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1 12 00 K 4 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Vortrag Datum RR-Sitzung: 25. April 2018 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer: 2018.POM.61 Klassifizierung: Beitrag aus dem Sport- und Lotteriefonds (Denkmalpflege) an die direkt sportdienlichen Anlageteilen und werterhaltenden baulichen Massnahmen der Gesamtsanierung Strandbad Thun Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Rechtsgrundlagen Beschreibung des Vorhabens Ausgangslage Projektbeschrieb im Detail Finanzierung, Kosten und Beitragsberechnung Sport- und Lotteriefonds Kosten und Berechnung des Beitrags aus dem Sportfonds Berechnung des Beitrags aus dem Lotteriefonds Zuwendungsbereich Denkmalpflege Finanzierung Beiträge aus dem Sport- und Lotteriefonds (Zuwendungsbereich Denkmalpflege) Kreditsumme Kreditart, Rechnungsjahr, Konto Beurteilung des Geschäfts aus der Sicht des Sportfonds Finanzielle Situation des Finanzrahmens Sportfonds Bedingungen Antrag... 6 Letzte Bearbeitung: / Version: 21 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2018.POM.61 Seite 1 von 6

2 1 Zusammenfassung Beim Bauprojekt Gesamtsanierung Strandbad Thun wird das bestehende Strandbad umfassend saniert und attraktiver gestaltet. Trotz laufender Ergänzungs- und Unterhaltsarbeiten haben einzelne Bestandteile der teils denkmalgeschützten Anlage ihre technische und bauliche Lebensdauer überschritten und entsprechen nicht mehr den neuen Nutzungsanforderungen. Eine Gesamtsanierung ist somit dringend notwendig. Die Stadt Thun hat ein Gesuch um finanzielle Unterstützung gestellt. Die Gesamtkosten der Sanierung betragen CHF 17'640'000. Die für den Sportfonds anrechenbaren Kosten belaufen sich auf CHF 6' und lösen einen Beitrag von CHF aus. Für die werterhaltenden denkmalpflegerischen Massnahmen am Haupttrakt sichert die Kantonale Denkmalpflege einen Beitrag von CHF zu. Die relevante Beitragssumme für den Regierungsrat beträgt demnach CHF Rechtsgrundlagen - Art. 37 Abs. 1 und 3, Art. 38 Abs. 2, Art. 44 Abs. 1 und 2, Art. 46 Abs. 2 Bst. b, Art. 46a Abs. 2 Bst. a und Art. 48 Abs. 4 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (LotG; BSG ) - Art. 4 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 Bst. b, Art. 7 und 8, Art. 15 Abs. 2, Art. 16 und 17 der Sportfondsverordnung vom 24. März 2010 (BSG ) - Wegleitung zur Sportfondsverordnung vom 1. Januar Art. 2, Art. 27, Art. 29 Abs. 1 Bst. a, Art. 30 und Art. 31 des Gesetzes über die Denkmalpflege vom 8. September 1999 (DPG; BSG ) - Art. 26 bis Art. 31 der Verordnung über die Denkmalpflege vom 25. Oktober 2000 (DPV; BSG ) 3 Beschreibung des Vorhabens 3.1 Ausgangslage Die ersten Gebäude des Strandbades Thun, die noch heute existierenden Holzbauten, wurden 1923 erbaut folgte das moderne Strandbad (Haupttrakt), das im Juli 1933 dem Betrieb übergeben wurde. Im Jahre 1968 erfolgte die Erweiterung des Strandbades auf die heutige Fläche von m 2. Gleichzeitig wurden das 50m-Schwimmbecken mit acht Bahnen, das Lern-Schwimmbecken, das 25m-Trainigsbecken und der 10m-Sprungturm erstellt. Das Strandbad Thun von den Thunern auch Strämu genannt und wohl eines der schönst gelegenen Strandbäder der Schweiz ist ein wichtiger und beliebter Freizeitort für Thun und seine Umgebung. Jährlich werden ca Eintritte verzeichnet. Aufgrund der grossen Bedeutung des Projektes wurden die Bedürfnisse und Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer eruiert und in die Planung einbezogen. Besucherinnen und Besucher sowie Interessierte konnten an einer Umfrage im Strandbad oder auf der Webseite der Stadt teilnehmen. Zudem wurde ein Workshop mit den Wassersportvereinen und den Schulen durchgeführt. Auch wurden die Anliegen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen berücksichtigt. In der Vergangenheit gab es im Thuner Stadtrat verschiedene parlamentarische Vorstösse, die u.a. eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten und der Nutzung des Strandbadareals in den Wintermonaten forderten. Die Gesamtsanierung bietet die Gelegenheit, das Areal so zu gestalten, dass es in Zukunft auch im Winter als Parkanlage zugänglich sein wird. Dafür wird Letzte Bearbeitung: / Version: 21 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2018.POM.61 Seite 2 von 6

3 eine befestigte Uferpromenade angelegt, die im südlichen Bereich mit dem bestehenden Strandweg verbunden wird. Die Gesamtsanierung inkl. Erneuerung und Ausbau wird in drei Etappen durchgeführt. Das Bauprojekt sieht im Wesentlichen den Ausbau des Haupttraktes mit Garderoben und Nasszellen sowie den Bau eines zusätzlichen Pavillons vor, das die Badewassertechnik der Kinderbecken beherbergen wird. Die gesamte Badewassertechnik muss zudem erneuert werden. Weiter ist vorgesehen, die drei Hauptbadebecken mit Edelstahl einzufassen. Ufernahe- sowie Umgebungsarbeiten werden ausgeführt und das Kinderbecken samt Spielbereich neugestaltet. Die Kantonale Denkmalpflege stuft die Anlage als schützenswert ein. Untersuchungen an der alten Bausubstanz des Hauptgebäudes förderten eine bunte Farbpalette unter der heutigen weissen Farbe zutage. Im Rahmen der Sanierung soll das Gebäude u.a. wieder die ursprüngliche Farbgebung erhalten. 3.2 Projektbeschrieb im Detail Die Gesamtsanierung erfolgt in drei Etappen und wird ausserhalb der Badesaison (Herbst bis Frühling) ausgeführt, damit die Gäste in der Badesaison den Strämu weiterhin geniessen können. Gemäss Zeitplan erfolgte der Baubeginn im Oktober 2017, das voraussichtliche Bauende ist für April 2020 geplant. In den einzelnen Etappen sind folgende baulichen Massnahmen geplant: Etappe 1 (Oktober 2017 bis April 2018) - Sanierung und Verlagerung der Garderoben / Nasszellen in den Haupttrakt - Erneuerung der Belagsarbeiten südlich des Haupttraktes - Erstellung des neuen Filterhauses - Erstellung eines 4. Pavillons (Rohbau) - Ausserbetriebnahme der bestehenden Garderoben im Zentraltrakt und Asbestsanierung. Vorbereitung für den Rückbau des Zentraltraktes Etappe 2 (September 2018 bis April 2019) - Gesamter Rückbau Zentraltrakt - Erneuerung der gesamten Badewassertechnik - Sanierung / Erneuerung der drei Hauptbadebecken in Edelstahl - Rückbau bestehende Kanalrutschbahn und Bau neue Wellenbreitrutschbahn - Erweiterung des Techniktraktes - Gesamte Erneuerung der Beckenumgebung mit Belägen und Liegeflächen aus Holz - Erstellung der Esplanade, Erschliessungsachse vom Eingang bis zum See Etappe 3 (September 2019 bis April 2020) - Erneuerung Badebereich Kleinkinder - Allgemeine Umgebungsarbeiten - Ausbau vierter Pavillon - Erstellung Uferpromenade - Floss im See / Optimierung Seezugang - Überdachung Anlagestelle Rettungsboot Letzte Bearbeitung: / Version: 21 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2018.POM.61 Seite 3 von 6

4 4 Finanzierung, Kosten und Beitragsberechnung Sport- und Lotteriefonds 4.1 Kosten und Berechnung des Beitrags aus dem Sportfonds Kostenvoranschlag nach BKP vom 27. Januar 2017 Betrag CHF Anrechenbar CHF 1 Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung (inkl. Roh- und Ausbauarbeiten) Baunebenkosten (darunter Honorare) Reserve Ausstattung TOTAL Der Sportfonds beteiligt sich lediglich an den Investitionskosten, die direkt sportdienlich sind. Zusätzlich zum Gebäude können im vorliegenden Bauvorhaben Teile der Betriebseinrichtungen (bzw. Schwimm- und Sprungbecken inkl. dazu gehörende Technik), der Umgebungsarbeiten (Entwässerungs- und Beckenbauarbeiten), der Baunebenkosten (Honorarkosten anteilmässig) und der Ausstattung (Garderobenschränke und Tischtennistische) berücksichtigt werden Nicht berücksichtigt sind im Wesentlichen die Erstellung des vierten Pavillons, die Ausserbetriebnahme der bestehenden Garderoben, den Rückbau des Zentraltraktes und der Kanalrutschbahn, die Erstellung der neuen Wellenbreitrutschbahn und der Esplanade, die Erschliessungsachse vom Eingang bis zum See sowie die gesamte Etappe 3. Die Badewassertechnik wurde anteilig berücksichtigt. Die Räume für Bademeister und die WC Damen und Herren im Technikgebäude sind nicht beitragsberechtigt. Somit lösen die beitragsberechtigten Baukosten einen Beitrag aus dem Sportfonds von gerundet CHF aus. 4.2 Berechnung des Beitrags aus dem Lotteriefonds Zuwendungsbereich Denkmalpflege Die Anlage wurde mit Vertrag vom 27. Februar 2014 unter Schutz gestellt. Die Kantonale Denkmalpflege stuft das Strandbad Thun als schützenswert mit regionaler Objekteinstufung sowie lokaler Ortsbildeinstufung ein. Sie unterstützt das geplante Bauvorhaben mit einem Beitrag von CHF an die werterhaltenden denkmalpflegerischen Massnahmen. Dazu gehören unter anderem die Farbuntersuchungen des Restaurators, die Instandsetzung der Lamellenöffnungen, die Verglasung hinter den Lamellenöffnungen, die Betonsanierung und Abdichtung der Dächer/Betonabdeckung, die äusseren Malerarbeiten, die Ertüchtigung der Garderobenkästchen sowie die anteiligen Honorarkosten. Die werterhaltenden Massnahmen betreffen ausschliesslich den Haupttrakt. Der Beitragssatz beträgt 23.5 Prozent und die beitragsberechtigten Kosten belaufen sich auf CHF Die beitragsberechtigten Kosten der Kantonalen Denkmalpflege wurden von der Sportfonds- Beitragsberechnung abgegrenzt. 4.3 Finanzierung Der Gemeinderat der Stadt Thun hat anlässlich seiner Sitzung vom 8. März 2017, vorbehaltlich des Kreditbeschlusses in Kompetenz des Stadtrates, einen Kredit von CHF geneh- Letzte Bearbeitung: / Version: 21 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2018.POM.61 Seite 4 von 6

5 migt. An seiner Sitzung vom 6. April 2017 hat der Stadtrat einem Verpflichtungskredit von CHF für die Phasen der Ausschreibung und Realisierung der Gesamtsanierung zugestimmt. Die massgebende bewilligte Kreditsumme für die Gesamtsanierung des Strandbades Thun beträgt demnach CHF Beiträge aus dem Sport- und Lotteriefonds (Zuwendungsbereich Denkmalpflege) Die Beiträge aus beiden Fonds teilen sich wie folgt auf: Beitrag aus dem Sportfonds von CHF an die direkt sportdienlichen Anlageteilen. Beitrag der Kantonalen Denkmalpflege über den Lotteriefonds von CHF an die anrechenbaren und werterhaltenden Kosten in Anlehnung an Art. 30 des DPG. Die Beitragsberechnung basiert auf dem eingereichten Kostenvoranschlag vom 27. Januar Kreditsumme in CHF Beitrag zulasten des Sportfonds (Maximalbetrag) Beitrag zulasten des Lotteriefonds, Denkmalpflege Total zu Lasten des Sport- und Lotteriefonds Kanton Bern Durch den Regierungsrat zu bewilligender Verpflichtungskredit Kreditart, Rechnungsjahr, Konto Es handelt sich um eine maximale Beitragszusicherung über insgesamt CHF mit voraussichtlichen Auszahlungen in den Jahren 2018 bis Konto : KLER-Kreis: Verbindlichkeiten gegenüber Fonds im Fremdkapital 1299 Generalsekretariat POM Beiträge für den Bau und die Instandsetzung von Sportbauten und Sportanlagen Sportfonds / SF Denkmalpflege Lotteriefonds / LF Beurteilung des Geschäfts aus der Sicht des Sportfonds Das geplante Bauvorhaben ist aus sportlicher und touristischer Sicht für den Standort Thunersee und die Region Berner Oberland von grosser Bedeutung. Das Bad, dessen erste Gebäude Mitte der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts erbaut wurden, wird von der Kantonalen Denkmalpflege als schützenswert eingestuft. Das Strandbad Thun stellt einen wichtigen Raum für Bewegung und Sport dar und wird durch den Vereins- und Schulsport sowie durch die Bevölkerung gleichermassen genutzt. Der Sportfonds beurteilt deshalb die Gesamtsanierung des Strandbades Thun als ein zweckmässiges und sinnvolles Bauprojekt. 7 Finanzielle Situation des Finanzrahmens Sportfonds Gemäss Artikel 8 Absatz 2 der Sportfondsverordnung vom 24. März 2010 wird die Summe der jährlichen Beiträge für den Bau und die Instandsetzung von Sportanlagen begrenzt. Per Letzte Bearbeitung: / Version: 21 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2018.POM.61 Seite 5 von 6

6 12. März 2018 sind genügend Mittel vorhanden, um das Vorhaben zu finanzieren. Der Nettobestand des Sportfonds beträgt nach Beschlussfassung Franken. 8 Bedingungen a) Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Sportfonds die detaillierte Bauabrechnung einzureichen. Diese hat die gleiche Struktur wie der Kostenvoranschlag vom 27. Januar 2017 aufzuweisen. Zusätzliche Dokumente zur Prüfung der Bauabrechnung können vom Sportfonds eingefordert werden. b) Der zugesicherte Beitrag gilt als Maximalbeitrag. Mehrkosten, auch teuerungsbedingte, werden nicht berücksichtigt. c) Bei Minderkosten werden der Sportfondsbeitrag respektive der Lotteriefondsbeitrag (Denkmalpflege) anteilsmässig gekürzt. d) Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. e) Teilzahlungen sind auf Antrag im Rahmen des Baufortschrittes bis zu einer maximalen Höhe von 80% möglich. Der Restbetrag wird nach Vorliegen der definitiven Schlussabrechnung/Schlussbericht z.h. des Sportfonds und der KDP ausbezahlt. f) Die Beitragszusicherung beim Sportfonds ist auf 2 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 17 Abs. 1 der Sportfondsverordnung vom 24. März 2010 (SpfV; BSG ) müssen spätestens drei Monate vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. g) Die Beitragszusicherung beim Lotteriefonds ist auf 5 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 35 Abs. 5 der Lotterieverordnung vom 20. Oktober 2004 (LV; BSG ) müssen vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. h) Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP i) Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP j) Vorlage der Baudokumentation z.h. KDP k) Auf die finanzielle Unterstützung durch den Sportfonds muss gut sichtbar unter Verwendung des Logos hingewiesen werden. 9 Antrag Die Polizei- und Militärdirektion beantragt dem Regierungsrat, beiliegendem Beschlussentwurf zuzustimmen. Beilage - Beschlussentwurf Letzte Bearbeitung: / Version: 21 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: 2018.POM.61 Seite 6 von 6

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