FESTSTELLUNGSENTWURF

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1 Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Baden-Württemberg Unterlage 11 A8 Karlsruhe - München 6streifiger Ausbau AS Ulm-West AK Ulm/Elchingen PROJIS-Nr.: / FESTSTELLUNGSENTWURF - Regelungsverzeichnis - Aufgestellt: Autobahndirektion Südbayern Dienststelle Kempten Gez. Dr.-Ing. Weller, Baudirektor Kempten, den Einverstanden: Regierungspräsidium Tübingen Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr Ref. 44 Straßenplanung Gez. Kunze, Ltd. Baudirektor Tübingen, den

2 Unterlage 11 Inhaltsverzeichnis zum Regelungsverzeichnis - Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen RVZ-Nr.: Anlagen Seite 0. Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis I - IX I Verkehrsanlagen BAB 1-6 II Straßen und Wege 7-17 III Brücken, Bauwerke IV Entwässerung V Lärmschutzmaßnahmen VI Ver- und Entsorgungsträger VII Landespflege VIII Sonstiges I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx

3 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite I 0 - VOR ZUM REGELUNGSVERZEICHNIS 0. Allgemeines Das Regelungsverzeichnis enthält die wesentlichen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche Regelungen, welche getroffen werden und durch den Planfeststellungsbeschluss rechtsverbindlich werden. 1. Kostentragung Die führt die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen durch. Sie trägt sämtliche Kosten der Maßnahme, soweit im nachstehenden Regelungsverzeichnis nicht ausdrücklich eine andere Regelung beschrieben ist oder Dritte aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen zur Kostenübernahme verpflichtet sind. Grundsätzlich werden ersatzweise anzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens der nur in der bisher bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem bisher vorhandenen Deckenaufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwendiger Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Die Herstellung oder Änderung von Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen richtet sich nach 12 FStrG bzw. Art. 32 BayStrWG (in Bayern) bzw. 30 StrG (in Baden-Württemberg) von Kreuzungen mit Gewässern nach 12 a FStrG bzw. Art. 32 a BayStrWG (in Bayern) bzw. 32 StrG (in Baden-Württemberg). I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite I von IX

4 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite II 2. Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht 2.1. Teilabschnitt im Freistaat Bayern Straßenbaulastträger für die Bundesautoahn sowie für Bundesstraßen einschließlich aller Nebenanlagen ist die ( 5 Abs. 1 i. V. m. 3 Abs. 1 FStrG). Straßenbaulastträger für die Staatsstraßen ist grundsätzlich der Freistaat Bayern, für Gemeindestraßen jeweils die betroffene Gemeinde (hier: Elchingen. Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen oder geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im Regelungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, für Staatsstraßen: der Freistaat Bayern (Art. 41 Abs. 1 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Kreisstraßen: die Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 41 Abs. 3 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Gemeindestraßen: die Gemeinden (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG), öffentliche Feld- und Waldwege (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) - soweit ausgebaut: die Gemeinden, - soweit nicht ausgebaut: die Beteiligten, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden, beschränkt öffentliche Wege: die Gemeinden (Art. 54 a Abs. 1 BayStrWG), Eigentümerwege: die Grundstückseigentümer (Art. 55 Abs. 1 BayStrWG) Teilabschnitt in Baden-Württemberg Straßenbaulastträger für die Bundesautobahn sowie für Bundesstraßen einschließlich aller Nebenanlagen ist die ( 5 Abs. 1 i. V. m. 3 Abs. 1 FStrG). BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite II von IX

5 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite III Straßenbaulastträger für die Landesstraßen ist grundsätzlich das Land Baden-Württemberg und für die Gemeindestraßen jeweils die betroffenen Städte Ulm und Langenau. Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen oder geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des Straßengesetzes für Baden-Württemberg. Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im Regelungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, für Landesstraßen: das Land Baden-Württemberg ( 43 Abs. 1 StrG), soweit nicht 43 Abs. 3 StrG gilt, Kreisstraßen: die Landkreise und Stadtkreise ( 43 Abs. 2 StrG) Gemeindestraßen (incl. öffentliche Feld- und Waldwege und beschränkt öffentliche Wege): die Gemeinden ( 44 StrG) Kreuzungen Die Unterhaltung an Kreuzungen der Bundesautobahn mit neuen oder geänderten öffentlichen Straßen, Wegen und Gewässern regelt sich nach 13, 13 a, 13 b FStrG i. V. m. der Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung - FStrKrV -), den Straßenkreuzungsrichtlinien (StraKR) und den Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien (StraWAKR) Gewässer Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich grundsätzlich nach dem jeweils geltenden Wasserrecht (Art. 43 BayWG in Bayern, 32 WG in Baden-Württemberg). Be- und Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind von den jeweiligen Eigentümern zu unterhalten. BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite III von IX

6 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite IV 3. Widmung, Umstufung, Einziehung Bei Änderungen von Verkehrsflächen werden die im Regelungsverzeichnis im Einzelnen dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen mit folgender Maßgabe verfügt. 1. Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im Bauwerksverzeichnis angegebenen Verkehrsbedeutung gewidmet, wobei die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen ( 2 Abs. 6 FStrG sowie Art. 6 Abs. 3 und 6 BayStrWG in Bayern bzw. 5 Abs. 1 und 6 StrG in Baden-Württemberg). 2. Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft, wobei die Umstufung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird. ( 2 Abs. 6 FStrG sowie Art. 7 Abs. 5 i. V. m. Art. 6 Abs. 6 BayStrWG in Bayern bzw. 6 StrG in Baden-Württemberg). 3. Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam wird ( 2 Abs. 6 FStrG sowie Art. 8 Abs. 5 i. V. m. Art. 6 Abs. 6 BayStrWG in Bayern bzw. 7 StrG in Baden-Württemberg). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen ( 2 Abs. 6 a FStrG sowie Art. 6 Abs. 7 Art. 8 Abs. 6 BayStrWG in Bayern bzw. 5 Abs. 7, 7 Abs. 5 StrG in Baden-Württemberg). BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite IV von IX

7 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite V 4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Die sichert sich mit dieser Planfeststellung während der gesamten Bauzeit das Recht, zusätzliche Flächen für die Baustelleneinrichtung u. ä. nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen. Bei öffentlichen Straßen und Wegen sind die Flächen, die vorübergehend in Anspruch zu nehmen sind, in den Grunderwerbsunterlagen nicht gesondert ausgewiesen, soweit die Benutzung nicht über den Gemeingebrauch nach Art. 14 BayStrWG hinausgeht. In allen anderen Fällen, z. B. bei neuer Bepflanzung, sind die Flächen ausgewiesen. 5. Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen oder Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des 14 FStrG bzw. Art. 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt. 6. Wasserrechtliche Tatbestände Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer und in den Untergrund bedarf der Erlaubnis gem. 8, 9, 10, 15 und 19 WHG und Art. 15 BayWG in Bayern bzw. 14 WG in Baden-Württemberg. Der Ausbau von Gewässern im Sinne der 67 und 68 WHG ist Gegenstand des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Konzentrationswirkung). Dies gilt auch für Änderungen von Gewässern (Renaturierung), Anlagen von Altwässern und Stillgewässern im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Erzsatzmaßnahmen. Der Ausbau von Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung bedarf keiner Planfeststellung (Art. 1 Abs. 2 BayWG, 2 Abs. 3 WG). BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite V von IX

8 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite VI 7. Ver- und Entsorgungsleistungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird gem. Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der Hinweise zur Behandlung von Versorgungsleitungen bei Straßenbaumaßnahmen des Bundes (Verkehrsblatt 2002, S. 111 ff.) geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Soweit bei der Durchführung der Baumaßnahme Straßen und Wege in der Straßenbaulast Dritter mit Leitungen, die zur Straße gehören, gekreuzt werden müssen (Entwässerungsleitungen, Fernmeldekabel, Strom- und Steuerkabel), werden zwischen dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Bundesstraßenverwaltung außerhalb der Planfeststellung Straßenbenutzungsverträge abgeschlossen. 8. Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Um die Gestaltung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt für Eigentum und Unterhaltungslast, vorbehaltlich anderer Regelungen im Einzelfall, folgendes: - Bei Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erwirbt die das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichs- und Ersatzziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonders gelagerten Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum der über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z. B. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert. BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite VI von IX

9 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite VII - Ersatzwege, -flächen und andere der Öffentlichkeit dienende Anlagen zur Erholungsnutzung (Ersatzmaßnahmen im Sinne des Artikels 6 a, Abs. 3 BayNatSchG) werden durch die angelegt. Es wird angestrebt, die Unterhaltslast und die Verkehrssicherungspflicht in Verwaltungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften an diese zu übertragen. - Sinngemäß Gleiches gilt für Flächen, die als Uferrandstreifen an Gewässer im Eigentum öffentlich-rechtlicher Träger angrenzen. - Bei Schutzmaßnahmen für angeschnittene Waldflächen (im Regelfall Vor- und Unterpflanzung) übernimmt die im Einvernehmen mit dem Waldeigentümer die eventuell notwendigen Hiebsmaßnahmen, die Neupflanzung und eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Die Neupflanzung geht in das Eigentum des Waldeigentümers über. 9. Verwendete Abkürzungen Art. Artikel AS Anschlussstelle B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BayNatSChG Bayer. Naturschutzgesetz (BayRS U) BayStrWG Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayRS 91-1-I) BayWG Bayer. Wassergesetz (BayRS I) BlmSchG Bundes-Immisionsschutzgesetz (BGBI. I, 2019, S. 1274) BlmSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) BW Bauwerk db(a) Dezibel (A-bewertet) DIN Deutsche Industrienorm DN Nenndurchmesser EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz (BGBI. I, 1971, S. 337) FR Fahrtrichtung FStrG Bundesfernstraßengesetz (BGBI. I, 2007, S 106) BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite VII von IX

10 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite VIII FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung (VkBI 1976 H. 2) Fl.-Nr. Flurnummer Gde. Gemeinde Gmkg. Gemarkung GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser i. d. F. in der Fassung HW Hochwasser kv Kilovolt kw Kilowatt KrW Kreuzungswinkel L Landesstraße Lkr. Landkreis LH Lichte Höhe LW Lichte Weite MS ministerielles Schreiben MLC Militär-Last-Klassen ü. NN (Höhe) über Normalnull NBr. Nutzbreite (Breite zwischen den Geländern) NW Nennweite öfw öffentlicher Feld- und Waldweg OK Oberkante Plafe Planfeststellung PlafeR Planfeststellungsrichtlinien 2015 (ARS Nr. 10/2015) RAA2008 Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (Ausgabe2008) RAL2012 Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (Ausgabe2012) RAS-Ew Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung (Ausgabe 2005) BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite VIII von IX

11 Autobahndirektion Südbayern, Dst. Kempten Unterlage 11 BAB A 8, Karlsruhe München, 6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West und AK Ulm/Elchingen FESTSTELLUNGSENTWURF Vorbemerkungen zum Regelungsverzeichnis Seite IX teilweise Planungsgrundlage, jedoch überholt mit RAA und RAL: RAS Richtlinien für die Anlage von Straßen - RAS-L Teil: Linienführung (Ausgabe 1995) - RAS-Q Teil: Querschnitte (Ausgabe 1996) - RAS-K-1 Teil: Plangleiche Knotenpunkte (Ausgabe 1988, Berichtigter Nachdruck November 2001) - RAL-K-2 Teil: Planfreie Knotenpunkte mit Ergänzungen AH-RAL-K-2 (Ausgabe 1993) RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Ausgabe 1990) Rifa Richtungsfahrbahn RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten; Grundlage für die Planung: Ausgabe 2002; derzeit gültiger Stand: Ausgabe Juli 2016 RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau (DWA-A 904); Grundlage für die Planung: Stand: Oktober 2005; derzeit gültiger Stand August 2016 RPS Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009 St Staatsstraße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen (MABI 1976, 441) StraWakR Fernstraßen/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien (VkBI 1976, 31) StrG Straßengesetz für Baden-Württemberg TKG Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBI. I S 1190) WG Wassergesetz für Baden-Württemberg Zufahrten-Richtlinien Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen (VkBI 1992, 709 MABI 1978, 199) BSBI BARD+SAUTHER GMBH, Saarbrücken I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite IX von IX

12 Seite 1 I.) Verkehrsanlagen BAB 1. A und A streifiger Ausbau der Autobahn A 8 -innerhalb des Landes Baden-Württemberg 6-streifiger Ausbau der Autobahn A 8 -innerhalb des Landes Freistaat Bayern Ausbau der vorhandenen Bundesautobahn (BAB) A 8 für 6 Fahrstreifen innerhalb des Landes Baden-Württemberg zwischen Strecken-(Str.-)km 122,434 und 118,690 (BY 118,915) entsprechend sowie zwischen Str.-km 111,979 und 111,383 entsprechend Der Ausbau erfolgt richtlinienkonform nach RQ36 gem. RAA. Der Ausbau gliedert sich in zwei Abschnitte: I : grundhafte Erneuerung mit Gradientenoptimierung bei weitest gehender Beibehaltung der Lage. II : Verbreiterung der Richtungsfahrbahn München der vorhandenen BAB auf den erforderlichen Querschnitt unter Beibehaltung der Lage und Höhe Die A 8 verläuft an der südlichen Grenze eines festgesetzten Wasserschutzgebietes (WSG) Zone III; ab östlich des AK Ulm/Elchingen innerhalb des WSG Zone II. Mit dem Ausbau werden Schutzmaßnahmen für Straßen in Wasserschutzgebieten nach Schutzzone II gemäß RiStWag vorgesehen. Hierzu gehört die Abdichtung der Seitenbereiche in Einschnitten. Außerhalb von Einschnittsbereichen wird dazu u. a. durchgehend ein 1,20 m hoher Spritzschutzwall geführt. Ausbau der vorhandenen Bundesautobahn (BAB) A 8 für 6 Fahrstreifen innerhalb des Landes Freistaat Bayern zwischen Str.-km 118,915 (BW 118,690) und 111,979 entsprechend Der Ausbau erfolgt richtlinienkonform nach RQ36 gem. RAA. Der Ausbau gliedert sich in zwei Abschnitte: III : grundhafte Erneuerung mit Gradientenoptimierung bei IV. weitest gehender Beibehaltung der Lage : Verbreiterung der vorhandenen BAB auf den erforderlichen Querschnitt unter Beibehaltung der Lage und Höhe Die A 8 verläuft an der südlichen Grenze sowie innerhalb eines festgesetzten Wasserschutzgebietes (WSG) Zone III; im AK innerhalb einer geplanten WSG Zone II. Mit dem Ausbau werden Schutzmaßnahmen für Straßen in Wasserschutzgebieten nach Schutzzone II gemäß RiStWag vorgesehen. Hierzu gehört die Abdichtung der Seitenbereiche in Einschnitten. Außerhalb von Einschnittsbereichen wird dazu u. a. durchgehend ein 1,20 m hoher Spritzschutzwall geführt. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 1 von 83

13 Seite 2 3. A Rückbau Rastplatz a) b) - Ein vorhandener Rastplatz an der Richtungsfahrbahn Karlsruhe ist derzeit bereits stillgelegt. Er wird im Zuge des Ausbaus der A 8 überbaut und die Restflächen vollständig zurück gebaut. 4. A Umbau der AS Ulm- Ost Die Rampen der Anschlussstelle (AS) Ulm-Ost werden der neuen Geometrie der A 8 in Lage und Höhe angepasst. Hierzu erfolgt auf der Nordseite die Verlegung der Rampen an die Rifa Karlsruhe näher an das Kreuzungsbauwerk mit Überführung der Bundesstraße (B) 19. Die südlichen Rampen an die Rifa München werden nur geringfügig durch Optimierung der Trassierung verändert. Hinweis: Die AS Ulm-Ost wurde in den Jahren 2012/13 in einer separaten Maßnahme durch Verlegung der B 19, Herstellung eines neuen Überführungsbauwerkes und Umgestaltung der Rampenfußpunkte zu Kreisverkehrsplätzen ausgebaut. Die Planungen sind aufeinander abgestimmt. 5. A Neubau einer PWC- Anlage, Nordseite Der vorhandene Parkplatz an der Rifa Karlsruhe wird zur Parkplatz- und WC-Anlage (PWC) Nord an gleicher Stelle ausgebaut. Die Anlage wird ausgelegt auf: - 24 Pkw-Stellplätze (Bestand ca. 18 Pkw) und - 36 Lkw-Stellplätze (Bestand ca. 3 Lkw) Die Anlage wird durch die Herstellung eines Erdwalles von ca. 4,5 m Höhe über Fahrbahnrand BAB von der durchgehenden BAB abgesetzt. Weitere Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Nachtruhe des Lkw-Verkehrs sind nicht vorgesehen. Die Gestaltung der PWC- Anlage erfolgt nach den geltenden technischen Regelwerken. Die Erschließung der Anlage mit Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt über die ebenfalls neu herzustellende PWC-Anlage Südseite. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 2 von 83

14 Seite 3 6. A Neubau einer PWC- Anlage, Südseite Der vorhandene Parkplatz an der Rifa München wird zur Parkplatz- und WC-Anlage (PWC) Süd an gleicher Stelle bzw. geringfügig weiter östlich ausgebaut. Die Anlage wird ausgelegt auf: - 24 Pkw-Stellplätze (Bestand ca. 18 Pkw) und - 30 Lkw-Stellplätze (Bestand ca. 3 Lkw) Die Anlage wird durch die Herstellung eines Erdwalles von ca. 4,5 m Höhe über Fahrbahnrand BAB von der durchgehenden BAB abgesetzt. Weitere Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Nachtruhe des Lkw-Verkehrs sind nicht vorgesehen. Die Gestaltung der PWC-Anlage erfolgt nach den geltenden technischen Regelwerken. Die Erschließung der Anlage mit Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt von vorhandener Infrastruktur im Weitfelder Weg südlich. Nähere Regelungen werden im Kap. VI RegVz getroffen. 7. A Umbau der AS Oberelchingen Die AS Oberelchingen wird vollständig an gleicher Stelle umgestaltet. Durch die vorgesehene Neuordnung wird der derzeit überführte öfw nördlich und südlich der A 8 abgehängt. Die Ersatzführung ist in lfd. Nr. 119 beschrieben. Die Rampenfahrbahnen der nördlichen Rifa Karlsruhe werden als durchgehende Hauptrampe umgestaltet. Die bestehende Einmündung untergeordnet in den Wirtschaftsweg entfällt. Südlich wird die bestehende Kreuzung zu einem 3-armigen Kreisverkehrsplatz umgestaltet. Die Anschlussrampen der BAB sowie der Ast der GVS werden den neuen Gegebenheiten angepasst. Der südliche Anschuss eines öfw aus Oberelchingen entfällt. Für fußläufigen und Radverkehr wird ein kombinierter Rad- und Gehweg in einer regelgerechten Breite von 2,50 m, um 1,75 m abgesetzt von der Fahrbahn, zur Erreichbarkeit der nördlich der A 8 gelegenen Naherholungsgebiete hergestellt (s. lfd. Nr. 120). Das bestehende Überführungsbauwerk bleibt unverändert. Für den Rad- und Gehweg wird ein separates Bauwerk erstellt. Der bestehende öfw nördlich wird bis zur nächstfolgenden Wegekreuzung nördlich bedarfsgerecht zurück gebaut und aufgelassen. I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 3 von 83

15 Seite 4 8. A Umbau des AK Ulm/Elchingen (A 8/A 7) Das Autobahnkreuz (AK) Ulm/Elchingen verbindet die A 8 mit der A 7. Es hat die Grundform eines sogenannten Kleeblattes mit der Modifikation einer halbdirekten Rampe für den starken Eckstrom A 7, Füssen A 8, Karlsruhe. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist die Herstellung einer durchgehenden Parallelfahrbahn südlich zur A 8 an die Rifa München vorgesehen. Damit wird der durchgehende Verkehr der A 8 künftig nur noch an zwei Verknüpfungspunkten tangiert Ein- und Ausfahrt der Parallelfahrbahn. Die Zu- und Abfahrten der Abbiegebeziehungen von / zur A 7 werden an der Parallelfahrbahn abgewickelt. Zwischen und ist die Parallelfahrbahn einschließlich des Überführungsbauwerkes über die A 7 (BW41-1) bereits vorhanden. Sie wird nach Westen um rd. 450 m und nach Osten um rd. 550 m verlängert. Die nördliche Richtungsfahrbahn Karlsruhe wird im Kreuzungsbereich mit der A 7 inklusive des Teil-Kreuzungsbauwerkes (BW41-3) zum Mittelstreifen hin um 2 m verbreitert. Grund hierfür ist das Fehlen eines Standstreifens zwischen und Die nördliche Einfahrt (Rampen A 7 aus Richtung Füssen und Würzburg) in die A 8, Fahrtrichtung Karlsruhe, wird durch die Herstellung einer 2-streifigen Einfahrt modifiziert. Hinweis: an der nördlichen Rifa Karlsruhe wurde im Rahmen einer separaten Maßnahme im Jahr 2010 bereits eine Parallelfahrbahn mit neuen Überführungsbauwerk (BW41-4) über die A 7 hergestellt. In diesem Zusammenhang erfolgte auch der endgültige 6-streifige Ausbau der Rifa Karlsruhe zwischen dem - Kreuzungsbauwerk und etwa durchgehend 3-streifig ohne Standstreifen und zwischen und dem Ende des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes nach RQ36 mit Standstreifen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 4 von 83

16 Seite 5 9. A und A 7[Str.-km] 834, ,570 Herstellung einer Betriebsumfahrt BU Langenau a) b) Erstmalige Herstellung einer Betriebsumfahrt (BU) für den Straßenbetriebs- und Unterhaltungsdienst sowie als Zufahrt für Not- und Rettungsdienste. Beidseitige Verbreiterung der Standstreifen der A 7 auf einer Länge von jeweils 50 m vor und nach der Anbindung als Behelfs-Beschleunigungs- und Verzögerungsfahrstreifen;. Anbindung über beidseitig vorhandene, zum Ausbau vorgesehene öfw am Böschungsfuß der A 7. Anschluss an einen bestehenden bituminös befestigten öfw parallel nördlich der St Fahrbahnbreite: 6,00 m zzgl. beidseitiger Bankette von 1,00 m, Fahrbahnbefestigung: entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet 10. A und A 7[Str.-km] 834, ,570 Ausbau eines öfw infolge Herstellung einer Betriebsumfahrt Gemeinde Elchingen Ausbau eines bestehenden wassergebunden befestigten öfw westlich am Böschungsfuß der A 7 mit Anschluss an einen bestehenden bituminös befestigten öfw parallel nördlich der St 2021 einschließlich der unbefestigten Entwässerungsmulden und erforderlicher Anpassungen im angeschlossenen Wegenetz. Der Ausbau dient der Erschließung der neu geplanten Betriebsumfahrt an die A 7. Das Wirtschaftswegenetz wird weiterhin hierüber erschlossen. BU Langenau Mit Verkehrsfreigabe erfolgt die Widmung als öfw zwischen dem bestehenden Wirtschaftsweg entlang der St2021 und der Einmündung der BU (Einmündungstrichter). Fahrbahnbreite: 4,50 m zzgl. beidseitiger Bankette von 1,00 m, Fahrbahnbefestigung: entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet Übertragung Sonderbaulast nach Art. 56 Abs. 2 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 BayStrWG: I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 5 von 83

17 Seite A und A 7[Str.-km] 834, ,570 Ausbau eines öfw infolge Herstellung einer Betriebsumfahrt BU Langenau Gemeinde Elchingen Ausbau eines bestehenden unbefestigten öfw östlich am Böschungsfuß der A 7 mit Anschluss an einen bestehenden bituminös befestigten öfw parallel nördlich der St 2021 einschließlich der unbefestigten Entwässerungsmulden und erforderlicher Anpassungen im angeschlossenen Wegenetz. Der Ausbau dient der Erschließung der neu geplanten Betriebsumfahrt an die A 7. Das Wirtschaftswegenetz wird weiterhin hierüber erschlossen. Mit Verkehrsfreigabe erfolgt die Widmung als öfw zwischen dem bestehenden Wirtschaftsweg entlang der St2021 und der Einmündung der BU (Einmündungstrichter). Fahrbahnbreite: 4,50 m zzgl. beidseitiger Bankette von 1,00 m, Fahrbahnbefestigung: entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet Übertragung Sonderbaulast nach Art. 56 Abs. 2 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 BayStrWG: I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 6 von 83

18 Seite 7 II.) Straßen und Wege 101. A Ersatzherstellung eines öfw (nicht ausgebaut) Stadt Ulm Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Stadt Ulm 102. A Anpassung eines Pendlerparkplatzes P+M-Platz Der vorhandene P+M (Parken + Mitnehmen)-Parkplatz liegt südlich der A 8 unmittelbar am neuen Böschungsfuß der überführten, im Zuge des Um- und Ausbaus der AS Ulm-Ost verlegten B 19. Er ist von der B 19, Anschlussstelle Ulm-Ost, südlicher Teilknotenpunkt her erschlossen. Der Parkplatz wurde im Jahr 2015 durch die Stadt Ulm auf der durch den Um- und Ausbau der AS Ulm-Ost verlassenen Fläche der bisherigen B 19 hergestellt. Die Unterhaltung liegt beim Träger der Straßenbaulast. Der P+M-Platz ist auf die Belange der Ausbauplanung für die A 8 abgestimmt. Die hergestellte Böschung/Verwallung wird der geplanten Autobahnböschung angepasst. Während der Bauphase für den Autobahnausbau muss der Parkplatz teilweise seiner Nutzung für das erforderliche Baufeld entzogen werden. Nach Fertigstellung der Maßnahmen werden die Flächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzt A Ersatzherstellung öfw mit Wendeanlage Stadt Ulm Der vorhandene Wirtschaftsweg verläuft nördlich parallel der A 8 und wird mit dem bestehenden Bauwerk ÜF der B 19 (BW32) unterführt. Er dient bislang der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen im Innenbereich der AS-Rampen Rifa Karlsruhe westlich der B 19. Diese Flächen werden künftig nicht mehr für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Damit wird kein Erschließungsweg mehr benötigt. Der Weg wird angepasst und endet östlich der ÜF B 19 mit einer Wendeplatte. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite entsprechend RLW 99 wassergebunden ausgebildet Stadt Ulm I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 7 von 83

19 Seite A Ersatzherstellung öfw 105. ENTFÄLLT Stadt Ulm Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) nördlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Stadt Ulm 106. A Ersatzherstellung eines Grünweges - öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 107. A Ersatzherstellung öfw (ausgebaut) Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Der vorhandene Wirtschaftsweg ist an den Weitfelder Weg von Westen her angebunden und erschließt die landwirtschaftlichen Flächen. Er wird durch die geplanten Verlegung des Weitfelder Weges und den Ausbau der A 8 den neuen Gegebenheiten angepasst wieder angebunden. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 8 von 83

20 Seite A Ersatzherstellung GVS Thalfingen Seligweiler, Weitfelder Weg Gemeinde Elchingen Im Kreuzungsbereich mit der A 8 erfolgt der Neubau der GVS zwischen Seligweiler und Thalfingen als Unterführung um ca. 20 m östlich vom derzeitigen Kreuzungspunkt versetzt, als Ersatz für die durch den Ausbau entfallende Unterführung; einschließlich erforderlicher Anpassung bestehender Anbindungen im Feldwegenetz. Der vorhandene Weg wird in seiner bisherigen Lage vollständig zurück gebaut und der Einschnitt verfüllt. Die nördlich der A 8 von Westen bestehende Feldzufahrt entfällt ersatzlos. Die Flächen sind über rückwärtige Anbindungen bzw. über den neu herzustellenden Grünweg nördlich parallel der A 8 ausreichend erschlossen. Fahrbahnbreite : Fahrbahnbefestigung: 4,75m zzgl. Bankette und Entwässerungseinrichtungen entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet Gemeinde Elchingen 109. A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) an der östlichen Böschungsoberkante des verlegten Weitfelder Weges Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 110. A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) nördlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 9 von 83

21 Seite A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 112. A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) an der westlichen Böschungsoberkante des tiefer gelegten Göttinger Weges. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 113. A Anpassung GVS Weitfelder Höfe (Göttinger Weg nördlich, Leiliweg südlich) Gemeinde Elchingen Die vorhandene GVS genügt nicht mehr den Anforderungen an die ausgebaute A 8. Der Weg wird in gleicher Lage tiefer gelegt. Aufgrund der Höhenlage der A 8 und der Streckenentwässerung muss die Straße um rd. 3,0 m abgesenkt werden. Anpassungen des auf der Nordseite der A 8 von Osten einmündenden öfw sind erforderlich. Fahrbahnbreite : Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite und Entwässerungseinrichtungen entsprechend RLW 99 in zwei Abschnitten aufgrund der Längsneigung >8% von Süden her auf einer Länge von 100 m: bituminös befestigt Restausbau: wassergebunden ausgebildet Gemeinde Elchingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 10 von 83

22 Seite A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) an der westlichen Böschungsoberkante des tiefer gelegten Leiliweges. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 115. A Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) an der östlichen Böschungsoberkante des tiefer gelegten Leiliweges. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 116. A A Ersatzherstellung öfw Ausbau öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Wirtschaftsweges (Parallelweg) nördlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der auszubauenden PWC-Anlage Nord. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite entsprechend RLW 99 wassergebunden ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Ausbau eines vorhandenen Wirtschaftsweges mit Anbindung an das bestehende Wirtschaftswegenetz. Der Ausbau erfolgt auf einer Länge von rd. 320 m und endet an der südlichen BAB-Böschung. In dem Weg werden die Ver- und Entsorgungsleitungen der PWC-Anlagen verlegt. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite entsprechend RLW 99 wassergebunden ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 11 von 83

23 Seite A und Ersatzherstellung öfw Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der auszubauenden PWC-Anlage Süd und der BAB. Breite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Flurbereinigungsgenossenschaft Thalfingen 119. A Abhängen öfw (AS Oberelchingen) Gemeinde Elchingen Die vorhandene Wegeverbindung über die A 8 wird für den Landwirtschaftsverkehr aufgegeben. Der Weg wird südlich der Autobahnrampe, Richtungsfahrbahn München, vor dem geplanten Kreisverkehrsplatz am bisherigen Kreuzungspunkt mit der GVS ( Alte Autobahn ) abgehängt. Die Anbindung eines Forstweges von Westen bleibt erhalten. Eine Ersatzanbindung an die GVS erfolgt durch einen auszubauenden öfw mit Anbindung an die GVS ( Alte Autobahn ) etwa 120 m östlich des geplanten Kreisverkehrsplatzes. Er dient im Abschnitt kreuzend die A 8 nur noch dem BAB-Verkehr und nördlich der BAB künftig nur noch als Rad- und Gehweg zur Erschließung für den nichtmotorisierten Naherholungsverkehr. Die Ersatzwegeführung für die entfallende Wegeverbindung über die A 8 für den motorisierten Verkehr erfolgt über die GVS Oberelchingen Göttingen südlich und kreuzend zur A 8 und über einen nördlich vorhandenen und zum Ausbau vorgesehenen Wirtschaftsweg etwa im Abstand von 320 m parallel zur A 8; die Mehrlänge beträgt ab Einmündung Klostersteige/Göttinger Weg rd m; I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 12 von 83

24 Seite A Herstellung Rad- und Gehweg (AS Oberelchingen) a) - b) im Bereich der Autobahnrampe: nördlich außerhalb der Autobahnrampe: Gemeinde Elchingen Die bislang auch für den Naherholungsverkehr von Fußgängern und Radfahrern genutzte Wirtschaftswegeverbindung über die A 8 entfällt (s. lfd. Nr. 119) und wird künftig nur noch für den BAB-Verkehr genutzt. Als Ersatz für den nichtmotorisierten Verkehr wird ein Radund Gehweg entlang der zur BAB-Rampe umgestalteten Fahrbahn der AS Oberelchingen (s. lfd. Nr. 7) hergestellt. Der Rad- und Gehweg wird teilweise auf Flächen des entfallenden Wirtschaftsweges geführt. Mit Verkehrsfreigabe wird der Weg als Rad- und Gehweg gewidmet. Baulastträger für den Rad- und Gehweg auf der gesamten Länge wird die Gemeinde Elchingen; Eigentümer der Flächen im Autobahnbereich bleibt die, Bundesstraßenverwaltung. Fahrbahnbreite: 2,50 m Trennstreifenbreite zur Rampenfahrbahn: 1,75 m Fahrbahnbefestigung: bituminöse Bauweise Gemeinde Elchingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 13 von 83

25 Seite A Umstufung öfw zum Rad- und Gehweg (AS Oberelchingen) Gemeinde Elchingen Die vorhandene Wegeverbindung wird für den Landwirtschaftsverkehr aufgegeben. Er dient im Abschnitt nördlich der BAB künftig nur noch als Rad- und Gehweg zur Erschließung für den nichtmotorisierten Naherholungsverkehr. Die Ersatzwegeführung für den motorisierten Verkehr erfolgt über die GVS Oberelchingen Göttingen südlich und kreuzend zur A 8 und über einen nördlich vorhandenen und zum Ausbau vorgesehenen Wirtschaftsweg etwa im Abstand von 320 m parallel zur A 8; die Mehrlänge beträgt ab Einmündung Klostersteige/Göttinger Weg rd m (s. lfd. Nr. 122); Die vorhandene Überführung wird künftig nur noch für die Abwicklung des Autobahnverkehrs der AS Oberelchingen (s. lfd. Nr. 7) und als Querungsmöglichkeit für nichtmotorisierten Verkehr (s. lfd. Nr. 120) genutzt und entsprechend umgestaltet. Der Weg wird zwischen der BAB-Rampe (=Einmündungsbereich der Rampe Richtungsfahrbahn Karlsruhe) und der nördlich folgenden Wegekreuzung bedarfsgerecht im Querschnitt zurück gebaut. Mit Verkehrsfreigabe wird er als Rad- und Gehweg gewidmet. Die nicht mehr genutzten Wegeflächen werden vollständig zurück gebaut und eingezogen. Eigentümer außerhalb des künftigen Autobahngrundstückes wird die Gemeinde Elchingen. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 2,50 m bituminöse Bauweise (Bestand) Gemeinde Elchingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 14 von 83

26 Seite A Ausbau öfw Stadt Langenau Ausbau eines bestehenden Wirtschaftsweges nördlich parallel der A 8 im Abstand von rd. 320 m, als Ersatz für die durch den Ausbau entfallende Wegeverbindung an der AS Oberelchingen (s. lfd. Nr. 119); einschließlich der verkehrsgerechten Umgestaltung des Einmündungsbereiches in die GVS Göttingen Oberelchingen (Göttinger Weg) und erforderlicher Anpassung bestehender Anbindungen im Feldwegenetz. Fahrbahnbreite : Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. befahrbarer Bankette von jeweils 1,25 m Breite entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet Stadt Langenau 123. A Herstellung öfw a) - b) Gemeinde Elchingen Herstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der GVS, Alte Autobahn, als Ersatz für die entfallene Anbindung des vorhandenen befestigten Wirtschaftsweges im bisherigen Kreuzungsbereich an die GVS. Fahrbahnbreite : Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Gemeinde Elchingen 124. A Herstellung einer privaten Feldzufahrt a) b) Herstellung einer Feldzufahrt für Betriebs- und Unterhaltungszwecke. Die Zufahrt wird Gegenüber einer bestehenden Wirtschaftswegeanbindung an die GVS, Zubringer AS Oberelchingen hergestellt. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 3,00 m zzgl. beidseitig Bankette von je 0,75 m Breite entsprechend RLW 99 bituminös ausgebildet I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 15 von 83

27 Seite A und Einziehung öfw a) Gemeinde Elchingen b) Der bisherige öfw wird für den öffentlichen Verkehr eingezogen. Er dient künftig als Unterhaltungs- und Wartungsweg für den Straßenbetriebsdienst und erschließt die rückwärtigen Flächen des BAB-Dammes mit dem geplanten Lärmschutzwall und dem geplanten Entwässerungsgraben. Die Anbindung an die GVS (Alte Autobahn) in Höhe südlich verbleibt als Privatzufahrt der Straßenbauverwaltung A und , , , A A Einziehung und Rückbau öfw a) Gemeinde Elchingen b) - Ersatzherstellung öfw Gemeinde Elchingen Ersatzherstellung öfw Gemeinde Elchingen Die bisherigen öfw Flst.-Nr. 1209, 1217/1, 1215, 1213, und werden für den öffentlichen Verkehr eingezogen und ersatzlos zurück gebaut. Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) nördlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Gemeinde Elchingen Wiederherstellung eines Grünweges (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB mit Herstellung eines Lärmschutzwalles und Entwässerungsanlagen. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Gemeinde Elchingen I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 16 von 83

28 Seite A und A 7[Str.-km] 835, ,820 Ersatzherstellung öfw Gemeinde Elchingen Wiederherstellung eines Grünweges südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB mit teilweiser Herstellung eines Lärmschutzwalles und durchgehenden Entwässerungsanlagen westlich parallel der A 7. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Gemeinde Elchingen 130. A Ersatzherstellung öfw Stadt Langenau Wiederherstellung eines durch den Ausbau der BAB verdrängten öfw (Parallelweg) südlich der BAB durch Anpassung an die neue Geometrie der BAB. Fahrbahnbreite: Fahrbahnbefestigung: 4,50 m unbefestigt ausgebildet Stadt Langenau I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 17 von 83

29 Seite 18 III.) Brücken und Bauwerke 201. A BW 29, UF L 1165 Neubau der Straßenunterführung als überschüttetes Bauwerk; die neue Straße liegt nach Ausbau um ca. 2,2m höher als die bestehende A 8; die lichte Weite des Bauwerks bleibt unverändert. Die geplante Streckenentwässerung muss am Bauwerk mit überführt werden. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 16,80 m 4,70 m 47,00 m 202. A BW 30, UEF HWW67/83 Das vorhandene Bauwerk im Zuge eines Hauptwirtschaftsweges wurde im Jahr 1985 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erneuert. Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind Veränderungen nicht erforderlich. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 2 x 23,00 m 4,70 m 6,00 m 203. A BW 31, UEF FW Buckenhof Das vorhandene Bauwerk im Zuge eines Wirtschaftsweges wurde im Jahr 1995 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erneuert. Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind Veränderungen nicht erforderlich. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 2 x 23,00 m 4,70 m 6,00 m I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 18 von 83

30 Seite A BW 32, UEF B 19, AS Ulm-Ost Das vorhandene Bauwerk im Zuge der B 19 wurde im Jahr 2012 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erneuert. Veränderungen sind nicht erforderlich. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 49,00 m 4,70 m 13,30 m 205. A BW 33, UF (FW399) GVS Weitfelder Weg Neubau der Straßenunterführung als überschüttetes Bauwerk um ca. 20 m nach Osten versetzt zum bestehenden Bauwerk; die neue Straße liegt nach Ausbau um ca. 3,0 m höher als die bestehende A 8. Die geplante Streckenentwässerung muss am Bauwerk mit überführt werden. Während der Bauzeit wird der Kreuzungsverkehr weitestgehend aufrechterhalten. Unvermeidbare temporäre Sperrungen des Weges werden frühzeitig mit dem Baulastträger abgestimmt. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 7,00 m 4,50 m 48,40 m 206. A BW 34, UF GVS Weitfelder Höfe (Göttinger Weg, Leiliweg) Neubau der Straßenunterführung als überschüttetes Bauwerk in gleicher Lage; die neue Straße liegt nach etwa auf Niveau der bestehenden A 8. Die geplante Streckenentwässerung muss am Bauwerk mit überführt werden. Während der Bauzeit wird der Kreuzungsverkehr weitestgehend aufrechterhalten. Unvermeidbare temporäre Sperrungen des Weges werden frühzeitig mit dem Baulastträger abgestimmt. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 5,50 m 4,50 m 50,80 m I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 19 von 83

31 Seite A BW 35a, UEF Radund Gehweg (AS Oberelchingen) a) b) Zur Überführung des geplanten Rad- und Gehweges im Bereich der AS Oberelchingen wird eine Radwegeüberführung neu hergestellt. Die Lage folgt dem westlichen Bauwerksrand und die lichte Weite der des bestehenden Bauwerks BW 35 (BW ). Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 28, ,20 m 4,70 m 3,50 m 208. A BW 35, UEF AS Oberelchingen Das vorhandene Bauwerk im Zuge eines Wirtschaftsweges wurde im Jahr 1978 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erstellt. Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind sonstige Veränderungen nicht erforderlich. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 28, ,20 m 4,70 m 12,00 m 209. A BW 36, UEF GVS Oberelchingen - Göttingen Das vorhandene Bauwerk im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße Oberelchingen - Göttingen wurde im Jahr 1978 bereits auf die Erfordernisse des 6-streifigen Ausbaus der A 8 erstellt. Vorbehaltlich einer technischen Überprüfung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Ausführung sind Veränderungen nicht erforderlich. Lichte Weite: Lichte Höhe: Breite zwischen Geländern: 29, ,50 m 4,70 m 10,00 m I:\Projekte\AD Südbayern\A8-Elchingen\6-streifiger-Ausbau_Ulm-West_AKElchingen\Begleitung_PLANFESTSTELLUNG\Texte\U11_Regelungsverzeichnis\ _U11Rvz_A8Elch_BSBI_LARS_ABD.docx Seite 20 von 83

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