Ergebnis der Tarifrunde Länder 2011

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1 IN DIESEM HEFT Tarifergebnis im Wortlaut... 2 Neue EGO... 5 Sonderregelungen... 7 Arbeitszeit und Weihnachtsgeld... 8 Entgelttabelle... 9 Musterantrag Ergebnis der Tarifrunde Länder 2011 Der fordert, dass das Ergebnis der Tarifrunde 2011 sofort auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird. In der 3. Verhandlungsrunde am 10. März 2011 hat die dbb tarifunion ein tragfähiges Ergebnis erzielt. Für den haben die Kollegen Rudolf Klüver, Michael Adomat, Jürgen Minners, Dirk Schulz und Reinhold Marx in Potsdam teilgenommen. Die Tarifeinigung zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften dbb tarifunion und ver.di sieht vor, dass die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro erhalten, Teilzeitbeschäftigte erhalten diese anteilig, Auszubildende bekommen 120 Euro. Ab 1. April 2011 werden die Monatstabellenentgelte um 1,5 Prozent angehoben. Zum 1. Januar 2012 gibt eine weitere Erhöhung der Monatstabellenentgelte um 1,9 Prozent und anschließend um 17 Euro. Mit Blick auf die ausgehandelten Gehaltserhöhungen sprachen die Verhandlungsführer aller Gewerkschaften von einem tragfähigen Ergebnis. Michael Adomat, Vorsitzender der dbb Landestarifkommission Hamburg, betonte: Das sei nur möglich gewesen, weil die Beteiligung bei dem dbb Warnstreik hier in Hamburg so gut gewesen sei. Diese seien im Wesentlichen von den Beschäftigten des und Schleswig Holstein getragen worden. Warnstreik in Hamburg über Kolleginnen und Kollegen vor dem Hamburger Hauptbahnhof Wichtiger Hinweis: Alle Angaben in dieser Tarifinfo stehen unter dem Vorbehalt der Redaktionsverhandlungen. Aus diesem Grunde sind alle Angaben ohne Gewähr. 1

2 Tarifergebnis im Wortlaut 1. Erhöhung der Tabellenentgelte 2. Auszubildende und Praktikanten Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht: Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden wie folgt erhöht: a) ab 1. April 2011 um 1,5 % und b) ab 1. Januar 2012 um weitere 1,9 % sowie anschließend um 17,- Euro a) ab 1. April 2011 um 1,5 % und b) ab 1. Januar 2012 um weitere 1,9 % sowie anschließend um 6,- Euro 3. Einmalzahlung Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 15 (einschließlich der Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü), die für April 2011 Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis erhalten, wird schnellstmöglich, spätestens zum 31. Mai 2011, eine Einmalzahlung von 360,- Euro gezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlung, der dem Verhältnis der mit ihnen am 1. April 2011 vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten entspricht. Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. Für Auszubildende nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege und für Praktikantinnen/Praktikanten im Sinne des TV Prakt- Weitergeltung beträgt die Einmalzahlung 120,- Euro. 4. Folgeänderungen bei Entgeltbestandteilen Die Garantiebeträge in 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L, die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage E zum TV-L und die Besitzstandszulagen nach 9 und 11 TVÜ-Länder erhöhen sich am 1. April 2011 um 1,5 v.h. und am 1. Januar 2012 um 1,9 %. 2

3 II. Entgeltordnung zum TV-L Die Tarifvertragsparteien verständigen sich auf die Entgeltordnung zum TV-L. Im Einzelnen gelten die Niederschriften über die seit dem 15./16. September 2009 geführten Verhandlungen zur Entgeltordnung mit den sich aus der Anlage ergebenden Maßgaben. Damit sind alle Vorbehalte aus den Verhandlungsniederschriften erledigt. Inkrafttreten der Entgeltordnung: III. Sonstiges Tarifrecht 1. Erschwerniszuschläge in den Bereichen Küstenschutz und Straßenbau Für die Beschäftigten im Sinne von 38 Abs. 5 Satz 2 TV-L im Außendienst der Straßenbauverwaltung und im Küstenschutz der Wasserbauverwaltung werden ab 1. Januar 2012 an Stelle der Zuschläge nach den Abschnitten A, M und R des Zuschlagskataloges zum TVZ zum MTL bzw. der entsprechenden Regelungen im TVZ zum MTArb-O-TdL monatliche Pauschalzahlungen geleistet. Die Pauschale soll so ermittelt werden, dass weder für die Arbeitgeberseite noch für die Arbeitnehmerseite Vorteile aus der Pauschale entstehen. Zur Festlegung der Pauschalzahlungen wird zunächst das im Kalenderjahr 2010 ausgezahlte Entgeltvolumen der bisherigen Zuschläge für den oben genannten Personenkreis ermittelt, durch 12 Monate geteilt und um 25 Euro pro Person (Teilzeitbeschäftigte anteilig) erhöht. Im Rahmen dieses monatlichen Entgeltvolumens sind dann die individuellen Pauschalzahlungen tariflich zu vereinbaren. Anderenfalls wird der Gesamtbetrag der individuellen Zuschläge um 25 Euro monatlich erhöht; Teilzeitbeschäftigte anteilig. 2. Übergangszahlung Feuerwehr und Justizvollzugsdienst ( 47 Nr. 3 TV-L) Zur Übergangszahlung für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder sowie im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg nach 47 Nr. 3 TV-L werden Tarifgespräche aufgenommen. Mit Blick auf die Beschäftigtenzahlen streben die Arbeitgeber an, diese Gespräche gemeinsam mit den anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes zu führen 3. Stufenlaufzeit beim Referendariat ( 44 Nr. 2a TV-L) Für ab dem 1. April 2011 begründete Arbeitsverhältnisse werden im Rahmen des 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L Zeiten von mehreren Arbeitsverhältnissen zum selben Arbeitgeber (zuzüglich sechs Monate des Referendariats oder Vorbereitungsdienstes) zusammengerechnet. Die Nr. 3 der Protokollerklärungen zu 16 Absatz 2 TV-L bleibt unberührt. 3

4 4. Altersteilzeitarbeit Auf landesbezirklicher Ebene können Tarifverhandlungen zur Altersteilzeitarbeit im Rahmen der Vorgaben des Altersteilzeitgesetzes geführt werden. 5. Gesonderte Kündigungsmöglichkeit 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991 kann gesondert gekündigt werden, frühestens jedoch zum Tag des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung; die Nachwirkung ist ausgeschlossen. IV. Maßregelungsklausel Die Arbeitgebervertreter erklären, dass von Maßregelungen (Abmahnung, Entlassungen o. ä.) aus Anlass gewerkschaftlicher Warnstreiks, die bis einschließlich 10. März 2011, 24:00 Uhr, durchgeführt wurden, abgesehen wird, wenn sich die Teilnahme an diesen Warnstreiks im Rahmen der Regelungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe gehalten hat. V. Laufzeit Mindestlaufzeit der Regelungen unter I. bis zum 31. Dezember

5 Die neue Entgeltordnung Anlage der Tarifvereinbarung Die Tarifvertragsparteien verständigen sich auf die allgemeine Entgeltordnung zum TV-L. Im Einzelnen gelten die Niederschriften über die seit dem 15./16. September 2009 geführten Verhandlungen zur Entgeltordnung mit folgenden Maßgaben: a) Über den bisherigen Verhandlungsstand hinaus werden entsprechend den in den Niederschriften vereinbarten Grundsätzen auch die 5- und 6jährigen Aufstiege in den Entgeltgruppen 2 bis 8 in der Entgeltordnung abgebildet; entsprechendes gilt für die nach 5 bzw. 6 Jahren zustehenden Vergütungsgruppenzulagen. Soweit bei 6jährigen Aufstiegen hiernach eine Höhergruppierung aus der Entgeltgruppe 6 erfolgt, führt dies zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7. b) Die TdL sagt zu, in ihren Lehrerrichtlinien mit Wirkung des Inkrafttretens der Entgeltordnung die Aufstiege entsprechend Buchstabe a abzubilden. c) Im Teil II Abschnitt 21 der Entgeltordnung ( Technische Berufe, Ingenieure ) werden die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure den Entgeltgruppen nach Maßgabe des Anhangs zu dieser Anlage zugeordnet. Übertariflich gewährte Leistungen werden auf den Höhergruppierungsgewinn angerechnet. d) Die Abschnitte 10 ( Gesundheitsberufe ), 17 ( Rettungsdienst ) und 24 ( Wirtschaftspersonal ) des Teils II der Entgeltordnung können gemeinsam gesondert gekündigt werden, frühestens jedoch zum 30. Juni 2012; die Nachwirkung ist ausgeschlossen. e) Die Vorarbeiterzulage erhöht sich ab dem 1. April 2011 bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz. Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nicht lineare Steigerungen bleiben unberücksichtigt. f) Die in Anlage 4 der Niederschrift zu den Verhandlungen zur Entgeltordnung vom 17. Februar 2011 vereinbarten Beträge der Entgeltgruppenzulagen werden um 1,5 v.h. erhöht. Ab dem 1. Januar 2012 erhöhen sie sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien jeweils festgelegten linearen Steigerungssatz. Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nicht lineare Steigerungen bleiben unberücksichtigt. Erklärungen hierzu auf den folgenden Seiten. 5

6 Was bedeutet die neue Entgeltordnung für mich? Seit Jahren ringen die dbb tarifunion und ver.di mit den Arbeitgebern um eine neue Entgeltordnung. In dieser Tarifrunde wurde neben der linearen Erhöhung auch eine neue Entgeltordnung durchgesetzt. Seit den Tarifverhandlungen im Jahre 2006 sollten Tarifverhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung aufgenommen werden, doch erst 2009 setzte die dbb tarifunion gegen den Widerstand der Arbeitgeber verbindliche Verhandlungen über die Entgeltordnung durch. In einem der ersten Schritte sollten die bisherigen Eingruppierungsgrundsätze und die redaktionell überarbeiteten Tätigkeitsmerkmale zu einer Entgeltordnung zusammengefasst werden. Dabei sollten auch über die früheren Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen entschieden werden. Ergänzend sah die Vereinbarung von 2009 vor, in einem weiteren Schritt ein neues Entgeltordnungsmodell zu erproben. Die TdL blockierten lange Zeit eine Lösung, demzufolge zogen sich die Verhandlungen über Monate und Jahre hin. Letztlich wurde das nun vorliegende Ergebnis erst am letzten Verhandlungstag dieser Tarifrunde nach zähem Ringen erzielt. Ab dem 1. Januar 2012 gilt nun eine neue einheitliche Entgeltordnung. Auf diese Weise ist der erste Teil der Vereinbarung von 2009 abgeschlossen worden. Davon profitieren überwiegend die neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen, sowie die neu eingruppierten Beschäftigten. Mit dieser neuen Entgeltordnung wurde erreicht, dass alle Kolleginnen und Kollegen, kurz- bzw. mittelfristig Gleiches Geld für gleiche Arbeit bekommen. Neu - Angestellte und Alt -Angestellte werden wieder bei gleicher Tätigkeit nach der gleichen Entgeltgruppe bezahlt. AUFSTIEGE Alle Tätigkeitsmerkmale mit Bewährungsaufstiegen bis zu sechs Jahren werden direkt der höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Wer ehemals bis zu drei, vier oder sechs Jahre warten musste, um in die nächst höhere Vergütungsgruppe aufzusteigen, wird jetzt, nach Antragsstellung, unmittelbar (ab 1. Januar 2012) in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert. Beispiel 1: Ein Beschäftigter in der Kernverwaltung, mit einer Tätigkeit nach Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1a BAT mit sechsjährigem Bewährungsaufstieg in die Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 2 BAT wird jetzt direkt der Entgeltgruppe 6 zugeordnet. Beispiel 2: Eine Personalsachbearbeiterin, mit einer Tätigkeit nach Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1a mit dreijährigem Bewährungsaufstieg in die Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 2 BAT wird jetzt direkt der Entgeltgruppe 9s zugeordnet. Musterantrag im Anhang dieser Tarifinfo. 6

7 Weitere Sonderregelungen Entgeltgruppenzulage Hier müssen zwei unterschiedliche Ausgangssituationen beachtet werden. Beispiel 1: Zulagen, die sofort mit Übertragung der Tätigkeit zustanden, werden auch zukünftig in gleicher Höhe gezahlt. Beispiel 2: Zulagen, die erst nach mehreren Jahren (maximal sechs Jahre) zugestanden hätten, werden zukünftig ohne Wartezeit gezahlt, wodurch sich jedoch der Betrag verringert. Stand in der Vergütungsgruppe Vb BAT (z.b. Handwerksmeister) nach vier Jahren eine Zulage in Höhe von 152,82 Euro zu, so erhält der Kollege, jetzt sofort eine Zulage in Höhe von 122,26 Euro. Vorarbeiterzulage Erstmals nach vielen Jahren, nehmen nun endlich auch die Vorarbeiterzulagen an der linearen Erhöhung teil. Die Vorarbeiterzulagen erhöhen sich zum 1. April 2011 um 1,5 % für die jeweilige Entgeltgruppe. Die Vorarbeiterzulagen erhöhen sich zum 1. Januar 2012 um 1,9 % für die jeweilige Entgeltgruppe. Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nicht lineare Steigerungen bleiben jedoch unberücksichtigt. Öffnungsklausel Altersteilzeit Die neu geschaffene Chance, das Problem Altersteilzeit auf Landesebene zu klären, erlaubt es uns, für die Beschäftigten einen sozial abgefederten Übergang in die Rente zu ermöglichen. In einigen Bundesländern gibt es bei den Beamten noch die Altersteilzeit, hier können die Angestellten jetzt endlich nachziehen und in Hamburg vorlegen. dbb Demo am 2. März vor dem Hamburger Hauptbahnhof Der Vorsitzende der dbb Landestarifkommission hamburg Michael Adomat, wird in den kommenden Wochen erste Gespräche zur Aufnahme von Tarifverhandlungen führen. 7

8 ...muss ich jetzt länger Arbeiten?...was ist mit dem Weihnachtsgeld? Wir haben bereits mehrmals in unseren Tagesseminaren und in vielen persönlichen Gesprächen darauf hingewiesen, dass der Tarifvertrag zur Arbeitszeit nicht angetastet wird, somit bleibt alles beim Alten. Die Kolleginnen und Kollegen in Kfz-Werkstätten, in Schicht und Wechselschichtdienst müssen auch zukünftig nicht mehr als 38,5 Stunden in der Woche arbeiten. Auch die Pausenzeiten bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Wechselschichtdienst bleiben unberührt und werden auch weiterhin bezahlt bzw. durchgeschrieben. Bei den übrigen Kolleginnen und Kollegen verbleibt die wöchentliche Arbeitszeit bei den 39 Wochenstunden. Auch hier haben wir bereits im Vorfeld Entwarnung geben können. Wie schon im Bezug auf die wöchentliche Arbeitszeit erwähnt, ist auch der Tarifvertrag über die Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) nicht behandelt worden und behält somit auch weiterhin Gültigkeit. Dies bedeutet, dass alle Tarifbeschäftigten auch zukünftig in gewohnter Weise ihr sog. Weihnachtsgeld weiterhin bekommen werden. Für die Entgeltgruppen: EG 1 EG 8 = 95 % EG 9 EG 11 = 80 % EG 12 EG 13 = 50 % EG 14 EG 15 = 35 % Hat es sich überhaupt gelohnt zu streiken? Eine immer wiederkehrende Frage. Die Frage hätte aber heißen müssen: Was hätten wir wohl erreicht, wenn alle mit gestreikt hätten? Kolleginnen und Kollegen vor der Warnstreikaktion persönlich angesprochen. Leider haben sich trotzdem nicht alle Beschäftigte daran beteiligt. mit diesem Phänomen der Gleichgültigkeit zu kämpfen, auch andere Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes kennen dieses Problem. Den Arbeitgeber beeindruckt es nur dann, wenn wirklich viele Kolleginnen und Kollegen die Arbeit niederlegen und an den öffentlichen Kundgebungen teilnehmen. Die Landesstreikleitung hat aus diesem Grunde auch nahezu alle tarifbeschäftigten Nicht nur die Mitgliedsgewerkschaften des dbb Hamburg haben Der Erfolg wäre hierbei noch größer gewesen, wenn bei unserem Warnstreik am 2. März 2011 (1.500 Teilnehmer) sich alle gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen mit eingebracht hätten. 8

9 Maßregelungsverbot Auch diesmal wurde eine Maßregelungsklausel vereinbart, die wie folgt lautet: Die Arbeitgebervertreter erklären, dass von Maßregelungen (Abmahnung, Entlassungen o. ä.) aus Anlass gewerkschaftlicher Warnstreiks, die bis einschließlich 10. März 2011, 24:00 Uhr, durchgeführt wurden, abgesehen wird, wenn sich die Teilnahme an diesen Warnstreiks im Rahmen der Regelungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe gehalten hat. Dies bedeutet, dass alle Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auch befristet eingestellte Kolleginnen und Kollegen, die sich an Streiks des und/oder der DPolG Hamburg beteiligten nicht gemaßregelt werden dürfen. Alle Angaben ohne Gewähr 9

10 Seminare Sind noch Fragen offen? Das dbb Bildungswerk Hamburg bietet, nach der Tarifrunde der Länder 2011, ein zweitägiges Tarif- Seminar in Handeloh zum Preis von 240,- Euro an. Übernachtung mit Vollpension, Seminarkosten und -material. Das Seminar findet vom: Die dbb Geschäftsstelle nimmt Anmeldungen sofort entgegen. Die Schulung/ das Seminar vermittelt für die Personalratsarbeit notwendige Kenntnisse im Sinne des 48 Abs. 4 Hmb- PersVG. Kosten trägt die Dienststelle nach 48 (4) Hmb- PersVG, Dienstbefreiung ist für dieses Seminar möglich. Wie immer stehen Ihnen für offen gebliebene Fragen folgende Ansprechpartner des zur Verfügung: Michael Adomat Personalrat Polizei Jürgen Minners Personalrat BZA Wandsbek Beate Petrou Personalrat Polizei Wichtiger Hinweis: Alle Angaben in dieser Tarifinfo, stehen unter dem Vorbehalt der Redaktionsverhandlungen. Aus diesem Grunde sind alle Angaben ohne Gewähr. Copyright 2011 Nachdruck, auch in Teilen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung verboten. Adomat 03/2011 Impressum Mönkedamm Hamburg Tel.: Fax:

11 Absender Name: Dienststelle: Datum: An die Personalabteilung so könnte ein Musterantrag aussehen, der ab , nach Beratung, an die jeweilige Personalabteilungen versandt wird. Geltendmachung meiner Höhergruppierung in die nächsthöhere Entgeltgruppe des TV-L (bereinigte Entgeltordnung) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich meine Höhergruppierung in die nächsthöhere Entgeltgruppe des TV-L gemäß Anlage der Tarifvereinbarung - Punkt klein a) der Tarifvereinbarung zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb tarifunion vom 10. März 2011 geltend. Zur Wahrung meiner Rechte mache ich vorsorglich 37 TV-L geltend. Um Eingangsbestätigung wird gebeten. Für Rücksprachen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen Unterschrift 11

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