Verfahrensablauf der Altlastenbearbeitung im Kanton Luzern
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- Luisa Schubert
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1 Merkblatt Verfahrensablauf der Altlastenbearbeitung im Kanton Luzern Für belastete Standorte, die von der Dienststelle Umwelt und Energie als untersuchungsbedürftig beurteilt worden sind, muss gemäss Altlasten-Verordnung eine Voruntersuchung durchgeführt werden. Aufgrund der Ergebnisse der Voruntersuchung lässt sich ein Standort als überwachungsbedürftig, sanierungsbedürftig oder weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig beurteilen. Stellt sich heraus, dass ein belasteter Standort zu schädlichen oder lästigen Auswirkungen führt oder die konkrete Gefahr dazu besteht, so hat die Dienststelle Umwelt und Energie dafür zu sorgen, dass dieser Standort saniert wird. Bei belasteten Standorte, für die keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind oder die weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig sind, werden von der Behörde keine weiteren altlastenrechtliche Untersuchungen angeordnet. Nach jeder Untersuchung muss bei der Dienststelle Umwelt und Energie ein vollständiger Bericht zur Genehmigung eingereicht werden, damit über das weitere altlastenrechtliche Vorgehen entschieden werden kann. Kataster der belasteten Standorte Voruntersuchung Detailuntersuchung Sanierung Verfahrensablauf der Altlastenbearbeitung im Kanton Luzern 1. Voruntersuchung Für einen untersuchungsbedürftigen Standort ist gemäss Altlasten-Verordnung (AltlV) eine Voruntersuchung durchzuführen, bei welcher die Betroffenen in Zusammenarbeit mit einem Altlastenberater die notwendigen Grundlagen für die Beurteilung des Überwachungsund Sanierungsbedarfs erheben. Die Voruntersuchung besteht in der Regel aus einer historischen und technischen Untersuchung. Aufgrund dieser Resultate beurteilt die Dienststelle Umwelt und Energie den Standort gemäss den Kriterien der Altlasten-Verordnung. Zeigt die Voruntersuchung, dass der Standort weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig ist, endet das altlastenrechtliche Verfahren. Wird er als überwachungs- oder sanierungsbedürftig beurteilt, muss bei der Dienststelle Umwelt und Energie ein Überwachungskonzept beziehungsweise ein Pflichtenheft für die Detailuntersuchung eingereicht werden.
2 Realleistungspflichtiger (RLP) Dienststelle Startdialog mit Realleistungspflichtigem Historische Untersuchung, Pflichtenheft technische Untersuchung (Art. 7 AltlV), Kostenschätzung Durchführung der Historischen Untersuchung, Erstellung Pflichtenheft Technische Untersuchung Stellungnahme / Entscheid Technische Untersuchung (Art. 7, AltlV), Voruntersuchungsbericht Technischen Untersuchung, Berichterstattung, Standortbeurteilung, Stellungnahme (Art. 8 AltlV) Entscheid, Zahlungsausgleich gemäss RRE Evt. Gesuch VASA, Gesuch ans BAFU Ablaufschema der Voruntersuchung Seite 2 von 6
3 2. Detailuntersuchung Hat sich bei der Voruntersuchung gezeigt, dass der belastete Standort sanierungsbedürftig ist, so kann die Behörde gemäss AltlV vom Sanierungspflichtigen eine Detailuntersuchung verlangen. Die Detailuntersuchung soll genaue Angaben über Art, Ausmass und Lage der Belastung sowie über deren mögliche Einwirkungen machen. Sie zeigt auch auf wie dringlich eine Sanierung ist und beschreibt mögliche Sanierungsziele. Realleistungspflichtiger (RLP) Dienststelle Pflichtenheft Detailuntersuchung und Überwachungskonzept, Kostenschätzung Erstellung Pflichtenheft Detailuntersuchung Entscheid: Altlast (Art. 8 AltlV), Verpflichtung zur Detailuntersuchung und Überwachung (Art. 13 AltlV) Stellungnahme / Entscheid Detailuntersuchung (Art. 14 AltlV), Bericht zur Detailuntersuchung Detailuntersuchung, Berichterstattung, Ziele und Dringlichkeit der Sanierung (Art. 15 AltlV) Entscheid, Zahlungsausgleich gemäss RRE Evt. Gesuch VASA, Gesuch ans BAFU Abbildung Ablaufschema der Detailuntersuchung Seite 3 von 6
4 3. Überwachung Ein überwachungsbedürftiger Standort weist ein hohes Gefährdungspotenzial auf, ohne dass er momentan sanierungsbedürftig ist. Solche Standorte sind so zu überwachen, dass ein allfälliger Sanierungsbedarf so früh wie möglich erkannt wird. Auch sanierungsbedürftige Standorte müssen solange überwacht werden bis die Sanierungsziele erreicht sind. Realleistungspflichtiger (RLP) Dienststelle Überwachungskonzept, Kostenschätzung Erstellung Überwachungskonzept Entscheid: Überwachungsbedürftigkeit (Art. 8 AltlV), Verpflichtung zur Überwachung (Art. 13 AltlV) Stellungnahme / Entscheid Überwachung, Überwachungsbericht Überwachung, Berichterstattung, Beurteilung (Art. 9, 10, 11 AltlV), Stellungnahme Entscheid, Zahlungsausgleich gemäss RRE Evt. Gesuch VASA, Gesuch ans BAFU Ablaufschema der Überwachung Seite 4 von 6
5 4. Sanierung Ein sanierungsbedürftiger Standort ist eine Altlast im rechtlichen Sinn. Solche Standorte müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes und der Altlasten-Verordnung saniert werden. Realleistungspflichtiger (RLP) Dienststelle Variantenstudium, Sanierungsprojekt Erstellung Sanierungsprojekt Verfügung: Dringlichkeit Sanierung (Art. 15 AltlV) Verpflichtung Sanierungsprojekt (Art. 17 AltlV) Baueingabe gemäss ordentlichem Baubewilligungsverfahren Stellungnahme Kt. Luzern Sanierung, Sanierungsbericht Sanierung, Berichterstattung, Beurteilung (Art. 8 AltlV), Stellungnahme Evtl. weitere Überwachung Überwachung Zahlungsausgleich gemäss RRE Evtl. Gesuch VASA, Gesuch ans BAFU Ablaufschema der Sanierung Seite 5 von 6
6 Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Gewässer & Boden Libellenrain 15 Postfach Luzern Telefon März 2019 Seite 6 von 6
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