Call FemPower Innovation 2009 Ausschreibungstext
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- Julian Glöckner
- vor 8 Jahren
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1 Ausschreibungstext Wien, im März 2009 Die Technologieagentur der Stadt Wien. Ein Unternehmen des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds. ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH Ebendorferstraße Wien T F office@zit.co.at
2 1. Name der Ausschreibung Call FemPower Innovation Einleitung Seit Anfang 2008 existiert mit dem Förderprogramm INNOVATION ein zusätzliches Unterstützungsangebot des ZIT Zentrum für Innovation und Technologie für Wiener Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU). Im Fokus des Programms steht die Unterstützung von Innovationsvorhaben, die keinen expliziten Forschungscharakter aufweisen. Das Programm wird sehr gut angenommen: 87 Projekte wurden in den ersten drei Quartalen (inklusive Call Motion Media Vienna 2008) eingereicht, 36 konnten gefördert werden. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass ähnlich wie im Bereich der industriellen Forschung auch bei marktnahen Innovationsvorhaben der Anteil von Frauen, die an der Projektumsetzung verantwortlich beteiligt sind, sehr gering ist. Mit einem Frauenanteil von 12,6% (2004) 1 in der betrieblichen Forschung und Entwicklung liegt Österreich deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 18%. In Wiener Unternehmen ist ein positiver Trend mit 17% Frauen in der industriellen Forschung zu beobachten, trotzdem liegt dieser Anteil noch immer unter dem EU-Schnitt. Zur Stärkung der betrieblichen Forschung und Entwicklung und zur verbesserten Einbindung von Frauen in Forschungsprojekte führte das ZIT in den Jahren 2004 und 2007 Förderwettbewerbe durch. Die mediale Resonanz auf die beiden Calls (FemPower Vienna 2004 und 2007) als auch auf die Thematik im Allgemeinen war außergewöhnlich hoch. Die rege Beteilung bei den Ausschreibungen zeigt die Notwendigkeit spezifischer Maßnahmen in diesem Bereich. Wie es sich gezeigt hat, besteht die im (expliziten) Forschungsbereich bekannte Problematik offensichtlich auch bei Innovationsprojekten, denn im Förderprogramm INNOVATION wurde bei lediglich acht der 87 Einreichungen eine Projektleiterin angegeben 2. Aus diesem Grund soll mit dem vorliegenden Call dazu beigetragen werden, dass auch in der großen Gruppe der 1 Statistik Austria: Pressemeldung ( ) 2 Insbesondere weist ein ausgewiesenes Stärkefeld der Stadt Wien, nämlich der Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien einen sehr geringen Frauenanteil auf. Seite 2 von 8
3 innovationsorientierten Unternehmen Frauen verstärkt die Chance erhalten, federführend bzw. maßgeblich an der Umsetzung von Projekten beteiligt zu sein. Ein weiteres Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, innovative genderrelevante Vorhaben zu unterstützen. Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, bei deren Konzeption bereits gendersensibel die Vielfalt an Bedürfnissen und Erwartungen von Kundinnen und Kunden berücksichtigt werden, weisen für Unternehmen viele Vorteile auf: So können Produkte und Dienstleistungen an neue Bedürfnisse angepasst werden, Fehlentwicklungen vermieden und neue Märkte erschlossen werden. Voraussetzung für eine höhere Marktakzeptanz von Innovationen ist das Wissen um tatsächliche und nicht stereotype Unterschiede (und auch Gemeinsamkeiten) zwischen männlichen und weiblichen KundInnenbedürfnissen. Zwei Beispiele für genderrelevante Projekte 3 : Softwaregestaltung: Bei jeder Gestaltung von Simulationssoftware werden genderrelevante Entscheidungen getroffen. Bis dato war die Spielebranche, sowohl auf Entwickler- als auch auf Spielerseite männlich dominiert. Bei der Entwicklung des Spiels The Sims (Simulation von Alltagsleben) wurde gezielt auf den verstärkten Einsatz von Frauen bei der Entwicklung des Spiels gesetzt. Das Ergebnis: Ein Großteil der SpielerInnen ist weiblich und machte das Spiel zu einem der erfolgreichsten Computerspiele. Spracherkennungssysteme: Bei der Entwicklung der ersten Spracherkennungssysteme wurden keine Nutzerinnen einbezogen. Dementsprechend versagten die Systeme bei Frauenstimmen, da deren höhere Frequenzen nicht erkannt wurden. 3. Spezifischer Fokus dieser Ausschreibung Der Call FemPower Innovation 2009 richtet sich an Wiener Unternehmen und UnternehmensgründerInnen, die Produkt-, Dienstleistungs- oder Verfahrensinnovationen 3 Weitere Beispiele sind in den Dokumenten Gender Mainstraming Das ZIT Fact Sheet und Leitfaden Gender Mainstreaming unter zu finden. Seite 3 von 8
4 durchführen. Die Vorhaben müssen über ein nachvollziehbares und wirtschaftliches Geschäftmodell verfügen und sich für eine ökonomische Verwertbarkeit eignen bzw. dazu führen. Gesucht werden Projekte, 1. die von Frauen geleitet werden und/oder 2. an deren Umsetzung Frauen substanziell mitarbeiten und/oder 3. in denen Aspekte des Gender Mainstreaming einen zentralen Stellenwert einnehmen, indem bei der Entwicklung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden explizit Bezug genommen wird. 1+2) Förderbar im Rahmen des Calls FemPower Innovation 2009 sind von Wiener KMU durchgeführte Innovationsvorhaben, wenn diese unter wesentlicher Mitwirkung von Frauen realisiert werden, die in einem dauerhaften unselbständigen Arbeitsverhältnis mit dem Antrag stellenden Unternehmen bzw. bei gemeinsamen Einreichungen 4 mit den ProjektpartnerInnen stehen (sofern die ProjektpartnerInnen Unternehmen und UnternehmensgründerInnen i. S. Pkt und der Richtlinie ZIT08 plus sind). Eine wesentliche Mitwirkung von Frauen im Sinne des Calls FemPower Innovation 2009 ist gegeben, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: a.) Die inhaltliche Projektleitung obliegt einer qualifizierten 5 Mitarbeiterin. b.) Ein maßgeblicher Teil der konzeptiven und durchführenden Aktivitäten 6 wird von Mitarbeiterinnen geleistet. Es muss mindestens ein Drittel der Projektarbeitstunden von Frauen geleistet werden. 3) Da bereits in der Entwicklungsphase von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen die Nutzungsszenarien festgelegt werden, müssen die aufgrund ihrer Lebensrealität unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern in der Konzeption und Umsetzungsphase des Vorhabens - und nicht erst im Vermarktungs- und Vertriebsprozess - berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollen hier keine Klischees oder Stereotype bedient 4 ZIT08 plus Richtlinie Pkt Um eine Überprüfung der projektadäquate Qualifizierung durchführen zu können ist es notwendig, dass ein aussagekräftiger Lebenslauf der Mitarbeiterin im Anhang zum Antrag hinzugefügt wird. 6 Rein administrative Aufgaben ohne inhaltliche Einbindung können dafür nicht herangezogen werden. Seite 4 von 8
5 werden, sondern tatsächliche und überprüfte bzw. nachzuweisende Präferenzen und Nutzungskontexte von Frauen und Männern herangezogen werden. Vorhaben, die mehr als eines der drei oben genannten Kriterien erfüllen, werden im Bewertungssystem entsprechend positiv berücksichtigt. Die Ausschreibung umfasst Projekte aus allen Bereichen. 4. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage dieser Ausschreibung ist die Richtlinie ZIT08 plus Technologie- und Innovationsförderungen für Wien , Pkt Programm INNOVATION Strategische Innovation in wissensbasierten KMU. Diese (auch im Folgenden stets als solche bezeichnete) Richtlinie steht ebenso wie der vorliegende Ausschreibungstext unter als Download zur Verfügung. 5. Förderbestimmungen des der Ausschreibung zugrunde liegenden Programms INNOVATION Antragsberechtigt sind Wiener Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU 7 ) bzw. UnternehmensgründerInnen. Förderbar sind u. a. interne Personalkosten, Sachinvestitionen und externe Leistungen wie z. B. Machbarkeitsstudien oder die Unterstützung bei der technischen Umsetzung. Die Förderquote beträgt 35% für Kleine Unternehmen, 25% für Mittlere Unternehmen. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Projekt ,- Euro. Lediglich der (etwaige) Sachinvestitionen betreffende Anteil einer Förderung fällt unter die De-minimis- Verordnung 8 der EU. Andere Kosten werden nach den Bestimmungen des 7 Kleine Unternehmen beschäftigen weniger als 50 MitarbeiterInnen, Mittlere weniger als 250. Die exakte Definition entnehmen Sie bitte der ZIT08 Richtlinie Pkt bzw. der diesem Punkt zugrunde liegenden Verordnung (EG) Nr. 70/2001 bzw. der etwaig an deren Stelle tretenden Rechtsakte, in Verbindung mit der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der Kleinen und Mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung bzw. den etwaig an deren Stelle tretenden Rechtsakten. 8 Es gilt die Definition der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Europäischen Kommission vom betreffend die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L379/5 vom ) in der jeweils geltenden Fassung bzw. eines etwaig an deren Stelle tretenden Rechtsaktes. Seite 5 von 8
6 Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (2006/C 323/01) (Abschnitte 5.1, 5.3, 5.5, 5.6) behandelt. Nähere Details zu den speziellen Förderbestimmungen des Programms INNOVATION, in dessen Rahmen der Call FemPower Innovation 2009 durchgeführt wird, können der ZIT08 plus Richtlinie, Pkt entnommen werden. 6. Träger Die Ausschreibung erfolgt durch die ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH, 1010 Wien, Ebendorferstraße 4. Die dafür erforderlichen Mittel werden durch die Stadt Wien bereitgestellt. 7. Einreichung Die Einreichfrist läuft bis einschließlich Donnerstag, 16. Juli 2009, 24:00 Uhr. Der Antrag ist in deutscher Sprache (hinsichtlich der Projektdaten werden auch Texte in englischer Sprache akzeptiert) unter auszufüllen und bis zum o. a. Zeitpunkt an das ZIT online abzusenden. Es ist für die Einreichung das hierfür bereitgestellte online-formular Call FemPower Innovation 2009 zu verwenden. Das firmenmäßig unterfertigte Ansuchenechtheitszertifikat (erscheint bei Abschluss der Online-Einreichung des Antrags auf ist spätestens am letzten Tag der Einreichfrist eingeschrieben (maßgeblich ist der Poststempel) oder persönlich an das ZIT Zentrum für Innovation und Technologie, 1010 Wien, Ebendorferstraße 4, Dachgeschoss, zu übermitteln. 9. TeilnehmerInnenkreis Teilnahmeberechtigt sind Kleine und Mittlere Wiener Unternehmen und UnternehmensgründerInnen gemäß Pkt bzw. Pkt der Richtlinie. Andere Rechtsträger gemäß Pkt sind im Falle einer gemeinsamen (partnerschaftlichen) Einreichung (Pkt ) mit einem Unternehmen (KMU ist der Lead-Partner) teilnahmeberechtigt. Handelt Seite 6 von 8
7 es sich bei Kooperationspartnern um Große Unternehmen, können deren Kosten nicht in die Bemessungsgrundlage für eine Förderung einbezogen werden. 10. Beurteilung Anträge eingereichte Projekte und AntragstellerInnen müssen mit den o. a. Ausschreibungszielen und -bedingungen übereinstimmen und werden gemäß eines standardisierten und unter veröffentlichten Bewertungssystems beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durch eine national und international besetzte ExpertInnenjury. Die Inhalte der Anträge sowie die Detailergebnisse der Beurteilung sind nur dem Träger der Ausschreibung, den Partnern und den GutachterInnen zugänglich. Es besteht jedoch ein Veröffentlichungsrecht hinsichtlich der Namen jener AntragstellerInnen, welche eine Förderung erhalten. Ebenfalls veröffentlicht werden der Projekttitel, die Projektkurzbeschreibung, die Fördersumme der geförderten Projekte sowie die Begründung für die Auswahl des Projekts. 11. Ablauf Nach Ende der Einreichfrist werden alle im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Anträge der ExpertInnenjury übermittelt. Nach Vorliegen aller Begutachtungsergebnisse werden die den Ausschreibungsbestimmungen entsprechenden Anträge nach ihrer Qualität gereiht und nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten durch das Präsidium des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds (WWFF) zur Förderung vorgeschlagen. Die maximalen Beihilfenintensitäten gemäß den EU-Bestimmungen müssen dabei berücksichtigt werden. Auf Basis dieser Empfehlung trifft der Magistrat der Stadt Wien die Entscheidung über die Förderung. Die Mitteilung über diese Entscheidung erfolgt im Anschluss daran schriftlich durch das ZIT Zentrum für Innovation und Technologie. Die dabei genannten Förderbeträge sind stets Maximalbeträge. Im Regelfall erfolgt eine Verständigung der AntragstellerInnen über die Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Ende des Einreichzeitraums. Seite 7 von 8
8 12. Förderung a) Zuschüsse als Umsetzungsförderung Zur Umsetzung der am besten bewerteten Projekte werden Zuschüsse vergeben. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Bewertung der Anträge. Zuschüsse werden im untenstehenden Ausmaß gewährt, bis das für diese Zuschüsse vorgesehene Budget aufgebraucht ist. b) Preisgelder Der erstgereihte Antrag wird zusätzlich zu Förderung mit einem Preisgeld von Euro prämiert, der zweitgereihte erhält zusätzlich Euro, der drittgereihte Euro. 13. Bereitgestelltes Budget Das gesamte für diese Ausschreibung zur Verfügung stehende Budget beträgt Euro. 14. Weiterführende Informationen Informationen zu dieser Ausschreibung sowie die zugrunde liegende Richtlinie sind unter abrufbar. Bei darüber hinaus gehendem Informationsbedarf bitten wir Sie, Callmanagerin Mag.ª Astrid Stakne per unter oder telefonisch unter zu kontaktieren. Seite 8 von 8
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