Belästigung kann jede/jeden treffen- was tun? Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Linz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Belästigung kann jede/jeden treffen- was tun? Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Linz"

Transkript

1 Belästigung kann jede/jeden treffen- was tun?

2 Schutz der Integrität einer Person

3 Schutz der Integrität einer Person

4 Definition von Belästigung (1) Eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts liegt vor, wenn die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter auf sonstige Art belästigt wird durch Dritte auf sonstige Art belästigt wird oder durch Dritte auf sonstige Art belästigt wird und der Vertreter des Dienstgebers es schuldhaft unterlässt, eine angemessene Abhilfe zu schaffen. Eine sonstige Belästigung liegt vor, wenn unerwünschte geschlechtsbezogene Verhaltensweisen, die keine sexuelle Belästigung darstellen, gegenüber einer Person gesetzt werden und bezwecken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

5 Definition von Belästigung (2) Eine Diskriminierung liegt auch vor bei Anweisung zur sonstigen Belästigung einer Person oder bei jeder durch Zurückweisung oder Duldung einer sonstigen Belästigung durch die betroffene Person bedingten nachteiligen Behandlung Es ist nicht entscheidend, was die Belästigerin bzw. der Belästiger beabsichtigt, versteht, denkt oder meint, sondern was die/der Belästigte subjektiv empfindet. Die persönliche Schmerzgrenze ist entscheidend!

6 Definition von Belästigung (3) Geschlechtsbezogene Belästigungen sind auf das Geschlecht, die Geschlechterrolle oder den Familienstand bezogene, abwertende Äußerungen oder Handlungen, die für die betroffene Person unerwünscht sind und ein feindseliges oder entwürdigendes und demütigendes Umfeld schaffen

7 Beispiele für geschlechtsbezogene Belästigung Verbale Äußerungen oder Gesten zu oder über eine Person oder eine Personengruppe, die auf Geschlechterstereotypen beruhen z.b. Alle Frauen/Männer sind deppert. Schätzchen, das kannst du ja gar nicht können. Zuteilung von Arbeitsaufgaben auf Grund von Geschlechterstereotypen z.b. Geh, Mathematik und Technik ist nur was für richtige Männer, Alles was Frauen können, ist Kaffee kochen, Autofahren geht gar nicht, eh klar eine Frau Frauen- bzw. männerfeindliche sowie homo-, bi-, trans- oder interfeindliche Witze Anbringen oder verbreiten von Pinup-Fotos und Kalendern

8 Beispiele für geschlechtsbezogene Belästigung Unerwünschte entwürdigende Äußerungen und Beleidigungen in Bezug auf Familienstand, Vereinbarkeit, Geschlecht, Aussehen/Figur; Verhalten, sexueller Orientierung Berührungen und Annäherungen, die als unangenehm und ungewollt empfunden werden könnten Verfolgung von Frauen oder Männern innerhalb und außerhalb des Betriebes (Stalking)

9 Wer kann Verursacherin/ Verursacher sein? Vorgesetzte Arbeitgeberin/ Arbeitgeber, indem unterlassen wird, Abhilfe zu schaffen Kolleginnen/ Kollegen Dritte außerhalb eines Arbeitsverhältnisses (Besucherinnen/Besucher, Kundinnen/Kunden etc.)

10 Folgen (1) Folgen für die/ den Betroffene(n) Verlust des Selbstwertgefühls Einschüchterung Erniedrigung Demütigung Gesundheitsprobleme (Schlafstörungen, psychische Beeinträchtigung, depressive Verstimmungen etc.) Folgen auf das direkte Arbeitsumfeld (Kolleginnen/Kollegen der Abteilung/des Team/ der Station) Verunsicherung und Irritation durch Gerüchte Eskalationen

11 Folgen (2) Folgen für die betriebliche Ebene Beeinträchtigung der Zusammenarbeit Schlechtes Arbeitsklima auf Grund von Verunsicherung und Misstrauen Anstieg von gesundheitsbedingten Abwesenheiten Mehrkosten durch Personalersatz und Erfahrungsverlust Innere Kündigung und Verringerung der Arbeitsqualität Folgen für die Belästigerin/ den Belästiger Arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen und Schadenersatzansprüche

12 Richtig reagieren Was können Sie als betroffene Person tun? Ansprechen der persönlichen Grenzverletzungen Kommunizieren Sie sehr klar, dass Sie weitere Schritte setzen werden, falls das Verhalten nicht eingestellt wird Notieren Sie den Vorfall ( Datum, Ort Uhrzeit) Wann, wo, wie und was ist vorgefallen? Was wurde wem angetan und was wurde gesagt. Erfolgt keine Änderung bzw. Einstellung des belästigenden Verhaltens Fordern Sie die Person schriftlich auf, ihr Verhalten zu ändern Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf Holen Sie Unterstützung und Hilfe bei Anlaufstellen Kontaktieren Sie auch mögliche Zeuginnen/ Zeugen Was müssen Sie als Führungskraft tun? Information und Aufklärung zu den Themen Gutes wertschätzendes Arbeitsumfeld und Arbeitsklima Überprüfen der eigenen Werthaltungen und Verhaltensweisen Sensibilisieren der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Klare Kommunikation

13 Richtig reagieren Was können Sie als Kollegin/ Kollege tun? Schauen Sie nicht weg Solidarisieren Sie sich Sprechen Sie die Belästigerin/ den Belästiger direkt an z.b. Lassen Sie das! Merken Sie nicht, dass sie/er das ablehnt und nicht will.. Lachen Sie nicht, wenn Kolleginnen/ Kollegen sich über eine Frau oder einen Mann verächtlich äußern (impliziert Zustimmung und Bestärkung). Sprechen Sie im Kreis der Kolleginnen und Kollegen offen das Thema Belästigung/Diskriminierung an. Lassen Sie sich aber nicht abschrecken, denn oft wird darüber gelacht.

14 Ansprechpartnerin Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt LINZ Patricia Kurz-Khattab PMPH ARH Stock, Zimmer 450 Tel: 0732/7070/1266 oder 0664/

15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Prof. dr. dieter horns Sexuelle diskriminierung und belästigung am arbeitsplatz

Prof. dr. dieter horns Sexuelle diskriminierung und belästigung am arbeitsplatz Prof. dr. dieter horns Sexuelle diskriminierung und belästigung am arbeitsplatz Sicherheitsbelehrung IExp Gleichstellung überblick Definition rechtliche Grundlage Empfehlungen Unterstützung Dritter 2 Warum

Mehr

Veranstaltung. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum

Veranstaltung. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum Veranstaltung Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum Frauen und Gleichstellung Mag.a Bernadette Pöcheim Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Arbeiterkammer Steiermark

Mehr

EMPFEHLUNG DER GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT

EMPFEHLUNG DER GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT Einleitung Sexuelle Belästigung in Fahrschulen vermeiden, bei Belästigungen gesetzeskonform handeln. Regelmäßig melden sich zumeist junge Frauen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die sich im Zusammenhang

Mehr

Pressekonferenz zum Start des Themenjahres. Berlin, 3. März 2015

Pressekonferenz zum Start des Themenjahres. Berlin, 3. März 2015 Pressekonferenz zum Start des Themenjahres Berlin, 3. März 2015 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 3 (Begriffsbestimmungen), Abs. 4 Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung ( ), wenn ein

Mehr

Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen

Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen seiner Rasse seiner ethnischen Herkunft seines Geschlechts seiner Religion oder Weltanschauung einer Behinderung seines Alters

Mehr

Wer darf im Bereich des Arbeitsrechts nicht gegen das AGG verstoßen?

Wer darf im Bereich des Arbeitsrechts nicht gegen das AGG verstoßen? Merkblatt für Mitarbeiter und Honorarkräfte Zielsetzung des Gesetzes Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen und Belästigungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen

Mehr

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Liebe Mitarbeiterin, Lieber Mitarbeiter, am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, Benachteiligungen

Mehr

SExUEllE belästigung gegenstrategien. verhaltensvorschläge für frauen und Männer

SExUEllE belästigung gegenstrategien. verhaltensvorschläge für frauen und Männer SExUEllE belästigung gegenstrategien verhaltensvorschläge für frauen und Männer Koordinationsstelle für Geschlechterstudien, Frauenforschung und Frauenförderung der Karl-Franzens-Universität Graz IMPRESSUM

Mehr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Zürich Departement / Institution / Behörde Vertrauensperson(en) Alle Mitarbeiterinnen und

Mehr

zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis ( ) sowie der Diakonie ( ) vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und den Geschäftsführer der Diakonie ( )

zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis ( ) sowie der Diakonie ( ) vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und den Geschäftsführer der Diakonie ( ) Dienstvereinbarung über partnerschaftliches und respektvolles Verhalten am Arbeitsplatz (Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung) zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis ( ) sowie der

Mehr

Respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen

Respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen Respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Mobbing sind erniedrigend und ein einschneidendes Erlebnis, weil sie die psychische und physische Integrität

Mehr

Senat II der Gleichbehandlungskommission. Anonymisiertes Prüfungsergebnis GBK II/37/07

Senat II der Gleichbehandlungskommission. Anonymisiertes Prüfungsergebnis GBK II/37/07 GBK II/37/07 Senat II der Gleichbehandlungskommission Anonymisiertes Prüfungsergebnis GBK II/37/07 Der Senat II der Gleichbehandlungskommission (GBK) beim Bundeskanzleramt hat über den von Herrn X (in

Mehr

NEIN! ZU SEXUELLER BELÄSTIGUNG. Universität St.Gallen

NEIN! ZU SEXUELLER BELÄSTIGUNG. Universität St.Gallen NEIN! ZU SEXUELLER BELÄSTIGUNG Universität St.Gallen ANRECHT AUF EIN UNBEEINTRÄCHTIGTES ARBEITSUMFELD Geschätzte Universitätsangehörige Geschätzte Studierende Verbale und körperliche Belästigungen verletzen

Mehr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein wertschätzender Umgang miteinander, ein offenes Gesprächsklima, Toleranz

Mehr

Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt an der Universität Kassel

Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt an der Universität Kassel Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt an der Universität Kassel 1 - Ziel der Richtlinie und Geltungsbereich (1) Die vorliegende Richtlinie hat

Mehr

Dienstanweisung. Die Senatorin für Finanzen. Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Dienstanweisung. Die Senatorin für Finanzen. Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Dienstanweisung Die Senatorin für Finanzen Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Impressum Herausgeberin: Die Senatorin für Finanzen Abteilung Personal- und Verwaltungsmanagement

Mehr

Gemäß der Arbeitsordnung ist jeder Werksangehörige verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Arbeitsklimas beizutragen.

Gemäß der Arbeitsordnung ist jeder Werksangehörige verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Arbeitsklimas beizutragen. Betriebsvereinbarung - Mobbing Präambel Eine Unternehmenskultur, die sich durch ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz auszeichnet, bildet die Basis für ein positives innerbetriebliches Arbeitsklima

Mehr

Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vom 20. Dezember 2010 2 Inhaltsverzeichnis 1. Schutz der persönlichen Integrität 3 2. Mobbing 3 3. Sexuelle

Mehr

Richtlinie der Heinrich-Heine-Universität zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt 2

Richtlinie der Heinrich-Heine-Universität zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt 2 NR. 41 2017 12. September 2017 INHALT SEITE Richtlinie der Heinrich-Heine-Universität zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt 2 HERAUSGEBER REDAKTION Die Rektorin der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL

Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL Schlüsselbegriffe Unmittelbare Diskriminierung Mittelbare Diskriminierung Belästigung Mit

Mehr

Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits Platz machen?

Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits Platz machen? Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits Platz machen? 1 1. Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sie sind nicht allein. Von 3 Frauen hat eine Frau sexuelle Belästigung am Arbeits

Mehr

IM FADENKREUZ: GEWALT AM ARBEITSPLATZ JOHANNA KLÖSCH I

IM FADENKREUZ: GEWALT AM ARBEITSPLATZ JOHANNA KLÖSCH I IM FADENKREUZ: GEWALT AM ARBEITSPLATZ JOHANNA KLÖSCH I 13.3.2019 GEWALT UND DIE FOLGEN Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr.3 WAS IST GEWALT? Gewalt am Arbeitsplatz ist: Eine Handlung, eine Begebenheit

Mehr

Sexuelle Belästigung Gegenstrategien. Verhaltensvorschläge für Frauen und Männer

Sexuelle Belästigung Gegenstrategien. Verhaltensvorschläge für Frauen und Männer Sexuelle Belästigung Gegenstrategien Verhaltensvorschläge für Frauen und Männer Koordinationsstelle für Geschlechterstudien, Frauenforschung und Frauenförderung der Karl-Franzens-Universität Graz IMPRESSUM

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Richtlinie zur Verhinderung von Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und Stalking Grenzen wahren Vom 20. September 2017 - Beschlossen vom Senat der Otto-Friedrich-Universität

Mehr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für Führungskräfte und leitende Angestellte

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für Führungskräfte und leitende Angestellte Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für Führungskräfte und leitende Angestellte Liebe Leiterinnen, liebe Leiter, ein wertschätzender Umgang miteinander, ein offenes Gesprächsklima, Toleranz

Mehr

Publikation in leichter Sprache. Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen?

Publikation in leichter Sprache. Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen? Publikation in leichter Sprache Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen? 2 Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sie sind nicht allein. Von 2 Frauen hat eine Frau sexuelle

Mehr

Reglement gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Reglement gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz Reglement gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz Beschlossen vom Stadtrat am 0. Dezember 06 Art. Allgemeines Sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Mehr

SEXUALISIERTE BELÄSTIGUNG. Gegenstrategien und Verhaltensvorschläge

SEXUALISIERTE BELÄSTIGUNG. Gegenstrategien und Verhaltensvorschläge SEXUALISIERTE BELÄSTIGUNG Gegenstrategien und Verhaltensvorschläge Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung der Universität Graz IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Koordinationsstelle

Mehr

Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem

Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem aus juristischer Perspektive Bad Boll, 01.03.2013 Gliederung Juristische Randerscheinung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Grenzen setzen. Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen?

Grenzen setzen. Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen? Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen? 1. Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sexuelle Belästigung ist zum Beispiel: Sie werden angefasst. Zum Beispiel an der Brust

Mehr

Merkblatt. Sexuelle Belästigung. Hilfestellung für Auszubildende und Ausbilder/-innen

Merkblatt. Sexuelle Belästigung. Hilfestellung für Auszubildende und Ausbilder/-innen Merkblatt Sexuelle Belästigung Hilfestellung für Auszubildende und Ausbilder/-innen Inhalt Grundsätzlich fällt unter sexuelle Belästigung...3 Wie erkennt man sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?...4 Was

Mehr

Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung. UNIVERSITATSMediZin. MAINZ

Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung. UNIVERSITATSMediZin. MAINZ Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung JG UNIVERSITATSMediZin. MAINZ el Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung zwischen der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten

Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 00-6-0 Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten vom. September 0 gestützt auf das Bundespersonalgesetz (BPG) vom. März 000 die

Mehr

Grenzen setzen. Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Grenzen setzen. Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Grenzen setzen Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Sie fühlen sich sexuell belästigt? Damit sind Sie nicht allein. In einer Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen der EU-Grundrechteagentur

Mehr

Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. der Politischen Gemeinde Fällanden

Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. der Politischen Gemeinde Fällanden Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz der Politischen Gemeinde Fällanden I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Geltungsbereich Allgemeines 1 Kantonales Recht 2 B. Schutz der

Mehr

Prävention von sexueller Belästigung im EDA FAQ

Prävention von sexueller Belästigung im EDA FAQ Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Generalsekretariat GS-EDA Chancengleichheit EDA und globale Genderfragen Prävention von sexueller Belästigung im EDA FAQ Wo finde ich nützliche

Mehr

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Pflichten des Arbeitgebers Gesetzesvorgaben Unsere Maßnahmen Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung 12 Abs. 1 AGG Die zuständige Stelle wird bei Vorliegen einer

Mehr

Sie fühlen sich sexuell belästigt?

Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sie fühlen sich sexuell belästigt? Damit sind Sie nicht allein. Jede zweite Frau hat bereits ein unerwünschtes sexuelles Verhalten am Arbeitsplatz erlebt, wie aus einem Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz xx-xx-xx Zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat der Firma... wird aufgrund der Mitbestimmungsrechte gemäß 87 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG

Mehr

Die Senatorin für Finanzen Bremen, 3. Juli 2012 Bearbeiterin: Heidemarie Mahlmann Telefon:

Die Senatorin für Finanzen Bremen, 3. Juli 2012 Bearbeiterin: Heidemarie Mahlmann Telefon: Die Senatorin für Finanzen Bremen, 3. Juli 2012 Bearbeiterin: Heidemarie Mahlmann Telefon: 361-18242 Vorlage für die Sitzung des Senats am 17. Juli 2012 Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung

Mehr

Handlungskonzept. Gegen Sexuelle Belästigung und Stalking am Arbeitsplatz

Handlungskonzept. Gegen Sexuelle Belästigung und Stalking am Arbeitsplatz Handlungskonzept Gegen Sexuelle Belästigung und Stalking am Arbeitsplatz Handlungskonzept es Universitätsklinikums gegen Sexuelle Belästigung und Stalking Inhaltsverzeichnis Vorwort Grundsätze Prävention

Mehr

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für Studierende

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für Studierende Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Informationen für Studierende Liebe Studentinnen und Studenten der Medizin, ein wertschätzender Umgang miteinander, ein offenes Gesprächsklima, Toleranz verschiedener

Mehr

Sexuelle Belästigung an der Hochschule

Sexuelle Belästigung an der Hochschule Die Gleichstellungsbeauftragte Sexuelle Belästigung an der Hochschule Inhalt: Vorwort 1. Was ist sexuelle Belästigung? 2. Beweggründe für sexuelle Belästigung 3. Auswirkungen sexueller Belästigung 4. Strategien

Mehr

Stopp Keine sexuelle. Belästigung am Arbeitsplatz!

Stopp Keine sexuelle. Belästigung am Arbeitsplatz! Stopp Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz! Respekt Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz! In der Stadtverwaltung wird sexuelle Belästigung nicht geduldet. Wer sexuell belästigt wurde, hat das

Mehr

Für Vielfalt und Chancengleichheit

Für Vielfalt und Chancengleichheit Für Vielfalt und Chancengleichheit Vielfalt und Chancengleichheit Zu den zentralen Werten von Bertelsmann gehört der partnerschaftliche, respektvolle und vertrauensvolle Umgang miteinander. Hierzu zählt

Mehr

Gewaltprävention in der Pflege

Gewaltprävention in der Pflege Gewaltprävention in der Pflege Es fängt nicht erst an, wenn Patienten erkennbar zu Schaden kommen, sondern wenn einer sagt: Du bist krank. Du musst tun, was ich sage. Gewalt wird aus Sicht des Opfers immer

Mehr

LAND Oberösterreich AM ARBEITSPLATZ

LAND Oberösterreich AM ARBEITSPLATZ LAND Oberösterreich SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Oö. Landesregierung, Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Mehr

Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung. vom (Amtl. Bekanntmachung 08/2017)

Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung. vom (Amtl. Bekanntmachung 08/2017) Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung vom 24.05.2017 (Amtl. Bekanntmachung 08/2017) Aufgrund 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Sexuelle und geschlechtsbezogene Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle und geschlechtsbezogene Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle und geschlechtsbezogene Belästigung am Arbeitsplatz Tatort Arbeitsplatz, Wien am 25.1.2017 Karmen Riedl, AK Wien Sandra Konstatzky, Gleichbehandlungsanwaltschaft Diskriminierungen am Arbeitsplatz

Mehr

Betriebsvereinbarung Nr. 40. einerseits. andererseits. Präambel

Betriebsvereinbarung Nr. 40. einerseits. andererseits. Präambel Betriebsvereinbarung Nr. 40 zwischen der Rheinische Bahngesellschaft AG, Hansaallee 1, 40549 Düsseldorf, einerseits und dem Betriebsrat der Rheinische Bahngesellschaft AG, Hansaallee 1, 40549 Düsseldorf

Mehr

Diversität und Gleichstellungsarbeit. - von Theorien, Gesetzen und universitärem Alltag

Diversität und Gleichstellungsarbeit. - von Theorien, Gesetzen und universitärem Alltag Diversität und Gleichstellungsarbeit - von Theorien, Gesetzen und universitärem Alltag Diversität und Gleichstellungsarbeit von Theorien, Gesetzen und universitärem Alltag Dienstag 15.1.2019 Vortragende

Mehr

Richtlinie gegen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt an der Hochschule Reutlingen

Richtlinie gegen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt an der Hochschule Reutlingen Hochschule Reutlingen Reu tlingen Univer sity Richtlinie gegen Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Gewalt an der Hochschule Reutlingen 1. Präambel Als Ausbildungsstätte hat die Hochschule Reutlingen

Mehr

BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION. Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I

BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION. Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

In seiner Sitzung am hat der Senat der Hochschule Furtwangen nachfolgende Richtlinie beschlossen:

In seiner Sitzung am hat der Senat der Hochschule Furtwangen nachfolgende Richtlinie beschlossen: Richtlinie zur Förderung der vertrauensvollen Zusammenarbeit und des guten Arbeits- und Studienklimas sowie zum Schutz vor sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing an der Hochschule Furtwangen

Mehr

Muster-Betriebsvereinbarung

Muster-Betriebsvereinbarung Muster-Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Gesamtbetriebsrat zum Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung und zur Förderung der Vielfalt am Arbeitsplatz (Entwurf orientiert

Mehr

Definition der Schlüsselbegriffe

Definition der Schlüsselbegriffe Definition der Schlüsselbegriffe Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Organisiert im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft der Europäischen Kommission Brors Diskriminierungsbegriff

Mehr

LEITFADEN FÜR EINEN BELÄSTIGUNGSFREIEN ARBEITSPLATZ. steiermark

LEITFADEN FÜR EINEN BELÄSTIGUNGSFREIEN ARBEITSPLATZ. steiermark LEITFADE FÜR EIE BELÄSTIGUGSFREIE ARBEITSPLATZ GLEIC EHADLUG steiermark E TZ SE I D ZE RE G R TE F BEI K T I TA R F T E M RÄ U P FÜR GSK D U E R D A A ÜH T F S EIT D F L U Mag.aDr.in Sabine Schulze-Bauer

Mehr

Einführung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildungswerk.de

Einführung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildungswerk.de Einführung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Module für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung, Stand: DGB BILDUNGSWERK August 08 DGBe.V. BILDUNGSWERK e.v. bildungswerk.de Ziel des Gesetzes

Mehr

Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt Präambel Die Universität Osnabrück fördert bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit

Mehr

Senat I der Gleichbehandlungskommission. Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 66/2004)

Senat I der Gleichbehandlungskommission. Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 66/2004) Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 66/2004) Der Senat I der Gleichbehandlungskommission (GBK) beim Bundesministerium für

Mehr

Fairness und Offenheit am Arbeitsplatz

Fairness und Offenheit am Arbeitsplatz Dienstvereinbarung Fairness und Offenheit am Arbeitsplatz für einen respektvollen, partnerschaftlichen Umgang, gegen Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung zwischen der Deutschen Hochschule

Mehr

DER STADTDIREKTOR Waltrop ZStD Bk/Kn

DER STADTDIREKTOR Waltrop ZStD Bk/Kn DER STADTDIREKTOR 45731 Waltrop ZStD Bk/Kn.08.02.1996 An alle Fachbereiche den Zentralen Steuerungsdienst das RPA die VHS den Personalrat die Gleichstellungsbeauftragte Organisationsverfügung Nr. 53 Betr.:Dienstanweisung

Mehr

Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Zwischen dem Evangelischen Oberkirchenrat, vertreten durch die Direktorin im Oberkirchenrat, und der Mitarbeitervertretung, vertreten

Mehr

Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz zwischen dem caritas trägergesellschaft trier e.v., vertreten durch den Vorstand, Dietrichstraße 20 a, 54290 Trier, - nachfolgend "ctt e.v."

Mehr

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung Sexuelle Belästigung for english version, please go to page 16 Dank Liebe Mitarbeitende und Studierende Zum Thema Schutz vor sexueller Belästigung liegen schweizweit bereits unterschiedliche Informationsmaterialien

Mehr

Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt

Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt Richtlinie gegen sexualisierte 1 Diskriminierung, Belästigung und Gewalt beschlossen in der 224. Sitzung des Präsidiums am 23.04.2015, zum Beschluss empfohlen in der 155. Sitzung des Senats am 26.11.2014,

Mehr

Mobbing. Eine Präsentation von Sarina Koß, Sarah Langela, Christian Pallmann und Timo Erlenbruch

Mobbing. Eine Präsentation von Sarina Koß, Sarah Langela, Christian Pallmann und Timo Erlenbruch Mobbing Eine Präsentation von Sarina Koß, Sarah Langela, Christian Pallmann und Timo Erlenbruch Inhaltsverzeichnis Was versteht man unter Mobbing? Wo wird Mobbing ausgeübt? Typische Mobbinghandlungen?

Mehr

Mag.a Elisabeth Rieser, BA 0676/

Mag.a Elisabeth Rieser, BA 0676/ Mag.a Elisabeth Rieser, BA office@antidiskriminierung-salzburg.at 0676/8746 6979 Diskriminierung von Migrant*innen am österreichischen Arbeitsmarkt Studie (IHS und Uni Linz 2013) Idente Qualifikationen

Mehr

Dienstvereinbarung. für ein. partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz bei der AOK Die Gesundheitskasse in Thüringen

Dienstvereinbarung. für ein. partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz bei der AOK Die Gesundheitskasse in Thüringen Dienstvereinbarung für ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz bei der AOK Die Gesundheitskasse in Thüringen Zwischen der AOK Die Gesundheitskasse in Thüringen, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden,

Mehr

Richtlinie der Philipps-Universität Marburg zum Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt vom ; geänderte Fassung vom

Richtlinie der Philipps-Universität Marburg zum Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt vom ; geänderte Fassung vom Amtliche Mitteilungen der Veröffentlichungsnummer: 24/2016 Veröffentlicht am: 07.04.2016 Richtlinie der Philipps-Universität Marburg zum Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt vom 12.08.2008; geänderte

Mehr

Stahlwerke Bremen Betriebsvereinbarung Respektvolle Zusammenarbeit

Stahlwerke Bremen Betriebsvereinbarung Respektvolle Zusammenarbeit Stahlwerke Bremen Betriebsvereinbarung 01.02.2005 Respektvolle Zusammenarbeit Inhaltverzeichnis Seite Präambel... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Grundsätze...2 2.1 Diskriminierung... 2 2.2 Mobbing... 3 2.3

Mehr

Sexuelle Belästigung und Fürsorgepflicht

Sexuelle Belästigung und Fürsorgepflicht Sexuelle Belästigung und Fürsorgepflicht Herr B ist Mitglied des Betriebsrats in einem großen Unternehmen und erfährt im Rahmen seiner Tätigkeit von sexuellen Belästigungen durch einen Mitarbeiter. Manche

Mehr

BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION. Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I

BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION. Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im steirischen Landesdienst

Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im steirischen Landesdienst AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Ombudsschaft Gleichbehandlungs beauftragte Bearb.: Mag.Dr. Sabine Schulze- Bauer Tel.: +43 (316) 877-4826 Fax: +43 (316) 877-4827 E-Mail: gleichbehandlung@stmk.gv.at

Mehr

Ziel: Überlegt handeln

Ziel: Überlegt handeln Ist das jetzt sexuelle Belästigung? eine Annäherung an das Thema sexualisierte Diskriminierung am Arbeitsplatz und an Hochschulen Anette Diehl Frauennotruf Mainz Fachstelle zum Thema Sexualisierte Gewalt

Mehr

Sexuelle Belästigung was versteht man darunter?

Sexuelle Belästigung was versteht man darunter? Sexuelle Belästigung was versteht man darunter? Von sexueller Belästigung wird vor allem dann gesprochen, wenn sexuelle Handlungen oder Äußerungen zur Ausübung von Macht und Gewalt instrumentalisiert werden.

Mehr

Senatsrichtlinie im Senat verabschiedet am Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Mannheim

Senatsrichtlinie im Senat verabschiedet am Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Mannheim Senatsrichtlinie im Senat verabschiedet am 23.07.2003 Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Mannheim 1. Präambel Die Organe der Universität (Rektorat, Verwaltung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung,

Mehr

ANTI-DISKRIMINIERUNGSREGLEMENT

ANTI-DISKRIMINIERUNGSREGLEMENT Sunrise Communications AG Human Resources & Organization Binzmühlestrasse 130 8050 Zürich, Switzerland Kontakt E-Mail Employee Relations HREmployeeRelations@sunrise.net ANTI-DISKRIMINIERUNGSREGLEMENT Verfasser

Mehr

Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 98/2008)

Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 98/2008) GBK I/239/09 Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 98/2008) Der Senat I der Gleichbehandlungskommission (GBK) gelangte am

Mehr

Mitteilungsblatt Nr

Mitteilungsblatt Nr Mitteilungsblatt Nr. 01-2014 Inhalt: Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (SDG-RL-KHSB) Seite: 1-4 Datum: 03.03.2014

Mehr

Betriebsvereinbarung. Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Betriebsvereinbarung. Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Betriebsvereinbarung des Degussa Gemeinschaftsbetriebes Marl Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Präambel Eine Unternehmenskultur, die sich durch ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Mehr

VERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER KÜHNL GRUPPE

VERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER KÜHNL GRUPPE VERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER KÜHNL GRUPPE EINLEITUNG Liebe Kolleginnen und Kollegen, wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftliche Verantwortung sind zwei Ziele unseres Unternehmens,

Mehr

DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ 1. Warum wird es ein neues Gleichbehandlungsgesetz geben? Zwei EU-Richtlinien machen die Novellierung bzw Neuerlassung des Gleichbehandlungsgesetzes erforderlich, nämlich

Mehr

Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG) Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG) SoldGG Ausfertigungsdatum: 14.08.2006 Vollzitat: "Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

Definitionen und Konzepte

Definitionen und Konzepte Definitionen und Konzepte Prof. Dr. Marc De Vos Prof. Dr. M. De Vos S. 1 Zweck und Beschränkungen Nichtdiskriminierung im EU-Recht (Arbeitsrecht): allgemeine Konzepte Didaktisches und einleitendes Konzept

Mehr

Handlungskonzept SEXUELLE BELÄSTIGUNG STOP! NEIN! BERATUNG PRÄVENTION HANDELN STALKING. am ARBEITSPLATZ

Handlungskonzept SEXUELLE BELÄSTIGUNG STOP! NEIN! BERATUNG PRÄVENTION HANDELN STALKING. am ARBEITSPLATZ Handlungskonzept SEXUELLE STOP! BELÄSTIGUNG am ARBEITSPLATZ NEIN! BERATUNG PRÄVENTION HANDELN STALKING am ARBEITSPLATZ Handlungskonzept des Universitätsklinikums SEXUELLE BELÄSTIGUNG und STALKING am ARBEITSPLATZ

Mehr

Prüfungsergebnis: Der Senat I der GBK gelangt zur Ansicht, dass Frau A durch Herrn B gemäß 6 Abs. 1 Z 3 GlBG sexuell belästigt worden ist.

Prüfungsergebnis: Der Senat I der GBK gelangt zur Ansicht, dass Frau A durch Herrn B gemäß 6 Abs. 1 Z 3 GlBG sexuell belästigt worden ist. Der Senat I der Gleichbehandlungskommission (GBK) gelangte am 20. April 2009 über das am 19. September 2007 eingelangte Verlangen der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien) für Frau A betreffend

Mehr

Sexuelle Belästigung und Stalking

Sexuelle Belästigung und Stalking Sexuelle Belästigung und Stalking Handlungskonzept bei sexueller Belästigung und Stalking am Arbeitsplatz Handlungskonzept des Universitätsklinikums bei sexueller Belästigung und Stalking Inhaltsverzeichnis

Mehr

OP-PFLEGEFORUM LINZ/ Kepler Universitätsklinikum GmbH. Vortrag Heidi Bräuer am , Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt

OP-PFLEGEFORUM LINZ/ Kepler Universitätsklinikum GmbH. Vortrag Heidi Bräuer am , Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt OP-PFLEGEFORUM LINZ/ Kepler Universitätsklinikum GmbH Vortrag Heidi Bräuer am 9.11.2018, Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt Mit dieser Thematik umzugehen ist nicht einfach. Trotzdem muss das

Mehr

CODE OF CONDUCT SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER DISKRIMINIERUNG, BELÄSTIGUNG UND GEWALT VERHALTENSREGELN DER MAX-PLANCK-GESELLSCHAFT

CODE OF CONDUCT SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER DISKRIMINIERUNG, BELÄSTIGUNG UND GEWALT VERHALTENSREGELN DER MAX-PLANCK-GESELLSCHAFT CODE OF CONDUCT SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER DISKRIMINIERUNG, BELÄSTIGUNG UND GEWALT VERHALTENSREGELN DER MAX-PLANCK-GESELLSCHAFT CODE OF CONDUCT: VERHALTENSREGELN DER MAX-PLANCK-GESELLSCHAFT Schutz vor sexualisierter

Mehr

Senat I der Gleichbehandlungskommission. Prüfungsergebnis gemäß 6 Gleichbehandlungsgesetz (alt) (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr.

Senat I der Gleichbehandlungskommission. Prüfungsergebnis gemäß 6 Gleichbehandlungsgesetz (alt) (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 6 Gleichbehandlungsgesetz (alt) (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 129/2001) Der Senat I der Gleichbehandlungskommission (GBK) beim Bundesministerium

Mehr

Vereinbarung. - Die Bezirksverwaltung Reinickendorf positioniert sich gegen Häusliche Gewalt -

Vereinbarung. - Die Bezirksverwaltung Reinickendorf positioniert sich gegen Häusliche Gewalt - Vereinbarung - Die Bezirksverwaltung Reinickendorf positioniert sich gegen Häusliche Gewalt - Nein zu Häuslicher Gewalt Mut zum Gespräch am Arbeitsplatz Häusliche Gewalt ist der Missbrauch von Macht und

Mehr