Eine Übersicht über die IG Metall in Bremen
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- Lorenz Ursler
- vor 8 Jahren
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1 Die gesellschaftspolitische Verantwortung des Ingenieurs unter Haftungsgesichtspunkten Eine Übersicht über die IG Metall in Bremen Haftung im Arbeitsschutz Christian Wolff / September 2013
2 Gesellschaftspolitische Verantwortung des Ingenieurs Meine Arbeit soll Niemanden schädigen Haftung im Arbeitsschutz 2
3 Ausblick: Haftung im Arbeitsschutz Gesetzlicher Hintergrund Voraussetzungen Exkurse Prävention Vom Fehler Machen 3
4 Pflichten im Arbeitsschutz: Handlungspflichten Duldungspflichten Unterlassungspflichten 4
5 Handlungspflichten: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. 5
6 Duldungspflichten: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 22 Befugnisse der zuständigen Behörden (2) Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, zu den Betriebs- und Arbeitszeiten Betriebsstätten, Geschäfts- und Betriebsräume zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen sowie in die geschäftlichen Unterlagen der auskunftspflichtigen Person Einsicht zu nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Außerdem sind sie befugt, Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen zu prüfen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe zu untersuchen, Messungen vorzunehmen und insbesondere arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren festzustellen und zu untersuchen, auf welche Ursachen ein Arbeitsunfall, eine arbeitsbedingte Erkrankung oder ein Schadensfall zurückzuführen ist. Die auskunftspflichtige Person hat die Maßnahmen nach den Sätzen 1, 2 und 5 zu dulden. 6
7 Unterlassungsspflichten: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. 7
8 Verantwortung: Verantwortung bzw. Verantwortlichkeit meint die Pflicht, für eigene Handlungen oder deren Unterlassen einzustehen, mithin deren Konsequenzen rechtlich auch zu tragen. Dr. Jörn Hülsemann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hameln Pflichten und Haftungsrisiken im Arbeitsschutz, Referat vor der Handwerkskammer Bremen,
9 Wer die Verantwortung trägt: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 13 Verantwortliche Personen (1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber 1. sein gesetzlicher Vertreter, 2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5. sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. 9
10 Wahrnehmung der Verantwortung: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten 1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie 2. Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. 10
11 Pflichten des Delegierenden: Auswahl Unterweisung Überwachung Durchsetzung Ausrüstung Eignung Qualifikation / Schulungen Kontrolle der Tätigkeit / Dokumentation Authorisierung / schriftl. Beauftragung Arbeitsmittel / Budget 11
12 Die Verantwortung des Arbeitnehmers: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 15 Pflichten der Beschäftigten (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. (2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. 12
13 Die zivilrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. Hiermit wird der Arbeitsschutz Bestandteil des Arbeitsverhältnisses! 13
14 Entstehen von Schadensersatzansprüchen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. 14
15 Entstehen von Schadensersatzansprüchen - Fortsetzung: Sozialgesetzbuch VII (SGB 7) 110 Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern (1) Haben Personen, deren Haftung nach den 104 bis 107 beschränkt ist, den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften sie den Sozialversicherungsträgern für die infolge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen, 15
16 Wie es weitergeht: Versicherungspflicht des Arbeitgebers Die Rolle der Berufsgenossenschaften Directors and Officers Insurances Das Wer hat Schuld? Billigung und Fahrlässigkeit 16
17 Prävention Der Präventionsgedanke des Arbeitsschutzes: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen. 17
18 Prävention "Die Praxis sollte das Ergebnis des Nachdenkens sein, nicht umgekehrt." Hermann Hesse - 2. Juli August
19 Vom Fehler Machen Fehlermachen ist menschlich Was unterscheidet den Ingenieur vom Roboter? 19
20 Vom Fehler Machen Vermeidbare Fehler Handwerklich Fachlich analytisch Systematisch Ungenügende / fehlende Verifikation Unangemessenheit zwischen Mittel und Zweck Fehlerkaskaden Mangelhafte / keine Risiko- und Fehlerfolgenabschätzung Der Alexis-Sorbas-Effekt 20
21 Vom Fehler Machen Vorbedingungen für Fehler Mangelnder Sachverstand Externe Bedingungen die Arbeitssituation Interne Fallstricke persönliche Voraussetzungen 21
22 Vom Fehler Machen Externe Bedingungen die Arbeitssituation Zeitdruck Unrealistische Termin- / Projektplanung gib mir schon mal / schätz mal eben Kostenansatz Unrealistisch Fehlende Nachkalkulation Nur das Nötigste 22
23 Vom Fehler Machen Externe Bedingungen die Arbeitssituation Das Team Der Vorgesetzte Die Pace-Maker Vertrauen In ungeprüfte Behauptungen / Berechnungen Fehlermeldung Die Kommunikation Ohne Wissen um die Peripherie geht s nicht Was nicht gesagt wurde, aber gemeint war 23
24 Vom Fehler Machen Interne Fallstricke persönliche Voraussetzungen Mein Zeitmanagement Meine Aufgabenorganisation Meine Arbeitsmethodik Das Rennen in die Über-Arbeitung Hamster-Rad Tunnelblick Der Bio-Rythmus Habe ich angemessene Erholungszeiten? 24
25 Vom Fehler Machen Interne Fallstricke noch eine Schicht tiefer Meine Sozialisation Zuwendung gegen Wohlverhalten Liebe für Leistung kann ich Nein sagen? Meine Selbstanspruch Wie gut ist gut genug? Meine Perfektionismus? Meine Anfälligkeit für ein Ausweichen in Süchte 25
26 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Christian Wolff Lilienthaler Heerstr Bremen Mob.:
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