9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS
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1 GEMEINDERAT 9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Friedhofgebäude Schloss/Abklärung Sanierungsbedarf Theater für den Kanton Zürich/Aufführung vom /Defizitbeitrag Sanierung Schiessanlage Gamlikon/Festlegung Sanierungsart Bushaltestellen Stallikon Dorf/Erneuerung/Kreditabrechnung Wasserleitungen Reppischtalstrasse (Stallikon Dorf)/Erneuerung/Kreditabrechnung
2 FRIEDHOF, BESTATTUNGEN F4 Friedhofanlagen, Friedhofbauten F4.02 Einzelne Friedhofanlagen und Bauten F Friedhofgebäude Schloss - Abklärung Sanierungsbedarf Protokollvorgang: GRB 136 vom Für die Bestandesaufnahme und das Erstellen eines Kostenvoranschlags für die Sanierung des Friedhofgebäudes Schloss und die Umfassungs- und Stützmauern sind im Budget 2015 Fr. 7' (Konto ) eingestellt. Das Architekturbüro Hansruedi Metzger, Stallikon bietet sich an, diese Arbeiten zu erledigen. Nach Vorlage des Kostenvoranschlages wird der Gemeinderat über die Sanierungsmassnahmen im Einzelfall beschliessen. 1. Für die Bestendesaufnahme und das Erstellen eines Kostenvoranschlags für die Sanierung des Friedhofgebäudes Schloss und die Umfassungs- und Stützmauern wird ein Kredit von Fr. 7' (Kostendach) zulasten Konto bewilligt. 2. Der Auftrag wird an das Architekturbüro Hansruedi Metzger, Stallikon vergeben.
3 KULTUR UND KUNST, ORTSGESCHICHTE K2 Kultur- und Kunstförderung K2.05 Theater für den Kanton Zürich Aufführung vom Defizitbeitrag Fr Protokollvorgang: PA Nr. 245 vom Für die Aufführung des Theaters für den Kanton Zürich (Falling in Love) ist dem Gemeindeverein eine Defizitgarantie in der Grössenordnung von Fr zugesichert worden. Gemäss Abrechnung beträgt das Defizit effektiv Fr Die Eintrittseinnahmen betragen Fr Für Postfrankaturen (Versand Flyer) und die Zwischenverpflegung entstanden zusätzliche Kosten von Fr Die Sekundarschule Bonstetten übernimmt vereinbarungsgemäss den Anteil für die 2. Vorstellung von Fr Aufgrund der Defizitgarantie (vgl. PA Nr. 245 vom ) wird der Fehlbetrag von Fr übernommen und auf das Konto verbucht. 2. Dem Gemeindeverein wird die Organisation des Anlasses bestens verdankt.
4 UMWELT, NATUR- UND HEIMATSCHUTZ U1 Lagerung umweltgefährdender Stoffe, Störfallverhütung U1.02 Sanierung Schiessanlage Gamlikon, Kat. Nr Festlegung Sanierungsart Protokollvorgang: GRB Nr. 108 vom und GRB Nr. 147 vom Mit Beschluss Nr. 147 vom beauftragte der Gemeinderat das Ingenieurbüro Sieber Cassina + Partner AG mit der Ausarbeitung eines Sanierungsprojekts für den Scheibenstand der Schiessanlage Gamlikon. Die historische sowie technische Altlastenuntersuchung ist mittlerweile erfolgt und die Bleibelastung im Boden ungefähr bekannt. Um das definitive Sanierungsprojekt zu erarbeiten, muss ein Sanierungsziel definiert werden. Im Bericht des Ingenieurbüros Sieber Cassina + Partner AG vom werden grundsätzlich zwei Sanierungsszenarien aufgezeigt: Szenario 1 Entfernung des Materials bis die gesetzlichen Mindestanforderungen an einen sanierten Kugelfang (Bleibelastung unter 1'000 mg/kg) erreicht werden. Der Standort bleibt im Kataster der belasteten Standorte (KbS). Es bestehen weiterhin landwirtschaftliche Nutzungseinschränkungen. Szenario 2 Entfernung jeglichen Materials mit einer Bleibelastung von über 50mg/kg. Der Standort wird vollständig aus dem KbS gelöscht und kann durch die Landwirtschaft uneingeschränkt genutzt werden. Eine grobe Kostenschätzung liegt den Akten bei. Die Gesamtkosten bewegen sich bei Szenario 1 zwischen Fr. 280' bis max. Fr. 470' Bei Szenario 2 zwischen Fr. 580' bis max. Fr. 735' Durch den Bund und Kanton erfolgt erfahrungsgemäss für die gesetzlich vorgeschriebene Sanierung eine Kostenbeteiligung von 75 % an die Gesamtkosten. Das bedeutet, dass sämtliche Kosten, welche das Sanierungsziel des Szenarios 1 übersteigen, vollständig durch die Gemeinde zu tragen sind. Wie genau die landwirtschaftlichen Nutzungseinschränkungen ausfallen, wird erst nach einer umfassenden Gefährdungsabschätzung nach erfolgter Sanierung bekannt. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass Mähgrasnutzung oder Beweidung vor allem mit Kleintieren nicht möglich sein wird. Davon wären maximal 1000 m 2 betroffen. Damit der Standort uneingeschränkt durch die Landwirtschaft genutzt werden kann, entstehen bei der Sanierung immens höhere Kosten, da der Staatsbeitrag prozentual kleiner ausfällt. In Anbetracht der kleinen Fläche erscheinen dem Gemeinderat die Mehrkosten als unverhältnismässig.
5 1. Gestützt auf die Erwägungen wird das Sanierungsszenario 1 bevorzugt. 2. Das Ingenieurbüro Sieber Cassina + Partner AG wird beauftragt, ein Sanierungsprojekt auszuarbeiten. Anschliessend unterbreitet der Gemeinderat dem AWEL das Sanierungsprojekt zur Stellungnahme.
6 VERKEHR, TOURISMUS V2 Busbetriebe V2.02 Einzelne Buslinien und Haltestellen V Bushaltestellen Stallikon Dorf - Erneuerung - Kreditabrechnung Mit GRB Nr. 110 vom genehmigte der Gemeinderat für die Erneuerung der Bushaltestellen Stallikon Dorf einen Kredit von Fr. 150' zulasten der Investitionsrechnung. Gemäss vorliegender Kreditabrechnung betragen die Kosten Fr. 141' Die Minderkosten im Betrag von Fr. 8' sind durch die Nichtbeanspruchung der Position Verschiedenes zu begründen. Ebenfalls konnten die Bauarbeiten gegenüber dem Kostenvoranschlag günstiger abgerechnet werden. 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für die Erneuerung der Bushaltestellen Stallikon Dorf mit Kosten zulasten der Investitionsrechnung (Kto ) von Fr. 141' wird nach vorgenommener Prüfung genehmigt.
7 WASSERVERSORGUNG W1 Anlagen des Ortsnetzes W1.01 Einzelne Bauten, Leitungen und Anlagen, Schutzzonen W Wasserleitungen Reppischtalstrasse (Stallikon Dorf) - Erneuerung Kreditabrechnung Mit GRB Nr. 112 vom genehmigte der Gemeinderat für die Erneuerung der Wasserleitung zwischen Postweg und Werkhof einen Kredit von Fr. 415' zulasten der Investitionsrechnung. Gemäss vorliegender Kreditabrechnung betragen die Kosten Fr. 300' Die Minderkosten im Betrag von Fr. 114' sind durch die Nichtbeanspruchung der Position Verschiedenes zu begründen. Ebenfalls konnten die Bauarbeiten gegenüber dem Kostenvoranschlag günstiger abgerechnet werden. 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für die Erneuerung der Wasserleitung zwischen Postweg und Werkhof mit Kosten zulasten der Investitionsrechnung (Kto ) von Fr. 300' wird nach vorgenommener Prüfung genehmigt.
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