Anforderungen an das ländliche Entwicklungsprogramm aus der Sicht der österr. Verwaltungsbehörde

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1 Anforderungen an das ländliche Entwicklungsprogramm aus der Sicht der österr. Verwaltungsbehörde 20. Mai 2011, Wien 49. AWI Seminar Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Halbzeitbewertung Hier steht ein Rubriktisches Foto Bundesministerium für Landu. Forstwirtschaft, Umwelt u. Wasserwirtschaft Seite

2 Inhalt Anforderungen, die das ländliche Entwicklungsprogramm an die Verwaltungsbehörde stellt Ländliche Entwicklung in Österreich Anforderungen an die Verwaltungsbehörde Wünsche der Verwaltungsbehörde

3 1. und 2. Säule der GAP in Österreich % 1. Säule 35% 25% EU 571 Mio 773 Mio 2. Säule 13% 27% Nationale Ko-finanzierung des Programms (604 Mio ) u. nationale LE- Maßnahmen (285 Mio )

4 Programm LE Schwerpunkt Ausgaben [Mio EUR] Relativer Anteil [%] SP 1 Wettbewerbsfähigkeit 1.072,7 13,4 SP 2 Umwelt und Landschaft 5.824,0 72,6 SP 3 Diversifizierung 549,9 6,9 SP 4 Leader 423,2 5,3 Technische Hilfe 156,9 2,0 Insgesamt 8.026,8 100,0 - Hohe Priorität des Schwerpunkts Umwelt und Landschaft - EU-Anteil Ø 50,2 % (4,025 Mia EUR)

5 Österreichs Programm Ländliche Entwicklung öffentliche Mittel nach Health Check: 8.026,8 Mio EUR Benachteiligte Gebiete 25% ÖPUL 46% Agrarsektor 13% Forst 2% Leader 5% Achse 3: 7%

6 ELER-Mittel Mill Insg. 96 Milliarden ,026 Milliarden = 4,4 % der EU-Mittel Polen Italien Deutschland Spanien Rumänien Frankreich Portugal Österreich Ungarn Griechenland Tschechische Rep. Irland Bulgarien Finnland Slowakei Vereinigtes Konigreich Schweden Litauen Lettland Slowenien Estland Niederlande Dänemark Belgien Zypern Luxemburg Malta

7 Österreich ist ein ländliches Land Ländlich: 78 % d. FL; 47 % d. EW Integriert: 20 % d. FL; 31 % d. EW Urban: 1,36 % d. FL; 22 % d. EW

8 67 % der LF

9 LEADER Lokale Aktionsgruppen km² = 87% der Fläche Ö 4,3 Mio Einw. = 52% der Einw. Ö Anerkennung von 85 LAGs; LAG

10 Anforderungen an die Verwaltungsbehörde

11 Programmvorbereitung Verhandlungen der Rechtsgrundlagen auf technischer Ebene Ratsverordnung: bisher RAG - SAL RAT nunmehr zusätzlich Mitentscheidung des EP Durchführungsverordnungen der Kom bisher RD- Verwaltungsausschuss nunmehr delegierte Rechtsakte (Ermächtigung an Kom) und Durchführungsrechtsakte (Mitentscheidung MS) Erstellung des Nationalen Strategieplans Stakeholderbeteiligung Redaktion des Entwurfes des Programmtextentwurfes Organisation der ex ante Evaluierung Programmverhandlungen Revisionsnotwendigkeiten Genehmigung des Programms durch die EK im Okt (bisher Verwaltungsausschussverfahren)

12 Programmumsetzung (1) Nationale Umsetzungsbestimmungen und Kriterien für die Auswahl der finanzierten Vorhaben Begleitausschuss Servicierung und Leitung Laufende Zusammenarbeit mit der Zahlstelle insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Auswahlkriterien, die Unterrichtung der Begünstigten bezüglich ihrer Pflichten und die Gewährleistung der Publizität Laufendes Monitoring und Erstellung des jährlichen Zwischenberichtes Laufende Evaluierung Strategiebegleitung zusammenfassende Berichte über den Fortschritt bei der Umsetzung des nationalen Strategieplans (erstmals vor dem 1. Oktober 2010, letzte am 1. Oktober 2014) - Ergebnisse im Verhältnis zu den im nationalen Strategieplan festgelegten Indikatoren - Ergebnisse der laufenden Bewertungen

13 Programmumsetzung (2) Validierung der Eingaben der Zahlstelle für die vierteljährlichen Zwischenzahlungen (ELER-Erstattungen) in das SFC im Auftrag der Koordinierungsstelle der Zahlstellen Management von Programmänderungen insbesondere Begründung und Rechtfertigung im Hinblick auf die Strategie (wir bereiten gerade die 5. Änderung vor) Begleitung von EU-Prüfungen (gemeinsam mit Zahlstelle) und Management von dabei indizierten Mängeln (Abhilfemaßnahmen, bilaterale Gespräche, Pauschalkorrekturen) Auskunftserteilung, Vortragstätigkeit und übergreifende Publizitätsmaßnahmen Nationales Netzwerk Genehmigung des Jahresarbeitsprogramms, sonstige Beauftragungen, Genehmigung und Kontrolle der Finanzgebarung Verwaltung der Technischen Hilfe (Beachtung des öffentlichen Auftragswesens)

14 Laufende Vertretungsaufgaben auf EU-Ebene Ratsarbeitsgruppen Verwaltungsausschuss für ländliche Entwicklung Vertretung im ENRD Koordinierungskommittee Vertretung im ENRD Subcommittee Leader Bilaterale Kontakte mit anderen MS auf dem Feld der ländlichen Entwicklung Twinning-Einsätze und Beratung der Beitrittskanditatenländer

15 Entwicklung der Bedeutung der Evaluierung aus der Sicht der Verwaltungsbehörde : Zwischenevaluierung der Bundesländer 5b-Programme, bei 5a keine Evaluierung, ÖPUL-Ev. nur wegen der Begründung des ÖPUL-98-Antrags Ex-post 5b und LEADER II von der EK beauftragt : Ex ante, mid term und update der mid term : Dezitierter strategischer Ansatz auf Basis des CMEF Ex ante, laufende, Zwischenevaluierung mit Umsetzungsstand 2009, ex post im Jahr 2015

16 Lesestunde Dokument Seitenanzahl Strategieplan 52 Programmtext (ohne Anhänge) 544 Zwischenbericht (ohne Tabellen) Zwischenbericht (ohne Tabellen) Zwischenbericht (ohne Tabellen) Strategiebericht (Oktober 2010) 102 Zwischen-Evaluierungsbericht A 124 Zwischen-Evaluierungsbericht B 590 Zwischen-Evaluierungsbericht Anhänge 158 Zwischenbericht (ohne Tabellen)

17 Hauptprobleme der Verwaltungsbehörde Obwohl wir nur noch ein Programm haben, ist die Planung komplexer und die Umsetzung anspruchsvoller geworden Dies vor dem Hintergrund, dass Verwaltungspersonal aufgrund der allgemeinen Budgetprobleme nirgends aufgestockt werden kann Wir sind dankbar dass die Kommission zumindest das Berichtswesen bezüglich der Strategiebegleitung stark vereinfachen will ein entsprechender Vorschlag liegt bei Rat und Parlament Monitoring und Strategiebegleitung muss jedoch von der Verwaltungsbehörde und nicht von externen Consultern und Bewertern vorgenommen werden das eigene Erarbeiten und Reflektieren gibt den besten Einblick in Status und Probleme der Programmumsetzung Die Begleitung der Evaluierung durch die Verwaltungsbehörde war ungenügend Zu wenig Zeit um die Zahlstellendatenbank auf die Bedürfnisse der Evaluierung abzustimmen Die Summe der mit dieser Periode aufgelaufenen Aufgaben für die Verwaltungsbehörde hat sie im Vergleich mit der vergangenen Periode an den Rand des bürokratisch Möglichen geführt

18 Wünsche der Verwaltungsbehörde

19 Die Kommission wünscht sich u. plant für Effiziente Durchführungsmechanismen Wie? Verstärkung des strategischen Ansatzes mit quantifizierten Zielvorgaben auf EU-Ebene, die dann auf Programmebene herunter gebrochen werden müssen und zu erreichen sind Indikatorensatz des CMEF sollte zu diesem Zweck vereinfacht und verbessert werden. Gemeinsamer strategischer Rahmen für die EU-Fonds Erhöhung der Kohärenz zwischen LE und Strukturfonds bei gleichzeitiger Vereinfachung und Bürokratieabbau Quelle: Kom 2010/0672 final

20 Wir wünschen uns (1): Möglichst viel Kontinuität in den administrativen Abläufen bei Eindämmung des bürokratischen Aufwands Die Diskussion um die Verwaltungsvereinfachung darf nicht zum Gegenteil führen lieber die bestehende Regelung belassen als unvorhergesehene und unvorhersehbare Effekte erzeugen Die Zähmung des Papiertigers Eine bessere Abstimmung der Fristen für Berichtslegungen Nur Indikatoren, die das Umsetzungsergebnis auch zu messen vermögen im Zweifelsfall sollte man sich auf physische Indikatoren beschränken Nationale Indikatoren, die durch die Programmumsetzung kaum oder gar nicht beeinflusst werden können, sind zu vermeiden Der Zielwertfestlegung muss bereits am Beginn der Programmplanung viel mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden

21 Wir wünschen uns (2): Niemand kann gegen einen strategischen Ansatz und gegen mehr Abstimmung zwischen den Fonds sein nur es muss jedem gewahr sein, dass das nicht zu einer Verringerung der bürokratischen Last bei der Verwaltungsbehörde führt Es ist erforderlich, dass die administrativen und politischen Konsequenzen eines strategischen Ansatzes bereits bei den Verhandlungen der Rechtstexte klar sind bei der letzten Periode wurde auf politischer Ebene lediglich um Mindestquoten für die Schwerpunkte gefeilscht Es kann nicht sein, dass jede auch noch so kleinste Programmänderung beredt strategisch begründet werden muss Die Bewertung der Zielerreichung als Begründung für die Förderung halten wir Administratoren überall dort für problematisch, wo die Einhaltung der Auflagen nicht unbedingt zu einem messbaren Erfolg führen muss

22 Schlussendlich Es muss von vornherein klar und politisch akzeptiert sein, was man (= Europa) will: Ein breit aufgestelltes Programm, an dem sich möglichst alle nach dem olympischen Prinzip beteiligen können (das haben wir jetzt) ein solches ist mit einem CMEF schwer abbildbar und bewertbar oder eine Fokussierung auf wenige Maßnahmen mit besonders hohen europäischen Mehrwert mit denen halt nicht alles möglich ist und daher auch nicht abgebildet und evaluiert werden muss Gefragt bleibt das Primat der Politik

23 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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