1. Zweck der Prüfung. 2. Teilnahmeberechtigung. INFORMATION über die wichtigsten Bestimmungen

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1 DEUTSCHE SCHULE ATHEN ΓΕΡΜΑΝΙΚΗ ΣΧΟΛΗ ΑΘΗΝΩΝ Akt.-Z.: Sg / S_InfoI_12.doc im September 2017 An alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 12A, 12B, 12C sowie deren Eltern Betr.: INFORMATION über die wichtigsten Bestimmungen der ERGÄNZUNGSPRÜFUNGSORDNUNG 1. Zweck der Prüfung Die Ergänzungsprüfung stellt eine Ergänzung zu den geforderten Leistungen in den Klassen 11 und 12 dar. Zusammen mit den erbrachten Leistungen in allen unterrichteten Fächern während des 1. und 2. Tetraminons der Klassen 11 und 12 und mit der erfolgreichen Absolvierung der Ergänzungsprüfung sollen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland erfüllen. Das aufgrund beider Nachweise ausgestellte ZEUGNIS DER ERGÄNZUNGSPRÜFUNG verleiht zusammen mit dem Apolytirion (ohne verpflichtende Teilnahme an den Panhelladischen Prüfungen) die ALLGEMEINE DEUTSCHE HOCHSCHULREIFE. Das Zeugnis der Ergänzungsprüfung bestätigt außerdem, dass der Prüfling die erforderlichen Deutschkenntnisse für den Besuch einer deutschen Hochschule erlangt hat. Bei einer Sprachprüfung würde das dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Mit dieser Sprachbescheinigung können die Absolventinnen und Absolventen ein Studium in Deutschland ohne zusätzliche Sprachprüfung beginnen. 2. Teilnahmeberechtigung Alle Schülerinnen und Schüler der griechischen Abteilung der DEUTSCHEN SCHULE ATHEN, die die Klassen 10 bis 12 besucht haben, sind zur Teilnahme an der ERGÄNZUNGSPRÜFUNG berechtigt. Deutsche Schule Athen, Dimokritou 6 & Germanikis Scholis Athinon, GR Amaroussion - Athen Tel.: , Fax: , sekretariat@dsathen.gr,

2 3. Meldung zur Prüfung Die Meldung erfolgt schriftlich und verbindlich am Montag, dem 22. Januar 2018 bei dem EP-Koordinator Herrn Tolias mit Angabe des zweiten und dritten Prüfungsfaches. Dazu wird Herr Tolias an diesem Tag die Klassen persönlich besuchen. Vor der Wahl der Prüfungsfächer muss sich die Schülerin und der Schüler durch die Fachlehrkraft beraten lassen. 4. Die Zulassung 4.1 Voraussetzung zur Zulassung ist die regelmäßige Unterrichtsteilnahme in allen Fächern sowie die schriftliche Meldung zu dem von der Schule festgelegten Termin. 4.2 Eine weitere Voraussetzung ist das Erreichen der folgenden Vornoten in der Klasse 12: - mindestens die Vornote 12 im Fach Deutsch - mindestens die Vornote 10 im 2. und 3. Prüfungsfach. Die Vornote ist in der Regel die Note für das 1. Tetraminon der Klasse 12. Über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber zur Ergänzungsprüfung entscheidet die Prüfungsleitung. 4.3 Schülerinnen und Schüler, die in der Klasse 12 die Orientierung Humanistische belegen, werden zur Ergänzungsprüfung nur zugelassen, wenn sie außerdem bei Abschluss der Klasse 11 in zwei der vier Fächer MATHEMATIK, PHYSIK, CHEMIE, BIOLOGIE mindestens befriedigende Leistungen (14) nachgewiesen haben. Als Mittelwert (Note 14) gelten die beiden von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern gegebenen Tetraminonsnoten in der Klasse 11 ohne Einberechnung der schriftlichen Abschlussprüfungen in der Klasse 11. Ist nur in einem der vier mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer die erforderliche Note 14 erreicht worden, so ist eine Zulassung zur Ergänzungsprüfung noch möglich, wenn die fehlende Note 14 - in einer Nachprüfung oder - als Note des 1. Tetraminons in der Klasse 12 erreicht wird.

3 5. Schriftliche Prüfung im Februar des Jahres Prüfungsfach 2. Prüfungsfach D E U T S C H 01., ENGLISCH o d e r MATHEMATIK Mathematisch- Naturwissenschaftliche und Wirtschaftswissenschaften und Informatik ENGLISCH Humanistische ANALYSE Bearbeitungszeit: 3 Zeitstunden Sach- oder literarische Text Den Themen/Aufgaben liegt der Stoff von Klasse 12 (4 Zeitstunden + zugrunde. 15 Min für Auswahl der Aufgabe) In Englisch: Textaufgabe SPRACHMITTLUNGS- PRÜFUNG (2 Zeitstunden) In Mathematik: 3 Aufgaben (Sach- oder literarischer Text) 6. Mündliche Prüfung im April des Jahres 2018 ( April 2018) D E U T S C H 3. Prüfungsfach L A T E I N Wahlweise eines der Fächer MATHEMATIK, PHYSIK, CHEMIE, BIOLOGIE, ENGLISCH jedoch nicht das 2. Prüfungsfach Wahlweise eines der Fächer MATHEMATIK oder ENGLISCH jedoch nicht das 2. Prüfungsfach Humanistische Mathematisch- Naturwissenschaftliche Wirtschaftswissenschaften und Informatik Wenn in der schriftlichen Prüfung im zweiten Prüfungsfach die für das Bestehen geforderte Note nicht erreicht wurde, durch eine mündliche Prüfung aber erreichbar erscheint, oder wenn die Leistung der schriftlichen Arbeit von der Leistung im Unterricht der Klasse 12 groß abweicht, kann für einen Prüfling vom Prüfungsleiter eine zusätzliche mündliche Prüfung in diesem Fach angesetzt werden. Eine große Abweichung ist in der Regel gegeben, falls der Notenunterschied zwischen Vornote und schriftlicher Prüfung mindestens 4 Punkte beträgt.

4 7. Zeugnis über die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung Prüflinge, die a) diese Ergänzungsprüfung bestehen, b) das Apolytirion des Lykeions erhalten erwerben die Allgemeine Deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Für die Festlegung einer Durchschnittsnote der deutschen Hochschulzugangsberechtigung wird eine Durchschnittsnote (D1) aus allen Jahresnoten ( = Tetraminonsnoten) der 11. und 12. Jahrgangsstufe und eine Durchschnittsnote (D2) aus den Noten der drei Prüfungsfächer der Ergänzungsprüfung gebildet. Beide Noten (D1 und D2) bilden zu gleichen Teilen die Durchschnittsnote (D3 = die Ergänzungsprüfung-Endnote), die gemäß der folgenden Formel in das deutsche Notensystem umgerechnet wird: X = 7 - (0,3. N d ) X : Note (D3) im deutschen System N d : Durchschnittsnote (D3) im griechischen System Über die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein Zeugnis. Dieses Zeugnis und(!) das Abschlusszeugnis der Klasse 12 des Lykeions (Apolytirion) bilden zusammen die deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Das Zeugnis der Ergänzungsprüfung und das Apolytirion (übersetzt ins Deutsche!) sind also notwendig, um sich an einer deutschen Hochschule für ein Studium bewerben zu können. 8. Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene ERGÄNZUNGSPRÜFUNG kann einmal, und zwar nach einem Jahr und nur im Ganzen wiederholt werden. Eine bestandene ERGÄNZUNGSPRÜFUNG kann nicht wiederholt werden. Die Leiterin der DEUTSCHEN SCHULE ATHEN: Der Koordinator der ERGÄNZUNGSPRÜFUNG: Annette Brunke-Kullik Vassilis Tolias

5 DEUTSCHE SCHULE ATHEN Schuljahr 2017/2018 (Name der Schülerin/des Schülers) (Klasse) ERKLÄRUNG Betr.: INFORMATION über die wichtigsten Bestimmungen der ERGÄNZUNGSPRÜFUNGSORDNUNG Die INFORMATION über die wichtigsten Bestimmungen der ERGÄNZUNGS- PRÜFUNGSORDNUNG habe ich zur Kenntnis genommen. Athen, den (Unterschrift der Schülerin/des Schülers) Athen, den (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) RÜCKGABE an den Deutschlehrer / die Deutschlehrerin bis zum 6. Oktober 2017.

6 DEUTSCHE SCHULE ATHEN Klasse: 12 Schuljahr 2017/2018 Bitte dieses Formblatt unbedingt sorgfältig ausfüllen, da später nach diesen Angaben das Ergänzungsprüfungszeugnis geschrieben wird. 1. FAMILIENNAME: - Griechische Schreibweise: - Lateinische Schreibweise (laut Reisepass oder Personalausweis): 2. Vorname(n): - Griechische Schreibweise: - Lateinische Schreibweise (laut Reisepass oder Personalausweis): 3. Geburtsdatum: 4. Geburtsort: 5. Staatsangehörigkeit:: (bitte evtl. weitere Staatsangehörigkeit angeben z.b.: griechisch/deutsch) 6. Vor- und Nachname des Vaters: (laut Reisepass oder Personalausweis) 7. Beruf des Vaters: 8. Vor- und Nachname der Mutter: (laut Reisepass oder Personalausweis) 9. Beruf der Mutter: 10. Wann in die DSA eingetreten? a) Schuljahr: b) Klasse: 11. Jetzige Anschrift und Telefonnummer: (Straße) (Postleitzahl) (Ort) Tel.: Ich versichere, vorstehende Angaben richtig und vollständig gemacht zu haben. Athen, den (Unterschrift der Schülerin/des Schülers) RÜCKGABETERMIN: Freitag, den 06. Oktober 2017 Familienname.DOC

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