6. Sitzung vom 15. April 2014 INHALTSVERZEICHNIS
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- Samuel Schäfer
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1 GEMEINDERAT 6. Sitzung vom 15. April 2014 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Neubau Entwässerungsleitung Reppischtalstrasse bis Bol/Kredit Fr Revisionsbericht Geldverkehrsrevision Feuerwehr Unteramt/Vormerknahme Revisionsbericht Geldverkehrsrevision Politische Gemeinde, Stiftung Kinderkrippenfonds Amtliche Vermessung/neues Datenmodell/Lose 6A-6D/Kreditabrechnung Neubau Wasserleitung Bleiki bis Schloss/Kredit Fr /Arbeitsvergabe Beratungen/kleine Entscheide Protokolle Wanderweg Diebis-Ringlikon/Schreiben ZPK
2 ABWASSERENTSORGUNG, SIEDLUNGSENTWÄSSERUNG A3 Abwasseranlagen, Ortsnetz A3.01 Einzelne Bauten, Leitungen und Anlagen A Neubau Entwässerungsleitung Reppischtalstrasse bis Bol Kredit Fr. 82' Die bestehenden Drainageableitungen aus den Gebieten Güpfen/Bol vermögen das anfallende Oberflächenwasser nicht (mehr) abzuleiten. Bei Starkregen waren regelmässig Überflutungen und Ausschwemmungen der Flurwege die Folge. Angrenzende Liegenschaften wurden ebenfalls schon öfters in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Erneuerung der Wasserleitung Reppischtalstrasse bis Bol kann zeitgleich ein Neubau einer Entwässerungsleitung entlang der Zufahrt Bol, parallel zur neuen Wasserleitung, realisiert werden. Zusätzlich sieht das Projekt vor, den sehr steilen Bereich des Flurweges Kat. Nr oberhalb der Liegenschaften Bol auf einer Länge von ca. 85 m mit einem bituminösen Belag zu versehen. Die Kosten wurden aufgrund der Submissionen ermittelt. Der Kostenvoranschlag des Ingenieurbüros Solka und Partner vom beläuft sich auf Fr. 82'000.--, exkl. MwSt. 1. Das Projekt des Ingenieurbüros Solka + Partner AG vom über den Neubau der Entwässerungsleitung Reppischtalstrasse bis Bol wird genehmigt. 2. Für die Ausführung wird ein Kredit zu Lasten der Investitionsrechnung von Fr. 82'000.--, exkl. MwSt., bewilligt.
3 FEUERWEHR F2 Zweckverband Feuerwehr Unteramt F2.02 Revisionsbericht Geldverkehrsrevision - Vormerknahme 1. Vom vorliegenden Bericht der Revisionsdienste des Gemeindeamtes des Kantons Zürich vom über die vom durchgeführte Geldverkehrsrevision bei der Verwaltung der Politischen Gemeinde Bonstetten wird im Sinne von 129 Abs. 4 KSGH Kenntnis genommen. 2. Es wird festgestellt, dass die Berichte zu keinen Bemerkungen Anlass geben.
4 FINANZEN F3 Rechnungsführung, Buchhaltung F3.06 Finanzaufsicht, Revisionen, Kassensturz F Revisionsberichte Geldverkehrsrevision Politische Gemeinde, Stiftung Kinderkrippenfonds Frl. Berta Meier und Landumlegungsgenossenschaft Vormerknahme 1. Von den vorliegenden Berichten der Revisionsdienste des Gemeindeamtes des Kantons Zürich vom über die am durchgeführte Revision wird im Sinne von 129 Abs. 4 KSGH Kenntnis genommen. 2. Es wird festgestellt, dass der Bericht zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass gibt. Die im Bericht aufgelisteten Empfehlungen unter Beilage A (Politische Gemeinde) werden auf die Pendenzenliste der Finanzverwaltung gesetzt.
5 GRUNDBUCH, GRUNDBESITZ, NOTARIATSWESEN G4 Grundbuch, Amtliche Vermessung G4.04 Amtliche Vermessung - neues Datenmodell (DM01) - Lose 6A - 6D Kreditabrechnung - Genehmigung 74 Mit Beschluss Nr. 173 vom bewilligte der Gemeinderat für die ausstehenden Arbeiten des Datenmodells (DM01) und die entsprechende Aktualisierung der Amtlichen Vermessung (Vermessungslos 6) zu Lasten der Investitionsrechnung einen Rahmenkredit von Fr. 108'200.--, abzüglich mutmassliche Bundes- und Kantonsbeiträge von gesamthaft Fr. 46' Dazu wurde mit GRB Nr. 161 vom ein Zusatzkredit im Betrag von Fr. 62' bewilligt, sodass der Gesamtkredit Fr. 124' betrug. Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom betragen die Bruttokosten Fr An Subventionen wurden total Fr ausbezahlt, so dass die Nettokosten Fr. 116' betragen. Der bewilligte Kredit wird um Fr. 7' unterschritten. 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für die Arbeiten des Datenmodells (DM01) und die Aktualisierung der Amtlichen Vermessung (Vermessungslos 6) mit Nettokosten zu Lasten der Investitionsrechnung (Kto ) von Fr. 116' wird nach vorgenommener Prüfung genehmigt.
6 WASSERVERSORGUNG W1 Anlagen des Ortsnetzes W1.01 Einzelne Bauten, Leitungen und Anlagen, Schutzzonen W Neubau Wasserleitung Bleiki bis Schloss Kredit Fr. 350' Arbeitsvergabe Allgemeines Zur Sicherstellung der Lösch- und Trinkwasserversorgung soweit als Erschliessung der Bauzone im Gebiet Weidhoger notwendig, ist der Bau einer Leitung zwischen Bleiki bis Schloss geplant. Der Bau ist Teil des vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 18 vom genehmigten Generellen Wasserversorgungsprojekt 2010 (GWP 2010). Die Gemeindeversammlung hat auf Antrag des Gemeinderates mit Beschluss vom das Vorprojekt sowie ein Kredit von Fr für den Netzausbau Bleiki bis Weidhogerweg/Schloss bewilligt. Projektvorlage Die Leitung weist einen Durchmesser von DN 150 mm (PE 180 x mm) auf und entspricht damit den Vorgaben des GWP Die neue Wasserleitung ist Voraussetzung für die Realisierung der Erneuerung der Wasserleitung zwischen Sennhütte und Werkhof entlang der Reppischtalstrasse, welche koordiniert im Zuge der Strassensanierung der Reppischtalstrasse (ca. 2015/2016 gemäss Bauprogramm des kantonalen Strasseninspektorates) erfolgen sollte. Die Linienführung der neuen Leitung ist einerseits durch den Verlauf der aktuellen Bauzonenbegrenzungen bestimmt und andererseits durch die Topographie der Umgebung. Durch die gewählte Linienführung konnten Hoch- und Tiefpunkt der Leitung eindeutig definiert und bestimmt werden (Entleerung/Entlüftung). Bei der Querung des eingedolten Irggelibaches, (ö.g. Nr. 1.3) ist für die neue Leitung eine genügende Überdeckung einzuhalten, um einer späteren Bachöffnung genügend Raum zu lassen (Überdeckung mind. 2.0 m). Um die Beeinträchtigung des Kulturlandes möglichst gering zu halten und die Kosten für die Grabarbeiten zu optimieren, werden grössere Leitungsabschnitte eingepflügt. Erst im Bereich östlich der Bauzone Weidhoger (heute Reservezone) verläuft die geplante Leitung im Weidhogerweg. Die künftigen Baugrundstücke werden dadurch nicht mit Leitungsbauten belastet. Zudem würden die Bauarbeiten im heutigen Kulturland durch die grosse Querneigung der Hanglage erschwert. Die Bauarbeiten für diesen Abschnitt sind für 2014 disponiert (1. Priorität bis 2015). Die Bauzeit wird mit ca. 6 Wochen veranschlagt. Die benötigte baurechtliche Bewilligung für das vorliegende Projekt steht noch aus.
7 Geologie Beim vorliegenden Projekt ist neben konventionellen Grabarbeiten auch ein spezielles Leitungsbauverfahren vorgesehen (Einpflügen der Wasserleitung). Dieses Verfahren ermöglicht generell eine kürzere Bauzeit. Geringere Materialan- und -abtransporte tragen zur Schonung des Kulturlandes bei. Die erfolgreiche Anwendung dieses Verfahrens bedingt aber auch sorgfältige geologische Abklärungen. Die Geologie im Reppischtal ist zwar allgemein bekannt. Für die geplanten Leitungsbauten ist sie jedoch genauer zu beurteilen. Oftmals genügen Sondierschlitze, bzw. -bohrungen um genügend Aufschluss über das anstehende Erdreich zu erhalten. Kosten Die Kosten wurden aufgrund der Submissionen ermittelt. Der Kostenvoranschlag vom für die Bauarbeiten beläuft sich auf Fr. 350'000.--, exkl. MwSt. Der Kreditbetrag wurde an der Gemeindeversammlung vom bewilligt und ist im Investitionsplan 2014 aufgeführt (Fr. 370'000.--, Kto ). Die Arbeiten sollen ca. im August 2014 begonnen werden. 1. Das Projekt des Ingenieurbüros Solka + Partner AG vom über den Neubau der Wasserleitung Bleiki bis Schloss wird genehmigt. 2. Für die Ausführung wird ein Kredit zu Lasten der Investitionsrechnung von Fr. 350'000.--, exkl. MwSt., bewilligt. Die Kosten sind im Investitionsprogramm 2014 aufgeführt (Kto ) und von der Gemeindeversammlung am bewilligt.
8 VERKEHR, TOURISMUS V2 Wanderwege, Erholungsgebiete, Reit- und Radwanderwege V2.08. Wanderweg Diebis Ringlikon Schreiben ZPK Die Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt orientiert mit Protokollauszug Nr. 18 vom über den Grundsatzentscheid des ZPK-Vorstandes, an der Wanderwegverbindung Diebis Ringlikon festzuhalten. In Koordination mit den Zürcher Wanderwegen und der Gemeinde Stallikon soll der Volkwirtschaftsdirektion des Kantons Zürich beantragt werden, den Wanderweg im regionalen Richtplan zu belassen, die Planungsarbeiten wieder aufzunehmen und mit der Erarbeitung der kantonalen Schutzverordnung Uetliberg/Albiskette (SVO Uetliberg) abzustimmen. Der Gemeinderat unterstützt das Vorhaben.
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