Jahresbericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahresbericht"

Transkript

1 Jahresbericht Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf

2 BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Jahresbericht Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf Herausgeber Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, Erzbergerstraße 119, Karlsruhe Redaktion Karl-Friedrich Ernst (verantw.), Sabine Wolf Tabellen und Diagramme Ulrich Römer, Berthold Deusch, Dr. Peter Beule Fotos fotolia/sven Hoppe (Titelfoto), ZB Archiv Gestaltung Susanne Knieriemen, Wiesbaden Herstellung Manfred Morlok Druck Schmidt & more GmbH, Ginsheim-Gustavsburg Verlag Universum Verlag GmbH, Taunusstraße 54, Wiesbaden Editorische Notiz Schreibweise männlich/weiblich: Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen.

3 Inhalt Inhalt 1 Vorwort 3 2 Aufgaben der Integrationsämter 4 3 Entwicklung der Aufgaben der Integrationsämter 6 4 Personenkreis 9 5 Entwicklung der Beschäftigungsquote 10 6 Entwicklung der Arbeitslosigkeit 12 7 Ausgleichsabgabe Einnahmen 14 8 Ausgleichsabgabe Ausgaben Leistungen an Arbeitgeber Leistungen an Integrationsprojekte Leistungen an schwerbehinderte Menschen Arbeitsmarktprogramme Integrationsfachdienste Institutionelle Förderung 31 9 Besonderer Kündigungsschutz Kündigungsgründe Kündigungsschutz Ergebnisse Bildung und Information 38 2

4 Vorwort << 1Vorwort Noch im letzten Jahr konnte im Jahresbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Deutschland Positives berichtet werden. Die gute wirtschaftliche Konjunktur der Jahre 2006 und 2007 hatte dazu geführt, dass die Arbeitslosigkeit unter schwerbehinderten Menschen ebenso wie die Zahl der Anträge der Arbeitgeber auf Zustimmung zur Kündigung zurückgegangen war und sich die Situation doch deutlich gebessert hatte. Inzwischen hat die Finanz- und Wirtschaftskrise leider wieder zu einer negativen Entwicklung geführt. Obwohl die Rezession auf dem Arbeitsmarkt bisher noch nicht mit ihren negativen Folgen voll angekommen ist, steigt die Arbeitslosigkeit inzwischen wieder an und die Zahl der Anträge der Arbeitgeber auf Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Mitarbeitern nimmt massiv zu. Es ist zu befürchten, dass sich diese Entwicklung im Herbst und Winter dieses Jahres fortsetzen wird. Ob sich die Hoffnungen auf ein baldiges Ende der Krise erfüllen, muss abgewartet werden. Die Integrationsämter in Deutschland sind durch diese Situation arbeitsmäßig erheblich belastet. Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte erhalten sie keine personelle Verstärkung und müssen je nach Standort Fallzahlensteigerungen von bis zu 87 Prozent im Jahresvergleich 2008 bis zur Jahresmitte 2009 bewältigen. Die Entwicklung ist jedoch regional sehr unterschiedlich. Die Integrationsämter unternehmen viel, um die negativen Folgen für schwerbehinderte Menschen gering zu halten Bundesländer mit vielen Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie, dort insbesondere bei den zahlreichen mittelständischen Zulieferern, oder im Maschinenbau sind überproportional betroffen. Bei vielen Großbetrieben verhindert derzeit noch die Kurzarbeit schlimmere Folgen. Kleinere Arbeitgeber nutzen dieses Instrument weniger. Sie bauen bereits jetzt in großem Umfang Personal ab. Im Vordergrund der Arbeit der Integrationsämter steht damit notgedrungen wieder fast ausschließlich, die Vielzahl der neuen Kündigungsschutzverfahren in angemessener Zeit zu bearbeiten. Vieles, was in den letzten Jahren erfolgreich in Sachen Prävention, Beruflichem Eingliederungsmanagement und allgemein der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben entwickelt wurde, droht daneben in den Hintergrund zu treten. In den Zahlen des Jahres 2008, auf denen dieser Jahresbericht maßgeblich aufbaut, kommt dies noch nicht deutlich zum Ausdruck. Es ist zu erwarten, dass das volle Ausmaß der derzeit negativen Entwicklung sich erst im nächsten Jahresbericht niederschlagen wird. Die Integrationsämter unternehmen viel, um durch den offensiven Einsatz ihrer Beratungsdienstleistungen und durch finanzielle Hilfen für Arbeitgeber und die betroffenen Menschen zur Sicherung der Arbeitsplätze beizutragen und die negativen Folgen für schwerbehinderte Menschen gering zu halten. Dass dies im Jahr 2008, in dessen letztem Quartal die Finanz- und Wirtschaftskrise massiv einsetzte, durchaus gelungen ist, dokumentieren die Zahlen und Darstellungen dieses Jahresberichts. Karlsruhe, im August 2009 Karl-Friedrich Ernst Vorsitzender der BIH 3

5 Aufgaben der Integrationsämter 2Aufgaben der Integrationsämter Gesetzliche Grundlage Im Schwerbehindertenrecht Sozialgesetzbuch IX Teil 2 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sind die Aufgaben der Integrationsämter wie folgt festgelegt: Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, Begleitende Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, Kündigungsschutz sowie Schulungs- und Bildungsmaßnahmen. Ausgleichsabgabe Die Integrationsämter erheben die Ausgleichsabgabe. Sie wird von privaten und öffentlichen Arbeitgebern entrichtet, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer nicht nachkommen. Die Ausgleichsabgabe wird zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt einschließlich der Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. 20 Prozent des Aufkommens leiten die Integrationsämter an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiter. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben gehört zu den vorrangigen Aufgaben der Integrationsämter. Sie ist ein wirksames Instrument zur Förderung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Durch die Schaffung neuer behinderungsgerechter Arbeitsplätze sowie die behinderungsgerechte Umgestaltung bereits vorhandener Plätze wird die Chancengleichheit zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen gefördert. Persönliche Beratung und finanzielle Hilfen erleichtern die Berufstätigkeit schwerbehinderter Menschen und fördern die Beschäftigungsbereitschaft der Arbeitgeber. Den Integrationsämtern steht dazu ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Verfügung. Sie beraten und fördern sowohl schwerbehinderte Menschen direkt als auch deren Arbeitgeber. Wegen des präventiven Charakters der Begleitenden Hilfe sind die Integrationsämter auch in das neue Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) eingebunden. Die Aufgaben der Integrationsämter: Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, Begleitende Hilfe, Kündigungsschutz sowie Schulungsund Bildungsmaßnahmen Die Integrationsämter und die von ihnen beauftragten Integrationsfachdienste sind Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitslebens schwerbehinderter Menschen. Sie beraten und betreuen bei Gefährdungen des Arbeitsplatzes, aber auch bei persönlichen Schwierigkeiten und Konflikten. Die Technischen Beratungsdienste unterstützen bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen und der Organisation von Arbeitsabläufen. Fachdienste helfen bei Problemen, die sich aus bestimmten Behinderungsarten ergeben. Zu den Aufgaben der Integrationsämter gehört auch die Berufsbegleitung im Rahmen der seit Anfang 2009 geschaffenen Unterstützten Beschäftigung im Sozialgesetzbuch IX. 4

6 Aufgaben der Integrationsämter << Integrationsfachdienste Zur Unterstützung ihrer Arbeit in der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beauftragen die Integrationsämter für besondere Zielgruppen, zum Beispiel seelisch behinderte Menschen, externe Integrationsfachdienste. Diese werden im Einzelfall auch von der Bundesagentur für Arbeit und den Rehabilitationsträgern beauftragt. Die Strukturverantwortung für diese Dienste liegt aber bei den Integrationsämtern. Integrationsprojekte Integrationsprojekte sind besondere Beschäftigungsfirmen für schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Projekte sehen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vor, stehen aber de facto zwischen den beschützenden Werkstätten für behinderte Menschen und dem normalen Arbeitsmarkt. Integrationsprojekte können zusätzlich zur individuellen fallbezogenen Arbeitgeberförderung auch eine projektbezogene Förderung erhalten. Besonderer Kündigungsschutz Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen beinhaltet, dass eine Kündigung seitens des Arbeitgebers erst ausgesprochen werden kann, wenn das zuständige Integrationsamt zugestimmt hat. Durch diese Verfahrensweise können zunächst alle Möglichkeiten, das gefährdete Beschäftigungsverhältnis doch noch zu erhalten, genau geprüft und ausgeschöpft werden. Dabei steht eine möglichst gütliche Lösung für alle Beteiligten immer im Zentrum der Bemühungen. Information und Bildung Das betriebliche Integrationsteam kann seinen Aufgaben nur gerecht werden, wenn es die nötigen Fachkenntnisse besitzt. Zur Vermittlung der spezifischen Kenntnisse und Aufgaben aus dem Schwerbehindertenrecht bieten die Integrationsämter ein umfangreiches Kursangebot an. Das Schwerbehindertenrecht fördert die Chancengleichheit von behinderten Menschen zu nicht behinderten Menschen Informationsveranstaltungen und Fachpublikationen informieren darüber hinaus eine breite Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Institutionelle Förderung Zu den nachrangigen Aufgaben der Integrationsämter gehört die finanzielle Förderung von Einrichtungen für behinderte Menschen, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, zum Beispiel von Werkstätten für behinderte Menschen oder von Wohnheimen. 5

7 Entwicklung der Aufgaben der Integrationsämter 3Entwicklung der Aufgaben der Integrationsämter Gesetzliche Rahmenbedingungen Mit dem Gesetz zur Einführung der Unterstützten Beschäftigung wurden im Sozialgesetzbuch IX mehrere Änderungen vorgenommen, welche die Aufgaben der Integrationsämter wesentlich berühren. Mit der Unterstützten Beschäftigung sollen mehr behinderte Menschen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verdienen. Besonders Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus den Förderschulen sollen damit eine bessere Perspektive bekommen. Zielgruppe sind Menschen, für die eine Berufsausbildung wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in Betracht kommt, bei denen aber gleichwohl die Prognose besteht, dass eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Hilfe der Unterstützten Beschäftigung gelingen kann. In einer 2-jährigen Qualifizierungsphase sollen berufliche Schlüsselqualifikationen, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit gefördert werden. Auf betrieblichen Erprobungsplätzen sollen die Fähigkeiten für die Praxis getestet und weiterentwickelt werden. Zuständig für diese Phase ist die Bundesagentur für Arbeit. Nach Abschluss der 1. Phase der Unterstützten Beschäftigung schließt sich eine 2. Phase an, die das Gesetz als Berufsbegleitung bezeichnet. Nach dem Zustandekommen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses soll eine weitere enge Begleitung am Arbeitsplatz mit dem Ziel der Stabilisierung stattfinden. Für diese 2. Phase sind die Integrationsämter zuständig, die ebenso wie die Bundesagentur für Arbeit externe Träger beauftragen sollen. Die Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung in die Praxis verläuft eher schwierig. Zum einen bietet der sich verschlechternde Arbeitsmarkt in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise sicher keine guten Rahmenbedingungen Mit Hilfe der Unterstützten Beschäftigung sollen mehr Menschen mit Behinderung die Chance haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden für das Erreichen des ehrgeizigen Ziels. Bei der Beauftragung von Trägern der Unterstützten Beschäftigung ist es aus Sicht der BIH zu bedauern, dass die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter im Ergebnis getrennte Wege gehen und es in der Praxis kaum zu Abstimmungen über die gemeinsame Beauftragung des in mehreren Phasen zuständigen Trägers gekommen ist. In vielen Bundesländern waren in diesem Aufgabengebiet bereits Integrationsfachdienste tätig, für die sich bereits vor Inkrafttreten der Unterstützten Beschäftigung vergleichbare Aufgaben im Aufgabenkatalog des 110 SGB IX fanden. Dies birgt die Gefahr des Entstehens von Doppelstrukturen und damit Ineffizienz bei der Betreuung der Zielgruppe. Mit dem Gesetz zur Einführung der Unterstützten Beschäftigung wurde gleichzeitig die überfällige Neuverteilung der Ausgleichsabgabe zwischen dem Bund und den Ländern zugunsten der Länder neu geregelt. Diese müssen seit Beginn des Jahres 2009 nur noch 20 Prozent des Aufkommens an Ausgleichsabgabe an den Bund abführen, der diese Mittel weiterhin an die Bundesagentur für Arbeit für Eingliederungszuschüsse weiterleitet und im Übrigen für eigene Modellvorhaben mit bundesweiter Bedeutung verwendet. Die in den Ländern dadurch zusätzlich verbleibenden Mittel werden für Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Unterstützten Beschäftigung benötigt. Der Übergang Schule/Beruf wird durch die neue Leistung der Unterstützten Beschäftigung ausgeklammert. Erfolgreiche Modellvorhaben haben jedoch gezeigt, dass die richtige Gestaltung des Übergangs von der Schule ins Arbeitsleben einen wesentlichen Faktor für die Erfolgsaussichten auch für die Unterstützte Beschäftigung bietet. Eine mehr auf das spätere Berufsleben ausgerichtete Praxisvermittlung in den letzten Schuljahren der Förderschulen ist wichtig und sollte unter Beteiligung externer arbeitsmarktnaher Dienste, zum Beispiel der Integrationsfachdienste erfolgen. Hier sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) noch 6

8 Entwicklung der Aufgaben der Integrationsämter << gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Reform der Eingliederungshilfe steht nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 sicher auf der Agenda der nächsten Legislaturperiode. In diesem Kontext sollte es gelingen, vorhandene Schwachstellen des Systems der Teilhabe behinderter Menschen auszuräumen. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik dabei auch die Erfolge aus der Praxis von Modellen vieler Integrationsämter wahrnimmt und berücksichtigt, zum Beispiel im Bereich Übergang Schule/ Beruf oder zur sogenannten Berufswegekonferenz für Abgänger von Förderschulen. Überfällig ist es auch, die Schwächen der Novellierung des Sozialgesetzbuchs IX im Jahr 2004 im Bereich der Regelungen über die Integrationsfachdienste zu beseitigen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Zahlen dieses Jahresberichts, die im Wesentlichen auf dem Zahlenmaterial des Jahres 2008 beruhen, machen noch nicht deutlich, wie stark die Finanz- und Wirtschaftskrise mit ihren erst allmählich eingetretenen Folgen für den Arbeitsmarkt die berufliche Situation schwerbehinderter Menschen beeinträchtigt. Durchschnittlich 36 Prozent betrug die Steigerung der Antragszahlen für die Zustimmung der Integrationsämter zur Kündigung schwerbehinderter Menschen bereits am Ende des 1. Quartals des Jahres 2009 im Vergleich zum Vorjahresquartal. Regionale Stichproben zur Jahresmitte ergaben ein noch schlechteres Ergebnis. Bereits um 44 Prozent waren dort die Fallzahlen angestiegen. Die Integrationsämter sind gesetzlich verpflichtet, über diese Anträge möglichst schnell eine Entscheidung zu treffen. Tun sie dies nicht, entstehen den Arbeitgebern in Fällen, in denen die Zustimmung erteilt werden müsste, weitere Lohnkosten und die Integrationsämter würden sich Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen, wenn sie nicht zeitnah entscheiden. Insoweit unterscheidet sich die Situation der Integrationsämter wesentlich von derjenigen Die Ausgleichsabgabe zwischen Bund und Ländern wurden zugunsten der Länder neu geregelt - nur noch 20 Prozent müssen zukünftig an den Bund abgeführt werden der Arbeitsgerichtsbarkeit, die derzeit ebenfalls über einen extremen Anstieg an Klageverfahren berichtet. Dort sind die Kündigungen allerdings bereits ausgesprochen, sodass eine längere Verfahrensdauer zwar ärgerlich, aber nicht mit finanziellen Folgen verbunden ist. Bei allen Integrationsämtern leidet in der gegenwärtigen Situation daher die Durchführung der präventiven Aufgaben. Um die Arbeit zu bewältigen, müssen zwangsläufig bei identischem Personalstand Prioritäten gesetzt werden, obwohl es gerade jetzt auf Prävention und die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ankommen muss. Auch in anderen Bereichen zeigen sich die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise: So leiden viele Integrationsprojekte erheblich unter den Folgen der Rezession, insbesondere solche, die von industriellen Aufträgen abhängig sind. Teilweise kommt es deshalb schon bei Integrationsprojekten zu betriebsbedingten Kündigungen. Auch die Arbeit der Integrationsfachdienste ist erschwert. Die Sicherung bedrohter Arbeitsverhältnisse von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen wird schwieriger. Dies gilt erst recht für die Arbeitsvermittlung. Es bleibt zu hoffen, dass die Berichte in den Medien über eine Konjunkturbelebung und das wieder geringe Wachstum der deutschen Wirtschaft im 2. Quartal 2009 Vorboten einer nachhaltigen Trendwende sind. Entwicklung der Ausgleichsabgabehaushalte Nachdem über einige Jahre ein deutlicher Rückgang der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe zu registrieren war, scheint der Abwärtstrend gegenwärtig gestoppt. In den letzten Jahren waren die Integrationsämter zu deutlichen Sparmaßnahmen in allen Bereichen gezwungen. Es ist aber wichtig, dass gerade in der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Situation genügend Mittel zur Verfügung stehen, um den Arbeitgebern mit entsprechend finanziellen Leistungen die Fortsetzung bedrohter Arbeitsverhältnisse von schwerbehinderten 7

9 Entwicklung der Aufgaben der Integrationsämter Mitarbeitern zu ermöglichen. Die inzwischen erfolgte gesetzliche Neuverteilung der Ausgleichsabgabe zwischen dem Bund und den Ländern ist dabei sicher eine wichtige Hilfe. Positiv bei den Einnahmen hat sich auch bemerkbar gemacht, dass durch eine neue Datenbank der Bundesagentur für Arbeit die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber in Deutschland inzwischen vollständiger erfasst werden. Die Integrationsämter registrieren bei ihrer von der Vorarbeit durch die Agenturen für Arbeit abhängigen eigenen Arbeit bis zu 10 Prozent mehr veranlagte Arbeitgeber, die in der Vergangenheit teilweise über Jahre hinweg ihren Verpflichtungen nach dem Sozialgesetzbuch IX nicht nachkamen. Die Ausgleichsabgabe hat zwar keine Finanzierungsfunktion, die von den Arbeitgebern aufgebrachten Gelder sind jedoch faktisch für die Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen essentiell. Sie ermöglichen einen Belastungsausgleich unter den Arbeitgebern und begünstigen diejenigen unter ihnen, die ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen nachkommen. Die Antragszahlen für die Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter sind bereits massiv angestiegen Die Bundesarbeitarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat im abgelaufenen Jahr gleich mehrere Empfehlungen zur Durchführung einzelner Leistungstatbestände im Sozialgesetzbuch IX für ihre Mitglieder verabschiedet. Mit den Empfehlungen zur Durchführung der Kraftfahrzeughilfe, der Wohnungshilfe und der Hilfen für Fortbildungsmaßnahmen stellt sie ihren Mitgliedern wichtige Arbeitshilfen für eine gleichgerichtete Durchführung dieser Leistungstatbestände des SGB IX in allen Ländern zur Verfügung. Auch viele andere Fragen der Praxis konnten über die BIH im vergangenen Jahr geklärt werden. Eine größere Empfehlung zum Aufgabenbereich der Erhebung der Ausgleichsabgabe ist in Vorbereitung und soll bis zum Jahresende vorliegen. Daneben geht es bei der Abstimmung unter den Integrationsämtern im Rahmen der BIH um viele Einzelfragen, wie die Abstimmung über die Vergütung von Gebärdendolmetschereinsätzen, um Konsequenzen aus aktueller Rechtsprechung für die Praxis, um die Abstimmung bei der Förderung von Integrationsprojekten oder um Standards in der Schulungsarbeit. Viele Dienstleistungen für die Mitglieder, insbesondere die Entwicklung und Pflege gemeinsamer EDV-Lösungen und Fortbildungsprogramme für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsämter gehören ebenso zum Schwerpunkt der Aufgaben der BIH. Die Funktion der BIH als Vertreterin der Integrationsämter in Deutschland war im abgelaufenen Berichtsjahr auch wieder bei vielen bundesweiten Veranstaltungen bis hin zu Anhörungen in Gesetzgebungsverfahren gefragt. Sonstige Aktivitäten der BIH 8

10 Personenkreis << 4Personenkreis In Deutschland lebten zum Jahresbeginn 2008 rund 6,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Es wurden rund oder 2,3 Prozent Menschen mit Behinderungen mehr verzeichnet als zum Zeitpunkt der letzten Erhebung. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung betrug 8,4 Prozent. Somit war jeder zwölfte Einwohner in Deutschland schwerbehindert. Über die Hälfte 52 Prozent der schwerbehinderten Menschen waren Männer. Behinderungen traten vor allem bei älteren Menschen auf: So waren 28 Prozent der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter, 46 Prozent gehörten der Altersgruppe zwischen 55 und 75 Jahren an. Dagegen fiel der Anteil der unter 25-Jährigen mit 4 Prozent gering aus. Mit 64 Prozent waren die körperlichen Behinderungen bei schwerbehinderten Menschen, die am häufigsten vorkommende Behinderungsart: Bei 25 Prozent von ihnen lag eine Funktionsbeeinträchtigung der inneren Organe vor, bei 14 Prozent war die Funktion der Gliedmaßen beeinträchtigt und bei weiteren 13 Prozent wurde eine Einschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes festgestellt. Der Anteil der blinden und sehbehinderten Menschen betrug 5 Prozent und bei 4 Prozent lag eine Sprach-, Hör- oder Gleichgewichtsschädigung vor. Schwerbehinderte Menschen am Jahresanfang 2008 Gegliedert nach Altersstufen und Geschlecht über 65 Auf geistige oder seelische Behinderungen entfielen fast 10 Prozent und auf zerebrale Störungen 9 Prozent. Bei den übrigen 17 Prozent der behinderten Menschen war die Art der schwersten Behinderung nicht ausgewiesen. Von den amtlich anerkannten schwerbehinderten Menschen war bei rund einem Viertel etwa 1,7 Millionen Menschen vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 100 ausgestellt worden. Einen Grad der Behinderung von 50 wurde etwa 2,1 Millionen Menschen im Schwerbehindertenausweis bescheinigt. Zum allergrößten Teil in 82 Prozent aller Fälle wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht. Gut 1 Prozent der schwerbehinderten Menschen hatte dauernde Schäden in Krieg, Wehr- oder Zivildienst erlitten, nur bei 4 Prozent war die Behinderung angeboren und bei rund 2 Prozent war die Ursache ein Unfall oder eine Berufskrankheit. Kernzielgruppe: Rund 1 Million schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter stehen dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung 51,6 % Männer 22,0 % ,7 % ,1 % 11,8 % ,8 % 8,9 % unter 25 4,5 % 3,5 % Frauen 57,1 % Quelle: Statistisches Bundesamt 9

11 Entwicklung der Beschäftigungsquote 5Entwicklung der Beschäftigungsquote Öffentliche und private Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind gesetzlich verpflichtet, 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu besetzen. Erfüllen sie diese Beschäftigungsquote nicht oder nicht vollständig, erhebt das Integrationsamt eine Ausgleichsabgabe. Sie dient in erster Linie dazu, einen kostenmäßigen Ausgleich zwischen solchen Arbeitgebern zu schaffen, die ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen und denen dadurch erhöhte Kosten entstehen und Arbeitgebern, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für das Jahr 2007 wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus dem Anzeigeverfahren gemäß 80 Abs. 2 SGB IX eine Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von 4,2 Prozent aus. Die Quote hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent verringert. Private Arbeitgeber erreichten auch im Jahr 2007 die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5 Prozent nicht und erfüllten somit ihre Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang. Ihre tatsächliche Beschäftigungsquote lag wie im Vorjahr bei 3,7 Prozent und deutlich niedriger als bei öffentlichen Arbeitgebern, die mit 6 Prozent ihre Quote sogar um 0,1 Prozent steigern konnten. Die öffentlichen Arbeitgeber kamen damit ihrer Beschäftigungspflicht in vollem Umfang nach. Innerhalb dieser Gruppe erreichten die Bundesbehörden mit 8,6 Prozent das beste Ergebnis. Im Jahr 2007 waren bundesweit private und öffentliche Arbeitgeber beschäftigungspflichtig. Sie waren verpflichtet, ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern zu besetzen Arbeitsplätze mehr als im Jahr Tatsächlich waren aber nur Pflichtarbeitsplätze besetzt. Rund ein Drittel - 33,5 Prozent waren Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst. Mit schwerbehinderten Beschäftigten konnte die Zahl der Arbeitsplätze in diesem Bereich um gegenüber dem Vorjahr erhöht werden. Die privaten Arbeitgeber besetzten insgesamt Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen was einem Anteil von 66,5 Prozent entsprach. Die Zahl der privaten Arbeitgeber war gegenüber dem Vorjahr um genau um 9,2 Prozent gestiegen. Insgesamt wurden in der Privatwirtschaft Arbeitsplätze mehr geschaffen als im Vorjahr. Die Pflichtquote von 5 Prozent erfüllten Arbeitgeber nicht und von ihnen beschäftigten überhaupt keinen schwerbehinderten Menschen mit Behinderung. Dagegen besetzten Arbeitgeber 5 oder mehr Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, fast 70 Prozent erreichten sogar eine Quote von über 6 Prozent. Im Oktober 2007 wurden im Rahmen des Anzeigeverfahrens der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte gemeldet, wovon schwerbehinderte Auszubildende zählten. Der Gruppe der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen waren insgesamt Personen zuzurechnen, denn für diese Personengruppe ist eine Mehrfachanrechnung möglich. Somit ergaben sich in der Summe Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung im Jahr Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht hängt nicht zuletzt von der Größe des Betriebes ab. Während Betriebe mit bis zu 40 Mitarbeitern durchschnittlich nur eine Quote von 2,6 Prozent erfüllten, lag die Quote bei Betrieben mit 250 bis 500 Arbeitsplätzen durchschnittlich bei 4 Prozent und bei Betrieben mit 500 bis Arbeitsplätzen bei 4,4 Prozent. Grundsätzlich gilt, je größer der Betrieb, desto höher auch die Beschäftigungsquote. Acht Großkonzerne in Deutschland mit insgesamt 1,1 Millionen Arbeitsplätzen erreichten beispielsweise eine Quote von 5,9 Prozent. Je größer das Unternehmen, umso höher ist in der Regel die Beschäftigungsquote 10

12 Entwicklung der Beschäftigungsquote << Entwicklung der Beschäftigungsquote (Angaben in Prozent) Nach Arbeitgebern Private Wirtschaft Öffentlicher Dienst Durchschnittliche Beschäftigungsquote 3,4 3,4 3,6 3,7 3,7 3,7 3,7 5,1 5,2 5,4 5,6 5,7 5, 9 6,0 3,8 3,8 4,0 4,1 4,2 4,3 4,2 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Schwerbehinderte Beschäftigte im Oktober 2007** Alle Männer Frauen unter 15 Jahre * * * 15 bis unter 25 Jahre bis unter 40 Jahre bis unter 50 Jahre bis unter 60 Jahre Jahre und älter Alter unplausibel * * * Insgesamt davon Auszubildende Quelle: Bundesagentur für Arbeit * Die Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach 16 BStatG. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, mit* anonymisiert. ** bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern gemeldete Personen (mit Mehrfachanrechnungen) 11

13 Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen 6Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Bis Ende des Jahres 2008 erwies sich der Arbeitsmarkt trotz anhaltender weltweiter Finanz- und Wirtschaftskrise als verhältnismäßig robust. Die allgemeine Arbeitslosigkeit sank und mit ihr verringerte sich auch die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen wie bereits in den letzten beiden Jahren. Es ergab sich für den Jahresdurchschnitt 2008 eine Arbeitslosenzahl von etwa schwerbehinderten Menschen. Allerdings lagen für das Jahr 2008 von den 69 zugelassenen kommunalen Trägern keine vollständigen, verwertbaren Daten vor, so dass nur eine Teilauswertung möglich war. Eine komplette Auswertung, die auch die Daten der zugelassenen kommunalen Träger berücksichtigt, wird erst ab Mai 2009 vorgenommen. Fast schwerbehinderte Menschen weniger haben sich im Jahr 2008 arbeitslos gemeldet als im Jahr Damit hat sich die spezifische Arbeitslosenquote von 17,8 Prozent im Jahr 2006 auf 14,6 Prozent in 2008 verbessert. Im Jahr 2008 registrierte die allgemeine Arbeitslosenstatistik rund Personen weniger als im Vorjahr und etwa 1,2 Millionen Arbeitslose weniger als im Jahr Somit hat sich die allgemeine Arbeitslosenquote vom Jahr 2007 auf das Jahr 2008 Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat sich bis Ende des Jahres 2008 positiv entwickelt Ende des Jahres 2008 ist die Finanzund Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt angekommen und hat sich auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ausgewirkt von 10,1 Prozent auf 8,7 Prozent um 1,4 Prozent vermindert und wies insgesamt 3,3 Prozent weniger Arbeitslose aus als im Jahr Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen bis Ende des Jahres 2008 positiv entwickelt hat. Allerdings ist zum Jahreswechsel 2008/2009 die Finanz- und Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt angekommen und hat sich auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ausgewirkt. Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen ist vom Dezember 2008 bis zum Januar 2009 um etwa Personen gestiegen. Im Juni 2009 suchten bereits rund Menschen mehr einen Arbeitsplatz als im Jahr zuvor und rund schwerbehinderte Menschen waren im Juni 2009 arbeitslos gemeldet 2,5 Prozent mehr als im gleichen Monat des Vorjahres. Ihr Anteil an der Gesamtheit der Arbeitslosen lag bei 4,9 Prozent und damit unter dem Vorjahreswert von 5,1 Prozent. Danach sind schwerbehinderte Menschen zwar nicht in höherem Maße vom Stellenabbau betroffen, als ihre nicht behinderten Kollegen, aber wenn sie arbeitslos werden, haben sie es aufgrund ihrer Behinderung deutlich schwerer, wieder eine Arbeit zu finden. 12

14 Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen << Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von Jahr Arbeitslose insgesamt Arbeitslose in Prozent* davon schwerbehinderte Menschen* , , , , , , , , , , , , , ** * = Arbeitslose der abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose) in Prozent Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit **= geschätzter Wert seit Die Struktur in den 370 Kreisen mit vollständigen Daten aus dem IT-Vermittlungssystem der Bundesagentur für Arbeit wurde als repräsentativ für alle Kreise angesehen, da die 69 zugelassenen kommunalen Träger noch keine Differenzierungen enthielten und somit nicht in die Auswertung mit einbezogen werden konnten. Die Zahlen für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 lassen sich mit den Vorjahreszahlen nur eingeschränkt vergleichen. 13

15 Ausgleichsabgabe Einnahmen 7Ausgleichsabgabe Einnahmen Die Ausgleichsabgabe wird von den Integrationsämtern bei Arbeitgebern erhoben, die ihrer Beschäftigungspflicht gegenüber schwerbehinderten Menschen nicht oder nur zum Teil nachkommen. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern. Die Ausgleichsabgabe hat eine Antriebs- und Ausgleichsfunktion und dient vor allem dazu, Arbeitgeber zu motivieren, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Art der Verwendung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird vorrangig für die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben eingesetzt und fließt somit unmittelbar in die Betriebe zurück, die bereits schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder für sie Arbeitsplätze schaffen. Das Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe war vor dem Jahr 2007 rückläufig und ist seitdem wieder gestiegen. Im Jahr 2008 belief sich das Gesamtvolumen mit einem Mehraufkommen von 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 519,5 Millionen Euro. Davon führten die Integrationsämter 30 Prozent 155,85 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ab. Dieser wiederum leitete 26 Prozent an die Bundesagentur für Arbeit zur zielgerichteten Vermittlung schwerbehinderter Arbeitsloser in Form von Eingliederungszuschüssen weiter. Bei den Integrationsämtern der einzelnen Bundesländer verblieben 70 Prozent des Aufkommens an Ausgleichsabgabe zur eigenen Verwendung. Der den Integrationsämtern verbleibende Teil betrug im Jahr 2008 insgesamt 363,65 Millionen Euro und bildete die finanzielle Basis, die den Integrationsämtern zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stand. Das Gesamtaufkommen an Ausgleichsabgabe war noch bis zum Jahr 2007 stark rückläufig. Seit 2002 bis zum Jahr 2006 kam es zu einem Einnahmerückgang von mehr als 20 Prozent. Das Jahresaufkommen sank Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist weiter angestiegen und führt zu Mehreinnahmen bei der Ausgleichsabgabe im Jahr 2006 um 120 Millionen Euro gegenüber dem Jahr Ein großer Teil des damaligen Rückgangs ließ sich sicherlich durch die Absenkung der Beschäftigungspflichtquote von 6 auf 5 Prozent im Jahr 2001 und die weiteren zahlreichen Eingriffe des Gesetzgebers in das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe erklären. Aber auch die schlechte Arbeitsmarktlage dieser Jahre und der allgemeine Abbau von Arbeitsplätzen hatte direkte Auswirkungen auf den Rückgang der Ausgleichsabgabe. Zwischen Juni 2000 und Juni 2006 war die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bundesweit um gut 5 Prozent auf 26,4 Millionen* Beschäftigte zurückgegangen. 1,5 Millionen Arbeitsplätze gingen in dieser Zeit verloren. Die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise ist erst Ende des Jahres 2008 in der Realwirtschaft angekommen. Sie wirkt sich somit noch nicht auf die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus. Denn sie ist im Jahr 2008 ebenfalls wieder angestiegen. Im September des Jahres 2008 gab es Beschäftigte mehr als im September des Vorjahres. Dies bedeutet eine Zunahme um 2 Prozent auf fast 28 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Im September 2008 konnten rund 1,6 Millionen Beschäftigte mehr als noch im Juni 2006 verzeichnet werden. In vielen Bundesländern hat dies deshalb zu einem Zuwachs der Ausgleichsabgabe geführt. Daneben hat eine neue Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit 2007 dazu geführt, dass inzwischen mehrere Tausend Arbeitgeber erfasst wurden, die beschäftigungspflichtig sind, bisher aber ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen waren. Auch dies führt zu Mehreinnahmen in Millionenhöhe. * Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte - Zeitreihen ab Juni

16 Ausgleichsabgabe Einnahmen << Aufkommen der Ausgleichsabgabe * (Angaben in Mio. Euro) Integrationsämter Baden-Württemberg 73,13 68,93 66,69 70,02 Bayern 89,21 82,30 87,12 92,90 Berlin 16,50 15,75 16,59 19,40 Brandenburg 10,50 10,20 10,23 11,13 Bremen 4,91 4,62 4,75 5,35 Hamburg 20,73 19,25 20,29 21,75 Hessen 46,47 45,05 46,51 51,80 Mecklenburg-Vorpommern 5,98 5,21 5,89 6,52 Niedersachsen 40,17 36,55 37,53 40,74 Nordrhein-Westfalen Rheinland 68,06 69,45 71,52 73,32 Westfalen-Lippe 34,39 34,06 36,12 41,63 Rheinland-Pfalz 18,17 17, 12 16,84 18,32 Saarland 5,82 5,29 4,77 5,60 Sachsen 2 1,64 20,44 21,12 23,47 Sachsen-Anhalt 11,59 1 1,34 12,03 14,18 Schleswig-Holstein 12,03 1 1,65 12,05 13,24 Thüringen 10,39 9, 1 1 8,83 10,13 Summe 489, ,33 478,89 519,50 * Die Abführung an den Ausgleichsfonds ist dabei noch nicht berücksichtigt Quelle: eigene Erhebung 15

17 Ausgleichsabgabe Ausgaben 8Ausgleichsabgabe Ausgaben Die Gesamtausgaben der Integrationsämter beliefen sich im Jahr 2008 auf 342 Millionen Euro und lagen somit rund 2,5 Prozent unter den Vorjahresausgaben von 351 Millionen Euro. Im Vergleich zum Jahr 2005, in dem die Gesamtausgaben rund 461 Millionen Euro betrugen, wurden die Ausgaben um fast 26 Prozent reduziert. Wegen der über einige Jahre zurückgehenden Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe waren die Integrationsämter zu Einsparungen gezwungen. Viele Integrationsämter haben zum Beispiel Höchstgrenzen für Investitionskostenzuschüsse eingeführt und einen Förderstopp für neue Integrationsprojekte erlassen. Darüber hinaus sehen die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) die Möglichkeit einer Degression bei den laufenden Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber vor. Durch diese intensiven Bemühungen haben die Integrationsämter ihre Ausgaben, die im Jahr 2005 noch 110 Millionen Euro über den Einnahmen lagen, deutlich reduziert. Da inzwischen wieder ein Gleichgewicht hergestellt wurde, entspannt sich die Situation. Das ist mit Blick auf den Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen auch dringend erforderlich. Die Ausgleichsabgabe wird vorrangig für die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben eingesetzt. Konkret handelt es sich dabei um Leistungen an schwerbehinderte Menschen, ihre Arbeitgeber, Integrationsprojekte und Integrationsfachdienste. Im Jahr 2008 wurden hierfür 77,5 Prozent der Gesamtausgaben aufgewendet - etwa 264 Millionen Euro. Innerhalb dieses Ausgabenblocks gingen 25 Millionen Euro direkt in die individuelle Förderung schwerbehinderter Menschen, auch in Form von Arbeitsassistenz und die Integrationsfachdienste erhielten rund 62 Millionen Euro. Die Arbeitgeberförderung - zu der auch die Förderung von Integrationsprojekten und von regionalen Arbeitsmarktprogrammen zählt - betrug rund 184 Millionen Euro. Es muss gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vorrangiges Ziel der Integrationsämter bleiben, die Leistungen der Begleitenden Hilfe offensiv einzusetzen und die wieder gewonnenen finanziellen Spielräume zu nutzen. Gesamtausgaben der Integrationsämter (Angaben in Mio. Euro) Arbeitsmarktprogramme 14,51 11,16 6,86 Leistungen an schwerbehinderte Menschen 26,13 24,22 25,02 Leistungen an Arbeitgeber 156,69 145,01 131,65 Leistungen an Integrationsprojekte 46,85 46,73 45,94 Leistungen an freie Träger der Integrationsfachdienste 68,28 63,93 61,71 Institutionelle Förderung 70,68 50,74 62,52 Schulung und Öffentlichkeitsarbeit 5,25 4,97 4,52 Forschungs- und Modellvorhaben 2,92 2,46 1,87 Sonstige Maßnahmen 1,82 1,99 1,75 Trägerübergreifendes Persönliches Budget 0,02 0,14 Insgesamt 393,13 351,23 341,99 Quelle: eigene Erhebung 16

18 Ausgleichsabgabe Ausgaben << Ausgaben der Integrationsämter nach Art der Leistungen 2008 (Angaben in Mio. Euro) Integrationsämter Leistungen an Arbeitgeber Investitionsförderung und Lohnkostenzuschüsse (ohne Integrationsprojekte) Investitionsförderung und Lohnkostenzuschüsse (Integrationsprojekte) Arbeitsmarktprogramme Leistungen an schwerbehinderte Menschen Leistungen an freie Träger zur psychosozialen Betreuung einschl. Förderung von Integrationsfachdiensten* Institutionelle Förderung Sonstige Leistungen Trägerübergreifendes persönliches Budget Ausgaben insgesamt Baden-Württemberg 20,88 4,66 0,66 1,91 9,90 8,98 0,49 0,00 47,49 Bayern 18,60 9,12 0,65 2,57 4,11 18,80 1,12 0,00 54,97 Berlin 6,61 2,73 0,00 1,62 2,66 3,86 0,20 0,02 17,70 Brandenburg 4,20 0,83 0,00 0,62 2,45 0,06 0,14 0,00 8,31 Bremen 0,60 0,02 0,33 0,27 0,89 0,00 0,06 0,00 2,17 Hamburg 2,11 0,90 0,01 1,87 1,95 3,51 0,80 0,00 11,15 Hessen 9,91 4,69 1,18 3,25 6,38 5,80 0,19 0,12 31,52 Mecklenburg-Vorpommern 3,86 0,45 0,01 0,30 0,47 0,90 0,10 0,00 6,08 Niedersachsen 15,01 1,87 0,50 1,32 3,07 7,87 0,13 0,00 29,77 Nordrhein-Westfalen Rheinland 15,47 3,14 0,32 3,95 10,48 1,21 1,29 0,00 35,85 Westfalen-Lippe 12,75 3,67 0,89 2,91 6,51 2,37 1,58 0,00 30,68 Rheinland-Pfalz 5,30 8,35 0,74 0,57 4,65 4,74 0,66 0,00 25,02 Saarland 1,01 0,40 0,66 0,12 0,85 1,17 0,64 0,00 4,85 Sachsen 6,02 1,77 0,52 1,40 1,51 0,42 0,23 0,00 11,87 Sachsen-Anhalt 5,69 1,47 0,05 0,90 1,10 0,00 0,36 0,00 9,57 Schleswig-Holstein 1,02 1,49 0,00 0,61 3,58 0,00 0,07 0,00 6,77 Thüringen 2,60 0,40 0,34 0,80 1,16 2,84 0,09 0,00 8,23 Summe 131,65 45,94 6,86 25,02 61,71 62,52 8,14 0,14 341,99 * Ausgewiesen sind nur die bei den Integrationsämtern verbliebenen Leistungen an IFD, Erstattungen sind bereits berücksichtigt. 17

19 Ausgleichsabgabe Ausgaben 8.1 Leistungen an Arbeitgeber Arbeitsplätze schaffen und sichern Eine wesentliche Aufgabe der Integrationsämter ist es, die Schaffung und Sicherung neuer und bereits bestehender Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu fördern. Hierbei kommt der Förderung von Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen ausbilden und beschäftigen oder es beabsichtigen, eine besondere Bedeutung zu. Derzeit steht dieser Leistungsbereich in einem besonderen Spannungsverhältnis: Einerseits waren die Integrationsämter gezwungen, wegen der zurückgehenden Einnahmen der Ausgleichsabgabe zu sparen, andererseits ist es gerade angesichts der Auswirkungen der Finanzund Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt notwendig, alles zu tun, damit Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen erhalten bleiben. Die sich abzeichnende Stabilisierung in den Ausgleichsabgabehaushalten zeigt aber, dass dieser Zielkonflikt bewältigt werden kann, auch wenn noch für das Jahr 2008 ein Rückgang bei den Leistungen zu konstatieren war. Durch Zuschüsse und Darlehen an Arbeitgeber konnten im Jahr 2008 dennoch neue Arbeits- und Ausbildungsplätze gewonnen werden 925 Arbeitsplätze weniger als im Jahr zuvor Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen konnten darüber hinaus durch die behinderungsbedingte Umrüstung und Anpassung bestehender Arbeitsplätze zusätzlich erhalten bleiben. Mehr als 46 Millionen Euro flossen direkt in die Schaffung und den Erhalt von fast Arbeitsplätzen. Zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können, erhielten Arbeitgeber im Jahr 2008 Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 85 Millionen Euro. Die Leistungen an Arbeitgeber (ohne Integrationsprojekte) Schaffung von Arbeits- und 32, , , Ausbildungsplätzen Behinderungsgerechte Einrichtung 27, , , von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Leistungen bei außergewöhnlichen 96, , , Belastungen Prämien und Zuschüsse 0, , , für Berufsausbildung Betriebliches 0,18 0,17 0,19 Eingliederungsmanagement Insgesamt 156, , , Quelle: eigene Erhebung Mio. Euro Fallzahlen Mio. Euro Fallzahlen Mio. Euro Fallzahlen 18

20 Ausgleichsabgabe Ausgaben << Abgeltungen von behinderungsbedingter Minderleistung und von besonderer Unterstützung am Arbeitsplatz sind das in der Praxis meistgenutzte Förderinstrument. Sie dienen nicht nur der Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse, sie haben auch eine wichtige Anreizfunktion für Arbeitgeber bei der Neueinstellung schwerbehinderter Menschen. Dabei handelt es sich mittlerweile gleichzeitig allerdings auch um die mit Abstand kostenintensivste Leistungsart, die etwa 23 Prozent des gesamten Ausgleichsabgabeaufkommens meist längerfristig bindet. Viele Betriebe erwarten von den Integrationsämtern Dauersubventionen, wenn sie leistungsgeminderte Mitarbeiter beschäftigen. Doch hier sehen die Empfehlungen der BIH seit einiger Zeit die Möglichkeit einer Degression der Zuschüsse nach einigen Jahren der Beschäftigung vor, da sich auch leistungsgeminderte Menschen einarbeiten und Routine gewinnen. Mit Prämien und Zuschüssen zur Berufsausbildung werden erst seit dem Jahr 2004 Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche gefördert. Für das Jahr 2008 wurden hierfür Euro aufgewendet. In 144 Fällen erhielten Arbeitgeber Ausbildungsförderung für behinderte Jugendliche. Dieses noch recht neue Förderinstrument, das mit Die Bereitschaft der Arbeitgeber ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche beruflichen Integration der Novellierung des Sozialgesetzbuches IX im Mai 2004 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geschaffen wurde, wird bisher noch eher zögerlich in Anspruch genommen. Allerdings haben sich die Fallzahlen von 2006 bis 2008 um das 2,5fache erhöht. Zu den Leistungen an Arbeitgeber müssen auch die Förderkosten von Arbeitsmarktprogrammen in Höhe von 6,9 Millionen Euro gerechnet werden, da sie ihnen auch unmittelbar zugute kommen. Damit gingen im Jahr 2008 insgesamt mehr als 138 Millionen Euro direkt an Arbeitgeber zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Auch die Leistungen an Integrationsprojekte von fast 46 Millionen Euro, die ebenfalls dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen sind, gehören zur direkten Arbeitgeberförderung. Prävention fördern Die Prävention ist als Aufgabe der Arbeitgeber seit einigen Jahren gesetzlich fest verankert. Entsprechend gewinnt beides in der betrieblichen Praxis an Bedeutung, Präventionsfälle Prävention nach 84 SGB IX Alle davon Frauen Alle davon Frauen aus betriebsbedingten Gründen aus verhaltensbedingten Gründen aus personenbedingten Gründen Gründe nicht ausgewiesen Insgesamt Quelle: eigene Erhebung 19

21 Ausgleichsabgabe Ausgaben nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte: Krankheitsbedingte Kündigungen können sozial ungerechtfertigt sein, wenn durch rechtzeitiges präventives Eingreifen des Arbeitgebers Fehlzeiten hätten vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden können beziehungsweise wenn kein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt wurde. Die Integrationsämter stellen sich für die betriebliche Prävention und das BEM als neutrale Berater und Moderatoren zur Verfügung. Sie koordinieren den Präventionsablauf und schalten bei Bedarf den Integrationsfachdienst oder den Technischen Beratungsdienst ein. Im Jahr 2008 wurden die Integrationsämter in Präventionsfällen eingeschaltet 806 Fälle mehr als im Jahr Prävention ist ein Prozess, der schnell zum Erfolg führt, wenn alle relevanten Beteiligten klare Absprachen getroffen haben. Das zeigt der hohe Prozentsatz der Präventionsverfahren, bei denen nach umfangreichen Beratungen keine weiteren Maßnahmen notwendig wurden. Im Jahr 2008 konnten somit fast 66 Prozent der Präventionsfälle erfolgreich abgeschlossenen werden und gingen nicht in ein Kündigungsverfahren über. Im Vorjahr waren es noch 42 Prozent. Diese Steigerung zeigt deutlich, dass das BEM in der betrieblichen Praxis angenommen wird. Das Integrationsteam bestehend aus Arbeitgeberbeauftragtem, Schwerbehinderten- und Personalvertretung sowie gegebenenfalls anderen betrieblichen Akteuren wie Betriebsarzt oder Sozialpädagogen kann selbstständig aktiv werden und innerbetrieblich nach Problemlösungen suchen. So können frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, die der Gefährdung des Arbeitsplatzes entgegenwirken. Präventionsfälle 2008 Neufälle Prävention nach 84 SGB IX Alle davon Frauen aus betriebsbedingten Gründen aus verhaltensbedingten Gründen aus personenbedingten Gründen Gründe noch nicht bekannt Insgesamt Abgeschlossene Präventionsverfahren 2008 Weiterbearbeitung als Kündigungsfall Leistungsfall Weiterleitung an Reha-Träger Abschluss nach Beratung ohne weitere Maßnahmen aus betriebsbedingten Gründen aus verhaltensbedingten Gründen aus personenbedingten Gründen Gründe nicht ausgewiesen Insgesamt Quelle: eigene Erhebung 20

22 Ausgleichsabgabe Ausgaben << 8.2 Leistungen an Integrationsprojekte Die Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen, die schwerbehinderten Menschen Arbeitsplätze bieten, deren Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt. Dazu gehören hauptsächlich Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die eine besondere arbeitsbegleitende Betreuung benötigen sowie Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung. Aber auch für Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen, die beabsichtigen, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln oder Abgänger von Sonder- oder Förderschulen, die ohne Unterstützung nicht den Weg ins Berufsleben schaffen, bieten Integrationsprojekte häufig eine sinnvolle Station zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei den Integrationsprojekten handelt es sich um ein Instrument zur dauerhaften beruflichen Eingliederung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen. Für diese Zielgruppe sind die Aussichten, trotz der Unterstützung durch Integrationsfachdienste und des Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten in der Regel gering, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Integrationsprojekte bieten ihnen Ausbildung, Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In Integrationsprojekten, die rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen sind, faktisch aber eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt darstellen, müssen überdurchschnittlich viele besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigt sein mindestens 25 Prozent. Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit soll ihr Anteil an der Gesamtbelegschaft jedoch 50 Prozent nicht überschreiten. Sie müssen zeigen, dass wirtschaftlicher Erfolg und soziales Engagement keine Gegensätze sind. In der Praxis ist dieser Spagat zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität einerseits und der Schaffung dauerhafter Arbeits- Leistungen an Integrationsprojekte 2008 Leistungen Mio. Euro Fallzahlen Aufbau und Ausstattung 7, Erweiterung 3, Modernisierung 0, betriebswirtschaftliche Beratung bei Neugründung 0, laufende betriebswirtschaftliche Beratung 0, Abdeckung eines besonderen Aufwandes 16, Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen 17, Insgesamt 45, Quelle: eigene Erhebung 21

23 Ausgleichsabgabe Ausgaben plätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen andererseits, nicht immer leicht umzusetzen und erfordert ausgefeilte und betriebswirtschaftlich sinnvolle Konzepte. Die Zahl der Integrationsprojekte nahm in den letzten Jahren stetig zu. Gab es im Jahr 2002 noch 314 bundesweit geförderte Integrationsprojekte, so waren es im Vorjahr bereits 517. Obwohl im Jahr 2008 weitere 43 neue Integrationsprojekte in die Förderung der Integrationsämter aufgenommen wurden, nahm ihre Gesamtzahl insgesamt ab Anzahl der Projekte 2008 Integrationsämter und betrug nur noch 508. Dies begründet sich in der Tatsache, dass einige ältere Projekte, die übergangsweise anerkannt waren, nicht dauerhaft mit dem Instrumentarium für Integrationsprojekte gefördert werden konnten, da sie wesentliche Grundvoraussetzungen nicht vollständig erfüllten. Für die 508 bundesweit geförderten Integrationsprojekte stellten die Integrationsämter knapp 46 Millionen Euro, etwa Euro weniger als im Vorjahr, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Damit wurde die Schaffung und Ausstattung behinde- Alle Projekte neu im Jahr 2008 Baden-Württemberg 54 3 Bayern 85 4 Berlin 21 2 Brandenburg 22 1 Bremen 1 0 Hamburg 9 0 Hessen 44 1 Mecklenburg-Vorpommern 10 1 Niedersachsen 21 0 Nordrhein-Westfalen Rheinland Nordrhein-Westfalen Westfalen-Lippe 61 4 Rheinland-Pfalz 55 8 Saarland 1 0 Sachsen 43 2 Sachsen-Anhalt 13 2 Schleswig-Holstein 0 0 Thüringen 15 2 Summe Quelle: eigene Erhebung 22

24 Ausgleichsabgabe Ausgaben << rungsgerechter Arbeitsplätze unterstützt, Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen ausgeglichen, arbeitsbegleitende Betreuung sowie betriebswirtschaftliche Beratung mit finanziert. Fast 34 Millionen Euro etwa 73 Prozent der Gesamtförderung - wurden für Zuschüsse zur Abdeckung eines besonderen Aufwandes und für Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen aufgewandt. 25 Prozent der Förderung knapp 11,5 Millionen Euro flossen direkt in die Schaffung und Ausstattung von Arbeitsplätzen und in die betriebswirtschaftliche Beratung bei Neugründungen, aber auch bei laufenden Projekten investierten die Integrationsämter Euro Euro mehr als im Jahr Die betriebswirtschaftliche Beratung ist ein wichtiges Angebot der Integrationsämter, denn Integrationsprojekte müssen sich am Markt behaupten und im öffentlichen Wettbewerb bestehen. Sie sollten anstreben, den überwiegenden Teil ihrer laufenden Kosten selbst zu decken und nur nachrangig laufende öffentliche Zuschüsse benötigen. Deswegen ist es besonders wichtig, dass sie Marktnischen finden, Erfolg versprechende Geschäftsfelder besetzen und dafür tragfähige Konzepte entwickeln, die ein solides Marketing in Kombination mit einer detaillierten betriebswirtschaftlichen Planung enthalten. Aber auch laufende Projekte müssen gelegentlich geschäftspolitische Korrekturen und Kursänderungen vornehmen, um betriebswirtschaftlich bestehen zu können. Beschäftigte in Integrationsprojekten 2008 gesamt Im Jahr 2008 waren Personen in Integrationsprojekten beschäftigt. Rund 47 Prozent von ihnen Personen waren schwerbehindert, mehr als die Hälfte davon Personen waren körperbehindert, weitere seelisch und geistig behinderte Menschen. Von den schwerbehinderten Menschen wiederum gehörten Personen 38 Prozent der Gesamtbeschäftigten zur Gruppe der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen. Von einer Werkstatt für behinderte Menschen in ein Integrationsprojekt wechselten 336 Personen und 491 Schüler kamen von einer Sonder- oder Förderschule für Menschen mit geistiger Behinderung. Als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen spielen die Integrationsprojekte damit nach wie vor eine eher kleine Rolle. Allerdings ist zu bemerken, dass sich der Übergang von Schülern aus Förder- oder Sonderschulen für geistig behinderte Menschen zur Werkstatt für behinderte Menschen vom Jahr 2007 zum Jahr 2008 um das 3,6fache gesteigert hat. Auch bei den Integrationsprojekten mussten die Integrationsämter ihre Förderpraxis an die Finanzsituation anpassen. Somit war es unausweichlich, die Zahl der geförderten Projekte begrenzt zu halten, da sie Haushaltsmittel in erheblichem Umfang über viele Jahre hinweg binden. Einige Bundesländer haben daher einen völligen Förderstopp für neue Integrationsprojekte vorgenommen, da der Erhalt bestehender Integrationsprojekte Vorrang hat. innerhalb der Beschäftigten sind schwerbehinderte Menschen besonders betroffene schwerbehinderte Menschen nach 132 Abs. 2 Übergänge aus Schulen für geistig behinderte Menschen Übergänge aus Werkstätten für behinderte Menschen geringfügig Beschäftigte Frauen Männer Beschäftigte insgesamt Quelle: eigene Erhebung 23

25 Ausgleichsabgabe Ausgaben 8.3 Leistungen an schwerbehinderte Menschen Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können schwerbehinderte Menschen auch unmittelbar Leistungen von den Integrationsämtern erhalten. Sie dienen dazu, die Wettbewerbsfähigkeit schwerbehinderter Menschen zu stärken und ihre Chancengleichheit gegenüber nicht behinderten Arbeitnehmern zu verbessern. Im Jahr 2008 waren schwerbehinderte Personen direkte Leistungsempfänger der Integrationsämter. An sie wurden insgesamt 25 Millionen Euro ausgezahlt. Sowohl die Fördersumme als auch die Anzahl der Leistungsempfänger bewegen sich schon seit Jahren auf einem relativ konstanten Niveau. Mit über 12 Millionen Euro hat sich die Kostenerstattung für eine notwendige Arbeitsassistenz mittlerweile zur wichtigsten Leistungsart und zum größten Fördertopf innerhalb der Leistungen an schwerbehinderte Menschen entwickelt. Bei dieser Leistungsart steigt die Nachfrage seit Jahren stetig an - auf aktuell Leistungsempfänger im Jahr Schwerbehinderte Menschen haben seit Oktober 2000 einen persönlichen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz. Damit besteht die Möglichkeit einer regelmäßigen personalen Unterstützung am Arbeitsplatz. Gefördert wird eine Arbeitsassistenz zur Erlangung und zur Sicherung eines Leistungen an schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen Mio. Euro Anzahl der Mio. Euro Anzahl der Mio. Euro Leistungsempfänger Leistungsempfänger Anzahl der Leistungsempfänger Technische Arbeitshilfen 5, , , Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes 3, , , Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit 1, , , Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung 1, , , Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten 2, , , Hilfen in besonderen Lebenslagen 1, , , Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz 9, , , Insgesamt 26, , , Quelle: eigene Erhebung 24

26 Ausgleichsabgabe Ausgaben << Arbeitsplatzes, wenn damit die Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers deutlich gesteigert werden kann. Bereits im Jahr 2007 hat die gemeinsame Studie Arbeitsassistenz zur Teilhabe des Landschaftsverbandes Rheinland und der BIH die Wirksamkeit der Leistung unterstrichen. Bei der Arbeitsassistenz spielen die Budgets für die betroffenen Menschen eine wichtige Rolle. Bei allen anderen individuellen Leistungen ist das Persönliche Budget aber praktisch ohne Bedeutung geblieben, da es sich kaum für diese Form der Leistungserbringung eignet. Die Arbeitsassistenz hat sich zur kostenintensivsten Leistung im Rahmen der Leistungen an schwerbehinderte Menschen entwickelt Dagegen hat sich die Anzahl der Leistungsempfänger für technische Hilfsmittel im Laufe der letzten beiden Jahre um fast die Hälfte auf Bewilligungen im Jahr 2008 verringert. Dies hängt damit zusammen, dass die Integrationsämter bei der Hörgeräteversorgung inzwischen konsequent auf die vorrangige Zuständigkeit der Krankenkassen verweisen. Dagegen sind die Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit und zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten weitgehend konstant geblieben sind. 8.4 Arbeitsmarktprogramme Für regionale Arbeitsmarktprogramme haben die Integrationsämter im Jahr 2008 etwa 6,9 Millionen Euro bereitgestellt. Damit hat sich die Fördersumme im Vergleich zum Vorjahr um rund 4,3 Millionen Euro verringert. Sie beträgt jetzt nur noch ein Viertel der Summe, die im Jahr 2005 für Arbeitsmarktprogramme ausgegeben wurde. Auch dies erklärt sich durch die knapper gewordenen Mittel der Ausgleichsabgabe. Arbeitsmarktprogramme werden nicht in allen Bundesländern durchgeführt. Sie sind zeitlich befristet, regional begrenzt und haben unterschiedliche Zielsetzungen. Als ergänzendes Instrumentarium dienen sie der Förderung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen. Beispielsweise werden sie zur Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes für schwerbehinderte junge Menschen angeboten, zur Erhöhung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Frauen, zur Unterstützung beim Wechsel aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder zur Überbrückung bis zur Altersgrenze bei älteren schwerbehinderten Menschen. Regional wurden einige Länderprogramme auch mit Job4000, dem Programm des Bundes, verbunden. Die verschiedenen Programme erfordern ganz unterschiedliche Ausrichtungen und müssen in der Praxis auch an die regionalen Erfordernisse des Arbeitsmarktes angepasst werden. Viele regionale Programme sind mittlerweile ersatzlos ausgelaufen. Häufig wurden sie aber auch durch Nachfolgeprogramme ersetzt, die die Integrationsämter in den Ländern selbst durchführen beziehungsweise mit Hilfe der von ihnen beauftragten Integrationsfachdienste und nicht mehr durch die Agenturen für Arbeit. Bei diesen zielgerichteten Aktionsprogrammen für mehr Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, beispielsweise für den Übergang von Förder- oder Sonderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, können die Mittel der Integrationsämter in der Regel effizienter eingesetzt werden, als bei den der Bundesagentur für Arbeit pauschal zur Verfügung gestellten Fördertöpfen. 25

27 Ausgleichsabgabe Ausgaben 8.5 Integrationsfachdienste Der Bedarf an Unterstützungsleistungen durch die IFD ist weiterhin zunehmend Die Nachfrage nach den Dienstleistungen der Integrationsfachdienste (IFD) ist auch im letzten Jahr weiter angestiegen. Die Zahl der unterstützten Menschen mit Behinderungen stieg von rund im Jahr 2005 auf rund im Jahr 2008 und damit um 24 Prozent. Etwa die Hälfte dieser Personen wandte sich an den IFD zur Unterstützung bei der Arbeitssuche, rund 45 Prozent benötigten dagegen die Unterstützung bei der Sicherung ihrer Arbeitsverhältnisse. Bei den Arbeitssuchenden stieg der Anteil von Schülern aus Förderschulen und Mitarbeitern aus der Werkstatt für behinderte Menschen zwar um 36 Prozent deutlich an, lag aber mit nun 5,4 Prozent Anteil an allen Klienten immer noch weit hinter dem zu erwartenden Potenzial. Hier sind die Unterschiede in den einzelnen Ländern erheblich. Die Arbeitsergebnisse der Integrationsfachdienste haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiter verbessert Indikator zur Bewertung der Arbeitsergebnisse der Integrationsfachdienste ist zum einen die Quote der Vermittlungen in Arbeit und zum anderen die Quote der Sicherung gefährdeter Arbeitsverhältnisse. Die Vermittlungsquote war im Jahr 2007 bereits auf rund 34 Prozent aller abgeschlossenen Fälle angestiegen. Dieses Ergebnis konnte in 2008 mit knapp 33 Prozent weitgehend bestätigt werden. In den ersten drei Quartalen 2008 waren die Vermittlungsergebnisse noch überdurchschnittlich gut. Im vierten Quartal gab es dann jedoch bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise einen deutlichen Einbruch. Insgesamt ist die absolute Zahl der Vermittlungen von im Jahr 2007 auf in 2008 angestiegen. Die Anzahl der Vermittlungen pro Fachberaterstelle im IFD konnte bei etwas verbesserter Personalausstattung in Folge der Beauftragungen nach 37 SGB III mit 13,2 im Jahr 2008 gegenüber 13,3 im Vorjahr auf hohem Niveau gehalten werden. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise wird das Vermittlungsergebnis der IFD im laufenden Jahr 2009 nach bisherigen Zwischenergebnissen aber erheblich hinter dem Vorjahresergebnis zurückbleiben. Die Quote der erfolgreich gesicherten Arbeitsverhältnisse ist in den letzten drei Jahren ebenfalls kontinuierlich gestiegen und lag zuletzt im Jahr 2008 bei 73 Prozent. Neben der hohen Fachlichkeit der IFD im Bereich der Sicherung von Arbeitsverhältnissen ist dies auch Ausdruck der Erholung am Arbeitsmarkt in den Vorjahren. Auch dieses Ergebnis wird im Jahr 2009 aber nicht mehr erreicht werden können. Beratung und Betreuung durch die Integrationsfachdienste 2008 Anzahl männlich weiblich Qualifizierte Beratung (Beratungsfälle) Fälle beruflicher Sicherung und Vermittlung (Betreuungsfälle) Summe Quelle: eigene Erhebung 26

28 Ausgleichsabgabe Ausgaben << Die Übertragung der Strukturverantwortung auf die Integrationsämter muss in der derzeitigen Form in Frage gestellt werden Mit der Übertragung der Strukturverantwortung auf die Integrationsämter zum 1. Januar 2005 wurde die Erwartung verknüpft, dass die bis dahin teilweise nach Auftraggebern und Behinderungsarten getrennten IFD zu einem einheitlichen IFD zusammengefasst werden. Dieser Bündelungsprozess ist in den letzten Jahren von den Integrationsämtern engagiert vorangetrieben worden. Die Trennung in vermittelnde und begleitende Dienste wurde aufgegeben. Betriebe und behinderte Menschen haben in der Regel in allen Situationen inzwischen einen einheitlichen Ansprechpartner. Die Zahl der IFD ging dadurch in Deutschland von über 400 auf 238 zurück. Der Inhalt der Strukturverantwortung ist jedoch noch immer nicht klar geregelt. Die damit intendierten Vorhalteleistungen durch die Integrationsämter werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt. Insbesondere die personelle und finanzielle Ausstattung der IFD variiert erheblich. Die Versorgungsdichte bewegt sich zwischen knapp bis zu Einwohner pro Fachkraftstelle. Die Hauptursachen für die sehr unterschiedliche Versorgungsdichte liegen in der regional sehr unterschiedlichen Verteilung der Beauftragungen durch die Träger der Arbeitsvermittlung und der unterschiedlichen Wahrnehmung der Strukturverantwortung durch die Integrationsämter Fallzahlen nach Leistungsträgern 2008 N = Fälle Integrationsamt 2 Träger der Arbeitsvermittlung 3 Rehabilitationsträger 4 Sonstige Status der Klienten 2008 Stellung im Berufsleben zu Beginn der Betreuung Fallzahlen in % Arbeitsmarkt-Beschäftigte ,0 Arbeitslose ,5 Schüler ,5 Übergänge aus Werkstätten für behinderte Menschen ,9 Insgesamt ,0 Quelle: eigene Erhebung 27

29 Ausgleichsabgabe Ausgaben Die Beauftragung und Finanzierung der IFD-Leistungen durch die Träger der Arbeitsvermittlung ist weiterhin nicht befriedigend Obwohl sich der Finanzierungsbeitrag an den IFD- Dienstleistungen der anderen gesetzlichen Leistungsträger in den letzten 4 Jahren deutlich positiv entwickelt hat (von 4,5 Prozent im Jahr 2005 auf 21 Prozent im Jahr 2008), wird nach wie vor der überwiegende Kostenanteil für die IFD von den Nach wie vor wird der überwiegende Kostenanteil für die IFD von Integrationsämtern getragen Integrationsämtern getragen. Es fehlen weiterhin klare Regelungen, wie eine angemessene Kostenbeteiligung und Planungssicherheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des 111 Abs. 4 SGB IX insbesondere durch die Träger der Arbeitsvermittlung erreicht werden können, welchen Anteil für die Vorhalteleistungen die Integrationsämter tragen sollen und welche Mindeststandards bezüglich der Versorgungsdichte einzuhalten sind. Die Erstattungsbeträge der Träger der Arbeitsvermittlung für Aufträge nach 37 SGB III (der inzwischen durch den 46 SGB III ersetzt wurde) sind mit 100 Euro Fallpauschale pro Betreuungsmonat weiterhin nicht annähernd kostendeckend. Selbst bei optimalem Vermittlungserfolg kommen so pro IFD-Stelle maximal Euro zusammen. Durchschnittlich kostet jedoch eine IFD-Stelle (einschließlich der Sachkosten) ca Euro. Eine Kostenbeteiligung der Integrationsämter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ist somit für jeden Vermittlungsfall unumgänglich, obwohl die Integrationsämter hierfür gesetzlich nicht zuständig sind. Die stark angewachsene Beauftragung durch die Träger der Arbeitsvermittlung ist unter diesen Konditionen auf Dauer nicht tragbar. Der daneben parallel praktizierte Einsatz des Vermittlungsgutscheines ist in diesem Zusammenhang noch problematischer, da er das Vermittlungsrisiko für eine äußerst schwer vermittelbare Personengruppe vollständig auf den Träger des IFD und letztlich auf die Integrationsämter verlagert. Auch hier sieht die BIH Handlungsbedarf. Eine weit günstigere Entwicklung zeigt die Beauftragung durch die Rehabilitationsträger auf Basis der Gemeinsamen Empfehlungen zu den IFD, die auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation vereinbart wurden. Mit den darin vereinbarten Kostensätzen können die IFD annähernd kostendeckend arbeiten. 28

30 Ausgleichsabgabe Ausgaben << Art der Behinderung 2008 Fallzahlen in % Seelische Behinderung ,61 Neurologische Behinderung ,42 Geistige Behinderung/Lernbehinderung ,41 Hörbehinderung ,65 Sehbehinderung ,80 Körperbehinderung (organisch) ,65 Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungsapparat) ,46 Insgesamt ,00 Quelle: eigene Erhebung Vermittlungsergebnisse Summe Vermittlungen Vermittlungen Vermittlungsquote der abgeschlossenen Fälle Vermittlungen pro Stelle k.a ,3% 28,8% 33,7% 32,7% 12 12,8 13,3 13,2 Quelle: eigene Erhebung 29

31 Ausgleichsabgabe Ausgaben Ergebnisse abgeschlossene Fälle Arbeitsplatzsicherung % = Fälle (2007) und 100% = Fälle (2008) Renteneintritt Kündigung durch Arbeitgeber = 2007 = 2008 Einvernehmliche oder Eigenkündigung Gesicherte Arbeitsverhältnisse Quelle: eigene Erhebung Ergebnisse abgeschlossene Fälle Vermittlung % = Fälle (2006) und 100% = Fälle (2007) und 100% = Fälle (2008) = keine Vermittlung ,3 % 32,7 % = Vermittlung ,3 % 33,7 % ,2 % 28,8 % 0% 10% 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % Quelle: eigene Erhebung 30

32 Ausgleichsabgabe Ausgaben << 8.6 Institutionelle Förderung In Werkstätten für behinderte Menschen erfolgt die Qualifizierung und Beschäftigung von behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Die Werkstätten bieten somit behinderten Menschen, die den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht gewachsen sind, eine adäquate Form der Beschäftigung. Die Zahl der in Werkstätten behinderten Beschäftigten steigt stetig an. Im Jahr 2007 waren es über rund schwerbehinderte Menschen mehr als noch vor 10 Jahren. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen waren im Jahr Prozent der in den Werkstätten behinderten Beschäftigten geistig behindert, 17 Prozent hatten eine seelische Behinderung und 4 Prozent waren körperbehindert. Die Sozialpolitik versucht gegenwärtig, diesen anhaltenden Anstieg spürbar zu verlangsamen. Es muss für Menschen, deren Leistungsfähigkeit die Für viele schwerbehinderte Beschäftigte bleibt die Werkstatt für behinderte Menschen der richtige Arbeitsplatz, für andere dort Beschäftigte muss nach Alternativen gesucht werden Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen nicht zwingend erforderlich macht, nach Alternativen gesucht werden. Dies ist ebenso im Interesse dieser Menschen, die dadurch in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten, wie auch im Interesse der öffentlichen Haushalte, wenn das gegenwärtige System auch in Zukunft finanzierbar bleiben soll. Auch wenn eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt immer anzustreben ist, so bleibt doch für viele schwerbehinderte Menschen die Werkstatt für behinderte Menschen der richtige und einzig mögliche Arbeitsplatz. Damit dient auch die institutionelle Förderung der Verbesserung der Chancengleichheit schwerbehinderter Menschen und der Verringerung ihrer spezifischen Arbeitslosigkeit. Sie ist allerdings gegenüber den anderen Aufgaben der Integrationsämter nachrangig. Im Jahr 2008 betrug die institutionelle Förderung rund 62,5 Millionen Euro rund 12 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Wobei die Werkstätten für behinderte Menschen mit etwa 44 Millionen Euro eine zentrale Stellung einnahmen. Sie erhielten etwa 10 Millionen Euro mehr als im Jahr

33 Ausgleichsabgabe Ausgaben Institutionelle Förderung Leistungen Mio. Euro geförderte Mio. Euro geförderte Mio. Euro geförderte Einrichtungerichtungen Ein- Einrichtungen Einrichtungen nach 30 Abs.1 Nr. 1 3 SchwbAV 2, ,48 7 1,23 3 Werkstätten für behinderte Menschen 48, , , Wohnstätten für behinderte Menschen 20, , ,84 74 Beförderungsdienste für schwerbehinderte Menschen ( 30 Abs. 2 SchwbAV) 0,00 0 0,00 0 0,01 1 Leistungen für den laufenden Betrieb ( 30 Abs. 3 SchwbAV) 0,21 5 0, ,53 10 Gesamtausgaben 70, , , Quelle: eigene Erhebung 32

34 Besonderer Kündigungsschutz << 9Besonderer Kündigungsschutz Für schwerbehinderte Beschäftigte gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Ihre Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Das bedeutet jedoch nicht, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer unkündbar sind. Das Integrationsamt ist verpflichtet, zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers sorgfältig abzuwägen. Es prüft den Sachverhalt, wobei behinderungsbedingte Schwierigkeiten besonders berücksichtigt werden. Angestrebt werden immer einvernehmliche Lösungen, die eine Weiterbeschäftigung ermöglichen. Die Zustimmung zu einer Kündigung durch das Integrationsamt ist die Ultima Ratio. Zunächst sind präventive Maßnahmen oder die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements gefordert, wenn Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis auftreten, zum Beispiel bei hohen Fehlzeiten. Dazu müssen alle Beteiligten Arbeitgeber, schwerbehinderte Arbeitnehmer, Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams sowie das zuständige Integrationsamt konstruktiv nach Lösungen suchen, damit das gefährdete Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden kann. Allen Entscheidungen über die Zustimmung zur Kündigung bei personen-, verhaltens- und betriebsbedingt gefährdeten Beschäftigungsverhältnissen gehen immer genaue Prüfungen voraus. Zum Beispiel wird exakt untersucht, ob eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Weiterbeschäftigung mit Unterstützung des Integrationsamtes möglich ist oder ob beim Wegfall des Arbeitsplatzes eine anderweitige Beschäftigung gefunden werden kann. Es wird sichergestellt, dass vor der Zustimmung zu einer Kündigung alle Möglichkeiten des Integrationsamtes ausgeschöpft wurden, um das Arbeitsverhältnis zu erhalten. Allen Entscheidungen über die Zustimmung zu einem Kündigungsantrag gehen immer genaue und sorgfältige Prüfungen voraus Die Mitarbeiter des Integrationsamtes und die gegebenenfalls von ihnen beauftragten Integrationsfachdienste informieren und beraten umfassend, in allen Fragen, die die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen betreffen sowie über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Bei Betriebsstilllegungen und Insolvenzen greifen die unterstützenden Möglichkeiten des besonderen Kündigungsschutzes und der Begleitenden Hilfe in der Regel weniger gut. Hier muss das Integrationsamt meist dem Kündigungsantrag des Arbeitgebers zustimmen. Auch bei wesentlichen Betriebseinschränkungen und bei Kündigungen, die aufgrund verhaltensbedingter Schwierigkeiten erfolgen sollen, ist der Spielraum des Integrationsamtes häufig gering. Die positive Entwicklung der letzten Jahre hat sich bei den Kündigungsanträgen nicht weiter fortgesetzt. Die Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung lagen im Jahr 2008 bei Im Vergleich zum Vorjahr gingen bei den Integrationsämtern rund 10 Prozent mehr Anträge ein - also insgesamt Kündigungsanträge mehr. Somit lag die Zahl der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen fast wieder genauso hoch wie im Jahr Allerdings lassen sich auch in diesem Jahr wieder beträchtliche regionale Abweichungen feststellen, die auf länderspezifische Besonderheiten und regionale Unterschiede des Arbeitsmarktes zurückzuführen sind. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung ist die andauernde Finanzund Wirtschaftskrise, die Ende des Jahres 2008 in der Realwirtschaft angekommen ist und sich wie bisher absehbar auch im Jahr 2009 fortsetzen wird. 33

35 Besonderer Kündigungsschutz Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen Neuanträge nach Bundesländern Bundesland 2006 Veränderung Veränderung in % im Vergleich in % im Vergleich zum Vorjahr 2007 zum Vorjahr 2008 Baden-Württemberg , , Bayern , , Berlin , , Brandenburg , , Bremen 250 7, , Hamburg 632 5, , Hessen , , Mecklenburg-Vorpommern , , Niedersachsen , , Nordrhein-Westfalen , , Rheinland-Pfalz 895 6, , Saarland , , Sachsen , , Sachsen-Anhalt , , Schleswig-Holstein , , Thüringen , , Summe , , Quelle: eigene Erhebung 34

36 Besonderer Kündigungsschutz << 9.1 Kündigungsgründe Betriebsstilllegungen, Insolvenzverfahren, Schließungen oder Umstrukturierungen von Betriebsteilen werden für fast die Hälfte aller Kündigungsanträge im Jahr 2008 als Kündigungsgrund angegeben. Die Zahl der Kündigungsanträge aus betriebsbedingten Gründen lag bei Fällen und machte somit knapp 48 Prozent aller abgeschlossenen Kündigungsverfahren aus. Nur bei einem Viertel 26 Prozent der Kündigungen lagen behinderungsbedingte Gründe vor. In diesen Ordentliche Kündigungen: Kündigungsgründe % = Fälle Fällen spielten Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit oder krankheits- und behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen eine wesentliche Rolle. Auf verhaltensbedingte Gründe, also Gründe die nicht in behinderungsbedingten Leistungsdefiziten, sondern im persönlichen Verhalten der Arbeitnehmer lagen, waren ebenfalls ein Viertel 26 Prozent - aller Kündigungsanträge zurückzuführen. Ihr Anteil bei den ordentlichen Kündigungen betrug lediglich 17 Prozent, überwog aber mit fast 73 Prozent bei den außerordentlichen Kündigungen. (Angaben in Prozent) 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00 18,11 1 3, , , ,69 5 1, , Betriebsauflösung/-stilllegung; Insolvenzverfahren 2 Wesentliche Betriebseinschränkung 3 Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen 4 Fehlzeit wegen Arbeitsunfähigkeit 5 Leistungseinschränkung wegen Krankheit und Behinderung 6 Behinderungsunabhängige Leistungsbeeinträchtigung 7 Verhaltensbedingte Gründe Außerordentliche Kündigungen: Kündigungsgründe % = Fälle (Angaben in Prozent) 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 2,81 Quelle: eigene Erhebung 71,54 9,22 0,79 6,09 7,93 1, Betriebsauflösung/-stilllegung; Insolvenzverfahren 2 Wesentliche Betriebseinschränkung 3 Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen 4 Fehlzeit wegen Arbeitsunfähigkeit 5 Leistungseinschränkung wegen Krankheit und Behinderung 6 Behinderungsunabhängige Leistungsbeeinträchtigung 7 Verhaltensbedingte Gründe 35

37 Besonderer Kündigungsschutz 9.2 Kündigungsschutz Ergebnisse Nach Abschluss der Kündigungsschutzverfahren konnte im Jahr 2008 fast jedes vierte Arbeitsverhältnis weitergeführt werden. Der Prozentsatz der Arbeitsplätze, die durch abgeschlossene Kündigungsverfahren erhalten blieben, bewegte sich in den letzten Jahren wie auch im Jahr 2008 um die 23 Prozent. Das heißt, es konnte mit Hilfe des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Beschäftigte eine Fortführung ihrer Arbeitsverhältnisse erreicht werden. Die Zahlen belegen, dass der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen keineswegs zur Unkündbarkeit führt und somit auch kein Einstellungshemmnis darstellen kann. Denn in rund 74 Prozent aller Fälle hat das zuständige Integrationsamt der Kündigung zugestimmt. Im Vordergrund steht aber eine möglichst einvernehmliche Regelung, idealerweise mit dem Ergebnis des Erhalts des Arbeitsplatzes. Arbeitsverhältnisse, die auf diese Weise fortgeführt werden, sind in der Regel stabiler Ordentliche Kündigung: Ergebnisse % = Fälle (Angaben in Prozent) 50% 1 Erhalt des Arbeitsplatzes 40% 42,34 2 Zustimmung mit Einverständnis des behinderten Menschen 30% 20% 10% 17,61 25,88 11,64 2,52 3 Zustimmung ohne Einverständnis des behinderten Menschen 4 Aufhebungs-, Änderungsvertrag und andere Gründe des Ausscheidens 5 Kein Kündigungsschutz nach dem SGB IX 0% Außerordentliche Kündigung: Ergebnisse % = Fälle (Angaben in Prozent) 50% 40% 30% 20% 10% 0% 33, ,34 2 9,35 3 8,69 2, Erhalt des Arbeitsplatzes 2 Zustimmung ohne Zusammenhang von Kündigungsgrund und Behinderung 3 Zustimmung mit Zusammenhang von Kündigungsgrund und Behinderung 4 Aufhebungs-, Änderungsvertrag und andere Gründe des Ausscheidens 5 Kein Kündigungsschutz nach dem SGB IX Quelle: eigene Erhebung 36

38 Besonderer Kündigungsschutz << und es besteht weniger die Gefahr, dass nach kurzer Zeit ein erneuter Antrag auf Kündigung gestellt wird. Die häufigsten Gründe für eine Beendigung des Verfahrens ohne streitige Entscheidung waren Kündigungsrücknahmen durch die Arbeitgeber, Einverständniserklärungen mit der Kündigung durch die Betroffenen, Aufhebungsverträge sowie die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen. Im Verlauf eines Verfahrens ergeben sich oft Lösungswege, die vorher von den Beteiligten nicht gesehen wurden. Deswegen setzen die Integrationsämter vor allem auf kompetente und umfassende Beratung. Sie kann dazu beitragen, mit Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben sinnvolle Lösungen zu finden und somit den Erhalt des Arbeitsplatzes ermöglichen. Nach Abschluss der Kündigungsschutzverfahren konnte fast jedes vierte Arbeitsverhältnis weitergeführt werden Besonders der Aspekt der betrieblichen Prävention muss in diesem Zusammenhang hervorgehoben werden. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die zu einer Gefährdung von Arbeitsverhältnissen führen können, möglichst frühzeitig das Integrationsamt einzuschalten, damit alle Möglichkeiten und zur Verfügung stehenden Hilfen erörtert und gegebenenfalls ausgeschöpft werden können. Bei gesundheitsbedingten Problemen ist der Arbeitgeber zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements verpflichtet. Kündigungsanträge, bei denen schon präventive Maßnahmen ohne Erfolg durchgeführt wurden, können letztlich auch schneller entschieden werden. Abgeschlossene Kündigungsverfahren 2008 Erhalt/Verlust des Arbeitsplatzes ordentliche Kündigung außerordentliche Kündigung Änderungskündigung erweiterter Beendigungsschutz alle Verfahren Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Erhalt des Arbeitsplatzes , , , , ,93 Verlust des Arbeitsplatzes , , , , ,44 Kein Kündigungsschutz nach dem SGB IX* 485 2, , , , ,63 Insgesamt * keine Gleichstellung oder Anerkennung als schwerbehinderter Mensch Quelle: eigene Erhebung 37

39 Bildung und Information 10Bildung und Information Bildung Die Integrationsämter bieten ein umfangreiches Bildungs- und Informationsangebot flächendeckend in allen Regionen Deutschlands an. Es richtet sich in erster Linie an Schwerbehindertenvertretungen, Arbeitgeber wie auch deren Beauftragte sowie an Betriebs- und Personalräte. Vorrangiges Ziel ist es, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und ihrer betrieblichen Partner unmittelbar erforderlich sind. Das modulare Kurssystem bietet sowohl Grundkurse für neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen als auch Aufbaukurse und Informationsveranstaltungen zu speziellen Themen, die allen Funktionsträgern offen stehen. Im Jahr 2008 führten die Integrationsämter 865 einoder mehrtägige Veranstaltungen allein durch mit ist die erste Adresse, wenn es um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geht Kursteilnehmern. Beim überwiegenden Teil bei Personen handelte es sich um Schwerbehindertenvertretungen Arbeitgeberbeauftragte sowie Betriebs- und Personalräte nahmen an den Veranstaltungen teil. Gemeinsam mit anderen Trägern richteten die Integrationsämter 340 Veranstaltungen aus, die betriebliche Funktionsträger besuchten. Des Weiteren beteiligten sich die Integrationsämter an 243 Veranstaltungen anderer Träger, in denen sich Kursteilnehmer informierten. Insgesamt wurden im Jahr 2008 also Seminare und Informationsveranstaltungen angeboten, an denen Personen teilgenommen haben, die beruflich mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen befasst sind. Ergänzend zu den Präsenzveranstaltungen des Bildungs- und Informationsangebotes bieten die Integra- Kurse und Informationsangebote 2008 Anzahl der Veranstaltungen Teilnehmer/ Teilnehmerinnen Vom Integrationsamt allein durchgeführte Veranstaltungen: Tagesveranstaltungen mehrtägige Veranstaltungen Vom Integrationsamt gemeinsam mit anderen Trägern durchgeführte Veranstaltungen: Tagesveranstaltungen mehrtägige Veranstaltungen Beteiligung des Integrationsamtes an Veranstaltungen anderer Träger: Insgesamt Quelle: eigene Erhebung 38

40 Bildung und Information << Teilnehmer an Kursen und Informationsangeboten der Integrationsämter 2008 Schwerbehindertenvertreter Arbeitgeberbeauftragte Betriebs-/ Personalräte Insgesamt Vom Integrationsamt alleine durchgeführte Veranstaltungen Quelle: eigene Erhebung tionsämter auf ihrer Internetplattform auch E-Learning- Module zu bestimmten Themen an, wie zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und zur Integrationsvereinbarung. Die interaktiven Kurs-Online-Angebote können zeit- und ortsunabhängig zum Selbststudium oder zur Vorbereitung auf ein Seminar genutzt werden oder eintägige Informationsveranstaltungen ergänzen. Information Das Bildungs- und Informationsangebot der Integrationsämter informiert über die Möglichkeiten der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Dazu gehört auch die Herausgabe der vierteljährlich erscheinenden Fachzeitschrift ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf, die sich mit einer Auflage von rund Exemplaren vor allem an das betriebliche Integrationsteam wendet. Themenspezifische Broschüren wie etwa die Ausgabe Perspektive Arbeitsmarkt: Junge Menschen mit Behinderung qualifizieren, ausbilden, beschäftigen zum Thema Übergang Schule - Beruf ergänzten im Jahr 2008 das Angebot. Für das Jahr 2009 ist erneut eine ZB spezial geplant, die sich gezielt an Arbeitgeber wendet und über Unterstützungsmöglichkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen informiert. Im Jahr 2008 konnte das Internetportal der Integrationsämter rund Besucher mit fast Zugriffen verzeichnen. Somit haben sich die Nutzerzahlen gegenüber dem Vorjahr nochmals gesteigert. Es ist davon auszugehen, dass die gemeinsame Plattform der Integrationsämter im Internet die erste Adresse ist, wenn es um die Belange schwerbehinderter Menschen im Beruf geht. Das Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) war auch im Jahr 2008 ein wichtiges Thema. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) war im September 2008 offizieller Partner des 4. Internationalen Forum zum Disability Management in Berlin. Sie präsentierte sich im Forum wie auch mit einem eigenen Stand, auf dem sich die Besucher über die Arbeit der Integrationsämter informieren und entsprechendes Informationsmaterial erhalten konnten unter anderem auch einen Flyer in englischer, französischer und spanischer Sprache für das internationale Publikum. 39

41 Bildung und Information Im September 2008 startete auch die BIH Online- Akademie zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Das Angebot umfasst interaktive Wissensvermittlung, Erfahrungsaustausch durch Praxisbeispiele, Einführung in die aktuelle Rechtslage mit Expertenkontakt, aber auch Checklisten und Handlungshilfen. Sie bietet die Möglichkeit der Netzwerkbildung und des Austausches mit anderen Teilnehmern sowie ein Expertenforum. Bis Juli 2009 haben sich über Teilnehmer bei der BIH Online-Akademie angemeldet, um das kostenlose Informationsund Beratungsangebot zum BEM zu nutzen. Aufgrund des nach wie vor hohen Informationsbedarfs über die Fördermöglichkeiten bei der betrieblichen Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen unterstützte die BIH auch im Jahr 2008 die Initiative job Jobs ohne Barrieren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und beteiligte sich an Veranstaltungen der Behindertenverbände, an Fachmessen und an Veranstaltungen zur betrieblichen Prävention. Die neue BIH Online Akadamie auf 40

Jahresbericht

Jahresbericht Jahresbericht 2009 2010 Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Jahresbericht 2009 2010 Hilfen für schwerbehinderte Menschen

Mehr

Landesamt für Gesundheit und Soziales. Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2017

Landesamt für Gesundheit und Soziales. Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2017 Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2017 Gesetzliche Grundlage - Sozialgesetzbuch IX (Schwerbehindertenrecht) Gesetzlicher Auftrag - Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter

Mehr

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes

Herzlich Willkommen. zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes Integrationsamt Kündigungsschutz / Prävention Erhebung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Technischer

Mehr

Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016

Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016 Integrationsamt - Aufgaben/Leistungen/Daten 2016 1 Aufgaben des Integrationsamtes Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe ( 77 SGB IX) Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ( 102 Abs. 2 ff. i.v.m. 17

Mehr

LVR-Integrationsamt. Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen

LVR-Integrationsamt. Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen Beratung, Begleitung und finanzielle Leistungen Integrationsamt örtliche Fachstelle Technischer Beratungsdienst Integrationsfachdienst zuständig für anerkannt schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte

Mehr

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt - Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun? Was tun! Prävention nach dem SGB IX Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Wo steht`s? Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch: SGB IX Teil 2: Förderung der Ausbildung

Mehr

Schnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt

Schnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt Schnittstelle Rehabilitation und Arbeitswelt Fachtagung der DVSG am 21.09.2016 in Kassel 1 Arten der Behinderung Hessen 2015 Arten der Behinderung bei 623.236 schwerbehinderten Menschen Quelle: Statistisches

Mehr

3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Ausbildungszuschuss Zuschuss zur Ausbildungsvergütung1 Förderhöhe Übernahme der monatlichen Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent bei behinderten Menschen bzw. bis zu 80

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2805 5. Wahlperiode 05.10.2009 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Irene Müller, Fraktion DIE LINKE Beschäftigte in Werkstätten und Abteilungen für Menschen mit

Mehr

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben Aufgaben und Leistungen der Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Mainz, Team 261 (Reha), Janine Sangermann Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben Rechtliche Grundlagen

Mehr

Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeits- und Berufsleben. Jahresbericht 2011/2012. des LVR Integrationsamtes

Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeits- und Berufsleben. Jahresbericht 2011/2012. des LVR Integrationsamtes Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeits- und Berufsleben Jahresbericht 2011/2012 des LVR Integrationsamtes Folie 1 Inhalte der Kurzpräsentation Daten & Fakten zur Situation

Mehr

Aufgaben und Leistungen des LVR -Integrationsamtes Fördermöglichkeiten

Aufgaben und Leistungen des LVR -Integrationsamtes Fördermöglichkeiten Aufgaben und Leistungen des LVR -Integrationsamtes Fördermöglichkeiten Köln, den 30.11.2017 Melanie Glücks Themen Aufgaben des Integrationsamtes Klassische Förderleistungen an Arbeitgeber an schwerbehinderte

Mehr

Aufgaben des Integrationsamtes

Aufgaben des Integrationsamtes 27.02.2017 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Aufgaben des Integrationsamtes Guten Tag, meine Damen und Herren Als Vertreterin des Integrationsamtes begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum

Mehr

Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt

Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM 1 Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung 2 Zahl der schwerbehinderten Menschen Hessen 2006 bis 2011 jeweils zum Jahresende 542.986 566.266 563.342 578.842

Mehr

Jahresbericht

Jahresbericht Jahresbericht 2007 2008 Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Jahresbericht 2007 2008 Hilfen für schwerbehinderte Menschen

Mehr

Aktuelles aus dem Integrationsamt

Aktuelles aus dem Integrationsamt Aktuelles aus dem Integrationsamt Karl-Friedrich Ernst Leiter des KVJS-Integrationsamtes Gültstein: 26. Februar 2009 Einnahmen Ausgleichsabgabe in Baden-Württemberg: (in Mio. EURO) 90 80 70 60 50 40 30

Mehr

Arbeitsmarkt in Niedersachsen im Jahr 2009

Arbeitsmarkt in Niedersachsen im Jahr 2009 Arbeitsmarkt in Niedersachsen im Jahr 2009 Schaubild 1 Arbeitslosigkeit in Niedersachsen im Jahresdurchschnitt (1998 bis 2009) 475.000 457.097 450.000 425.000 417.847 400.000 398.542 375.000 374.412 350.193

Mehr

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich für die Möglichkeit bedanken Stellung zu nehmen, zu den Anträgen der CDU und

Mehr

Förderung von Ausbildung im Überblick

Förderung von Ausbildung im Überblick Förderung von Ausbildung im Überblick 1. Beratungsangebote 1 2. Begleitung 6 3. Laufende Zuschüsse 11 4. Prämien 16 5. Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung 20 6. Ausgleichsabgabe 23 Seite 1 Beratung

Mehr

Das Integrationsamt informiert: Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer

Das Integrationsamt informiert: Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer www.thueringen.de Das Integrationsamt informiert: Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer 3 Leistungen Überblick Das Integrationsamt versteht sich als Partner von behinderten Arbeitnehmern

Mehr

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt. Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und

Mehr

Arbeit ist für alle da?

Arbeit ist für alle da? Nr. 117 2. März 2012 Arbeit ist für alle da? Viele Unternehmen erfüllen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen und kaufen sich frei! Nach Angaben der Bundesagentur

Mehr

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf Informationen für Arbeitgeber Menschen mit Behinderung im Beruf MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN IHRER FIRMA? EINE GUTE IDEE! Sinkende Geburtenraten und hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellen Arbeitgeber

Mehr

Integrationsamt Aufgaben Leistungen

Integrationsamt Aufgaben Leistungen Integrationsamt Aufgaben Leistungen Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen schwerbehindert Anerkennung durch die Städte/Kreise Grad der Behinderung ab 50 Unabhängig vom Arbeitsleben gleichgestellt

Mehr

Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren

Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Heranziehung beim Vollzug von Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe

Mehr

Menschen mit Behinderung im Beruf

Menschen mit Behinderung im Beruf weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang rot Mitarbeiterbesprechung_2 weisses Feld Menschen mit Behinderung im Beruf INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Logo Fakten, die Sie wissen sollten DEFINITIONEN Behindert"

Mehr

Inklusion in der Arbeitswelt

Inklusion in der Arbeitswelt LVR-Integrationsamt Inklusion in der Arbeitswelt Gerhard Zorn LVR-Integrationsamt Klaus-Peter Rohde, LVR-Integrationsamt Folie 1 Impuls 1 BESCHÄFTIGUNGSSITUATION SCHWERBEHINDERTER MENSCHEN Folie 2 Quelle:

Mehr

Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen

Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3394 02.09.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sabine Dirlich (DIE LINKE) Förderung von Menschen

Mehr

Herzlich Willkommen. Integrationsfachdienst Lübeck / Ostholstein integra ggmbh. Arbeitsschutztag IHK Lübeck

Herzlich Willkommen. Integrationsfachdienst Lübeck / Ostholstein integra ggmbh. Arbeitsschutztag IHK Lübeck Herzlich Willkommen Integrationsfachdienst Lübeck / Ostholstein Angela Ulrich Volkmar Kuhnt Was Sie schon immer über die Integrationsfachdienste (IFD) in Schleswig-Holstein wissen wollten Historie die

Mehr

Hauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.

Hauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste. Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste Fachtag Demenz mitten im Leben Forum B Hauptaufgabe des Integrationsamts: Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen

Mehr

Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamts in Bayern

Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamts in Bayern Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des s in Bayern für Menschen mit geistiger Behinderung Wolfgang Fella, ZBFS Unterfranken, Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg Tel. 0931/4107-280 wolfgang.fella@zbfs.bayern.de

Mehr

Presse-Information. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juli 2003

Presse-Information. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juli 2003 Sperrfrist: 9.55 Uhr Presse-Information Nr. 51 Nürnberg, 6.8.2003 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juli 2003 Saisonbereinigt leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit Grundlegende Besserung des Arbeitsmarktes

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behindertenpolitischen

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behindertenpolitischen stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behindertenpolitischen Verbänden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 215 SGB IX Begriff und Personenkreis

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 215 SGB IX Begriff und Personenkreis Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 215 SGB IX Begriff und Personenkreis Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden an die Regelungen des

Mehr

Integrationsfachdienste (IFD) in Baden-Württemberg im Auftrag des. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg -Integrationsamt-

Integrationsfachdienste (IFD) in Baden-Württemberg im Auftrag des. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg -Integrationsamt- Integrationsfachdienste (IFD) in Baden-Württemberg im Auftrag des Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg -- Ansprechpartner: 0721/8107-220 berthold.deusch@kvjs.de Strukturverantwortung

Mehr

Förderung neuer Arbeitsplätze in Integrationsprojekten

Förderung neuer Arbeitsplätze in Integrationsprojekten Förderung neuer Arbeitsplätze in Integrationsprojekten Michael Schneider Verbändegespräch am 20.8.09 Grundsätze für Integrationsprojekte Integrationsprojekte sind Wirtschaftsunternehmen, die am Markt agieren

Mehr

Fördermittel für Arbeitnehmer im Überblick

Fördermittel für Arbeitnehmer im Überblick Fördermittel für Arbeitnehmer im Überblick 1. Beratung und Vermittlung 2. Personelle Unterstützung 3. Technische Unterstützung 4. Persönliches Budget 5. Qualifizierung im Job Seite 1 Vermittlung und Begleitung

Mehr

Praxisbeispiele zur inklusiven Gestaltung der Arbeitswelt

Praxisbeispiele zur inklusiven Gestaltung der Arbeitswelt Praxisbeispiele zur inklusiven Gestaltung der Arbeitswelt 3. Campus Arbeitsrecht Forum 2 Goethe-Universität Frankfurt am Main 08.03.2018 49 Abs. 1 SGB IX Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen

Mehr

KVJS. Geschäftsbericht 2013/14. Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes

KVJS. Geschäftsbericht 2013/14. Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes KVJS Geschäftsbericht 2013/14 Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 2013 auf einen Blick 4 Die Aufgaben des KVJS-Integrationsamtes 6 Rahmenbedingungen und Ziele

Mehr

Jahresbericht

Jahresbericht Jahresbericht 2005 2006 Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Jahresbericht 2005 2006 Hilfen für schwerbehinderte Menschen

Mehr

Aufgaben und Leistungen des Integrationsamtes: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen

Aufgaben und Leistungen des Integrationsamtes: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen Aufgaben und Leistungen des es: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen Franz Christ März 2011 Das im Überblick A U S G L E I C H S A B G A B E B E R A T U N G Arbeitnehmer B E

Mehr

Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2015

Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2015 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2015 2 STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTENSTATISIK 2015 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung

Mehr

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg.

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg. Integrationsfachdienst im Land Brandenburg Integrationsfachdienst Wir arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes Land Brandenburg, auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX Unsere Aufgabe ist die Unterstützung

Mehr

Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit

Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit Schulterblatt 36 20357 Hamburg Fon: 040 / 432 53 124 Fax: 040 / 432 53 125 E-Mail: info@bag-ub.de Internet: www.bag-ub.de Referentin: Berit Blesinger,

Mehr

STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2013

STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2013 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTEN- STATISTIK 2013 Fast jede zehnte Person in Karlsruhe ist betroffen 2 STATISTIK AKTUELL SCHWERBEHINDERTENSTATISTIK 2013 IMPRESSUM

Mehr

Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Dr. Wolfgang Degner Geschäftsführender Vorstand Soziales Förderwerk

Mehr

KVJS. Geschäftsbericht 2012/13. Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes

KVJS. Geschäftsbericht 2012/13. Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes KVJS Geschäftsbericht 2012/13 Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 2012 auf einen Blick 4 Die Aufgaben des Integrationsamtes 6 Rahmenbedingungen und Ziele 9

Mehr

Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste Integrationsfachdienste Partner für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben Vorstellungen des Leistungsspektrums beim 8. bipolaris-informationstag Tätig sein mit Bipolaren Störungen 24.11.2012 Was sind

Mehr

Arbeitsmarktpolitik und damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland

Arbeitsmarktpolitik und damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 17/5583 17. Wahlperiode 18. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 035/2011 Erfurt, 31. Januar 2011 Arbeitnehmerentgelt 2009: Steigerung der Lohnkosten kompensiert Beschäftigungsabbau Das in Thüringen geleistete Arbeitnehmerentgelt

Mehr

Förderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg

Förderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg Förderung von Integrationsprojekten im Land Brandenburg 2015 LASV, Ute Salbach 1 Rechtsgrundlage: 132-134 SGB IX ( 28a SchwbAV, BIH-Empfehlungen, Fördergrundsätze Land BB) 132 Begriff und Personenkreis

Mehr

Abbildung 1: Anteil arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen an allen Arbeitsuchenden in Sachsen. Mai 2013 Juli Nov Nov 2013.

Abbildung 1: Anteil arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen an allen Arbeitsuchenden in Sachsen. Mai 2013 Juli Nov Nov 2013. Arbeitsmarkt In Deutschland waren im Jahresdurchschnitt 2014 insgesamt etwa 2,9 Millionen Menschen arbeitsuchend gemeldet. Darunter waren 181.000 schwerbehinderte Menschen und stellten damit einen Anteil

Mehr

Arbeitsmarkt aktuell

Arbeitsmarkt aktuell November 2016 Beschäftigte und Arbeitslose im Saarland 185000 160000 350.000 135000 110000 Beschäftigte (ab 2008: Revidierte Daten der Bundesagentur für Arbeit) 85000 60000 50.000 Arbeitslose Unterbeschäftigung

Mehr

Arbeitsmarkt aktuell

Arbeitsmarkt aktuell 185000 September 2016 Beschäftigte und Arbeitslose im Saarland 160000 350.000 135000 110000 Beschäftigte (ab 2008: Revidierte Daten der Bundesagentur für Arbeit) 85000 60000 50.000 Arbeitslose Unterbeschäftigung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 183 17. Wahlperiode 25.01.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung Minister für Arbeit,

Mehr

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke) Unterrichtsmaterialien Sozialkunde Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski (www.schafranski.de) Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Mehr

Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Brücke zur Arbeitswelt

Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Brücke zur Arbeitswelt Herzlich Willkommen Ziel des Integrationsfachdienstes Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung Brücke zur Arbeitswelt Integrationsfachdienste arbeiten nach den gesetzlich geregelten

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN)

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/836 (15/746) 18.03.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung Vorbemerkung

Mehr

KVJS. Geschäftsbericht 2014/15. Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes

KVJS. Geschäftsbericht 2014/15. Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes KVJS Geschäftsbericht 2014/15 Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 2014 auf einen Blick Für eilige Leser 4 Die Aufgaben des KVJS-Integrationsamtes 6 Einordnung

Mehr

Das Integrationsamt Das ZBFS-Inklusionsamt

Das Integrationsamt Das ZBFS-Inklusionsamt ZBFS Inklusionsamt Menschen mit Behinderung Das Integrationsamt Das ZBFS-Inklusionsamt Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Schwerbehinderung und Beruf Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Mehr

Presse-Information. Günstige Entwicklung der Arbeitslosigkeit im November 2003

Presse-Information. Günstige Entwicklung der Arbeitslosigkeit im November 2003 Sperrfrist: 9.55 Uhr Presse-Information Nr. 88 Nürnberg, 4.12.2003 Günstige Entwicklung der Arbeitslosigkeit im November 2003 Erneut saisonbereinigte Abnahme Nicht saisonbereinigte Zunahme auch im Zuge

Mehr

Der Arbeitsmarkt im August 2013

Der Arbeitsmarkt im August 2013 Nürnberg, 2013-08-29 29. August 2013 Der Arbeitsmarkt im August 2013 Stabile Entwicklung Mit einem kräftigen Zuwachs von 0,7 Prozent hat sich die deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal 2013 aus der bisherigen

Mehr

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 160 SGB IX Ausgleichsabgabe

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 160 SGB IX Ausgleichsabgabe Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 160 SGB IX Ausgleichsabgabe Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden an die Regelungen des zum 01.01.2018

Mehr

1. In diesem Umfang müssen Sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen

1. In diesem Umfang müssen Sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen Private und öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Tun sie das nicht oder in zu geringem Umfang, wird eine Ausgleichsabgabe (auch

Mehr

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung 1. Auflage Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3636 1 Recht > Arbeitsrecht >

Mehr

Dezember 2007 (vorläufig) Siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle)

Dezember 2007 (vorläufig) Siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle) Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Ausführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II

Ausführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II Ausführungsrichtlinien des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bundesprogrammes Inklusionsinitiative II AlleImBetrieb Stand 01.06.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine

Mehr

November 2007 (vorläufig) Siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle)

November 2007 (vorläufig) Siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle) Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Die Rolle der Integrationsämter

Die Rolle der Integrationsämter I ä Die Rolle der Integrationsämter Aufgaben, Nachteilsausgleiche und Unterstützungsmöglichkeiten 11. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Berlin, den 2. März 2017 Überblick Aufgaben des Arbeitgebers

Mehr

/Gabriele Busse/Übergang Schule-Beruf durch Unterstützte Beschäftigung

/Gabriele Busse/Übergang Schule-Beruf durch Unterstützte Beschäftigung 11.10.2014/Gabriele Busse/Übergang Schule-Beruf durch Unterstützte Beschäftigung Arbeitskreis 2: Übergang Schule-Beruf am Beispiel der Unterstützte Beschäftigung 38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung (UB)

Mehr

LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND - Integrationsamt. Förderung von Integrationsprojekten

LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND - Integrationsamt. Förderung von Integrationsprojekten LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND - Integrationsamt Förderung von Integrationsprojekten Die Förderung von Integrationsprojekten ist ein spezielles Angebot, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v. Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Tel. 0421/30 23 80 Von Paul M. Schröder (Verfasser) Fax 0421/30 23 82

Mehr

Menschen mit Behinderungen 2005

Menschen mit Behinderungen 2005 Menschen mit Behinderungen 2005 Von Günter Ickler Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. In Rheinland-Pfalz leben

Mehr

Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger.

Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger. Tabelle zu Frage Nr. 1 Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen in ausgewählten Berufen der KldB 2010 Berichtsjahr 2017 (Jahresdurchschnitt) Hinweis: Daten einschließlich gemeldeter Arbeitsstellen mit Arbeitsort

Mehr

Oktober 2007 (vorläufig) Siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle)

Oktober 2007 (vorläufig) Siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle) Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Willkommen zur Themeninsel V. SGB IX Integrationsprojekte in der Region Hannover

Willkommen zur Themeninsel V. SGB IX Integrationsprojekte in der Region Hannover Willkommen zur Themeninsel V SGB IX Integrationsprojekte Referenten: Renate Conrad, Beauftragte der Region Hannover für Menschen mit Behinderungen Ute Wrede, GF des Cafès Anna Blume am Stöckener Friedhof

Mehr

Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort. Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice!

Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort. Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice! Kompakte Informationen für das Personalmanagement vor Ort Gut zu wissen, wen man fragt: Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe? DB Personalservice! Inhaltsverzeichnis alles auf einen Blick 03 Das Wir fördern

Mehr

Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen

Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise Zielgruppen I 1. (Schwer)behinderte Menschen, die einen besonderen Bedarf an unterstützender Arbeitsbegleitung / Vermittlung

Mehr

Hintergrundinformation

Hintergrundinformation Nürnberg, den 25. Mai 2011 Hintergrundinformation Auswirkungen des Wechsels auf die neue Bezugsgröße 2011 zur Berechnung der Arbeitslosenquote Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des

Mehr

Bürgerarbeit September Ein- und Austritte im Modellprojekt Bürgerarbeit bis Februar 2013

Bürgerarbeit September Ein- und Austritte im Modellprojekt Bürgerarbeit bis Februar 2013 Andreas Hammer Postfach 1172 76677 Östringen Beratung und Evaluation Telefon (01 70) 2 82 68 14 E-Mail: ahammer@t-online.de www.twitter.com/andreashammer www.andreas-hammer.eu Bürgerarbeit September 2013

Mehr

Juli 2007 (vorläufig) siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle)

Juli 2007 (vorläufig) siehe dazu Abbildung auf Seite 7! davon. davon (alle) Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen in Bayern

Der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen in Bayern Statistik-Tage Bamberg Fürth, Die Gesundheit der Gesellschaft, 20. Juli 2018 Der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen in Bayern Christian Mackenrodt, Experte Statistik Der Arbeitsmarkt für Menschen

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Ist das Bundesteilhabegesetz der Grund dafür, dass das neue "Budget für Arbeit" in Hessen umgesetzt

HESSISCHER LANDTAG. Ist das Bundesteilhabegesetz der Grund dafür, dass das neue Budget für Arbeit in Hessen umgesetzt 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6027 15. 03. 2018 Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 02.02.2018 betreffend "Budget für Arbeit" in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales

Mehr

Der Integrationsfachdienst

Der Integrationsfachdienst Der Integrationsfachdienst Vermittlung Arbeitsplatzsicherung Unterstützte Beschäftigung (UB) Übergang Schule Übergang WfbM Im Auftrag des LWL-Integrationsamtes Übergang Psychiatrie 1 Der Integrationsfachdienst

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) für. Bremer Institut. smarktforschung. berufshilfe e.v. Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung

des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung ANLAGE 1 Förderprogramm des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung INKLUSIVE AUSBILDUNG und ARBEIT im Betrieb Richtlinie Präambel Auf der Grundlage der erfolgreichen Umsetzung des

Mehr

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Workshop Demenz Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen 11.04.2013 Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Zur Person Dorian Kai Liebenau Geb. 22.07.1964 Anwaltszulassung

Mehr

WEGWEISER KOMMUNE Frauenbeschäftigungsquote im Osten wächst schneller als im Westen

WEGWEISER KOMMUNE Frauenbeschäftigungsquote im Osten wächst schneller als im Westen WEGWEISER KOMMUNE Frauenbeschäftigungsquote im Osten wächst schneller als im Westen Auch 25 Jahre nach dem Mauerfall ist Deutschland zweigeteilt auf dem Arbeitsmarkt. In den Ost-Bundesländern sind erheblich

Mehr

Stand: Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger

Stand: Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger 1. Präambel Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger und die (BIH) eine Gemeinsame Empfehlung nach 38a Abs. 6 SGB IX Unterstützte Beschäftigung (Stand

Mehr

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und Behindertenpolitik

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und Behindertenpolitik Deutscher Bundestag Drucksache 6171 17. Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion

Mehr

KVJS. Geschäftsbericht 2015/16. Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes

KVJS. Geschäftsbericht 2015/16. Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes KVJS Geschäftsbericht 2015/16 Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 2015 auf einen Blick Für eilige Leser 4 Die Aufgaben des KVJS-Integrationsamtes 6 Geänderte

Mehr

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) Bremer Institut. für. smarktforschung. und Jugend. berufshilfe e.v.

Arbeit. Spendenkonto: , Bank für Sozialwirtschaft AG (BLZ ) Bremer Institut. für. smarktforschung. und Jugend. berufshilfe e.v. Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe e.v. (BIAJ) An Interessierte Knochenhauerstraße 20-25 28195 Bremen Von Paul M. Schröder (Verfasser) Tel. 0421/30 23 80 email: institut-arbeit-jugend@t-online.de

Mehr

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes

Mehr

(SenkungderAusgleichsabgabevonsechsauffünfProzent)entfaltetoffensichtlichkeinepositiven

(SenkungderAusgleichsabgabevonsechsauffünfProzent)entfaltetoffensichtlichkeinepositiven Deutscher Bundestag Drucksache 16/6238 16. Wahlperiode 20. 08. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken),

Mehr

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Hilfen für Arbeitgeber

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Hilfen für Arbeitgeber Berufsbegleitung durch den ifd Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Hilfen für Arbeitgeber Dr. Sylvia Huber Integrationsfachdienst Schwaben Integrationsfachdienst (ifd) Der ifd ist ein Fachdienst,

Mehr