Veränderungen durch die neue StVO vom
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- Hansi Maier
- vor 7 Jahren
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1 Veränderungen durch die neue StVO vom Welche Rechtsreihenfolge ergibt sich? - Wie verhält sich die Regelung 208/308 - Fahrstreifenbreitensignalisierung - Geschwindigkeitstrichter: Auf Autobahnen Außerhalb von Autobahnen
2 Rechtsreihenfolge Industrieverband Straßenausstattung e.v.
3 Engstellenregelung mit VZ 208 und VZ 308
4 Zu Zeichen Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. I. Das Zeichen ist nur dann anzuordnen, wenn 1. bei einseitig verengter Fahrbahn dem stärkeren Verkehrsfluss abweichend von 6 Vorrang eingeräumt werden muss oder 2. bei beidseitig verengter Fahrbahn für die Begegnung mehrspuriger Fahrzeuge kein ausreichender Raum vorhanden und der Verengungsbereich aus beiden Fahrtrichtungen überschaubar ist. Welcher Fahrtrichtung der Vorrang einzuräumen ist, ist auf Grund der örtlichen Verhältnisse und der beiderseitigen Verkehrsstärke zu entscheiden. II. Am anderen Ende der Verengung muss für die Gegenrichtung das Zeichen 308 angeordnet werden. III. In verkehrsberuhigten Bereichen ist auf die Regelung stets, in geschwindigkeitsbeschränkten Zonen in der Regel zu verzichten.
5 Zu Zeichen Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. 6 Vorbeifahren Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen wie beim Überholen anzukündigen.
6 Fahrstreifenbreiten Diskrepanz zwischen StVO und StVZO und der Realität
7 VZ 264 sieht vor: Der Fahrstreifen muss eine Mindestbreite haben von angezeigter Zahl + 50 cm Das Zeichen muss fahrstreifenbezogen angebracht sein Seitenaufstellung ist derzeit eigentlich nicht zulässig Die Angaben in den Fahrzeugpapieren nach StVZO sehen nicht zwingend das Maß vor, das hier gefordert wird das VZ 264 beschreibt die Maximalabmessung des Fahrzeugs inklusive aller Anbauteile, in der Fahrzeugzulassung nach StVZO werden die Außenspiegel z.b. nicht mit bemessen 2,00 m Fahrstreifenbreite werden von ca. 80% der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge überschritten
8 VZ 264 also 2 Probleme: Darf nicht auf der Verschwenkungstafel signalisiert werden man benötigt eigentlich Überkopfbeschilderung Die 2,00 m mussten auf 2,10 m mindestens aufgeweitet werden was zu erheblichen Problemen mit den vorhandenen Fahrbahnbreiten führt Künstliche Verknappung des Rückhaltesystemmarkts ASR 5.2A Berufsgenossenschaftliche Vorschrift zum Arbeitsschutzgesetz, mit erweiterten Sicherheitsabständen verschärfen die Situation in Arbeitsstellen Konsequenz? Weder die neue RAL von 2012 noch die Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) von 2009 sehen größere Querschnitte vor der Betrieb und Unterhalt wird weiterhin nicht mit bedacht
9 Geschwindigkeitstrichter Industrieverband Straßenausstattung e.v.
10 Geschwindigkeitstrichter: Unterscheidung zwischen Autobahnen und untergeordnetem Netz VwV StVO zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit, V und VI: Vor dem Beginn geschlossener Ortschaften dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel (Zeichen 310) nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist. Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen dürfen nicht mehr als 130 km/h angeordnet werden. Nur dort darf die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt werden. Eine Geschwindigkeitsstufe soll höchstens 40 km/h betragen. Der Mindestabstand in Metern zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten soll das 10-fache der Geschwindigkeitsdifferenz in km/h betragen. Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden.
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13 Geschwindigkeitstrichter Abhilfe im untergeordneten Netz: Dort wo ehemals die erste Geschwindigkeitsbegrenzung stand wird jetzt schon die Endgeschwindigkeit mit VZ 274 x und einem Zusatzzeichen Vz (in 200 m) angeordnet VwV StVO Konformität hergestellt Fahrdynamisch deutlich besser für den Verkehrsteilnehmer, da Ausrollen nun möglich ist
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