Regierungsratsbeschluss
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- Minna Schwarz
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1 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseilexécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 426/2015 Datum RRSitzung: 22. April 2015 Direktion: Polizei und Militärdirektion Geschäftsnummer: 2015.POM.120 Klassifizierung: Sammelbeschluss April 2015 über Beiträge aus dem Lotteriefonds A) Kultur Rechtsgrundlagen: Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe a sowie Absätze 3 und 4 des Lotterie gesetzes vom 4. Mai 1993 Artikel 31 Absatz 2 und Artikel 35 bis 37 der Lotterieverordnung vom 20. Oktober Gesuchsteller: Geschäfts Nr. Vorhaben: Gegenstand: Gesamtkosten: Museumsverein Wangen an der Aare, Wangen a. A Einrichtung eines Museums sowie Erschliessung Zytglockenturm Der Museumsverein Wangen an der Aare wurde 1988 gegründet, mit dem Ziel er ein Museum in Wangen an der Aare zu unterstützen und dadurch der Bevölkerung die historisch interessantee Vergangenheit Wangens zu vermitteln. In den vergangenen Jahren wurde ein reichhaltiges Museums des Gemeindehauses gut zusammengetragen, welches im Dachgeschoss gelagert wird. Bedingt durch die engen Platzverhältnisse sind eigentliche Ausstellungen nur in sehr bescheidenem Rahmen möglich und eher unatt raktiv. Der Vorstand will diese Situation ändern und hat einem Konzept für ein Museum zugestimmt. Geplant ist, im Dachgeschoss eine Dauerausstellung mit verschiedenen Wechselzonen einzurichten. Im 2. Obergeschoss steht ein weiterer Raum von ca. 30m2 für eine reine Wechselausstellung zur Verfügung. Ein weiterer Projektbestandteil soll die Zugänglichkeit des Zeitglocken Mitte des 13. Jahr turms sein. Er stammt aus der Zeit der Stadtgründung hunderts. Mit der kantonalen Denkmalpflegee wurde geprüft, ob der Turm für die Bevölkerung zugänglich gemacht werden kann und kam zum positi ven Schluss, dass dies in Verbindung mit dem geplanten Ortsmuseum eine Attraktion für Wangen sein wird. Das Amt für Kultur leistet einen Beitrag von CHF 15'000 an die Daueraus Massnahmen für das Zu stellung. An die wertvermehrenden, baulichen gänglichmachen des Zeitglockenturms, sowie für die ElektroInstallationen im Museum wird aus dem Lotteriefonds ein Beitrag ausgerichtet. Dem an der anrechenbaren Kosten gefragten Beitrag von CHF kann wegen und dem Beitragssatz nicht entsprochen werden. CHF 128' K 3 Letzte Bearbeitung: / Version: 4 / Dok.Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.1200 Seite 1 von 10
2 Anrechenbar: CHF 45' Finanzierungsplan: Eigenmittel CHF 21' Gemeinde Wangen a. A. CHF 47' Burgergemeinde Wangen CHF 10' Pro Patria CHF 10' div. Spenden CHF 6' noch offen CHF 8' Beitrag Amt für Kultur: CHF 15' (bezgl. Ausgabenbewilligung s. unten) Beitrag LF: CHF 9' (ca. 20% der anrechenbaren Kosten) Durch den Regierungsrat zu beschliessender Beitrag CHF 24' Konto: Beitragsverfall: Bedingungen: Mitbericht: Ergebnis: Kostenregelung: Die Beitragszusicherung ist auf 5 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds ist durch eine im Empfangsbereich sichtbare Tafel hinzuweisen: Dieser Beschluss gilt gleichzeitig als Ausgabenbewilligung für den Beitrag aus dem Kulturförderungsfonds. Der Beitrag des Amtes für Kultur wird nach Bewilligung der Ausgabe durch den Regierungsrat vom Amt für Kultur separat verfügt. ERZ / Amt für Kultur Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen Es werden keine Verfahrenskosten erhoben Ausgabenbewilligung Beitrag Amt für Kultur Rechtsgrundlagen Artikel 5, 7, 12, 13 und 14 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG ) Art. 46, 48 Abs. 1 Bst. a, 49, 50 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0) Art. 148, 152 der Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1) Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe Einmalige und neue Ausgabe Massgebende Kreditsumme CHF 15'000 Kreditart, Konto, Rechnungsjahr Objektkredit Konto (Kulturförderungsfonds) Das Projekt ist im Rahmen der im Kulturförderungsfonds verfügbaren Mittel finanzierbar. Die Auszahlung des Beitrags erfolgt in den Rechnungsjahren 2015 bis Letzte Bearbeitung: / Version: 4 / Dok.Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.120 Seite 2 von 10
3 H) Wissenschaft Rechtsgrundlagen: Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe h, Artikel 48 Absatz 1 und Absatz 3 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 Artikel 31 Absatz 2 und Artikel 35 bis 37 der Lotterieverordnung vom 20. Oktober Gesuchsteller: Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT), Zürich Geschäfts Nr Vorhaben SCNATKampagne 2015 zur Stärkung der Naturwissenschaften Gegenstand: SCNAT ist die Dachorganisation der naturwissenschaftlichen Fachgesellschaften sowie der regionalen Naturforschenden Gesellschaften der Schweiz. Anlässlich ihres 200jährigen Bestehens macht die SCNAT im Jahr 2015 mit der Kampagne "forschung live!" die Bedeutung der Naturwissenschaften für unseren Alltag mit einer vielfältigen Tournee durch verschiedene Schweizer Städte anhand von interaktiven Installationen erlebbar. In Bern gastiert die Ausstellung vom auf dem Waisenhausplatz und beim Bärenpark. Zudem wird eine App als digitale Freizeitführerin für das grosse Angebot an naturwissenschaftlichen Aktivitäten, bestehend aus Ausstellungen, Exkursionen, Vorträgen, Lesungen und Podiumsdiskussionen lanciert. Mit einer breiten Medienkampagne und spezifischen Flyern wird auf die Angebote aufmerksam gemacht. 2'667' Anrechenbar: CHF 174' Finanzierungsplan: Eigenmittel CHF 500' Bund CHF 485' Stiftung/Sponsoren CHF 1'224' Kommune CHF 30' Offen CHF Beitrag LF: CHF 39' Konto: Beitragsverfall: Bedingungen: Ergebnis: Kostenregelung: Beitrag aus dem Lotteriefonds an den Buchdruck und die französische Übersetzung "Die Naturforschenden", sowie die App zur Information der Jubiläumsaktivitäten. Dem angefragten Beitrag von CHF kann nicht entsprochen werden, da die Ausstellung in Bezug auf Grösse und Dauer nicht den Richtlinien des Lotteriefonds entspricht. Die Beitragszusicherung ist auf 5 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds ist in geeigneter Form in Buch und App hinzuweisen: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen Es werden keine Verfahrenskosten erhoben Letzte Bearbeitung: / Version: 4 / Dok.Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.120 Seite 3 von 10
4 M) Gemeinnützige und wohltätige Vorhaben, Institutionen und Vereine Rechtsgrundlagen: Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m, Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe a, Absätze 3 und 4 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 Artikel 31 Absatz 2 und Artikel 35 bis 37 der Lotterieverordnung vom 20. Oktober Gesuchsteller: Commune municipale Cormoret, Cormoret Geschäfts Nr Vorhaben: Neubau eines Spielplatzes beim Dorfplatz Gegenstand: 114' Anrechenbar: CHF 75' Finanzierungsplan: Eigenmittel CHF 91' Im Rahmen der Neugestaltung des Dorfplatzes der Gemeinde Cormoret soll ein öffentlich zugänglicher Spielplatz realisiert werden. Beitrag aus dem Lotteriefonds an die fix installierten Spielgeräte sowie die Fallschutzmassnahmen. Vorbereitungs sowie Umgebungsarbeiten sind nicht beitragsberechtigt. Beitrag LF: CHF 22' (ca. 30% der anrechenbaren Kosten) Konto: Beitragsverfall: Bedingungen: Mitbericht: Ergebnis: Kostenregelung: Die Beitragszusicherung ist auf 5 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds ist in geeigneter Form hinzuweisen: CJB Das Gesuch wird gutgeheissen Es werden keine Verfahrenskosten erhoben Letzte Bearbeitung: / Version: 4 / Dok.Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.120 Seite 4 von 10
5 B) Denkmalpflege Rechtsgrundlagen: Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 48 Absätze 1 bis 3 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 Artikel 31 Absatz 2 und Artikel 34 bis 37 der Lotterieverordnung vom 20. Oktober 2004 Gesetz vom 8. Sept über die Denkmalpflege (Denkmalpflegegesetz, DPG, BSG ) Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (Denkmalpflegeverordnung, DPV, BSG ) 04. Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Ringgenberg, Ringgenberg Geschäfts Nr Vorhaben: Sanierung der Kirchenruine Goldswil Im Jahre 2003 hat die evang. ref. Kirchgemeinde als Eigentümerin die Kirchenruine Goldswil der politischen Gemeinde RinggenbergGoldswil un Gegenstand: entgeltlich übertragen. Der Turm der Kirchenruine von Goldswil gilt als eines der bedeutendsten Kulturdenkmäler der spätromanischen Zeit im Kanton Bern. Bis heute ist der Kirchturm eine weithin sichtbare Landmarke des Bödeli zwischen Brienzer und Thuner See. Die letzte Sanierung wurde zwischen 1940 und 1945 durchgeführt. Seither haben keine grösseren Pflege und Sanierungsmassnahmen stattgefunden. Inzwischen ist die Bausubstanz erheblich gefährdet und eine umfassende Überarbeitung aller Ruinenabschnitte ist unumgänglich. Umfangreiche Recherchen und Voruntersuchungen des Archäologischen Dienstes belegen, dass rasches Handeln zum Erhalt des wertvollen Baubestandes geboten ist. Aufwändige Sanierungsarbeiten am Turm und die Errichtung eines Schutzdaches sind ebenso unumgänglich, wie die Massnahmen an den Wänden des Kirchenschiffes, die Entwässerungs und Sicherungsarbeiten im Bereich der ehemaligen Kirchenböden und die Erdarbeiten im direkten Umfeld der Kirche. Gesamtkosten: Anrechenbar: Das Gesamtprojekt zielt darüber hinaus auf eine inhaltliche wie auch touristische Aufwertung und didaktische Neuordnung des gesamten Kirchenumfelds ab. Hierzu sind Massnahmen wie die geplante Beleuchtung der Ruine, die Reaktivierung des historischen Kirchenzugangs, das Aufstellen einer Beschilderung und die Auflage von Flyern und einer Festschrift nötig. Flankierende Massnahmen, wie die Einrichtung eines Geläuts im Turm und die Aufwertung der Friedhofskappelle durch einen Unterstand und Anpassungen der Mauerflächen und Bodenbereiche, runden das Gesamtkonzept ab. Der Archäologische Dienst beantragt analog der bisherigen Praxis einen Beitrag aus dem Lotteriefonds an die notwendigen Konservierungs und Sanierungsarbeiten sowie an die an die Bauführungs und Baudokumentationskosten. CHF 1'370' CHF 1'021' Finanzierungsplan: Eigenmittel CHF 231' Bund CHF 236' Div. Spenden CHF 142' Archäologischer Dienst (Budgetmittel) CHF 22' Beitrag LF: CHF 738' (Antrag AD / 72.27% der anrechenbaren Kosten) Konto: Letzte Bearbeitung: / Version: 4 / Dok.Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.120 Seite 5 von 10
6 Beitragsverfall: Bedingungen: Mitbericht: Ergebnis: Kostenregelung: Die Beitragszusicherung ist auf 5 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds ist in geeigneter Form hinzuweisen: ERZ / AD Das Gesuch wird gutgeheissen Es werden keine Verfahrenskosten erhoben 05. Gesuchsteller Hanspeter und Barbara SchützWüthrich, Dürrenroth Geschäfts Nr Objekt: Speicher von 1748, Meibach 3, 3465 Dürrenroth Massnahme: Sanierung des Speichers. 48' Anrechenbar: CHF 42' Art. 31 DPV davon Beitrag: 75.00% CHF 31' Beitrag LF: CHF 31' Konto: Objekt: Ortsbild: lokal lokal Bedingungen: Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP Vorlage der Baudokumentation z.h. KDP Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.h. KDP Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Das Objekt ist ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler einzutragen (Art. 13, 14, 19, 22 und 31 DPG vom 8. Sept. 1999). Antrag: ERZ/KDP Letzte Bearbeitung: / Version: 4 / Dok.Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.120 Seite 6 von 10
7 06. Gesuchsteller Rolf und Ines Hunziker, Guggisberg Geschäfts Nr Objekt: Speicher von 1754, Aegerten 343a, 3158 Guggisberg Massnahme: Sanierung des Speichers, neues Fundament, Abbruch und Wiederaufbau der Konstruktion bis oberer Schwellenkranz und Neueindeckung. 69' Anrechenbar: CHF 60' Art. 31 DPV davon Beitrag: 66.00% CHF 39' Ortsbild: lokal Beitrag LF: CHF 40' (gemäss Rundung KDP) Konto: Bedingungen: Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP Vorlage der Baudokumentation z.h. KDP Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.h. KDP Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Das Objekt ist ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler einzutragen (Art. 13, 14, 19, 22 und 31 DPG vom 8. Sept. 1999). Antrag: ERZ/KDP 07. Gesuchsteller Elsaesser Kirchberg AG, Kirchberg Geschäfts Nr Objekt: ehem. Fabrikgebäude, Eystrasse 64, 3422 Kirchberg Massnahme: Zusatzbeitrag infolge unvorhersehbarer Mehrkosten bei der Instandsetzung der gemauerten Erdgeschossfassaden und grösserer Aufwendungen bei den Malerarbeiten. Mit RRB Nr vom wurde ein Beitrag von CHF 55' zugesichert. Die Beitragsberechtigten Kosten betragen neu Total CHF 350' (statt CHF 234'000.). 2'250' Anrechenbar: CHF 116' Art. 30 DPV davon Beitrag: 23.50% CHF 27' Ortsbild: regional Beitrag LF: CHF 27' (gemäss Rundung KDP) Konto: Bedingungen: Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP Vorlage der Baudokumentation z.h. KDP Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.h. KDP Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Das Objekt wurde mittels Vertrag vom unter Schutz gestellt. Antrag: ERZ/KDP Letzte Bearbeitung: / Version: 4 / Dok.Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.120 Seite 7 von 10
8 08. Gesuchsteller Walter Heiniger, Mühleweg Geschäfts Nr Objekt: Bauernhaus von 1866, Schmidigen 3c, 3464 Mühleweg Massnahme: Umbau und Erweiterung des Dachgeschosses und des Ökonomieteils. 787' Anrechenbar: CHF 146' Art. 30 DPV davon Beitrag: 23.50% CHF 34' Ortsbild: regional Beitrag LF: CHF 35' (gemäss Rundung KDP) Konto: Bedingungen: Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP Vorlage der Baudokumentation z.h. KDP Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.h. KDP Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Das Objekt wurde mittels Vertrag vom unter Schutz gestellt. Antrag: ERZ/KDP 09. Gesuchsteller Burgergemeinde Meiringen, Meiringen Geschäfts Nr Objekt: Speicher von 1799, Gschwandtenmad 365, 3860 Schattenhalb Massnahme: Restaurierung Dach, Zimmerarbeiten, Inschrift. 51' Anrechenbar: CHF 51' Art. 31 DPV davon Beitrag: 66.00% CHF 33' Ortsbild: lokal Beitrag LF: CHF 34' (gemäss Rundung KDP) Konto: Bedingungen: Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP Vorlage der Baudokumentation z.h. KDP Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.h. KDP Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Das Objekt ist ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler einzutragen (Art. 13, 14, 19, 22 und 31 DPG vom 8. Sept. 1999). Antrag: ERZ/KDP Letzte Bearbeitung: / Version: 4 / Dok.Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.120 Seite 8 von 10
9 10. Gesuchsteller Alexandre Berçot, Corgémont Geschäfts Nr Objekt: Ancienne Cure allemande de Corgémont, Sur le Crêt 10, 2606 Corgémont Massnahme: Restauration façade, volets et boiseries extérieurs. 142' Anrechenbar: CHF 142' Art. 30 DPV davon Beitrag: 23.50% CHF 33' Ortsbild: regional Beitrag LF: CHF 33' (gemäss Rundung KDP) Konto: Bedingungen: Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP Vorlage der Baudokumentation z.h. KDP Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.h. KDP Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Das Objekt wurde mittels Vertrag vom unter Schutz gestellt. Antrag: ERZ/KDP 11. Gesuchsteller Claude et Vilawan Frangi, Villeret Geschäfts Nr Objekt: Immeuble d'habitation et restaurant la Rotonde, Place du Marché 2, 2610 Saint Imier Massnahme: Reconstitution du fenêtrage d'origine. 87' Anrechenbar: CHF 70' Art. 30 DPV davon Beitrag: 30.00% CHF 21' Ortsbild: national Beitrag LF: CHF 22' (gemäss Rundung KDP) Konto: Bedingungen: Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP Vorlage der Baudokumentation z.h. KDP Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.h. KDP Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Das Objekt ist mit RRBNummer 3850 vom ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler eingetragen worden. Antrag: ERZ/KDP Letzte Bearbeitung: / Version: 4 / Dok.Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.120 Seite 9 von 10
10 Übersicht finanzielle Situation Lotteriefonds per Nettobestand Lotteriefonds (inkl. CJB) CHF 9'715'466 neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 1'031'840 Im Namen des Regierungsrates Der Staatsschreiber Auer Verteiler Polizei und Militärdirektion Letzte Bearbeitung: / Version: 4 / Dok.Nr.: / Geschäftsnummer: 2015.POM.1200 Seite 10 von 10
Regierungsratsbeschluss
Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 99/2018 Datum RR-Sitzung: 31. Januar 2018 Direktion: Erziehungsdirektion / Polizei- und Militärdirektion
Grossratsbeschluss. Datum GR-Sitzung: 21. November 2018 Geschäftsnummer: 2018.POM.368
Der Grosse Rat des Kantons Bern Le Grand Conseil du canton de Berne Grossratsbeschluss Datum GR-Sitzung: 21. November 2018 Geschäftsnummer: 2018.POM.368 Wiederkehrende Beiträge für die Instandhaltung und
Regierungsratsbeschluss
Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 795/2017 Datum RR-Sitzung: 16. August 2017 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer:
Regierungsratsbeschluss
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Regierungsratsbeschluss
Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseilexécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 693/2014 Datum RRSitzung: 28. Mai 2014 Direktion: Polizei und Militärdirektion Geschäftsnummer:
Regierungsratsbeschluss
Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseilexécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1151/2014 Datum RRSitzung: 17. September 2014 Direktion: Polizei und Militärdirektion Geschäftsnummer:
1 Zusammenfassung Rechtsgrundlagen Beschreibung des Vorhabens Ausgangslage Projektbeschrieb im Detail...
12 00 K 4 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Vortrag Datum RR-Sitzung: 25. April 2018 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer: 2018.POM.61 Klassifizierung:
Regierungsratsbeschluss
Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1319/2014 Datum RR-Sitzung: 5. November 2014 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer:
Regierungsratsbeschluss
Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseilexécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1032/2016 Datum RRSitzung: 14. September 2016 Direktion: Polizei und Militärdirektion Geschäftsnummer:
Regierungsratsbeschluss
Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 496/2014 Datum RR-Sitzung: 23. April 2014 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer:
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Kanton Bern Canton de Berne Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif 14. Dezember 2011 POM C 2 10 5 ^^'^'^^"'^sc'^'us Dezember 2011 über Beiträge aus dem
Regierungsratsbeschluss
Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1234/2016 Datum RR-Sitzung: 9. November 2016 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer:
Regierungsratsbeschluss
02 00 K 3 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 738/2018 Datum RR-Sitzung: 27. Juni 2018 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer:
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2 Entschädigungen der Funktionärinnen und Funktionäre
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Sanierung Gemeindehaus Meinungsaustausch. Herzlich willkommen!
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GEMEINDE STALDENRIED
GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des
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