Randegger-Str. Gottmadingen
|
|
- Lucas Klein
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verkehrsrechtliche Fragestellungen Randegger-Str. Gottmadingen Stefan Basel, Landratsamt Konstanz, Amt für Straßenverkehr und Schifffahrt
2 Zuständigkeiten, Genehmigungsverfahren, Verkehrsschau Das Landratsamt KN ist als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig u.a. für: Dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnungen Sonstige verkehrsrechtliche Anordnungen Erlaubnisse nach 29 StVO auf allen Straßen Div. Ausnahmegenehmigungen nach der StVO (z.b. Parkerleichterungen für Schwerbehinderte) Anträge und Anregungen werden im Rahmen einer so genannten Verkehrsschau geprüft. Die Verkehrsbehörde entscheidet. (nur in wenigen Bereichen ist rechtlich das Einvernehmen mit der Gemeinde erforderlich (Tempo 30 Zonen, Fußgängerbereiche, verkehrsberuhigte Bereiche ) Verkehrsschau muss regelmäßig auf Veranlassung der Verkehrsbehörde von Amts wegen stattfinden. Teilnehmer sind neben der Verkehrsbehörde die Polizei und die Straßenbaubehörde, teilweise ÖPNV, Bahn und weitere Akteure. Zuletzt 2015 Verkehrsschau in der Randegger-Str. LRA Konstanz 2
3 Straßentypen: 3 Straßengesetz BW: Einteilung der Straßen (1) Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Gruppen eingeteilt: 1.Landesstraßen; das sind Straßen, die untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und vorwiegend dem durchgehenden Verkehr innerhalb des Landes dienen oder zu dienen bestimmt sind; 2.Kreisstraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die für den Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege erforderlichen Straßen; 3.Gemeindestraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder innerhalb der Gemeinden dienen oder zu dienen bestimmt sind. (2) Die Gemeindestraßen werden wie folgt eingeteilt: 1.Gemeindeverbindungsstraßen; das sind Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage und außerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die dem Anschluß an überörtliche Verkehrswege dienenden Straßen, soweit sie nicht nach Absatz 1 Nr. 2 Kreisstraßen sind; 2.Ortsstraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets dienen oder zu dienen bestimmt sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen; LRA Konstanz 3
4 LRA Konstanz 4
5 LRA Konstanz 5
6 Geschwindigkeit Regelgeschwindigkeit innerorts 50 km/h ( 3 StVO) Regelgeschwindigkeit außerorts 60/80/100 km/h (je nach Fahrzeugklasse) Zulässige Abweichungen: 45 Abs. 9 StVO Gefahrenlage (siehe Extrafolie) Tempo 30 Zonen (nicht auf Vorfahrtsstraßen sowie im klassifizierten Netz zulässig) Lärmschutz (Lärmaktionsplanung => Aufgabe der Gemeinde) Kurorterlass ( z.b. Allensbach => strenge Vorgaben) Verkehrsberuhigter Bereich LRA Konstanz 6
7 Geschwindigkeit Abs. 9 StVO Gefahrenlage: Besondere örtliche Verhältnisse, Beispiele (aber immer Einzelfallentscheidung): ggf. Wildwechsel gefährliche Einfahrten u.u. Bushaltestellen außerorts, wenn Personen queren müssen Lichtsignalanlagen außerorts (selten) Nicht (mehr) zulässig sind: * Bremstrichter vor Ortstafeln, wenn die Ortstafel ausreichend früh erkennbar ist. LRA Konstanz 7
8 Voraussetzungen für Regelungen ( 45 Abs. 9 StVO) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) oder von Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) oder von Tempo 30-Zonen dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. LRA Konstanz 8
9 Geschwindigkeitsmessung Mobile Messungen sind effektiv und erfolgen an verschiedenen Stellen => Zuständig: Ordnungsamt Landratsamt KN Stationäre Messung ist teuer und schnell bekannt (Vorgaben Kreistag zur Realisierung). Geschwindigkeitsüberschreitungen oft von Ortskundigen. Displayanzeige ist gut! Positive Erfahrungen (macht die Geschwindigkeitsüberschreitung öffentlich ) Nebeneffekt: Messung/Statistik. LRA Konstanz 9
10 Aktuelle Messungen I LRA Konstanz 10
11 Aktuelle Messungen II LRA Konstanz 11
12 Verkehrsbelastung Kreisstraßen haben im Landkreis KN im Schnitt eine Belastung von 1800 Kfz/Tag. K 6148 laut Lärmaktionsplan: (SV 87) Zählung 2014: 3.963(SV 114) K 6149: Randegg-Dörflingen (SV 52) K 6150: Murbach-Randegg 648 (SV 64) K 6120: Volkertsh.-Schlatt (SV 100) K 6158: Überlingen -Singen (SV 105) LRA Konstanz 12
13 Unfallzahlen Im Zeitraum 2007 bis heute haben sich innerorts insgesamt 8 Unfälle in der Randegger Str. (K6148) ereignet. Dabei wurden nachweislich 4 Unfälle von Pkw-Führern, 1 VU durch Radfahrer, 1 VU durch Kradfahrer (alleinbeteiligt, Alkohol) und 2 VU durch Unbekannte (VU-Flucht) verursacht. Als Unfallgegner waren dabei : 5 Pkw, 1 Krad und 1 Fußgänger betroffen. Der VU mit der Beteiligung Fußgänger ereignete sich am an der Kreuzung Randergger Str. / Im Löhnen. Der 36jährige Fußgänger wurde dabei durch einen Pkw leicht verletzt. Weitere Aussagen lassen sich zu dem Unfall nicht mehr treffen. LRA Konstanz 13
14 LRA Konstanz 14
15 Lärmaktionsplan in Gottmadingen (2015) Randegger Str. kein Lärmschwerpunkt. (Siehe Gutachten Punkt 2.1.7) Auslösewerte werden deutlich nicht erreicht. => Keine verkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen zulässig. LRA Konstanz 15
16 Anlieger Frei Auf einer Kreisstraße rechtlich nicht denkbar: Widerspruch zur Widmung der Straße/Verkehrsfunktion. St-Florians-Prinzip beachten! Auch bei Fahrverboten aufgrund Lärmaktionsplanung sind Verkehrsverlagerungen zu beachten und bei einer Abwägung zu berücksichtigen. LRA Konstanz 16
17 Fußgängerüberweg Nicht immer sinnvoll Vorrang erzwingen kann nachteilig sein. LRA Konstanz 17
18 Allgemeines zum Schluss: Die StVO dient nicht der Erziehung der Autofahrer, d.h. es können nicht 30 km/h angeordnet werden, damit 50 km/h gefahren wird. Wer generell Innerorts 30 km/h oder Außerorts 80 km/h als Regelgeschwindigkeit möchte, der muss den Verordnungsgeber (Bund) zur Änderung der StVO bewegen. Die Verkehrsbehörden sind als Teil der vollziehenden Gewalt an Recht und Gesetz gebunden danach richtet sich unser Handeln. LRA Konstanz 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stefan Basel Landratsamt Konstanz Amt für Straßenverkehr und Schifffahrt Max-Stromeyer-Str Konstanz Tel.:
Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Verwaltungsstruktur / Zuständigkeiten Maßnahmen nach 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 9 StVO Tatbestandliche
MehrVerkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung
Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung Wer ist der VCD? der ökologische Verkehrsclub Alternative zu Autoclubs Seit 25 Jahren ist der VCD der Umwelt- und Verbraucherverband
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2399 06.09.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verkehrssicherheitsaspekte
MehrStraßenverkehrsbehörde
DER LANDKREIS AUGSBURG Straßenverkehrsbehörde Bayerisches Straßen- und Wegerecht (BayStrWG) Geltungsbereich BayStrWG Folgende Straßen werden vom BayStrWG erfasst und in bestimmte Straßenklassen eingeteilt
MehrRadverkehr in Pullach Was kann man verbessern?
Radverkehr in Pullach Was kann man verbessern? Martin Glas, ADFC Kreisverband München e.v. Martin.Glas@adfc-muenchen.de 30.09.2010 1 Was ist die Idee? Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club setzt sich ein
Mehr3. Detmolder Verkehrstag
3. Detmolder Verkehrstag Lichtsignalanlagen Erfahrungen der Aufsichtsbehörde mit den ausführenden / anordnenden Stellen zum Thema Lichtsignalanlagen Quelle: NW online 1 Quelle: ADFC HH 3. Detmolder Verkehrstag
MehrEinwohnerversammlung am
Einwohnerversammlung am 14.05.2014 GRUND FÜR ÄNDERUNGEN BVerwG v. 18.11.2010-3 C 42.09 Leitsatz: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse
MehrAntrag der Unabhängigen Bürgerliste Icking ev zur Gemeinderatssitzung am
Antrag der Unabhängigen Bürgerliste Icking ev zur Gemeinderatssitzung am 24.6.2013 Die Verwaltung wird beauftragt im Bereich der Tempo 40 Zone in Icking eine Tempo 30 Zone einzurichten. Begründung Die
MehrBaugebiet Am Wienebütteler Weg. Planungswerkstatt. am 07. April 2017 In der Herderschule
HANSESTADT LÜNEBURG Baugebiet Am Wienebütteler Weg Planungswerkstatt am 07. April 2017 In der Herderschule Programm-Ablauf 16:00 Uhr Begrüßung + Einführung 17:00 Uhr Arbeits- / Beteiligungsphase 20:00
MehrUmgebungslärm mindern eine Notwendigkeit
Umgebungslärm mindern eine Notwendigkeit Dr. Udo Weese Referat 53 - Lärmschutz und Luftreinhaltung Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Email: udo.weese@mvi.bwl.de MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
MehrLärmaktionsplanung - allgemeine Grundlagen
Lärmaktionsplanung - allgemeine Grundlagen Information für den Kreistag am 26.02.2014 1 Gesetzliche Grundlagen 2 Aufgaben gem. EU-Umgebungslärm-RiLi Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand
MehrVerkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth
Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth Vorlagen-Nr.: Az.: Vorausgegangene Vorlage: GR 102/09-ö-30 112.23 189/96 vom 26.09.1996 Gremium: Zweck: Art: Datum: GR Beschluss Öffentlich
MehrUMGESTALTUNG DER HARKORTSTRASSE
UMGESTALTUNG DER HARKORTSTRASSE ABLAUF 19:00 Begrüßung und inhaltliche Einführung Käthe Fromm, LSBG Martin Brinkmann, steg 19:05 Einleitung Planung Harkortstraße, Vorstellung des Entwurfs Frank Gause,
MehrHein-Janssen- Straße. Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme. Bürgerinformation
Hein-Janssen- Straße Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme Bürgerinformation 28.08.2014 www.aachen.de Ablauf Anlass der Baumaßnahme, Sachstand Vorstellung Bestand und Planung
MehrReißverschluss verfahren
Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen
MehrGemeinde Herrsching Integriertes Gesamtmobilitätskonzept 13. Arbeitskreis: Ausbaukonzepte
13. Arbeitskreis: 10.10.2018 Integriertes Gesamtverkehrskonzept Ausbaukonzept 13. Projektbegleitender Arbeitskreis 10. Oktober 2018 GLIEDERUNG 1. Anlass und Aufgabenstellung 2. Grundsätzlichkeit des Verkehrskonzepts
MehrInformationsveranstaltung zum Thema Verkehr im Alten Land am Landkreis Stade
Informationsveranstaltung zum Thema Verkehr im Alten Land am 17.11.2014 01.12.2014 Landkreis Stade 1 Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten Gemeingebrauch der Straße 14 Nieders. Straßengesetz (NStrG)
MehrStVO VwV-StVO wesentliche Neuerungen
September 2009 red. 23.10.2009 Schulungen der Unfallkommissionen StVO VwV-StVO wesentliche Neuerungen Gerhard Scholl 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO-Novelle Weniger
MehrKopie. Landratsamt Esslingen SG 231 Straßenverkehrsamt Pulverwiesen Esslingen am Neckar
Julian Sincu Tel.: Landratsamt Esslingen SG 231 Straßenverkehrsamt Pulverwiesen 11 73726 Esslingen am Neckar 11.04.2016 Widerspruch gegen die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung von 120
MehrVerkehrsregelungen im Wohngebiet Zauberwinkel
Verkehrsregelungen im Wohngebiet Zauberwinkel Informationsveranstaltung am 21.02.2013 in der Mehrzweckhalle Karl-Sittler-Straße 22.02.2013 1 Anlass für diese Veranstaltung 1. Entscheidungen der Gemeinde
MehrAntwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 876 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2054
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2306 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 876 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2054 B 169 Emissionsschutz
MehrFußgängerfreundlich über die Straße Rechtliche Fragen bei der Anlage von Fußgängerüberwegen
Fußgängerfreundlich über die Straße Rechtliche Fragen bei der Anlage von Fußgängerüberwegen Fachseminar am 13. Juni 2018 in Ulm Gerhard Scholl Oberste Straßenverkehrsbehörde Verhaltensrechte und Verhaltenspflichten
MehrBundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung
MehrVeränderungen durch die neue StVO vom
Veränderungen durch die neue StVO vom 01.04.2013 - Welche Rechtsreihenfolge ergibt sich? - Wie verhält sich die Regelung 208/308 - Fahrstreifenbreitensignalisierung - Geschwindigkeitstrichter: Auf Autobahnen
MehrFlächenhafte Verkehrsberuhigung
Flächenhafte Verkehrsberuhigung Ein Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz? Geschichte der Verkehrsberuhigung 1957 Einführung 50 km/h als Tempolimit innerorts 1960 Erste Fußgängerzonen in
MehrBesser Radfahren in Grevenbroich ; Erftwerkstraße TOP 143 des Zustandsberichts des ADFC Ortsgruppe Grevenbroich
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Grevenbroich im Kreisverband Neuss e. V. Besser Radfahren in Grevenbroich ; Erftwerkstraße TOP 143 des Zustandsberichts des ADFC Ortsgruppe Grevenbroich Stand: 17.11.2015
MehrStellungnahme im Auftrag der FWG Fraktion vom Radverkehrsführung am Allgäuer Ring bezüglich Einbau von Absperrgittern
Radverkehrsführung Allgäuer Ring Seite 1 Stellungnahme im Auftrag der FWG Fraktion vom 24.05.2017 Radverkehrsführung am Allgäuer Ring bezüglich Einbau von Absperrgittern Grundlagen/Vorbemerkungen: Der
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Amt für Innere Verwaltung und Planung
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Amt für Innere Verwaltung und Planung Hamburger Richtlinien (HRVV) A30 / 751.20-32-00006 Hamburg, den 30.04.2018 I. Allgemeines: Stand: 30.04.2018
MehrFahrradstraßen Aktuelle Erkenntnisse zur Gestaltung, Regelung und Verkehrssicherheit
Fahrradstraßen Aktuelle Erkenntnisse zur Gestaltung, Regelung und Verkehrssicherheit Marcel Schreiber Referent Verkehrsinfrastruktur VSVI NRW Seminar Stadtstraßen und Ortsdurchfahrten Bergisch Gladbach,
MehrLANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ
LANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ Möglichkeiten und Grenzen der Straßen- und Verkehrsverwaltung in der Lärmaktionsplanung Dr. Hans Jungelen Fachgruppe Umwelt/Landespflege Bereich Immissionsschutz
MehrSeminar Wegweisung und Verkehrszeichen
Weniger Verkehrszeichen - bessere Beschilderung Dienstbesprechung StMI 2000 TOP 13: 1. Geschwindigkeitstrichter vor Ortschaften (Zeichen 310 StVO Ortstafel ), die aus ausreichender Enfernung gut sichtbar
MehrStVO-Novelle Vorstellungen der Neuregelung aus Sicht des Radverkehrs. pööös Präsentationsthema
StVO-Novelle 2009 Vorstellungen der Neuregelung aus Sicht des Radverkehrs pööös Präsentationsthema 1 Ziele der Änderungen zum Radverkehr Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Radfahrer-Novelle von 1997
MehrVerkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Neue Wege zur Fahrradstadt Freising
Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Neue Wege zur Fahrradstadt Freising Wer ist der VCD? Verkehrsclub für alle Alternative Interessenvertretung Mobilitätsberatung Verbraucherschutz Schutzbriefe und mehr
MehrAufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen Hinweise zur Kooperation
Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen Hinweise zur Kooperation ForumPlanenBauen Lärmaktionsplanung 2. Stufe am 16. Mai 2013 in Freiburg Dr. Udo Weese Referat 53 - Lärmschutz und Luftreinhaltung
MehrAG Fußverkehr 1) Fachliche Informationen
AG Fußverkehr 1) Fachliche Informationen 1 StVO Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten,
MehrNationaler Radverkehrskongress 2009 Die StVO-Novelle - Neuerungen für den Radverkehr
Nationaler Radverkehrskongress 2009 Die StVO-Novelle - Neuerungen für den Radverkehr Dipl.-Ing. Dankmar Alrutz Planungsgemeinschaft Verkehr, Hannover (PGV) Große Barlinge 72a 30171 Hannover Tel.: 05 11
MehrDer Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen.
Start Der Grünpfeil Frage 1: Wenn ich mich einer roten Ampel nähere, die über ein Grünpfeil-Schild verfügt und ich rechts abbiegen will, muss ich erst den Blinker setzen und dann a) zügig auf die Kreuzung
MehrRadwegebenutzungspflicht
Radwegebenutzungspflicht Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsordnung mit der Fahrradnovelle aus 1997 sowie der Neufassung 2009 mit dem Ziel der Reduzierung der benutzungspflichtigen Radwege Verwaltungsvorschriften
MehrDie Beleuchtung öffentlicher Straßen
Die Beleuchtung öffentlicher Straßen Die allgemeine Straßenbeleuchtung ist in Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz BayStrWG geregelt. Demnach haben die Gemeinden zur Aufrechterhaltung der
Mehr2 Öffentliches Sachenrecht II
2 Öffentliches Sachenrecht II A. Begriff der Widmung 1. W. als Schlüsselbegriff des ö.sr wirkt konstitutiv > Sache wird ö.s. Funktionen der W. # Begründung der Sachherrschaft # Bestimmung des Zwecks der
MehrAllgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Abteilung 4 - Straßenverkehr - Vom 18. November 2015
Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg Allgemeinverfügung
MehrKreisverwaltungsreferat
Telefon: 233-39871 Telefax: 233-39868 Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 5 Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen Bezirk Nord KVR-III/132 Einführung von Tempo 30 in der
MehrVerkehrsberuhigungs- Verkehrskonzept Meckenheimer Straße in Metternich
Verkehrsberuhigungs- Verkehrskonzept Meckenheimer Straße in Metternich ERSTELLT VON JOSEF SCHÖN, ANWOHNER MECKENHEIMER STRAßE 51, METTERNICH IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEN WEITEREN INITIATOREN DER IG VERKEHRSBERUHIGUNG
MehrAktuelles zum Lärmschutz
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Aktuelles zum Lärmschutz Seminar VSVI Hessen e. V. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf unseren Straßen ein Beitrag zum Lärmschutz
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Lärmschutz auf Bundesstraßen Deutscher Bundestag WD /16
Lärmschutz auf Bundesstraßen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Lärmschutz auf Bundesstraßen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 8. Juni 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutz,
MehrLAG RV 2. Arbeitstreffen StVO in der Radverkehrsförderung weiche Maßnahmen
LAG RV 2. Arbeitstreffen StVO in der Radverkehrsförderung weiche Maßnahmen Notwendigkeit sogenannter weicher Maßnahmen Kennzeichnung der unterschiedlichen Verkehrsanlagen Verstetigung des Verkehrsflusses
MehrErfahrungen aus Baden-Württemberg
Erfahrungen aus Baden-Württemberg Dr. Udo Weese, Referat 53 - Lärmschutz und Luftreinhaltung MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Workshop Lärmaktionsplanung - Hamburg Folie 2 Handlungsebenen - Handlungsfelder
MehrParallelführungen von Radwegen / Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen entlang von Bundesstraßen / Autobahnen
Parallelführungen von Radwegen / Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen entlang von Bundesstraßen / Autobahnen Joachim Majcherek Leiter des Justitiariats des Landesbetrieb Straßenbau NRW 1 Arbeitskreis
MehrEine kreisangehörige Stadt und ihr Lärm
Herzlich Willkommen! Eine kreisangehörige Stadt und ihr Lärm Quelle: RP Ausgabe Hilden, 14.01.2012 Lärmaktionsplanung in Hilden 1 am 26.10.2012 Lärmaktionsplan (Stufe I) der Stadt Hilden 2 am 26.10.2012
MehrSchwerbehindertenparkausweis
Schwerbehindertenparkausweis Bildliche Darstellung der genannten Verkehrszeichen: 242 Schwerbehindertenparkausweise dienen dazu, schwerbehinderten Menschen Ausnahmen von den Verboten und Beschränkungen
MehrVerkehrslagebild für den Bereich der Stadt Darmstadt
Verkehrslagebild für den Bereich der Stadt Darmstadt Seite 1 von 34 Verkehrslagebild Stadt Darmstadt* Inhaltsverzeichnis 1. Strukturdaten Stadt Darmstadt 2. Unfalllage 2.1 2.2 Aktuelle sentwicklung Unfälle
Mehrbürgerorientiert professionell rechtsstaatlich
bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Kreispolizeibehörde Warendorf Polizeiliche Verkehrsunfallstatistik 2012 Eckpunkte der Unfallentwicklung des Jahres 2012 im Bereich der KPB Warendorf: Bei
MehrGemeinsamer Lärmaktionsplan Espasingen/Ludwigshafen/Sipplingen
Gemeinsamer Lärmaktionsplan Espasingen/Ludwigshafen/Sipplingen Öffentliche Informationsveranstaltung in Ludwigshafen am Donnerstag, 30.11.2017 Dipl.-Ing. (FH) Claus Kiener, M.Eng. - 1 - EU-Umgebungslärmrichtlinie
MehrVerkehrslagebild
Verkehrsunfälle gesamt - 1,85% 3000 2812 2769 2744 2865 2812 2655 2647 2656 2422 2471 2000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Landesebene = +1,34% 400 Unfälle je 10.000 Fzg. Unfälle je 10.000
MehrWorkshop Radwege Starnberg Bahnhof Nord Maisinger Schlucht Planungsstand
Workshop Radwege Starnberg Bahnhof Nord Maisinger Schlucht Planungsstand 09. März 2010 1 Ziele Ziele Verbesserte Angebote für Radverkehr sowohl für den weiträumigen Freizeitverkehr (Bahnhof Nord Maisinger
MehrEin Quiz für Einsteiger ADFC Gießen
Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr
MehrSicheres Queren. Jörg Ortlepp Leiter Verkehrsinfrastruktur. Sicheres Wege sicheres Queren Stuttgart, 07. Mai 2018
Sicheres Queren Jörg Ortlepp Leiter Verkehrsinfrastruktur Sicheres Wege sicheres Queren Stuttgart, 07. Mai 2018 Quelle: Statistisches Bundesamt, Verkehrsunfälle Fachserie 8 Reihe 7, Monatsbericht Dezember
MehrMarkt Wiggensbach. Tempo 30 Zonen-Konzept. Präsentation Planungsgesellschaft Stadt Land Verkehr
Markt Wiggensbach Tempo 30 Zonen-Konzept Präsentation 15.9.2014 Planungsgesellschaft Stadt Land Verkehr Vortrag: Andreas Bergmann Planungsgesellschaft Stadt - Land Verkehr 1 Abb. 1.1: Einhaltung der Geschwindigkeiten
MehrArbeitskreis Radschnellwege 17. Januar 2013
Arbeitskreis Radschnellwege 17. Januar 2013 Vorbemerkung Radschnellwege werden in der zukünftigen Nahmobilität eine strategisch wichtige Funktion hinsichtlich der Bündelung und Beschleunigung von bedeutenden
MehrVerbesserungen für den Radverkehr in Alsfeld Konzeptionelle Vorschläge
Verbesserungen für den Radverkehr in Alsfeld Konzeptionelle Vorschläge Verbesserungen für den Radverkehr in Alsfeld Ausgangssituation Grundsätzliche Forderungen Hauptrouten für den Radverkehr: 8 Wege zum
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
An: mannesmann.gymnasium@stadt-duisburg.de Von: Anja Trawny/40/LN-DU Datum: 17.11.2014 11:34 Betreff: Antwort: WG: Verkehrssicherheit Reinhard-und-Max-Mannesmann-Gymnasium, Am Ziegelkamp 13, 47259 Duisburg
MehrFür Tempo 30 innerorts
Für Tempo 30 innerorts M. Jäcker-Cüppers Vorsitzender des ALD Fachtagung Tempo 30 des UBA in Kooperation mit dem ALD Berlin, 13.11.2012 Gliederung Vorstellung des ALD Präzisierung des Vorschlags Tempo
MehrAktualisierungsdienst Landesrecht Sachsen
Aktualisierungsdienst Landesrecht Sachsen 471-4 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) 1. Aktualisierung 2012 (1. März 2012) Das Sächsische Straßengesetz wurde durch Art. 5 des Sächsischen Standortegesetzes
MehrVollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz Postfach 3280 55022 Mainz Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Schillerplatz 3-5 55116 Mainz
MehrÄnderungen in der StVO ab
Änderungen in der StVO ab 14.12.2016 Die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 30. November 2016 (BGBl I S. 2848) ändert Absätze in den Paragrafen 2, 11, 39 und 45. Die Änderungen
MehrTempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Planung, Umsetzung und Wirkungen
Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Planung, Umsetzung und Wirkungen Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs LK Argus GmbH Zulässige Höchstgeschwindigkeiten innerorts Historische Entwicklung Zulässige Höchstgeschwindigkeit
MehrAntworten -Planungen zur Bahnhofstraße - Kreisverkehr Wilbecke
Frage: Thema: Antwort: Antworten -Planungen zur Bahnhofstraße - 1 Grunderwerb Wenn der erweitert werden muss, wird das Gebäude des Immobilienhändlers weichen müssen. Dieses Gebäude ist nach dem aktuellen
MehrUnfallstatistik des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West - Ein Appell an mehr Rücksichtnahme - Für das Unfallgeschehen im Jahr 2015 kann das Polizeipräsidium Schwaben
Mehr1. Inwieweit ist ihr der Lärmaktionsplan der Gemeinde Pfinztal bekannt?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2064 17. 05. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Keck FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Verkehrsproblematik Bundesstraße (B)
MehrMobilitätswende Weßling
Mobilitätswende Weßling Tempo-30-Konzept AK mobil & lebenswert 12. Oktober 2016 Tempo 30 Vorteile Halber Anhalteweg Halbes Verletzungs- und Tötungsrisiko Reduzierung der Lärmbelastung wie halbe Verkehrsmenge
MehrVorstellung der Verkehrsunfallstatistik NRW 2011 und der Fortschreibung der Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung
Vorstellung der Verkehrsunfallstatistik NRW 2011 und der Fortschreibung der Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung Referat 414 - Polizeiliche Verkehrsangelegenheiten LANDESPRESSEKONFERENZ AM 27.02.2012
MehrDas Urteil zur Radwegebenutzungspflicht Hintergründe und Schlussfolgerungen
Das Urteil zur Radwegebenutzungspflicht Hintergründe und Schlussfolgerungen Dr. Klaus Wörle woerle@adfc-regensburg.de Radwegebenutzungspflicht 1 26.10.2011 Presse Radwegebenutzungspflicht 2 26.10.2011
MehrRecht der Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht, ferner des Betriebs von Wasserstraßen sowie der Streitigkeiten über Straßen-Sondernutzungen
Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht, ferner des Betriebs von Wasserstraßen sowie der Streitigkeiten über Straßen-Sondernutzungen BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebietsergänzung:
MehrSchutzstreifen Sicherheitsgewinn oder Notlösung
Fachseminar der AGFK-BW 3. Dezember 2013 Schutzstreifen Sicherheitsgewinn oder Notlösung Warum braucht Baden-Württemberg Schutzstreifen und wo liegen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung Gerhard Scholl
MehrErfahrungen mit Tempo 30 nachts auf zwei Hauptverkehrsstraßen. Hans-Jörg Schraitle, Leiter Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt
Erfahrungen mit Tempo 30 nachts auf zwei Hauptverkehrsstraßen Hans-Jörg Schraitle, Leiter Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt 13.11.2012 Vortrag Umweltbundesamt, Berlin 2 Ausgangslage Lfd. -Nr.
MehrADFC-Radtour am 22. April 2004
ADFC-Radtour am 22. April 2004 Radfahren zwischen Friedrichshafen und Kressbronn Stationen, Tourverlauf Start: Landratsamt Eriskircher Ried Mariabrunner Straße Monfort-Achse (Nord) Monfort-Achse (Süd)
MehrVerkehrsunfallstatistik 2011 Landkreis Altötting
Verkehrsunfallstatistik Landkreis Altötting Polizeiinspektion Altötting PI Altötting * Postfach 6 * 9 Altötting Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen 55 Sachbearbeiter
MehrLärmaktionsplanung. Aufwand, der sich lohnt!
Lärmaktionsplanung Aufwand, der sich lohnt! Rechtsanwalt Prof. Dr. Dominik Kupfer Fachtagung Lärmaktionsplanung 2014, 1. Wann lohnt sich die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes? 2. Strategische Entscheidung
MehrAbstufung von Landesstraßen
Abstufung von Landesstraßen Fachgespräch Berichterstattungsgruppe 3 (BEG 3) der Enquete-Kommission 6/1 des Landtages Thomas Golinowski Städte- und Gemeindebund Basics Beratungsbericht Landesrechnunghof
MehrMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen Fachseminar Fußgängerfreundlich über die Straße 13. Juni 2018 Dipl.-Ing. Wolfgang
MehrFREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEZIRKSVERSAMMLUNG ALTONA
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEZIRKSVERSAMMLUNG ALTONA A/IS11/75.00-1,3 Drucksache XVII/Nr.M 010 26.08.2004 Betr.: Lüttkamp und Flurstraße entlasten Der Ausbau der Elbgaustraße als Chance für die Luruper
MehrVORSICHT RADWEG! Sicher Rad fahren auf der Fahrbahn Christian Ückert, ADFC Stade
VORSICHT RADWEG! Sicher Rad fahren auf der Fahrbahn Christian Ückert, ADFC Stade 2 Übersicht Wo müssen / sollen / dürfen Radfahrer fahren? Gesetzliche Regelungen und Stand der Technik Typische Gefahrenstellen
MehrKreispolizeibehörde Märkischer Kreis Jahresbericht Verkehr Polizeiwache Menden Stadt Menden & Stadt Balve. Anlage 7
bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Jahresbericht Verkehr 2015 Anlage 7 Polizeiwache Menden Stadt Menden & Stadt Balve www.polizei.nrw.de/maerkischer-kreis
MehrVerkehrsunfallentwicklung. in der. Kreispolizeibehörde. Märkischer Kreis. Anlage 9. Polizeiwache Werdohl Stadt Werdohl & Stadt Neuenrade
Verkehrsunfallentwicklung 2014 in der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Anlage 9 Polizeiwache Werdohl Stadt Werdohl & Stadt Neuenrade Das Zuständigkeitsgebiet der Polizeiwache Werdohl umfasst die Städte
MehrLärmschutz durch Tempo 30 Möglichkeiten und Grenzen in der Praxis M. Jäcker-Cüppers Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA ALD
Lärmschutz durch Tempo 30 Möglichkeiten und Grenzen in der Praxis M. Jäcker-Cüppers Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA ALD Fachtagung Tempo 30 des VCD Göttingen, 06. September 2013 Gliederung
MehrStädtebauliche Entwicklungskonzepte Ordnungsrechtliche und planende Verkehrsaufgaben
28.09.2010 Städtebauliche Entwicklungskonzepte Ordnungsrechtliche und planende Verkehrsaufgaben Gerhard Scholl Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt grundsätzlich eine innerörtliche Geschwindigkeit
MehrErgebnisse der Verkehrsüberwachung im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Jahr 2016
Ergebnisse der Verkehrsüberwachung im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Jahr 216 Der Landkreis Potsdam Mittelmark ist auf der Grundlage des 47 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg (OBGBB)
MehrUnfallzahlen auf Rekordniveau auch Unfälle mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern?
Unfallzahlen auf Rekordniveau auch Unfälle mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern? ^ SVLuma - Fotolia.com istockphoto.com / Sean Locke Verunglückte Fußgänger und Fahrradbenutzer im Straßenverkehr 100000
MehrWilligen Kommunen den Weg zur Verkehrswende frei machen - so kann es gehen!
Willigen Kommunen den Weg zur Verkehrswende frei machen - so kann es gehen! Dr. Jan Werner Fachkonferenz Verkehrswende und Straßenverkehrsrecht Berlin, 1. Juni 2017 Zielstellungen Modal shift vom MIV zum
MehrAntrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach 45 Absatz 6 StVO zur Sicherung der Arbeitsstelle sowie zur Verkehrssicherung
Antragsteller: An das Landratsamt Schwäbisch Hall Bei Rückfragen: Ordnungs- und Straßenverkehrsamt Münzstraße 1 Frau Küspert, Tel. 0791/755-7467 74523 Schwäbisch Hall Frau Klenk: Tel. 0791/755-7250 Fax:
MehrKreisverkehr. Thomas Heinlein Freier Architekt
Kreisverkehr Thomas Heinlein Freier Architekt 1 Übersicht Was ist ein Kreisverkehr Welche Arten von Kreisverkehren gibt es Vorteile des Kreisverkehrs Fahrverhalten im Kreisverkehr Bau von Kreisverkehren
MehrEntwicklung der Unfallzahlen
Verkehrsunfallbilanz 2014 / Odenwaldkreis Geschwindigkeit nach wie vor Hauptunfallursache bei schweren Verkehrsunfällen Im abgelaufenen Jahr 2014 wurden bei der Polizeidirektion Odenwald insgesamt 1459
MehrInkrafttreten der 46. Verordnung zur Änderung der StVO
Neuaufbau des Verkehrszeichenkatalogs Neue Begriffe Neue Systematik Neue Regeln - an Bahnübergängen - für Radfahrer und - Inline-Skater Aktuelle Information für alle Fahrschulen Inkrafttreten der 46. Verordnung
MehrVerkehrsunfallstatistik 2016
Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta Saterland Barßel Sachgebiet Verkehr: PHK Heppner Herr Harms Frau Janßen Herr Henken Bösel Friesoythe Garrel Molbergen CLP Lindern Lastrup Cappeln Emstek Visbek Verkehrsunfallstatistik
MehrGemeinde Mettingen, Bachstraße und andere Straßen im Gemeindegebiet Hier: Radwegbeschilderung
CHRISTLICH DEMOKRATISCHE UNION RATSFRAKTION Vorsitzender: Christian Völler Neuenkirchener Str. 79 49497 Mettingen Mettingen, 08.10.2015 An die Bürgermeisterin der Gemeinde Mettingen Frau Rählmann Gemeinde
MehrVorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr
Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis 8 Vorfahrt 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 8 (1a) Kreisverkehr 10 Einfahren und Anfahren 35 Sonderrechte und 38 Blaues Blinklicht und gelbes
MehrVerkehrsunfallentwicklung. in der. Kreispolizeibehörde. Märkischer Kreis. Anlage 7. Polizeiwache Menden Stadt Menden & Stadt Balve
Verkehrsunfallentwicklung 2014 in der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Anlage 7 Polizeiwache Menden Stadt Menden & Stadt Balve Das Zuständigkeitsgebiet der Polizeiwache Menden erstreckt sich auf die
MehrBeseitigung von verkehrs- oder umweltgefährdenden Verunreinigungen auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten
Aktuelle Fassung Anlagen (6) Beseitigung von verkehrs- oder umweltgefährdenden Verunreinigungen auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten vom 20. Juni 2014 (ABl./14, [Nr. 45], S.1428)
MehrThema Kommunale Prävention insbesondere: 9a SächsPolG Anlass und Hintergründe sowie Möglichkeiten und Grenzen für eine Alkoholkonsumverbotsverordnung
Arbeitstagung der Landkreise Bautzen und Görlitz, des Landeskriminalamtes Sachsen und des Landespräventionsratens Sachsen am 9. Oktober 2012 in Bautzen Thema Kommunale Prävention insbesondere: 9a SächsPolG
MehrTempo 30: Was bringt das?
Tempo 30: Was bringt das? Siegfried Brockmann Leiter Unfallforschung der Versicherer (UDV) 6. September 2013, Göttingen 2 3 Wo müssen wir ansetzen? Getötete nach Ortslage, 2012 4 5 Was bringt Tempo 30
Mehr