17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2
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- Maria Wetzel
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1 POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE Kanton Schwyz FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM 17. JUNI 2012 Prämienverbilligung Verpflichtungskredit Werkhof Heilpädagogisches Zentrum
2 Prämienverbilligung der Krankenpflegeversicherung Prämienverbilligung KANTON SCHWYZ AUSGANGSLAGE Vor rund einem Jahr haben National- und Ständerat das Krankenversicherungsgesetz (KVG) geändert. Dieses regelt unter anderem, wer Prämienverbilligungen erhält, und wer diese bezahlen muss. Der Kanton Schwyz muss diese nun an die Vorgaben des Bundes anpassen. Ob jemand eine Prämienverbilligung erhält, hängt von den Steuerdaten ab. Entscheidend hierfür sind Einkommen (Lohn) und Vermögen: Je tiefer Einkommen und Vermögen, desto eher hat man Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Momentan sind Alleinstehende im Verhältnis zu Ehepaaren bevorteilt in Bezug auf ihr Anrecht auf Prämienverbilligungen. Zudem werden die Prämienverbilligungen an die betroffenen Personen ausbezahlt und nicht direkt an die Krankenkasse. WAS WÜRDE SICH ÄNDERN? Durch die Anpassung des kantonalen Gesetzes gibt es mehrere Änderungen. Neu erhalten Ehepaare grosszügigere Prämienverbilligungen. Dasselbe gilt für Familien mit jungen Erwachsenen in Ausbildung (z. B. Lehrlinge, StudentInnen). Die Verbilligungen werden neu direkt den Krankenkassen überwiesen. Dadurch können die monatlichen Krankenkassenprämien von der Krankenkasse verbilligt werden. Anspruchsberechtigte müssen also nicht mehr zuerst den vollen Betrag an die Krankenkasse bezahlen und im Nachhinein die Vergünstigung wieder zurückfordern. Deshalb muss man sich neu bereits im Vorjahr für die Prämienverbilligungen anmelden. Kann eine Person aufgrund finanzieller Probleme nicht für ihre Krankenkassenprämie aufkommen und wird deshalb betrieben, ist die Wohngemeinde verpflichtet, die Prämie zu einem grossen Teil (85 Prozent) zu bezahlen. Die Person bleibt so weiterhin versichert. PRÄMIENVERBILLIGUNGEN Personen mit tiefem Einkommen und Vermögen erhalten als Unterstützung einen gewissen Anteil an der Krankenkassenprämie von Bund und Kanton. Somit wird die Prämie verbilligt. 2
3 KRANKENKASSENPRÄMIE Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse versichern zu lassen. Die Versicherten bezahlen für diese Dienstleistung eine sogenannte Krankenkassenprämie. Die Krankenkasse muss für die anfallenden Gesundheitskosten (Arzt, Spitalaufenthalt, usw.) aufkommen, wenn man krank ist. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt den Krankenkassen genau vor, welche Kosten sie übernehmen müssen und welche der Versicherte selber zu tragen hat. ZIEL Die Regelungen über die Prämienverbilligungen bei der Krankenversicherung sollen den Vorgaben des Bundes angepasst werden. PRO Familien mit Kindern und Ehepaare werden durch Prämienverbilligungen grosszügiger entlastet. Durch die direkte Auszahlung der Verbilligungen an die Krankenkassen wird sichergestellt, dass das Geld auch tatsächlich für die Bezahlung der Prämien benutzt wird. KONTRA Die Vorlage wird rund fünf Millionen Franken im Jahr kosten. Wird eine Person betrieben, muss deren Wohngemeinde einen grossen Teil der Krankenkassenprämie übernehmen. KANTONSRAT: Dafür (75 Ja, 17 Nein) REGIERUNGSRAT: Dafür 3
4 Verpflichtungskredit für die Übernahme des Werkhofs Ingenbohl Verpflichtungskredit Werkhof KANTON SCHWYZ AUSGANGSLAGE Der Werkhof Ingenbohl gehört zurzeit dem Bund und diente ursprünglich dem Unterhalt der nahegelegenen Autobahn. Darin befinden sich auch verschiedene kantonale Abteilungen, zum Beispiel ein Teil des Tiefbauamtes, ein Büro der Seepolizei, das Eichamt und die Salzlagerhalle. Der Bund benötigt den Werkhof seit 2008 kaum mehr zum Unterhalt der Autobahn. Deshalb möchte er den Werkhof dem Kanton Schwyz für rund vier Millionen Franken verkaufen. WAS WÜRDE SICH ÄNDERN? Der Kanton Schwyz kauft vom Bund den Werkhof Ingenbohl für Franken. Der Bund nutzt weiterhin einige Teile des Geländes zum Unterhalt der Autobahn. Dafür zahlt der Bund dem Kanton einmalig Franken (schon vom Kaufpreis abgezogen). Gemäss einem Gutachten des kantonalen Baudepartements ist das Angebot des Bundes angemessen. VERPFLICHTUNGSKREDIT Ein Verpflichtungskredit erlaubt es z. B. dem Kanton für ein bestimmtes Vorhaben finanzielle Verpflichtungen bis zu einem vorher festgelegten Maximalbetrag einzugehen. 4
5 ZIEL Der Kanton Schwyz möchte durch diese Vorlage die Bewilligung für einen Kredit über rund vier Millionen Franken erhalten. Mit diesem Geld soll der Werkhof Ingenbohl gekauft werden. PRO Die Nutzung des Werkhofs wird durch den Kauf vereinfacht. Der Preis von vier Millionen Franken ist für das grosse Gelände günstig. Die Immobilienstrategie des Kantons Schwyz sieht vor, Gebäude, die für kantonale Aufgaben notwendig sind, zu kaufen und so keine Miete zahlen zu müssen. KONTRA Die Vorlage ist im Kantonsrat und im Regierungsrat unumstritten und wird von keiner politischen Partei bekämpft. KANTONSRAT: Dafür (89 Ja, 1 Nein) REGIERUNGSRAT: Dafür 5
6 Verpflichtungskredit für die Planung eines Neubaus des Heilpädagogischen Zentrums Innerschwyz Heilpädagogisches Zentrum KANTON SCHWYZ AUSGANGSLAGE Im Kanton Schwyz gibt es zurzeit zwei Heilpädagogische Zentren. Eines davon liegt in Freienbach, das andere in Ibach. Die Heilpädagogischen Zentren sind Tagesschulen für Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung. Seit 1990 hat sich die Anzahl SchülerInnen mehr als verdoppelt. Im Heilpädagogischen Zentrum in Ibach herrscht deshalb Platzmangel: vier von neun Klassen müssen in provisorischen Räumen unterrichtet werden. Bis 2018 wird die Anzahl SchülerInnen weiter zunehmen. Ein Ausbau des Zentrums ist auf dem Areal in Ibach aber nicht möglich. Deshalb soll ein neues Heilpädagogisches Zentrum in Goldau gebaut werden. Dieses würde gleich neben der Pädagogischen Hochschule, dem Berufsbildungszentrum und in der Nähe des Bahnhofs stehen. Der Neubau würde ca. 23 Millionen Franken kosten. Für die Planung des Neubaus werden 1.56 Millionen Franken benötigt. Deshalb wird darüber abgestimmt, ob für die Planung ein Verpflichtungskredit gesprochen werden soll. WAS WÜRDE SICH ÄNDERN? Wenn die Stimmberechtigten dem Verpflichtungskredit zustimmen, wird ein Projektwettbewerb für ein Heilpädagogisches Zentrum in Goldau ausgeschrieben. Die TeilnehmerInnen am Projektwettbewerb erarbeiten ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wird darüber abgestimmt, ob das Zentrum anschliessend tatsächlich gebaut wird. ZIEL Die Planung eines Neubaus des Heilpädagogischen Zentrums soll finanziert werden. 6
7 PRO Das Grundstück in Goldau grenzt an bestehende Schulanlagen. So kann die bereits vorhandene Infrastruktur (Verpflegungsmöglichkeiten, Sport- und Aussenanlagen etc.) gemeinsam kostengünstig genutzt werden. Der Neubau könnte weiter ausgebaut werden. Das Platzproblem kann somit langfristig gelöst werden. Der Kanton besitzt das vorgesehene Land in Goldau bereits. KONTRA Die Vorlage ist im Kantonsrat und im Regierungsrat unumstritten und wird von keiner politischen Partei bekämpft. KANTONSRAT: Dafür (93 Ja, 0 Nein) REGIERUNGSRAT: Dafür 7
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