Information zu den Kugelfangsanierungen
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1 Kanton Zürich Baudirektion Abfallwirtschaft und Betriebe Altlasten AWEL/Altlasten Information zu den Kugelfangsanierungen Präsidentenkonferenz Bezirksschützenverband Andelfingen Montag, 14. November
2 Kugelfangsanierungen im Kanton Zürich 1. Was bisher geschah? 2. Was steht noch an? 3. Wer soll das bezahlen? 4. Was heisst das für die Schützenvereine? 2
3 Bisherige Kontakte mit Schützen und Gemeinden Ersterfassung der Schiessanlagen im Kataster Massnahmen zur Gefahrenabwehr (Zaun) Eintrag der Kugelfänge im heutigen Kataster der belasteten Standorte (KbS) Infoveranstaltung in Oberstammheim, Bezirksschützen- und Gemeindepräsidentenverband Bezirk Andelfingen Juni 2009 Informationsschreiben vom Baudirektor an alle Gemeinden und Schützenvereine Seit 2009 individuelle Kontakte je nach Dringlichkeit einer Sanierung (3 Prioritäten) 3
4 Schiessanlagen im Kanton Zürich 446 Kugelfänge mit über 4200 Scheiben Von 446 Kugelfänge sind insgesamt rund 350 zu sanieren in 3 Prioritäten 300 m Anlagen ⅔ 25/50 m Anlagen ⅓ Wetzikon Bild: AWEL Spezialfälle: 3 Jagdschiessanlagen Wallisellen Bild: AWEL 4
5 446 Kugelfänge (Standorte) im Kanton Zürich rund 40% kein Handlungsbedarf mehr 20% aktiv saniert 5
6 Stand der Sanierungen Kanton Zürich / Bezirk Andelfingen Standorte (Kugelfänge) Stand Okt Kanton Zürich Bezirk Andelfingen sanierungsbedürftig (z.t. in Abklärung) saniert oder keine Massnahmen notwendig total im KbS eingetragene Standorte * im KbS gelöschte (z.t. saniert) 66 1 total erfasste Standorte im Kanton Zürich davon bereits aktiv saniert 82 5 bis unter 1000 mg Blei/kg (Minimum) 35 2 bis unter 300 mg Blei/kg (keine Nutzungseinschränkungen) 33 3 bis unter 50 mg Blei/kg (unverschmutzt) 14 0 * Feuerthalen, Truttikon Flurlingen / Laufen-Uhwiesen / Trüllikon * 6
7 Konzept Kugelfangsanierungen Dekontamination des Erdreiches (Vorgehen in 3 Prioritäten) 1. Grundwasserschutzzonen Aufforderung 2009 Frist bis Grundwasser oder Oberflächengewässer Aufforderung 2009/14 Frist bis Schutzgut Boden Aufforderung 2016 () Frist bis 2040 oder Schliessung der Anlage Hinweis: Schiessanlage nach dem neusten Stand der Technik ausrüsten Nach 2020 noch in Betrieb stehende Anlagen sind mit einem künstlichen Kugelfangsytem auszurüsten 7
8 Künstliche Kugelfangsysteme Verfahren Entscheid Gemeinde/Verein Baugesuch Baubewilligung Schlussdokumentation/ Abnahme ESO 15 Betriebsbewilligung AMZ Fehraltorf Bild: AWEL 8
9 Altlastenrechtliche Sanierung (Dekontamination des Erdreiches) Verfahren Grüningen Bild: AWEL Sanierungsaufforderung Sanierungsprojekt Baugesuch Baubewilligung Sanierung Sanierungsbericht inkl. Kostenabrechnung Fehraltorf 9 Bild: AWEL
10 Altlastenrechtliche Sanierung (Dekontamination des Erdreiches) Verfahren VASA-Gelder abrechnen Kostenverteilungsgesuch / Kostenverteilung Auszahlung Grüningen Bild: AWEL Bild: AWEL 10
11 Bundesgerichtsentscheid im Fall Hüntwangen Urteil vom 23. März 2016 (1C_223/2015) VBS (Bund) gilt nicht als «unmittelbarer Verursacher» für das ausserdienstliche Schiessen «Obligatorisches» BG bestätigt Entscheid von 2005 im Fall Goldau Nach dem Urteil von 2005 sei die gesetzliche Grundlage für eine Kostenbeteiligung des Bundes geschaffen worden: Kantone erhalten einen pauschalen Beitrag aus dem Altlastenfonds des Bundes (VASA-Fonds) Bau und Betrieb der Schiessanlagen obliege den Kantonen, respektive den Gemeinden 11
12 Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen Gemeinden und Kanton tragen die Kosten für das ausserdienstliches Schiessen je zur Hälfte als Verhaltensstörer (Zweckveranlasser) Zustandstörer = 20% (Eigentümeranteil, Befreiung möglich) Verhaltensstörer = 80% (Verhaltensverursacher, Zweckveranlasser Schützen, Polizei, Militär, ausserdienstliches Schiessen) 12
13 Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe Verursacher mind. 60% 13
14 Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen Zustandstörer 20% VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe Verhaltensstörer 80% 14
15 Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe 15
16 Konsequenzen für die Kostenverteilung bei Schiessanlagen VASA-Fonds max. 40% oder Fr. 8000/Scheibe * Bundesstellen ohne VASA-Beiträge 16
17 Was heisst das für die Schützenvereine? Sanierungskosten kommen auf Vereine zu aber! Ausfallkosten ja/nein? Kanton oder Verein? Verursacheranteile ermitteln: (Schusszahlen; ab 1990, resp der Fachstelle Lärmschutz gemeldet) Vereins- oder Sportschiessen (pro Verein) Ausserdienstliches Schiessen «Obligatorisches» Militärisches Schiessen (WK-Einheiten, etc.) Vereinsauflösungen und Fusionen Kostenübernahme für Vereins- oder Sportschiessen durch Gemeinde oder Betreiberorganisation? Finanzielle Verhältnisse von Verein klären: Bilanz/Vermögen: Land/Schützenhaus? flüssige Mittel? Vereinsrechnung: Jahresumsatz, etc. In Diskussion: Rücklagen Sanierung bei Stilllegung/2040? 17
18 Weitere Informationen: 18
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