St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz"

Transkript

1 Wegleitung zur Förderungsmassnahme St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge zu den Massnahmen «M17: St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung» und «M18 :Umsetzungsanreiz für KMU-Energieberatung» beantragen können. Wenn Sie das Beitragsgesuch vollständig und korrekt ausfüllen, wird dieses ohne Verzögerung und ohne zusätzlichen Aufwand bearbeitet. Die Wegleitung enthält Erläuterungen zur Massnahmenbeschreibung M17 und M18, wie sie die Regierung erlassen hat (vergleiche Amtsblatt Nr November 2018, Seite 4245 und Seite 4247). Bei Unklarheiten und Fragen wenden Sie sich bitte an die. Telefonnummer und -Adresse finden Sie in der Fusszeile. 2. Ablauf Beantragen Sie den Förderungsbeitrag online unter Senden Sie das Unterschriftenformular mit den erforderlichen Beilagen an die Energieagentur St.Gallen GmbH. Das Gesuch muss vor Ausführung des Vorhabens schriftlich eingereicht werden. Auf eigenes Risiko können Sie anschliessend mit der Umsetzung beginnen, ohne den Entscheid der Beitragsberechtigung abzuwarten. Nach erfolgreicher Prüfung des Beitragsgesuchs erhalten Sie von der Energieagentur St.Gallen GmbH per Post eine Beitragszusicherung (Verfügung). Die Gültigkeit der Beitragszusicherung M17 ist auf zwölf Monate befristet. Massgebend ist das Datum der Verfügung über die Beitragszusicherung. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Beitragszusage automatisch und es kann kein Beitrag mehr ausbezahlt werden. Eine Verlängerung der Zusicherungsfrist für diese Fördermassnahme ist nicht möglich. Die Gültigkeit der Beitragszusicherung M18 ist auf zwei Jahre befristet. Massgebend ist das Datum der Verfügung über die Beitragszusicherung. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Beitragszusage automatisch und es kann kein Beitrag mehr ausbezahlt werden. Eine Verlängerung der Zusicherungsfrist für diese Fördermassnahme ist nicht möglich. Nach Abschluss des Vorhabens senden Sie das Formular «Meldung Projektabschluss» mit den erforderlichen Beilagen an die. Das Formular erhalten Sie zusammen mit der Beitragszusicherung. Nach der erfolgreichen Abschlusskontrolle wird Ihr Förderungsbeitrag ausbezahlt., 1/7, Vadianstrasse 6, 9000 St.Gallen, Telefon , Fax ,

2 3. Allgemeine Voraussetzungen Die allgemeinen Voraussetzungen sind in der Verordnung über Förderungsbeiträge nach dem Energiegesetz (sgs ) festgelegt. Die Auslegung erfolgt nach dem jeweils aktuellen «harmonisierten Fördermodell der Kantone» (HFM). Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Beitragsberechtigt sind Betriebsstätten im Kanton St.Gallen mit einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von nicht weniger als 50'000 kwh. Betriebsstätten im selben Gebäude, einschliesslich Grundeigentümer, können sich zusammenschliessen, um die Anforderungen zu erfüllen. Massgebend ist der auf tausend kwh gerundete Elektrizitätsverbrauch des letzten vollständig abgerechneten Jahres. Von der Förderung (KMU-Energieberatung) ausgeschlossen sind: a) Objekte oder Betriebsstätten mit Befreiung von der CO 2-Abgabe oder mit Rückerstattung des Netzzuschlags. Es gilt der Zeitpunkt der Gesuchseinreichung (Datum Poststempel); b) Grossverbraucher nach Art. 18 Abs. 1 des Energiegesetzes (sgs 741.1; abgekürzt EnG). Es gilt der Zeitpunkt der Gesuchseinreichung. c) Betriebsstätten, für die eine Energieberatung Landwirtschaft durchgeführt worden ist. d) Objekte und Betriebsstätten des Bundes und der Kantone. Wird vor Einreichung des Beitragsgesuchs mit der Ausführung des Vorhabens begonnen, wird kein Förderungsbeitrag gewährt. Der/Die Eigentümer/in akzeptiert eine umfassende Einsichtnahme in sämtliche mit dem Vorhaben in Verbindung stehenden Dokumenten (inkl. Abrechnungsunterlagen) sowie Stichprobenkontrollen während oder nach Abschluss der Arbeiten. 4. Besondere Voraussetzungen Gefördert wird die Energieberatung in KMU, bestehend aus Erstbegehung, Erstellen eines Berichts und einer anschliessenden Umsetzungsbegleitung durch den Energieberater. Es wird eine erste Zusicherung für die Erstbegehung, das Erstellen des Berichts und für die Umsetzungsbegleitung und eine zweite für den Umsetzungsanreiz ausgestellt. Die Zusicherung für die St.Galler Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten. Die Zusicherung für den Umsetzungsanreiz hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. a) Entsprechend muss der vollständige Bericht «St.Galler KMU-Energieberatung: Erstbegehung und Bericht» und das von Gesuchsteller und Energieberater unterschriebene Formular «St.Galler KMU-Energieberatung: Erstbegehung, Bericht und Umsetzungsbegleitung» spätestens zwölf Monate nach der Ausstellung der Zusicherung bei der eingereicht werden (Datum Poststempel). b) Die Zusicherung für den Umsetzungsanreiz wird ausgestellt, nachdem Vollständigkeit und Plausibilität des Berichts «St.Galler KMU-Energieberatung: Erstbegehung und Bericht» festgestellt worden sind. Für den Umsetzungsanreiz muss kein separates Gesuch gestellt werden. Eine Verlängerung der Zusicherungsfrist für diese Fördermassnahme ist nicht möglich. 2/7

3 Unterstützt werden Energieberatungen von anerkannten Energieberatern mit folgendem Mindestinhalt: a) Erstbegehung: Beurteilung vor Ort, erste Massnahmen werden in Absprache mit dem Auftraggeber umgesetzt. b) Erstellen eines Beratungsberichts: Der Beratungsbericht ist gemäss Musterbericht der Energieagentur St.Gallen GmbH und den von act oder EnAW entwickelten Grundlagen zu erstellen. Die Umsetzungsbegleitung zur St.Galler KMU-Energieberatung wird bei folgendem Mindestinhalt unterstützt: a) Besprechung des aktuellen Stands der Umsetzung b) Unterstützung des Gesuchstellers bei der Umsetzung von Massnahmen Wird die Umsetzungsbegleitung nicht gewünscht, wird nur der Beitrag für die Erstbegehung und den Bericht ausbezahlt. Der Umsetzungsanreiz wird unterstützt, wenn die Massnahmen a) über die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Mindestanforderungen hinausgehen b) im Beratungsbericht oder der Zielvereinbarung vorgeschlagen worden sind und eine Paybackzeit von vier oder mehr Jahren aufweisen c) -Umsetzung noch nicht begonnen worden ist d) nicht bei einer anderen Massnahme des kantonalen Energieförderungsprogramms geltend gemacht worden sind Abweichend von diesen im Bericht realisierte Massnahmen sind nicht förderungsberechtigt. Der Energieberater: a) hat vor der Durchführung der Energieberatung eine halbtägige Schulung der Energieagentur St.Gallen GmbH besucht b) nimmt jährlich an mindestens einem Erfahrungsaustausch-Treffen (Erfa) teil Die bietet die entsprechenden Veranstaltungen an. Sie führt eine Liste der anerkannten Energieberater. Für die Schulung zugelassen sind Energieberater, die durch act oder die EnAW akkreditiert sind. Falls weitere Organisationen entstehen, die eine gleichwertige Methodik anwenden, können diese durch das Amt für Wasser und Energie zugelassen werden. Die erneute Förderung einer St.Galler KMU-Energieberatung ist frühestens fünf Jahre nach Abschluss der vorangegangenen St.Galler KMU-Energieberatung möglich. 3/7

4 Dem Gesuchsteller dürfen vom Energieberater für die St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden. Zusätzliche oder weiterführende Leistungen sind von der Förderung ausgeschlossen und mit dem Kunden separat zu vereinbaren. Sie sind von der geförderten Beratung abzugrenzen. 5. Erläuterung von Begriffen Jährlicher Elektrizitätsbedarf: Bei Eigenbedarf der selbst produzierten Elektroenergie (z.b. Photovoltaik) ist die selbst genutzte Elektroenergie zum Elektrizitätsbedarf gemäss EVU-Rechnung anrechenbar(summarisch). 6. Benötigte Unterlagen Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: Unterschriftenformular Situationsplan Elektrizitätsverbrauch (Rechnung EVU) Wenn eine freiwillige Zielvereinbarung (s. Kapitel 8) mit act oder EnAW erarbeitet oder abgeschlossen worden ist, reichen Sie bitte ein Gesuch für Zielvereinbarung mit folgenden Unterlagen ein: Unterschriftenformular Zielvereinbarung (Deckblatt und unterzeichnete Seiten) Bericht zum Energie-Checkup mit Tabelle der Umsetzungsmassnahmen 7. Beitragssätze KMU-Energieberatung, Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz Der Beitrag beläuft sich einschliesslich allfälliger Mehrwertsteuer auf: a) Fr. 1'300. für die KMU-Energieberatung mit Erstbegehung vor Ort und Erstellen des Berichts b) Fr für die nachfolgende Umsetzungsbegleitung zur KMU-Energieberatung c) Die Höhe des Umsetzungsanreizes bemisst sich an der erwarteten Energieeinsparung, die mit den anrechenbaren Massnahmen in einem vollen Betriebsjahr erreicht wird. Der Beitrag beläuft sich auf 30 Rappen je eingesparte kwh. Der Förderungsbeitrag wird auf die nächsten 100 Franken aufgerundet. Bei der Auszahlung werden nur umgesetzte Massnah men angerechnet. Es werden nur Förderungsbeiträge ausbezahlt, die nicht weniger als Fr betragen. Die Beitragshöhe ist auf Fr. 30'000. je Betriebsstätte begrenzt. Teilzahlungen können auf Antrag geleistet werden, wenn der Betrag der Teilzahlung mehr als Fr. 3'000. beträgt. 4/7

5 Schematischer Ablauf der zweiteiligen Förderungsmassnahme St.Galler KMU-Energieberatung: 5/7

6 8. Freiwillige Zielvereinbarung Betriebsstätten, für die eine freiwillige Zielvereinbarung mit act 1 oder EnAW 2 erarbeitet oder abgeschlossen worden ist, erhalten einen Förderungsbeitrag für die Erstellung oder die Umsetzung der Zielvereinbarung. Dazu ist die Vereinbarung über die Erstellung der Zielvereinbarung oder die unterschriebene Zielvereinbarung einzureichen. Eine Zielvereinbarung muss zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung eine Restlaufzeit von nicht weniger als zwei Jahren und eine Mindestlaufzeit von insgesamt nicht weniger als fünf Jahren aufweisen. 1 act: Agentur Cleantech Schweiz. 2 EnAW: Energie-Agentur der Wirtschaft. 9. Abonnement «energo ADVANCED» Betriebsstätten und Objekte, für die mit dem Verein energo ein Betriebsoptimierungs-Abonnement «energo ADVANCED» besteht, erhalten einen Förderungsbeitrag für die Erstellung oder die Umsetzung des Abonnements. Dazu ist die Vereinbarung über die Erstellung des Abonnements oder das unterschriebene Abonnement einzureichen. Ein Abonnement muss zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung eine Restlaufzeit von nicht weniger als zwei Jahren und eine Mindestlaufzeit von insgesamt nicht weniger als drei Jahren aufweisen. 10. Beitragssätze Zielvereinbarung und Umsetzungsanreiz Der Beitrag beläuft sich einschliesslich allfälliger Mehrwertsteuer auf: a) Fr. 2'000. Für Betriebsstätten, für die eine freiwillige Zielvereinbarung mit act oder EnAW erarbeitet oder abgeschlossen worden ist. b) Die Höhe des Umsetzungsanreizes bemisst sich an der erwarteten Energieeinsparung in kwh, die mit den anrechenbaren Massnahmen in einem vollen Betriebsjahr erreicht wird. Der Beitrag beläuft sich auf 30 Rappen je eingesparte kwh. Der Förderungsbeitrag wird auf die nächsten 100 Franken aufgerundet. Bei der Auszahlung werden nur umgesetzte Massnahmen angerechnet. Es werden nur Förderungsbeiträge ausbezahlt, die nicht weniger als Fr betragen. Die Beitragshöhe ist auf Fr. 30'000. je Betriebsstätte begrenzt. Teilzahlungen können auf Antrag geleistet werden, wenn der Betrag der Teilzahlung mehr als Fr. 3'000. beträgt. 6/7

7 Schematischer Ablauf mit Zielvereinbarung: 11. Beitragssätze Abonnement «energo ADVANCED» Der Beitrag beläuft sich einschliesslich allfälliger Mehrwertsteuer auf: Fr. 2'000. für Betriebsstätten, für die mit dem Verein energo ein Betriebsoptimierungs-Abonnement «energo ADVANCED» besteht. Schematischer Ablauf mit Abonnement «energo ADVANCED»: 7/7

St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz

St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz Wegleitung zur Förderungsmassnahme St.Galler KMU-Energieberatung mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge

Mehr

Energieberatung Landwirtschaft mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz

Energieberatung Landwirtschaft mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz Wegleitung zur Förderungsmassnahme Energieberatung Landwirtschaft mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge

Mehr

Energieberatung Landwirtschaft mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz

Energieberatung Landwirtschaft mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz Wegleitung zur Förderungsmassnahme Energieberatung Landwirtschaft mit Umsetzungsbegleitung und Umsetzungsanreiz 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge

Mehr

«Betriebsoptimierung Energie mit Umsetzungsbegleitung für KMU, Dienstleistungsbauten und Mehrfamilienhäuser»

«Betriebsoptimierung Energie mit Umsetzungsbegleitung für KMU, Dienstleistungsbauten und Mehrfamilienhäuser» Wegleitung zur Förderungsmassnahme Betriebsoptimierung Energie mit Umsetzungsbegleitung für KMU, Dienstleistungsbauten und Mehrfamilienhäuser 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen,

Mehr

«Betriebsoptimierung Energie mit Umsetzungsbegleitung für KMU, Dienstleistungsbauten und Mehrfamilienhäuser»

«Betriebsoptimierung Energie mit Umsetzungsbegleitung für KMU, Dienstleistungsbauten und Mehrfamilienhäuser» Wegleitung zur Förderungsmassnahme Betriebsoptimierung Energie mit Umsetzungsbegleitung für KMU, Dienstleistungsbauten und Mehrfamilienhäuser 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen,

Mehr

Gebäudemodernisierung mit Konzept

Gebäudemodernisierung mit Konzept Wegleitung zur Förderungsmassnahme Gebäudemodernisierung mit Konzept 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge zur Massnahme «Gebäudemodernisierung mit Konzept»

Mehr

Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen

Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen Wegleitung zur Förderungsmassnahme Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge zur Massnahme

Mehr

Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen

Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen Wegleitung zur Förderungsmassnahme Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge zur Massnahme

Mehr

Gebäudemodernisierung mit Konzept

Gebäudemodernisierung mit Konzept Wegleitung zur Förderungsmassnahme Gebäudemodernisierung mit Konzept 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge zur Massnahme «Gebäudemodernisierung mit Konzept»

Mehr

Wärmedämmung von Einzelbauteilen

Wärmedämmung von Einzelbauteilen Wegleitung zur Fördermassnahme Wärmedämmung von Einzelbauteilen 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge zur Massnahme «Wärmedämmung mit Einzelmassnahme»

Mehr

Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz

Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz 490.0 Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz Vom 5. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Kantonsverfassung vom 7. Mai

Mehr

Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement

Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement vom 21. Juni 2016 geändert durch 1. Nachtrag vom 29. August 2016 geändert durch 2. Nachtrag vom 20. Dezember 2016 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art.3

Mehr

Richtlinien über die Energie-Fördermassnahmen der Gemeinde Rorschacherberg

Richtlinien über die Energie-Fördermassnahmen der Gemeinde Rorschacherberg Richtlinien über die Energie-Fördermassnahmen der Gemeinde Rorschacherberg Vom Gemeinderat beschlossen am 19. März 2019 In Kraft ab 4. April 2019 Der Gemeinderat Rorschacherberg erlässt unter dem Vorbehalt

Mehr

Stromeffizienzprogramm Schwyz und Solothurn

Stromeffizienzprogramm Schwyz und Solothurn 20.03.2018 Seite 1/5 Allgemeine Förderbedingungen (gültig ab 20.3.2018) 1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge aus dem Stromeffizienzprogramm. Gegen die Ablehnung eines Gesuchs kann kein Rekurs

Mehr

Gesuch für Förderbeitrag Fernwärme 2017 Ökofonds-Förderprogramm der Stadt Bern und von Energie Wasser Bern

Gesuch für Förderbeitrag Fernwärme 2017 Ökofonds-Förderprogramm der Stadt Bern und von Energie Wasser Bern Product Management & Support Verkauf Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 321 36 54 www.ewb.ch Ökofonds-Förderprogramm der Stadt Bern und von Energie Wasser Bern Netzanschluss Fernwärme:

Mehr

Energieförderung im Kanton St.Gallen. Gebäudemodernisierung mit Konzept

Energieförderung im Kanton St.Gallen. Gebäudemodernisierung mit Konzept Energieförderung im Kanton St.Gallen Gebäudemodernisierung mit Konzept Stand Januar 2017 Der detaillierte Beratungsbericht die Grundlage für energetische Gebäudemodernisierungen Eine Gebäudemodernisierung

Mehr

KMU-Energieeffizienz-Programm der Energieagentur St.Gallen. Beratungsbericht

KMU-Energieeffizienz-Programm der Energieagentur St.Gallen. Beratungsbericht KMU-Energieeffizienz-Programm der Energieagentur St.Gallen Beratungsbericht BO Betriebsoptimierung BO 00001 KE Energieberatung KMU KE 00001 Unternehmen Objektstandort Energieberater KMU AG gleich wie Unternehmen

Mehr

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus 84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz

Mehr

Gesuch für Förderbeitrag Sonnenkollektoranlagen 2017

Gesuch für Förderbeitrag Sonnenkollektoranlagen 2017 Gesamtenergiedienstleistungen Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 321 36 54 www.ewb.ch n 2017 Ökofonds-Förderprogramm der Stadt Bern und von Sonnenkollektoranlagen: sechs Schritte zum Förderbeitrag

Mehr

Reglement über den Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz (Energiefonds) vom 4. Dezember 2014

Reglement über den Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz (Energiefonds) vom 4. Dezember 2014 Reglement über den Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz (Energiefonds) vom 4. Dezember 04 Ausgabe 08 Reglement über den Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien und

Mehr

KMU-Energieeffizienz-Programm der Energieagentur St.Gallen. Beratungsbericht

KMU-Energieeffizienz-Programm der Energieagentur St.Gallen. Beratungsbericht KMU-Energieeffizienz-Programm der Energieagentur St.Gallen Beratungsbericht BO Betriebsoptimierung BO 00000 Unternehmen Objektstandort Energieberater KMU AG gleich wie Unternehmen Energieberatungs GmbH

Mehr

Gesuch für Förderbeitrag Wärmepumpenboiler 2016

Gesuch für Förderbeitrag Wärmepumpenboiler 2016 Vertrieb Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 321 36 54 www.ewb.ch 2016 Förderprogramm ProKilowatt und Förderprogramm Wärmepumpenboiler: sechs Schritte zum Fördergeld Informieren Prüfen

Mehr

Verordnung für Förderbeiträge an Produktionsanlagen für erneuerbare Energien Projekte für Energiesparmassnahmen Projekte wie Energiestadt Melchnau

Verordnung für Förderbeiträge an Produktionsanlagen für erneuerbare Energien Projekte für Energiesparmassnahmen Projekte wie Energiestadt Melchnau Versorgungswerke Melchnau (VWM) Verordnung für Förderbeiträge an Produktionsanlagen für erneuerbare Energien Projekte wie Energiestadt Melchnau Genehmigt durch den Gemeinderat Melchnau am: 07.03.2016 und

Mehr

Stromeffizienzprogramm Zürich

Stromeffizienzprogramm Zürich 1/5 Allgemeine Förderbedingungen (gültig ab 1.2.2016) 1. Der Fördergegenstand befindet sich in einem Gebäude im Gebiet des Kantons Zürich. 2. Förderbeiträge können nur so lange gewährt werden, bis das

Mehr

Energieeffizienz im KMU Beispiel Kanton St.Gallen. 7. April 2017, 3. Energietag in Südtirol Philipp Egger, Geschäftsleiter

Energieeffizienz im KMU Beispiel Kanton St.Gallen. 7. April 2017, 3. Energietag in Südtirol Philipp Egger, Geschäftsleiter Energieeffizienz im KMU Beispiel Kanton St.Gallen 7. April 2017, 3. Energietag in Südtirol Philipp Egger, Geschäftsleiter Weltsolarpreis 2016 in St.Gallen Bertrand Piccard, André Borschberg Quelle: Schweizer

Mehr

Verordnung über die Förderung erneuerbarer Energien und rationeller Energienutzung (Förderprogramm Energie)

Verordnung über die Förderung erneuerbarer Energien und rationeller Energienutzung (Förderprogramm Energie) Verordnung über die Förderung erneuerbarer Energien und rationeller Energienutzung (Förderprogramm Energie) vom 28. November 2001 (Stand vom 1. Januar 2019) Zuständige Behörde Stadtrat Kriens Gültig ab

Mehr

der Einwohnergemeinde Entlebuch

der Einwohnergemeinde Entlebuch Richtlinien zum Förderprogramm Energie der Einwohnergemeinde Entlebuch vom 1. Januar 2008 revidiert am 1. April 2016 Richtlinien zum Förderprogramm Energie 2 Die vorliegenden Richtlinien enthalten die

Mehr

PEIK PEIK. Die KMU-Plattform für Energieeffizienz. Informationsveranstaltung Zentralschweiz Hochschule Luzern, Horw, 24.

PEIK PEIK. Die KMU-Plattform für Energieeffizienz. Informationsveranstaltung Zentralschweiz Hochschule Luzern, Horw, 24. PEIK Die KMU-Plattform für Energieeffizienz Informationsveranstaltung Zentralschweiz Hochschule Luzern, Horw, 24. November 2016 PEIK Ausgangslage 100% 10% 2 Kleine Verbraucher 80% 30% Freiwillig 400 000

Mehr

So finanzieren Sie ein Projekt aus dem Ebm Energy Fund

So finanzieren Sie ein Projekt aus dem Ebm Energy Fund Reglement betreffend Vergabung von Förderbeiträgen aus dem EBM Energiefonds A. Gegenstand und Zweck Die EBM fördert die sparsame und rationelle Energieverwendung sowie die umweltfreundliche Elektrizitätserzeugung

Mehr

Gemeinde Horgen. Förderreglement KEV-Überbrückung. vom 1. Januar 2013

Gemeinde Horgen. Förderreglement KEV-Überbrückung. vom 1. Januar 2013 Förderreglement KEV-Überbrückung vom 1. Januar 2013 1 Seite 2 von 5 1 Grundsatz Wer eine Stromerzeugungsanlage für erneuerbare Energien von mindestens 10 kw p in der Gemeinde Horgen erstellt und sie für

Mehr

Richtlinie des Stadtrates zur Förderung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie alternativer Mobilität

Richtlinie des Stadtrates zur Förderung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie alternativer Mobilität Stadt Aarau 7.6- Richtlinie des Stadtrates zur Förderung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie alternativer Mobilität Vom 7. März 006 (Stand. April 006) Zweck und Geltungsbereich Diese Richtlinie

Mehr

Energieeffizienz im Unternehmen

Energieeffizienz im Unternehmen Energieeffizienz im Unternehmen Partner von, Mitglied der Geschäftsleitung April 2018 Agenda 1. ÜBER UNS 2. GESETZLICHER RAHMEN 3. DIE ZIELVEREINBARUNG: IN SECHS SCHRITTEN ENERGIE UND KOSTEN SPAREN 2 Mitglied

Mehr

Stipendiengesuch Musikschule (gemäss Stipendienverordnung der Einwohnergemeinde Zollikofen vom 18. August 2008)

Stipendiengesuch Musikschule (gemäss Stipendienverordnung der Einwohnergemeinde Zollikofen vom 18. August 2008) Stipendiengesuch Musikschule (gemäss Stipendienverordnung der Einwohnergemeinde Zollikofen vom 8. August 2008) Bewerber/in (Schüler/in) Name / Vorname Adresse PLZ, Wohnort Geburtsdatum Instrument Eltern

Mehr

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle 1 Vorgehen Schritt 1 Einreichen des Gesuchs Einreichung dieses vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchformulars

Mehr

ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN

ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN ENERGIEFÖRDERRICHTLINIEN Richtlinien zur Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger 02 Der Gemeinderat Baar erlässt, gestützt auf 84 des Gemeindegesetzes und Artikel 20 der

Mehr

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag für den Ersatz einer Ölheizung durch eine effiziente Wärmepumpen Heizung 1 Vorgehen Schritt 1 Einreichen des Gesuchs Einreichung des vollständig

Mehr

Reglement Förderprogramm Energie Winterthur

Reglement Förderprogramm Energie Winterthur Reglement Förderprogramm Energie Winterthur vom 23.05.2018 Reglement Förderprogramm Energie Winterthur vom 23.05.2018 Gestützt auf 49 ter Verordnung vom 27. Juni 2011über die Abgabe von Elektrizität (VAE)

Mehr

Förderprogramm Energie Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Förderbedingungen / Vorgehensweise / Gesuchsformular

Förderprogramm Energie Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Förderbedingungen / Vorgehensweise / Gesuchsformular Stadtbauamt Version 01.Juni 2017 Förderprogramm Energie Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Förderbedingungen / Vorgehensweise / Gesuchsformular Was ist der GEAK? Der GEAK ist der offizielle Gebäudeenergieausweis

Mehr

Schuleigenes Programm zur G+P an den Sek II Schulen - Factsheet. Gesundheitsgesetz vom 16. Oktober 2002 (GesG, SRSZ ); 9 Abs.

Schuleigenes Programm zur G+P an den Sek II Schulen - Factsheet. Gesundheitsgesetz vom 16. Oktober 2002 (GesG, SRSZ ); 9 Abs. Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Gesundheitsversorgung Kollegiumstrasse 28 Postfach 2161 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 65 Telefax 041 819 20 49 Schuleigenes Programm zur G+P an den

Mehr

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO 2-Verordnung) Änderung vom 22. Juni 2016 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die CO 2-Verordnung vom 30. November 2012 1 wird wie folgt geändert:

Mehr

Energie-Förderbeiträge Stadt Steckborn

Energie-Förderbeiträge Stadt Steckborn Beitragsreglement Energie-Förderbeiträge Stadt Steckborn Ausgabe 2015 Version 01.09.2015! Seite 1 von 5 I. Allgemeines Art. 1 Dieses Reglement regelt das Verfahren für Gemeindebeiträge an Massnahmen zur

Mehr

Richtlinien Energiefonds Region Obertoggenburg Energie im Einklang. Regionale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken

Richtlinien Energiefonds Region Obertoggenburg Energie im Einklang. Regionale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken Richtlinien Energiefonds Region Obertoggenburg Energie im Einklang Regionale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken Energiekommission Region Obertoggenburg Version Dezember 2017 Richtlinien Energiefonds

Mehr

Erfahrungen aus der Industrie: Effizienz lohnt sich

Erfahrungen aus der Industrie: Effizienz lohnt sich Erfahrungen aus der Industrie: Effizienz lohnt sich Andreas Rothen, act Cleantech Agentur 21.11.2017 Motor Summit 2017 Switzerland Mit Unterstützung von Cleantech Agentur Schweiz (act) Seit 2014 vom Bund

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981

Verordnung zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 Verordnung zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFV) 211.223.131 vom 15. Februar 2017 (Stand am 1. April 2017) Der Schweizerische

Mehr

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen

Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die CO2-Verordnung vom 30. November 2012 1 wird wie folgt geändert: Art. 9 Abs.

Mehr

Freiwillige Zielvereinbarungen für Unternehmen

Freiwillige Zielvereinbarungen für Unternehmen Freiwillige Zielvereinbarungen für Unternehmen Mit Zielvereinbarungen zu wirtschaftlicher Energieeffizienz Simon Bieri, act Cleantech Agentur Schweiz fmpro energy, 21. September 2016 Wer wir sind 3 Cleantech

Mehr

Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014

Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014 Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Stand Dezember 2014 Verwendungsnachweis (VN) und Zwischennachweis (ZN) werden in der KUMASTA-Förderdatenbank erstellt und postalisch mit gültiger Unterschrift

Mehr

Gebäude erneuern - Energieverbrauch reduzieren Energieberatungen im Kanton Nidwalden. Gründe für eine Energieberatung

Gebäude erneuern - Energieverbrauch reduzieren Energieberatungen im Kanton Nidwalden. Gründe für eine Energieberatung KANTON NIDWALDEN LANDWIRTSCHAFTS- UND UMWELTDIREKTION ENERGIEFACHSTELLE Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans Telefon 041 618 40 54, www.nw.ch Gebäude erneuern - Energieverbrauch reduzieren Energieberatungen

Mehr

Verordnung über die Förderbeiträge für Solaranlagen auf Gebäuden von evangelisch-reformierten Kirchgemeinden

Verordnung über die Förderbeiträge für Solaranlagen auf Gebäuden von evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Verordnung über die Förderbeiträge für Solaranlagen auf Gebäuden von evangelisch-reformierten Kirchgemeinden vom 8. März 0 (Stand am. Januar 07) Der Synodalrat, gestützt auf Art. 85 Abs., 60 und 76 Abs.

Mehr

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch zur Rückerstattung von Baubewilligungsgebühren für spezifische energetische Massnahmen

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch zur Rückerstattung von Baubewilligungsgebühren für spezifische energetische Massnahmen Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch zur Rückerstattung von Baubewilligungsgebühren für spezifische energetische Massnahmen 1 Vorgehen Einleitung Baubewilligungsgebühren für spezifische energetische

Mehr

Beratungsangebote von Energie Schweiz

Beratungsangebote von Energie Schweiz Beratungsangebote von Energie Schweiz 16. Januar 2018 2 Industrie und Dienstleistung: Stellenwert Energieverbrauch in Industrie und Dienstleistungen 2016: Endverbrauch 297 820 TJ oder 34.8 % des Gesamtverbrauchs

Mehr

Förderung von Nah- und Fernwärmeprojekten im Rahmen des HFM 2015

Förderung von Nah- und Fernwärmeprojekten im Rahmen des HFM 2015 Infoblatt zum Ausfüllen des Formulars Förderung von Nah- und Fernwärmeprojekten im Rahmen des HFM 2015 1. Einleitung Die Umsetzung der Förderung im Fernwärmebereich mit Mitteln aus der CO₂-Abgabe ist komplexer

Mehr

Umsetzung des Grossverbrauchermodells

Umsetzung des Grossverbrauchermodells Umsetzung des Grossverbrauchermodells Ziele und Bedeutung für die Berner Wirtschaft Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) Christian Glauser, Projektleiter Energieversorgung Bern, PostFinance-Arena,

Mehr

Fördergesuche

Fördergesuche Fördergesuch Energie Fördergesuche 2019-2021 Die detaillierten Bestimmungen zum Förderprogramm sind im «Förderreglement Energie 2019-2021» vom 1. Januar 2019 geregelt. VORGEHEN Schritt 1 Einreichung des

Mehr

Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Verordnung des WBF über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vom 3. Juni 2016 (Stand am 1. Juli 2016) Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Mehr

Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis. Kommunale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken

Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis. Kommunale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis Kommunale Potenziale nutzen CO 2 Ausstoss senken Gemeinderat Schänis Erlass vom 31. Januar 2018 Der Gemeinderat Schänis erlässt gestützt

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich Sport der Gemeinde Riehen

Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich Sport der Gemeinde Riehen Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich Sport der Gemeinde Riehen 1. Allgemeines 1.1 Grundlagen 1.1.1 Reglement für die Fachkommission zur Förderung von Aktivitäten im Bereich Sport der Gemeinde

Mehr

Ergänzungen im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung KBFHG

Ergänzungen im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung KBFHG Ergänzungen im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung KBFHG Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) Verordnung über Finanzhilfen für

Mehr

Umsetzung des Grossverbrauchermodells

Umsetzung des Grossverbrauchermodells Umsetzung des Grossverbrauchermodells Information durch das Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) Christian Glauser, Projektleiter Energieversorgung Bern, 21. April 2015 www.be.ch/grossverbraucher

Mehr

Verordnung für die. Förderbeiträge an Produktionsanlagen für er neuerbare Energien. Versorgungswerke Meichnau (VWM)

Verordnung für die. Förderbeiträge an Produktionsanlagen für er neuerbare Energien. Versorgungswerke Meichnau (VWM) Versorgungswerke Meichnau (VWM) Verordnung für die Förderbeiträge an Produktionsanlagen für er neuerbare Energien Genehmigt durch den Gemeinderat Meichnau am: 01. September 2014. Der Gemeinderat Melchnau

Mehr

Energieförderung im Kanton St.Gallen

Energieförderung im Kanton St.Gallen Energieförderung im Kanton St.Gallen Stand Januar 2017 gedruckt auf Refutura 120 g/m 2, 100% Altpapier, FSC-zertifiziert, CO2-neutral Was wird unterstützt? Der Kanton St.Gallen unterstützt mit seinem Förderungsprogramm

Mehr

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung?

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung? Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung? Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Inhalt einer Ausschreibung ( 12 VIVöB) 3. Ausschreibungsunterlagen

Mehr

Förderprogramm Energie Winterthur Fördergesuch - Ersatz von Gas-Heizungen durch Wärmepumpen-Heizungen

Förderprogramm Energie Winterthur Fördergesuch - Ersatz von Gas-Heizungen durch Wärmepumpen-Heizungen Förderprogramm Energie Winterthur Fördergesuch - Ersatz von Gas-Heizungen durch Wärmepumpen-Heizungen in Gas-Rückbau-Gebieten 1 Vorgehen Schritt 1 Einreichen des Gesuchs Einreichung des vollständig ausgefüllten

Mehr

ibk Industrielle Betriebe Kloten

ibk Industrielle Betriebe Kloten Förderprogramm Reglement Leistungen und Bedingungen für energieeffiziente Haushaltgeräte, Erdgasheizungen und individuelle Mobilität l. Einleitung Das Reglement beschreibt die Leistungen, die Bedingungen

Mehr

Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten

Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten (Fahrten-Kontingentsverordnung) vom 1. November 2000 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 4 und 5 des Verkehrsverlagerungsgesetzes

Mehr

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV)

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV) 4. Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV) vom. Mai 08 (Stand. Januar 08). Allgemeine Bestimmung Zuständigkeit Zuständiges Departement im Sinne des Gesetzes

Mehr

Reglement Effizienzprogramm von CKW und ProKilowatt. Gültig ab 1. Januar 2014

Reglement Effizienzprogramm von CKW und ProKilowatt. Gültig ab 1. Januar 2014 Reglement Effizienzprogramm von CKW und ProKilowatt Gültig ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 1.1 Zuständigkeiten 3 1.2 Fördergesuch einreichen 3 1.3 Fristen 4 1.4 Bewilligung

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE AUSRICHTUNG VON DENKMALPFLEGEBEITRÄGEN

VERORDNUNG ÜBER DIE AUSRICHTUNG VON DENKMALPFLEGEBEITRÄGEN Nr. B1.C.3.3 Ausgabe vom 5. Mai 2015 VERORDNUNG ÜBER DIE AUSRICHTUNG VON DENKMALPFLEGEBEITRÄGEN (Subventionsverordnung Denkmalpflege) www.uster.ch Seite 1 B1.C.3.3 Subventionsverordnung Denkmalpflege INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten

Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten Verordnung über die Kontingente für 40-Tonnen- sowie Leer- und Leichtfahrten (Fahrten-Kontingentsverordnung) vom 1. November 2000 (Stand am 14. Januar 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die

Mehr

Stadt. Luzern. Verordnung über den Stipendienfonds. Der Stadtrat von Luzern, vom 14. April 2010

Stadt. Luzern. Verordnung über den Stipendienfonds. Der Stadtrat von Luzern, vom 14. April 2010 Luzern Stadt Systematische Rechtssammlung Nr..7... Ausgabe vom. August 00 Verordnung über den Stipendienfonds vom. April 00 Der Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art. 8 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern

Mehr

Nr. 710 Natur- und Landschaftsschutzverordnung * (NLV) vom 4. Juni 1991 (Stand 1. Januar 2017)

Nr. 710 Natur- und Landschaftsschutzverordnung * (NLV) vom 4. Juni 1991 (Stand 1. Januar 2017) Nr. 70 Natur- und Landschaftsschutzverordnung * (NLV) vom 4. Juni 99 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 55 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 8. September

Mehr

Energiefondsreglement

Energiefondsreglement Energiefondsreglement Version 2.1 - Vom Gemeinderat in 1. Lesung genehmigt am 13. Oktober 2015. - Vom Gemeinderat in 2. Lesung am 10. November 2015 zur Kenntnis genommen. - Vom Gemeinderat am 24. Mai 2016

Mehr

Grossverbrauchermodell Kanton Aargau Informationsveranstaltung

Grossverbrauchermodell Kanton Aargau Informationsveranstaltung DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Grossverbrauchermodell Kanton Aargau Informationsveranstaltung 12. Juni 2018 Agenda Begrüssung & Einführung durch den Kanton (Werner Leuthard) Vorstellung der verschiedenen

Mehr

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung vom 9. Dezember 2002 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 2002 1 über Finanzhilfen

Mehr

Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen

Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen Gültig ab. Januar 06 Der Gemeinderat Amsoldingen erlässt folgende Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen I. Beiträge an /Parteien Zweck Art. Der

Mehr

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Änderung vom 10. Dezember 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 9. Dezember 2002 1 über Finanzhilfen für

Mehr

Checkliste Antragstellung. Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von. Energieberatungen im Mittelstand

Checkliste Antragstellung. Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von. Energieberatungen im Mittelstand Checkliste Antragstellung Energieberatungen im Mittelstand Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand Ablauf des Förderverfahrens Energieberatungen

Mehr

Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen. Gültig ab 1. Januar 2015

Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen. Gültig ab 1. Januar 2015 Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen Gültig ab 1. Januar 2015 Der Gemeinderat Stocken-Höfen erlässt folgende Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen I. Beiträge an einheimische Vereine

Mehr

Gemeinde Horgen. Förderreglement. energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energie. vom 1. Januar 2014

Gemeinde Horgen. Förderreglement. energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energie. vom 1. Januar 2014 Förderreglement energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energie vom 1. Januar 2014 1 Seite 2 von 8 I Generelle Bestimmungen 1 Ziele Anlehnend an den energiepolitischen Zielen von Bund und Kanton schafft

Mehr

Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand

Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand Gegenüberstellung der Richtlinien 2015 und 2017 Mit Datum vom 11.Oktober 2017 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 07.11.2017) hat das

Mehr

Verordnung über die Berufsbildung

Verordnung über die Berufsbildung Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) Änderung vom 15. September 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003 1 wird wie

Mehr

Reglement Förderprogramm Küchenlüftung. Ein Energieeffizienzprogramm von hotelleriesuisse. Gültig ab 1. November 2015

Reglement Förderprogramm Küchenlüftung. Ein Energieeffizienzprogramm von hotelleriesuisse. Gültig ab 1. November 2015 Reglement Förderprogramm Küchenlüftung Ein Energieeffizienzprogramm von hotelleriesuisse Gültig ab 1. November 2015 hotelleriesuisse Monbijoustrasse 130 Postfach CH-3001 Bern Telefon +41 31 370 41 11 Fax

Mehr

Wegleitung für Gesuchstellende

Wegleitung für Gesuchstellende Wegleitung für Gesuchstellende 1. Grundlage und Zweck Der Verein ROKJ Limmattal hat sich zum Ziel gesetzt, wirtschaftlich und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche im Limmattal zu unterstützen.

Mehr

Wegleitung für Gesuchstellende

Wegleitung für Gesuchstellende Wegleitung für Gesuchstellende 1. Grundlage und Zweck Der Verein ROKJ Limmattal hat sich zum Ziel gesetzt, wirtschaftlich und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche im Limmattal zu unterstützen.

Mehr

Prämienverbilligung 2016

Prämienverbilligung 2016 Prämienverbilligung 2016 Informationen - Berechnungshilfe 2 Prämienverbilligung 2016 Allgemeines Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten.

Mehr

Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung

Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung HINWEIS: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, d. h. vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages in Bezug auf die zu

Mehr

Abgabe der Steuererklärung 140 Nr. 2

Abgabe der Steuererklärung 140 Nr. 2 Solothurner Steuerbuch Abgabe der Steuererklärung 40 Nr. Gesetzliche Grundlagen 40 StG I. Verfahrenspflichten. Mitwirkung des Steuerpflichtigen a) Steuererklärung Die Steuerpflichtigen werden alljährlich

Mehr

Gebäude erneuern - Energieverbrauch reduzieren Energieberatungen im Kanton Nidwalden

Gebäude erneuern - Energieverbrauch reduzieren Energieberatungen im Kanton Nidwalden KANTON NIDWALDEN LANDWIRTSCHAFTS- UND UMWELTDIREKTION ENERGIEFACHSTELLE Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans Telefon 041 618 40 54, www.nw.ch Gebäude erneuern - Energieverbrauch reduzieren Energieberatungen

Mehr

EKZ Förderprogramm Energieeffiziente Haushaltsgeräte

EKZ Förderprogramm Energieeffiziente Haushaltsgeräte Reglement EKZ Förderprogramm Energieeffiziente Haushaltsgeräte Förderansätze und Bedingungen Version vom 31. März 2017 Inhalt 1 Einleitung 3 2 Aktion für Kunden Energieeffiziente Haushaltsgeräte 3 2.1

Mehr

Das Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können.

Das Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können. Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung * vom 0. November 0 (Stand. Januar 04) 64.40 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 65 Absatz des Steuergesetzes (StG) vom 30. Oktober

Mehr

Reglement. EKZ Förderprogramm. Aktion für Kunden Energieeffizientes Waschen und Trocknen

Reglement. EKZ Förderprogramm. Aktion für Kunden Energieeffizientes Waschen und Trocknen Reglement EKZ Förderprogramm Aktion für Kunden Energieeffizientes Waschen und Trocknen Förderansätze und Bedingungen Version vom 2. Februar 2016 1 Einleitung 3 2 Aktion für Kunden Energieeffizientes Waschen

Mehr