Call FemPower IKT 2018 Ausschreibungstext
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1 Förderprogramm FORSCHUNG Call FemPower IKT 2018 Ausschreibungstext Mag. a Karin Dögl Wien, Dezember /11
2 1. Name der Ausschreibung Call FemPower IKT Rechtsgrundlagen Diesem Call durchgeführt von der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. (in Folge kurz: Wirtschaftsagentur Wien ) liegt die Förderrichtlinie der Stadt Wien Richtlinie Forschung/18-21 (gemäß Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 05. Dezember 2018 unter Pr.Z /0001-GFW) zugrunde. Diese (auch im Folgenden stets als solche bezeichnete) Richtlinie ist unter zum Download erhältlich. Der Call FemPower IKT 2018 wird im Rahmen des Programms FORSCHUNG durchgeführt. Das Programm wird nach den Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung 1 (in Folge kurz: AGVO), Abschnitt 4, der Europäischen Kommission und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-Minimis-Beihilfen 2 (in Folge kurz: De-Minimis- VO) behandelt. 3. Hintergrund 3.1. Erhöhung Frauenanteil in der IKT-F&E: Mit einem Anteil von 29 % liegt Österreich nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt von 33 % des Frauenanteils von betrieblichen ForscherInnen am Arbeitsmarkt und das trotz einer überdurchschnittlich hohen Wachstumsrate von 8,7 % (Männer 4,7 %) per anno. 3 2/11 1 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO 2014: der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 187/1 am (kurz: AGVO 2014 ) gemeinsam mit der Novelle VO (EU) 2017/1084 (Novelle 2017: der Kommission vom 14. Juni 2017 zur Änderung der allgemeinen Gruppenfreistellung-VO Nr. 651/2014, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 156/1 am (kurz: AGVO-Novelle 2017 ) gemeinsam kurz: AGVO. Es kommen insbesondere die Artikel 22, 25 Absatz 2 Buchtaben b und c, 28 sowie 29 AGVO zur Anwendung. 2 Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-VO: der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen; veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 352/1 am (kurz: De-minimis-VO ). 3 She Figures 2015, S , final.pdf ( ).
3 Wird daraus der Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien 4 (IKT) herangezogen, so beträgt der Frauenanteil nur mehr 13 %. Österreich rangiert jedoch international sowohl in der Anwendung als auch bei Forschung und Entwicklung in den Informations- und Kommunikationstechnologien im oberen Mittelfeld. Insgesamt lieferte die IKT-Branche in Österreich im Jahr 2014 einen Produktionswert von 36,6 Mrd. EUR und beschäftigte dabei insgesamt Personen. Die Stadt Wien nimmt auch hier eine Vorreiterrolle ein: Im Jahr 2013 betrug die Bruttowertschöpfung der Branche 5,9 Mrd. EUR und beschäftigte knapp Menschen (davon rd Frauen). 6 Das macht die Hauptstadt zum wichtigsten IKT-Standort des Landes nicht zuletzt aufgrund des großen Pools an qualifizierten ArbeitnehmerInnen, innovativen Unternehmen, aber auch zahlreichen Ausbildungs- und Forschungsmöglichkeiten im Bereich IKT. 7 Die zukünftigen Herausforderungen der Branche können aber nur durch die gezielte Förderung nicht nur von innovierenden Unternehmen, sondern auch von allen zugänglichen Spitzenkräften aus Wissenschaft und Wirtschaft bewältigt werden. Zukunftsträchtige Stärkefelder wie etwa Semantische Systeme, Visualisierung, Cloud Computing und IT- Security 8 wurden bereits für den IKT-Standort Wien identifiziert. Auch der große Themenbereich Open Government Data (vgl. auch Digitale Agenda der Stadt Wien 9 ), um nur ein Beispiel zu nennen, kann auf das Potenzial von weiblichen hochqualifizierten Forscherinnen aus diesem Bereich nicht verzichten. Die Wirtschaftsagentur Wien hat bereits fünf themenoffene Förderwettbewerbe mit der Zielsetzung, Frauen stärker an F&E-Projekten zu beteiligen bzw. die Leitung von F&E- Projekten durch Frauen zu forcieren, erfolgreich durchgeführt. Seit 2004 wurden im Rahmen dieser Calls 55 Projekte mit insgesamt EUR 10,2 Mio. unterstützt. Aus der Analyse der vorangegangenen FemPower-Calls geht hervor, dass mit der Projektleitung durch eine dafür qualifizierte Frau für diese ein karrierefördernder Katalysatoreffekt eintrat. Die in der Studie befragten Projektleiterinnen berichteten von 4 Herangezogen wurden die Branchen der IKT laut ÖNACE-Code Österreich Starker Standort für Informations- und Kommunikationstechnologien, S. 6, ( ). 6 Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien 2016, S. 197 ff, ( ). 7 Vgl. auch Forschungsstadt Wien Informations- und Kommunikationstechnologien ( ). 8 vgl. auch IKT-Standort Wien Qualitative Analyse von neuen Themenfeldern, ( ). 9 Vgl. auch Digitale Agenda der Stadt Wien, ( ). 3/11
4 positiven Effekten auf ihre Forscherinnenkarriere. So erhielten sie etwa Beförderungen oder weitere Projektleitungen Zielsetzung Daraus folgt, den bisherigen Weg nun speziell für das Themenfeld IKT fortzusetzen. Mit dem Call FemPower IKT 2018 wird daher nicht nur eine Unterstützung zur Stärkung des IKT- Standorts Wien geleistet, sondern es soll auch der Frauenanteil in der betrieblichen IKT-F&E erhöht werden. Dies ist sowohl gesellschaftspolitisch, als auch forschungspolitisch relevant denn mehr Frauen in der Forschung insbesondere im IKT-Bereich, sind für einen erfolgreichen und kompetitiven Wirtschaftsstandort Wien essentiell Themenfeld IKT Im Rahmen dieser Ausschreibung wird keine Einschränkung auf genuine oder (ideal-)typische IKT-Forschungs- und Entwicklungsprojekte vorgenommen, sondern es werden auch Projekte aus dem breiteren IKT-Themenfeld gefördert. Das heißt, es können nicht nur Projekte von IKT-Unternehmen eingereicht werden, sondern auch Projekte von Unternehmen, die nicht aus dem IKT-Bereich stammen, aber ein Projekt aus dem Themenfeld IKT umsetzen möchten. Voraussetzung ist, dass das Projekt eine IKT-spezifische Herausforderung ausweist, von der erwartet wird, dass sie in potenziellen Anwendungsfeldern ohne weitere IKT-F&E nicht gelöst werden kann. Technologische Grundfragen der Informatik, Elektronik, Software oder Hardwareentwicklung werden berührt, d.h. die Herausforderung bezieht sich auf eine technologiegeleitete Innovation. Beispielhaft herausgegriffen seien Querschnittsthematiken wie etwa das breite Anwendungsfeld der Bioinformatik, Industrie 4.0 oder e-health, e-learning etc. aber auch branchenspezifische Herausforderung wie Smart Recruiting, Legal oder FinTech. Die reine Entwicklung einer Software ist jedoch im Sinne der Definition von F&E nach dem Frascati-Manual der OECD nicht förderbar Aspekt Gendermainstreaming In dieser Ausschreibung liegt ein weiterer Schwerpunkt auf genderrelevanten F&E-Projekten aus dem Themenfeld IKT. Das bedeutet, dass bereits in der Forschung und Entwicklung die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener NutzerInnengruppen berücksichtigt werden. 4/11 10 ZIT FemPower Studie 2012; S Schöpferische Tätigkeit, welche auf systematische Weise unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden mit dem Ziel durchgeführt wird, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Siehe auch OECD; Frascati Manual 2015;( DDD B59618D00D23881B497; )
5 Damit können Produkte, Dienstleistungen, und Verfahren an unterschiedliche Bedürfnisse besser angepasst, Fehlentwicklungen vermieden und neue Märkte erschlossen werden. Das Wissen um tatsächliche und nicht stereotype Unterschiede, wie auch Gemeinsamkeiten zwischen männlichen und weiblichen KundInnenbedürfnissen ist eine Voraussetzung für eine höhere Marktakzeptanz von Innovationen. Bereiche, wo Frauen die Norm sind und Männer benachteiligt werden, können hier ebenfalls angeführt werden (Stichworte: geschlechterspezifische Wahrnehmungsmuster/kognitive Strukturen, genderzentrierte Entwicklung, Inclusion in Design, Users in Focus, Gender und Arbeitsplatz 4.0). Ein Best-Practice-Beispiel ist etwa ein Projekt der Technischen Universität Graz in Kooperation mit u.a. dem Fraunhofer Institut und AVL List. Hier wurde ein FahrerInnenassistenzsystem, das an die unterschiedlichen situationsbezogenen Verhaltensweisen und Bedürfnisse von Männern und Frauen angepasst wurde, entwickelt Formalkriterien der Ausschreibung In dieser Ausschreibung werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus dem Themenfeld IKT von Unternehmen oder UnternehmensgründerInnen in Wien, gefördert, die 1) von entsprechend qualifizierten Frauen geleitet werden und/oder 2) an deren Umsetzung Frauen substanziell mitarbeiten und/oder 3) in denen Aspekte des Gender Mainstreaming einen zentralen Stellenwert einnehmen, indem bei der Entwicklung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden explizit Bezug genommen wird. Zu 1) und 2): Die das Projekt leitenden oder am Projekt wesentlich mitarbeitenden Frauen müssen in einem dauerhaften unselbständigen Arbeitsverhältnis mit dem Antrag stellenden Unternehmen bzw. bei gemeinsamen Einreichungen 13, mit den ProjektpartnerInnen stehen. Eine wesentliche Mitwirkung von Frauen im Sinne des Calls FemPower IKT 2018 ist gegeben, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Die inhaltliche Projektleitung obliegt einer qualifizierten 14 Mitarbeiterin. Ein maßgeblicher Teil der Arbeiten, die im Rahmen des geplanten F&E-Projekts durchgeführt werden, wird von Mitarbeiterinnen geleistet. Bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigen müssen mindestens ein Drittel der Projektarbeitsstunden von Frauen 5/11 12 Vgl. ( ). 13 Siehe Richtlinie Forschung/18 21 Pkt Um eine Überprüfung der projektadäquaten Qualifizierung durchführen zu können ist es notwendig, dass ein aussagekräftiger Lebenslauf der Mitarbeiterin im Anhang zum Antrag hinzugefügt wird.
6 geleistet werden; bei Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigen mindestens die Hälfte. Die entsprechenden Anteile sind sowohl bei der Kalkulation der Arbeitsstunden bei der Projektplanung als auch bei der Projektabrechnung mit Dokumenten der Lohnbuchhaltung sowie insbesondere entsprechende Stundenaufzeichnungen zu belegen. Fachlich qualifizierte Projektmitarbeiterinnen sind alle am Projekt beteiligten Frauen, die aufgrund ihrer einschlägigen fachlichen Erfahrung in der Lage sind, einen substanziellen Beitrag zum Gelingen des Projekts zu leisten. Ein entsprechender Nachweis (Lebenlsauf) ist dem Antrag beizulegen. Zu 3): Da bereits in der Forschungs- und Entwicklungsphase von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen die Nutzungsszenarien festgelegt werden, müssen die aufgrund ihrer Lebensrealität unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern in der Konzeption und Umsetzungsphase des Vorhabens, und nicht erst im Vermarktungs- und Vertriebsprozess, berücksichtigt werden. Hier dürfen keine Klischees oder Stereotype bedient werden, sondern tatsächliche und überprüfte bzw. nachzuweisende Präferenzen und Nutzungskontexte von Frauen und Männern herangezogen werden. Vorhaben, die mehr als eines der drei oben genannten Kriterien erfüllen, werden im Bewertungssystem entsprechend positiv berücksichtigt. Die Ausschreibung umfasst Projekte aus dem Themenfeld Informations- und Kommunikationstechnologien, wobei es KEINE Voraussetzung ist, dass das einreichende Unternehmen ebenfalls der IKT-Branche zugehörig sein muss, sofern das eingereichte Projekt IKT-spezifische Herausforderungen behandelt, von denen erwartet wird, dass sie in den potenziellen Anwendungsfeldern ohne weitere IKT-F&E nicht gelöst werden können, weil sie technologische Grundfragen der Informatik, Elektronik, Software oder Hardwareentwicklung berühren, also technologiegeleitete Innovationen betreffen. Vorhaben mit Querschnittsmaterie oder interdisziplinäre Kooperationen mit PartnerInnen außerhalb der IKT sind ausdrücklich erwünscht. 5. TeilnehmerInnenkreis Teilnahmeberechtigt sind alle Antragsberechtigten gemäß Pkt. 4. der zugrundeliegenden Richtlinie Forschung/ Als Leadpartner sind ausschließlich Wiener Unternehmen und Unternehmensgründerinnen und -gründer gemäß Pkt und Pkt der zugrundeliegenden Richtlinie Forschung/18 21 teilnahmeberechtigt. 6/11
7 6. Ausschreibungsbedingungen 6.1. Grundsätzliche Kriterien Förderbar im Rahmen des Calls FemPower IKT 2018 sind von Wiener Unternehmen durchgeführte F&E-Projekte 15, im Zuge derer auch aktuelle Forschungsfragen behandelt werden und die damit über reine Produktentwicklung und den Stand der Technik hinausgehen, mit einer grundlegenden wirtschaftlichen Umsetzungsstrategie, aus der sich eine zukünftige ökonomische Wertschöpfung in Wien ableiten lässt, und die zu mittel- oder unmittelbaren Produkt-, Dienstleistungs- oder Verfahrensinnovationen führen. Förderwürdige Projekte müssen in den Bereich der industriellen Forschung (IF) oder der experimentellen Entwicklung (EE) laut EU-Definition 16 einordenbar sein. Das antragstellende Unternehmen muss bedeutende Teile der projektgegenständlichen F&E- Leistungen selbst erbringen und den wesentlichen Teil des mit der Durchführung des Projekts verbundenen Risikos tragen, insbesondere das Risiko der wirtschaftlichen Umsetzung der erzielten F&E-Ergebnisse Förderbare Kosten Gefördert werden alle projektbezogenen Kosten wie etwa F&E-bezogene Personalkosten, die dem Unternehmen (bzw. den Kooperationspartnern im Falle einer gemeinsamen Einreichung) als interne oder externe Personalkosten 17 anfallen oder aber projektbezogene Sach- und Materialkosten oder Investitionskosten. Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter Pkt. 6 der Richtlinie Forschung/ Alle Kosten müssen naturgemäß in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. 15 Die beantragbare Mindestprojektlaufzeit beträgt 1 Jahr, die maximale 5 Jahre. 16 Siehe AGVO Artikel 2, Ziff bzw. Richtlinie Forschung/18-21, Anhang VII. 17 Personalkosten sind Kosten für Arbeitnehmer des antragstellenden Unternehmens, die in unmittelbarem Zusammenhang mit F&E-Arbeiten stehen. Bei kleinen Unternehmen kann auch der Wert von Arbeitsleistungen von aktiv am Projekt mitarbeitenden Firmeninhabern und Gesellschaftern einbezogen werden. Kosten für externe Dienstleistungen: Siehe dazu Pkt. 6 der Richtlinie Forschung/ /11
8 Für kleine und mittlere Unternehmen sind auch die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schutz der eigenen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse stehen, förderbar Förderquote Die Förderquote hängt von der Klassifikation der Forschungsklasse laut EU ab: Projektteile (Arbeitspakete), die der experimentellen Entwicklung (EE) zuzuordnen sind, unterliegen einer Förderintensität von 25% bei großen Unternehmen, 35% bei mittleren Unternehmen und 45% bei kleinen Unternehmen. Jene Projektteile (Arbeitspakete), die der industriellen Forschung (IF) zuordenbar sind, unterliegen einer Förderintensität von 50% bei großen Unternehmen, 60% bei mittleren Unternehmen und 70% bei kleinen Unternehmen. Das Vorhaben soll ein Höchstmaß an Nachhaltigkeit im Antrag stellenden Unternehmen bewirken und von diesem mit wesentlichem eigenem Forschungs- und Entwicklungsaufwand und unter Tragung des technischen und ökonomischen Risikos durchgeführt werden. Forschungseinrichtungen sind daher nur als Projektpartner antragsberechtigt, unterliegen aber als Wissenstransferpartner einer einheitlichen Förderintensität von 80%. Weitere Aufschläge sind für Forschungseinrichtungen nicht möglich (Vgl. auch Pkt. 8 der Richtlinie Forschung/18 21) Kooperationsprojekte Handelt es sich um ein Kooperationsprojekt, ist ein Aufschlag für Unternehmen von bis zu 15% möglich 19, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt werden: Kooperationen werden im Gegensatz zu einer Auftragsbeziehung nicht nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung geführt, sondern aus einem gemeinsamen Interesse, wobei für jeden Partner im Rahmen eines Kooperationsvertrags definiert wird, welche Rechte und Pflichten übernommen werden. Alle Partner eines kooperativ durchgeführten Forschungsvorhabens tragen also Kosten und erhalten Rechte an den Forschungsergebnissen. Im Falle der Zusammenarbeit von wenigstens zwei (eigenständigen) Unternehmen darf kein einzelnes Unternehmen mehr als 70% der förderbaren Kosten bestreiten. Weiters muss das Vorhaben die Zusammenarbeit mit mindestens einem KMU beinhalten oder grenzübergreifend sein. Im Falle der Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung muss die Forschungseinrichtung mindestens 10% der 18 Kosten in Zusammenhang mit der Erlangung, Validierung oder Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten unterliegen einer Förderintensität von 50%. Siehe Pkt. 8 der Richtlinie Forschung/ Zulässig bis zu einer Obergrenze von 80%. Siehe auch Pkt. 8 der Richtlinie Forschung/ /11
9 förderbaren Kosten tragen und sie muss das Recht haben, die Ergebnisse der Arbeiten zu veröffentlichen, soweit sie von der Einrichtung durchgeführt wurden Gemeinsame Einreichung / Partnerantrag Wird ein Projekt gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern durchgeführt, so sind grundsätzlich Kooperationspartner aus allen Sektoren und ohne geografische Einschränkung zulässig. Sofern diese Kooperationspartner aber auch ihre eigenen Projektkosten im Zuge einer gemeinsamen Einreichung einbeziehen wollen, müssen sie antragsberechtigte Partner aus Wien sein (exakte Definition im Sinne der Richtlinie Forschung/18 21 siehe Pkt. 4.2). Nur in diesem Fall ist es möglich, die Kosten der Partner in die Bemessungsgrundlage für eine Förderung einzubeziehen. 7. Maximalförderung Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt EUR Bereitgestelltes Budget Das gesamte für diese Ausschreibung zur Verfügung stehende Budget beträgt EUR Ausschreibungsträgerin Die Ausschreibung erfolgt durch die Wirtschaftsagentur Wien, 1070 Wien, Mariahilferstraße 20. Die dafür erforderlichen Mittel werden durch die Stadt Wien bereitgestellt. 10. Einreichzeitraum Anträge im Rahmen dieser Ausschreibung können von Dienstag, 02. Jänner 2018, 00:00 Uhr bis Dienstag, den 17. April 2018, 24:00 Uhr über eingereicht werden. Der Antrag ist in deutscher oder englischer Sprache auszufüllen und innerhalb des o. a. Zeitraums online an die Wirtschaftsagentur Wien abzusenden. Die Antragsunterlagen sind vom Zeitpunkt der Kundmachung dieser Ausschreibung bis zum Ende des Einreichzeitraums nach entsprechender Registrierung unter zugänglich. Das firmenmäßig unterfertigte Ansuchenechtheitszertifikat (auf der Abschlussseite des Online-Formulars) ist spätestens am letzten Tag der Einreichfrist eingeschrieben (maßgeblich 9/11
10 ist der Poststempel) oder persönlich an die Wirtschaftsagentur Wien, 1070 Wien, Mariahilfer Straße 20, zu übermitteln. 11. Beurteilung Die Anträge müssen mit den o. a. Ausschreibungszielen und -bedingungen übereinstimmen und werden gemäß den in der Richtlinie Forschung/18 21, Pkt. 14 aufgelisteten Bewertungsindikatoren nach einem standardisierten und unter abrufbarem Beurteilungssystem bewertet. Die Beurteilung erfolgt durch eine Expertenjury. Ein Antrag stellendes Unternehmen kann maximal zwei Personen oder Institutionen durch Nennung derer Namen und Adressen von der Beurteilung seines Antrags ausschließen, wenn begründete Umstände vorliegen, die eine Unbefangenheit in Zweifel ziehen. Die Inhalte der Anträge sowie die Detailergebnisse der Beurteilung sind nur der Ausschreibungsträgerin und den Jurymitgliedern zugänglich. Es besteht jedoch ein Veröffentlichungsrecht hinsichtlich der Namen jener Teilnehmer, welche eine Förderung erhalten. Ebenfalls veröffentlicht werden der Projekttitel, die Projektkurzbeschreibung, die Fördersumme sowie die Begründung für die Auswahl des Projekts. 12. Weiterer Ablauf Nach Vorliegen aller Begutachtungsergebnisse werden die den Ausschreibungsbestimmungen entsprechenden Anträge nach ihrer Qualität gereiht und nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten durch das Präsidium der Wirtschaftsagentur Wien zur Förderung vorgeschlagen. Die maximalen Beihilfenintensitäten gemäß den EU-Bestimmungen werden dabei berücksichtigt. Auf Basis dieser Empfehlung trifft der Magistrat der Stadt Wien die Entscheidung über die Förderung. Die Mitteilung über diese Entscheidung erfolgt im Anschluss daran schriftlich. Die dabei genannten Förderbeträge sind stets Maximalbeträge. 13. Förderung a) Barzuschüsse als F&E-Förderung Zur Umsetzung der besten F&E-Projekte werden Barzuschüsse vergeben. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Bewertung der Anträge. Zuschüsse werden im untenstehenden Ausmaß gewährt, bis das für diese Zuschüsse vorgesehene Budget aufgebraucht ist. 10/11
11 Das Ausmaß der Zuschüsse wird von den gemäß der Richtlinie Forschung/18 21 in ihrer Art bestimmten und gemäß den im Zuge der Beurteilung in ihrer Höhe festgestellten förderbaren Projektkosten errechnet. b) Bonus Projekte, deren wissenschaftliche Leitung nachweislich bei einer dafür qualifizierten Frau 20 liegt, die beim Antrag stellenden Wiener Unternehmen oder beim antragsberechtigten 21 Partner beschäftigt ist, erhalten im Fall einer Förderung einen Bonus von EUR Weiterführende Informationen Informationen zu dieser Ausschreibung sowie die zugrunde liegenden Dokumente (insbesondere Richtlinie Forschung/18 21 und Bewertungssystem) sind unter abrufbar. Bei darüber hinausgehendem Informationsbedarf kontaktieren Sie bitte Frau Mag. a Karin Dögl mittels doegl@wirtschaftsagentur.at oder telefonisch unter T Dabei muss es sich um eine Angestellte des antragstellenden Unternehmens bzw. bei partnerschaftlichen Einreichungen gemäß Pkt. 4, der Richtlinie Forschung/18 21 eines antragsberechtigten Partners handeln. 21 Gemäß Pkt. 4, der Richtlinie Forschung/ /11
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