Belästigung kann jede/jeden treffen- was tun? Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Linz
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- Daniela Förstner
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Belästigung kann jede/jeden treffen- was tun?
2 Schutz der Integrität einer Person
3 Schutz der Integrität einer Person
4 Definition von Belästigung (1) Eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts liegt vor, wenn die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter auf sonstige Art belästigt wird durch Dritte auf sonstige Art belästigt wird oder durch Dritte auf sonstige Art belästigt wird und der Vertreter des Dienstgebers es schuldhaft unterlässt, eine angemessene Abhilfe zu schaffen. Eine sonstige Belästigung liegt vor, wenn unerwünschte geschlechtsbezogene Verhaltensweisen, die keine sexuelle Belästigung darstellen, gegenüber einer Person gesetzt werden und bezwecken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
5 Definition von Belästigung (2) Eine Diskriminierung liegt auch vor bei Anweisung zur sonstigen Belästigung einer Person oder bei jeder durch Zurückweisung oder Duldung einer sonstigen Belästigung durch die betroffene Person bedingten nachteiligen Behandlung Es ist nicht entscheidend, was die Belästigerin bzw. der Belästiger beabsichtigt, versteht, denkt oder meint, sondern was die/der Belästigte subjektiv empfindet. Die persönliche Schmerzgrenze ist entscheidend!
6 Definition von Belästigung (3) Geschlechtsbezogene Belästigungen sind auf das Geschlecht, die Geschlechterrolle oder den Familienstand bezogene, abwertende Äußerungen oder Handlungen, die für die betroffene Person unerwünscht sind und ein feindseliges oder entwürdigendes und demütigendes Umfeld schaffen
7 Beispiele für geschlechtsbezogene Belästigung Verbale Äußerungen oder Gesten zu oder über eine Person oder eine Personengruppe, die auf Geschlechterstereotypen beruhen z.b. Alle Frauen/Männer sind deppert. Schätzchen, das kannst du ja gar nicht können. Zuteilung von Arbeitsaufgaben auf Grund von Geschlechterstereotypen z.b. Geh, Mathematik und Technik ist nur was für richtige Männer, Alles was Frauen können, ist Kaffee kochen, Autofahren geht gar nicht, eh klar eine Frau Frauen- bzw. männerfeindliche sowie homo-, bi-, trans- oder interfeindliche Witze Anbringen oder verbreiten von Pinup-Fotos und Kalendern
8 Beispiele für geschlechtsbezogene Belästigung Unerwünschte entwürdigende Äußerungen und Beleidigungen in Bezug auf Familienstand, Vereinbarkeit, Geschlecht, Aussehen/Figur; Verhalten, sexueller Orientierung Berührungen und Annäherungen, die als unangenehm und ungewollt empfunden werden könnten Verfolgung von Frauen oder Männern innerhalb und außerhalb des Betriebes (Stalking)
9 Wer kann Verursacherin/ Verursacher sein? Vorgesetzte Arbeitgeberin/ Arbeitgeber, indem unterlassen wird, Abhilfe zu schaffen Kolleginnen/ Kollegen Dritte außerhalb eines Arbeitsverhältnisses (Besucherinnen/Besucher, Kundinnen/Kunden etc.)
10 Folgen (1) Folgen für die/ den Betroffene(n) Verlust des Selbstwertgefühls Einschüchterung Erniedrigung Demütigung Gesundheitsprobleme (Schlafstörungen, psychische Beeinträchtigung, depressive Verstimmungen etc.) Folgen auf das direkte Arbeitsumfeld (Kolleginnen/Kollegen der Abteilung/des Team/ der Station) Verunsicherung und Irritation durch Gerüchte Eskalationen
11 Folgen (2) Folgen für die betriebliche Ebene Beeinträchtigung der Zusammenarbeit Schlechtes Arbeitsklima auf Grund von Verunsicherung und Misstrauen Anstieg von gesundheitsbedingten Abwesenheiten Mehrkosten durch Personalersatz und Erfahrungsverlust Innere Kündigung und Verringerung der Arbeitsqualität Folgen für die Belästigerin/ den Belästiger Arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen und Schadenersatzansprüche
12 Richtig reagieren Was können Sie als betroffene Person tun? Ansprechen der persönlichen Grenzverletzungen Kommunizieren Sie sehr klar, dass Sie weitere Schritte setzen werden, falls das Verhalten nicht eingestellt wird Notieren Sie den Vorfall ( Datum, Ort Uhrzeit) Wann, wo, wie und was ist vorgefallen? Was wurde wem angetan und was wurde gesagt. Erfolgt keine Änderung bzw. Einstellung des belästigenden Verhaltens Fordern Sie die Person schriftlich auf, ihr Verhalten zu ändern Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf Holen Sie Unterstützung und Hilfe bei Anlaufstellen Kontaktieren Sie auch mögliche Zeuginnen/ Zeugen Was müssen Sie als Führungskraft tun? Information und Aufklärung zu den Themen Gutes wertschätzendes Arbeitsumfeld und Arbeitsklima Überprüfen der eigenen Werthaltungen und Verhaltensweisen Sensibilisieren der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Klare Kommunikation
13 Richtig reagieren Was können Sie als Kollegin/ Kollege tun? Schauen Sie nicht weg Solidarisieren Sie sich Sprechen Sie die Belästigerin/ den Belästiger direkt an z.b. Lassen Sie das! Merken Sie nicht, dass sie/er das ablehnt und nicht will.. Lachen Sie nicht, wenn Kolleginnen/ Kollegen sich über eine Frau oder einen Mann verächtlich äußern (impliziert Zustimmung und Bestärkung). Sprechen Sie im Kreis der Kolleginnen und Kollegen offen das Thema Belästigung/Diskriminierung an. Lassen Sie sich aber nicht abschrecken, denn oft wird darüber gelacht.
14 Ansprechpartnerin Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt LINZ Patricia Kurz-Khattab PMPH ARH Stock, Zimmer 450 Tel: 0732/7070/1266 oder 0664/
15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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