möglichkeiten Was ist technisch möglich? 3 Sperrungsmöglichkeiten (1) Sperrung von IP-Adressen P1: teilweise rechtmäßige Inhalte gesperrt P2: Rückgriff auf andere Provider P3: IP-Adressen Wechsel durch Anbieter P4: Anonymisierungsdienste 7
8 Tatsächliche (Technische) Möglichkeiten (2) Sperrung auf DNS Basis Kein Umwandeln der URL in IP-Adresse P1: Direkteingabe der IP-Adresse P2: Wechsel zu anderem Provider (3) Filterung von Inhalten durch Umschaltung des Datenverkehrs auf Proxyserver P1: extrem aufwändig, langsamer Zugriff P2: Filtersysteme nicht zuverlässig 8
9 Was sagen die Gerichte? A. Zivilgerichte (1) Wettbewerbsrechtliche Ansprüche (2) Störerhaftung zu (1): Wettbewerbsrechtliche Ansprüche Erfordernis einer Wettbewerbshandlung Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens Nein! Zugangverschaffen = inhaltsneutrale Leistung kein stützen auf Generalklausel mangels Wettbewerbshandlung 9
10 Was sagen die Gerichte? Zu (2):Störerhaftung? - Wettbewerbsrechtliche Besonderheit: zum Teil auch hier Wettbewerbshandlung gefordert Urteil Jugendgefährdende Schriften bei Ebay von Gerichten offen gelassen: mangelt schon an Erfüllung der sonstigen Vor. für Störerhaftung: Störer = Wer in irgendeiner Weise adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsgutes beiträgt 10
11 Was sagen die Gerichte? 2 verschiedene Begründungen der Zivilgerichte: (1) LG Frankfurt: keine Verletzungshandlung i.s.d. Störerhaftung fraglich! Adäquat kausaler Beitrag ausreichend Hier: Zugangsverschaffung zu den Inhalten (2) LG Kiel: tatsächliche und rechtliche Möglichkeit zur Störungsbeseitigung erforderlich hier (-) wegen Ineffektivität der Maßnahmen Im Ergebnis daher keine Verpflichtung der Access-Provider zu Sperrung 11
12 Abgrenzung zu den Verwaltungsgerichten B. Verwaltungsgerichte VG Düsseldorf (Urteil vom ) VG Gelsenkirchen (Urteil vom ) OVG Münster (Beschluss vom ) u.a. Widerspruch zu Entscheidungen der Zivilgerichte? 12
13 Abgrenzung zu den Verwaltungsgerichten Sachverhalt: - Sperrungsverfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung 2002 und 2003: Verfügung der Bezirksregierung: Verpflichtung von Access-Providern zur Sperrung von Internetangeboten mit rechtsradikalen Inhalten Juristische Besonderheit: - Polizeifestigkeit der Presse: Präventive Polizeimaßnahmen unzulässig! Internetangebote dauerhaft Printmedien 13
14 Abgrenzung zu den Verwaltungsgerichten - Letztlich auch hier Abstellen der Gerichte auf tatsächliche Möglichkeit zur Sperrung - Aber: Nicht Störerhaftung sondern VHM sind Sperrungsverpflichtungen geeignet, erforderlich und angemessen? Abwägung der Bedeutung der zu schützenden Rechtsgüter mit Nachteilen der Sperrung Entscheidung der Verwaltungsgerichte: Sperrungsverpflichtung zulässig, weil Zugriff hierdurch erschwert und Sperrung technisch machbar! 14
15 Schlussbemerkungen Fazit: - Bei Zivilgerichten standen wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Vordergrund scheitern mangels Wettbewerbshandlung - Nur LG Kiel befasst sich mit tatsächlicher Möglichkeit der Sperrung im Rahmen der Störerhaftung bisher keine generelle Aussage über Zulässigkeit von Sperrungsverpflichtungen! Abwarten der Berufungs- und Hauptsacheentscheidungen der Zivilgerichte Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 15
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