Call FemPower Innovation 2009 Ausschreibungstext

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Call FemPower Innovation 2009 Ausschreibungstext"

Transkript

1 Ausschreibungstext Wien, im März 2009 Die Technologieagentur der Stadt Wien. Ein Unternehmen des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds. ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH Ebendorferstraße Wien T F office@zit.co.at

2 1. Name der Ausschreibung Call FemPower Innovation Einleitung Seit Anfang 2008 existiert mit dem Förderprogramm INNOVATION ein zusätzliches Unterstützungsangebot des ZIT Zentrum für Innovation und Technologie für Wiener Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU). Im Fokus des Programms steht die Unterstützung von Innovationsvorhaben, die keinen expliziten Forschungscharakter aufweisen. Das Programm wird sehr gut angenommen: 87 Projekte wurden in den ersten drei Quartalen (inklusive Call Motion Media Vienna 2008) eingereicht, 36 konnten gefördert werden. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass ähnlich wie im Bereich der industriellen Forschung auch bei marktnahen Innovationsvorhaben der Anteil von Frauen, die an der Projektumsetzung verantwortlich beteiligt sind, sehr gering ist. Mit einem Frauenanteil von 12,6% (2004) 1 in der betrieblichen Forschung und Entwicklung liegt Österreich deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 18%. In Wiener Unternehmen ist ein positiver Trend mit 17% Frauen in der industriellen Forschung zu beobachten, trotzdem liegt dieser Anteil noch immer unter dem EU-Schnitt. Zur Stärkung der betrieblichen Forschung und Entwicklung und zur verbesserten Einbindung von Frauen in Forschungsprojekte führte das ZIT in den Jahren 2004 und 2007 Förderwettbewerbe durch. Die mediale Resonanz auf die beiden Calls (FemPower Vienna 2004 und 2007) als auch auf die Thematik im Allgemeinen war außergewöhnlich hoch. Die rege Beteilung bei den Ausschreibungen zeigt die Notwendigkeit spezifischer Maßnahmen in diesem Bereich. Wie es sich gezeigt hat, besteht die im (expliziten) Forschungsbereich bekannte Problematik offensichtlich auch bei Innovationsprojekten, denn im Förderprogramm INNOVATION wurde bei lediglich acht der 87 Einreichungen eine Projektleiterin angegeben 2. Aus diesem Grund soll mit dem vorliegenden Call dazu beigetragen werden, dass auch in der großen Gruppe der 1 Statistik Austria: Pressemeldung ( ) 2 Insbesondere weist ein ausgewiesenes Stärkefeld der Stadt Wien, nämlich der Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien einen sehr geringen Frauenanteil auf. Seite 2 von 8

3 innovationsorientierten Unternehmen Frauen verstärkt die Chance erhalten, federführend bzw. maßgeblich an der Umsetzung von Projekten beteiligt zu sein. Ein weiteres Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, innovative genderrelevante Vorhaben zu unterstützen. Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, bei deren Konzeption bereits gendersensibel die Vielfalt an Bedürfnissen und Erwartungen von Kundinnen und Kunden berücksichtigt werden, weisen für Unternehmen viele Vorteile auf: So können Produkte und Dienstleistungen an neue Bedürfnisse angepasst werden, Fehlentwicklungen vermieden und neue Märkte erschlossen werden. Voraussetzung für eine höhere Marktakzeptanz von Innovationen ist das Wissen um tatsächliche und nicht stereotype Unterschiede (und auch Gemeinsamkeiten) zwischen männlichen und weiblichen KundInnenbedürfnissen. Zwei Beispiele für genderrelevante Projekte 3 : Softwaregestaltung: Bei jeder Gestaltung von Simulationssoftware werden genderrelevante Entscheidungen getroffen. Bis dato war die Spielebranche, sowohl auf Entwickler- als auch auf Spielerseite männlich dominiert. Bei der Entwicklung des Spiels The Sims (Simulation von Alltagsleben) wurde gezielt auf den verstärkten Einsatz von Frauen bei der Entwicklung des Spiels gesetzt. Das Ergebnis: Ein Großteil der SpielerInnen ist weiblich und machte das Spiel zu einem der erfolgreichsten Computerspiele. Spracherkennungssysteme: Bei der Entwicklung der ersten Spracherkennungssysteme wurden keine Nutzerinnen einbezogen. Dementsprechend versagten die Systeme bei Frauenstimmen, da deren höhere Frequenzen nicht erkannt wurden. 3. Spezifischer Fokus dieser Ausschreibung Der Call FemPower Innovation 2009 richtet sich an Wiener Unternehmen und UnternehmensgründerInnen, die Produkt-, Dienstleistungs- oder Verfahrensinnovationen 3 Weitere Beispiele sind in den Dokumenten Gender Mainstraming Das ZIT Fact Sheet und Leitfaden Gender Mainstreaming unter zu finden. Seite 3 von 8

4 durchführen. Die Vorhaben müssen über ein nachvollziehbares und wirtschaftliches Geschäftmodell verfügen und sich für eine ökonomische Verwertbarkeit eignen bzw. dazu führen. Gesucht werden Projekte, 1. die von Frauen geleitet werden und/oder 2. an deren Umsetzung Frauen substanziell mitarbeiten und/oder 3. in denen Aspekte des Gender Mainstreaming einen zentralen Stellenwert einnehmen, indem bei der Entwicklung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden explizit Bezug genommen wird. 1+2) Förderbar im Rahmen des Calls FemPower Innovation 2009 sind von Wiener KMU durchgeführte Innovationsvorhaben, wenn diese unter wesentlicher Mitwirkung von Frauen realisiert werden, die in einem dauerhaften unselbständigen Arbeitsverhältnis mit dem Antrag stellenden Unternehmen bzw. bei gemeinsamen Einreichungen 4 mit den ProjektpartnerInnen stehen (sofern die ProjektpartnerInnen Unternehmen und UnternehmensgründerInnen i. S. Pkt und der Richtlinie ZIT08 plus sind). Eine wesentliche Mitwirkung von Frauen im Sinne des Calls FemPower Innovation 2009 ist gegeben, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: a.) Die inhaltliche Projektleitung obliegt einer qualifizierten 5 Mitarbeiterin. b.) Ein maßgeblicher Teil der konzeptiven und durchführenden Aktivitäten 6 wird von Mitarbeiterinnen geleistet. Es muss mindestens ein Drittel der Projektarbeitstunden von Frauen geleistet werden. 3) Da bereits in der Entwicklungsphase von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen die Nutzungsszenarien festgelegt werden, müssen die aufgrund ihrer Lebensrealität unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern in der Konzeption und Umsetzungsphase des Vorhabens - und nicht erst im Vermarktungs- und Vertriebsprozess - berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollen hier keine Klischees oder Stereotype bedient 4 ZIT08 plus Richtlinie Pkt Um eine Überprüfung der projektadäquate Qualifizierung durchführen zu können ist es notwendig, dass ein aussagekräftiger Lebenslauf der Mitarbeiterin im Anhang zum Antrag hinzugefügt wird. 6 Rein administrative Aufgaben ohne inhaltliche Einbindung können dafür nicht herangezogen werden. Seite 4 von 8

5 werden, sondern tatsächliche und überprüfte bzw. nachzuweisende Präferenzen und Nutzungskontexte von Frauen und Männern herangezogen werden. Vorhaben, die mehr als eines der drei oben genannten Kriterien erfüllen, werden im Bewertungssystem entsprechend positiv berücksichtigt. Die Ausschreibung umfasst Projekte aus allen Bereichen. 4. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage dieser Ausschreibung ist die Richtlinie ZIT08 plus Technologie- und Innovationsförderungen für Wien , Pkt Programm INNOVATION Strategische Innovation in wissensbasierten KMU. Diese (auch im Folgenden stets als solche bezeichnete) Richtlinie steht ebenso wie der vorliegende Ausschreibungstext unter als Download zur Verfügung. 5. Förderbestimmungen des der Ausschreibung zugrunde liegenden Programms INNOVATION Antragsberechtigt sind Wiener Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU 7 ) bzw. UnternehmensgründerInnen. Förderbar sind u. a. interne Personalkosten, Sachinvestitionen und externe Leistungen wie z. B. Machbarkeitsstudien oder die Unterstützung bei der technischen Umsetzung. Die Förderquote beträgt 35% für Kleine Unternehmen, 25% für Mittlere Unternehmen. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Projekt ,- Euro. Lediglich der (etwaige) Sachinvestitionen betreffende Anteil einer Förderung fällt unter die De-minimis- Verordnung 8 der EU. Andere Kosten werden nach den Bestimmungen des 7 Kleine Unternehmen beschäftigen weniger als 50 MitarbeiterInnen, Mittlere weniger als 250. Die exakte Definition entnehmen Sie bitte der ZIT08 Richtlinie Pkt bzw. der diesem Punkt zugrunde liegenden Verordnung (EG) Nr. 70/2001 bzw. der etwaig an deren Stelle tretenden Rechtsakte, in Verbindung mit der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der Kleinen und Mittleren Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung bzw. den etwaig an deren Stelle tretenden Rechtsakten. 8 Es gilt die Definition der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Europäischen Kommission vom betreffend die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L379/5 vom ) in der jeweils geltenden Fassung bzw. eines etwaig an deren Stelle tretenden Rechtsaktes. Seite 5 von 8

6 Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (2006/C 323/01) (Abschnitte 5.1, 5.3, 5.5, 5.6) behandelt. Nähere Details zu den speziellen Förderbestimmungen des Programms INNOVATION, in dessen Rahmen der Call FemPower Innovation 2009 durchgeführt wird, können der ZIT08 plus Richtlinie, Pkt entnommen werden. 6. Träger Die Ausschreibung erfolgt durch die ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH, 1010 Wien, Ebendorferstraße 4. Die dafür erforderlichen Mittel werden durch die Stadt Wien bereitgestellt. 7. Einreichung Die Einreichfrist läuft bis einschließlich Donnerstag, 16. Juli 2009, 24:00 Uhr. Der Antrag ist in deutscher Sprache (hinsichtlich der Projektdaten werden auch Texte in englischer Sprache akzeptiert) unter auszufüllen und bis zum o. a. Zeitpunkt an das ZIT online abzusenden. Es ist für die Einreichung das hierfür bereitgestellte online-formular Call FemPower Innovation 2009 zu verwenden. Das firmenmäßig unterfertigte Ansuchenechtheitszertifikat (erscheint bei Abschluss der Online-Einreichung des Antrags auf ist spätestens am letzten Tag der Einreichfrist eingeschrieben (maßgeblich ist der Poststempel) oder persönlich an das ZIT Zentrum für Innovation und Technologie, 1010 Wien, Ebendorferstraße 4, Dachgeschoss, zu übermitteln. 9. TeilnehmerInnenkreis Teilnahmeberechtigt sind Kleine und Mittlere Wiener Unternehmen und UnternehmensgründerInnen gemäß Pkt bzw. Pkt der Richtlinie. Andere Rechtsträger gemäß Pkt sind im Falle einer gemeinsamen (partnerschaftlichen) Einreichung (Pkt ) mit einem Unternehmen (KMU ist der Lead-Partner) teilnahmeberechtigt. Handelt Seite 6 von 8

7 es sich bei Kooperationspartnern um Große Unternehmen, können deren Kosten nicht in die Bemessungsgrundlage für eine Förderung einbezogen werden. 10. Beurteilung Anträge eingereichte Projekte und AntragstellerInnen müssen mit den o. a. Ausschreibungszielen und -bedingungen übereinstimmen und werden gemäß eines standardisierten und unter veröffentlichten Bewertungssystems beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durch eine national und international besetzte ExpertInnenjury. Die Inhalte der Anträge sowie die Detailergebnisse der Beurteilung sind nur dem Träger der Ausschreibung, den Partnern und den GutachterInnen zugänglich. Es besteht jedoch ein Veröffentlichungsrecht hinsichtlich der Namen jener AntragstellerInnen, welche eine Förderung erhalten. Ebenfalls veröffentlicht werden der Projekttitel, die Projektkurzbeschreibung, die Fördersumme der geförderten Projekte sowie die Begründung für die Auswahl des Projekts. 11. Ablauf Nach Ende der Einreichfrist werden alle im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichten Anträge der ExpertInnenjury übermittelt. Nach Vorliegen aller Begutachtungsergebnisse werden die den Ausschreibungsbestimmungen entsprechenden Anträge nach ihrer Qualität gereiht und nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten durch das Präsidium des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds (WWFF) zur Förderung vorgeschlagen. Die maximalen Beihilfenintensitäten gemäß den EU-Bestimmungen müssen dabei berücksichtigt werden. Auf Basis dieser Empfehlung trifft der Magistrat der Stadt Wien die Entscheidung über die Förderung. Die Mitteilung über diese Entscheidung erfolgt im Anschluss daran schriftlich durch das ZIT Zentrum für Innovation und Technologie. Die dabei genannten Förderbeträge sind stets Maximalbeträge. Im Regelfall erfolgt eine Verständigung der AntragstellerInnen über die Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Ende des Einreichzeitraums. Seite 7 von 8

8 12. Förderung a) Zuschüsse als Umsetzungsförderung Zur Umsetzung der am besten bewerteten Projekte werden Zuschüsse vergeben. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Bewertung der Anträge. Zuschüsse werden im untenstehenden Ausmaß gewährt, bis das für diese Zuschüsse vorgesehene Budget aufgebraucht ist. b) Preisgelder Der erstgereihte Antrag wird zusätzlich zu Förderung mit einem Preisgeld von Euro prämiert, der zweitgereihte erhält zusätzlich Euro, der drittgereihte Euro. 13. Bereitgestelltes Budget Das gesamte für diese Ausschreibung zur Verfügung stehende Budget beträgt Euro. 14. Weiterführende Informationen Informationen zu dieser Ausschreibung sowie die zugrunde liegende Richtlinie sind unter abrufbar. Bei darüber hinaus gehendem Informationsbedarf bitten wir Sie, Callmanagerin Mag.ª Astrid Stakne per unter oder telefonisch unter zu kontaktieren. Seite 8 von 8

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Vorbereitung. Zwischenevaluierung Research Studios Austria

Vorbereitung. Zwischenevaluierung Research Studios Austria Vorbereitung Zwischenevaluierung Research Studios Austria Herbst 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Wer evaluiert?... 2 2. Was wird inhaltlich geprüft?... 2 3. Was wird wirtschaftlich geprüft?... 2 4. Wie sieht

Mehr

FACT Sheet Private Partner in Interreg Deutschland-Danmark

FACT Sheet Private Partner in Interreg Deutschland-Danmark FACT Sheet Private Partner in Interreg Deutschland-Danmark Der FACT Sheet skizziert die Teilnahmemöglichkeiten privater Unternehmen, die besonderen Voraussetzungen, Verpflichtungen und Folgen. Weitere

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Erklärung über bereits erhaltene De minimis - Beihilfen im Sinne der EU-Freistellungsverordnung für De minimis - Beihilfen

Erklärung über bereits erhaltene De minimis - Beihilfen im Sinne der EU-Freistellungsverordnung für De minimis - Beihilfen - 1 - Anlage 1 zum Antrag über eine Zuwendung aus dem operationellen Programm für die Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007-2013 RWB-EFRE- Ansprechpartner: Investitionsanschrift:

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit

- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit - - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Das Land

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Leitfaden Präsentation

Leitfaden Präsentation Leitfaden Präsentation Anhang A2 Anforderungen und Vorgaben für die Kandidatinnen und Kandidaten sowie Indikatoren und Kriterien für die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung: Präsentation (Leitfaden

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

www.be-forever.de EINE PLATTFORM

www.be-forever.de EINE PLATTFORM Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre

Mehr

Leseauszug DGQ-Band 14-26

Leseauszug DGQ-Band 14-26 Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol. Impulspaket Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol. Impulspaket Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Impulspaket Tirol Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel des Impulspaketes Tirol ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die besondere Impulse für ein

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU)

Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Programm für technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU) www.stmwivt.bayern.de Das Programm Mit

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Summer Workshop Mehr Innovationskraft mit Change Management

Summer Workshop Mehr Innovationskraft mit Change Management Your Partner in Change. Your Partner in Innovation. Summer Workshop Mehr Innovationskraft mit Change Management Praxisbeispiel: Innovation im Tagesgeschäft etablieren www.integratedconsulting.at 1 Ausgangslage,

Mehr

www.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT)

www.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) www.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Technologieberatung ist eine gemeinsame Einrichtung der rheinland- pfälzischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.

Mehr

Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten

Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten Nutzerhandbuch für die Einreichung von Daten Teil 15 - Veröffentlichung von Informationen: Anleitung zum Ermitteln der Angaben im Registrierungsdossier, die auf der ECHA-Website veröffentlicht werden Technischer

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

Pressemitteilung der Universität Kassel

Pressemitteilung der Universität Kassel Pressemitteilung der Universität Kassel 112/11-26. Juli 2011 Open-Innovation für Universitäten nutzbar machen Kassel. Von der Fastfood-Kette bis zum Automobilhersteller: Große Unternehmen lassen heute

Mehr

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...

Mehr

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

KWF-Programm»Impulsprojekte«

KWF-Programm»Impulsprojekte« KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

EIF RSI. Förderungen für innovative Unternehmen Risk Sharing Instrument des Europäischen Investitionsfonds

EIF RSI. Förderungen für innovative Unternehmen Risk Sharing Instrument des Europäischen Investitionsfonds EIF RSI Förderungen für innovative Unternehmen Risk Sharing Instrument des Europäischen Investitionsfonds Mag. Susanne Götz- Hollweger, UniCredit Bank Austria AG, Export- und Investitionsfinanzierung Kooperation

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Tourismus Online Monitor 2011. - Kurzfassung -

Tourismus Online Monitor 2011. - Kurzfassung - Tourismus Online Monitor 2011 - Kurzfassung - Key Facts Tourismus Online Monitor Die Entwicklung der Tourismuszahlen (Übernachtungen, verkaufte Reisen) ist positiv. Auch ein positiver Trend für das Jahr

Mehr

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG) Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen

Mehr

Benutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.

Benutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. Benutzerhandbuch Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. 1 Startseite Wenn Sie die Anwendung starten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen 1) Sie können eine Datei für

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291 KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich

Mehr

etutor Benutzerhandbuch XQuery Benutzerhandbuch Georg Nitsche

etutor Benutzerhandbuch XQuery Benutzerhandbuch Georg Nitsche etutor Benutzerhandbuch Benutzerhandbuch XQuery Georg Nitsche Version 1.0 Stand März 2006 Versionsverlauf: Version Autor Datum Änderungen 1.0 gn 06.03.2006 Fertigstellung der ersten Version Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Der Triathlon erfreut sich großer Beliebtheit unter Multisportlern. Neben den bekannten Veranstaltungsformaten wie

Mehr

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Maßgeblich für die Einstufung. als ein kleines oder mittleres ist die Empfehlung

Mehr

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Der Wandel vom Verkäufermarkt zum Käufermarkt... 5 Erfinde Produkte und verkaufe sie!... 5 Finde Wünsche und erfülle sie!... 5 Der Kunde ist der Maßstab... 6 Der Kundenwunsch hat Vorrang...

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

YouTube: Video-Untertitel übersetzen

YouTube: Video-Untertitel übersetzen Der Easytrans24.com-Ratgeber YouTube: Video-Untertitel übersetzen Wie Sie mit Hilfe von Easytrans24.com in wenigen Schritten Untertitel für Ihre YouTube- Videos in mehrere Sprachen übersetzen lassen können.

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Kurs 00091: Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Kurs 00091: Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Kurs 00091, KE 3, 4, 5 und 6, SS 2012 1 Kurs 00091: Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Einsendearbeit 2 (SS 2012)

Mehr

Bewerbung: "Business Travel Manager 2012"

Bewerbung: Business Travel Manager 2012 Bewerbung: "Business Travel Manager 2012" Gesucht wird der Business Travel Manager 2012, der sich durch besonders innovative, nachhaltige, wirtschaftliche und effizienzsteigernde Projekte/Maßnahmen im

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt

Mehr

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az. 7523-W Richtlinie für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Secure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden -

Secure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden - Secure Mail der Sparkasse - Kundenleitfaden - Nutzung des Webmail Interface Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität. Selbst modernste

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Urlaubsregel in David

Urlaubsregel in David Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Wissenschaftspreis der Kooperationen 2012 Bewerbungsbogen

Wissenschaftspreis der Kooperationen 2012 Bewerbungsbogen Wissenschaftspreis der Kooperationen 2012 Bewerbungsbogen Bitte senden Sie uns die folgenden Dokumente und den beigefügten Bewerbungsbogen bis spätestens zum 30. September 2011 vollständig ausgefüllt per

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

KitaStar 2015 Kita forscht!

KitaStar 2015 Kita forscht! BewerberIn: Träger: Rechtsform: Adresse: Telefon: E-Mail: Internetauftritt: Form des Betreuungsangebots: Ansprechpartner: Alter der Kinder: Anzahl der Kinder: Öffnungszeiten: Anzahl der Mitarbeiter: Schwerpunkte

Mehr

Kundenbeziehungsmanagement Plus. Zur Steigerung der Kundenzufriedenheit und bindung. CRM Plus

Kundenbeziehungsmanagement Plus. Zur Steigerung der Kundenzufriedenheit und bindung. CRM Plus Kundenbeziehungsmanagement Plus Zur Steigerung der Kundenzufriedenheit und bindung CRM Plus Einleitung Die Zeiten, in der sich Gastronomiebetriebe nur durch die klassische Mundpropaganda profilieren konnten,

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz)

aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz) aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der Garantierichtlinie 2014 (KMU-Förderungsgesetz) vom 10. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Richtlinien zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse

Richtlinien zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Richtlinien zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Inhaltsverzeichnis 1 Management Summary... 3 2 Begriffsbestimmungen... 3 3 Anwendungsbereich der Richtlinien... 3 4 Aussonderung von Begriffen

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach 1. Einleitung Die Web-Anwendung CryptShare ermöglicht den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande. Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch

Mehr

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Partnerschaftsentwicklung für KMU

Partnerschaftsentwicklung für KMU Belziger Industriepartner Partnerschaftsentwicklung für KMU G. Delaunay, Belziger Industriepartner 1 Wer braucht einen Geschäftspartner? - Innovation: Sie wollen etwas Neues entwickeln, aber Sie schaffen

Mehr

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern

Mehr

Welcome to Trend Micro Leitfaden Deal-Registration

Welcome to Trend Micro Leitfaden Deal-Registration Welcome to Trend Micro Leitfaden Deal-Registration Copyright Infinigate 1 Was ist Deal Registration? Deal Registration löst Finder s Fee ab Finder s Fee ist zum 30. September abgekündigt worden. Bestehende

Mehr

Wie kann man Kreativität und Innovation fördern? Psychologische Ansätze zum Ideenmanagement

Wie kann man Kreativität und Innovation fördern? Psychologische Ansätze zum Ideenmanagement Wie kann man Kreativität und Innovation fördern? Psychologische Ansätze zum Ideenmanagement Dipl.-Psych. Sandra Ohly Institut f. Psychologie TU Braunschweig Vorschau Psychologische Modelle der Kreativitäts

Mehr