Vereinfachter Prospekt

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1 Vereinfachter Prospekt der DWS GO S.A. vom In Zusammenhang mit dem Basisprospekt vom und den entsprechenden Endgültigen Bedingungen vom ' % CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) ( Notes ) Valor: ISIN: XS im Rahmen des Compartments 84 der DWS GO S.A. ( Compartment ) Einleitende Hinweise Dieser vereinfachte Prospekt ist summarischer Art und enthält nicht alle Bedingungen der Notes. Er muss deshalb im Zusammenhang mit allen anderen Dokumenten, auf die in ihm verwiesen wird, gelesen werden. Insbesondere gelten für die Notes die Bedingungen des Basisprospekts der DWS GO S.A. vom (inklusive Nachträge) (''Basisprospekt'') und den entsprechenden Endgültigen Bedingungen (inklusive allfälliger Nachträge) vom (''Endgültige Bedingungen'') (zusammen der Prospekt ). Kopien dieses vereinfachten Prospekts sowie des Prospekts können bei Deutsche Asset Management Schweiz, Uraniastrasse 9, Postfach, CH-8021 Zürich, unter dwsgo.ch@db.com oder bezogen werden. Der Prospekt wird als Anhang diesem vereinfachten Prospekt beigegeben und bildet dessen integrierenden Bestandteil. Die dort enthaltenen Angaben gehen Informationen in diesem vereinfachten Prospekt vor, sollten sie sich nicht entsprechen. Die Emittentin zeichnet für die Richtigkeit der in diesem vereinfachten Prospekt enthaltenen Angaben verantwortlich. Nach bestem Wissen und Gewissen der Emittentin urteilend, entsprechen die in diesem vereinfachten Prospekt enthaltenen Informationen den Tatsachen. Der Versand oder die Mitnahme dieses vereinfachten Prospekts oder Teilen davon oder Kopien derselben sowie der Vertrieb der hier drin beschriebenen Notes kann in bestimmten Ländern beschränkt oder untersagt sein. Personen, die diesen vereinfachten Prospekt auf welchem Weg auch immer erhalten, sind gebeten, sich über solche Verbreitungs- und Verkaufsbeschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Einige genauere Angaben über solche Verkaufsbeschränkungen sind im Prospekt enthalten. Insbesondere sind bzw. werden die Notes nicht unter dem United States Securities Act of 1933 (in seiner jeweiligen Fassung, Securities Act ) registriert. Überdies ist der Handel mit den Notes weder nach dem United States Commodity Exchange Act in seiner jeweiligen Fassung genehmigt worden noch wird ein entsprechender Antrag gestellt. Deshalb werden dieser vereinfachte Prospekt und die Notes nur ausserhalb der Vereinigten Staaten von 1/14

2 Amerika und nur Personen angeboten, die keine U.S.-Persons im Sinne der entsprechenden Definition der Regulation S des Securities Acts sind. Feststehende Begriffe, die in diesem vereinfachten Prospekt verwendet, nicht jedoch besonders definiert werden, sollen in diesem vereinfachten Prospekt dieselbe Bedeutung haben, wie sie ihnen gemäss der entsprechenden Definitionen im Prospekt zukommen. Standard & Poor s und S&P sind Marken der Standard & Poor s Division der The McGraw-Hill Companies, Inc. und wurden zur Verwendung durch DWS und einige ihrer Partner lizenziert. Die Notes werden durch S&P weder gefördert, unterstützt, verkauft noch empfohlen. 1. Angaben zur Emittentin 1.1 Emittentin: DWS GO S.A. (Nr. RCS Luxemburg B des Luxemburgischen Gesellschaftsregisters) 1.2 Hauptsitz der Emittentin: 2, boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, Luxemburg 1.3 Aufsichtsbehörde: Die Notes werden weder von einem beaufsichtigten Finanzintermediär im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a KAG ausgegeben noch von einem solchen garantiert. 1.4 Rating: Die Emittentin hat keine Ratings. 2. Angaben zu den Notes 2.1 Kurzbeschreibung der Art des Produkts: Die Notes sind strukturierte Produkte mit Kapitalschutz ohne Cap im Sinne der vom Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) auf seinen Internetseiten (siehe veröffentlichten Produkttypen und Produktkategorien von strukturierten Produkten. Als strukturierte Produkte gelten Anlageinstrumente, deren Rückzahlungswert von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte abgeleitet ist. Als Basiswerte dienen Anlagen wie Aktien, Zinsen, Devisen oder Rohstoffe wie Gold, Rohöl, Kupfer oder Zucker, aber auch Indizes, welche die Entwicklung von mehreren der hievor genannten Anlagen abbilden. Weitere allgemeine Informationen zum Produkttyp Notes mit Kapitalschutz ohne Cap bzw. zur Produktkategorie der Kapitalschutz- Produkte, zu denen die Notes gehören, wie Gewinn-/Verlust-/Zeit- Diagramme, Markterwartungen, für die Kapitalschutz-Notes gedacht sind, und besondere Merkmale, können unter der Internet-Adresse abgefragt oder der Swiss Derivative Map des Schweizerischen Verbandes für Strukturierte Produkte entnommen werden. Bei Verfall der Notes hängt der Einlösungsbetrag vom Indexschlusswert des DWS ClimaX Conservative Index I ( Index oder Referenzindex ) am End-Fixierungsdatum/Abschliessenden Bewertungstag ab. Schliesst der Index am End-Fixierungsdatum/Abschliessenden 100% CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 2/14

3 2.2 Währung: Die Währung der Notes ist EUR. Bewertungstag über dem Wert des Index am Anfang- Fixierungsdatum/Anfänglichen Bewertungstag, erhält der Anleger bei Verfall EUR plus 80% der positiven Wertentwicklung des Index vom Wert am Anfang-Fixierungsdatum/Anfänglichen Bewertungstag an gerechnet. Schliesst der Index am End- Fixierungsdatum/Abschliessenden Bewertungstag unter dem Wert des Index am Anfang-Fixierungsdatum/Anfänglichen Bewertungstag, erhält der Anleger bei Verfall die minimale Rückzahlung von EUR Der Referenzindex besteht aus einer Basiskomponente und einer Stabilisierungskomponente und bildet die Wertentwicklung dieser beiden Komponenten ab, wobei bestimmte Gebühren und Kosten in Abzug gebracht werden. Die Basiskomponente ist der DWS ClimaX TR Base Index ("Basisindex"), der hauptsächlich aus Aktien von Aktiengesellschaften besteht, welche die unter Ziffer 4.1 genannten Indexauswahlkriterien erfüllen und die als Hauptakteure in den folgenden, auf den Klimawandel bezogenen Branchen erachtet werden oder in diesen agieren: Alternative Energien wie Wasser, Wind, Sonnenenergie, geothermische Energie, Brennstoffzellen und Bio-Brennstoff, saubere Technologien, Energieeffizienz, Umweltmanagement und Transportwesen. Die Stabilisierungskomponente entspricht, abhängig von der jeweiligen Gewichtung des Index, einem rechnerischen Investment in zinstragende Anlagen oder einer Kreditaufnahme, wobei jeweils der positive bzw. negative Zins in die Berechnung des Index eingeht. Maßgeblich für die relative Gewichtung der Basiskomponente und der Stabilisierungskomponente ist die jeweils aktuelle Volatilitätskennziffer, die für den Basisindex anhand näherer Vorgaben des Referenzindex (vgl. Beschreibung des Referenzindex, die unter eingesehen werden kann) börsentäglich errechnet wird. Vereinfacht stellt sich die Volatilitätskennziffer als die größte Volatilität dar, die für bestimmte kurz- und langfristige Zeiträume für den Basisindex zeitnah errechnet wird. Liegt diese Kennziffer unter 15 % (niedrige Volatilität), so wird der Basisindex zu mehr als 100 % gewichtet bis hin zur maximalen Gewichtung von 200 %, die bei einer Volatilitätskennziffer von 7.5 % erreicht wird (dies entspricht einer negativen Stabilisierungskomponente bzw. einer rechnerischen Kreditaufnahme). Errechnet sich eine Volatilitätskennziffer, die größer ist als 15 %, so sinkt die Gewichtung des Basisindex unter 100 % und der Referenzindex enthält eine entsprechende positive Stabilisierungskomponente. 2.3 Gesamtbetrag: Das Emissionsvolumen beträgt 100'000 Notes. 2.4 Ausgabetag bzw. Emissionsdatum: Die Notes wurden am emittiert. 2.5 Emissionspreis: Der Emissionspreis bzw. der Ausgabepreis einer Note betrug 100% des Nennbetrages (EUR ) (der Nennbetrag ). Die Vertriebspartner können zusätzlich zum Emissionspreis ein Agio von bis zu 2% des Emissionspreises (d.h. maximal EUR 2.00) erheben. 100% CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 3/14

4 2.6 Minimale Investition: Die minimale Investition beträgt 1 Stück (Nennbetrag EUR ). 3. Angaben zu Fixierungs-, Liberierungs- und Rückzahlungsmodalitäten 3.1 Handelsmenge: Von den Notes werden bis zu 100'000 Stück gehandelt. 3.2 Partizipationsrate: Die Partizipationsrate bzw. der Partizipationsfaktor der Notes an der Wertentwicklung des Index beträgt 80%. Die Partizipationsrate/Partizipationsfaktor wurde am Trade Date unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festgelegt und unverzüglich gemäss 13 der Wertpapierbedingungen bekannt gemacht. 3.3 Mit den Notes verbundene Rechte: Die Notes begründen direkte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin in Bezug auf das Compartment, die untereinander und mit allen anderen ausstehenden unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin in Bezug auf dieses Compartment im Rang gleichrangig sind, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben. Durch den Kauf der Notes erwerben die Anleger das Recht, von der Emittentin die Zahlung eines Geldbetrages ("Einlösungsbetrag") zu verlangen, dessen Höhe auf der Grundlage der Entwicklung des Referenzindex zwischen dem Anfang-Fixierungsdatum bzw. dem Anfänglichen Bewertungstag der Notes und dem End- Fixierungsdatum/Abschliessenden Bewertungstag berechnet wird unter Berücksichtigung der Partizipationsrate/Partizipationsfaktor. Der Einlösungsbetrag beträgt mindestens 100% des Emissionspreises. 3.4 Laufzeit: Die Laufzeit der Notes begann am Ausgabetag bzw. Emissionsdatum. Sie endet, vorbehaltlich einer ausserordentlichen Kündigung durch die Emittentin (vgl. 16 der Wertpapierbedingungen, die Bestandteile des Prospektes sind), am 15. Februar 2012 ( Endfälligkeitstag ) 3.5 Anfang- Fixierungsdatum: Das Anfangs-Fixierungsdatum bzw. der Anfängliche Bewertungstag war der Trade Date Trade Date war der Verfalldatum: Das Verfalldatum bzw. der Endfälligkeitstag ist der (oder der erste nachfolgende Bankgeschäftstag). 3.8 End- Fixierungsdatum: 3.9 Rückzahlungsdatum: Das End-Fixierungsdatum bzw. der Abschliessende Bewertungstag ist der 6. Februar 2012 (eine Verschiebung auf Grund einer Störung gemäss 10 der Wertpapierbedingungen vorbehalten) oder der erste nachfolgende Börsengeschäftstag. Rückzahlungsdatum bzw. Rückzahlungstag ist der Endfälligkeitstag bzw. der fünfte Bankgeschäftstag nach dem Tag, an dem die Emittentin die entsprechenden Beträge aus dem OTC-Vertrag erhalten hat, je nachdem welcher Tag später ist. 100% CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 4/14

5 In bestimmten Fällen kann die Emittentin die Notes ausserordentlich kündigen (zu den möglichen Gründen siehe 16 der Wertpapierbedingungen). In diesem Fall kann eine Rückzahlung an einem Tag vor dem Endfälligkeitstag erfolgen. Dabei ist der Einlösungsbetrag je Note auf einen pro-rata-anteil aus dem Erlös aus dem OTC-Vertrag bzw. etwaiger vom OTC-Vertragspartner bestellter Sicherheiten begrenzt (zu den weiteren Modalitäten einer ausserordentlichen Kündigung durch die Emittentin und zum entsprechenden Einlösungsbetrag vgl. 16 der Wertpapierbedingungen) Rückzahlungsmodalitäten: Die Notes sind zu 100% des Nennbetrages am Laufzeitende kapitalgeschützt. Ansprüche der Inhaber sind beschränkt auf die Vermögenswerte des Compartments. Am Rückzahlungsdatum/Rückzahlungstag schuldet die Emittentin den Einlösungsbetrag, der gemäss der nachfolgend aufgeführten Formel berechnet wird: Einlösungsbetrag (t) = EUR 100 x (100% + Partizipationsfaktor x (Relativer Wert 100%)), mindestens aber EUR 100. Zu den einzelnen Definitionen sei auf 3 der Wertpapierbedingungen verwiesen. Der Einlösungsbetrag wird kaufmännisch auf die 2. Dezimalstelle gerundet, wobei ab 0,005 aufgerundet wird. Der Einlösungsbetrag der Notes beträgt auch bei einer negativer Entwicklung des Index 100% des Nennbetrages (i.e. EUR ). In bestimmten Fällen kann die Emittentin die Notes ausserordentlich kündigen (u.a. wenn der OTC-Vertrag durch den OTC-Vertragspartner oder durch die Emittentin gekündigt wird; vgl. im Detail 16 der Wertpapierbedingungen). In diesem Fall kann eine Rückzahlung an einem Tag vor dem Laufzeitende erfolgen. Ferner ist der Einlösungsbetrag je Note im Fall einer ausserordentlichen Kündigung durch die Emittentin auf einen pro-rat-anteil aus dem Erlös aus dem OTC-Vertrag bzw. etwaiger vom OTC-Vertragspartner bestellter Sicherheiten abzüglich von Zahlungen von (i) im Zusammenhang mit der Verwertung anfallender Steuern, (ii) geschuldeten Beträgen an die jeweilige Vertragspartei im Zusammenhang mit der Verwertung oder Verwaltung der Ansprüche aus dem OTC-Vertrag und den anderen Transaktionsverträgen und (iii) Kosten, Gebühren, Aufwendungen und Verbindlichkeiten, die der Emittentin anlässlich der Verwertung entstanden sind (einschliesslich Kosten für den Broker) begrenzt Zahlstelle: Die Zahlstelle ist Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Clearing: Das Clearing wird von Clearstream AG, Frankfurt am Main, durchgeführt Berechnungsstelle: Die Berechnungsstelle (Calculation Agent) ist Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Kotierung: Die Notes wurden an der Börse Frankfurt am Main (Smart Trading) und der Börse Stuttgart (EUWAX), nicht aber an einer schweizerischen Börse kotiert. 100% CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 5/14

6 3.15 Übertragung der Notes; Handelbarkeit: 3.16 Nach der Emission während der Laufzeit beim Erwerber erhobene Entschädigungen: Die Notes sind auf dem Sekundärmarkt frei handel- und übertragbar. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass sich für die Notes ein Sekundärmarkt entwickeln wird, der den Inhabern von Notes eine Möglichkeit zur Weiterveräusserung verschafft. Je eingeschränkter der Sekundärmarkt ist, desto schwieriger kann es für die Inhaber von Notes sein, den Wert der Notes zu realisieren. Der von der Emittentin für die Notes bestellte Market Maker Société Générale S.A. ( Market Maker ) ist lediglich verpflichtet, bei normalen Marktverhältnissen Ankaufs- und Verkaufskurse für die Notes zu stellen. Abhängig von den Marktbedingungen kann der Market Maker auch die Rücknahme von Notes limitieren. Auf Ebene Notes beinhaltet der anfängliche Emissionspreis eine Strukturierungsgebühr von 1,00 % des Nennbetrags, die am Anfang- Fixierungsdatum/Anfänglichen Bewertungstag festgelegt wurde, und eine Beratungsgebühr von 0,57 % des Nennbetrags, die am Anfang- Fixierungsdatum/Anfänglichen Bewertungstag festgelegt wurde. Der Anlageberater erhält einen Teil der Beratungsgebühr und deckt damit die Kosten und Gebührenforderungen von Dritten ihm gegenüber und Auslagen für das Compartment. Er bezahlt damit die Depotbank mit einer marktüblichen Gebühr und trägt die mit der Gründung des Compartments verbundenen Kosten, Gebühren und sonstiger Auslagen. Schliesslich übernimmt er sonstige Gebühren und Auslagen, die dem Compartment zuzuordnen sind (wie z.b. Gemeinkosten, Vergütungen für VR-Mitglieder, die Zahlstelle, die Wirtschaftsprüfern usw.). Auf Ebene des Referenzindex wird eine Gebühr in Höhe von 2,00 % p.a. (börsentäglich errechnet bezogen auf den jeweiligen Indexstand) in Abzug gebracht. Abgezogen vom Wert des Referenzindex werden auf Tagesbasis fiktive Transaktionskosten, die berechnet werden auf rechnerisch ermittelte Umschichtungen des im Referenzindex enthaltenen Portfolios bei einer Veränderung der für die Zusammensetzung des Portfolios maßgeblichen Volatilitätskennziffer; die Transaktionskosten können bis zu 0,06 % pro Transaktion (bezogen auf den rechnerischen Wert der Umschichtung) betragen. Abgezogen von dem Wert des Referenzindex werden gegebenenfalls fiktive Finanzierungskosten für die negative Stabilisierungskomponente, d.h. eine rechnerische Kreditaufnahme innerhalb des Referenzindex. Auf Ebene des Basisindex werden gegebenenfalls Zusammensetzungsgebühren abgezogen. Zusammensetzungsgebühren sind alle Ausführungsgebühren, Provisionen, Clearing- und Verwahrgebühren oder sonstigen Gebühren oder Aufwendungen, die beim fiktiven Verkauf oder Kauf einer Aktie zur Anpassung ihrer Gewichtung im Basisindex bzw. eines Instruments anfallen, das die Aktie darstellt und das üblicherweise im Markt zur Absicherung des Verkaufs oder Kaufs der Aktie benutzt wird Steuerliche Behandlung in der Die folgenden Ausführungen zur Einkommenssteuer sind nur für natürliche Personen mit Steuerdomizil in der Schweiz anwendbar, die ei- 100% CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 6/14

7 Schweiz für den Privatinvestor: 3.18 Änderungen von Bedingungen während der Laufzeit: ne Note als Teil ihres Privatvermögens halten. Die Notes sind aus steuerlicher Sicht transparent und überwiegend einmalverzinslich (IUP). Die Wertsteigerung auf der Bondkomponente unterliegt bei Verkauf oder bei Verfall gemäss der so genannten modifizierten Differenzbesteuerung als Vermögensertrag der Einkommenssteuer. Hingegen gelten Gewinne aus der Optionskomponente steuerlich als steuerfreie Kapitalgewinne. Es fällt keine Emissionsabgabe an. Bei Sekundärmarkttransaktionen kann die Umsatzabgabe fällig werden. Es fällt keine schweizerische Verrechnungssteuer an. Bezugnehmend auf die EU-Zinsbesteuerung unterliegen die Notes für schweizerische Zahlstellen nicht der EU-Zinsbesteuerung (TK-Code 2; out of scope). Die erwähnte Besteuerung gilt zum Zeitpunkt der Emission. Die Steuergesetzgebung und/oder die Praxis der Steuerverwaltung können sich während der Laufzeit der Notes ändern. Die Anleger, welche die Notes erwerben möchten, sind demzufolge gehalten, ihre Rechts- und Steuerberater bezüglich der konkreten Steuerfolgen zu konsultieren, die ihnen beim Erwerb, Besitz, Verkauf oder Rückgabe der Notes effektiv erwachsen können. Dabei ist insbesondere die jeweilige Situation des Anlegers in Betracht zu ziehen. Die vorgenannte Kurzdarstellung der steuerlichen Behandlung der Notes ist generell-abstrakter Natur. Die Emittentin schliesst hiermit, im Rahmen des gesetzlich zulässigen, ausdrücklich jede Verantwortung und Haftpflicht aus für irgendwelche Steuerfolgen, die dem Anleger, der in die Notes investiert, erwachsen können. Vertraglich nicht vereinbarte, während der Laufzeit der Notes unvorhergesehen eingetretene Änderungen an den Bedingungen des Notes werden auf der folgenden Internet-Seite publiziert: 4. Angaben zum Basiswert 4.1 Beschreibung des Basiswertes: Die Notes basieren auf dem DWS ClimaX Conservative Index I ( Index oder Referenzindex. Beim Referenzindex handelt es sich nicht um einen etablierten Index, sondern vielmehr um einen maßgeschneiderten Index, der keinen track record aufweist. Der Referenzindex besteht aus einer Basiskomponente und einer Stabilisierungskomponente und bildet die Wertentwicklung dieser beiden Komponenten ab, wobei bestimmte Gebühren und Kosten in Abzug gebracht werden. Die Basiskomponente ist der DWS ClimaX TR Base Index ("Basisindex") der hauptsächlich aus Aktien von Aktiengesellschaften besteht, welche die unter Ziffer 4.1 genannten Indexauswahlkriterien erfüllen und die als Hauptakteure in den folgenden, auf den Klimawandel bezogenen Branchen erachtet werden oder in diesen agieren: Alternative Energien, wie Wasser, Wind, Sonnenenergie, geothermische Energie, Brennstoffzellen und Bio-Brennstoff, saubere Technologien, Energieeffizienz, Umweltmanagement und Transportwesen. Zu Beginn enthält der Basisindex 30 Unternehmen. Bei dem Basisindex handelt es sich ebenfalls nicht um einen etablierten Index, sondern vielmehr um einen maßgeschneiderten Index, der keinen track record aufweist. 100% CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 7/14

8 Die Stabilisierungskomponente entspricht, abhängig von der jeweiligen Gewichtung des Index, einem rechnerischen Investment in zinstragende Anlagen oder einer Kreditaufnahme, wobei jeweils der positive bzw. negative Zins in die Berechnung des Index eingeht. Maßgeblich für die relative Gewichtung der Basiskomponente und der Stabilisierungskomponente ist die jeweils aktuelle Volatilitätskennziffer, die für den Basisindex anhand näherer Vorgaben des Referenzindex börsentäglich errechnet wird. Vereinfacht stellt sich die Volatilitätskennziffer als die größte Volatilität dar, die für bestimmte kurzund langfristige Zeiträume für den Basisindex zeitnah errechnet wird. Liegt diese Kennziffer unter 15 %, so wird der Basisindex zu mehr als 100 % gewichtet bis hin zur maximalen Gewichtung von 200 %, die bei einer Volatilitätskennziffer von 7.5 % erreicht wird (dies entspricht einer negativen Stabilisierungskomponente bzw. einer rechnerischen Kreditaufnahme). Errechnet sich eine Volatilitätskennziffer, die größer ist als 15 %, so sinkt die Gewichtung des Basisindex unter 100 % und der Referenzindex enthält eine entsprechende positive Stabilisierungskomponente. Die Zusammensetzung des Referenzindex (Basiskomponente und Stabilisierungskomponente) wird für jeden Börsengeschäftstag anhand der Volatilitätskennziffer ermittelt. Ausgangspunkt für die Berechnung der Volatilitätskennziffer sind die Schwankungen des Basisindex während bestimmter Zeiträume. Hierfür wird für die 10 unmittelbar zurückliegenden Börsengeschäftstage, jeweils für einen Kurzfristzeitraum von 20 Börsengeschäftstagen und einen Langfristzeitraum von 100 Börsengeschäftstagen das Maß der Schwankung des Basisindex als eine Prozentzahl nach näherer Vorgabe des Referenzindex ermittelt. Von den 20 ermittelten Werten ist der größte Wert als Volatilitätskennziffer für die Gewichtung der Basiskomponente maßgeblich, die als Verhältnis der Zielvolatilität (15%) ( Zielvolatilität )zur Volatilitätskennziffer errechnet wird, wobei 200 % als Obergrenze für die Gewichtung der Basiskomponente festgelegt ist. Entspricht die Volatilitätskennziffer der Zielvolatilität, errechnet sich eine Gewichtung der Basiskomponente im Referenzindex von 100 %, d.h. der Referenzindex enthält in diesem Fall keine Stabilisierungskomponente. Steigt die Volatilitätskennziffer z.b. auf 20 %, ergibt sich eine Gewichtung der Basiskomponente von 15/20, d.h. 75 %; in diesem Fall beträgt der Anteil der Basiskomponente am Referenzindex 75 %, der Anteil der Stabilisierungskomponente beträgt 25 %. Die anfängliche Zusammensetzung des Basisindex bzw. die Aktien der entsprechenden Aktiengesellschaften mit den Gewichtungen, die vom Anlageausschuss am Indexeinführungstag des Basisindex festgelegt wurden, kann der Tabelle in Ziffer 4.3 hernach entnommen werden. Damit die Aktien einer Aktiengesellschaft im Basisindex abgebildet werden können, muss diese Aktiengesellschaft (i) eine Gesamtkapitalisierung von mindestens EUR 500'000' und (ii) einen 3-Monats- DTU von mindestens EUR 50' (bzw. jeweils den zum Indexumrechnungskurs berechneten Gegenwert in der Aktienwährung) aufweisen. Der Indexsponsor Standard & Poor s wird die Erfüllung dieser Indexauswahlkriterien durch die im Basisindex enthaltenen Aktiengesellschaften an jedem Handelstag überprüfen. Der Anlageausschuss wird die jeweilige Zusammensetzung des Basisindex (einschliesslich 100% CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 8/14

9 der Indexreserveauswahl) an jedem Überprüfungstag oder jeweils infolge des Vorliegens eines Außergewöhnlichen Neuzusammensetzungsereignisses (vgl. S. 21 f. der Endgültigen Bedingungen), wie vom Anlageausschuss nach seinem Ermessen bestimmt, überprüfen. An den Überprüfungstagen legt der Anlageausschuss nach alleinigem Ermessen fest, ob die Indexzusammensetzung und/oder die Indexreserveauswahl geändert werden. Ab dem Indexeinführungstag und bis zum 30. Juni 2009 sind nur Indexbestandteile, die länger als ein Jahr im Index enthalten waren, Gegenstand einer Neuzusammensetzung, vorausgesetzt, dass kein Außergewöhnliches Neuzusammensetzungsereignis stattfindet. Findet gegebenenfalls eine Änderung der jeweiligen Indexzusammensetzung statt, legt der Anlageausschuss die neue Zusammensetzung des Basisindex unter Beachtung der Indexauswahlkriterien fest. Der Anlageausschuss wird ausserdem die Gewichtung der Bestandteile des Basisindex in seinem Ermessen festlegen. Der Basisindex wird stets mindestens zehn Aktiengesellschaften umfassen, welche die Indexauswahlkriterien erfüllen. Er wird eingestellt, wenn weniger als zehn solche Aktiengesellschaften vorhanden sind. 4.2 Rechnerische Ermittlung des Basiswertes: Der Referenzindex wurde am zum Wert von EUR eingeführt ( Indexeinführungstag ). Danach wird der Wert des Referenzindex vom Indexsponsor Société Générale S.A. vorbehältlich einer Indexstörung, an jedem Handelstag berechnet. Der Basisindex wurde am zum Wert von EUR eingeführt ( Basisindexeinführungstag ). Danach wird der Wert des Basisindex vom Indexsponsor Standard & Poor's, New York, vorbehältlich einer Indexstörung, an jedem Handelstag berechnet. 4.3 Identifizierung des Basiswertes: Der Referenzindex besteht aus einer Basiskomponente und einer Stabilisierungskomponente Die Stabilisierungskomponente entspricht, abhängig von der jeweiligen Gewichtung des Index, einem rechnerischen Investment in zinstragende Anlagen oder einer Kreditaufnahme, wobei jeweils der positive bzw. negative Zins in die Berechnung des Index eingeht. Die anfängliche Zusammensetzung der Basiskomponente/Basisindex sowie die Gewichtung der beteiligten Aktien lauten wie folgt: Aktie Anfängliche Gewichtung ISIN ABB LTD-REG 3.00% CH ALSTOM 3.00% FR APPLIED MATERIALS 3.00% US INC BASF AG 3.00% DE BAYER AG 3.00% DE CONTINENTAL AG 5.00% DE % CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 9/14

10 EMERSON ELECTRIC CO 3.00% US ENTERGY CORP 3.00% US29364G1031 FIAT SPA 5.00% IT FIRST SOLAR INC 3.00% US FPL GROUP INC 3.00% US GENERAL ELECTRIC CO 3.00% US IBERDROLA SA 5.00% ES Y14 JOHNSON CONTROLS INC 3.00% US JOHNSON MATTHEY PLC 3.00% GB PHILIPS ELECTRONICS 3.00% NL NV LINEAR TECHNOLOGY 3.00% US CORP MEMC ELECTRONIC 5.00% US MATERIALS COMPAGNIE DE SAINT- 3.00% FR GOBAIN SCHNEIDER ELECTRIC 3.00% FR SA SCOTTISH & SOUTHERN 3.00% GB ENERGY SIEMENS AG-REG 3.00% DE SUEZ SA 5.00% FR SUNPOWER CORP-CLASS 3.00% US A SUNTECH POWER 3.00% US86800C1045 HOLDINGS-ADR UNITED TECHNOLOGIES 3.00% US CORP VEOLIA 3.00% FR ENVIRONNEMENT WEYERHAEUSER CO 3.00% US TRINA SOLAR LTD-SPON 3.00% US89628E1047 ADR VESTAS WIND SYSTEMS A/S 3.00% DK Änderungen in der Zusammensetzung des Basisindex und der Gewichtungen der Indexbestandteile werden auf der in Ziffer 3.18 hievor genannten Internetseite publiziert. 5. Angaben zu wesentlichen Risiken für die Anleger 5.1 Allgemeine Hinweise: Eine Anlage in die Notes kann mit verschiedenen Risiken behaftet sein, unter anderen Risiken in Zusammenhang mit der Emittentin, den Notes, dem Referenzindex und dem Basisindex. Es sollten nur diejenigen Anleger in die Notes investieren, welche die Bestimmungen im Prospekt verstanden haben sowie das Verhalten der Notes, des Referenzindex und des Basisindex sowie der entsprechenden Märkte beurteilen können. Die Anleger sollten das Wissen und die Erfahrung haben, um die mit einer Anlage in die Notes verbundenen Risiken sowie die im Prospekt enthaltenen oder darin verwiesenen Informationen 100% CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 10/14

11 einschätzen zu können. Jeder potentielle Anleger sollte prüfen, ob eine Anlage in die Notes vor dem Hintergrund seiner finanziellen Verhältnisse und der möglichen Chancen und Risiken der Notes geeignet ist. Der Anleger sollte sich bewusst sein, dass er unter Umständen über eine bestimmte Zeit nicht über seine Anlagen verfügen kann. Diese Risiken, die mit dem Erwerb, dem Halten, dem Verkauf oder der Rückgabe der Notes verbunden sein können, werden nachfolgend kurz umschrieben. Diese Umschreibungen sind jedoch keinesfalls vollständig. Für eine umfassende Beschreibung der Risiken wird auf den Prospekt verwiesen. 5.2 Risiken in Bezug auf die Emittentin: Alleiniger Schuldner der Wertpapiere ist die Emittentin, wobei die Haftung auf das Vermögen des Compartments beschränkt ist. Inhaber der Notes können daher sämtliche Leistungen, die ihnen nach Massgabe der Wertpapierbedingungen zustehen, nur von der Emittentin verlangen. Es werden keine Sicherheiten zu Gunsten der Inhaber der Notes bestellt. Das Vermögen des Compartments besteht einzig aus Zahlungen aus dem OTC (Over-The-Counter)-Vertrag der Emittentin mit der Société Générale S.A. (in diesem Zusammenhang der "OTC- Vertragspartner"). Die Inhaber tragen somit das Insolvenzrisiko des OTC-Vertragspartners. Durch eine Ergänzungsvereinbarung zum OTC-Vertrag ist der OTC-Vertragspartner zwar verpflichtet, bei einem Absinken der Bonität des OTC-Vertragspartners unter A3 (Moody's) bzw. A- (Standard & Poor's) Sicherheiten für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem OTC-Vertrag zu leisten. Möglicherweise werden diese Sicherheiten aber nicht geleistet oder erweisen sich als unzureichend. Ausserdem kann eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des OTC-Vertragspartners eintreten, bevor die Sicherheiten bestellt werden können. In diesen Fällen tragen die Inhaber trotz der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung das volle Solvenzrisiko des OTC-Vertragspartners und können einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals, der Finanzierungskosten sowie der Transaktionskosten erleiden. Weder der OTC-Vertragspartner noch irgendein sonstiger Dritter garantieren die Erfüllung der von der Emittentin aufgrund der Wertpapiere geschuldeten Zahlungen. Den Inhabern stehen daher keine Ansprüche gegen Gesellschaften der DWS-Gruppe, den OTC- Vertragspartner oder irgendeinen sonstigen Dritten zu. Die Transaktionsverträge können Haftungsbeschränkungen zugunsten der Vertragspartner vorsehen, die beispielsweise Ersatzansprüche der Emittentin begrenzen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin kann zu einer vorzeitigen Auflösung des OTC-Vertrages und zu einer vorzeitigen Tilgung der Notes führen. Als Folge eines Insolvenzverfahrens können erhebliche Kosten entstehen, welche dem Compartment zugeordnet werden. Diese Kosten können den Wert der Notes mindern. Möglicherweise können Vertragspartner der Emittentin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin beantragen oder ähnliche Verfahren einleiten. Gegebenenfalls können auch ausservertragliche Ansprüche gegen die Emittentin 100% CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 11/14

12 bzw. das Compartment entstehen, deren Inhaber das Insolvenzverfahren der Emittentin betreiben und/oder auf Vermögensgegenstände des Compartments zuzugreifen versuchen. Die Emittentin untersteht keiner prudentiellen Aufsicht, die der einer Bank gemäss Bundesgesetz vom 8. November 1934, der einer Versicherung gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004 oder der eines Effektenhändlers gemäss Börsengesetz vom 24. März 1995 entspricht. 5.3 Risiken aus den Notes, dem Referenzindex und dem Basisindex: Die Chancen und Risiken der Inhaber von Notes sind von der Entwicklung des Referenz- und des Basisindex abhängig. Veränderungen der Werte der Aktien, die dem Referenz- bzw. dem Basisindex zu Grunde liegen, oder der Zins- oder Währungsverhältnisse können dazu führen, dass der Wert der Notes erheblich unter den für die Notes gezahlten Kaufpreis sinkt und dadurch für den Inhaber der Notes bei einem vorzeitigen Verkauf der Notes im Sekundärmarkt oder bei einer allfälligen Kündigung ein erheblicher Verlust entsteht. Dieser Verlust ist jedoch begrenz auf 100% des eingesetzten Kapitals sowie der aufgewendeten Transaktionskosten. Mit Bezug auf die Notes können darüber hinaus Risiken u.a. in Zusammenhang (i) mit deren Unbesichertheit, (ii) mit deren Preisbildung, (iii) mit deren Handel, (iv) mit deren Liquidität, (v) mit dem Angebotsvolumen, (vi) mit allfälligen Markstörungen sowie (vii) mit Anpassungen und (viii) mit allfälligen Kündigungen bestehen. Insbesondere können während der Laufzeit der Notes die Kauf- und Verkaufspreise (Geld-Brief-Spanne/Spread) auseinander fallen (bis zu 1% unter normalen Marktkonditionen). Als Risiken mit Bezug auf den Referenzindex sind vorab (i) die Tatsache, dass es sich bei dem Referenzindex nicht um einen etablierten Index handelt, (ii) fehlende zuverlässige Aussagen über die künftige Wertentwicklung des Referenzindex, (iii) Kursschwankungen, (iv) fehlende Einflussmöglichkeiten der Emittentin auf die Zusammensetzung und Berechnung des Referenzindex, (v) Leverage-Effekt einer negativen Stabilisierungskomponente, (vi) Beeinträchtigung des Referenzindexwertes durch Gebühren und (vii) nicht laufende Aktualisierung der Veröffentlichung der Zusammensetzung des Referenzindex zu nennen. Als Risiken mit Bezug auf den Basisindex sind vorab (i) die Tatsache, dass es sich bei dem Basisindex nicht um einen etablierten Index handelt, (ii) fehlende zuverlässige Aussagen über die künftige Wertentwicklung des Basisindex bzw. darin abgebildeten Aktien, (iii) Kursschwankungen der unterliegenden Aktien, (iv) Risiken in Zusammenhang mit den vom Basisindex abgebildeten Märkten, (v) die Zusammensetzung des Basisindex sowie die Gewichtung seiner Bestandteile, (vi) fehlende Einflussmöglichkeiten der Emittentin auf die Zusammensetzung des Basisindex, (vii) Beeinträchtigung des Basisindex durch Zusammensetzungsgebühren, (viii) eingeschränkte Berücksichtigung von Ausschüttungen, (ix) nicht laufende Aktualisierung der Veröffentlichung der Zusammensetzung des Basisindex und (x) Wechselkursrisikos zu nennen. 100% CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 12/14

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14 Anhang 1: Basisprospekt einschliesslich der Endgültige Bedingungen 100% CPN auf den DWS ClimaX Conservative Index I (EUR) Vereinfachter Prospekt, 2008, DWS GO S.A. 14/14

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