Baugebiet Am Wienebütteler Weg. Planungswerkstatt. am 07. April 2017 In der Herderschule
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- Anke Junge
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1 HANSESTADT LÜNEBURG Baugebiet Am Wienebütteler Weg Planungswerkstatt am 07. April 2017 In der Herderschule
2 Programm-Ablauf 16:00 Uhr Begrüßung + Einführung 17:00 Uhr Arbeits- / Beteiligungsphase 20:00 Uhr Präsentation der Ergebnisse + Abschlussdiskussion 21:00 Uhr Ende
3 Vorentwurfsskizze Baukörper
4 Hoher Anteil günstiger / geförderter Wohnungen verstärkt Baugruppen / Wohnprojekte generationenübergreifend Grundstücksvergabe durch die Stadt (Vergabekriterien) Bildung kleiner Nachbarschaften durch kleinteilige Gliederung Gegenfinanzierung über Anteile frei finanzierter Grundstücke (Wohnungen und Ein- /Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser) Grüne Freiräume mit Aufenthaltsqualität Ausgleich möglichst standortnah Attraktive Durchwegungen für Fuß- / Radverkehr Ziele der Verwaltung
5 ABS Juni 2016 (Auftrag Moderation) gesetzlich vorgeschrieben informeller Baustein Beauftragung erster Gutachten (Klima, Potenzialanalyse Flora/Fauna, Verkehr) Bürgerversammlung November 2016 (Info-Markt, Vorträge, Fragen) ABS ab Mai 2017 (Aufstellungsbeschluss + frühzeitige Beteiligung) Beauftragung weiterer Gutachten Frühzeitige Beteiligung Juli 2017 Erschließung ab 2018??? Fokusgruppe Quartier Januar 2017 Fokusgruppe Verkehr Februar 2017 Förmliche Beteiligung ab Ende 2017? Baubeginn ab 2019??? Planungswerkstatt April 2017 Ggf. Satzungsbeschluss ab Anfang 2018? Ablaufschema Planverfahren
6 Gemeindeverbindungsstraße Brockwinkler Weg ist bis einschließlich des Neubaugebietes Brockwinkler Weg als Ortsstraße und danach in westlicher Richtung als Gemeindeverbindungstraße gewidmet. 47 Nr. 2 NStrG Gemeindeverbindungsstraßen sind u.a. Straßen im Außenbereich, die vorwiegend den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder Ortsteile untereinander vermitteln Kappung des Brockwinkler Wegs als Gemeindeverbindungsstraße würde dem Gemeingebrauch (Straßengebrauch ist jedermann im Rahmen der Widmung gestattet) widersprechen rechtliches Verfahren verkehrsrechtliche Anordnung, die dem Widmungszweck entgegensteht, ist unzulässig Teileinziehung ist möglich, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles dies rechtfertigen; Beteiligung Nachbargemeinde und Landkreis Lüneburg nötig
7 Gemeindeverbindungsstraße Kreisstraße (LK) Gemeindeverbindungsstraße Ortsstraße Kreisstraße (Stadt) Stadtgrenze
8 Fahrradstraße Voraussetzungen - Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. - anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise zugelassen werden - vor Anordnung müssen Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs ausreichend berücksichtigt werden Beispiel: Fahrradstraße, die für den Anliegerverkehr freigegeben ist Es gilt (grds.) für den Fahrverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
9 Fahrradstraße Bewertung für Brockwinkler Weg 1. bisher ist der Brockwinkler Weg außerörtlich als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet und der Fahrradverkehr nicht vorherrschende Verkehrsart. 2. im Rahmen eines Entwidmungsverfahrens wären LK Lüneburg und Reppenstedt zu beteiligen Positionierung? 3. Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße liegen nicht vor 4. bei (künftigem) Vorliegen der Voraussetzungen wäre dem (berechtigten) Anliegerverkehr Rechnung zu tragen (Bebauung, Kita) Kontrolle? 5. für eine entsprechende Lenkung des verdrängten Kfz-Verkehrs (Nichtanlieger) muss Sorge getragen werden 6. Alternativen: Verkehrsberuhigung, Schutzstreifen
10 Tempo 30-Zone Voraussetzungen: - Wohngebiet oder Gebiet mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf - auf Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde - keine Bundes-, Landes- und Kreisstraße oder weitere Vorfahrtsstraße
11 Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf Ortsstraßen - auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse muss eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt auf Bundes-, Landes-, Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen - im unmittelbaren Bereich muss an diesen Straßen ein/e Kindergarten, Kindertagesstätte, allgemeinbildende Schule, Förderschule, Alten- und Pflegeheim oder Krankenhaus liegen - Vorgaben hinsichtlich Ausdehnung - nur unzureichende andere Möglichkeiten der Verhaltensbeeinflussung (Gestaltung der Straßenanlage, Warnzeichen, Verkehrseinrichtungen)
12 Shared Space als verkehrsberuhigter Bereich: - Schrittgeschwindigkeit - Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet oder behindert werden - Fahrverkehr darf nicht unnötig behindert werden - Kinderspiele überall erlaubt - Parken nur in gekennzeichneten Flächen als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich: - zentraler städtischer Bereich mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion
13 Fußgängerüberweg - 26 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift - Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) Straßen auf denen nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf auf beiden Straßenseiten Gehwege vorhanden nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung,der überquert werden muss nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen nur anzulegen, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht (Richtlinien)
14 Stadtbusverkehr in Lüneburg Organisation Der Landkreis Lüneburg ist für den Stadtbusverkehr zuständig. Bei der Neugestaltung von Verkehrsverträgen etc. ist die Hansestadt jedoch zu beteiligen. Tarife Die Tarifbildung befindet sich seit dem Beitritt zum Hamburger Verkehrsverbund im Jahre 2004 in der alleinigen Zuständigkeit des HVV. Fahrzeuge Die Beschaffung erfolgt durch die KVG. Die Fahrzeuge werden wechselweise auf allen drei Betriebshöfen eingesetzt. Eine Festlegung von Umweltstandards ist frühestens ab 2019 in einem neuen Verkehrsvertrag durch den LK möglich. Angebot Aktuell werden die Fahrten vom LK, den Umlandgemeinden und der Stadt mit bezuschusst. Jeder weitere gefahrene Kilometer muss nach dem Bestellerprinzip vergütet werden. 03V
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