9. Sitzung vom 27. Mai 2014 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

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1 GEMEINDERAT 9. Sitzung vom 27. Mai 2014 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Erneuerungswahlen Amtsperiode 2014/2018/Feststellung der Rechtskraft Subventionsreglement/Anpassung Website Fr Gemeindearchiv Kinderkrippe/Ausstattung/Kredit Fr GWP 2010/Private Quellanlagen und Laufbrunnen/Konzept Sanierungsauflagen

2 ABSTIMMUNGEN, WAHLEN, GEMEINDEVERSAMMLUNGEN A2 Wahlbüro A2.07 Erneuerungswahlen Amtsperiode 2014/2018 Feststellung der Rechtskraft Erwahrung der Ergebnisse Das Wahlprotokoll der Erneuerungswahl des Wahlbüros vom durch den Gemeinderat ist am im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern publiziert worden. Gegen das Wahlresultat konnte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrates Affoltern liegt vor. Überdies ist festzustellen, dass innert Frist keine Wahlablehnungen eingereicht worden sind. Somit kann das Wahlergebnis durch den Gemeinderat erwahrt werden. 1. Nachdem innert der 5-tägigen Frist kein Stimmrechtsrekurs gegen das Resultat der Erneuerungswahlen des Wahlbüros für die Amtsdauer 2014/2018 erhoben worden ist und keine Wahlablehnungen eingegangen sind, wird das Wahlergebnis im Sinne von 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) erwahrt.

3 JUGEND, FAMILIE J2 Familienergänzende Kinderbetreuung J2.01 Subventionsreglement Anpassung 116 Mit GRB Nr. 118 vom genehmigte der Gemeinderat das kommunale Reglement für die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Es sieht Beiträge für Familien und alleinstehende Eltern mit einem steuerbaren Einkommen unter Fr vor, deren Kinder zeitweise in einer Kinderkrippe oder einer Tagesfamilie betreut werden. Das gleiche Reglement findet auch Anwendung für Beiträge an die Kosten der Tagesstrukturen der Schule Stallikon (TaSS). Im vergangenen Jahr wurden im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung (Kinderkrippe und Tagesfamilien) Beiträge von insgesamt Fr an 5 Familien zugesprochen. Im laufenden Jahr sind 3 neue Fälle hinzugekommen. Auf Anfang 2013 traten das neue kantonale Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG; LS 852.1) und die Verordnung über die Alimentenhilfe und die Kleinkinderbetreuungsbeiträge (AKV, LS ) in Kraft. Unter anderem wurden die schon im alten Jugendhilfegesetz (JHG) geregelten Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) deutlich erhöht. Sie können neu pro Monat bis zu Fr betragen und sind steuerfrei. KKBB werden an Familien und alleinerziehende Eltern mit Kindern unter 2 Jahren ausgerichtet. Die Betreuung durch Dritte darf drei Tage pro Woche nicht übersteigen. Das seit geltende Reglement für die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung stützt sich bei der Berechnung von Beiträgen auf die aktuellsten Steuerfaktoren der Gesuchsteller. Bezieht nun eine Familie oder ein alleinerziehender Elternteil mit einem Kind unter 2 Jahren KKBB, kann das effektive Familieneinkommen auf Grund der Steuerbefreiung der KKBB um bis zu Fr höher liegen als die Berechnungsgrundlage der Krippensubvention. Dies führt dazu, dass betroffene Familien von zwei Seiten subventioniert werden, ohne dass die Beiträge koordiniert werden können. Zudem führt diese Problematik auch zu einer Ungleichbehandlung von Gesuchstellern mit Kindern unter bzw. über 2 Jahren. Das Subventionsreglement ist deshalb entsprechend anzupassen. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass der Sozialsekretär in der praktischen Anwendung des Reglements verschiedene Schwachpunkte festgestellt hat, deren Behebung allerdings nicht einfach sein dürfte. Die Abstützung der Subventionsbeiträge auf das steuerbare Einkommen und Vermögen wie es in den allermeisten Gemeinden erfolgt bildet selten die aktuellsten Verhältnisse ab. Folgende Beispiele mögen dies illustrieren: Bei unverheirateten Eltern werden gemäss Art. 4 Abs. 3 des Reglements das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen beider Partner berücksichtigt. Kommt es zu einer Trennung, wird nur noch das steuerbare Einkommen und Vermögen desjenigen Partners berücksichtigt, bei dem das Kind lebt. In den aktuellsten Steuerfaktoren (in der Regel diejenigen des Vorjahres) bleiben aber die Unterhaltsbeiträge für das Kind unberücksichtigt. Einzahlungen in die 2. und 3. Säule sowie werterhaltende Aufwendungen in Wohneigentum sind steuerlich abzugsberechtigt, was dazu führen kann, dass selbst Familien oder Einzelpersonen mit sehr hohem Einkommen subventionsberechtigt sind.

4 Der Sozialsekretär ist zu beauftragen, dem Gemeinderat innert 3 Monaten ein überarbeitetes Subventionsreglement zu unterbreiten. 1. Art. 4 Abs. 2 des Reglements für die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung wird wie folgt ergänzt: Allfällige (steuerbefreite) Kleinkinderbetreuungsbeiträge gemäss 25 KJHG werden zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. 2. Die Änderung gemäss Ziffer 1 dieses Beschlusses tritt per in Kraft. 3. Der Sozialsekretär wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Sozialvorsteherin und den Verantwortlichen der Primarschule Stallikon dem Gemeinderat bis zum ein überarbeitetes Reglement zu unterbreiten.

5 ORIENTIERUNG UND INFORMATION, TELEKOMMUNIKATION, O1 MEDIEN Internet, Website der Gemeinde, Online-Schalter, Extranet O1.04 Website Smartphone-Optimierung Kredit Fr Die Gemeinde Stallikon besitzt zwar einen umfassenden Internetauftritt, jedoch ist dieser nicht smartphone-tauglich. Laut Benutzerstatistik der backslash AG, Frauenfeld, erfolgt bereits über 50 % der Internetbenutzung via Smartphone. Laut Offerte vom der backslash AG werden für die Erstellung einer optimierten Ausgabe für Smartphones und für die Anpassungen der Inhalte und Navigationsstruktur einmalige Kosten Fr , inkl. MwSt., erwartet. Es war angedacht, die Smartphone-Optimierung von im Laufe des Jahres 2013 durchzuführen, wurde jedoch im Rahmen von Sparmassnahmen im Verwaltungsbereich auf das Jahr 2014 verschoben. 1. Für die Smartphone-Optimierung der Website wird ein Kredit von Fr , inkl. MwSt., (Kto ) bewilligt. Grundlage bildet die Offerte vom der backslash AG, Frauenfeld.

6 VERWALTUNGS- UND GEMEINDEORGANISATION V4 Administration, Verwaltungsorganisation V4.01 Schriftgutverwaltung, Archive V Gemeindearchiv Kinderkrippe Ausstattung Kredit Fr Da der Archivraum des Gemeindehauses seit vielen Jahren aus allen Nähten platzt wird im Neubau der Kinderkrippe ein 35 m2 grosser Raum für das Gemeindearchiv (Ablage Jahre ) erstellt. Für die Archivausstattung liegt die aktualisierte Offerte der Witzig vom vor. Es wird mit Kosten von Fr , inkl. MwSt., gerechnet. Die Kosten sind im Budget 2014 eingestellt. 1. Für die Ausstattung des Gemeindearchivs in der Kinderkrippe wird zulasten der Investitionsrechnung ein Kredit von Fr bewilligt. Grundlage bildet die aktualisierte Offerte Witzig vom Der Betrag ist im Budget 2014 (Kto ) eingestellt.

7 WASSERVERSORGUNG W1 Private Wasserversorgungen W1.05 Generelles Wasserversorgungsprojekt GWP 2010 Private Quellanlagen und Laufbrunnen Konzept Sanierungsauflagen Kredit Fr. 16' Mit Verfügung Nr vom hat die kantonale Baudirektion, AWEL, das Generelle Wasserversorgungsprojekt 2010 (GWP) genehmigt (siehe auch GRB Nr. 62 vom ). Das GWP legt die notwendigen Anlagen fest, um die Versorgung des heutigen und zukünftigen Siedlungsgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser zu gewährleisten. Das GWP ist eine zukunftsorientierte Planungsgrundlage und zeigt auf, wie die Wasserversorgung in der Gemeinde in ca. 30 bis 40 Jahren aussehen soll. Mit der Genehmigung des GWP durch die kantonale Baudirektion wird die Wasserversorgung zudem verpflichtet Quellwasserfassungen zu überarbeiten, das Konzept für Trinkwasserversorgung in Notlagen zu erstellen, Grundwasserschutzzonen auszuscheiden, Wasserleitungen zu erneuern oder neu zu erstellen, usw. Auf dem Gemeindegebiet existieren zahlreiche private Fassungsanlagen, die sowohl zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, als auch eine unbekannte Anzahl von Laufbrunnen speisen. Deren Zustand und Wasserqualität ist weitgehend unbekannt. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Eigentümer auf ihre Pflichten für eine private Wasserversorgung aufmerksam zu machen und ihnen allfällige Sanierungsmassnahmen aufzuerlegen oder aber für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung besorgt zu sein. Zudem ist die Umsetzung dieses Konzeptes eine Auflage aus dem GWP (siehe auch Ziffern und 2.3.5, GWP). Die Holinger AG unterbreitet die Offerte vom für die Erstellung einer Übersicht der privaten Quellanlagen und Laufbrunnen sowie die Erarbeitung eines Konzeptes als Entscheidungsgrundlage zur Massnahmenverpflichtung gegenüber den privaten Eigentümern. Die öffentlichen Fassungsanlagen und Brunnen werden separat behandelt. 1. Für die Erstellung einer Übersicht der privaten Quellanlagen und Laufbrunnen auf dem Gemeindegebiet sowie die Erarbeitung eines Konzeptes als Entscheidungsgrundlage zur Massnahmenverpflichtung gegenüber den privaten Eigentümern wird ein Kredit von Fr zulasten der Spezialrechnung Wasserversorgung bewilligt und der Auftrag an die Holinger AG, Zürich, erteilt. Grundlage bildet die Honorarofferte vom

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