Kirchliches Amtsblatt

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1 Kirchliches Amtsblatt Stück Jahrgang Bistum s n Essen, Inhalt Verlautbarungen des Bischofs Grenzbeschreibungen im Bistum Essen Kreisdekanat Altena-Lüdenscheid Nr. 63 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde Christus König in Halver-Breckerfeld- Schalksmühle-Dahl Nr. 64 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Laurentius in Plettenberg-Herscheid Nr. 65 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Maria Immaculata in Meinerzhagen- Kierspe Nr. 66 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Matthäus in Altena-Nachrodt- Wiblingwerde Nr. 67 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Medardus in Lüdenscheid Nr. 68 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Michael in Werdohl-Neuenrade Stadtdekanat Bochum Nr. 69 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Franziskus in Bochum Nr. 70 Katholische Propstei- und Kirchengemeinde St. Gertrud von Brabant in Bochum- Wattenscheid Nr. 71 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde Liebfrauen in Bochum Nr. 72 BMV Matris Dolorosae in Bochum Nr. 73 Katholische Propstei- und Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Bochum Stadtdekanat Bottrop Nr. 74 Katholische Propstei- und Kirchengemeinde St. Cyriakus in Bottrop Nr. 75 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Joseph in Bottrop Stadtdekanat DUisburg* Nr. 76 Katholische Propsteigemeinde St. Johann in Duisburg Nr. 77 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde Nr. 78 St. Judas Thaddäus in Duisburg Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde Liebfrauen in Duisburg Nr. 79 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Michael in Duisburg Nr. 80 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Norbert in DUisburg ** Stadtdekanat Essen Nr. 81 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Antonius in Essen Nr. 82 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Dionysius in Essen Nr. 83 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Gertrud in Essen Nr. 84 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Johann Baptist in Essen Nr. 85 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Josef in Essen Nr. 86 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Josef in Essen Ruhrhalbinsel Nr. 87 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Lambertus in Essen Nr. 88 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Laurentius in Essen Nr. 89 Katholische Propstei- und Kirchengemeinde St. Ludgerus in Essen-Werden Nr. 90 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Nikolaus in Essen Stadtdekanat Gelsenkirchen Nr. 91 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Augustinus in Gelsenkirchen Nr. 92 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Hippolytus in Gelsenkirchen Nr. 93 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Joseph in Gelsenkirchen Nr. 94 Katholische Propstei- und Kirchengemeinde St. Urbanus in Gelsenkirchen Stadtdekanat Gladbeck Nr. 95 Katholische Propstei- und Kirchengemeinde St. Lamberti in Gladbeck Kreisdekanat Hattingen-Schwelm Nr. 96 Katholische Propstei- und Kirchengemeinde St. Marien in Schwelm Nr. 97 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Hattingen Nr. 98 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Witten-Herbede Stadtdekanat Mülheim Nr. 99 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Barbara in Mülheim Nr. 100 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Mariä Geburt in Mülheim Nr. 101 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt in Mülheim Stadtdekanat Oberhausen Nr. 102 Katholische Propstei- und Kirchengemeinde St. Clemens in Oberhausen Nr. 103 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde Herz Jesu in Oberhausen Nr. 104 Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Marien in Oberhausen Nr. 105 Katholische Propstei- und Kirchengemeinde St. Pankratius in Oberhausen Nr. 106 Korrekturen der Grenzbeschreibungen Nr. 107 Dekret des Bischofs von Essen * Wurde bereits in Stück 15 vom , 49. Jahrgang, veröffentlicht. ** Diese Grenzbeschreibung ersetzt die Grenzbeschreibung vom (Kirchliches Amtsblatt Essen Nr. 157, 2006). Vorwort Die im Zuge der Zusammenführung der Pfarreien im Bistum Essen neu erstellten Grenzbeschreibungen wurden mit Hilfe eines Geoinformationssystems (GIS) überarbeitet und werden hiermit gemeinsam veröffentlicht. Der Vollständigkeit halber werden in diesem Zusammenhang die bereits im kirchlichen Amtsblatt veröffentlichten Pfarreigrenzbeschreibungen hinzugefügt. Die Grenzbeschreibungen haben Vorrang vor den Geländekarten. Die "Gemeindegrenzen" ergeben sich aus dem Dekret des Bischofs von Essen vom (s. Nr. 107 aus Kirchliches Amtsblatt Essen 2010).

2 94 Verlautbarungen des Bischofs Nr.63 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde Christus König in Halver Breckerfeld-Schalksmühle-Dahl Beschreibung der Pfarrgrenze Krüger-Koordinaten des 2. und 3. Streifens in eckigen Vom Punkt A [ ,6 / ,7], dem Mündungspunkt des Arenseggebachs in den Köttinger Bach, ausgehend, folgt die Pfarrgrenze von Christus König der Achse des Köttinger Bachs nach Südwesten bis zum Punkt B [ ,7 / ,9] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,8 / ,8], [ ,2 / ,6], [ ,1 / ,4], [ ,9 / ,2], [ ,0 / ,8], [ ,1 / ,9], [ ,9 / ,8], C [ ,7 / ,4], [ ,6 / ,5], [ ,8 / ,5], [ ,5 / ,9], [ ,3 / ,6], [ ,7 / ,2], [ ,4 / ,8], [ ,5 / ,8], [ ,5 / ,5], [ ,9 / ,2], [ ,9 / ,9], [ ,3 / ,3], [ ,7 / ,0], [ ,1 / ,1], [ ,9 / ,8], [ ,3 / ,1], [ ,7 / ,8], [ ,5 / ,1], [ ,0 / ,8], [ ,4 / ,5], [ ,6 / ,2], [ ,4 / ,8], [260710,9 / ,9], D [ ,3 / ,9], [ ,3 / ,5], [ ,6 / ,4], [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,7.], [ ,3 / ,8], [ ,4 / ,9], [ ,0 / ,0], [ ,7 / ,5], [ ,3 / ,6], [ ,8 / ,0], [ ,5 / ,4], [ ,4 / ,3], [ ,8 / ,5], [ ,2 / ,0], [ ,9 / ,4], [ ,8 / ,1], [ ,4 / ,4], [ ,6 / ,4], [ ,6 / ,4], [ ,9 / ,7], [ ,6 / ,4], [ ,2 / ,7], [ ,4 / ,7], [ ,0 / ,6], [ ,5 / ,2], [ ,6 / ,1], [ ,7 / ,3], [ ,6 / ,1], [ ,4 / ,7], [ ,0 / ,6], E [ ,7 / ,8], [ ,1 / ,4], [ ,5 / ,2], [ ,1 / ,7], [ ,4 / ,1], [ ,0 / ,8], [ ,1 / ,9], [ ,5 / ,1], [ ,7 / ,4], [ ,8 / ,8], [ ,2 / ,3], [ ,7 / ,1], [ ,7 / ,8], [ ,3 / ,2], [ ,4 / ,8], [ ,1 / ,8], [ ,8 / ,3], [ ,9 / ,7], sowie Punkt F [ ,5 / ,6], in dem die Ennepetaler Stadtgrenze erreicht wird. Sie folgt dieser Stadtgrenze nach Südwesten bis zum Punkt G [ ,3 / ,1] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,2], [ ,4 / ,0], [ ,0 / ,2], [ ,1 / ,2], sowie Punkt H [ ,4 / ,9], in dem die Achse des Hasper Bachs erreicht wird. Sie folgt der Achse des Hasper Bachs nach Osten (im Bereich der Hasper Talsperre auf deren Mittelachse) bis zum Schnittpunkt I [ ,0 / ,8] mit der Breckerfelder Stadtgrenze. Die Pfarrgrenze folgt zunächst dieser und später der Ennepetaler Stadtgrenze nach Süden bis zum Punkt J [ ,1 / ,9]. Ab hier folgt sie der Stadtgrenze von Radevormwald und später der Stadtgrenze von Halver nach Osten und Süden bis zum Schnittpunkt K [ ,5/ ,6] der Stadtgrenzen von Halver, Wipperfürth, Hückeswagen und Radevormwald. Die Pfarrgrenze folgt der Stadtgrenze von Halver und Wipperfürth nach Osten bis zum Schnittpunkt L [ ,1 / ,0] der Stadtgrenzen von Halver, Wipperfürth und Kierspe und weiter der Stadtgrenze von Kierspe und Halver nach Nordosten bis zum Punkt M [ ,8/ ,6]. Ab hier durchläuft sie in gerader Luftlinie die Punkte [ ,7 / ,2], [ ,0 / ,6], [ ,2 / ,9], [ ,1 / ,2], [ ,7 / ,2], [ ,2 / ,4], [ ,1 / ,6], [ ,2 / ,6], [ ,8 / ,6], [ ,5 / ,7], [ ,3 / ,9], [ ,6 / ,3], [ ,6 / ,9], [ ,7 / ,8], [ ,7 / ,3], [ ,3 / ,1], [ ,6 / ,6], [ ,7 / ,0], [ ,0 / ,6], [ ,3 / ,5], [ ,9 / ,5], [ ,6 / ,4], [ ,4 / ,2], [ ,6 / ,4], [ ,7 / ,5], [ ,7 / ,9], [ ,2 / ,0], [ , / ,0], [ ,2 / ,7], [ ,5 / ,1], [ ,3 / ,7], [ ,1 / ,6], [ ,2 / ,2], [ ,5 / ,7], [ ,1 / ,0], [ ,8 / ,1], [ ,8 / ,8], [ ,6 / ,9], [ ,2 / ,1],

3 95 [ ,8 / ,9], [ ,3 / ,7], [ ,5 / ,6], [ ,9 / ,9], [ ,0 / ,0], [ ,5 / ,6], [ ,6 / ,4], [ ,4 / ,0], [ ,5 / ,7], [ ,1 / ,5], N [ ,3 / ,3], [ ,7 / ,8], [ ,3 / ,3], [ ,1 / ,5], [ ,3 / ,2], [ ,0 / ,1] sowie Punkt 0 [ ,8 / ,0], der sich am Nordwestufer der Jubachtalsperre befindet. Die Pfarrgrenze folgt nun dem Nordwestufer der Jubachtalsperre nach Osten und Norden bis zur Mündung des Jubachs (Punkt P [ ,6 / ,6]) und verläuft weiter auf der Achse des Jubachs nach Osten und Norden bis zum Punkt Q [340542,7 / ,9] und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,5 / ,0], [ ,2 / ,6], sowie Punkt R [ ,4 / ,8], in dem die Lüdenscheider Stadtgrenze erreicht wird. Dieser Stadtgrenze folgt die Pfarrgrenze in westlicher Richtung bis zum Punkt S [ ,7/ ,0] und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,7 / ,7], [ ,1 / ,4], [ ,9 / ,3], [ ,4 / ,0], [ ,9 / ,7], [ ,3 / ,9], [ ,9 / ,9], [ ,7 / ,7], [ ,0 / ,0], [ ,2 / ,7], [ ,1 / ,3], [ ,4 / ,5], [ ,9 / ,6], [ ,1 / ,8], [ ,8 / ,4], [ ,7 / ,5], [ ,7 / ,6], [ ,4 / ,4], [ ,4 / ,8], [ ,7 / ,2], [ ,4 / ,5], [ ,1 / ,1], [ ,4 / ,6], [ ,6 / ,8], [ ,4 / ,3], [ ,5 / ,5], [ ,1 / ,3], [ ,8 / ,0], [ ,0 / 56Jl3525,6], [ ,7 / ,6], [ ,4 / ,9], [ ,3 / ,5], [ ,8 / ,5], [ ,8 / ,7], [ ,4 / ,2], [ ,3 / ,7], [ ,3 / ,5], [ ,9 / ,8], [ ,3 / ,8], [ ,7 / ,4], [ ,1 / ,2], [ ,4 / ,3], [ ,5 / ,6], [ ,4 / ,3], [ ,4 / ,5], [ ,8 / ,7], [ ,5 / ,8], [ ,8 / ,1], [ ,5 / ,4], [ ,8 / ,6], [ ,1 / ,7], [ ,0 / ,8], [ ,5 / ,0], [ ,2 / ,8], [ ,6 / ,2], [ ,4 / ,6], [ ,6 / ,8], [ ,1 / ,8], [ ,0 / ,0], sowie Punkt T [ ,7 / ,8]. Ab hier folgt die Pfarrgrenze der Achse der Neuenhofer Straße nach Südwesten bis zum Schnittpunkt U [ ,5/ ,7] mit der Achse der Taistraße und anschließend der Achse der Taistraße in südwestlicher Richtung bis zum Punkt V [ ,7 / ,3] und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,1 / ,1], [ ,8 / ,6], W [ ,2 / ,3], [ ,4 / ,8], [ ,6 / ,5], [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,0], [ ,6 / ,7], [ ,6 / ,9], [ ,0 / ,9], [ ,3 / ,7], [ ,7 / ,7], [ ,6 / ,5], [ ,5 / ,5], [ ,7 / ,8], [ ,1 / ,4], [ ,0 / ,1], [ ,0 / ,3], [ J / ,0], [ ,3 / ,9], [ ,9 / ,8], [ ,9 / ,6], [ ,6 / ,3], [ ,3 / ,8], [ ,0 / ,4], [ ,8 / ,3], [ ,5 / ,8], [ ,1 / ,6], [ ,5 / ,6], [ ,5 / ,1], [ ,9 / ,5], [ ,4 / ,7], [ ,9 / ,1], [ ,8 / ,5], [ ,0 / ,2], [ ,4 / ,1], [ ,1 / ,4], [ ,3 / ,2], [ ,6 / ,8], [ ,7 / ,3], ,6 / ,6], [ ,1 / ,2], [ ,2 / ,8], [ ,2 / ,4], [ ,3 / ,4], [ ,5 / ,0], [ ,0 / ,0], [ ,1 / ,9], [ ,3 / ,4], [ ,8 / ,4], [ ,1 / ,4], [ ,8 / ,5], [ ,1 / ,5], [ ,1 / ,0], [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,3], [ ,9 / ,9], [ ,2 / ,9], [ ,4 / 56750HJJ, [ ,2 / ,6], [ ,7 / ,9], sowie Punkt X [ ,7 / ,8], in dem die Stadtgrenze von Halver und Lüdenscheid erreicht wird. Die Pfarrgrenze folgt der Stadtgrenze von Lüdenscheid nach Norden und Osten bis zum Schnittpunkt Y [ ,2 / ,8] mit der Stadtgrenze von Altena und verläuft weiter entlang der Stadtgrenze von Altena nach Norden, um im Punkt Z [ ,3 / ,1] die Stadtgrenze von Nachrodt-Wiblingwerde zu erreichen. Dieser Stadtgrenze folgt die Pfarrgrenze in nordwestlicher Richtung bis zum Punt AA [ ,1 / ,5] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,7], [ ,2 / ,7], [ ,1 / ,4], [ ,0 / ,6], [ ,9 / ,7], [ ,7 / ,7], [ ,6 / ,1], [ ,0 / ,9], [ ,9 / ,6], [ ,7 / ,1],

4 96 [ ,8 / ,6], [ ,2 / ,6], [ ,1 / ,8], [ ,2 / ,1], [ ,4 / ,3], [ ,5 / ,9], [ ,0 / ,4], [ ,4 / ,6], [ ,6 / ,7], [ ,8 / ,2], [ ,5 / ,7], [ ,6 / ,0], [ ,9 / ,0], [ ,1 / ,7], [ ,5 / ,6], [ ,1 / ,5], [ ,5 / ,1], [ ,3 / ,2], [ ,7 / ,5], [ ,8 / ,1], [ ,8 / ,3], [ ,1 / ,5], [ ,4 / ,8], [ ,9 / ,5], [ ,3 / ,2], [ ,5 / ,5], [ ,1 / ,3], [ , ,7], [ ,9 / ,0], [ ,6 / ,3], [ ,9 / ,3], [ ,0 / ,5], [ ,4 / ,4], [ ,7 / ,0], [ ,9 / ,2], [ ,1 / ,6], [ ,2 / ,6], [ ,8 / ,7], [ ,8 / ,8], [ ,7 / ,3], [ ,5 / ,7], [ ,4 / ,5], [ ,6 / ,4], [ ,5 / ,2], [ ,6 / ,2], [ ,4 / ,6], [ ,1 / ,2], [ ,1 / ,8], [ ,6 / ,0], [ ,2 / ,3], [ ,4 / ,3], [ ,0 / ,1], [ ,1 / ,9], [ ,8 / ,7], [ ,3 / ,0], [ ,0 / ,3], [ ,4 / ,2], [ ,0 / ,1], [ ,5 / ,0], [ ,9 / ,9], [ ,6 / ,8], [ ,7 / ,1], [ ,7 / ,6], [ ,6 / ,2], [ ,2 / ,9], [ ,3 / ,3], [ ,8 / ,9], [ ,6 / ,0], [ ,0 / ,3], [ ,5 / ,4], [ ,7 / ,5], [ ,3 / ,2], [ ,1 / ,6], [ ,6 / ,8], [ ,7 / ,0], [ ,1 / ,5], [ ,4 / ,2], [ ,9 / ,4], [ ,7 / ,7], [ ,3 / ,4], [ ,3 / ,2], [ ,3 / ,4], [ ,0 / ,2], [ ,3 / ,9], [ ,2 / ,1], [ ,5 / ,5], [ ,9 / ,3], [ , ,2], [ ,1 / ,1], [ ,8 / ,1], [ ,3 / ,8], [ ,0 / ,6], [ ,3 / ,8], [ ,8 / ,6], sowie Punkt AB [ ,5/ ,4], in dem das Ostufer des Holthauser Bachs erreicht wird. Sie folgt dem Ostufer dieses Baches nach Süden bis zum Punkt AC [ ,2 / ,6] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,8 / ,1], [ ,7 / ,3], [ ,8 / ,3], [ ,3 / ,3], [ ,3 / ,2], [ ,5 / ,7], [ ,0 / ,9], [ ,7 / ,0], [ ,0 / ,7], [ ,7 / ,3], [ ,3 / ,2], [ ,9 / ,5], [ ,8 / ,2], [ ,4 / ,9], [ ,4 / ,9], [ ,7 / ,3], [ ,6 / ,1], [ ,7 / ,4], [ ,2 / ,6], [ ,2 / ,9], [ ,6 / ,5], [ ,5 / ,6], [ ,3 / ,4], [ ,1 / ,9], [ ,0 / ,6], [ ,0 / ,0], [ ,9 / ,1], [ ,3 / ,4], [ ,1 / ,7], [ ,9 / ,2], [ ,1 / ,2], [ ,5 / ,8], [ ,7 / ,4], [ ,1 / ,8], [ ,3 / ,3], [ ,9 / ,1], [ ,1 / ,2], [ ,4 / ,6], [ ,8 / ,4], [ ,9 / ,0], [ ,7 / ,5], [ ,2 / ,1], [ ,2 / ,4], [ ,8 / ,4], [ ,8 / ,5], [ ,1 / ,0], [ ,1 / ,1], [ ,0 / ,5], [ ,6 / ,6], [ ,0 / ,2], [ ,0 / ,9], [ ,0 / ,1], [ ,2 / ,6], [ ,1 / ,0], [ ,1 / ,6], [ ,1 / ,8], [ ,0 / ,0], [ ,6 / ,6], [ ,6 / ,4], [ ,6 / ,3], [ ,6 / ,2], [ ,8 / ,0], [ ,2 / ,4], [ ,6 / ,7], [ ,5 / ,6], [ ,3 / ,5], [ ,0 / ,4], [ ,4 / ,7], [ ,2 / ,9], [ ,8 / ,4], [ ,8 / ,1], [ ,4 / ,0], [ ,5 / ,0], [ ,6 / ,4], [ ,8 / ,9], [ ,3 / ,8], [ ,7 / ,3], [ ,4 / ,3], [ ,0 / ,6], [ ,3 / ,5], [ ,4 / ,3], [ ,1 / ,3], [ ,5 / ,9], [ ,8 / ,0], [ ,9 / ,4], [ ,4 / ,0], [ ,6 / ,6], [ ,8 / ,4], [ ,8 / ,1], [ ,7 / ,5], [ ,4 / ,4], [ ,5 / ,9], [ ,9 / ,7], [ ,7 / ,8], [ ,5 / ,3], [ ,2 / ,0], [ ,2 / ,1], [ ,0 / ,2], [ ,2 / ,6], sowie Punkt AD

5 97 [ ,6 / ,7], in dem die Achse der Volme erreicht wird. Die Pfarrgrenze folgt der Achse der Volme nach Westen und Norden bis zum Punkt AE [ ,8/ ,7], veräuft in gerader Luftlinie zum Punkt AF [ ,6 / ,6] und folgt anschließend der Achse des Hamper Bachs nach Westen und Süden, um im Punkt AG [ ,6 / ,2] die Stadtgrenze von Hagen und Breckerfeld zu erreichen. Dieser Stadtgrenze folgt die Pfarrgrenze nach Westen bis zum Schnittpunkt AH [ ,3 / ,0] mit der Achse des Klingelbachs. Sie folgt der Achse des Klingelbachs nach Norden bis zur Mündung in den Mäckinger Bach (Punkt AI [ ,6 / ,1]) und weiter der Achse des Mäckinger Bachs nach Norden bis zum Punkt AJ [ ,8 / ,8]. Daraufhin durchläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie die Punkte [ ,3 / ,6], [ ,3 / ,5], [ ,6 / ,9], [ ,0 / ,6], [ ,8 / ,7], [ ,8 / ,1], [ ,5 / ,9], [ ,8 / ,3], [ ,8 / ,3], [ ,5 / ,4], [ ,1 / ,0], [ ,0 / ,6], [ ,6 / ,6], [ ,9 / ,4], [ ,3 / ,9], [ ,5 / ,9], [ ,9 / ,2], [ ,7 / ,7], [ ,9 / ,2], [ ,6 / ,0], [ ,6 / ,3], [ ,5 / ,0], [ ,9 / ,9], [ ,5 / ,9], [ ,2 / ,8], [ ,0 / ,1], [ ,6 / ,3], [ ,5 / ,5], [ ,3 / ,9], [ ,0 / ,2], [ ,8 / ,4], [ ,8 / ,2], [ ,1 / ,1], [ ,2 / ,6], [ ,2 / ,4], [ ,6 / ,9], [ ,8 / ,9], [ ,9 / ,1], [ ,6 / ,0], [ ,6 / ,5], [ ,9 / ,0], [ ,2 / ,9], [ ,,1 / ,5], [ ,1 / ,6], [ ,2 / ,7], [ ,6 / ,9], [ ,7 / ,5], [ ,2 / ,6], sowie [ ,0/ ,1] und kehrt abschließend in gerader Luftlinie wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Nr. 64 Anlage zur Urkunde des Bischofs von Essen zur Neuerrichtung der Pfarrei St. Laurentius Plettenberg Herscheid Beschreibung der Pfarrgrenze Die Pfarrgrenze der neu errichteten Pfarrei St. Laurentius in Plettenberg verläuft wie folgt: Die Pfarrgrenze verläuft von dem unterhalb der Anhöhe "Stüfeken" gelegenen Punkt A ausgehend in gedachter gerader Linie in Richtung Osten, den Ortsteil Vogelsang querend, bis sie im Punkt B auf den Ortsteil Alfrin trifft. Von Alfrin aus, dem Punkt B, verläuft die Pfarrgrenze in gedachter gerader Linie Richtung Nordost bis zum Ortsteil Wäsche im Punkt C. Von Wäsche aus, im Punkt C gelegen, verläuft die Pfarrgrenze in nordöstlicher Richtung der Stadtgrenze Herscheid/Werdohl verlaufend bis zum Punkt D, wo die Stadtgrenzen von Herscheid, Werdohl und Plettenberg aufeinander treffen. Vom Punkt D aus verläuft die Pfarrgrenze weiter entlang der kommunalen Grenze der Stadt Plettenberg bis zum Punkt E, in dem die Stadtgrenzen Herscheid, Plettenberg und Attendorn aufeinander treffen. Die Pfarrgrenze verläuft vom Punkt E aus weiter entlang der Stadtgrenzen Herscheid/ Attendorn, Herscheid/Mei nerzhagen und Herscheid/Lüdenscheid, bis sie auf den Punkt A trifft. Beschreibung der Gemeindeterritorien In der Pfarrei St. Laurentius werden die Gemeinden St. Laurentius in Plettenberg, St. Johann Baptist in Plettenberg-Eiringhausen und St. Mariä Aufnahme in den Himmel eingerichtet. Die Territorien der Gemeinden sind weitgehend identisch mit denen der Pfarreien, die am 1. Oktober 2006 zur neuen Pfarrei St. Laurentius Plettenberg - Herscheid zusammengeführt worden sind. Damit ergibt sich auch die Zuordnung der Territorien bzw. der Straßen. Grundlage dafür ist die im Kirchlichen Meldewesens des Bistums Essen registrierte Zuordnung (mit Stand zum ). Essen, Essen, Nr. 65 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Maria Immaculata in Meinerzhagen-Kierspe Beschreibung der Pfarrgrenze Krüger-Koordinaten des 3. Streifens in eckigen

6 98 Vom Punkt A [ ,2 / ,4], dem Schnittpunkt der Stadtgrenzen von Meinerzhagen, Herscheid und Lüdenscheid folgt die Pfarrgrenze von St. Maria Immaculata der Stadtgrenze von Lüdenscheid und Meinerzhagen nach Westen und Süden bis zum Punkt B [ ,0/ ,8]. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze daraufhin die Punkte [ ,0 / ,1], [ ,4 / ,6], [ ,3 / ,6], [ ,4 / ,1], [ ,1 / ,0], [ ,3 / ,3], sowie Punkt C [ ,9 / ,0], der sich auf der Achse des Bachs "Frommecke" befindet. Der Achse dieses Bachs folgt die Pfarrgrenze in nördlicher Richtung bis zum Punkt D [ ,4 / ,5] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,8 / ,5], [ ,2 / ,5], [ ,1 / ,4], [ ,5 / ,9], [ ,2 / ,1], [ ,4 / ,3], [ ,6 / ,8], [ ,3 / ,3], [ ,1 / ,2], [ ,8 / ,5], [ ,8 / ,1], [ ,8 / ,2], [ ,3 / ,9], [ ,0 / ,8], [ ,9 / ,1], [ ,5 / ,1], [ ,9 / ,6], [ ,0 / ,0], [ ,5 / ,2], [ ,5 / ,5], [ ,9 / ,8], [ ,5 / ,0], [ ,0 / ,7], [ ,9 / ,3], [ ,9 / ,0], [ ,0 / ,4], [ ,2 / ,6], [ ,9 / ,7], [ ,8 / ,9], [ ,3 / ,9], [ ,6 / ,5], [ ,1 / ,3], [ ,4 / ,4], [ ,7 / ,0], [ ,7 / ,7], [ ,5 / ,2], [ ,8 / ,9], [ ,0 / ,1], [ ,2 / ,3], [ ,6 / ,1], [ ,3 / ,0], [ ,7 / ,2], [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,7], [ ,5 / ,8], [ ,9 / ,0], [ ,5 / ,3], [ ,1 / ,4], [ ,8 / ,7], [ ,5 / ,2], [ ,5 / ,0], [ ,9 / ,5], [ ,9 / ,6], [ ,8 / ,9], [ ,3 / ,7], [ ,6 / ,0], [ ,9 / ,8], [ ,7 / ,4], sowie Punkt E [ ,6/ ,6], in dem die Achse des Fernhagener Bachs erreicht wird. Sie verläuft auf der Achse dieses Bachs nach Nordwesten bis zur Mündung in den Jubach (Punkt F [ ,1/ ,0]), folgt dann der Achse des Jubachs nach Westen bis zur Einmündung in die Jubachtalsperre (Punkt G [ ,6 / ,6]). Ab hier folgt die Pfarrgrenze dem Nordwestufer der Jubachtalsperre bis zum Punkt H [ ,8 / ,0] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,1], [ ,3 / ,2], [ ,1 / ,5], [ ,3 / ,3], [ ,7 / ,8], I [ ,3 / ,3], [ ,1 / ,5], [ ,5 / ,7], [ ,4 / ,0], [ ,6 / ,4], [ ,5 / ,6], [ ,0 / ,0], [ ,9 / ,9], [ ,5 / ,6], [ ,3 / ,7], [ ,8 / ,9], [ ,2 / ,1], [ ,6 / ,9], [ ,8 / ,8], [ ,8 / ,1], [ ,1 / ,0], [ ,5 / ,7], [ ,2 / ,2], [ ,1 / ,6], [ ,3 / ,7], [ ,5 / ,1], [ ,2 / ,7], [ ,5 / ,0], [ ,2 / ,0], [ ,7 / ,9], [ ,7 / ,5], [ ,6 / ,4], [ ,4 / ,2], [ ,6 / ,4], [ ,9 / ,5], [ ,3 / ,5], [ ,0 / ,6], [ ,7 / ,0], [ ,6 / ,6], [ ,3 / ,1], [ ,7 / ,3], [ ,7 / ,8], [ ,6 / ,9], [ ,6 / ,3], [ ,3 / ,9], [ ,5 / ,7], [ ,8 / ,6], [ ,2 / ,6], [ ,1 / ,6], [ ,2 / ,4], [ ,7 / ,2], [ ,1 / ,2], [ ,2 / ,9], [ ,0 / ,6], [ ,7 / ,2], sowie Punkt J [ ,8 / ,6], in dem die Stadtgrenze von Kierspe und Halver erreicht wird. Sie folgt dieser Stadtgrenze in südwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt K [ ,1 / ,0] der Stadtgrenzen von Kierspe, Halver und Wipperfürth. Die Pfarrgrenze folgt der gemeinsamen Stadtgrenze von Wipperfürth und Kierspe in südlicher Richtung bis zum Punk L [ ,3 / ,2] und weiter der Achse des Grenzwegs in südlicher Richtung bis zum Punkt M [ ,2 / ,3]. Sie verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,5 / ,8], [ ,0 / ,4], [ ,6 / ,5], [ ,2 / ,8], [ ,7 / ,3], [ ,9 / ,1], [ ,8 / ,9], [ ,9 / ,9], [ ,0 / ,5], [ ,0 / ,4], [ ,5 / ,2], [ ,1 / ,0], [ ,2 / ,4], [ ,7 / ,4], [ ,2 / ,9], [ ,9 / ,4], [ ,0 / ,9], [ ,3 / ,6], [ ,5 / ,5], [ ,6 / ,4], sowie Punkt N [ ,7 / ,0], in dem die Achse des Nordarms der Wipper erreicht wird. Die Pfarrgrenze folgt dann der Achse des Nordarms der Wipper nach Südosten bis zur Mündung des Bachs "Lingese" (Punkt 0 [ ,3 / ,0]) und verläuft

7 99 anschließend entlang der Achse dieses Bachs nach Nordosten bis zum Punkt P [ ,9 I ,3]. Ab hier durchläuft sie in gerader Luftlinie die Punkte [ ,8 I ,1], [ ,0 I ,5], [ ,5 I ,6], [ ,9 I ,7], [ ,9 I ,5], [ ,8 I ,4], [ ,6 I ,3], [ ,1 I ,1], [ ,0 I ,0], [ ,1 I ,6], [ ,6 I ,4], [ ,1 I ,4], [ ,0 I ,3], [ ,6 I ,0], [ ,6 I ,3], [ ,0 I ,7], [ ,0 I ,0], [ ,9 I ,0], [ ,6 I ,2], [ ,7 I ,6], [ ,4 I ,7], [ ,7 I ,5], [ ,0 I ,7], [ ,9 I ,8], [ ,3 I ,4], [ ,7 I ,8], [ ,1 I ,3], [ ,1 I ,0], [ ,4 I ,6], [ ,6 I ,0], [ ,3 I ,5], [ ,4 I ,0], [ ,6 I ], sowie Punkt Q [ ,6 I ,3], in dem erneut die Stadtgrenze von Kierspe erreicht wird. Dieser Stadtgrenze folgt die Pfarrgrenze nach Osten bis zum Punkt R [ ,2 I ,8] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,8 I ,9], [ ,9 I ,2], [ ,9 I ,3], [ ,7 I ,4], [ ,2 I ,1], [ ,4 I ,7], [ ,3 I ,9], sowie Punkt S [ ,5 I ,5], in dem die Achse des Ahbachs erreicht wird. Die Pfarrgrenze folgt der Achse dieses Bachlaufs nach Süden und Osten bis zum Punkt T [ ,9 I ,2], verläuft in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,8 I ,6], [ ,6 I ,2], [ ,7 I ,0], sowie Punkt U [ ,4 I ,0] und folgt erneut der Achse des Ahbachs nach Osten bis zum Punkt V [ ,4 I ,6]. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenze nun die Punkte [ ,7 I ,1], [ ,2 I ,8], [ ,1 I ,5], [ ,2 I ], [ ,6 I ,0], [ ,9 I ,0], [ ,7 I ,1], sowie Punkt W [ ,2 I ,5], in dem wieder die Stadtgrenze von Kierspe erreicht wird. Sie folgt der genannten Stadtgrenze nach Osten bis zum Schnittpunkt X [ ,5 I ,5] der Stadtgrenzen von Kierspe, Meinerzhagen und Marienheide und folgt der Kommunalgrenze von Meinerzhagen nach Süden und Osten bis zum Punkt Y [ ,6 I ,4]. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze daraufhin die Punkte [ ,0 I ,4], [ ,6 I ,0], [ ,0 I ,4], [ ,6 I ,5], [ ,2 I ,7], [ ,2 I ,3], [ ,2 I ,4], [ ,0 I ,2], [ ,1 I ,4], [ ,4 I ,6], [ ,8 I ,2], [ ,8 I ,9], [ ,8 I ,7], sowie Punkt Z [ ,4 I ,8], in dem die Achse der Lister erreicht wird. Sie folgt der Achse der Lister nach Osten bis zum Punkt AA [ ,9 I ,2J und verläuft weiter in geradr Luftlinie zum Punkt AB [ ,6 I ,3], der sich auf der Stadtgrenze von Meinerzhagen befindet. Weiterhin folgt die Pfarrgrenze der genannten Stadtgrenze nach Osten bis zum Punkt AC [ ,0 I ,7] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,3 I ,5], [ ,8 I ,6], [ ,1 I ,6], [ ,8 I ,6], [ ,3 I ,4], [ ,8 I ,4], [ ,4 I ,0], [ ,2 I ,6], [ ,8 I ,9], [ ,6 I ,5], [ ,6 I ,8], [ ,4 I ,5], [ ,2 I ,9], [ ,9 I ,9], [ ,3 I ,3], [ ,8 I ,4], [ ,1 I ,3], [ ,7 I ,9], [ ,6 I ,8], [ ,7 I ,5], [ ,2 I ,9], [ ,2 I ,6], [ ,5 I ,1], [ ,7 I ,2], [ ,1 I ,5], [ ,5 I ,0], [ ,6 I ,0], [ ,7 I ,1], [ ,9 I ,1], [ ,8 I ,9],[ ,8 I ,5], [ ,9 I ,8], [ ,3 I ,8], [ ,7 I ,7], um im Punkt AD [ ,5 I ,9] die Stadtgrenze von Meinerzhagen zu erreichen. Dieser Stadtgrenze nach Norden folgend kehrt die Pfarrgrenze wieder zu ihrem Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 66 Anlage zur Urkunde des Bischofs von Essen zur Neuerrichtung der Pfarrei St. Matthäus, Altena Beschreibung der Pfarreigrenze Die Pfarrgrenze der neu errichteten Pfarrei St. Matthäus in Altena verläuft wie folgt: Die Pfarrgrenze verläuft vom Punkt A, in dem die Stadtgrenzen Nachrodt-Wiblingwerde, Iserlohn und Altena aufeinander treffen, entlang der Stadtgrenze Altena bis zum Punkt B, in dem die Stadtgrenzen Altena/Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle aufeinander treffen. Vom Punkt B aus verläuft die Pfarrgrenze weiter entlang der Stadtgrenze zwischen Nachrodt-Wiblingwerde bis zum Punkt A.

8 100 Beschreibung der Gemeindeterritorien In der Pfarrei St. Matthäus in Altena sind die Gemeinden St. Mattäus und St. Josef in Nachrod Wiblingwerde eingerichtet worden. Die Territorien der Gemeinden sind weitgehend identisch mit denen der Pfarreien, die am 29. Oktober 2006 zur neuen Pfarrei St. Matthäus zusammengeführt worden sind. Damit ergibt sich auch die Zuordnung der Territorien bzw. der Straßen. Grundlage dafür ist die im Kirchlichen Meldewesens des Bistums Essen registrierte Zuordnung (mit Stand zum 29. Oktober 2006). Nicht zum Pfarrgebiet gehört der innerhalb der Grenzen der Pfarrei gelegene Ortsteil Evingsen, der zu einem späteren Zeitpunkt der Pfarrei St. Matthäus zugeführt wird. Für diesen Teil ist die Grenzbeschreibung mit der Beschreibung des Ortsteils identisch. Essen, Nr. 67 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Medardus in lüdenscheid Beschreibung der Pfarrgrenze Krüger-Koordinaten des 3. Streifens in eckigen Vom Punkt A [ ,4 / ,8], dem Schnittpunkt der Stadtgrenzen von Lüdenscheid, Altena und Werdohl, folgt die Pfarrgrenze von St. Medardus der Stadtgrenze von Lüdenscheid nach Osten, Süden und Westen bis zum Punkt B [ ,0 / ,8]. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze daraufhin die Punkte [ ,0 / ,1], [ ,4 / ,6], [ ,3 / ,6], [ ,4 / ,1], [ ,1 / ,0], [ ,3 / ,3], sowie Punkt C [ ,9 / ,0], der sich auf der Achse des Bachs "Frommecke" befindet. Der Achse dieses Bachs folgt die Pfarrgrenze in nördlicher Richtung bis zum Punkt D [ ,4 / ,5] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,8 / ,5], [ ,2 / ,5], [ ,1 / ,4], [ ,5 / ,9], [ ,2 / ,1], [ ,4 / ,3], [ ,6 / ,8], [ ,3 / ,3], [ ,1 / ,2], [ ,8 / ,5], [ ,8 / ,1], [ ,8 / ,2], [ ,3 / ,9], [ ,0 I ,8], [ ,9 / ,1], [ ,5 / ,1], [ ,9 / ,6], [ ,0 / ,0], [ ,5 / ,2], [ ,5 / ,5], [ ,9 / ,8], [ ,5 / ,0], [ ,0 / ,7], [ ,9 / ,3], [ ,9 / ,0], [ ,0 / ,4], [ ,2 / ,6], [ ,9 / ,7], [ ,8 / ,9], [ ,3 / ,9], [ ,6 / ,5], [ ,1 / ,3], [ ,4 / ,4], [ ,7 / ,], [ ,7 / ,7], [ ,5 / ,2], [ ,8 / ,9], [ ,0 / ,1], [ ,2 / ,3], [ ,6 / ,1], [ ,3 / ,0], [ ,7 / ,2], [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,7], [ ,5 / ,8], [ ,9 / ,0], [ ,5 / ,3], [ ,1 / ,4], [ ,8 / ,7], [ ,5 / ,2], [ ,5 / ,0], [ ,9 / ,5], [ ,9 / ,6], [ ,8 / ,9], [ ,3 / ,7], [ ,6 / ,0], [ ,9 / ,8], [ ,7 / ,4], sowie Punkt E [ ,6 / ,6], in dem die Achse des Fernhagener Bachs erreicht wird. Sie verläuft auf der Achse dieses Bachs nach Nordwesten bis zur Mündung in den Jubach (Punkt F [ ,1 / ,0]), folgt dann der Achse des Jubachs nach Nordosten bis zum Punkt G [ ,7 / ,9] und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,5 / ,0], [ ,2 / ,6], sowie Punkt H [ ,4 / ,8], in dem die Lüdenscheider Stadtgrenze erreicht wird. Dieser Stadtgrenze folgt die Pfarrgrenze in westlicher Richtung bis zum Punkt I [ ,7 / ,0] und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,7 / ,7], [ ,1 / ,4], [ ,9 / ,3], [ ,4 / ,0], [ ,9 / ,7], [ ,3 / ,9], [ ,9 / ,9], [ ,7 / ,7], [ ,0 / ,0], [ ,2 / ,7], [ ,1 / ,3], [ ,4 / ,5], [ ,9 / ,6], [ ,1 / ,8], [ ,8 / ,4], [ ,7 / ,5], [ ,7 / ,6], [ ,4 / ,4], [ ,4 / ,8], [ ,7 / ,2], [ ,4 / ,5], [ ,1 / ,1], [ ,4 / ,6], [ ,6 / ,8], [ ,4 / ,3], [ ,5 / ,5], [ ,1 / ,3], [ ,8 / ,0], [ ,0 / ,6], [ ,7 / ,6], [ ,4 / ,9], [ ,3 / ,5], [ ,8 / ,5], [ ,8 / ,7], [ ,4 /

9 ,2], [ ,3 / ,7], [ ,3 / ,5], [ ,9 / ,8], [ ,3 / ,8], [ J / ,4], [ ,1 / ,2], [ ,4 / ,3], [ ,5 / ,6], [ ,4 / ,3], [ ,4 / ,5], [ ,8 / ,7], [ ,5 / ,8], [ ,8 / ,1], [ ,5 / ,4], [ ,8 / ,6], [ ,1 / ,7], [ ,0 / ,8], [ ,5 / ,0], [ ,2 / ,8], [ ,6 / ,2], [ ,4 / ,6J, [ ,6 / ,8], [ ,1 / ,8], [ ,0 / ,0], sowie Punkt J [ J / ,8]. Ab hier folgt die Pfarrgrenze der Achse der Neuenhofer Straße nach Südwesten bis zum Schnittpunkt K [ ,5/ J] mit der Achse der Taistraße und anschließend der Achse der Taistraße in südwestlicher Richtung bis zum Punkt L [ ,7 / ,3]. Sie verläuft weiterhin in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,1 / ,1], [ ,8 / ,6], M [ ,2 / ,3], [ ,4 / ,8], [ ,6 / ,5], [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,0], [ ,6 / ,7], [ ,6 / ,9], [ ,0 / ,9], [ ,3 / J], [ ,7 / ,7], [ ,6 / ,5], [ ,5 / ,5], [ ,7 / ,8], [ ,1 / ,4], [ ,0 / ,1], [ ,0 / ,3], [ ,7 / ,0], [ ,3 / ,9], [ ,9 / ,8], [ ,9 / ,6], [ ,6 / ,3], [ ,3 / ,8], [ ,0 / ,4], [ ,8 / ,3], [ ,5 / ,8], [ ,1 / ,6], [ ,5 / ,6], [ ,5 / ,1], [ ,9 / ,5], [ ,4 / ,7], [ ,9 / ,1], [ ,8 / ,5], [ ,0 / ,2], [ ,4 / ,1], [ ,1 / ,4], [ ,3 / ,2], [ ,6 / ,8], [ ,7 / ,3], ,6 / ,6], [ ,1 / ,2], [ ,2 / ,8], [ ,2 / ,4], [ ,3 / ,4], [ ,5 / ,0], [ ,0 / ,0], [ ,1 / ,9], [ ,3 / ,4], [ ,8 / ,4], [ ,1 / ,4], [ ,8 / ,5], [ ,1 / ,5], [ ,1 / ,0], [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,3], [ ,9 / ,9], [ ,2 / ,9], [ ,4 / ,7], [ ,2 / ,6], [ J / ,9], sowie Punkt N [ ,7 / ,8], in dem erneut die Lüdenscheider Stadtgrenze erreicht wird. Dieser Stadtgrenze nach Norden, Osten und Süden folgend kehrt die Pfarrgrenze wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 68 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Michael in Werdohl Neuenrade Beschreibung der Pfarrgrenze U'::1 ei~e möglichst präzise Beschreibung zu gewahrleisten, Krüger-Koordinaten des 3. Streifens in eckigen Vom Punkt A [ ,4 / ,8], dem Schnittpunkt der Stadtgrenzen von Lüdenscheid Altena und Werdohl, folgt die Pfarrgrenze von St: Michael der Stadtgrenze von Werdohl in nördlicher Richtung bis zum Punkt B [ ,0 / ,0] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,3 / ,0], [ ,3 / ,7], [ ,9 / ,1], [ ,1 / ,0], [ ,6 / ,9], [ ,3 / ,8], [ ,2 / ,4], [ ,0 / ,3], [ ,8 / ,3], [ ,5 / ,5], [ ,5 / ,9], [ ,3 / ,0], [ ,1 / ,9], [ ,5 / ,9], [ ,2 / ,5], [ ,4 / J], [ ,8 / ,8], [ ,8 / ,7], [ ,1 / ,4], [ ,8 / ,7], [ ,6 / ,5], [ ,1 / ,3], [ ,6 / ,6], [ ,2 / ,8], [ ,5 / ,0], [ ,9 / ,2], [ J / ,0], [ ,8 / ,1], [ ,5 / ,4], [ ,2 / ,8], [ ,3 / ,0], [ ,0 / ,8], [ ,1 / ,3], [ ,3 / ,9], [ ,5 / ,2], [ ,0 / ,8], [ ,3 / ,4], [ ,8 / ,5], [ J / ,4], [ ,5 / ,6], [ ,4 / ], [ ,9 / ,3], [ ,3 / ,5], [ ,5 / ,3], [ ,6 / ,8], [ ,6 / ,4], [ ,9 / ,0], [ ,1 / ,8], [ ,2 / ,8], [ ,5 / ,2], [ ,2 / ,1], [ ,0 / ,4], [ ,8 / ,8], [ ,2 / ,0], [ ,3 / ,9],

10 102 [ ,3 / ,3], [ ,6 / ,8], sowie Punkt C [ ,0 / ,1], dem Schnittpunkt der Achsen von Küntroper Straße und Hüttenweg. Sie folgt der Achse der Küntroper Straße nach Westen bis zum Schnittpunkt D [ ,5 / ,5] mit dem Bach "Welmecke" und verläuft anschließend auf der Achse dieses Bachs nach Süden bis zum Punkt E [ ,8 / ,0]. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,3], [ ,6 / ,0], [ ,7 / ,0], [ ,4 / ,1], [ ,5 / ,1], [ ,8 / ,0], [ ,5 / ,3], [ ,6 / ,3], [ ,6 / ,9], [ ,3 / ,9], [ ,0 / ,3], [ ,1 / ,3], [ ,3 / ,3], [ ,0 / ,1], [ ,4 / ,5], sowie Punkt F [ ,9 / ,8], in dem die Stadtgrenze von Werdohl und Plettenberg erreicht wird. Dieser Stadtgrenze folgt die Pfarrgrenze zunächst nach Südosten, sowie später nach Süden und Westen bis zum Punkt G [ ,6 / ,1] und weiter entlang der Stadtgrenze von Herscheid und Werdohl bis zum Punkt H [ ,1 / ,5]. Sie verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,4 / ,5], [ ,9 / ,4], [ ,1 / ,8], [ ,7 / ,7], [ ,1 / ,3], [ ,8 / ,0], sowie Punkt I [ ,5/ ,9], in dem die Lüdenscheider Stadtgrenze erreicht wird. Dieser Stadtgrenze nach Norden folgend, kehrt die Pfarrgrenze wieder zu ihrem Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 69 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Franziskus in Bochum Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,9 / ,3] ausgehend durchläuft die Pfarrgrenze von St. Franziskus in gerader Luftlinie die Punkte [ ,4 / ,9], [ ,8 / ,8], [ ,1 / ,3], [ ,4 / ,5], [ ,6 / ,1], [ ,1 / ,0], [ ,4 / ,2], [ ,2 / ,9], [ ,4 / ,6], [ ,6 / ,8], [ ,8 / ,5], [ ,3 / ,3], B [ ,0 / ,4], [ ,4 / ,7], [ ,8 / ,4], [ ,0 / ,6], [ ,0 / ,5], [ ,0 / ,4], [ ,1 / ,2], [ ,9 / ,5], [ ,2 / ,5], [ ,7 / ,5], [ ,3 / ,0], [ ,5 / ,1] und C [ ,0 / ,9], der sich auf der Achse der Hauerstraße befindet. Sie folgt dem Wabenweg unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Westen bis zum Schnittpunkt D [ ,4/ ,6] mit der Achse der Kemnader Straße und folgt dieser zum Punkt E [ ,0 / ,8], dem Schnittpunkt der Achse der Heinrich-König-Straße mit der Achse der Kemnader Straße. Sie folgt weiterhin der Achse der Heinrich-König-Straße nach Süden bis zum Schnittpunkt F [ ,9/ ,6] mit der Achse der Straße Roomersheide. Die Pfarreigrenze folgt der Achse der Straße Roomersheide bis zum Punkt G [ ,0/ ,7] und verläuft in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,1 / ,4], [ ,8 / ,5], sowie Punkt H [ ,7 / ,1], der sich auf der Ortsteilgrenze zwischen Bochum-Stiepel und Bochum-Sundern befindet. Dieser Ortsteilgrenze folgt die Pfarrgrenze nach Süden und Westen bis zum Schnittpunkt I [ ,1 / ,2] mit der Bochumer Stadtgrenze. Vom Punkt I folgt die Pfarrgrenze der Stadtgrenze von Bochum nach Westen und Norden bis zum Schnittpunkt J [ ,5 / ,6] it der Achse der Dr. c.-otto-straße und verläuft anschließend auf dieser Straßenachse nach Osten bis zum westlichsten Punkt des Fabrikgeländes,Dr. C. Otto Feuerfest' (Punkt K [ ,2 / ,2]). Die Pfarrgrenze folgt nun der Nordwestgrenze des Industriegeländes nach Nordosten bis zum Punkt L [ ,2/ ,4] und schwenkt dort in gerader Luftlinie zum Punkt M [ ,8 / ,6] ab, der sich auf der Mittelachse der Straße Am Ruhrort befindet. Ab hier folgt die Pfarrgrenze der genannten Straßenachse nach Norden und weiter entlang der Achse der Straße Hörsterholz nach Norden zum Punkt N [ ,3 / ,4] und weiter jeweils in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,9], [ ,8 / ,9], [ ,3 / ,1], [ ,1 / ,5], sowie Punkt 0 [ ,7 / ,7], der sich auf der Achse der Sudholzstraße befindet. Vom Punkt 0 ausgehend folgt die Grenze der Achse der Sudholzstraße nach Osten bis zum Punkt P [ ,8/ ,1], weiter entlang der Sudholzstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt Q [ ,1 / ,2] und erneut entlang der Achse der Sudholzstraße nach Osten bis zum Punkt R [258013,0/ ,5]. Vom Punkt Rausgehend verläuft die Grenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,0], [ ,3 / ,3], [ ,4 / ,3], [ ,9 / ,5], [ ,6 / ,8], [ ,6 / ,4],

11 103 [ ,5 / ,1], [ ,1 / ,8], [ ,1 / ,0], [ ,4 / ,1], [ ,5 / ,4], [ ,4 / ,4], [ ,1 / ,4], [ ,9 / ,4], [ ,6 / ,9], [ ,2 / ,7] und Punkt S [ ,6/ ,5]. Vom Punkt S folgt die Pfarrgrenze dem Höhenweg unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Süden bis zum Schnittpunkt T [ ,1 / ,9] mit der Achse der Scharpenseelstraße. Sie folgt weiter der Achse des Köllerholzwegs bis zum Punkt U [ ,1/ ,6], weiter in gerader Luftlinie zum Punkt V [ ,4 / ,3] und anschließend in östlicher Richtung entlang der Karl-Arnold-Straße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt W [ ,0 / ,8]. Vom Punkt ausgehend verläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,2), [ ,1 / ,0], [ ,3 / JJ, [ ,2 / ,8], [ ,3 / ,2], [ ,1 / ,3], [ ,7 / ,2], [ ,1 / ,3], [ ,9 / ,7], [ ,7 / ,1], [ ,2 / ,2], [ ,4 / ,7], [ ,0 / ,6], [ ,0 / ,0], [ ,1 / ,3], [ ,3 / ,5], [ ,2 / ,8], [ ,1 / ,0], [ ,6 / ,9] und Punkt X [ ,6 / ,9]. Weiterhin folgt die Grenze der Seitenstraße der Karl-Wagener-Straße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Süden bis zum Schnittpunkt Y [ ,0/ ,1] mit der Achse der Straße "An der Steinhalde". In gerader Luftlinie verläuft die Pfarrgrenze nun durch die Punkte [ ,3 / ,6], [ ,5 / ,2] und [ ,9 / ,8] (Punkt Z). Von Punkt Z ausgehend verläuft die Grenze in nordöstlicher Richtung auf der Achse eines ehemaligen Bahndamms bis zum Punkt AA [ ,8 / ,9], weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,1], [ ,5 / ,4], [ ,0 / ,7], sowie [ ,4 / ,1]. Weiterhin folgt die Grenze der Vinckestraße in westlicher Richtung und später entlang der Munscheider Straße jeweils unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt AB [ ,0/ ,2], der sich auf der Achse der Munscheider Straße befindet. Von Punkt AB ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Achse der Munscheider Straße nach Norden bis zum Schnittpunkt AC [ ,1/ ,5] mit der Achse der Lindebeckstraße und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,6 / ,6], [ ,4 / ,1], [ ,6 / ,2], [258161,9 / ,6], sowie [ ,1 / ,7] um im Punkt AD [ ,0 / ,3] den Schnittpunkt der Achsen der Schnatstraße und der Straße "In der Rott" zu erreichen. Weiterhin verläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,8/ ,9], [ ,9 / ,7], [ ,2 / ,3], [ ,0 / ,4], [ ,8, ,6], [ ,8 / ,7], [ ,9 / ,8], [ ,7 / ,9], [ ,0 / ,4], [ ,4 / ,1], [ ,7 / ,9], [ ,1 / ,2], [ ,6 / ,9], [ ,6 / ,4], [ ,4 / ,1], [ ,8 / ,9], [ ,3 / ,7], [ ,5 / ,8], [ ,1 / ,7], [ ,6 / ,7], [ ,8 / ,5], [ ,4 / ,7], [ ,0 / ,1], [ ,3 / ,9], [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,0], [ ,3 / ,5], [ ,2 / ,5], [ ,9 / ,1], [ ,6 / ,2], [ ,4 / ,5], [ ,6 / ,8], [ ,7 / ,0], [ ,9 / ,0], [ ,5 / ,6], [ ,8 / ,2], [ ,0 / ,4], [ , ,3], [ ,3 / ,8], [ ,5 / ,9], [ ,6 / ,2], [ ,5 / ,2], [ ,2 / ,6], [ ,4 / ,4], [ ,2 / ,7], [ ,2 / ,1], [ ,8 / ,6], [ ,5 / ,1], [ ,2 / ,4], [ ,8 / ,0], [ ,6 / ,9], [ ,5 / ,0], [ ,1 / ,8], [ ,4 / ,2], [ ,0 / ,2], [ ,0 / ,1] und AE [ ,2 / ,4]. Vom Punkt AE ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Schützenstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Ostseite der Engelsburger Straße im Punkt AF. Sie folgt weiter der Engelsburger Straße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Schnittpunkt AG [ ,9 / ,4] mit der Achse der Bahnstrecke Essen-Steele - Bochum Hbf. Die Grenze folgt nun der Achse dieser Bahnstrecke nach Osten bis zum Schnittpunkt AH [ ,1 / ,5] mit der Westseite des unterirdisch verlaufenden Marbachs und verläuft weiter unmittelbar westlich bzw. südlich des Marbachs nach Süden und Osten bis dieser die Mittelachse der Hattinger Straße schneidet (Punkt AI [ ,9 / ,6]). Die Grenze folgt nun der Achse der Kulmer Straße in südlicher Richtung bis zum Punkt AJ [ ,8 / ,5], weiter entlang der Kulmer Straße in südöstlicher Richtung unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt AK [ ,6/ ,3], sowie in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,1 / ,8] und AL [ ,3/ ,8]. Weiterhin folgt die Pfarrgrenze der Achse der Straße "Waldring" nach Osten bis zum Schnittpunkt AM [ ,4 / ,7] mit der Achse der Drusenbergstraße, anschließend über die Achse des Fußwegs "Waldring" bis zum Schnittpunkt AN [ ,6/ ,0] mit der Achse der Hunscheidtstraße.

12 104 Vom Punkt AN ausgehend bildet erneut die Mittelachse der Straße "Wald ring" in östlicher Richtung die Pfarrgrenze, bis im Punkt AO [ ,7 / ,2] die Achse der Universitätsstraße erreicht wird. Die Grenze folgt nun der Achse der Universitätsstraße nach Süden bis zum Punkt AP [ ,8 / ,7] und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,7 / ,0], [ ,7 / ,7], [ ,9 / ,0], AQ [ ,7 / ,1], [ ,6 / ,6], [ ,5 / ,4], [ ,9 / ,1], [ ,1 / ,8], [ ,3 / ,1], [ ,8 / ,8], [ ,3 / ,4], [ ,2 / ,7] und AR [ ,8/ ,8]. Sie folgt anschließend der Achse der Wasserstraße nach Westen bis zum Schnittpunkt AS [ ,8 / ,3] mit der Achse der Querenburger Straße, verläuft dann auf der Achse der zurückgebauten Querenburger Straße nach Süden und weiter in gerader Verlängerung dieser Achse bis zum Schnittpunkt mit der Mittelachse der Universitätsstraße im Punkt AT [ ,5 / ,1]. Ab diesem Punktfolgt die Pfarrgrenze der Achse der Universitätsstraße nach Süden bis zum Schnittpunkt AU [ ,3 / ,6] mit der Achse des Nordhausen Rings und verläuft weiter auf der Achse des Nordhausen-Rings bis zum südlichen Schnittpunkt mit der Achse des Opelrings (Punkt AV [ ,6/ ,1]). Sie folgt nun zunächst der Achse des Opelrings und später der Achse der Markstraße nach Osten bis zum Punkt AW [ ,6/ ,0] und verläuft von dort in gerader Luftlinie zum Schnittpunkt der Achsen der Höfestraße und der Schattenbachstraße (Punkt AX [ ,6 / ,9]), weiter in gerader Luftlinie zum Punkt AY [ ,5 / ,5], sowie ebenfalls in gerader Luftlinie zum Schnittpunkt AZ [ ,5/ ,8] der Mittelachsen der Autobahnen A 43 und A 44. Im weiteren Verlauf folgt die Pfarrgrenze der Achse der Autobahn A 43 nach Süden, um im Punkt BA [ ,9 / ,8] die Bochumer Stadtgrenze zu erreichen. Sie folgt dieser Stadtgrenze in südlicher und westlicher Richtung bis zum Punkt BB [258757,9 / ,7] und verläuft weiter jeweils in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,5], [ ,8 / ,6], [ ,7 / ,7], [ ,0 / ,3], [ ,7 / ,3], [ ,9 / ,1], [ ,8 / ,7], [ ,0 / ,2], [ ,9 / ,7], [ ,9 / ,0], [ ,0 / ,4], [ ,6 / ,2], [ ,7 / ,8], [ ,6 / ,5], [ ,4 / ,9], [ ,3 / ,6], [ ,6 / ,8], [ ,8 / ,9] und BC [ ,2 / ,4], in dem ein Bachbett erreicht wird. Dem Lauf dieses Bachs folgt die Grenze nach Norden bis zum Punkt BD [ ,8 / ,5] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,7 / ,2], [ ,1 / ,0], [ ,5 / ,8], [ ,7 / ,8], [ ,8 / ,5], [ ,8 / ,0], [ ,8 / ,5], [ ,9 / ,1], [ ,3 / ,2], [ ,1 / ,0], [ ,2 / ,], [ ,8 / ,3], [ ,6 / ,0], [ ,4 / ,8], [ ,5 / ,4], [ ,9 / ,5], [ ,6 / ,9], [ ,0 / ,6], [ ,3 / ,4], [ ,8 / ,4], [ ,0 / ,1], [ ,2 / ,7], [ ,3 / ,0], [ ,0 / ,1], [ ,6 / ,1], [ ,2 / ,2], BE [ ,7 / ,3], [ ,0 / ,6], [ ,2 / ,9], [ ,0 / ,7], [ ,4 / ,2], [ ,4 / ,8] und BF [ ,4/ ,1], dem Schnittpunkt der Achsen der Haarstraße und eines Fußwegs. Vom Punkt BF ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Achse des Fußwegs nach Norden bis zum Schnittpunkt BG [ ,2/ ,9] mit der Achse der Straße "Im Lottental". Die Grenze folgt dieser Straßenachse nach Westen bis zum Punkt BH [ ,7 / ,5] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,5 / ,2], [ ,0 / ,0], [ ,4 / ,3], [ ,2 / ,4], [ ,2 / ,5], [ ,9 / ,9], [ ,8 / ,0], [ ,5 / ,7], [ ,6 / ,7], [ ,7 / ,4], [ ,9 / ,2], [ ,4 / ,5], [ ,9 / ,8], [ ,1 / ,1], [ ,6 / ,8], [ ,8 / ,1], [ ,7 / ,8], [ ,5 / ,7], [ ,3 / ,4], [ ,3 / ,3], um im Punkt BI [ ,3 / ,1] erneut die Achse der Straße "Im Lottental" zu erreichen. Die Pfarrgrenze verläuft in westlicher Richtung auf der Achse der Straße "Im Lottental" zum Punkt BJ [ ,9 / ,6] und von dort aus in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,1 / ,4], [ ,2 / ,4], [ ,3 / ,0], [ ,0 / ,9], [ ,1 / ,6], [ ,9 / ,6], [ ,7 / ,5], [ ,3 / ,2], [ ,7 / ,9] und BK [ ,4 / ,5], dem Schnittpunkt des Lottenbachs mit der Achse der Straße Haarmannsbusch. Weiterhin folgt die Pfarrgrenze der Achse der Straße Haarmannsbusch bis zum Punkt BL [ ,0 / ,5] und schwenkt in gerader Luftlinie zum Punkt BM [ ,1 / ,6] ab. Sie kehrt nun auf der Achse des Lottenbachs in westlicher Richtung wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen,

13 105 Nr.70 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Propstei- und Kirchengemeinde St. Gertrud von Brabant in Bochum-Wattenscheid Beschreibung der Propsteigrenze Vom Punkt A [ ,0 / ,8] dem Schnittpunkt der Stadtgrenzen von Gelsenkirchen, Bochum und Herne folgt die Propsteigrenze der Gelsenkirchen-Bochumer Stadtgrenze nach Süden und Westen bis zum Punkt B [ ,6/ ,5], der Nordostspitze des Grundstücks des Kindergartens nördlich der Hollandstraße. Vom Punkt B folgt die Grenze der Achse einer ehemaligen Bahnstrecke nach Nordwesten. Dabei liegen alle Gebäude der Straßen,In der Esch' und,abbendiekshof', sowie das Schulgelände an der Bochumer Straße vollständig außerhalb des Propsteige bietes. Im Punkt C [ ,4 / ,1], der in unmittelbarer Nähe eines Fußwegs liegt, der zwischen zwei Sportplätzen verläuft, zweigt die Grenze vom ehemaligen Bahndamm nach Südwesten hin ab. Im Bereich der Bergehalde verläuft die Grenze zunächst jeweils in geraden Linien durch die Punkte [ ,3/ ,3], [ ,8 / ,0] und [ ,5 / ,2] und weiter durch die Achse des Fußwegs bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Leithestraße (Punkt D [ ,6 / ,9]). Weiterhin folgt die Grenze der Achse der Leithestraße nach Norden zum Punkt E [ ,8 / ,3], in dem sie in einer geraden Linie durch den Rheineibepark auf die Südostspitze des Krankenhausgrundstücks an der Virchowstraße abschwenkt (Punkt F [ ,4 / ,9]). Vom Punkt F folgt die Pfarrgrenze den Grenzen des Rheineibeparks nach Westen und Süden bis zur Achse des Wattenscheider Bachs und folgt anschließend der Achse diesesbaches nach Nordwesten bis zur Mühdung in den Schwarzbach im Punkt G [ ,1 / ,9]. Der Achse des Schwarzbachs nach Süden folgend erreicht die Grenze im Punkt H [ ,2/ ,9] den Ostrand der Hattinger Straße und folgt dieser unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Süden, bis im Punkt I [ ,5 / ,7] der Schnittpunkt der Stadtgrenzen von Gelsenkirchen, Bochum und Essen erreicht wird. Die Propsteigrenze folgt der Stadtgrenze von Essen und Bochum nach Süden bis zum Schnittpunkt J [ ,5 / ,6] mit der Achse der Dr. c.-otto-straße und verläuft anschließend auf dieser Straßenachse nach Osten bis zum westlichsten Punkt des Fabrikgeländes,Dr. C. Otto Feuerfest' (Punkt K [ ,2 / ,2]). Die Propsteigrenze folgt nun der Nordwestgrenze des Industriegeländes nach Nordosten bis zum Punkt L [ ,2 / ,4] und schwenkt dort in gerader Luftlinie zum Punkt M [ ,8 / ,6] ab, der sich auf der Mittelachse der Straße Am Ruhrort befindet. Ab hier folgt die Propsteigrenze der genannten Straßenachse nach Norden und weiter entlang der Achse der Straße Hörsterholz nach Norden zum Punkt N [ ,3 / ,4] und weiter jeweils in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,9], [ ,8 / ,9], [ ,3 / ,1], [ ,1 / ,5], sowie Punkt 0 [ ,7 / ,7], der sich auf der Achse der Sudholzstraße befindet. Vom Punkt 0 ausgehend folgt die Grenze der Achse der Sudholzstraße nach Osten bis zum Punkt P [ ,8 / ,1], weiter entlang der Sudholzstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt Q [ ,1 / ,2] und erneut entlang der Achse der Sudholzstraße nach Osten bis zum Punkt R ,0 / ,5]. Vom Punkt R ausgehend verläuft die Grenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,0], [ ,3 / ,3], [ ,4 / ,3], [ ,9 / ,5], [ ,6 / ,8], [ ,6 / ,4], [ ,5 / ,1], [ ,1 / ,8], [ ,1 / ,0], [ ,4 / ,1], [ ,5 / ,4], [ ,4 / ,4], [ ,1 / ,4], [ ,9 / ,4], [ ,6 / ,9], [ ,2 / ,7] und Punkt S [ ,6 / ,5]. Vom Punkt S folgt die Propsteigrenze dem Höhenweg unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Süden bis zum Schnittpunkt T [ ,1 / ,9] mit der Achse der Scharpenseelstraße. Sie folgt weiter der Achse des Köllerholzwegs bis zum Punkt U [ ,1 / ,6], weiter in gerader Luftlinie zum Punkt V [ ,4 / ,3] und anschließend in östlicher Richtung entlang der Karl-Arnold-Straße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt W [ ,0 / ,8]. Vm Punkt W ausgehend verläuft die Propsteigrenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,2], [ ,1 / ,0], [ ,3 / ,7], [ ,2 / ,8], [ ,3 / ,2], [ ,1 / ,3], [ ,7 / ,2], [ ,1 / ,3], [ ,9 / ,7], [ ,7 / ,1], [ ,2 / ,2], [ ,4 / ,7], [ ,0 / ,6], [ ,0 / ,0], [ ,1 / ,3], [ ,3 / ,5], [ ,2 / ,8], [ ,1 / ,0], [ ,6 / ,9] und Punkt X [ ,6 / ,9]. Weiterhin folgt die Grenze der Seitenstraße der Karl-Wagener-Straße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Süden bis zum Schnittpunkt Y [ ,0 / ,1] mit der Achse der Straße "An der Steinhalde". In gerader Luftlinie verläuft die Propsteigrenze nun durch die Punkte [ ,3 / ,6], [ ,5 / ,2] und [ ,9/ ,8] (Punkt Z). Von Punkt Z ausgehend verläuft die Grenze in nordöstlicher Richtung auf der Achse eines ehe-

14 106 maligen Bahndamms bis zum Punkt AA [ ,8/ ,9], weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,1], [ ,5 / ,4], [ ,0 / ,7], sowie [ ,4 / ,1]. Weiterhin folgt die Grenze der Vinckestraße in westlicher Richtung und später entlang der Munscheider Straße jeweils unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt AB [ ,0 / ,2], der sich auf der Achse der Munscheider Straße befindet. Von Punkt AB ausgehend folgt die Propsteigrenze der Achse der Munscheider Straße nach Norden bis zum Schnittpunkt AC [ ,1 / ,5] mit der Achse der Lindebeckstraße und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,6 / ,6], [ ,4 / ,1], [ ,6 / ,2], [581617,9 / ,6], sowie [ ,1 / ,7] um im Punkt AD [ ,0 / ,3] den Schnittpunkt der Achsen der Schnatstraße und der Straße "In der Rott" zu erreichen. Weiterhin verläuft die Propsteigrenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,8 / ,9], [ ,9 / ,7], [ ,2 / ,3], [ ,0 / ,4], [ ,8, ,6], [ ,8 / ,7], [ ,9 / ,8], [ ,7 / ,9], [ ,0 / ,4], [ ,4 / ,1], [ ,7 / ,9], [ ,1 / ,2], [ ,6 / ,9], [ ,6 / ,4], [ ,4 / ,1], [ ,8 / ,9], [ ,3 / ,7], [ ,5 / ,8], [ ,1 / ,7], [ ,6 / ,7], [ ,8 / ,5], [ ,4 / ,7], [ ,0 / ,1], [ ,3 / ,9], [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,0], [ ,3 / ,5], [ ,2 / ,5], [ ,9 / ,1], [ ,6 / ,2], [ ,4 / ,5], [ ,6 / ,8], [ ,7 / ,0], [ ,9 / ,0], [ ,5 / ,{)], [ ,8 / ,2], [ ,0 / ,4], [ / ,3], [ ,3 / ,8], [ ,5 / ,9], [ ,6 / ,2], [ ,5 / ,2], [ ,2 / ,6], [ ,4 / ,4], [ ,2 / ,7], [ ,2 / ,1], [ ,8 / ,6], [ ,5 / ,1], [ ,2 / ,4], [ ,8 / ,0], [ ,6 / ,9], [ ,5 / ,0], [ ,1 / ,8], [ ,4 / ,2], [ ,0 / ,2], [ ,0 / ,1] und AE [ ,2 / ,4]. Vom Punkt AE ausgehend folgt die Propsteigrenze der Schützenstraße unter Einbeziehung beider Häuserzeilen nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Ostseite der Engelsburger Straße im Punkt AF. Sie folgt weiter der Engelsburger Straße unter Einbeziehung beider Häuserzeilen ins Propsteigebiet von St. Gertrud nach Norden bis zum Schnittpunkt AG [ ,9 / ,4] mit der Achse der Bahnstrecke Essen-Steele - Bochum Hbf. Die Grenze folgt nun dieser Bahnstrecke nach Osten bis zum Punkt AH [ ,3 / ,8] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,6 / ,9], [ ,7 / ,2], [ ,6 / ,3], [ ,2 / ,2], [ ,7 / ,1], [ ,0 / ,2], [ ,3 / ,0], [ ,4 / ,1], [ ,9 / ,0], [ ,7 / ,1], [ ,2 / ,5], [ ,8 / ,2], [ ,4 / ,1], [ ,5 / ,8], [ ,1 / ,0], [ ,9 / ,0], [ ,3 / ,5], [ ,9 / ,9], [ ,3 / ,4], [ ,7 / ,5], [ ,3 / ,5], [ ,4 / ,1] und AI [ ,1 / ,4]. Ab diesem Punkt verläuft die Grenze in südwestlicher Richtung auf einer Parallelen zur Essener Straße, die sich genau 100 Meter nordwestlich der Nordseite der Essener Straße befindet, bis sie im Punkt AJ [ ,3 / ,9] die Verlängerung der Achse der Straße "Am Hottenborn" erreicht. Sie folgt nun der Achse der Straße "Am Hottenborn" nach Norden bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Straße "Vogelspark", weiter entlang der Achse der Straße "Vogelspark" nach Norden und weiter in Verlängerung dieser Straßenachse bis zuletzt der Punkt AK [ ,3 / ,3] auf dem Gelände der Thyssen-Krupp Aktienges. erreicht wird. In gerader Luftlinie durchläuft die Propsteigrenze daraufhin die Punkte [ ,7 / ,7], [ ,7 / ,9], [ ,5 / ,6], [ ,6 / ,4], [ ,6 / ,0], [ ,0 / ,5], [ ,9 / ,3], [ ,5 / ,9], [ ,3 / ,2], [ ,6 / ,0], [ ,7 / ,7], [ ,8 / ,1], [ ,5 / ,7], [ ,4 / ,0], [ ,8 "/ ,9], [ ,1 / ,0], [ ,9 / ,2], [ ,2 / ,7], [ ,3 / ,4], [ ,3 / ,5], [ ,2 / ,6], [ ,4 / ,2], [ ,2 / ,4], [ ,5 / ,5], [ ,5 / ,6], [ ,7 / ,8], [ ,7 / ,4], [ ,3 / ,7], [ ,7 / ,7], [ ,2 / ,5], [ ,3 / ,1], [258148,0 / ,4], [ ,7 / ,2], [ ,1 / ,2], [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,6], [ ,1 / ,6], [ ,1 / ,9], [ ,3 / ,9], [ ,7 / ,9], [ ,0 / ,6], [ ,3 / ,2], [ ,5 / ,0], AL [ ,9 / ,2], [ ,0 / ,2], [ ,7 /

15 ,5], [ ,2 / ,3], [ ,0 / ,6], [ ,4 / ,0], [ ,2 / ,5], [ ,0 / ,8], [ ,7 / ,7], [ ,0 / ,2], [ ,3 / ,3], [ ,0 / ,8], [ ,3 / ,1], [ ,9 / ,4], [ ,8 / ,6], [ ,3 / ,5], [ ,7 / ,3], [ ,7 / ,9], [ ,3 / ,4], [ ,4 / ,8], [ ,4 / ,9], [ ,1 / ,2], [ ,2 / ,1], [ ,4 / ,7], [ ,1 / ,0], [ ,1 / ,9], [ ,5 / ,9], [ ,4 / ,5], [ ,9 / ,6], [ ,3 / ,9], [ ,4 / ,1], [ ,0 / ,5], [ ,9 / ,9], [ ,4 / ,5], [ ,3 / ,0], [ ,1 / ,3], [ ,3 / ,2], [ ,3 / ,1], [ ,1 / ,5], [ ,0 / ,8], [ ,4 / ,3], [ ,4 / ,7], [ ,8 / ,5], [ ,2 / ,8], [ ,4 / ,2], [ ,0 / ,5], [ ,8 / ,6] und AM [ ,4 / ,2]. Vom Punkt AM folgt die Grenze der Günnigfelder Straße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Punkt AN [ ,2 / ,9], in dem sich die Günnigfelder Straße nach Norden und nach Nordosten hin zweiteilt. Die Propsteigrenze verläuft auf der Achse des westlichen Straßenstücks der Günnigfelder Straße nach Noren und schwenkt im Punkt AO [ ,1 / ,6] in gerader Luftlinie zum Punkt AP [ ,2/ ,0] hin ab, in dem die Bochum-Herner Stadtgrenze erreicht wird. Dieser Stadtgrenze nach Westen und Norden folgend kehrt die Propsteigrenze wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr.71 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde liebfrauen in Bochum Beschreibung der Pfarreigrenze Vom Punkt A [ ,2 / ,8], der sich auf der Bochum-Herner Stadtgrenze befindet, verläuft die Grenze in gerader Luftlinie zum Schnittpunkt B [ ,6 / ,0] der Südseite der Bergener Straße mit der Ortsteilgrenze Bochum-Riemke und Bochum-Bergen. Sie folgt anschließend dieser Ortsteilgrenze nach Süden bis zum Punkt C [ ,3/ ,2] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,3], [ ,8 / ,8], [ ,0 / ,0], [ ,1 / ,3], [ ,1 / ,8], [ ,0 / ,1], [ ,5 / ,7], [ ,7 / ,7], um im Punkt D [ ,1 / ,3] die Achse des Nordarms des Mühlenbachs zu erreichen. Die Grenze folgt diesem Bachlauf nach Süden bis zum Punkt E [ ,6 / ,2], in dem der Nordarm des Mühlenbachs in dessen Südarm mündet, und weiter entlang der Achse des südlichen Arms des Mühlenbachs nach Osten bis zum Punkt F [ ,7 / ,7]. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Pfarrgrenze in gerader uftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,1], [ ,9 / ,0], [ ,6 / ,5], [ ,2 / ,3], [ ,9 / ,0] und [ ,8 / ,8], um im Punkt G [ ,9 / ,3] die Achse der Hiltroper Straße zu erreichen. Sie folgt der Achse der Hiltroper Straße nach Süden bis zum Schnittpunkt H [ ,6/ ,0] mit der Achse der Straße "Auf dem Gustenberg" und weiter entlang dieser Straßenachse nach Osten bis zum Punkt I [ ,5 / ,6]. Ab diesem Punkt durchläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie die Punkte [ ,4 / ,7], [ ,4 / ,1], [ ,3 / ,0], [ ,4 / ,0], [ ,3 / ,0], [ ,3 / ,2], [ ,5 / ,7], [ ,7 / ,7], [ ,4 / ,2] und [ ,2 / ,5], um im Punkt J [ ,9 / ,0] die Achse des Grummer Bachs zu erreichen. Die Grenze folgt nun der Achse des Grummer Bachs nach Osten bis zum Schnittpunkt K [ ,3 / ,7] mit der Achse der Autobahn A 43 und folgt weiterhin der Achse dieser Autobahn nach Südosten, um im Punkt L [ ,3 / ,3] den Schnittpunkt mit der Achse der Autobahn A 40 zu erreichen. Die Pfarreigrenze verläuft weiter in westlicher Richtung entlang der Achse der A 40 bis zum Schnittpunkt M [ ,9 / ,7] mit der Ostseite des Castroper Hellwegs und folgt dem Castroper Hellweg unter Ausschluss beder Häuserzeilen nach Süden bis zum Schnittpunkt N [ ,1 / ,4] mit der Fußgängerbrücke zur Straße "Auf der Bochumer Landwehr". Vom Punkt N ausgehend folgt die Grenze der Mittelachse der Fußgängerbrücke nach Südwesten und weiter in gerader Verlängerung dieser Achse bis zum Schnittpunkt 0 [ ,2/ ,7] mit einer Werksbahntrasse. Sie folgt anschließend dieser Werksbahntrasse nach Süden bis zum Punkt P [ ,8/ ,5], folgt anschließend der Buselohstraße und weiter der Harpener Straße jeweils unter Einschluss beider Häuserzeilen, jedoch unter Ausschluss des Friedhofsgelän-

16 108 des bis zum Punkt Q [ ,3 / ,1]. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Grenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,6], [ ,5 / ,4], [ ,8 / ,8] und Punkt R [ ,4 / ,3], der den Schnittpunkt der Südseite der Bahnstrecke Dortmund Hbf - Bochum Hbf mit der Achse einer Güterbahnstrecke bildet. Die Pfarrgrenze folgt der Achse dieser Güterbahntrasse nach Süden bis zum Punkt S [ ,2 / ,7] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,3 / ,3], [ ,0 / ,8], [ ,2 / ,5], [ ,5 / ,6], [ ,5 / ,3], [ ,4 / ,5], [ ,8 / ,3], und Punkt T [ ,4 / ,2]. Sie folgt anschließend der Straße "Am Dornbusch" unter Einschluss bei der Häuserzeilen bis zum Punkt U [ ,7 / ,1] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,6 / ,6], [ ,5 / ,4], [ ,8 / ,8], [ ,3 / ,4], [ ,2 / ,7] und V [ ,8/ ,8]. Sie folgt anschließend der Achse der Wasserstraße nach Westen bis zum Schnittpunkt W [ ,8 / ,3] mit der Achse der Querenburger Straße, verläuft dann auf der Achse der zurückgebauten Querenburger Straße nach Süden und weiter in gerader Verlängerung dieser Achse bis zum Schnittpunkt mit der Mittelachse der Universitätsstraße im Punkt X [ ,5 / ,1]. Ab diesem Punkt folgt die Pfarrgrenze der Achse der Universitätsstraße nach Süden bis zum Schnittpunkt Y [ ,3 / ,6] mit der Achse des Nordhausen-Rings und verläuft weiter auf der Achse des Nordhausen-Rings bis zum südlichen Schnittpunkt mit der Achse des Opelrings (Punkt Z [ ,6 / ,1]). Sie folgt nun zunächst der Achse des Opelrings und späer der Achse der Markstraße nach Osten bis zum Punkt AA [ ,6 / ,0] und verläuft von dort in gerader Luftlinie zum Schnittpunkt der Achsen der Höfestraße und der Schattenbachstraße (Punkt AB [ ,6 / ' ,9]), weiter in gerader Luftlinie zum Punkt AC [ ,5 / ,5], sowie ebenfalls in gerader Luftlinie zum Schnittpunkt AD [ ,5/ ,8] der Mittelachsen der Autobahnen A 43 und A 44. Im weiteren Verlauf folgt die Pfarrgrenze der Achse der Autobahn A 43 nach Süden, um im Punkt AE [ ,9 / ,8] die Bochumer Stadtgrenze zu erreichen. Der Bochumer Stadtgrenze zunächst nach Osten, später nach Norden und Westen folgend kehrt die Pfarrgrenze wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 72 BMV Matris Dolorosae in Bochum Beschreibung der Pfarreigrenze Vom Punkt A [ ,9 / ,3] ausgehend durchläuft die Pfarrgrenze von BMV Matris Dolorosae in gerader Luftlinie die Punkte [ ,4 / ,9], [ ,8 / ,8], [ ,1 / ,3], [ ,4 / ,5], [ ,6 / ,1], [ ,1 / ,0], [ ,4 / ,2], [ ,2 / ,9], [ ,4 / ,6], [ ,6 / ,8], [ ,8 / ,5], [ ,3 / ,3], B [ ,0 / ,4], [ ,4 / ,7], [ ,8 / ,4], [ ,0 / ,6], [ ,0 / ,5], [ ,0 / ,4], [ ,1 / ,2], [ ,9 / ,5], [ ,2 / ,5], [ ,7 / ,5], [ ,3 / ,0], [ ,5 / ,1] und C [ ,0/ ,9], der sich auf der Achse der Hauerstraße befindet. Sie folgt dem Wabenweg unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Westen bis zum Schnittpunkt D [ ,4 / ,6] mit der Achse der Kemnader Straße und folgt dieser zum Punkt E [ ,0 / ,8], dem Schnittpunkt der Achse der Heinrich-König-Straße mit der Achse der Kemnader Straße. Sie folgt weiterhin der Achse der Heinrich-König-Straße nach Süden bis zum Schnittpunkt F [ ,9 / ,6] mit der Achse der Straße Roomersheide. Die Pfarreigrenze folgt der Achse der Straße Roomersheide bis zum Punkt G [ ,0 / ,7] und verläuft in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,1 / ,4], [ ,8 / ,5], sowie Punkt H [ ,7 / ,1], der sich auf der Ortsteilgrenze zwischen Bochum-Stiepel und Bochum-Sundern befindet. Dieser Ortsteilgrenze folgt die Pfarrgrenze nach Süden und Westen bis zum Schnittpunkt I [ ,1 / ,2] mit der Bochumer Stadtgrenze. Vom Punkt I folgt die Pfarrgrenze der Stadtgrenze Bochums nach Osten und Norden bis zum Punkt BB [ ,9 / ,7] und verläuft weiter jeweils in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0/ ,5], [ ,8 / ,6], [ ,7 / ,7], [ ,0 / ,3], [ ,7 / ,3], [ ,9 / ,1], [ ,8 / ,7], [ ,0 / ,2], [ ,9 / ,7], [ ,9 / ,0], [ ,0 / ,4], [ ,6 / ,2], [ ,7 / ,8], [ ,6 / ,5], [ ,4 / ,9], [ ,3 / ,6], [ ,6 / ,8], [ ,8 / ,9] und BC [ ,2 / ,4], in dem ein Bachbett erreicht wird. Dem Lauf dieses Bachs folgt die Grenze nach Norden bis zum Punkt BD [ ,8 / ,5] und verläuft weiter in

17 109 gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,7 / ,2], [ ,1 / ,0], [ ,5 / ,8], [ ,7 / ,8], [ ,8 / ,5], [ ,8 / ,0], [ ,8 / ,5], [ ,9 / ,1], [ ,3 / ,2], [ ,1 / ,0], [ ,2 / ,2], [ ,8 / ,3], ,6 / ,0], [ ,4 / ,8], [ ,5 / ,4], [ ,9 / ,5], [ ,6 / ,9], [ ,0 / ,6], [ ,3 / ,4], [ ,8 / ,4], [ ,0 / ,1], [ ,2 / ,7], [ ,3 / ,0], [ ,0 / ,1], [ ,6 / ,1], [ ,2 / ,2], BE [ ,7 / ,3], [ ,0 / ,6], [ ,2 / ,9], [ ,0 / ,7], [ ,4 / ,2], [ ,4 / ,8] und BF [ ,4 / ,1], dem Schnittpunkt der Achsen der Haarstraße und eines Fußwegs. Vom Punkt BF ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Achse des Fußwegs nach Norden bis zum Schnittpunkt BG [ ,2/ ,9] mit der Achse der Straße "Im Lottental". Die Grenze folgt dieser Straßenachse nach Westen bis zum Punkt BH [ ,7 / ,5] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,5 / ,2], [ ,0 / ,0], [ ,4 / ,3], [ ,2 / ,4], [ ,2 / ,5], [ ,9 / ,9], [ ,8 / ,0], [ ,5 / ,7], [ ,6 / ,7], [ ,7 / ,4], [ ,9 / ,2], [ ,4 / ,5], [ ,9 / ,8], [ ,1 / ,1], [ ,6 / ,8], [ ,8 / ,1], [ ,7 / ,8], [ ,5 / ,7], [ ,3 / ,4], [ ,3 / ,3], um im Punkt BI [ ,3 / ,1] erneut die Achse der Straße "Im Lottental" zu erreichen. Die Pfarrgrenze verläuft in westlicher Richtung auf der Achse der Straße "Im Lottental" zum Punkt BJ [ ,9 / ,6] und von dort aus in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,1 / ,4], [ ,2 / ,4], [ ,3 / ,0], [ ,0 / ,9], [ ,1 / ,6], [ ,9 / ,6], [ ,7 / ,5], [ ,3 / ,2], [ ,7 / ,9] und BK [ ,4 / ,5], dem Schnittpunkt des Lottenbachs mit der Achse der Straße Haarmannsbusch. Weiterhin folgt die Pfarrgrenze der Achse der Straße Haarmannsbusch bis zum Punkt BL [ ,0 / ,5] und schwenkt in gerader Luftlinie zum Punkt BM [ ,1 / ,6] ab. Sie kehrt nun auf der Achse des Lottenbachs in westlicher Richtung wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 73 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Propstei- und Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Bochum Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,2 / ,8], der sich auf der Bochum-Herner Stadtgrenze befindet, verläuft die Grenze in gerader Luftlinie zum Schnittpunkt B [ ,6 / ,0] der Südseite der Bergener Straße mit der Ortsteilgrenze Bochum-Riemke und Bochum-Bergen. Sie folgt anschließend dieser Ortsteilgrenze nach Süden bis zum Punkt C [ ,3/ ,2] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,3], [ ,8 / ,8], [ ,0 / ,0], [ ,1 / ,3], [ ,1 / ,8], [ ,0 / ,1], [ ,5 / ,7], [ ,7 / ,7], um im Punkt D [ ,1 / ,3] die Achse des Nordarms des Mühlenbachs zu erreichen. Die Grenze folgt diesem Bachlauf nach Süden bis zum Punkt E [ ,6 / ,2], in dem der Nordarm des Mühlenbachs in dessen Südarm mündet, und weiter entlang der Achse des südlichen Arms des Mühlenbachs nach Osten bis zum Punkt F [ ,7 / ,7]. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,1], [ ,9 / ,0], [ ,6 / ,5], [ ,2 / ,3], [ ,9 / ,0] und [ ,8 / ,8], um im Punkt G [ ,9 / ,3] die Achse der Hiltroper Straße zu erreichen. Sie folgt der Achse der Hiltroper Straße nach Süden bis zum Schnittpunkt H [ ,6 / ,0] mit der Achse der Straße "Auf dem Gustenberg" und weiter entlang dieser Straßenachse nach Osten bis zum Punkt I [ ,5 / ,6]. Ab diesem Punkt durchläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie die Punkte [ ,4 / ,7], [ ,4 / ,1], [ ,3 / ,0], [ ,4 / ,0], [ ,3 / ,0], [ ,3 / ,2], [ ,5 / ,7], [ ,7 / ,7], [ ,4 / ,2] und [ ,2 / ,5], um im Punkt J [ ,9 / ,0] die Achse des Grummer Bachs zu erreichen. Die Grenze folgt nun der Achse des Grummer Bachs nach Osten bis zum Schnittpunkt K [ ,3 / ,7] mit der Achse der Autobahn A 43 und folgt weiterhin der Achse dieser Autobahn nach Südosten, um im Punkt L [ ,3 / ,3] den Schnittpunkt mit der Achse der Autobahn A 40 zu erreichen. Die Pfarreigrenze verläuft weiter in westlicher Richtung entlang der Achse der A 40 bis zum Schnittpunkt M [ ,9 / ,7] mit der Ostseite des Castroper Hellwegs und folgt dem Castroper Hellweg unter Einschluss beder Häuserzei-

18 110 len nach Süden bis zum Schnittpunkt N [ ,1 / ,4] mit der Fußgängerbrücke zur Straße "Auf der Bochumer Landwehr". Vom Punkt N ausgehend folgt die Grenze der Mittelachse der Fußgängerbrücke nach Südwesten und weiter in gerader Verlängerung dieser Achse bis zum Schnittpunkt 0 [ ,2 / ,7] mit einer Werksbahntrasse. Sie folgt anschließend dieser Werksbahntrasse nach Süden bis zum Punkt P [ ,8/ ,5], folgt anschließend der Buselohstraße und weiter der Harpener Straße jeweils unter Ausschluss beider Häuserzeilen jedoch unter Einschluss des Friedhofsgeländes bis zum Punkt Q [ ,3 / ,1]. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Grenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,6], [ ,5 / ,4], [ ,8 / ,8] und Punkt R [ ,4 / ,3], der den Schnittpunkt der Südseite der Bahnstrecke Dortmund Hbf - Bochum Hbf mit der Achse einer Güterbahnstrecke bildet. Die Pfarrgrenze folgt der Achse dieser Güterbahntrasse nach Süden bis zum Punkt S [ ,2 / ,7] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,3 / ,3], [ ,0 / ,8], [ ,2 / ,5], [ ,5 / ,6], [ ,5 / ,3], [ ,4 / ,5], [ ,8 / ,3], und Punkt T [ ,4 / ,2]. Sie folgt anschließend der Straße "Am Dornbusch" unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt U [ ,7 / ,1] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,0], [ ,7 / ,7], [ ,7 / ,0] und V [ ,8 / ,7]. Die Grenze folgt nun der Achse der Universitätsstraße nach Norden bis zum Schnittpunkt W [ ,7 / ,2] mit der Mittelachse der Straße "Wald ring" und der Achse der Straße "Waldring" nach Westen bis zum Schnittpunkt X [ ,6/ ,0] mit der Achse der Hunscheidtstraße. Ab hier folgt die Pfarrgrenze der Achse des Fußwegs "Waldring" nach Südwesten bis zum Schnittpunkt Y [ ,4 / ,7] mit der Achse der Drusenbergstraße und anschließend wieder entlang der Achse der Straße "Waldring" bis zum Punkt Z [ ,3 / ,8]. Die Pfarrgrenze verläuft nun in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,1 / ,8] sowie AA [ ,6/ ,3], folgt der Kulmer Straße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt AB [ ,8 / ,5], und weiterhin der Achse der Kulmer Straße bis zum Punkt AC [ ,9 / ,6], dem Schnittpunkt der Achse der Hattinger Straße mit dem Südufer des unterirdisch verlaufenden Marbachs. Weiterhin folgt die Grenze der Süd- bzw. Westseite des Marbachs nach Westen und Norden bis zum Schnittpunkt AD [ ,1 / ,5] mit der Achse der Bahnstrecke Essen-Steele - Bochum Hbf. Die Grenze folgt nun der Achse dieser Bahnstrecke nach Westen bis zum Punkt AE [ ,3 / ,8] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,6 / ,9], [ ,7 / ,2], [ ,6 / ,3], [ ,2 / ,2], [ ,7 / ,1], [ ,0 / ,2], [ ,3 / ,0], [ ,4 / ,1], [ ,9 / ,0], [ ,7 / ,1], [ ,2 / ,5], [ ,8 / ,2], [ ,4 / ,1], [ ,5 / ,8], [ ,1 / ,0], [ ,9 / ,0], [ ,3 / ,5], [ ,9 / ,9], [ ,3 / ,4], [ ,7 / ,5], [ ,3 / ,5], [ ,4 / ,1] und AF [ ,1/ ,4]. Ab diesem Punkt verläuft die Grenze in südwestlicher Richtung auf einer Parallelen zur Essener Straße, die sich genau 100 Meter nordwestlich der Nordseite der Essener Straße befindet, bis sie im Punkt AG [ ,3 / ,9] die Verlängerung der Achse der Straße "Am Hottenborn" erreicht. Sie folgt nun der Achse der Straße "Am Hottenborn" nach Norden bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Straße "Vogelspark", weiter entlang der Achse der Straße "Vogelspark" nach Norden und weiter in Verlängerung dieser Straßenachse bis zuletzt der Punkt AH [ ,3 / ,3] auf dem Gelände der Thyssen-Krupp Aktienges. erreicht wird. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarreigrenze daraufhin die Punkte [ ,7 / ,7], [ ,7 / ,9], [ ,5 / ,6], [ ,6 / ,4], [ ,6 / ,0], [ ,0 / ,5], [ ,9 / ,3], [ ,5 / ,9], [ ,3 / ,2], [ ,6 / ,0], [ ,7 / ,7], [ ,8 / ,1], [ ,5 / ,7], [ ,4 / ,0], [ ,8 / ,9], [ ,1 / ,0], [ ,9 / ,2], [ ,2 / ,7], [ ,3 / ,4], [ ,3 / ,5], [ ,2 / ,6], [ ,4 / ,2], [ ,2 / ,4], [ ,5 / ,5], [ ,5 / ,6], [ ,7 / ,8], [ ,7 / ,4], [ ,3 / ,7], [ ,7 / ,7], [ ,2 / ,5], [ ,3 / ,1], [ / ,4], [ ,7 / ,2], [ ,1 / ,2], [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,6], [ ,1 / ,6], [ ,1 / ,9], [ ,3 / ,9], [ ,7 / ,9], [ ,0 / ,6], [ ,3 / ,2], [ ,5 / ,0], AI [ ,9 / ,2], [ ,0 / ,2], [ ,7 / ,5], [ ,2 / ,3], [ ,0 / ,6], [ ,4 / ,0], [ ,2 / ,5], [ ,0 / ,8], [ ,7 / ,7], [ ,0 / ,2], [ ,3 / ,3], [ ,0 / ,8], [ ,3 / ,1], [ ,9 / ,4], [ ,8 /

19 ,6], [ ,3 / ,5], [ ,7 / ,3], [ ,7 / ,9], [ ,3 / A], [ A / ,8], [ ,4 / ,9], [ ,1 / ,2], [ ,2 / ,1], [ ,4 / ,7], [ ,1 / ,0], [ ,1 / ,9], [ ,5 / ,9], [ A / ,5], [ ,9 / ,6], [258302,3 / ,9], [ ,4 / ,1], [ ,0 / ,5], [ ,9 / ,9], [ A / ,5], [ ,3 / ,0], [ ,1 / ,3], [ ,3 / ,2], [ ,3 / ,1], [ ,1 / ,5], [ ,0 / ,8], [ ,4 / ,3], [ ,4 / ,7], [ ,8 / ,5], [ ,2 / ,8], [ ,4 / ,2], [ ,0 / ,5], [ ,8 / ,6] und AJ [ A / ,2]. Vom Punkt AJ folgt die Grenze der Günnigfelder Straße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Punkt AK [ ,2 / ,9], in dem sich die Günnigfelder Straße nach Norden und nach Nordosten hin zweiteilt. Die Pfarreigrenze verläuft auf der Achse des westlichen Straßenstücks der Günnigfelder Straße nach Norden und schwenkt im Punkt AL [ ,1 / ,6] in gerader Luftlinie zum Punkt AM [ ,2 / ,0] hin ab, in dem die Bochumer Stadtgrenze erreicht wird. Dieser Stadtgrenze nach Norden und Osten folgend keht die Pfarrgrenze wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, den Nr. 74 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Propstei- und Kirchengemeinde St. Cyriakus in Bottrop Beschreibung der Propsteigrenze Vom Punkt A [ ,0 / ,5], dem Schnittpunkt der Achse der Emscher mit der Stadtgrenze zwischen Bottrop und Oberhausen verläuft die Grenze entlang der Mittelachse der Emscher in nordöstlicher Richtung - die Gütereisenbahnstrecke und die Autobahn A42 schneidend bis zum Punkt B [ ,9 / ,5], dem Schnittpunkt mit einer gedachten, in nördlicher Richtung verlaufenden Geraden, die unmittelbar östlich der Hausnummer 8 der Straße,Am Südbahnhof' verläuft. Die Grenze folgt dieser Linie durch die Koordinaten [ ,3 / ,0] und [ ,3 / ,1] nach Nordosten bis sie im Punkt C [ ,9 / ,9] auf den Schnittpunkt der Achsen der Straßen,An der Knippenburg' und Am Piekenbrocksbach trifft. Von dort folgt sie in nördlicher Richtung der Achse der Straße Am Pieckenbrocksbach bis zum Schnittpunkt mit der Mittelachse der Straße Gohrweide im Punkt D [ ,9 / ,0]. Von dort folgt die Grenze der Achse der Straße Gohrweide genau 90 Meter in südwestlicher Richtung und biegt dann im Punkt E [ ,8/ ,9] in nordwestlicher Richtung ab, um im Punkt F [ A / ,8] den Schnittpunkt der Achsen von Devensstraße und Keilermannstraße zu erreichen. Die Grenze folgt nun der Mittelachse der Devensstraße nach Nordosten bis zum Schnittpunkt mit einer verlängerten Linie der südwestlichen Grundstücksgrenzen der Häuser auf der südwestlichen Seite der Arenbergstraße im Punkt G [ ,4 / ,2] und zweigt dort nach Nordwesten hin ab, um - unter Ausschluss beider Häuserzeilen der Arenbergstraße - den Schnittpunkt H [ ,6 / ,9] mit der Achse der Waldthausenstraße zu erreichen. Die Grenze folgt nun der Achse der Waldthausenstraße bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Prosperstraße im Punkt I [ ,1 / ,1], wobei alle Gebäude der Waldthausenstraße mit Ausnahme der geraden Nummern zur Propstei St. Cyriakus gehören. Vom Punkt I folgt die Grenze der Mittelachse der Prosperstraße nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Brinkstraße (J [ ,5 / ,7]) und verläuft ab dort entlang der Achse der Brinkstraße zum Schnittpunkt mit der Achse der Paßstraße im Punkt K [ ,0 / ,1]. Jetzt verläuft die Grenze in der Weise zum Weg,Röttgersbank' (Punkte L, M, N und 0), dass alle Gebäude der Paßstraße mit ungeraden Hausnummern ab der Nr. 71, die komplette Möddericher Straße, alle Gebäude der Röttgersbank mit geraden Hausnummern, sowie alle Gebäude mit ungeraden Nr. der Röttgersbank bis zur Nr. 37 außerhalb des Gebietes von St. Cyriakus liegen. Die Gebäude mit ungeraden Nr. der Röttgersbank ab Nr. 39, sowie die Gebäude mit ungeraden Nr. der Paßstraße bis zur Nr. 69 gehören dagegen zum Propsteigebiet von St. Cyriakus. Ab dem Punkt P [ ,2 / ,6], dem Schnittpunkt der Straßen,Röttgersbank' und,sonnenschein' folgt die Grenze der Mittelachse der Straße,Sonnenschein' nach Norden in der Weise, dass die Gebäude Sonnenschein 1-6, sowie die ungerade nummerierten Gebäude Sonnenschein 7-19 in das Propsteigebiet von St. Cyriakus fallen und zweigt anschließend im Punkt Q [ ,1 / Al nach Nordwesten ab, um im Punkt R [ ,7 / ,3] auf die Haardtstraße zu treffen. Sämtliche gerade und ungerade nummerierten Gebäude der Haardtstraße liegen ab der Nr. 25 außerhalb der Propstei St. Cyriakus. Die Häuser Haardtstraße 1-24 fallen dagegen ins Propsteigebiet von St. Cyriakus. Vom Punkt R folgt die Grenze in nordwestlicher Richtung zunächst der Achse des Fußwegs, bis sie im Punkt

20 112 S [ ,6/ ,1] auf die Ortsteilgrenze zwischen Bottrop-Mitte und Bottrop-Batenbrock trifft. Sie folgt der genannten Ortsteilgrenze durch die Punkte [ ,4 / ,7] und [ ,5 / ,1], schneidet die Horster Straße und verläuft entlang des Schulgeländes der Gesamtschule in der Weise zur Mittelachse der Scharnhölzstraße, dass das Schulgelände, alle Gebäude der Horster Straße ab Nr. 113, sowie die Gebäude Scharnhölzstraße 98, 100 und alle höheren Hausnummern außerhalb des Propsteigebiets von St. Cyriakus liegen. Dagegen fallen die Gebäude Horster Straße 1-112, sowie Scharnhölzstraße 1-97 und 99 der Propstei St. Cyriakus zu. Vom Punkt T [ ,6 / ,9], dem Schnittpunkt der Mittelachsen der Scharnhölzstraße und der Hugo-Reckmann-Straße folgt die Propsteigrenze der Nordostseite der Hugo Reckmann-Straße so, dass beide Häuserzeilen zu St. Cyriakus gehören und trifft im Punkt U [ ,8 / ,6] auf den Schnittpunkt der Achsen von Gladbecker Straße und Overbeckstraße. Weiterhin folgt sie ca. 50 Meter der Achse der Gladbecker Straße nach Norden und verläuft anschließend in westlicher Richtung entlang der Nordgrenzen der zur Overbeckstraße gehörigen Grundstücke bis zum Punkt V [ ,8 / ,4], anschließend in nordwestlicher Richtung entlang der Ostgrenzen der zur Richard Wagner-Straße gehörigen Grundstücke zur Achse der Lortzingstraße (Punkt W [ ,6 / ,5]). Vom Punkt W verläuft die Grenze auf der Achse der Lortzingstraße nach Westen zum Punkt X [ ,2/ ,0] und weiter entlang einer verlängerten Linie der Mittelachse der Richard-Wagner-Straße zur Mittelachse der Schubertstraße (Punkt Y [256442,2 / ,5]). Alle Gebäude der Overbeckstraße fallen in das Propsteigebiet von St. Cyriakus. Alle Gebäude der Lortzingstraße und der Schubertstraße liegen dagegen außerhalb des Propsteigebietes. Am Punkt Y schwenkt die Grenze in einer geraden Linie genau nach Westen ab, bis sie im Punkt Z [ ,5 / ,5] auf den Ostrand der Güterbahnlinie Oberhausen-Osterfeld - Bottrop trifft. Dem Ostrand des Bahndamms nach Süden folgend trifft die Grenze im Punkt AA [ ,2 / ,6] auf die Nordseite des Weges,Plaggenbahn', und folgt diesem Weg unter Einbeziehung beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Lindhorststraße im Punkt AB [ ,1 / ,5]. Weiterhin folgt sie dem Mauskirchweg unter Einbeziehung beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt AC [ ,2 / ,3] mit der östlichen Grenze des Grundstücks Oberhausener Straße 119 und verläuft ab dort in der Weise entlang den Grenzen dieses Grundstücks, dass es vollständig innerhalb des Propsteigebietes von St. Cyriakus liegt. Die Propsteigrenze folgt der Achse der Oberhausener Straße nach Norden bis zur Nordgrenze des Grundstücks Oberhausener Straße 140 und verläuft in der Weise auf den Grenzen dieses Grundstücks, dass es vollständig innerhalb der Propstei St. Cyriakus liegt. Von der südwestlichen Ecke des Grundstücks Oberhausener Straße 140 (Punkt AD [ ,4/ ,7]) verläuft die Grenze nun nach Südwesten, so dass sie auf die Nordseite der Straße,Schlehenkamp' genau im rechten Winkel auftrifft (Punkt AE [ ,6 / ,3]). Anschließend folgt die Grenze der Straße,Schlehenkamp' so, dass beide Häuserzeilen St. Cyriakus zufallen, bis zum Schnittpunkt mit der Ostseite der Fernewaidstraße im Punkt AF [ ,8 / ,5]. Der Ostseite der Fernewaldstraße nach Norden folgend trifft die Grenze im Punkt AG [ ,7/ ,5] auf die Bistumsgrenze und folgt dieser in einer geraden Linie in südwestlicher Richtung zum Schnittpunkt AH [ ,8 / ,0] mit der Stadtgrenze von Bottrop und Oberhausen. Ab hier ist die Propsteigrenze identisch mit den Stadtgrenzen von Bottrop, bis wieder der Punkt A erreicht wird. Essen, Nr.75 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Joseph in Bottrop Beschreibung der Pfarreigrenze Vom Punkt A [ ,0 / ,5], dem Schnittpunkt der Achse der Emscher mit der Stadtgrenze zwischen Bottrop und Oberhausen verläuft die Grenze entlang der Mittelachse der Emscher in nordöstlicher Richtung - die Gütereisenbahnstrecke und die Autobahn A42 schneidend bis zum Punkt B [ ,9 / ,5], dem Schnittpunkt mit einer gedachten, in nördlicher Richtung verlaufenden Geraden, die unmittelbar östlich der Hausnummer 8 der Straße Am Südbahnhof verläuft. Die Grenze folgt dieser Linie durch die Koordil1aten [ ,3 / ,0] und [ ,3 / ,1] nach Nordosten bis sie im Punkt C [ ,9 / ,9] auf den Schnittpunkt der Achsen der Straßen An der Knippenburg und Am Piekenbrocksbach trifft. Von dort folgt sie in nördlicher Richtung der Achse der Straße Am Pieckenbrocksbach bis zum Schnittpunkt mit der Mittelachse der Straße Gohrweide im Punkt D [ ,9/ ,0]. Von dort folgt die Grenze der Achse der Straße Gohrweide genau 90 Meter in südwestlicher Richtung und biegt dann im Punkt E [ ,8 / ,9] in nordwestlicher Richtung ab, um im Punkt F [ ,4 / ,8] den Schnittpunkt der Achsen von Devensstraße und Keilermannstraße zu erreichen. Die Grenze folgt nun der Mittelachse der Devensstraße nach Nordosten bis zum Schnittpunkt mit einer verlängerten Linie der südwestlichen Grundstücksgrenzen der Häuser auf der südwestlichen Seite der Arenbergstraße im Punkt G [ ,4/ ,2] und zweigt dort nach Nordwesten hin ab, um - unter

21 113 Einschluss beider Häuserzeilen der Arenbergstraße - den Schnittpunkt H [ ,6 / ,9] mit der Achse der Waldthausenstraße zu erreichen. Die Grenze folgt nun der Achse der Waldthausenstraße bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Prosperstraße im Punkt I [ ,1 / ,1], wobei alle Gebäude der Waldthausenstraße mit Ausnahme der geraden Nummern außerhalb der Pfarrei St. Joseph liegen. Vom Punkt I folgt die Grenze der Mittelachse der Prosperstraße nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Brinkstraße (J [ ,5 / ,7]) und verläuft ab dort entlang der Achse der Brinkstraße zum Schnittpunkt mit der Achse der Paßstraße im Punkt K [ ,0 / ,1]. Jetzt verläuft die Grenze in der Weise zum Weg,Röttgersbank' (Punkte L, M, N und 0), dass alle Gebäude der Paßstraße mit ungeraden Hausnummern ab der Nr. 71, die komplette Möddericher Straße, alle Gebäude der Röttgersbank mit geraden Hausnummern, sowie alle Gebäude mit ungeraden Nr. der Röttgersbank bis zur Nr. 37 im Pfarrgebiet von St. Joseph liegen. Die Gebäude mit ungeraden Nr. der Röttgersbank ab Nr. 39, sowie die Gebäude mit ungeraden Nr. der Paßstraße bis zur Nr. 69 gehören dagegen nicht zu St. Joseph. Ab dem Punkt P [ ,2 / ,6], dem Schnittpunkt der Straßen,Röttgersbank' und,sonnenschein' folgt die Grenze der Mittelachse der Straße,Sonnenschein' nach Norden in der Weise, dass die Gebäude Sonnenschein 1-6, sowie die ungerade nummerierten Gebäude Sonnenschein 7-19 außerhalb des Pfarrgebiets von St. Joseph liegen und zweigt anschließend im Punkt Q [ ,1 / ,4] nach Nordwesten ab, um im Punkt R [ ,7 / ,3] auf die Haardtstraße zu treffen. Sämtliche gerade und ungerade nummerierten Gebäude der Haardtstraße liegen ab der Nr. 25 innerhalb der Pfarrei St. Joseph. Die Häuser Haardtstraße 1-24 fallen dagegen nicht ins Pfarrgebiet von St. Joseph. Vom Punkt R folgt die Grenze in nordwestlicher Richtung zunächst der Achse des Fußwegs, bis sie im Punkt S [ ,6 / ,1] auf die Ortsteilgrenze zwischen Bottrop-Mitte und Bottrop-Batenbrock trifft. Sie folgt der genannten Ortsteilgrenze durch die Punkte [ ,4 / ,7] und [ ,5 / ,1], schneidet die Horster Straße und verläuft entlang des Schulgeländes der Gesamtschule in der Weise zur Mittelachse der Scharnhölzstraße, dass das Schulgelände, alle Gebäude der Horster Straße ab Nr. 113, sowie die Gebäude Scharnhölzstraße 98, 100 und alle höheren Hausnummern St. Joseph zufallen. Dagegen liegen die Gebäude Horster Straße 1-112, sowie Scharnhölzstraße 1-97 und 99 außerhalb der Pfarrei St. Joseph. Vom Punkt T [ ,6 / ,9], dem Schnittpunkt der Mittelachsen der Scharnhölzstraße und der Hugo-Reckmann-Straße folgt die Pfarrgrenze der Nordostseite der Hugo Reckmann-Straße so, dass beide Häuserzeilen nicht zu St. Joseph gehören und trifft im Punkt U [ ,8 / ,6] auf den Schnittpunkt der Achsen von Gladbecker Straße und Overbeckstraße. Weiterhin folgt sie ca. 50 Meter der Achse der Gladbecker Straße nach Norden und verläuft anschließend in westlicher Richtung entlang der Nordgrenzen der zur Overbeckstraße gehörigen Grundstücke bis zum Punkt V [ ,8 / ,4], anschließend in nordwestlicher Richtung entlang der Ostgrenzen der zur Richard Wagner-Straße gehörigen Grundstücke zur Achse der Lortzingstraße (Punkt W [ ,6 / ,5]). Vom Punkt W verläuft die Grenze auf der Achse der Lortzingstraße nach Westen zum Punkt X [ ,2/ ,0] und weiter entlang einer verlängerten Linie der Mittelachse der Richard-Wagner-Straße zur Mittelachse der Schubertstraße (Punkt Y [256142,2 / ,5]). Keines der Gebäude der Overbeckstraße fällt in das Pfarrgebiet von St. Joseph, jedoch gehören alle Gebäude der Lortzingstraße und der Schubertstraße zu dieser Pfarrei. Am Punkt Y schwenkt die Grenze in einer geraden Linie genau nach Westen ab, bis sie im Punkt Z [ ,5 / ,5] auf den Ostrand der Güterbahnlinie Oberhausen-Osterfeld - Bottrop trifft. Dem Ostrand des Bahndamms nach Süden folgend trifft die Grenze im Punkt AA [ ,2 / ,6] auf die Nordseite des Weges,Plaggenbahn', und folgt diesem Weg unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Lindhorststraße im Punkt AB [ ,1 / ,5]. Weiterhin folgt sie dem Mauskirchweg unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt AC [ ,2 / ,3] mit der östlichen Grenze des Grundstücks Oberhausener Straße 119 und verläuft ab dort in der Weise entlang den Grenzen dieses Grundstücks, dass es vollständig außerhalb des Pfarrgebietes von St. Joseph liegt. Die Pfarrgrenze folgt der Achse der Oberhausener Straße nach Norden bis zur Nordgrenze des Grundstücks Oberhausener Straße 140 und verläuft in der Weise auf den Grenzen dieses Grundstücks, dass es vollständig außerhalb der Pfarrei St. Joseph liegt. Von der südwestlichen Ecke des Grundstücks Oberhausener Straße 140 (Punkt AD [ ,4 / ,7]) verläuft die Grenze nun nach Südwesten, so dass sie auf die Nordseite der Straße,Schlehenkamp' genau im rechten Winkel auftrifft (Punkt AE [ ,6 / ,3]). Anschließend folgt die Grenze der Straße,Schlehenkamp' so, dass sich beide Häuserzeilen außerhalb des Pfarrgebiets von St. Joseph befinden, bis zum Schnittpunkt mit der Ostseite der Fernewaidstraße im Punkt AF [ ,8 / ,5]. Der Ostseite der Fernewaldstraße nach Norden folgend trifft die Grenze im Punkt AG [ ,7/ ,5] auf die Bistumsgrenze und folgt dieser in östlicher Richtung - entlang des Spechtsbaches - bis zum Schnittpunkt mit der Stadtgrenze von Bottrop und Gladbeck im Punkt BG [ ,2/ ,9]. Ab hier ist die Pfarrgrenze identisch mit den Stadtgrenzen von Bottrop, bis wieder der Punkt A erreicht wird. Essen,

22 114 Nr. 76 Urkunde über die Neuordnung der Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinden St. Franziskus, St. Joseph, Liebfrauen und der Propstei St. Johann in Duisburg-Hamborn Die Grenzbeschreibung der Propstei St. Johann in Duisburg-Hamborn wurde bereits im KABL 2002, Nr. 117 veröffentlicht: [... ] 2. Damit hat die Pfarrgrenze der Propsteigemeinde St. Johann folgenden Verlauf: Vom Punkt A, dem Schnittpunkt der Achse des Rheins mit der Grenze der Stadtbezirke Duisburg Hamborn und Duisburg-Meiderich, ist die Pfarrgrenze identisch mit dieser Stadtbezirksgrenze, die sie im Punkt B auf die Achse der "Alsumer Straße" in südlicher Richtung bis zum Punkt C, dem Schnittpunkt mit der südlichen Eisenbahnbrücke der beiden Werksbahnstrecken. Die Grenze verläuft entlang der Nordseite dieser Werksbahn in östlicher Richtung bis 20 m vor der "Papiermühlenstraße" (Punkt D). Dort überquert sie die Werksbahn in südlicher Richtung und verläuft 20 m westlich der "Papiermühlenstraße" (mit dieser parallel) bis zur Mitte der "Möhlenkampstraße". Danach folgt sie 20 m der Achse der "Möhlenkampstraße" in östlicher Richtung bis zum Punkt E, dem Schnittpunkt mit der Achse der "Papiermühlenstraße" in südlicher Richtung bis zur "Alten Emscher" (Punkt F). Sie folgt der regulierten "Alten Emscher" in östlicher Richtung bis etwa 150 m vor der "Neumühler Straße", um danach in einer geraden Linie parallel zur Autobahn A 42 (unter Ausschluss des Emscherbogens und der ehemaligen Villa Morian) die Achse der "Neumühler Straße" auf der ehemaligen Emscherbrücke zu erreichen (Punkt G). Die Grenze verläuft in nordwestlicher Richtung auf der Achse der "Neumühler Straße" bis zur "Duisburger Straße". Danach gehören jeweils beiderseitig zu St. Johann: die "Duisburger Straße" bis zur "Kurtstraße", die gesamte "Kurtstraße" und die "Blütenstraße" bis zum Schnittpunkt mit der "Gerlingstraße" (Punkt H). Von "dort verläuft die Grenze in gerader Linie über den Friedhof (unter Ausschluss der städtischen Friedhofskapelle, aber mit Einschluss der Friedenskirche) bis zum Punkt I, dem Schnittpunkt der "Duisburger Straße" mit der "Schützenstraße". Dann folgt die Grenze der Achse der "Duisburger Straße" in nordwestlicher Richtung bis zum "Willy-Brandt Ring" (Punkt J). Danach ist die Pfarrgrenze identisch mit der Werksgrenze von Grillo und Thyssen-Krupp entlang dem ''Will-Brandt-Ring'' (unter Ausschluss der Wohnbebauung) bis zur "Alsumer Straße" (Punkt K). Sie folgt weiter der Werksgrenze von Thyssen-Krupp südlich der "Alsumer Straße" (unter Ausschluss einer Wohnbebauung) bis zum "Alsumer Steig" (= L), und verläuft entlang der Straße "Alsumer Steig", die nicht ins Pfarrgebiet einbezogen wird, bis sie im Punkt M auf die Mitte des Rheins trifft, und kehrt von dort zum Ausgangspunkt A zurück. Die beigefügte Geländekarte ist Bestandteil dieser bischöflichen Urkunde. Die in der Urkunde mit den Buchstaben Abis M bezeichneten Punkte entsprechen den in gleicher Weise bezeichneten Punkten der Geländekarte. Die Grenzbeschreibung hat Vorrang vor der Geländekarte. [... ] Essen, Hubert Luthe Bischof von Essen Nr.77 Anlage zur Urkunde des Bischofs Pfarrei St. Judas Thaddäus in Duisburg Die Grenzbeschreibung der Pfarrei St. Judas Thaddäus in Duisburg wurde bereits im KABL 2006, Nr. 155 veröffentlicht: Beschreibung der Pfarreigrenze Vom Schnittpunkt der Stadtgrenzen von Duisburg, Mülheim und Ratingen (A) ist die Pfarrgrenze (in westlicher Richtung verlaufend) identisch zunächst mit der Stadtgrenze zwischen Duisburg und Ratingen und im weiteren Verlauf mit der Stadtgrenze zwischen Duisburg und Düsseldorf, bis sie den Rhein erreicht. Auf dessen Achse verläuft sie in nördlicher Richtung bis zum Punkt C, wo die Stadtbezirksgrenze zwischen Duisburg-Süd und Duisburg-Mitte den Rhein (ca. bei Rheinkilometer 773,3) schneidet. In östlicher Richtung verlaufend ist die Pfarrgrenze identisch mit der Grenze zwischen den Stadtbezirken Duisburg-Mitte und Duisburg-Süd und stößt im Punkt D auf die Stadtgrenze zwischen Duisburg und Mülheim (unmittelbar neben der Autobahn A 3 und am östlichen Ende der Straße "Worringer Weg"). Nach Süden abzweigend ist die Pfarrgrenze im weiteren Verlauf identisch mit der Stadtgrenze zwischen Duisburg und Mülheim, bis sie den Ausgangspunkt A erreicht. Beschreibung der Gemeinde-Territorien In der Pfarrei St. Judas Thaddäus in Duisburg sind sechs Gemeinden gebildet worden. Die Territorien der Gemeinden sind weitgehend identisch mit denen der Pfarreien, die am zur neuen Pfarrei St. Judas Thaddäus zusammengeführt worden sind. Damit ergibt sich auch die Zuordnung der Territorien bzw. der Straßen. Grundlage dafür ist die im Kirchlichen Meldewesen des Bistums Essen registrierte Zuordnung (mit Stand zum ). Änderungen, die durch die Errichtung der neuen Pfarrei St. Judas Thaddäus in Duisburg eingetreten sind, werden im Folgenden ausdrücklich benannt: 1. Die Gemeinde St. Judas Thaddäus (in Duisburg-Buchholz) ist identisch mit der bisherigen territorialen Gestalt der aufgehobenen Pfarrei St. Judas Thaddäus (vgl. dazu Kirchliches Amtsblatt 2002, Nr. 22).

23 Die Gemeinde St. Peter und Paul (in Duisburg Huckingen) ist identisch mit der territorialen Gestalt der beiden bisherigen Pfarreien St. Peter und Paul in Duisburg-Huckingen und St. Suitbert in Duisburg-Wanheim. Ein Gebiet, das bisher zur Katholischen Pfarrei St. Michael in Duisburg-Wanheimerort gehörte, ist nun nach St. Judas Thaddäus umgepfarrt worden. Denn in diesem Bereich ist die nördliche Pfarrgrenze der neu errichteten Pfarrei identisch mit der Grenze zwischen den Stadtbezirken Duisburg Mitte und Duisburg-Süd. Näherhin handelt es sich um folgende Straßen: Neuenhofstraße, Wanheimer Straße (ab Hausnummer 370 aufwärts und Hausnummer 355 aufwärts), Obere Kaiserswerther Straße zur Gänze. 3. Die Gemeinde St. Joseph (in Duisburg-Wedau) ist territorial gesehen identisch mit der bisherigen Pfarrei St. Joseph in Duisburg-Wedau (vgl. Kirchliches Amtsblatt 2002, Nr. 20). 4. Die Gemeinde St. Franziskus (in Duisburg Großenbaum) ist territorial gesehen identisch mit dem Gebiet der beiden bisherigen Pfarreien St. Franziskus in Duisburg-Großenbaum und St. Hubertus in Duisburg-Rahm. 5. Die Gemeinde St. Stephanus (in Duisburg Ungelsheim-Hüttenheim) ist territorial gesehen identisch mit dem Gebiet der bisherigen Pfarrei St. Barbara (vgl. Kirchliches Amtsblatt 2004, Nr. 50). 6. Die Gemeinde St. Dionysius (in Duisburg Mündelheim) ist territorial gesehen identisch mit den beiden bisherigen Pfarreien St. Dionysius in Duisburg-Mündelheim und Heiz Jesu in Duisburg Serm. ken Duisburg-Mitte und Duisburg-Meiderich/ Beeck, bis sie in Punkt B den Schnittpunkt der Stadtgrenzen von Duisburg, Oberhausen und Mülheim trifft. Nach Süden verlaufend und identisch mit der Stadtgrenze zwischen Duisburg und Mülheim erreicht sie Punkt C, wo die Grenze der Stadtbezirke Duisburg-Mitte und Duisburg-Süd auf diese Stadtgrenze trifft (unmittelbar neben der Bundesautobahn A 3 und am östlichen Ende der Straße "Worringer Weg"). Im weiteren Verlauf (in Richtung Westen) ist die Pfarrgrenze identisch mit der Grenze zwischen den Stadtbezirken Duisburg-Mitte und Duisburg-Süd und erreicht im Punkt D die Achse des Rheins. Von dort läuft sie flussabwärts - auf der Achse -bis zum Ausgangspunkt A. Beschreibung der Gemeinde-Territorien In der Pfarrei Liebfrauen in Duisburg sind insgesamt acht Gemeinden eingerichtet worden. Neben der Gemeinde der Katholiken kroatischer Muttersprache, der Gemeinde der Katholiken italienischer Muttersprache und der Personalgemeinde "Mutter vom Guten Rat" (an der Karmelkirche in Duisburg-Mitte) gibt es fünf Gemeinden, deren Territorien weitgehend identisch sind mit denen der Pfarreien, die am zur neuen Pfarrei Liebfrauen zusammengeführt worden sind. Damit ist eine Festlegung der Territorien bzw. der Straßen zu den einzelnen Gemeinden möglich. Grundlage dafür ist die im Kirchlichen Meldewesen des Bistums Essen registrierte Zuordnung (mit Stand zum ). Änderungen, die durch die Errichtung der neuen Pfarrei Liebfrauen in Duisburg eingetreten sind, werden im Folgenden ausdrücklich benannt: 1. Die Gemeinde Liebfrauen (in Duisburg-Mitte) ist identisch mit der bisherigen territorialen Gestalt der aufgehobenen Pfarrei Liebfrauen (vgl. dazu Kirchliches Amtsblatt 2000, Nr. 59). Essen, Dominik Kitta - 2. Die Gemeinde St. Ludger (in Duisburg Neudorf) ist identisch mit der territorialen Gestalt der beiden bisherigen Pfarreien St. Ludger in Duisburg-Neudorf und St. Elisabeth in Duisburg Duissern. Nr. 78 Anlage zur Urkunde des Bischofs Pfarrei Liebfrauen in Duisburg Die Grenzbeschreibung der Pfarrei Liebfrauen in Duisburg wurde bereits im KABL 2006, Nr. 156 veröffentl icht: Beschreibung der Pfarreigrenze Vom Punkt A aus, wo die Ruhr in den Rhein mündet und in der Verlängerung die Achse des Rheins erreicht, verläuft die Pfarrgrenze entlang des südlichen Ufers der Ruhr flußaufwärts und ist dabei zunächst identisch mit der Grenze zwischen den Stadtbezirken Duisburg-Mitte und Duisburg Homberg/Ruhrort/Baerl; anschließend ist sie identisch mit der Grenze zwischen den Stadtbezir- 3. Die Gemeinde St. Gabriel (in Duisburg Neudorf) ist identisch mit der territorialen Gestalt der beiden bisherigen Pfarreien St. Gabriel in Duisburg-Neudorf und St. Anna. 4. Die Gemeinde Christus König (in Duisburg Hochfeld) ist in territorialer Hinsicht identisch mit der bisherigen Pfarrei St. Bonifatius in Duisburg Hochfeld (vgl. Kirchliches Amtsblatt 2000, Nr.95). 5. Die Gemeinde St. Michael (in Duisburg Wanheimerort) ist in territorialer Hinsicht identisch mit den beiden bisherigen Gemeinden St. Michael in Duisburg-Wanheimerort und St. Petrus Canisius in Duisburg-Wanheimerort. Ein Gebiet, das bisher zur Katholischen Pfarrei St. Michael in Duisburg-Wanheimerort gehörte,

24 116 ist der neu errichteten Pfarrei St. Judas Thaddäus in Duisburg mit Wirkung zum zugeordnet worden. Konkret gehören die folgenden Straßen nicht mehr zum Territorium der Pfarrei Liebfrauen in Duisburg: Neuenhofstraße, Wanheimer Straße (ab Hausnummer 370 aufwärts und ab Hausnummer 355 aufwärts), Oberer Kaiserswerther Straße. In der Pfarrei St. Michael in Duisburg sind insgesamt fünf Gemeinden eingerichtet worden, deren Territorien weitgehend identisch sind mit denen der Pfarreien, die am zur neuen Pfarrei St. Michael zusammengeführt worden sind. Damit ist eine Bestimmung der Territorien bzw. die Zuordnung der Straßen zu den einzelnen Gemeinden möglich. Grundlage dafür ist die im Kirchlichen Meldewesen des Bistums Essen registrierte Zuordnung (mit Stand zum ). Essen, Dominik Kitta - 1. Die Gemeinde St. Michael (in Duisburg Meiderich) ist identisch mit der bisherigen territorialen Gestalt der aufgehobenen Pfarrei St. Michael (vgl. dazu Kirchliches Amtsblatt 2001, Nr.8). Nr.79 Anlage zur Urkunde des Bischofs Pfarrei St. Michael in Duisburg Die Grenzbeschreibung der Pfarrei St. Michael in Duisburg wurde bereits im KABL 2006, Nr. 154 veröffentlicht: Beschreibung der Pfarreigrenze Vom Punkt A aus, wo die Ruhr in den Rhein mündet und in der Verlängerung die Achse des Rheins erreicht, verläuft die Pfarrgrenze auf der Achse des Rheins in nördlicher Richtung bis zum Punkt B, wo die Grenzen zwischen den Stadtbezirken Duisburg-Hamborn und Duisburg-Meiderich/ Beeck die Achse des Rheins erreichen. Sie verläuft auf dieser Stadtbezirksgrenze bis zur Achse der "Alsumer Straße" (= C), von dort in südlicher Richtung bis zum Punkt D, dem Schnittpunkt mit der südlichen Eisenbahnbrücke der beiden dort verlaufenden Werksbahnstrecken. Die Grenze verläuft entlang der Nordseite dieser Werksbahn in östlicher Richtung bis zur "Papiermühlenstraße" (= E), diese Straße nicht ins Pfarrgebiet einbeziehend. Sie verläuft in südlicher Richtung entlang der "Papiermühlenstraße", schneidet die "Möllenkampstraße" und verläuft weiter auf der Achse der "Papiermühlenstraße" bis zum Punkt F, wo sie die "Alte Emscher" erreicht. Sie folgt der regulierten "Alten Emscher" in östlicher Richtung, bis sie etwa 150 m vor der "Neumühler Straße" und unmittelbar neben der Bundesautobahn A 42/Anschlussstelle Duisburg-Neumühl den "Grünen Pfad" schneidet. Sie folgt praktisch anschließend der Achse der Bundesautobahn A 42 und stößt im Punkt H (unmittelbar östlich des Autobahnkreuzes Oberhausen-West) auf die Grenze zwischen Duisburg und Oberhausen. Sie folgt dieser Grenze in südlicher Richtung bis zum Punkt I, wo sich die Stadtgrenzen von Duisburg, Oberhausen und Mülheim schneiden. Im weiteren Verlauf (in Richtung Westen) ist die Pfarrgrenze zunächst identisch mit der Stadtbezirksgrenze zwischen Duisburg-Meiderich/Beeck und Duisburg-Mitte (bis zum Punkt J) und anschließend mit der Stadtbezirksgrenze zwischen Duisburg-Homberg/Ruhrort/Baerl und Duisburg Mitte, bevor sie den Aus-gangspunkt A erreicht. Beschreibung der Gemeinde-Territorien 2. Die Gemeinde Herz Jesu (in Duisburg Meiderich) ist in territorialer Hinsicht identisch mit der Gestalt der beiden aufgehobenen Pfarreien Herz Jesu und St. Maria Königin. 3. Die Gemeinde Christus - Unser Friede (in Duisburg-Hagenshof) ist in territorialer Hinsicht identisch mit der bisherigen Gestalt der aufgehobenen Pfarreien Christus - Unser Friede in Duisburg-Hagenshof und St. Bernhard in Duisburg-Meiderich. 4. Die Gemeinde St. Laurentius (in Duisburg Beeck) ist in territorialer Hinsicht identisch mit der bisherigen gleichnamigen Pfarrei (vgl. Kirchliches Amtsblatt 2004, Nr. 47). 5. Die Gemeinde St. Maximilian und Ewaldi (in Duisburg-Ruhrort/Laar) ist in territorialer Hinsicht identisch mit der bisherigen gleichnamigen Pfarrei (vgl. Kirchliches Amtsblatt 2004, Nr. 49). Essen, Dominik Kitta - Nr.80 Anlage zur Urkunde des Bischofs Pfarrei St. Norbert in Duisburg Vom Punkt A [ ,9/ ,5] aus, dem Schnittpunkt der Achse des Rheins mit der Grenze zwischen den Stadtbezirken Duisburg-Walsum und Duisburg-Hamborn, ist die Pfarrgrenze von St. Norbert identisch mit dieser Stadtbezirksgrenze, bis sie im Punkt B [ ,3 / ,9] auf das südliche Ende der Straße "An der Walsumer Grenze" trifft. Sie folgt zunächst dieser Straße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt C [ ,5 / ,1] mit der Achse der Walsumer Straße und weiter der Schwanstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen, um im Punkt D [ ,4/ ,1] den Schnittpunkt der Achsen von

25 117 Schwanstraße, Weseier Straße und Friedrich Ebert-Straße zu erreichen. Sie folgt der Friedrich Ebert-Straße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Schnittpunkt E [ ,2 / ,6] mit der Achse der "Kleinen Emscher" und folgt dieser in südöstlicher R!cht~.ng um im Punkt F [ ,2/ ,9] die Mundung des Holtener Mühlenbachs zu erreichen. Die Pfarrgrenze verläuft nun in östlicher Richtung auf der Achse des Holtener Mühlenbachs bis zum Schnittpunkt G [ ,7 / ,3] mit der Achse der Fahrner Straße und folgt dieser in nordwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt H [ ,6 / ,6] mit der Südseite der Werksbahn der Thyssen-Krupp AG. Ab hier verläuft die Grenze auf der Südseite dieser Bahnstrecke in nordöstlicher Richtung bis zum Punkt I [ ,6 / ,5] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,6 / ,6], [ ,1 / ,3], [ ,5 / ,4], sowie Punkt J [ ,9 / ,3], in dem die Duisburger Stadtgrenze erreicht wird. Die Pfarrgrenze folgt dieser Stadtgrenze in östlicher und südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt K [ ,6 / ,6] mit der Achse der Autobahn A3 verläuft auf der Achse der Autobahn in südliche~ Richtung und trifft im Punkt L ,9 / ,7] auf die Stadtbezirksgrenze zwischen Duisburg-Hamborn und Duisburg-Meiderich/ Beeck. Sie folgt dieser Stadtbezirksgrenze in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt M [ ,6 / ,8] mit der Duisburger Straße. Vom Punkt M ausgehend folgt die Pfarrgrenze jeweils unter Ausschluss beider Häuserzeilen zunächst der Duisburger Straße und später der Kurtstraße in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt N [ ,8/ ,9] mit der Achse der Gartenstraße. Weiterhin folgt sie der Blütenstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt 0 [ ,8 / ,2] mit der Achse der Gerlingstraße. Die Pfarrgrenze verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,3 / ,3] und Punkt P [ ,6 / ,2], dem Schnittpunkt der Achsen von Duisburger Straße, Harnackstraßeound Schützenstraße. Im weiteren Verlauf ist sie identisch mit der Achse der Duisburger Straße in nordwestlicher Richtung bis sie den Willy-Brandt-Ring erreicht (Punkt Q [ ,6 / ,5]). Sie folgt jeweils unter Einschluss beider Häuserzeilen zunächst dieser Straße (Richtung Westen) und weiter der Alsumer Straße bis sie im Punkt R [ ,9 / ,3] den Schnittpunkt von Alsumer Straße und Alsumer Steig erreicht. Von diesem Punkt ausgehend folgt die Pfarrgrenze dem Alsumer Steig unter Einschluss bei der Häuserzeilen bis zum Rheinufer und weiter in gerader Verlängerung dieser Straße zur Achse des Rheins (Punkt S [ ,6 / ,4]). Der Achse des Rheins nach Norden folgend kehrt die Pfarrgrenze abschließend wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Die in Nr. 157 des Kirchlichen Amtsblattes Essen 2?06 veröffentlichte Pfarreigrenzbeschreibun~ wird wegen fehlerhafter Beschreibung der Bistumsgrenzen aufgehoben und durch vorstehende Beschreibung ersetzt. Nr. 81 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Antonius in Essen Beschreibung der Pfarrgrenze U~ ei~e möglichst präzise Beschreibung zu gewahrleisten, Vom Punkt A [ ,9 / ,4], dem Schnittpunkt der Westseite der Straße "Demrathkamp" mit der Krawehlstraße folgt die Pfarrgrenze von St. Antonius der Krawehlstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Ostseite der Virchowstraße und anschließend der Virchowstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt B [ ,4/ ,6] mit der Südseite der Kreuzung Zweigertstraße, Virchowstraße und Hufelandstraße. Sie folgt nun der Zweigertstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der Büscherstraße und weiterhin der Büscherstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Süden bi~ zum Schnittpunkt C [ ,1/ ,1] mit der Achse der Schönleinstraße. Ab diesem Punkt verläuft die Grenze auf der Achse der Schönleinstraße nach Westen bis zum Schnittpunkt D [ ,8/ ,9] mit der Achse der Virchowstraße und weiter entlang der Achse der Virchowstraße nach Süden und Westen bis zum Schnittpunkt E [ ,4 / ,4] mit der Achse der unmittelbar östlich des Grundstücks Virchowstraße 171 verlufenden Seitenstraße. Der Achse dieser Seitenstraße nach Süden folgend erreicht die Pfqrrgrenze im Punkt F [ ,6 / ,2] die Unterführung einer ehemaligen Bahnstrecke und folgt weiter dem Külshammer Weg unter Einschluss beider Häuserzeilen bis sie im Punkt G [ ,0 / ,8] di~ Achse der Lührmannstraße erreicht. Ab diesem Punkt verläuft die Grenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,7 / ,2], [ J / ,3], [ ,6 / ,1], [ ,1 / ,4], [ ,9 / ,6], [ ,9 / ,9], [ ,6 / ,6], [ ,7 / ,5], [ ,4 / ,5], [ ,6 / ,9], [ ,4 / ,3], [ ,7 / ,5], [ ,3 / ,2], [ ,2 / ,1], [ ,5 / J], [ ,2 / ,1], sowie Punkt H [ ,5/ ,5], der sich auf der Achse der Autobahn A 52 befindet. Der Mittelachse der Autobahn nach Südwesten folgend erreicht die Pfarrgrenze im Punkt I [ ,6/ ,2]

26 118 die Achse der ommerburgstraße und folgt dieser in nordwestlicher Richtung zum Schnittpunkt J [ ,5 / ,0] mit der Achse des unmittelbar südlich des Grundstücks Sommerburgstraße 146 verlaufenden Fußweges. Sie verläuft anschließend entlang der Achse dieses Fußwegs bis zum Punkt K [ ,9/ ,4] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,9], [ ,3 / ,3], [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,5], [ ,9 / ,0], Punkt L [ ,4 / ,5], sowie Punkt M [ ,4 / ,8]. Von Punkt M ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Straße "Am Ehrenfriedhof" unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt N [ ,3 / ,6] mit der Achse der Fulerumer Straße und weiter entlang der Achse der Fulerumer Straße nach Norden bis zum Punkt 0 [ ,6 / ,1]. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Grenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,7], [ ,6 / ,6], [ ,3 / ,5], sowie Punkt P [ ,9 / ,6], der sich auf der Achse der Humboldtstraße befindet. Sie folgt anschließend der Achse der Humboldtstraße nach Norden bis diese im Punkt Q [ ,1 / ,5] die Essen Mülheimer Stadtgrenze erreicht. Dieser Stadtgrenze folgt die Pfarrgrenze in nördlicher Richtung bis zum nördlichsten Schnittpunkt mit der Achse des Borbecker Mühlenbachs (Punkt R [ ,5 / ,5]). Vom diesem Punkt ausgehend verläuft die Grenze entlang der Achse des Borbecker Mühlenbachs nach Norden bis zum Schnittpunkt S [ ,9 / ,3] mit der Ostseite des unmittelbar südlich der Grunertstraße verlaufenden Bahdamms und folgt der Ostseite dieses Bahndamms bis zum Schnittpunkt T [ ,5 / ,5] mit der Südseite des südlich der Hopfenstraße verlaufenden Bahndamms. Die Pfarrgrenze folgt der Südseite des zuletzt genannten Bahndamms in nordöstlicher Richtung, erreicht im Punkt U [ ,4 / ,8] erneut die Achse des Borbecker Mühlenbaches und folgt dieser in nordöstlicher Richtung bis zum Punkt V [ ,1 / ,3]. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze nun die Punkte [ ,5/ ,6], [ ,2 / ,6], [ ,2 / ,5], [ ,0 / ,0], [ ,2 / ,2], [ ,7 / ,2], [ ,7 / ,8], [ ,2 / ,2], sowie Punkt W [ ,3 / ,6], der sich auf der Achse der Dorstener Straße befindet. Sie folgt anschließend der Achse der Dorstener Straße nach Norden bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Dinslaker Straße und verläuft weiter auf der Achse der Dinslaker Straße nach Osten bis zum Schnittpunkt X [ ,1 / ,0] mitder Achse der Haus Berge-Straße. Die Pfarrgrenze folgt nun der Achse der Haus-Berge-Straße 40 Meter nach Norden und verläuft anschließend auf der Achse der Verbindungsstraße zur Zollstraße, bis im Punkt Y [ ,3 / ,lJ die Achse der Zollstraße erreicht wird. Weiterhin durchläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie die Punkte [ ,7 / ,0], [ ,1 / ,4], [ ,3 / ,6], [ ,4 / ,3], sowie Punkt Z [ ,6 / ,9]. Vom Punkt Z ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Helenenstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen, jedoch unter Ausschluss des ehemaligen Zechengeländes "Helene und Amalie" nach Süden bis zum Schnittpunkt AA [ ,7 / ,7] mit der Achse der durch das Zechengelände verlaufenden Bahnstrecke. Die Grenze folgt weiter der Westgrenze des ehemaligen Zechengeländes nach Süden, um im Punkt AB [ ,7 / ,0] den Schnittpunkt der Achsen von Altendorfer Straße und Haedenkampstraße zu erreichen. Sie verläuft weiter entlang der Mittelachse der Haedenkampstraße bis zum Schnittpunkt AC [ ,1 / ,0] mit der Achse der Frohnhauser Straße und folgt dieser Straßenachse nach Süden bis zum Schnittpunkt AD [ ,3 / ,2] mit der Achse der unmittelbar nördlich der Schederhofstraße verlaufenden Bahnstrecke. Die Grenze folgt nun der Achse dieser Bahnstrecke nach Osten bis zum Punkt AE [ ,6 / ,7] und weiter in gerader Luftlinie zum Schnittpunkt AF der Ostseite der östlichen Grundstücke der Straße "Am Funkturm" mit der Südseite der südlichen Grundstücke der Schederhofstraße. Vom Punkt AF ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Schederhofstraße, sowie später der Friedrichstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt AG [ ,5/ ,2] mit der Achse der Autobahn A 40. Anschließend verläuft die Grenze entlang der Achse der Autobahn A 40 nach Westen bis zum Schnittpunkt AH [ ,5 / ,3] mit der Verlängerung der Achse der Savignystraße und weiter über die Achse der Savignystraße nach Süden bis zum Schnittpunkt AI [ ,5 / ,9] mit der Achse der Planckstraße. Vom diesem Punkt ausgehend folgt die Grenze der Achse der Planckstraße bis zum Schnittpunkt AJ [ ,9/ ,6] mit der Achse der Küntzelstraße und folgt dann der Achse der Küntzelstraße bis zum Schnittpunkt AK [ ,6 / ,3] mit der Achse der Nieberdingstraße. Weiterhin folgt die Pfarrgrenze der Achse der Nieberdingstraße, später der Falkstraße bis zum Schnittpunkt AL [ ,9 / ,4] mit der Achse der Gemarkenstraße. Vom Punkt AL ausgehend verläuft die Pfarrgrenze in der Weise auf dem kürzesten Weg zum Schnittpunkt der Achse der Kahrstraße mit der Südseite der Straße Demrathkamp (Punkt AM [ ,4 / ,1]), dass alle ungeraden Hausnummern der Gemarkenstraße ab der Nr. 17, sowie alle geraden Hausnummern der Kahrstraße ab der Nr. 60 ins Pfarrgebiet von St. Antonius fallen. Die ungerade nummerierten Gebäude Gemarkenstraße 1-15, sowie die gerade nummerierten Gebäude Kahrstraße 2-58 liegen dagegen außerhalb des Pfarrgebiets von St. Antonius. Abschließend kehrt die Pfarrgrenze entlang der Straße "Demrathkamp" unter Ausschluss beider Häuserzeilen wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen,

27 119 Nr. 82 Anlage zur Urkunde des Bischofs von Essen über die Aufhebung der Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinden Fronleichnam in Essen Borbeck, St. Maria Immaculata, St. Johannes Bosco in Essen Borbeck, St. Maria Rosenkranz in Essen-Bergeborbeck, St. Michael in Essen-Dellwig und St. Thomas Morus in Essen-Bergeborbeck- Vogel heim und die Zuweisung der Pfarrgebiete an die Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Dionysius in Essen-Borbeck Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,1 / ,3], dem Schnittpunkt der Achse des Rhein-Herne-Kanals mit der Essen-Bottroper Stadtgrenze, ausgehend, folgt die Pfarrgrenze der Essener Stadtgrenze in südwestlicher und westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt B [ ,6/ ,3] mit der Achse der Bahnstrecke, die unmittelbar östlich der Vondernstraße verläuft, und verläuft anschließend auf der Achse dieser Bahnstrecke nach Süden bis zum Punkt C [ ,3/ ,4], dem Schnittpunkt mit der Achse einer anderen Bahntrasse. Die Grenze folgt der Achse der zuletzt genannten Bahnstrecke nach Osten bis zum Punkt D [ ,3 / ,5] und folgt den jeweils westlichsten Begrenzungen der Grundstücke Prosperstraße, Keusenkothen und Donnerstraße 226 nach Süden, bis im Punkt E [ ,2 / ,5] die Achse der Donnerstraße erreicht wird. Vom Punkt E ausgehend verläuft die Pfarrgrenze auf der Achse der Donnerstraße nach Osten bis zum Schnittpunkt F [ ,6 / ,0] mit der Achse der Straße Reuenberg und folgt anshließend der Achse der Straße Reuenberg bis zum Schnittpunkt G [ ,1 I ,3] mit der Achse der Bahnstrecke, die sich unmittelbar nördlich der Luthestraße befindet. Der Achse dieser Bahnstrecke folgt die Pfarrgrenze nach Osten und Süden bis zum Punkt H [ ,9/ ,9] und verläuft weiter in westlicher Richtung entlang der Straße "Möllhoven" unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt I mit der Achse der Flurstraße. Die Pfarrgrenze folgt erneut der Straße "Möllhoven", jedoch nun unter Ausschluss beider Häuserzeilen, bis zum Punkt J [ ,4 / ,5], der der südlichste Punkt einer in Höhe des Gebäudes Möllhoven 100 nach Süden abzweigenden Seitenstraße ist. Ab hier verläuft die Grenze in genau südlicher Richtung zum Punkt K [ ,4 / ,9], weiter in gerader Luftlinie zur Nordwestspitze des Grundstücks Schloßstraße 202 und folgt anschließend den Nordseiten der nördlichen Grundstücke der Schloßstraße nach Osten bis zur Nordwestspitze des Grundstücks Schloßstraße 174. Die Grenze verläuft nun entlang der Westgrenze des Grundstücks Schloßstraße 174 zur Achse der Schloßstraße und folgt dieser nach Osten bis zur Grundstücksgrenze der Gebäude Schloßstraße 133 und 135 (Punkt L). Vom Punkt Lausgehend verläuft die Pfarrgrenze entlang der Schloßstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Straße Schlossgarten und folgt dieser nach Süden bis zum Punkt M [ ,3 / ,2]. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenzedie Punkte [ ,3 / ,5], [ ,8 / ,2], [ ,8/ ,2] und Punkt N [ ,2 / ,1], in dem die Achse des Schlossbachs erreicht wird. Die Grenze folgt der Achse des Schlossbachs nach Südwesten bis zum Punkt 0 [ ,4/ ,7] und weiter in gerader Luftlinie zum Schnittpunkt der Achsen von Frintroper Straße und Aktienstraße (Punkt P [ ,2 / ,5]). Der Achse der Frintroper Straße nach Osten folgend erreicht die Pfarrgrenze im Punkt Q [ ,5 / ,1] die Achse der Straße "Pollerbecks Brink" und folgt dieser in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt R [ ,3/ ,4] mit der Achse der Straße "Dreigarbenfeld". Weiterhin folgt die Grenze der Achse der Straße "Dreigarbenfeld" nach Osten bis zum Schnittpunkt S [ ,7 / ,7] mit der Achse der Nöggerathstraße und folgt dieser bis zum Schnittpunkt T [ ,6 / ,6] mit der Südseite des südlich der Hopfenstraße verlaufenden Bahndamms. Die Pfarrgrenze folgt der Südseite des genannten Bahndamms in nordöstlicher Richtung, erreicht im Punkt U [ ,4 / ,8] die Achse des Borbecker Mühlenbaches und folgt dieser in nordöstlicher Richtung bis zum Punkt V [ ,1 / ,3]. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze nun die Punkte [ ,5/ ,6], [ ,2 / ,6], [ ,2 / ,5], [ ,0 / ,0], [ ,2 / ,2], [ ,7 / ,2], [ ,7 / ,8], [ ,2 / ,2], sowie Punkt W [ ,3 / ,6], der sich auf der Achse der Dorstener Straße befindet. Sie folgt anschließend der Achse der Dorstener Straße nach Norden bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Dinslaker Straße und verläuft weiter auf der Achse der Dinslaker Straße nach Osten bs zum Schnittpunkt X [ ,1 / ,0] mit der Achse der Haus-Berge-Straße. Die Pfarrgrenze folgt nun der Achse der Haus-Berge-Straße 40 Meter nach Norden und verläuft anschließend auf der Achse der Verbindungsstraße zur Zollstraße, bis im Punkt Y [ ,3 / ,1] die Achse der Zollstraße erreicht wird. Weiterhin durchläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie die Punkte [ ,7 / ,0], [ ,1 / ,4], [ ,3 / ,6], [ ,4 / ,3], Z [ ,6 / ,9], [ ,9 / ,6], [ ,1 / ,7], sowie Punkt AA [ ,5/ ,2], der sich im Kreuzungsbereich von Bottroper Straße und Helenenstraße befindet. Vom Punkt AA ausgehend folgt die Pfarr-

28 120 grenze von St. Dionysius der Achse der Bottroper Straße in nordwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt AB [ ,4 / ,7] mit der verlängerten Achse der Hövelstraße. Sie folgt der Hövelstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Nordwesten bis zum Punkt AC [ ,2/ ,7], in dem ie Hövelstraße nach Osten hin abknickt, und folgt anschließend der Hövelstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt AD [ ,9 / ,8]. Ab hier verläuft die Grenze in gerader Luftlinie zum Punkt AE [ ,0 / ,9] und anschließend entlang der Hülsenbruchstraße, sowie im weiteren Verlauf entlang des Wieselwegs jeweils unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Norden, um im Punkt AF [ ,5/ ,0] die Südseite der Gleisanlagen nördlich der Krablerstraße zu erreichen. Die Pfarrgrenze folgt der Südseite der Bahnstrecke nach Osten bis zur Grundstücksgrenze des Gebäudes Gladbecker Straße 423, verläuft auf der Nordseite dieses Grundstücks zur Mittelachse der Gladbecker Straße (Punkt AG [ ,9 / ,9]), und folgt dann dieser Achse nach Norden bis zum Schnittpunkt AH [ ,4 / ,3] mit der Achse des Rhein Herne-Kanals. Sie kehrt dann auf der Achse des Rhein Herne-Kanals in südwestlicher Richtung wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr.83 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Gertrud in Essen Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,9 / ,4], dem Schnittpunkt der Westseite der Straße "Demrathkamp" mit der Krawehlstraße folgt die Pfarrgrenze von St. Gertrud der Krawehlstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Osten bis zum Schnittpunkt B mit der Westseite der Gebäude der Goethestraße, weiter der Goethestraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Norden zum Schnittpunkt C [ ,8 / ,8] mit der Achse der Kahrstraße und anschließend der Achse der Kahrstraße nach Südosten bis zum Schnittpunkt D [ ,4 / ,4] mit den Achsen der Witteringstraße und der Rüttenscheider Straße. Von Punkt D ausgehend folgt die Grenze der Achse der Rüttenscheider Straße nach Norden bis zum Schnittpunkt E [ ,8 / ,0] mit der Achse der Hohenzollernstraße. Sie folgt nun den Achsen von Hohenzoliernstraße und Kronprinzenstraße in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt F [ ,3 / ,3] mit der Achse der unmittelbar östlich der Richard-Wagner-Straße verlaufenden Bahntrasse. Der Achse dieser Bahnstrecke nach Süden folgend erreicht die Pfarrgrenze im Punkt G [ ,0 / ,8] dieachse der Moltkestraße und folgt dieser nach Osten bis zum Schnittpunkt H mit der Westseite der Schinkelstraße. Von diesem Punkt ausgehend folgt die Grenze der Schinkelstraße unter Ausschluss bei der Häuserzeilen nach Norden bis zum Schnittpunkt I [ ,1 / ,4] mit der Achse der Semperstraße, dann der Semperstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Südosten bis zum Punkt J [ ,2/ ,7], sowie der Olbrichstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Nordosten bis zum Schnittpunkt K [ ,1 / ,8] mit der Achse der Ruhrallee. Sie folgt nun der Achse der Ruhrallee nach Südosten bis zum Schnittpunkt L [ ,2/ ,1] mit der Achse der Autobahn A52. Die Pfarrgrenze folgt der Achse der A 52 nach Norden bis zum Schnittpunkt M [ ,2 / ,4] mit der Achse der Bergerhauser Straße und folgt dieser nach Osten unter Ausschluss beider Häuserzeilen, jedoch unter Einschluss des gesamten Schulgeländes der Elsa-Brändström-Schule bis zum Punkt N [ ,8 / ,0]. n gerader Luftlinie durchläuft die Grenze anschließend die Punkte [ ,1 / ,1], [ ,2 / ,3], [ ,4 / ,3], [ ,0 / ,0], [ ,5 / ,3], [ ,6 / J], [ ,7 / ,8], [ ,4 / ,7], [ ,4 / ,2], [ ,9 / ,3], [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,3], [ ,1 / ,7], [ ,4 / ,4], sowie Punkt 0 [ ,3 / ,0], der sich auf der Achse der Straße "Am Krausen Bäumchen" befindet. Die Grenze folgt dieser Straßenachse nach Norden bis zum Schnittpunkt P [ ,1 / ,3] mit der Achse der Lanterstraße und weiter entlang der Achse der Lanterstraße nach Osten bis zum Schnittpunkt Q [ ,4/ ,8] mit der Achse der Hovescheidtstraße. Anschließend verläuft die Grenze auf der Achse der Hovescheidtstraße nach Norden bis zum Schnittpunkt R [ ,7 / ,0] mit der Achse der Dinnendahlstraße und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,9], [ ,6 / ,8], [ ,7 / ,3], S [ ,3 / ,7], sowie Punkt T [ ,0/ ,4], der sich auf der Achse Bahnstrecke Essen Hbf - Essen Steele befindet. Die Pfarrgrenze verläuft auf der Achse dieser Bahnstrecke nach Westen bis zum Schnittpunkt U [ ,4 / ,4] mit der Ortsteilgrenze von Essen-Frillendorf im Bereich der Autobahn A40 und folgt zunächst dieser Ortsteilgrenze und später der Ortseilgrenze von Essen-Stoppenberg nach Westen und Norden bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Stoppenberger bzw. Essener Straße (Punkt V [ ,7 / ,1]). Vom Punkt V ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Achse der Stoppenberger Straße nach Westen bis

29 121 zum Schnittpunkt W [ ,3 / ,6] mit der Achse der Katzenbruchstraße, weiter der Achse der Katzenbruchstraße nach Nordwesten bis zum Schnittpunkt X [ ,4/ ,1] mit der Achse der Straße,Am Kreuz'. Sie folgt der Straße,Am Kreuz' unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Schnittpunkt Y [ ,9/ ,7] mit der Achse der Seumannstraße. Weiterhin verläuft die Grenze entlang der Achse der Seumannstraße in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt Z [ ,9 / ,5] mit der Achse der Altenessener Straße und folgt dieser unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Süden bis zum Punkt AA [ ,5 / ,3]. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze die Punkte [ ,6 / ,9] und [ ,6/ ,6], um im Punkt AB [ ,9 / ,3] die Südwestspitze des Grundstücks Leimkugelstraße 9 zu erreichen. Sie folgt nun jeweils unter Ausschluss beider Häuserzeilen der Leimkugelstraße nach Westen, sowie der Riedinger Straße nach Westen und Norden bis zum Schnittpunkt AC mit der Achse der Bamlerstraße. Weiterhin verläuft die Grenze auf der Achse der Bamlerstraße nach Westen bis zum Punkt AD [ ,9 / ,0] und durchläuft anschließend in gerader Luftlinie die Punkte [ ,8 / ,6] [ ,3 / ,8], [ ,1 / ,0], [ ,5 / ,4], AE [ ,8 / ,7], [ ,5 / ,6], [ ,4 / ,0], [ ,7 / ,5], AF [ ,5 / ,2], [ ,1 / ,6], [ ,8 / ,6] und AG [ ,6/ ,9]. Vom Punkt AG ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Helenenstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen, jedoch unter Einschluss des ehemaligen Zechengeländes "Helene und Amalie" nach Süden bis zum Schnittpunkt AH [ ,7 / ,7] mit der Achse der durch das Zechengelände verlaufenden Bahnstrecke. Die Grenze folgt weiter der Westgrenze des ehemaligen Zechengeländes nach Süden, um im Punkt AI [ ,7 / ,0] den Schnittpunkt der Achsen von Altendorfer Straße und HaedenkampstraBe zu erreichen. Sie verläuft weiter entlang der Mittelachse der Haedenkampstraße bis zum Schnittpunkt AJ [ ,1 / ,0] mit der Achse der Frohnhauser Straße und folgt dieser Straßenachse nach Süden bis zum Schnittpunkt AK [ ,3 / ,2] mit der Achse der unmittelbar nördlich der Schederhofstraße verlaufenden Bahnstrecke. Die Grenze folgt nun der Achse dieser Bahnstrecke nach Osten bis zum Punkt AL [ ,6 / ,7] und weiter in gerader Luftlinie zum Schnittpunkt AM der Ostseite der östlichen Grundstücke der Straße "Am Funkturm" mit der Südseite der südlichen Grundstücke der Schederhofstraße. Vom Punkt AM ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Schederhofstraße, sowie später der Friedrichstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt AN [ ,5/ ,2] mit der Achse der Autobahn A 40. Anschließend verläuft die Grenze entlang der Achse der Autobahn A 40 nach We- sten bis zum Schnittpunkt AO [ ,5 / ,3] mit der Verlängerung der Achse der Savignystraße und weiter über die Achse der Savignystraße nach Süden bis zum Schnittpunkt AP [ ,5 / ,9] mit der Achse der Planckstraße. Vom diesem Punkt ausgehend folgt die Grenze der Achse der Planckstraße bis zum Schnittpunkt AQ [ ,9 / ,6] mit der Achse der Küntzelstraße und folgt dann der Achse der Küntzelstraße bis zum Schnittpunkt AR [ ,6 / ,3] mit der Achse der Nieberdingstraße. Weiterhin folgt die Pfarrgrenze der Achse der Nieberdingstraße, später der Falkstraße bis zum Schnittpunkt AS [ ,9 / ,4] mit der Achse er Gemarkenstraße. Vom Punkt AS ausgehend verläuft die Pfarrgrenze in der Weise auf dem kürzesten Weg zum Schnittpunkt der Achse der Kahrstraße mit der Südseite der Straße Demrathkamp (Punkt AT [ ,4/ ,1]), dass alle ungeraden Hausnummern der Gemarkenstraße ab der Nr. 17, sowie alle geraden Hausnummern der Kahrstraße ab der Nr. 60 nicht in das Pfarrgebiet von St. Gertrud fallen. Die ungerade nummerierten Gebäude Gemarkenstraße 1-15, sowie die gerade nummerierten Gebäude Kahrstraße 2-58 liegen dagegen innerhalb des Pfarrgebiets von St. Gertrud. Abschließend kehrt die Pfarrgrenze entlang der Straße "Demrathkamp" unter Einschluss beider Häuserzeilen wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 84 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Johann Baptist in Essen Beschreibung der Pfarrgrenze Krüger-Koordinaten des O2. Streifens in eckigen Vom Punkt A [ ,7 / ,7], dem Schnittpunkt der Essen-Gelsenkirchener Stadtgrenze mit der Achse der westlich der Schalker Straße verlaufenden Güterbahnstrecke, verläuft die Pfarrgrenze von St. Johann Baptist auf der Achse der genannten Bahnstrecke nach Südwesten bis zum Schnittpunkt B [ ,0 / ,2] mit der verlängerten Achse der Fundlandstraße, jeweils unter Einschluss beider Häuserzeilen weiter entlang der Fundlandstraße, sowie der Stauderstraße bis zum Schnittpunkt C [ ,2 / ,8J der Achsen von Stauderstraße und Heibauerweg. Sie folgt anschließend der Achse des Heibauerwegs in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt D [ ,3 / ,8] mit den Achsen der Straßen "Am Reiterhof" und "Josef-Hoeren-Straße". Der Achse

30 122 der Josef-Hoeren-Straße nach Süden folgend erreicht die Pfarrgrenze im Punkt E [ ,7 / ,6] die Achse der Bruchstraße, folgt dieser nach Südosten bis zum Schnittpunkt F [ ,1/ ,7] mit der Achse der Köln Mindener-Straße und verläuft weiter in gerader Verlängerung bis zum Schnittpunkt G [ A / ,6] mit der Achse der Bahnstrecke Essen-Altenessen - Gelsenkirchen Hbf. Der Achse dieser Bahnstrecke folgt die Pfarrgrenze in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt H [ ,5 / ,6] mit der Achse des Helenendamms und weiter entlang der Achse des Helenendamms bis zum Schnittpunkt I [ ,2 / ,3] mit der Achse der Lierfeldstraße. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze die Punkte [ ,3 / ,6], [ J / ,0], [ ,5 / ,9], [ ,0 / ,2], [ ,8 / ,3], [ ,9 / ,6], sowie Punkt J [ ,0 / ,7], der sich auf der Achse der Seumannstraße befindet. Weiterhin verläuft die Grenze entlang der Achse der Seumannstraße in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt K [ ,9/ ,5] mit der Achse der Altenessener Straße und folgt dieser unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Süden bis zum Punkt L [ ,5 / ,3]. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze die Punkte [ ,6/ ,9] ~d [ ,6 / ,6], um im Punkt M [ ,9 / ,3] die Südwestspitze des Grundstücks Leimkugelstraße 9 zu erreichen. Sie folgt nun jeweils unter Einschluss beider Häuserzeilen der Leimkugelstraße nach Westen, sowie der Riedinger Straße nach Westen und Norden bis zum Schnittpunkt N mit der Achse der Bamlerstraße. Weiterhin verläuft die Grenze auf der Achse der Bamlerstraße nach Westen bis zum Punkt 0 [ ,9 / ,0] und durchläuft anschließend in gerader Luftlinie die Punkte [ ,8 / ,6], [ ,3 / ,8], [ ,1 / ,0], [ ,5 / A], P [ ,8 / ,7], [ ,5 / ,6], [ ,4 / ,0], [ ,7 / ,5], sowie Punkt AA [ ,5 / ,2], der sich im Kreuzungsbereich von Bottroper Straße und Helenenstraße befindet. Vom Punkt AA ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Achse der Bottroper Straße in nordwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt AB [ ,4 / ,7] mit der verlängerten Achse der Hövelstraße. Sie folgt der Hövelstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach ordwesten bis zum Punkt AC [ ,2/ ,7], in dem die Hövelstraße nach Osten hin abknickt, und folgt anschließend der Hövelstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt AD [ ,9 / ,8]. Ab hier verläuft die Grenze in gerader Luftlinie zum Punkt AE [ ,0 / ,9] und anschließend entlang der Hülsenbruchstraße, sowie im weiteren Verlauf entlang des Wieselwegs jeweils unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Norden, um im Punkt AF [ ,5 / ,0] die Südseite der Gleisanlagen nördlich der Krablerstraße zu erreichen. Die Pfarrgrenze folgt der Südseite der Bahnstrecke nach Osten bis zur Grundstücksgrenze des Gebäudes Gladbecker Straße 423 verläuft auf der Nordseite dieses Grundstücks zu~ Mittelachse der Gladbecker Straße (Punkt AG [ ,9 / ,9]), und folgt dann dieser Achse nach Norden bis zum Schnittpunkt AH [ ,4 / ,3] mit der Achse des Rhein-Herne-Kanals. Sie verläuft weiter auf der Achse des Rhein-Herne-Kanals in nordöstlicher Richtung bs zum Schnittpunkt AI [ ,2 / ,6] mit der Essener Stadtgrenze und kehrt auf dieser in südlicher Richtung wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 85 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. losef in Essen Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,3 / ,8], dem Schnittpunkt der Achsen von Donnerstraße und Ripshorster Straße verläuft die Pfarrgrenze von St. Josef auf der Achse der Donnerstraße nach Osten bis zum Schnittpunkt B [ ,0 / ,8] mit der Achse des Bahndamms in Höhe des Haltepunkts Essen-Dellwig Ost und folgt der Achse dieser Bahnstrecke nach Nordwesten bis zum Punkt C [ ,3 / ,4], dem Schnittpunkt mit der Achse einer anderen Bahntrasse. Die Grenze folgt der Achse der zuletzt genannten Bahnstrecke nach Osten bis zum Punkt. D [ ,3/ ,5] und folgt den jeweils westlichsten Begrenzungen der Grundstücke Prosperstraße, Keusenkothen und Donnerstraße 226 nach Süden, bis im Punkt E [ ,2 / ,5] die Achse der Donnerstraße erreicht wird. Vom Punkt E ausgehend verläuft die Pfarrgrenze auf der Achse der Donnerstraße nach Osten bis zum Schnittpunkt F [ ,6 / ,0] mit der Achse der Straße Reuenberg und folgt anschließend der Achse der Straße Reuenberg bis zum Schnittpunkt G ,1 / ,3] mit der Achse der Bahnstrecke, die sich unmittelbar nördlich der Luthestraße befindet. Der Achse dieser Bahnstrecke folgt die Pfarrgrenze nach Osten und Süden bis zum Punkt H [ ,9 / ,9] und verläuft weiter in westlicher Richtung entlang der Straße "Möllhoven" unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt I mit der Achse der Flurstraße. Die Pfarrgrenze folgt erneut der Straße "Möllhoven", jedoch nun unter Einschluss beider

31 123 Häuserzeilen, bis zum Punkt J [ ,4 / ,5], der der südlichste Punkt einer in Höhe des Gebäudes Möllhoven 100 nach Süden abzweigenden Seitenstraße ist. Ab hier verläuft die Grenze in genau südlicher Richtung zum Punkt K [2.5~4888,4 / ,9], weiter in gerader Luftlinie zur Nordwestspitze des Grundstücks Schloßstraße 202 und folgt anschließend den Nordseiten der nördlichen Grundstücke der Schloßstraße nach Osten bis zur Nordwestspitze des Grundstücks Schloßstraße 174. Die Grenze verläuft nun entlang der Westgrenze des Grundstücks Schloßstraße 174 zur Achse der Schloßstraße und folgt dieser nach Osten bis zur Grundstücksgrenze der Gebäude Schloßstraße 133 und 135 (Punkt L). Vom Punkt L ausgehend verläuft die Pfarrgrenze entlang der Schloßstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Straße Schlossgarten und folgt dieser nach Süden bis zum Punkt M [ ,3 / ,2]. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenzedie Punkte [ ,3 / ,5], [ ,8 / ,2], [ ,8/ ,2] und Punkt N [ ,2 / ,1], in dem die Achse des Schlossbachs erreicht wird. Die Grenze folgt der Achse des Schlossbachs nach Südwesten bis zum Punkt 0 [ ,4 / ,7] und weiter in gerader Luftlinie zum Schnittpunkt der Achsen von Frintroper Straße und Aktienstraße (Punkt P [ ,2 / ,5]). Der Achse der Frintroper Straße nach Osten folgend erreicht die Pfarrgrenze im Punkt Q [ ,5 / ,1] die Achse der Straße "Pollerbecks Brink" und folgt dieser in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt R [ ,3/ ,4] mit der Achse der Straße "Dreigarbenfeld". Weiterhin folgt die Grenze der Achse der Straße "Dreigarbenfeld" nach Osten bis zum Schnittpunkt S [ ,7 / ,7] mit der Achse der Nöggerathstraße und folgt dieser bis zum Schnittpunkt T [ ,6 / ,6] mit der Südseite des südlich der Hopfenstraße verlaufenden Bahndamms. Die Pfarrgrenze folgt der Südseite des genannten Bahndamms bis zum Schnittpunkt U [ ,5 / ,5] mit der Ostseite des unmittelbar südlich der Gr'llnertstraße verlaufenden Bahndamms. Sie folgt der Ostseite des zuletzt genannten Bahndamms nach Süden bis zum Schnittpunkt V [ ,9 / ,3] mit der Achse des Borbecker Mühlenbachs und weiter der Achse dieses Bachs in südwestlicher Richtung bis zu.m Schnittpunkt W [ ,5 / ,5] mit der Essen-Mülheimer Stadtgrenze. Die Pfarrgrenze folgt nun der Essener Stadtgrenze in westlicher und nördlicher Richtung bis zum Punkt X [ ,4/ ,1], der sich auf der Achse einer Bahnstrecke befindet. Sie folgt der Achse dieser Bahnstrecke nach Osten bis zum Schnittpunkt Y [ ,8 / ,8] mit der nach Nordwesten verlängeren Mittelachse der Straße "Schienenspur". Ab hier folgt die Pfarrgrenze der Achse der Straße "Schienenspur" nach Südosten und kehrt in derselben Richtung entlang der Achse der Ripshorster Straße wieder zum Aus-. gangspunkt A zurück. Essen, Nr.86 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. losef Essen Ruhrhalbinsel Beschreibung der Pfarrgrenze U~ ei~e möglichst präzise Beschreibung zu gewahrleisten, Vom. Punkt A [ ,7 / ,2], dem westlichsten Schnittpunkt der Bochum-Essener Stadtg~enze mit der Achse der Ruhr, ausgehend, folgt die Pfarrgrenze von St. Josef der Achse der Ruhr zunächst nach Westen, später nach Norden Westen und Süden bis zum Punkt B [ ,2 ; ,5]. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenze die Punkte [ ,4 / ,0], [ ,5 / ,5] und Punkt C [ ,8/ ,0], der sich auf der Achse des Heisinger Bachs befindet. Sie folgt der Achse des Heisinger Bachs in südwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt D [ ,8/ ,6] mit der Achse der Heisinger Straße, und weiter entlang des unmittelbar östlich des Jagdhauses Schellenberg verlaufenden Bachlaufs bis zu dessen Mündungspunkt in den Baldeneysee (Punkt E [ ,7 / ,0]). Weiterhin durchläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie die Punkte [ ,9 / ,8], [ ,5 / ,7], [ ,7 / ] [ ,7 / ,2], [ ,2' ; ,5], [ ,3 / ,6] [ ,9 / ,6], [ ,8 / ,1], [ ,1 / ,4], [ ,9 / ,2], [ ,2 / ,8], [ ,7 / ] [ ,2 / ,6]; [ ,1' ; ,6], [ ,8 / ,4], [ ,4 / ,3], sowie Punkt F [ ,7 / ,8], der sich unmittelbar südlich des Baldeneysees auf der Achse des Moosbachs befindet. Die Pfarrgrenze folgt der Achse des Moosbachs in südlicher Richtung bis zum Punkt G [ ,5 / ,5]. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenze die Punkte [ ,2 / ,2], [ ,8 / ,8], [ ,2 / ,0], [ ,7 / ,7], sowie Punkt H [ ,5/ ,0], der sich auf der Achse der Ludscheidtstraße befindet. Sie folgt nun der Achse der Ludscheidtstraße in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt I [ ,0 / ,5] mit der Essener Stadtgrenze und folgt dieser in östlicher Richtung bis zum unmittelbar südlich der Bahnstrecke Essen - Wuppertal gelegenen Schnittpunkt mit der Achse des Deil-

32 124 bachs (Punkt J [ ,1 I {6]). Vom Punkt J ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Achse des Deilbachs in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt K [ ,4 I {8] mit der Achse des Eisenhammerwegs. Weiterhin folgt die Grenze zunächst dem Eisenhammerweg unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Norden und weiter der Nierenhofer Straße nach Osten unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt L [ ,3 I {3]. Ab hier folgt die Pfarrgrenze der Straße "Deileu unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Punkt M [ ,7 I ,0] und weiter auf der Achse der Straße "Dei leu nach Norden bis zum Schnittpunkt N [ ,9 I ,4] mit der Südseite der Niederweniger Straße. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenze die Punkte [ ,5 I ,5], [ ,1 I ,1], [ ,0 I ,8], [ ,1 I ,7], [ ,5 I ,2], [ ,0 I ,5], [ ,7 I ,8], sowie Punkt 0 [ ,5 I ,8], folgt anschließend der Straße "Düschenhofer Waldu unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Schnittpunkt P [ ,6 I ,4] mit der Achse der Byfanger Straße, und weiter entlang der Achse der Byfanger Straße in östlicher Richtung bis zum Punkt Q [ ,3 I ,7]. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze die Punkte [ ,8 I ,8], [ ,2 I ,8], [ ,4 I ,6], [ ,3 I ,4] und Punkt R [ ,5 I ,4], in dem erneut die Essener Stadtgrenze erreicht wird. Der Essener Stadtgrenze nach Norden und Osten folgend kehrt die Pfarrgrenze wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 87 Anlage zur Urkunde des Bischofs von Essen über die Aufhebung der Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinden St. Andreas in Essen Rüttenscheid, St. Hubertus und Raphael in Essen-Bergerhausen, St. Ludgerus und Martin in Essen Rüttenscheid sowie St. Theresia in Essen-Stadtwald und die Zuweisung der Pfarrgebiete an die Katholische Pfarr- und Kirchengemeinde St. Lambertus in Essen Rellinghausen Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,9 I ,4], dem Schnittpunkt der Westseite der Straße "Demrathkampu mit der Krawehlstraße folgt die Pfarrgrenze von St. Lambertus der Krawehlstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Osten bis zum Schnittpunkt B mit der Westseite der Gebäude der Goethestraße{ weiter der Goethestraße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Norden zum Schnittpunkt C [ ,8 I ,8] mit der Achse der Kahrstraße und anschließend der Achse der Kahrstraße nach Südosten bis zum Schnittpunkt D [ ,4 I ,4] mit den Achsen der Witteringstraße und der Rüttenscheider Straße. Von Punkt D ausgehend folgt die Grenze der Achse der Rüttenscheider Straße nach Norden bis zum Schnittpunkt E [ ,8 I ,0] mit der Achse der Hohenzoliernstraße. Sie folgt nun den Achsen von Hohenzoliernstraße und Kronprinzenstraße in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt F [ ,3 I {3] mit der Achse der unmittelbar östlich der Richard-Wagner-Straße verlaufenden Bahntrasse. Der Achse dieser Bahnstrecke nach Süden folgend erreicht die Pfarrgrenze im Punkt G [ ,0 I ,8] de Achse der Moltkestraße und folgt dieser nach Osten bis zum Schnittpunkt H mit der Westseite der Schinkelstraße. Von diesem Punkt ausgehend folgt die Grenze der Schinkelstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Schnittpunkt I [ ,1 I ,4] mit der Achse der Semperstraße, dann der Semperstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Südosten bis zum Punkt J [ ,2 I ,7], sowie der Olbrichstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Nordosten bis zum Schnittpunkt K [ ,1 I ,8] mit der Achse der Ruhrallee. Sie folgt nun der Achse der Ruhrallee nach Südosten bis zum Schnittpunkt L [ ,2 I ,lJ mit der Achse der Autobahn A52. Die Pfarrgrenze folgt der Achse der A 52 nach Norden bis zum Schnittpunkt M [ ,2 I ,4] mit der Achse der Bergerhauser Straße und folgt dieser nach Osten unter Einschluss beider Häuserzeilen, jedoch unter Ausschluss des gesamten Schulgeländes der Elsa-Brändström-Schule bis zum Punkt N [ ,8 I ,0. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenze anschließend die Punkte [ ,1 I ,1], [ ,2 I ,3], [ ,4 I ,3], [ ,0 I ,0], [ ,5 I ,3], [ ,6 I ,7], [ ,7 I ,8], [ ,4 I ,7], [ ,4 I ,2], [ ,9 I ,3], [ ,2 I ,5], [ ,6 I ,3], [ ,1 I ,7], [ ,4 I ,4], sowie Punkt 0 [ ,3 I {0], der sich auf der Achse der Straße "Am Krausen Bäumchenu befindet. Die Grenze folgt dieser Straßenachse nach Norden bis zum Schnittpunkt P [ ,1 I ,3] mit der Achse der Lanterstraße und weiter entlang der Achse der Lanterstraße nach Osten bis zum Schnittpunkt Q [ ,4 I ,8] mit der Achse der Hovescheidtstraße und der Achse der

33 125 Kunstwerkerstraße. Vom Punkt Q ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Kunstwerkerstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt R [ ,7 / ,3]. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenze die Punkte [ ,4 / ,2], [ ,1 / ,2], sowie Punkt S [ ,1 / ,2] und folgt anschließend den Straßen "Am Kunstwerk" und "Kunstwerkerstraße" nach Süden jeweils unter Ausschluss beider Häuserzeilen zum Schnittpunkt T [ ,4 / ,2] mit der Achse der Westfalenstraße. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenze nun die Punkte [ ,5 / ,8], [ ,6 / ,1], [ ,5 / ,7], sowie Punkt U [ ,8/ ,7], der sich auf der Mittelachse der Ruhr befindet. Vom Punkt U ausgehend folgt die Grenze der Achse der Ruhr in südlicher Richtung bis zum Punkt V [ ,2 / ,5]. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenze die Punkte [ ,4 / ,0], [ ,5 / ,5] und Punkt W [ ,8 / ,0], der sich auf der Achse des Heisinger Bachs befindet. Sie folgt der Achse des Heisinger Bachs in südwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt X [ ,8/ ,6] mit der Achse der Heisinger Straße, und weiter in gerader Luftlinie zum Punkt Y [ ,4 / ,0], sowie durch die Punkte [ ,9 / ,OJ, [ ,4 / ,0], [ ,4 / ,4], [ ,3 / ,5J, [ ,6 / ,4], [ ,5 / ,8], [ ,1 / ,8], [ ,4 / ,2], [ ,7 / ,9], [ ,4 / ,4], [ ,7 / ,6], [ ,8 / ,6], [ ,9 / ,0], [ ,2 / ,7], [ ,3 / ,2], [ ,7 / ,5], [ ,4 / ,3], [ ,3 / ,5], [ ,3 / ,4], [ ,7 / ,3], [ ,8 / ,6], [ ,8 / ,2], [ J / ,9], [ ,7 / ,6], [ ,5 / ,8], [ ,8 / ,4], [ ,1 / ,9]," [ ,5 / ,9], [ ,4 / ,1], [ ,1 / ,2], [ ,9 / ,7], [ ,3 / ,1], [ ,9 / ,5], [ ,2 / ,6], [ ,2 / ,0], [ ,0 / ,5], [ ,7 / ,6J und Punkt Z [ ,3 / ,0], der sich auf der Achse der Frankenstraße befindet. Die Grenze folgt nun der Achse der Frankenstraße nach Westen bis zum Schnittpunkt AA [ ,6 / ,4] mit der Ostseite des Grundstücks Frankenstraße 302 und verläuft dann in jeweils nördlicher Richtung zunächst entlang dieser Grundstücksgrenze und weiter entlang der Straße "Wald eck" unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt AB [ ,0 / ,5] mit der verlängerten Achse der Kirchmannstraße. Sie verläuft entlang der verlängerten Achse der Kirchmannstraße nach Westen bis zum Schnittpunkt AC [ ,9/ ,5] mit der Wiedfeldstraße und folgt dieser unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Nordwesten bis zum Schnittpunkt AD [ ,4/ ,9] mit der Achse der Bredeneyer Straße. Weiterhin verläuft die Pfarrgrenze entlang der Achse der Bredeneyer Straße nach Süden bis zum Schnittpunkt AE [ ,2 / ,2] mit der Achse der Straße "Blumenkamp" und folgt dieser nach Westen bis zum Schnittpunkt AF [ ,4 / ,8] mit der Achse der Alfredstraße. Sie folgt der Achse der Alfredstraße nach Norden bis zum Schnittpunkt AG [ ,5 / ,4] mit der Achse der Einigkeitstraße und folgt dieser in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt AH [ ,0 / ,1] mit der Achse der Straße "Nelkengarten". Vom Punkt AH ausgehend verläuft die Pfarrgrenze in der Weise auf dem kürzesten Weg zum auf der Mittelachse der Autobahn A 52 befindlichen Punkt AI [ ,0 / ,1], dass alle Gebäude der Straßen "Nelkengarten", "Tulpenweg", "Narzissenweg" und "Malvenhang" zum Pfarrgebiet von St. Lambertus gehören, während alle westlich des Punktes AH gelegenen Gebäude der Straßen "Rebenlaube", "Frühlingstraße" und "Einigkeitstraße" nicht in das Pfarrgebiet von St. Lambertus fallen. Sie folgt nun der Achse der Autobahn A 52 nach Westen bis zum Punkt AJ [ ,5 / ,5] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,1], [ ,5 / ,7], [ ,2 / ,1], [ ,3 / ,2], [ ,7 / ,5], [ ,4 / ,3], [ ,6 / ,9], [ ,4 / ,5], [ ,7 / ,5], [ ,6 / ,6], [ ,9 / ,9], [ ,9 / ,6], [ ,1 / ,4], [ ,6 / ,1], [ ,7 / ,3], [ ,7 / ,2], um im Punkt AK [ ,0 / ,8] die Achse der Lührmannstraße zu erreichen. Ab hier folgt die Grenze dem Külshammer Weg unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt AL [ ,6 / ,2], in dem die Unterführung einer ehemaligen Bahnstrecke erreicht wird und verläuft weiter entlang der Achse der unmittelbar östlich des Grundstücks Vi rchowstraße 171 verlaufenden Seitenstra ße nach Norden bis zum Schnttpunkt AM [ ,4 / ,4] mit der Achse der Virchowstraße. Sie folgt weiterhin der Achse der Virchowstraße nach Osten und Norden bis zum Schnittpunkt AN [ ,8 / ,9] mit der Achse der Schönleinstraße und folgt dieser in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt AO [ ,1 / ,1] mit der Büscherstraße. Der Büscherstraße folgt die Pfarrgrenze in nördlicher Richtung unter Ausschluss beider Häuserzeilen und weiter der Zweigertstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Westen bis zum Punkt AP [ ,4 / ,6], der sich auf der Südseite der Kreuzung Zweigertstraße, Virchowstraße und Hufelandstraße befindet. Von diesem Punkt ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Virchowstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis

34 126 zum Schnittpunkt mit der Achse der Krawehlstraße und weiter der Krawehlstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen, bis abschließend wieder der Ausgangspunkt A erreicht wird. Essen, Nr.88 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Laurentius in Essen Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,7 / ,2], dem westlichsten Schnittpunkt der Bochum-Essener Stadtgrenze mit der Achse der Ruhr, ausgehend, folgt die Pfarrgrenze von St. Laurentius der Achse der Ruhr zunächst nach Westen, später nach Norden, Westen und Süden bis zum Punkt B [ ,8 / ,7]. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenze nun die Punkte [ ,5 / ,7], [ ,6 / ,1], [ ,5 / ,8], sowie Punkt C [ ,4/ ,2], der sich auf der Achse der Westfalenstraße im Kreuzungsbereich mit der Kunstwerkerstraße befindet. Sie folgt anschließend der Kunstwerkerstraße, sowie der Straße "Am Kunstwerk" nach Norden jeweils unter Einschluss beider Häuserzeilen, um im Punkt D [ ,1/ ,2] die Südseite des Schulkirchwegs zu erreichen. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenze die Punkte [ ,1 / ,2], [ ,4 / ,2], sowie Punkt E [ ,7 / ,3], in dem erneut die Westseite der Kunstwerkerstraße erreicht wird. Ab hier folgt die Pfarrgrenze der Kunstwerkerstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Schnittpunkt F [ ,4 / ,8] mit der Achse der Hovescheidtstraße und der Achse der Lanterstraße. Anschließend verläuft die Grenze auf der Achse der Hovescheidtstraße nach Norden bis zum Schnittpunkt G [ ,7 / ,0] mit der Achse der Dinnendahlstraße und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,9], [ ,6 / ,8], [ ,7 / ,3], H [ ,3 / ,7], sowie Punkt I [ ,0/ ,4], der sich auf der Achse Bahnstrecke Essen Hbf - Essen Steele befindet. Vom Punkt I ausgehend durchläuft die Grenze in gerader Luftlinie die Punkte [ ,6 / ,6], [ ,9 / ,1], [ ,5 / ,6], [ ,5 / ,7], [ ,8 / ,4], [ ,2 / ,2], [ ,1 / ,0], [ ,9 / ,3], [ ,9 / ,3], [ ,7 / ,0], sowie Punkt J [ ,9 / ,1], der sich auf der Südostspitze des Grundstücks Bückerheide 19 befindet. Sie folgt jeweils unter Ausschluss beider Häuserzeilen den Straßen "Bückerheide" und "Zehntfeld" nach Norden und Osten bis zum Punkt K [ ,0 / ,8] und weiter entlang der Wilhelm Beckmann-Straße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Schnittpunkt L [ ,8 / ,7] mit der Achse der Straße "Am Zehnthof". Ab hier folgt die Grenze dieser Straßenachse nach Osten bis zum Schnittpunkt M [ ,3 / ,8] mit der Achse der Schönscheidtstraße, verläuft anschließend auf der Achse der Schönscheidtstraße nach Norden und weiter in gerader Verlängerung dieser Achse bis zum Schnittpunkt N [ ,0/ ,3] mit der Achse der Bahnstrecke Essen Hbf - Gelsen kirchen Hbf. Von diesem Punkt ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Achse der genannten Bahnstrecke nach Osten um im Punkt 0 [ ,2 / ,6] die Essener Stadtgrenze zu erreichen. Sie kehrt nun entlang der Essener Stadtgrenze in östlicher und südlicher Richtung wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 89 Anlage zur Urkunde des Bischofs von Essen über die Aufhebung der Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinden St. Markus in Essen Bredeney, St. Kamillus in Essen Heidhausen, Christus-König in Essen-Haarzopf sowie Christi Himmelfahrt in Essen-Fischlaken, und die Zuweisung der Pfarrgebiete an die Katholische Propstei- und Kirchengemeinde St. Ludgerus in Essen-Werden Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,0 / ,5], dem Schnittpunkt der nach Osten verlängerten Achse der Kirchmannstraße mit den Ostseiten der Grundstücke der Straße "Waldeck", ausgehend, folgt die Propsteigrenze von St. Ludgerus zunächst der verlängerten Achse der Kirchmannstraße nach Westen bis zum Schnittpunkt B [ ,9 / ,5] mit der Wiedfeldstraße und weiter der Wiedfeldstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Nordwesten bis zum Schnittpunkt C [ ,4/ ,9] mit der Achse der Bredeneyer Straße. Anschließend ver-

35 127 läuft die Pfarrgrenze entlang der Achse der Bredeneyer Straße nach Süden bis zum Schnittpunkt D [ ,2 / ,2] mit der Achse der Straße "Blumenkamp" und folgt dieser nach Westen bis zum Schnittpunkt E [ ,4 / ,8] mit der Achse der Alfredstraße. Sie folgt der Achse der Alfredstraße nach Norden bis zum Schnittpunkt F [ ,5/ ,4] mit der Achse der Einigkeitstraße und folgt dieser in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt G [ ,0 / ,1] mit der Achse der Straße "Nelkengarten". Vom Punkt Gausgehend verläuft die Pfarrgrenze in der Weise auf dem kürzesten Weg zum auf der Mittelachse der Autobahn A 52 befindlichen Punkt H [ ,0 / ,1], dass alle Gebäude der Straßen "Nelkengarten", "Tulpenweg", "Narzissenweg" und "Malvenhang" nicht zum Propsteigebiet von St. Ludgerus gehören, während alle westlich des Punktes G gelegenen Gebäude der Straßen "Rebenlaube", "Frühlingstraße" und "Einigkeitstraße" in das Propsteigebiet von St. Ludgerus fallen. Sie folgt nun der Achse der Autobahn A 52 nach Westen bis zum Punkt I [ ,6 / ,2], in dem die Achse der Sommerburgstraße erreicht wird und folgt dieser in nordwestlicher Richtung zum Schnittpunkt J [ ,5 / ,0] mit der Achse des unmittelbar südlich des Grundstücks Sommerburgstraße 146 verlaufenden Fußweges. Sie verläuft anschließend entlang der Achse dieses Fußwegs bis zum Punkt K [ ,9/ ,4] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,9], [ ,3 / ,3], [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,5], [ ,9 / ,0], Punkt L [ ,4 / ,5], sowie Punkt M [ ,4 / ,8]. Von Punkt M ausgehend folgt die Propsteigrenze der Straße "Am Ehrenfriedhof" unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt N [ ,3 / ,6] mit der Achse der Fulerumer Straße und weiter entlang der Achse der Fulerumer Straße nach Norden bis zum Punkt 0 [ ,6 / ,1]. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Grenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / 5?00031,7], [ ,6 / ,6], [ ,3 / ,5], sowie Punkt P [ ,9 / ,6], der sich auf der Achse der Humboldtstraße befindet. Sie folgt anschließend der Achse der Humboldtstraße nach Norden, bis diese im Punkt Q [ ,1 / ,5] die Essen Mülheimer Stadtgrenze erreicht. Die Propsteigrenze folgt dieser Stadtgrenze nach Westen und Süden bis zum Punkt R [ ,0 / ,0] und durchläuft anschließend in gerader Luftlinie die Punkte [ ,1/ ,7], [ ,2 / ,2], [ ,2 / ,1], [ ,5 / ,7], [ ,2 / ,3], [ ,8 / ,3], sowie Punkt S [ ,5 / ,1], der sich auf der Achse der Straße "An der Pierburg" befindet. Sie folgt dieser Straßenachse nach Südosten bis zum Schnittpunkt T [ ,1 / ,6] mit der Achse der Straße Kamisheide und durchläuft anschließend in gerader Luftlinie die Punkte [ ,8 / ,7], [ ,1 / ,5], [ ,4 / ,3], [ ,7 / ,7], [ ,6 / ,4], [ ,7 / ,9], [ ,0 / ,6], [ ,6 / ,1], [ ,8 / ,1], [ ,7 / ,1], [ ,0 / ,7], [ ,4 / ,3], [ ,2 / ,1], [ ,2 / ,7], [ ,9 / ,5], [ ,1 / ,7], [ ,2 / ,0], [ ,6 / ,3], [ ,4 / ,5], [ ,0 / ,6], [ ,7 / ,4], [ ,0 / ,2], [ ,7 / ,2], [ ,3 / ,9], [ ,5 / ,1], [ ,2 / ,1], [ ,2 / ,3], [ ,8 / ,5], [ ,1 / ,3], [ ,8 / ,0], [ ,1 / ,7], [ ,7 / ,0], [ ,4 / ,7], ,5 / ,9], [ ,1 / ,1], [ ,5 / ,5], [ ,6 / ,6], [ ,1 / ,3], [ ,0 / ,9], [ ,6 / ,2], [ ,2 / ,7], [ ,0 / ,5], [ ,1 / ,4], [ ,0 / ,7], [ ,6 / ,3], [ ,4 / ,6], [ ,6 / ,1], [ ,8 / ,2], [ ,1 / ,8], sowie Punkt U [ ,6 / ,4], in dem die Achse der Ruhr erreicht wird. Die Propsteigrenze folgt ab hier der Achse der Ruhr nach Süden bis zum Punkt V [ ,8 / ,1] und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,7 / ,3], [ ,2 / ,9], [ ,5 / ,4], [ ,1 / ,7], [ ,8 / ,5], [ ,0 / ,5], [ ,2 / ,0], [ ,5 / ,3], [ ,6 / ,6], [ ,5 / ,1], [ ,8 / ,4], [ ,3 / ,8], [ ,2 / ,3], [ ,5 / ,5], [ ,9 / ,5], [268122,8 / ,2], [ ,8 / ,1], [ ,4 / ,6], [ ,9 / ,1], [ ,9 / ,7], [ ,1 / ,5], [ ,9 / ,5], [ ,5 / ,3], [ ,3 / ,7], [ ,2 / ,9], [ ,1 / ,7], [ ,7 / ,7], [ ,4 / ,7], [ ,6 / ,2], [ ,2 / ,9], [ ,6 / ,3], [ ,9 / ,9], [ ,4 / ,4], W [ ,9 / ,6], [ ,2 / ,9], [ ,2 / ,2], [ ,0 / ,4], [ ,4 / ,2], [ ,2 / ,0], [ ,8 / ,2], [ ,2 / ,0], [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,6], [ ,3 /

36 ,1], [ ,2 / ,8], [ ,9 / ,8], [ ,6 / ,8], [ ,1 / ,6], sowie Punkt X [ ,9 / ,6], in dem die Achse des Oefter Bachs erreicht wird. Der Achse dieses Bachlaufs folgt die Propsteigrenze in östlicher Richtung bis zum Punkt Y [ ,9 / ,] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,0], [ ,0 / ,5], [ ,7 / ,1], [ ,9 / ,9], [ ,1 / ,9], [ ,3 / ,4], sowie Punkt Z [ ,6 / ,7], in dem erneut die Essener Stadtgrenze erreicht wird. Die Propsteigrenze folgt der genannten Stadtgrenze in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt AA [ ,0 / ,5] mit der Achse der Ludscheidtstraße, verläuft anschließend auf dieser Straßenachse in westlicher Richtung bis zum Punkt AB [ ,5 / ,0] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,7 / ,7], [ ,2 / ,0], [ ,8 / ,8], [ ,2 / ,2], sowie Punkt AC [ ,5 / ,5], der sich auf der Achse des Moosbachs befindet. Der Achse des Moosbachs in nördlicher Richtung folgend erreicht die Propsteigrenze den unmittelbar südlich des Baldeneysees gelegenen Punkt AD [ ,7 / ,8] und verläuft von diesem Punkt ausgehend in gerader Luftlinie durch die Punkte [274309,4 / ,3], [ ,8 / ,4], [ ,1 / ,6], [ ,2 / ,6], [ ,7 / ,5], [ ,2 / ,8], [ ,9 / ,2], [ ,1 / ,4], [ ,8 / ,1], [ ,9 / ,6], [ ,3 / ,6], [ ,2 / ,5], [ ,7 / ,2], [ ,7 / ,8], [ ,5 / ,7], [ ,9 / ,8], sowie Punkt AE ,7/ ,0], der der Mündungspunkt eines unmittelbar östlich des Jagdhauses Schellenberg verlaufenden Bachlaufs in den Baldeneysee ist. Die Propsteigrenze folgt der Achse dieses Bachlaufs nach Norden bis zum Punkt AF [ A / ,0], und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,9 / ,0], [ ,4 / ,0], [ ,4 / A], [ ,3 / ,5], [ ,6 / ,4], [ ,5 / ,8], [ ,1 / ,8], [ A / ,2], [ ,7 / ,9], [ ,4 / ,4], [ ,7 / ,6], [ ,8 / ,6], [ ,9 / ,0], [ ,2 / ,7], [ ,3 / ,2], [ ,7 / ,5], [ ,4 / ,3], [ ,3 / ,5], [ ,3 / ,4], [ ,7 / ,3], [ ,8 / ,6], [ ,8 / ,2], [ ,7 / ,9], [ ,7 / ,6], [ ,5 / ,8], [ ,8 / ,4], [ ,1 / ,9], [ ,5 / ,9], [ ,4 / ,1], [ ,1 / ,2], [ ,9 / ,7], [ ,3 / ,1], [ ,9 / ,5], [ ,2 / ,6], [ ,2 / ,0], [ ,0 / ,5], [ ,7 / ,6] und Punkt AG [ ,3/ ,0], der sich auf der Achse der Frankenstraße befindet. Die Grenze folgt nun der Achse der Frankenstraße nach Westen bis zum Schnittpunkt AH [ ,6 / AJ mit der Ostseite des Grundstücks Frankenstraße 302 und verläuft dann in nördlicher Richtung zunächst entlang dieser Grundstücksgrenze und kehrt, der Straße "Waldeck" unter Einschluss beider Häuserzeilen folgend, wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 90 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Nikolaus in Essen Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,5 / ,6], dem Schnittpunkt der Achse der Bahnstrecke Essen Altenessen - Gelsenkirchen Hbf mit der Achse des Helenendamms folgt die Pfarrgrenze von St. Nikolaus der Achse des Helenendamms bis zum Schnittpunkt B [ ,2 / ,3] mit der Achse der Lierfeldstraße. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze die Punkte [ ,3 / ,6], [ ,7 / ,0], [ ,5 / ,9], [ ,0 / ,2], 0 [ ,8 / ,3], [ ,9 / ,6], sowie Punkt C [ ,0/ ,7], der sich auf der Achse der Seumannstraße befindet. Sie verläuft nun auf der Achse der Seumannstraße nach Osten zum Punkt D [ ,9/ ,7] und folgt weiter der Straße "Am Kreuz" unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Süden bis zum Schnittpunkt E [ ,4 / ,1] mit der Achse der Katzenbruchstraße. Die Pfarrgrenze verläuft weiter auf der Achse der Katzenbruchstraße in südöstlicher Richtung zum Schnittpunkt F [ ,3/ ,6] mit der Achse der Stoppenberger Straße und folgt dieser in östlicher Richtung zum Schnittpunkt G [ ,7 / ,1] mit der Ortsteilgrenze von Essen Stoppenberg. Sie folgt dieser Ortsteilgrenze und im weiteren Verlauf der Ortsteilgrenze von Essen Frillendorf nach Südosten bis zum Schnittpunkt H [ ,4 / ,4] mit der Achse der Bahnstrecke Essen Hbf - Essen Steele, der sich im Bereich der Autobahn A 40 befindet. Weiterhin

37 129 verläuft die Pfarrgrenze auf der Achse der genannten Bahnstrecke nach Osten bis zum Punkt I [ ,0 / ,4]. Vom Punkt I ausgehend durchläuft die Grenze in gerader Luftlinie die Punkte [ ,6 / ,6], [ ,9 / ,1], [ ,5 / ,6], [ ,5 / ,7], [ ,8 / ,4], [ ,2 / ,2], [ ,1 / ,0], [ ,9 / ,3], [ ,9 / ,3], [ ,7 / ,0], sowie Punkt J [ ,9 / ,1], der sich auf der Südostspitze des Grundstücks Bückerheide 19 befindet. Sie folgt jeweils unter Einschluss beider Häuserzeilen den Straßen "Bückerheide" und "Zehntfeld" nach Norden und Osten bis zum Punkt K [ ,0 / ,8] und weiter entlang der Wilhelm-Beckmann-Straße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Schnittpunkt L [ ,8/ ,7] mit der Achse der Straße "Am Zehnthof". Ab hier folgt die Grenze dieser Straßenachse nach Osten bis zum Schnittpunkt M [ ,3/ ,8] mit der Achse der Schönscheidtstraße, verläuft anschließend auf der Achse der Schönscheidtstraße nach Norden und weiter in gerader Verlängerung dieser Achse bis zum Schnittpunkt N [ ,0 / ,3] mit der Achse der Bahnstrecke Essen Hbf - Gelsenkirchen Hbf. Von diesem Punkt ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Achse der genannten Bahnstrecke nach Osten um im Punkt 0 [ ,2 / ,6] die Essener Stadtgrenze zu erreichen. Sie folgt dieser Stadtgrenze nach Westen und Norden bis zum Schnittpunkt P [ ,7/ ,7] mit der Achse der westlich der Schalker Straße verlaufenden Güterbahnstrecke und verläuft weiter auf der Achse der genannten Bahnstrecke nach Südwesten bis zum Schnittpunkt Q [ ,0/ ,2] mit der verlängerten Achse der Fundlandstraße. Anschließend folgt die Pfarrgrenze jeweils unter Ausschluss beider Häuserzeilen der Fundlandstraße, sowie der Stauderstraße bis zum Schnittpunkt R [ ,2 / ,8] der Achsen von Stauderstraße und Heibauerweg. Sie folgt anschließend der Achse des Heibauerwegs in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt S [ ,3 / ,8] mit den Achsen der Straßen "Am Reiterhof" und "Josef-Hoeren-Straße". Der Achse der Josef-Hoeren-Straße nach Süden folgend erreicht die Pfarrgrenze im Punkt T [ ,7 / ,6] die Achse der Bruchstraße, folgt dieser nach Südosten bis zum Schnittpunkt U [ ,1/ ,7] mit der Achse der Köln Mindener-Straße und verläuft weiter in gerader Verlängerung bis zum Schnittpunkt V [ ,4 / ,6] mit der Achse der Bahnstrecke Essen-Altenessen - Gelsenkirchen Hbf. Auf der Achse dieser Bahnstrecke kehrt die Pfarrgrenze in westlicher Richtung wieder zum Ausgangspunkt zurück. Essen, Nr.91 Anlage zur Urkunde des Bischofs von Essen vom über die Errichtung der Katholischen Propstei und Kirchengemeinde St. Augustinus in Gelsenkirchen Beschreibung der Propsteigrenze Vom Punkt A [ ,9 / ,6], dem Schnittpunkt der Gelsenkirchener Stadtgrenze mit der Südseite der Feldmarkstraße und dem Buschgraben folgt die Propsteigrenze der Feldmarkstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt B [ ,4 / ,1], verläuft von dort in einer gedachten geraden Linie zum Punkt C [ ,2/ ,4], und weiter in einer geraden Linie zum Punkt D [ ,1 / ,1]. Sie verläuft weiter in östlicher Richtung, um in einer geraden Linie das Ostufer des Holbeingrabens im Punkt E [ ,9 / ,0] zu erreichen. Die Grenze folgt nun der Ostseite des Holbeingrabens nach Süden bis zur Achse des Schwarzbaches (Punkt F [ ,3 / ,8]) und verläuft anschließend in östlicher Richtung auf der Achse des Schwarzbachs bis zum Schnittpunkt mit der Westseite der Rotthauser Straße im Punkt G [ ,0 / ,8]. Vom Punkt G verläuft die Grenze in nördlicher Richtung entlang der Achse der (teilweise stillgelegten) Bahnstrecke unmittelbar östlich des Stadtgartens bis zum Schnittpunkt der Achsen dieser Bahnstrecke und der Florastraße im Punkt H [ ,6 / ,9]. Vom Punkt H folgt die Grenze der Achse der Florastraße bis zum Schnittpunkt I [ ,8 / ,4] mit der Achse der Ovrwegstraße. Weiterhin folgt die Propsteigrenze der Achse der Overwegstraße nach Norden um im Punkt J [ ,3 / ,5] auf der Achse der Grenzstraße nach Osten abzuschwenken und im Punkt K [ ,7/ ,7] den Schnittpunkt der Grundstücksgrenzen der Gebäu"de Grenzstraße 175 und Grenzstraße 177 zu erreichen. Ab dem Punkt K folgt die Propsteigrenze der genannten Grundstücksgrenze nach Norden und weiter entlang der Dresdener Straße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Unkelstraße (Punkt L [ ,5 / ,8]) und verläuft ab diesem Punkt nach Osten über die Achse der UnkeIstraße bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Bismarckstraße im Punkt M [ ,1 / ,1]. Der Achse der Bismarckstraße nach Süden folgend erreicht die Grenze im Schnittpunkt mit der Achse der Olgastraße den Punkt N [ ,0 / ,5] und verläuft weiterhin über die Achse der Olgastraße nach Osten zum Punkt 0 [ ,4 / ,8], der sich unmittelbar westlich des Fußwegs zur Zimmerstraße befindet. Vom Punkt 0 verläuft die Grenze in einer gedachten geraden Linie zur Grundstücksgrenze der Gebäude Bornstraße 21 und 23 (Punkt

38 130 P [ ,6 / ,8]) und weiter entlang der Bornstraße in östlicher Richtung unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Hohenzoliernstraße im Punkt Q [ ,0 / ,9]. Die Gebäude Bornstraße 23, 25 und alle höheren Hausnummern fallen in das Gebiet von St. Augustinus. Die Gebäude Bornstraße 1-22 und 24 liegen dagegen außerhalb des Propsteigebietes. Vom Punkt Q verläuft die Grenze in genau östlicher Richtung bis sie im Punkt R [ ,1 / ,9] auf die Grundstücksgrenzen der Kleingartenanlage trifft. Anschließend folgt sie den Westgrenzen der Kleingartengrundstücke nach Süden und Osten bis zum Schnittpunkt S [ ,0 / ,5] der Achse des Sellmannsbachs mit einer verlängerten Linie der südlichen Grenzen der im südwestlichsten Bereich der Straße Ravensbusch gelegenen Grundstücke. Weiterhin folgt die Grenze der Achse des Sellmannsbachs nach Norden bis zum Scheitelpunkt des nächsten 90 -Bogens, in welchem der Sellmannsbach nach Westen abknickt (Punkt T [ ,0 / ,0]). Ab hier verläuft die Grenze in gerader Luftlinie zum Punkt U [ ,7 / ,9] der im südlichen Kreuzungsbereich der Kanaistraße mit der Straße,Ahlmannshof' liegt. Der Achse einer Werksstra ße nach Osten folgend erreicht die Grenze den Punkt V [ ,6/ ,4], in dem sie genau nach Süden abschwenkt, um im Punkt W [ ,6/ ,7] die Achse der Bahnlinie zu erreichen. Anschließend verläuft die Grenze auf der Mittelachse dieser Bahnlinie nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der Stadtgrenze von Gelsenkirchen (Punkt X [ ,9 / ,8]) und folgt dieser Stadtgrenze zunächst in südlicher, später in westlicher Richtung bis zum Punkt Y [ ,6/ ,5], der Nordostspitze des Grundstücks des Kindergartens nördlich der Hollandstraße. Vom Punkt Y folgt die Grenze der Achse einer ehemaligen Bahnstrecke nach Nordwesten. Dabei liegen alle Gebäude der Straßen,In der Esch' und,abbendiekshof', sowie das Schulgelände an der Bochumer Straße vollständig im Propsteigebiet von St. Augustinus. Im Punkt Z [ ,4 / ,1], der ~n unmittelbarer Nähe eines Fußwegs liegt, der zwischen zwei Sportplätzen verläuft, zweigt die Grenze vom ehemaligen Bahndamm nach Südwesten hin ab. Im Bereich der Bergehalde verläuft die Grenze zunächst jeweils in geraden Linien durch die Punkte [ ,3/ ,3], [ ,8 / ,0] und [ ,5 / ,2] und weiter durch die Achse des Fußwegs bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Leithestraße (Punkt AA [ ,6 / ,9]). Weiterhin folgt die Grenze der Achse der Leithestraße nach Norden zum Punkt AB [ ,8 / ,3], in dem sie in einer geraden Linie durch den Rheineibepark auf die Südostspitze des Krankenhausgrundstücks an der Virchowstraße abschwenkt (Punkt AC [ ,4 / ,9]). Vom Punkt AC folgt die Propsteigrenze den Grenzen des Rheineibeparks nach Westen und Süden bis zur Achse des Wattenscheider Bachs und folgt anschließend der chse dieses Baches nach Nordwesten bis zur Mündung in den Schwarzbach im Punkt AD [ ,1 / ,9]. Der Achse des Schwarzbachs nach Süden folgend erreicht die Grenze im Punkt AE [ ,2/ ,9] den Ostrand der Hattinger Straße und folgt dieser unter Einbeziehung beider Häuserzeilen nach Süden, bis im Punkt AF [ ,5 / ,7] erneut die Gelsenkirchener Stadtgrenze erreicht wird. Die Propsteigrenze folgt weiterhin der genannten Stadtgrenze nach Westen und Norden bis abschließend wieder der Punkt A erreicht wird. Essen, Nr. 92 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Hippolytus in Gelsenkirchen-Horst Beschreibung der Pfarreigrenze U~ ei~e möglichst präzise Beschreibung zu gewahrleisten, Vom Punkt A [ ,1 / ,3], dem Schnittpunkt der Essen-Bottroper Stadtgrenze mit der Achse des Rhein-Herne-Kanals, verläuft die Pfarrgrenze von St. Hippolytus in nördlicher Richtung zunächst entlang der Essen-Bottroper und weiter in westlicher Richtung entlang der Essen Gladbecker Stadtgrenze bis zum Schnittpunkt B [ ,5 / ,2] der Stadtgrenzen von Essen, Gladbeck und Gelsenkirchen. Vom Punkt B folgt die Pfarrgrenze der gemeinsamen Grenze von Gelsenkirchen und Gladbeck nach Norden bis zum Schnittpunkt C [ ,9/ ,0] mit der Achse der Autobahn A2. Der Achse dieser Autobahn nach Osten folgend erreicht die Grenze im Punkt D [257239Q,8 / ,4] den Lanferbach und folgt der Achse dieses Bachs nach Norden zum Punkt E [ ,2 / ,4], dem Schnittpunkt der Achse des Lanferbachs mit einer von der Südwestspitze des Grundstücks Horster Straße 192 genau nach Westen ausgehenden Geraden. Vom Punkt E folgt die Grenze dieser Geraden nach Osten bis die Achse der Horster Straße im Punkt F [ ,8 / ,4] erreicht wird. Sie folgt der Achse der Horster Straße nach Süden bis zur gemeinsamen Grundstücksgrenze der Gebäude Horster Straße 177 und 179 (Punkt G [ ,5/ ,7]), und verläuft ab hier auf den Ostseiten der Grundstücke der Horster Straße nach Norden bis zum Schnittpunkt H [ ,2/ ,8] mit der Nordseite der Lohmühlenstraße. Alle Gebäude der Lohmühlenstraße, die ungeraden Gebäude der Horster Straße ab der Nr. 179, sowie die geraden Gebäude der Horster Straße ab der Nr. 194 fallen in das Pfarrgebiet von St. Hippolytus, während die ungeraden Gebäude der Horster Straße bis zur

39 131 Nr. 177 und die geraden Gebäude bis zur Nr. 192 außerhalb des Pfarrgebiets liegen. Vom Punkt H verläuft die Grenze zunächst in nordöstlicher, dann östlicher Richtung jeweils unmittelbar südlich des kleinen Sportplatzes, der Jugendverkehrsschule sowie des großen Sportplatzes zum Punkt I [ ,2/ ,3] und von dort in einer geraden Linie bis zum Schnittpunkt der Mittelachsen der Emil-Zimmermann-Allee und der Kurt-Schumacher Straße (Punkt J [ ,1 / ,6]). Vom Mittelpunkt dieser Kreuzung aus bildet die Achse der Kurt-Schumacher-Straße nach Süden hin die Pfarrgrenze, bis im Punkt K [ ,2 / ,0] der Schnittpunkt mit der Achse der Autobahn A2 erreicht wird. Ab hier verläuft die Grenze in einer Geraden in südlicher Richtung, das Gelände der,arena Auf Schalke' schneidend, zum Punkt L [ ,2 / ,8], der sich an der Nordostspitze des Grundstücks des Wasserwerks an der Willy Brandt-Allee und unmittelbar nordwestlich der Reithalle befindet. Dem Grundstück des Wasserwerks und weiter den Westseiten der zur Daimlerstraße gehörenden Grundstücke nach Süden folgend, erreicht die Grenze im Punkt M [ ,7 / ,9] die Achse der Emscherstraße und setzt sich in einer geraden Linie zum Punkt N [ ,6 / ,0] am Südufer der Emscher fort. Sie folgt dem Südufer der Emscher nach Osten bis zur Achse der Eisenbahnbrücke nordwestlich des Rhein-Herne-Kanalhafens Hugo (Punkt 0 [ ,5 / ,9]), schwenkt dort in einer geraden Linie zur Nordwestspitze des Hafenbeckens Hugo ab, und folgt der Nordseite des Hafenbeckens bis zu seiner Ostspitze (Punkt P [ ,9/ ,7]). Vom Punkt P aus läuft die Pfarrgrenze auf dem kürzesten Weg zur Mittelachse des Rhein-Herne-Kanals und kehrt auf dieser wieder zum Punkt A zurück. Essen, Nr. 93 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Joseph in Gelsenkirchen Beschreibung der Pfarreigrenze Vom Punkt A [ ,9 / ,6], dem Schnittpunkt der Gelsenkirchener Stadtgrenze mit der Südseite der Feldmarkstraße und dem Buschgraben folgt die Pfarrgrenze der Feldmarkstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt B [ ,4 / ,1], verläuft von dort in einer gedachten geraden Linie zum Punkt C [ ,2 / ,4], und weiter in einer geraden Linie zum Punkt D [ ,1 / ,1]. Sie verläuft weiter in östlicher Richtung, um in einer geraden Linie das Ostufer des Holbeingrabens im Punkt E [ ,9 / ,0] zu erreichen. Die Grenze folgt nun der Ostseite des Holbeingrabens nach Süden bis zur Achse des Schwarzbaches (Punkt F [ ,3 / ,8]) und verläuft anschließend in östlicher Richtung auf der Achse des Schwarzbachs bis zum Schnittpunkt mit der Westseite der Rotthauser Straße im Punkt G [ ,0 / ,8]. Vom Punkt G verläuft die Grenze in nördlicher Richtung entlang der Achse der (teilweise stillgelegten) Bahnstrecke unmittelbar östlich des Stadtgartens bis zum Schnittpunkt der Achsen dieser Bahnstrecke und der Florastraße im Punkt H [ ,6 / ,9]. Vom Punkt H folgt die Grenze der Achse der Florastraße bis zum Schnittpunkt I [ ,8/ ,4] mit der Achse dr Overwegstraße. Weiterhin folgt die Pfarrgrenze der Achse der Overwegstraße nach Norden, um im Punkt J [ ,3 / ,5] auf der Achse der Grenzstraße nach Osten abzuschwenken und im Punkt K [ ,7/ ,7] den Schnittpunkt der Grundstücksgrenzen der Gebäude Grenzstraße 175 und Grenzstraße 177 zu erreichen. Ab dem Punkt K folgt die Pfarrgrenze der genannten Grundstücksgrenze nach Norden und weiter entlang der Dresdener Straße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Unkelstraße (Punkt L [ ,5 / ,8]) und verläuft ab diesem Punkt nach Osten über die Achse der UnkeIstraße bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Bismarckstraße im Punkt M [ ,1 / ,1]. Der Achse der Bismarckstraße nach Süden folgend erreicht die Grenze im Schnittpunkt mit der Achse der Olgastraße den Punkt N [ ,0 / ,5] und verläuft weiterhin über die Achse der Olgastraße nach Osten zum Punkt 0 [ ,4 / ,8], der sich unmittelbar westlich des Fußwegs zur Zimmerstraße befindet. Vom Punkt 0 verläuft die Grenze in einer gedachten geraden Linie zur Grundstücksgrenze der Gebäude Bornstraße 21 und 23 (Punkt P [ ,6 / ,8]) und weiter entlang der Bornstraße in östlicher Richtung unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Hohenzollernstraße im Punkt Q [ ,0 / ,9]. Die Gebäude Bornstraße 23, 25 und alle höheren Hausnummern fallen nicht in das Gebiet von St. Joseph. Die Gebäude Bornstraße 1-22 und 24 liegen dagegen innerhalb des Pfarrgebietes. Vom Punkt Q verläuft die Grenze in genau östlicher Richtung, bis sie im Punkt R [ ,1 / ,9] auf die Grundstücksgrenzen der Kleingartenanlage trifft. Anschließend folgt sie den Westgrenzen der Kleingartengrundstücke nach Süden und Osten bis zum Schnittpunkt S [ ,0/ ,5] der Achse des Sellmannsbachs mit einer verlängerten Linie der südlichen Grenzen der im südwestlichsten Bereich der Straße Ravensbusch gelegenen Grundstücke. Weiterhin folgt die Grenze der Achse des Sellmannsbachs nach Norden bis zum Scheitelpunkt des 90 -Bogens, in welchem der Sellmannsbach nach Westen abknickt (Punkt

40 132 T [ ,0 / ,0]). Ab hier verläuft die Grenze in gerader Luftlinie zum Punkt U [ ,7 / ,9] der im südlichen Kreuzungsbereich der Kanaistraße mit der Straße,Ahlmannshof' liegt. Der Achse einer Werksstraße nach Osten folgend erreicht die Grenze den Punkt V [ ,6 / ,4], in dem sie genau nach Süden abschwenkt, um im Punkt W [ ,6/ ,7] die Achse der Bahnlinie zu erreichen. Anschließend verläuft die Grenze auf der Mittelachse dieser Bahnlinie nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der Stadtgrenze von Gelsenkirchen (Punkt X [ ,9 / ,8]) und folgt dieser Stadtgrenze in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit dem Südufer der Emscher im Punkt Y [ ,6/ ,9]. Ab hier verläuft die Pfarrgrenze in westlicher Richtung entlang des Südufers der Emscher bis zum Schnittpunkt Z [ ,4/ ,9] mit der Achse der Emscherbrücke zwischen Uechtingstraße und Adenauerallee. Vom Punkt Z folgt die Grenze der Achse der Uechtingstraße nach Süden bis sie die Achse des Rhein-Herne-Kanals im Punkt AA [ ,9 / ,0] erreicht. Der Mittelachse des Kanals nach Südwesten folgend erreicht die Grenze im Punkt AB [ ,2 / ,6] die Stadtgrnze zwischen Gelsenkirchen und Essen und folgt dieser in südlicher Richtung bis sie abschließend wieder zum Punkt A zurückkehrt. Essen, Nr.94 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Propstei und Kirchengemeinde St. Urbanus in Gelsenkirchen-Buer Beschreibung der Pfarreigrenze sind für "bestimmte Punkte Gauss Vom Punkt A [ ,4 / ,9], dem Schnittpunkt der Achse der Uechtingstraße mit dem Südufer der Emscher, ausgehend, folgt die Propsteigrenze von St. Urbanus zunächst dem Südufer der Emscher nach Osten, um im Punkt B [ ,6 / ,9] die Stadtgrenze von Gelsenkirchen zu erreichen. Sie verläuft weiter auf der Gelsenkirchener Stadtgrenze zunächst nach Norden und Osten, später nach Norden und Westen, sowie zuletzt nach Süden und Osten bis zum Schnittpunkt C [ ,9/ ,0] mit der Achse der Autobahn A2. Der Achse dieser Autobahn nach Osten folgend erreicht die Grenze im Punkt D [ ,8/ ,4] den Lanferbach und folgt der Achse dieses Bachs nach Norden zum Punkt E [ ,2 / ,5]. Ab hier verläuft die Grenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,5], [ ,1 / ,1], [ ,7 / ,0], sowie Punkt F [ ,4 / ,9], der sich auf der Achse der Horster Straße befindet. Weiterhin folgt sie der Achse der Horster Straße nach Süden bis zumschnittpunkt G [ ,4 / ,6] mit der Achse der Lohmühlenstraße. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die Pfarrgrenze auf dem kürzesten Weg zum Punkt H [ ,2 / ,8], und anschließend in nordöstlicher, dann östlicher Richtung jeweils unmittelbar südlich des kleinen Sportplatzes, der Jugendverkehrsschule sowie des großen Sportplatzes zum Punkt I [ ,2 / ,3] und von dort in einer geraden Linie bis zum Schnittpunkt der Mittelachsen der Emil Zimmermann-Allee und der Kurt-Schumacher Straße (Punkt J [ ,1 / ,6]). Vom Mittelpunkt dieser Kreuzung aus bildet die Kurt Schumacher-Straße nach Süden hin die Pfarrgrenze, bis im Punkt K [ ,2/ ,0] der Schnittpunkt mit der Achse der Autobahn A2 erreicht wird. Ab hier verläuft die Grenze in einer Geraden in südlicher Richtung, das Gelände der,arena Auf Schalke' schneidend, zum Punkt L [ ,2 / ,8], der sich an der Nordostspitze des Grundstücks des Wasserwerks an der Willy-Brandt-Allee und unmittelbar nordwestlich der Reithalle befindet. Dem Grundstück des Wasserwerks und weiter den Westseiten der zur Daimlerstraße gehörenden Grundstücke nach Süden folgend, erreicht die Grenze im Punkt M [ ,7/ ,9] die Achse der Emscherstraße und setzt sich in einer geraden Linie zum Punkt N [ ,6 / ,0] am Südufer der Emscher fort. Sie folgt dem Südufer der Emscher nach Osten bis zur Achse der Eisenbahnbrücke nordwestlich des Rhein-Herne Kanalhafens Hugo (Punkt 0 [ ,5 / ,9]), schwenkt dort in einer geraden Linie zur Nordwestspitze des Hafenbeckens Hugo ab, und folgt der Nordseite des Hafenbeckens bis zu seiner Ostspitze (Punkt P [ ,9 / ,7]). Vom Punkt P aus läuft die Pfarrgrenze auf dem kürzesten Weg zur Mittelachse des Rhein-Herne-Kanals und folgt dieser nach Osten zum Schnittpunkt mit der Achse der Uechtingstraße im Pukt Q [ ,9 / ,0]. Der Achse der Uechtingstraße nach Norden folgend, kehrt die Pfarrgrenze wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen,

41 133 Nr. 95 Anlage zur Urkunde des Bischofs von Essen zur Errichtung der Katholischen Propstei- und Kirchengemeinde St. lamberti in Gladbeck Beschreibung der Pfarrgrenze Die Pfarrgrenze der Katholischen Propstei- und Kirchengemeinde St. Lamberti in Gladbeck verläuft identisch mit den kommunalen Grenzen der Stadt Gladbeck, bezogen auf den Essen, Nr. 96 Anlage zur Urkunde des Bischofs katholischen Propstei und Kirchengemeinde St. Marien in Schwelm Beschreibung der Propsteigrenze Vom Punkt A [ ,7 / ,6], dem südlichen Schnittpunkt des Berger Bachs mit der Gevelsberger Stadtgrenze, ausgehend, verläuft die Propsteigrenze von St. Marien in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,3 / ,0], [ ,4 / ,7], [ ,7 / ,4], [ ,8 / ,7], [ ,5 / ,8], [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,5], [ ,6 / ,2], [ ,0 / ,2], [ ,2 / ,9], [ ,9 / ,3], [ ,0 / ,0], [ ,5 / ,4], [ ,2 / ,7], [ ,9 / ,8], [ ,4 / ,8], [ ,5 / ,9], [ ,9 / ,9], B [ ,2 / ,9], [ ,5 / ,5], [ ,6 / ,5], [ ,6 / ,4], [ ,9 / ,1], [ ,0 / ,0], [ ,7 / ,0], [ ,4 / ,9], [ ,7 / ,6], [ ,8 / ,0], [ ,8 / ,7], [ ,4 / ,2], [ ,4 / ,6], [ ,5 / ,0], sowie Punkt C [ ,6 / ,3], in dem die Stadtgrenze von Hagen erreicht wird. Dieser Stadtgrenze folgt die Propsteigrenze von St. Marien nach Süden bis zum Punkt D [ ,3 / ,5] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,9], [ ,8 / ,6], [ ,9 / ,5], [ ,2 / ,7], [ ,4 / ,9], [ ,1 / ,4], [ ,3 / ,5], [ ,9 / ,2], [ ,5 / ,2], [ ,6 / ,1], [ ,2 / ,3], [ ,8 / ,3], [ ,3 / ,9], [ ,4 / ,1], [ ,9 / ,4], [ ,5 / ,3], [ ,1 / ,7], [ ,6 / ,9], [ ,5 / ,2], [ ,7 / ,9], [ ,7 / ,8], [ ,6 / ,9], [ ,3 / ,5], [ ,3 / ,7], [ ,2 / ,6], [ ,1 / ,7], [ ,9 / ,5], [ ,7 / ,1], [ ,9 / ,7], [ ,8 / ,7], [ ,1 / ,3], [ ,4 / ,2], [ ,7 / ,8], [ ,1 / ,3], [ ,7 / ,1], [ ,0 / ,7], [ ,3 / ,2], [ ,7 / ,3], [ ,0 / ,2], E [ ,7 / ,8], [ ,1 / ,4], [ ,5 / ,2], [ ,1 / ,7], [ ,4 / ,1], [ ,0 / ,8], [ ,1 / ,9], [ ,5 / ,1], [ ,7 / ,4], [ ,8 / ,8], [ ,2 / ,3], [ ,7 / ,1], [ ,7 / ,8], [ ,3 / ,2], [ ,4 / ,8], [ ,1 / ,8], [ ,8 / ,3], [ ,9 / ,7], sowie Punkt F [ ,5 / ,6], in dem die Ennepetaler Stadtgrenze erreicht wird. Sie folgt dieser Stadtgrenze nach Südwesten bis zum Punkt G [ ,3 / ,1] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,2], [ ,4 / ,0], [ ,0 / ,2], [ ,1 / ,2], sowie Punkt H [ ,4 / ,9], in dem die Achse des Hasper Bachs erreicht wird. Sie folgt der Achse des Hasper Bachs nach Osten (im Bereich der Hasper Talsperre auf deren Mittelachse) bis zum Schnittpunkt I [ ,0 / ,8] mit der Breckerfelder Stadtgrenze. Die Propsteigrenze folgt zunächst dieser und später der Ennepetaler Stadtgrenze nach Süden bis zum Punkt J [ ,1 / ,9]. Den Stadtgrenzen von Ennepetal, Schwelm und Wuppertal nach Westen und Norden folgend, erreicht die Propsteigrenze den Punkt K [ ,4 / ,7] (auf der Wuppertaler Stadtgrenze), und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,5 / ,8], [ ,3 / ,5], [ ,6 / ,5], [ ,3 / ,1], [ ,0 / ,1], [ ,5 / ,4], [ ,1 / ,3], [ ,1 / ,3], [ ,2 / ,8], [ ,9 / ,7], [ ,2 / ,9], [ ,6 / ,4], [ ,1 / ,9], [ ,7 / ,7], [ ,3 / ,1], [ ,5 / ,9], [ ,6 / ,1], [ ,2 /

42 ,9], sowie Punkt L [ ,6 / ,6], der sich auf der Nordwestspitze des westlichsten Grundstücks der Ernst-Adolf-Straße befindet. Die Propsteigrenze folgt der Ernst-Adolf Straße unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Nordosten bis zum Punkt M [ ,4 / ,3] und weiter dem Höhenweg unter Einschluss bei der Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt N [ ,8/ ,4] mit den Achsen von Kastanienstraße und Haßlinghauser Straße. Sie folgt nun der Scharlicker Straße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt 0 [ ,1 / ,4] und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,5 / ,3], [ ,9 / ,0], [ ,8 / ,5], [ ,4 / ,6], [ ,3 / ,2], [ ,6 / ,9], [ ,3 / ,6], [ ,7 / ,6], [ ,0 / ,8], [ ,1 / ,8], [ ,7 / ,6], [ ,1 / ,7], [ ,2 / ,7], [ ,9 / ,1], [ ,4 / ,8], [ ,1 / ,9], [ ,9 / ,4], [ ,9 / ,5], [ ,0 / ,8], [ ,8 / ,1], [ ,5 / ,9], [ ,0 / ,8], [ ,5 / ,7], [ ,8 / ,2], [ ,7 / ,8], [ ,0 / ,6] sowie Punkt P [ ,3 / ,2], in dem die Schwelmer Stadtgrenze erreicht wird. Die Propsteigrenze folgt dieser Stadtgrenze nach Westen bis zum Punkt Q [ ,6 / ,9] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,4], [ ,4 / ,9], [ ,6 / ,1], [ ,6 / ,6], [ ,4 / ,6], [ ,1 / ,8], [ ,8 / ,8], [ ,5 / ,3], [ ,2 / ,8], [ ,6 / ,8], [ ,5 / ,6], [ ,9 / ,4], [ ,2 / ,5], [ ,0 / ,1], [ ,0 / , 2], [ ,7 / ,2], [ ,8 / ,6], [ ,5 / ,0], [ ,5 / ,8], [ ,2 / ,3], [ ,3 / ,4], [ ,3 / ,2], [ ,6 / ,4], [ ,8 / ,7], [ ,2 / ,9], [ ,7 / ,5], [ ,8 / ,0], [ ,0 / ,0], [ ,3 / ,8], [ ,4 / ,1], [ ,4 / ,1], [ ,5 / ,1], [ ,3 / ,8], [ ,7 / ,2], [ ,2 / ,0], [ ,5 / ,2], [ ,5 / ,7], [ ,3 / ,3], [ ,4 / ,1], [ ,2 / ,5], [ ,9 / ,7], [ ,0 / ,1], [ ,2 / ,2], R [ ,9 / ,4], [ , / ,9], [ ,7 / ,4], [ ,7 / ,1], [ ,4 / ,4], [ ,6 / ,5], [ ,6 / ,0], [ ,7 / ,8], [ ,7 / ,8], S [ ,2 / ,5], [ ,5 / ,8], [ ,5 / ,7], [ ,0 / ,1], [ ,3 / ,8], [ ,5 / ,0], [ ,7 / ,1], [ ,1 / ,3], [ ,5 / ,1], [ ,9 / ,3], [ ,6 / ,8], [ ,2 / ,0], [ ,5 / ,0], [ ,5 / ,6], [ ,2 / ,3], [ ,3 / ,7], [ ,3 / ,1], [ ,1 / ,3], [ ,0 / ,9], [ ,4 / ,6], [ ,5 / ,0], [ ,2 / ,5], [ ,1 / ,7], [ ,9 / ,9], [ ,5 / ,5], [ ,4 / ,9], [ ,9 / ,0], [ ,5 / ,1], [ ,1 / ,0], [ ,1 / ,7], [ ,1 / ,8], [ ,8 / ,3], [ ,2 / ,7], [259180,8 / ,2], T [ ,8 / ,2], [ ,5 / ,1], [ ,4 / ,4], [ ,1 / ,2], [ ,9 / ,5], [ ,4 / ,8], [ ,8 / ,1], [ ,0 / ,7], [ ,9 / ,4], [ ,5 / ,1], [ ,2 / ,9], [ ,2 / ,7], [ ,6 / ,6], [ ,8 / ,0], [ ,3 / ,8], [ ,7 / ,2], [ ,0 / ,4], [ ,0 / ,1], [ ,3 / ,9], [ ,0 / ,6], [ ,6 / ,0], [ ,9 / ,1], [ ,6 / ,3], [ ,2 / ,4], [ ,1 / ,3], [ ,1 / ,4], U [ ,0 / ,0], [ ,5 / ,0], [ ,0 / ,0], [ ,2./ ,0], [ ,6 / ,9], V [ ,5 / ,1], [ ,5 / ,3], W [ ,9 / ,1], [ ,6 / ,5], [ ,5 / ,1], X [ ,7 / ,3], [ ,9 / ,5], [ ,3 / ,4], [ ,4 / ], [ ,7 / ,6], [ ,7 / ,3], [ ,5 / ,4], [ ,4 / ,7], [ ,4 / ,3], [ ,5 / ,0], [ ,6 / ,3], [ ,7 / ,2], [ ,3 / ,8], [ ,4 / ,5], [ ,9 / ,4], [ ,8 / ,3], [ ,8 / ,4], [ ,3 / ,3], [ ,2 / ,9], [ ,7 / ,9], [ ,3 / ,1], [ ,9 / ,4], [ ,7 / ,3], [ ,5 / ,3],

43 135 [ ,4 / ,2], [ ,0 / ,8], [ ,5 / ,4], [ ,0 / ,1], [ ,2 / ,1], [ ,7 / ,2], [ ,5 / ,9], Y [ ,3 / ,3], [ ,6 / ,1], [ ,3 / ,0], [ ,3 / ,1], [ ,4 / ,2], [ ,2 / ,5], [ ,3 / ,4], [ ,0 / ,6], [ ,4 / ,9], [ ,4 / ,2], [ ,2 / ,7], [ ,6 / ,9], [ ,7 / ,2], [ ,5 / ,2], [ ,9 / ,8], [ ,2 / ,5], [ ,3 / ,2], [ ,3 / ,8], [ ,0 / ,4], [ ,0 / ,6], [ ,5 / ,3], [ ,6 / ,5], [ ,7 / ,9], [ ,7 / ,7], [ ,7 / ,8], [ ,0 / ,5], Z [ ,2 / ,9], [ ,0 / ,8], [ ,9 / ,9], [ ,6 / ,4], [ ,3 / ,5], [ ,9 / ,9], [ ,8 / ,9], [ ,1 / ,0], AA [ ,5 / ,3], [ ,4 / ,7], [ ,2 / ,6], [ ,5 / ,9], [ ,9 / ,1], [ ,3 / ,0], [ ,4 / ,4], [ ,9 / ,8], [ ,3 / ,6], [ ,1 / ,1], [ ,8 / ,4], [ ,9 / ,7], [ ,9 / ,5], [ ,6 / ,7], [ ,4 / ,7], [ ,1 / ,4], [ ,5 / ,7], [ ,3 / ,6], [ ,1 / ,1], [ ,9 / ,0], [ , ,6], AB [ ,6 / ,4], [ ,7 / ,0], [ ,1 / ,6], [ ,7 / ,2], [ ,5 / ,2], [ ,2 / ,2], und erreicht abschließend wieder den Ausgangspunkt A. Essen, Nr. 97 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Hattingen Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,2 / ,7], dem Schnittpunkt der Bochum-Hattinger Stadtgrenze mit der Achse der Kemnader Brücke, ausgehend, verläuft die Pfarrgrenze von St. Peter und Paul in gerader Luftlinie zum Punkt B [ ,3 / ,2] und weiter durch die Punkte [ ,1 / ,4], [ ,0 / ,7], [ ,0 / ,4], [ ,6 / ,4], [ ,5 / ,6], [ ,9 / ,3], [ ,9 / ,3], [ ,3 / ,4], [ ,2 / ,2], [ ,0 / ,0], [ ,0 / ,5], [ ,7 / ,8], [ ,6 / ,9], [ ,9 / ,2], [ ,1 / ,2], [ ,2 / ,8], [ ,8 / ,4], [ ,7 / ,2], [ ,2 / ,7], [ ,5 / ,8], [ ,7 / ,9], C [ ,0 / ,1], [ ,4 / ,5], [ ,1 / ,9], [ ,5 / ,7], [ ,2 / ,7], [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,2], [ ,0 / ,0], [ ,6 / ,5], sowie Punkt D [ ,4 / ,0], in dem die Achse des Sprockhöveler Bachs erreicht wird. Sie folgt der Achse dieses Bachs nach Süden und Osten bis zum Punkt E [ ,3/ ,1] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,1], [ ,8 / ,5], [ ,8 / ,2], [ ,6 / ,5], [ ,5 / ,8], [ ,4 / ,4], [ ,2 / ,3], [ J / J], [ ,9 / ,2], [ ,7 / ,9], [ ,1 / ,3], [ ,6 / ,5], [ ,7 / ,8], [ ,5 / ,7], [ ,9 / ,1], [ ,3 / ,5], [ ,0 / ,3], [ ,6 / ,3], [ ,8 / ,4], [ ,6 / ,9], [ ,3 / ,0], [ ,8 / ,1], sowie Punkt F [ ,5 / ,3], in dem die Achse des östliches Zweigs der Straße Hölteregge erreicht wird. Die Pfarrgrenze verläuft jeweils in südlicher Richtung auf dieser Straßenachse und weiter auf der Achse der vereinigten Straße Hölteregge bis zum Schnittpunkt G [ ,1/ ,3] mit den Achsen von Brinkerstraße und "Am Holte". In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze nun die Punkte [ ,2/ ,3], [ ,4 / ,7], [ ,2 / ,7], [ ,7 / ,1], [ ,7 / ,7], [ ,3 / ,5], [ ,7 / ,6], [ ,3 / ,0], [ ,5 / ,6], [ ,3 / ,4], [ ,5 / ,6], [ ,2 / ,6], [ ,4 / ,5], [ ,8 / ,0], [ ,0 / ,3], [ ,1 / ,7], [ ,5 / ,5], [ ,3 / ,3],

44 136 [ ,4 / ,8], [ ,2 / ,2], [ ,9 / ,9], [ ,1 / ,8], [ ,8 / ,8], [ ,4 / ,2], [ ,7 / ,8], [ ,7 / ,0], [ ,4 / ,5], [ ,0 / ,6], [ ,3 / ,1], [ ,1 / ,3], [ ,6 / ,4], [ ,3 / ,8], [ ,7 / ,2], [ ,1 / ,1], [ ,6 / ,6], [ ,0 / ,4], sowie Punkt H [ ,8 / ,1], in dem die Hattinge-Sprockhöveler Stadtgrenze erreicht wird. Sie folgt dieser Stadtgrenze in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt I [ ,1 / ,5] mit der Wuppertal-Sprockhöveler Stadtgrenze. Die Pfarrgrenze folgt zunächst dieser und später der Sprockhövel-Velberter Stadtgrenze nach Norden bis zum Punkt J [ ,1 / ,7] und verläuft weiter auf der Achse des Deilbachs nach Westen und Norden bis zum Punkt K [ ,3 / ,0]. Von diesem Punkt aus verläuft die Grenze in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,0 / ,4], [ ,6 / ,6], [ ,3 / ,1], [ ,0 / ,6], [ ,2 / ,4], [ ,4 / ,4], [ ,5 / ,8], [ ,2 / ,9], [ ,9 / ,7], [ ,0 / ,9], [ ,6 / ,2], [ ,2 / ,3], [ ,3 / ,1], [ ,3 / ,4], [ ,3 / ,1], [ ,4 / ,5], [ ,9 / ,9], [ ,7 / ,0], [ ,4 / ,3], sowie Punkt L [ ,0 / ,1], in dem erneut die Sprockhövel-Velberter Stadtgrenze erreicht wird. Sie folgt der genannten Stadtgrenze nach Norden bis zum Punkt M [ ,1 / ,9] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,6 / ,4], [ ,3 / ,5], [ ,3 / ,2], [ ,2 / ,0], [ ,5 / ,5], [ ,7 / ,0], [ ,0 / ,5], [ ,9 / ,8], [ ,3 / ,2], [ ,1 / ,0], [ ,2 / ,7], [ ,7 / ,4], [ ,9 / ,6], [ ,3 / ,3], [ ,2 / ,6], [ ,0 / ,6], [ ,2 / ,0], [ ,2 / ,6], [ ,4 / ,9], [ ,7 / ,4], [ ,5 / ,6], [ ,1 / ,8], [ ,3 / ,8], [ ,2 / ,2], [ ,3 / ,7], sowie Punkt N [ ,8 / ,5], in dem die Achse des Felderbachs erreicht wird. Ab hier folgt die Pfarrgrenze der Achse des Felderbachs nach Westen und Norden bis zu dessen ündungspunkt in den Deilbach (Punkt 0 [ ,6 / ,1]) und weiter der Achse des Deilbachs in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt P [ ,5 / ,6] mit der Achse der Bahnstrecke Essen- Wuppertal. Sie folgt der Achse dieser Bahnstrecke nach Nordwesten bis zum Punkt Q [ ,6 / ,2] und verläuft weiter in gerader Luftlinie zum Schnittpunkt R [ ,1 / ,6] der Essener Stadtgrenze mit der Achse des Deilbachs. Vom Punkt R ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Achse des Deilbachs in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt S [ ,4 / ,8] mit der Achse des Eisenhammerwegs. Weiterhin folgt die Grenze zunächst dem Eisenhammerweg unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Norden und weiter der Nierenhofer Straße nach Osten unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt T [ ,3/ ,3]. Ab hier folgt die Pfarrgrenze der Straße "Deile" unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Punkt U [ ,7 / ,0] und weiter auf der Achse der Straße "Deile" nach Norden bis zum Schnittpunkt V [ ,9/ ,4] mit der Südseite der Niederweniger Straße. In gerader Luftlinie durchläuft die Grenze die Punkte [ ,5 / ,5], [ ,1 / ,1], [ ,0 / ,8], [ ,1 / ,7], [ ,5 / ,2], [ ,0 / ,5], [ ,7 / ,8], sowie Punkt W [ ,5 / ,8], folgt anschließend der Straße "Düschenhofer Wald" unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zum Schnittpunkt X [ ,6/ ,4] mit der Achse der Byfanger Straße, und weiter entlang der Achse der Byfanger Straße in östlicher Richtung bis zum Punkt Y [ ,3 / ,7]. In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze die Punkte [ ,8 / ,8], [ ,2 / ,8], [ ,4 / ,6], [ ,3 / ,4] und Punkt Z [ ,5 / ,4], in dem die Essen Hattinger Stadtgrenze erreicht wird. Dieser Stadtgrenze nach Norden und Osten folgend, erreicht die Pfarrgrenze im Punkt ZZ [ ,0 / ,9] den Schnittpunkt der Stadtgrenzen von Essen, Bochum und Hattingen und kehrt abschließend entlang der Bochum-Hattinger Stadtgrenze wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr.98 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Witten-Herbede Beschreibung der Pfarrgrenze

45 137 Vom Punkt A [ ,2 / JL dem Schnittpunkt der Bochum-Hattinger Stadtgrenze mit der Achse der Kemnader Brücke, ausgehend, verläuft die Pfarrgrenze von St. Peter und Paul in gerader Luftlinie zum Punkt B [ ,3 / ,2] und weiter durch die Punkte [ ,1 / AL [ ,0 / ,7L [ ,0 / AL [ ,6 / AL [ ,5 / ,6L [ ,9 / ,3], [ ,9 / ,3], [ ,3 / ,4], [ ,2 / ,2L [ ,0 / ,0], [ ,0 / ,5], [ ,7 / ,8], [ ,6 / ,9], [ ,9 / ,2], [ ,1 / ,2L [ ,2 / ,8], [ ,8 / ,4], [ J / ,2L [ ,2 / ,7], [ ,5 / ,8], [ ,7 / ,9], C [ ,0 / ,1], [ A / ,5], [ ,1 / ,9L [ ,5 / ,7], [ ,2 / ,7], [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,2], [ ,0 / ,0], [ ,6 / ,5], sowie Punkt D [ A / ,OL in dem die Achse des Sprockhöveler Bachs erreicht wird. Sie folgt der Achse dieses Bachs nach Süden und Osten bis zum Punkt E [ ,3 / ,1] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,0], [ ,1 / ,1], [ ,8 / ,5L [ ,8 / ,2], [ ,6 / ,5L [ ,5 / ,8], [ ,4 / AL [ ,2 / ,3], [ ,7 / ,7], [ ,9 / ,2], [ ,7 / ,9], [ ,1 / ,3], [ ,6 / ,5], [ ,7 / ,8], [ ,5 / J], [ ,9 / ,1], [ ,3 / ,5], [ ,0 / ,3], [ ,6 / ,3], [ ,8 / ,4], [ ,6 / ,9], [ ,3 / ,0], [ ,8 / ,lL sowie Punkt F [ ,5 / ,3], in dem die Achse des östliches Zweigs der Straße Hölteregge erreicht wird. Die Pfarrgrenze verläuft jeweils in südlicher Richtung auf dieser Straßenachse und weiter auf der Achse der vereinigten Straße Hölteregge bis zum Schnittpunkt G [ ,1/ ,3] mit den Achsen von Brinkerstraße und "Am Holte". In gerader Luftlinie durchläuft die Pfarrgrenze nun die Punkte [ ,2/ ,3L [ A / J], [ ,2 / ,7L [ ,7 / ,1], [ ,7 / ,7], [ ,3 / r 5L [ J / ,6], [ ,3 / ,0], [ ,5 / ,6L [ ,3 / AJ, [ ,5 / ,6], [ ,2 / ,6], [ ,4 / ,5], [ ,8 / ,0], [ ,0 / ,3], [ ,1 / ,7], [ ,5 / ,5], [ ,3 / ,3], [ A / ,8L [ ,2 / ,2], [ ,9 / ,9], [ ,1 / ,8], [ ,8 / ,8], [ ,4 / ,2], [ ,7 / ,8], [ ,7 / ,OL [ A / ,5], [ ,0 / ,6], [ ,3 / ,lL [ ,1 / ,3], [ ,6 / A], [ ,3 / ,8], [ ,7 / ,2], [ ,1 / ,1], [ ,6 / ,6], [ ,0 / A], sowie Punkt H [ ,8 / ,1], in dem die Hattingen-Sprockhöveler Statgrenze erreicht wird. Sie folgt dieser Stadtgrenze in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt I [ ,1 / ,5] mit der Wuppertal-Sprockhöveler Stadtgrenze. Ab hier folgt die Pfarrgrenze dieser Stadtgrenze nach Süden und Osten bis zum Punkt J [ ,7 / ,3]. Von Punkt J ausgehend durchläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie die Punkte [ ,5 / ,5], [ ,3 / ,1], [ ,2 / ,6], [ ,2 / ,1], [ ,3 / ,9], [ ,9 / A], [ ,5 / ,9], [ ,2 / ,2], [ ,3 / ,0], [ ,1 / ,9], [ ,9 / ,1], [ ,3 / ,2L [ ,8 / ,5], [ ,9 / ,5], [ ,4 / ,6], [ ,6 / ,5], [ ,3 / ,5], [ ,9 / ,8], [ A / ,5], [ ,1 / ,3], [ ,3 / ,3], [ ,4 / ,1], [ ,8 / ,4], [ ,1 / ,0], [ ,1 / ,8], [ ,8 / ,0], [ ,0 / ,9], [ ,2 / ,8], [ ,8 / ,3], [ A / ,7], [ ,6 / ,3], [ ,9 / ,8], [ ,6 / ,0], [ ,2 / ,8), [ ,3 / ,6], [ ,5 / ,2], [ J / J], [ ;7 / ,8], [ ,2 / ,1], [ ,3 / ,8], [ A / ], [ ,0 / ,9L [ ,9 / ,2], [ ,4 / ,1], [ ,7 / ,0], [ ,7 / ,6], [ ,8 / ,2], [ A / ,4], [ ,9 / ,3], K [ A / ,7] (auf der Wuppertaler Stadtgrenze), [ ,5 / ,8], [ ,3 / ,5], [ ,6 / ,5], [ ,3 / ,1], [ ,0 / ,1], [ ,5 / A], [ ,1 / ,3], [ ,1 / ,3L [ ,2 / ,8], [ ,9 / ,7], [ ,2 / ,9], [ ,6 / ,4], [ ,1 / ,9], [ J / ,7], [ ,3 / ,1], [ ,5 / ,9], [ ,6 / ,1], [ ,2 /

46 ,9], sowie Punkt L [ ,6 / ,6], der sich auf der Nordwestspitze des westlichsten Grundstücks der Ernst-Adolf-Straße befindet. Die Pfarrgrenze folgt der Ernst-Adolf Straße unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Nordosten bis zum Punkt M [ ,4 / ,3] und weiter dem Höhenweg unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt N [ ,8/ ,4] mit den Achsen von Kastanienstraße und Haßlinghauser Straße. Sie folgt nun der Scharlicker Straße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Punkt 0 [ ,1 / ,4] und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,5 / ,3], [ ,9 / ,0], [ ,8 / ,5], [ ,4 / ,6], [ ,3 / ,2], [ ,6 / ,9], [ ,3 / ,6], [ ,7 / ,6], [ ,0 / ,8], [ ,1 / ,8], [ ,7 / ,6], [ ,1 / ,7], [ ,2 / ,7], [ ,9 / ,1], [ ,4 / ,8], [ ,1 / ,9J, [ ,9 / ,4], [ ,9 / ,5], [ ,0 / ,8], [ ,8 / ,1], [ ,5 / ,9J, [ ,0 / ,8], [ ,5 / ,7], [ ,8 / ,2], [ ,7 / ,8], [ ,0 / ,6] sowie Punkt P [ ,3 / ,2], in dem die Schwelmer Stadtgrenze erreicht wird. Die Pfarrgrenze folgt dieser Stadtgrenze nach Westen bis zum Punkt Q [ ,6 / ,9] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,4], [ ,4 / ,9], [ ,6 / ,1], [ ,6 / ,6], [ ,4 / ,6], [ ,1 / ,8], [ ,8 / ,8], [ ,5 / ,3], [ ,2 / ,8], [ ,6 / ,8], [ ,5 / ,6], [ ,9 / ,4], [ ,2 / ,5], [ ,0 / ,1], [ ,0 / ,2], [ ,7 / ,2], [ ,8 / ,6], [ ,5 / ,0], [ ,5 / ,8], [ ,2 / ,3], [ ,3 / ,4], [ ,3 / ,2], [ ,6 / ,4], [ ,8 / ,7], [ ,2 / ,9], [ ,7 / ,5], [ ,8 / ,0], [ ,0 / ,0], [ ,3 / ,8], [ ,4 / ,1], [ ,4 / ,1], [ ,5 / ,1], [ ,3 / ,8], [ ,7 / ,2], [ ,2 / ,0], [ ,5 / ,2], [ ,5 / ,7], [ ,3 / ,3], [ ,4 / ,1], [ ,2 / ,5], [ ,9 / ], [ ,0 / ,1], [ ,2 / ,2], R [ ,9 / ,4], [ ,8 / ,9], [ ,7 / ,4], [ ,7 / ,1], [ ,4 / ,4], [ ,6 / ,5], [ ,6 / ,0], [ ,7 / ,8], [ ,7 / ,8], S [ ,2 / ,5], [ ,5 / ,8], [ ,5 / ,7], [ ,0 / ,1], [ ,3 / ,8], [ ,5 / ,0], [ ,7 / ,1], [ ,1 / ,3], [ ,5 / ,1], [ ,9 / ,3], [ ,6 / ,8], [ ,2 / ,0], [ ,5 / ,0], [ ,5 / ,6], [ ,2 / ,3], [ ,3 / ,7], [ ,3 / ,1], [ ,1 / ,3], [ ,0 / ,9], [ ,4 / ,6], [ ,5 / ,0], [ ,2 / ,5], [ ,1 / ,7], [ ,9 / ,9], [ ,5 / ,5], [ ,4 / ,9], [ ,9 / ,0], [ ,5 / ,1], [ ,1 / ,0], [ ,1 / ,7], [ ,1 / ,8], [ ,8 / ,3], [ ,2 / ,7], [ ,8 / ,2), T [ ,8 / ,2], [ ,5 / ,1], [ ,4 / ,4], [ ,1 / ,2], [ ,9 / ,5], [ ,4 / ,8], [ ,8 / ,1], [ ,0 / ,7J, [ ,9 / ,4], [ ,5 / ,1], [ ,2 / ,9], [ ,2 / ,7], [ ,6 / ,6], [ ,8 / ,0], [ ,3 / ,8], [ ,7 / ,2], [ ,0 / ,4], [ ,0 / ,1], [ ,3 / ,9], [ ,0 / ,6], [ ,6 / ,0], [ ,9 / ,1], [ ,6 / ,3], [ ,2 / ,4], [ ,1 / ,3], [ ,1 / ,4], U [ ,0 / ,0], [ ,5 / ,0], [ ,0 / ,0], [ ,2 / ,0], [ ,6 / ,9], V [ ,5 / ,1], [ ,5 / ,3], W [ ,9 / ,1], [ ,6 / ,5], [ ,5 / ,1], X [259188,7 / ,3], [ ,9 / ,5], [ ,3 / ,4], [ ,4 / ,2], [ ,7 / ,6], [ ,7 / ,3], [ ,5 / ,4], [ ,4 / ,7], [ ,4 / ,3], [ ,5 / ,0], [ ,6 / ,3], [ ,7 / ,2], [ ,3 / ,8], [ ,4 / ,5], [ ,9 / ,4J, [ ,8 / ,3], [ ,8 / ,4], [ ,3 / ,3], [ ,2 / ,9], [ ,7 / ,9], [ ,3 / ,1], [ ,9 / ,4], [ ,7 / ,3], [ ,5 / ,3], [ ,4 /

47 ,2], [ ,0 / ,8], [ ,5 / ,4], [ ,0 / ,1], [ ,2 / ,1], [ ,7 / ,2], [ ,5 / ,9], Y [ ,3 / ,3], [ ,6 / ,1], [ ,3 / ,0], [ ,3 / ,1], [ ,4 / ,2], [ ,2 / ,5], [ ,3 / ,4], [ ,0 / ,6], [ ,4 / ,9], [ ,4 / ,2], [593881,2 / ,7], [ ,6 / ,9], [ ,7 / ,2], [ ,5 / ,2], [ ,9 / ,8], [ ,2 / ,5], [ ,3 / ,2], [ ,3 / ,8], [ ,0 / ,4], [ ,0 / ,6], [ ,5 / ,3], [ ,6 / ,5], [ ,7 / ,9], [ ,7 / ,7], [ ,7 / ,8], [ ,0 / ,5], Z [ ,2 / ,9], [ ,0 / ,8], [ ,9 / ,9], [ ,6 / ,4], [ ,3 / ,5], [ ,9 / ,9], [ ,8 / ,9], [ ,1 / ,0], AA [ ,5 / ,3], [ ,4 / ,7], [ ,2 / ,6], [ ,5 / ,9], [ ,9 / ,1], [ ,3 / ,0], [ ,4 / ,4], [ ,9 / ,8], [ ,3 / ,6], [ ,1 / ,1], [ ,8 / ,4], [ ,9 / ,7], [ ,9 / ,5], [ ,6 / ,7], [ ,4 / ,7], [ ,1 / ,4], [ ,5 / ,7], [ ,3 / ,6], [ ,1 / ,1], [ ,9 / ,0], [ ,2 / ,6], AB [ ,6 / ,4], [ ,7 / ,0], [ ,1 / ,6], [ ,7 / ,2], [ ,5 / ,2], [ ,2 / ,2], AC [ ,7 / ,6], [ ,3 / ,0], [ ,4 / ,7], [ ,7 / ,4], [ ,8 / ,7], [ ,5 / ,8], [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,5], [ ,6 / ,2], [ ,0 / ,2], [ ,2 / ,9], [ ,9 / ,3], [ ,0 / ,0], [ ,5 / ,4], [ ,2 / ,7], [ ,9 / ,8], [ ,4 / ,8], [ ,5 / ,9], [ ,9 / ,9], AD [ ,2 / ,9], [ ,5 / ,5], [ ,6 / ,5], [ ,6 / ,4], [ ,9 / ,1], [ ,0 / ,0], [ ,7 / ,0], [ ,4 / ,9], [ ,7 / ,6], [ ,8 / ,0], [ ,8 / ,7], [ ,4 / ,2], [ ,4 / ,6], [ ,5 / ,0], sowie Punkt AE [ ,6 / ,3], in dem die Stadtgrenze von Wetter erreicht wird. Dieser Stadtgrenze folgt die Pfarrgrenze vonst. Peter und Paul nach Nordosten bis zum Punkt AF [ ,5 / ,6] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,7 / ,4], [ ,4 / ,9], [ ,3 / ,2], [ ,9 / ,8], [ ,2 / ,1], [ ,1 / ,1], [ ,6 / ,3], um im Punkt AG [ ,5 / ,1] die Achse der Ruhr zu erreichen. Sie folgt der Achse der Ruhr nach Nordwesten bis zum Punkt AH [ ,4 / ,4] und weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,2 / ,0], [ ,0 / ,3], [ ,8 / ,3], [ ,9 / ,6], [ ,0 / ,2], [ ,5 / ,7], [ ,7 / ,5], [ ,0 / ,8], [ ,7 / ,9], [ ,5 / ,1], [ ,9 / ,7], [ ,2 / ,5], [ ,9 / ,0], [ ,4 / ,7], [ ,8 / ,3], [ ,2 / ,5], [ ,9 / ,6], sowie Punkt AI [ ,2 / ,5], in dem die Wittener Stadtgrenze erreicht wird. Die Pfarrgrenze folgt dieser Stadtgrenze nach Westen bis zum Punkt AJ [ ,6 / ,2] und verläuft anschließend in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,8 / ,3], [ ,2 / ,5], [ ,6 / ,0], [ ,4 / ,9], [ ,3 / ,1], [ ,2 / ,7], [ ,5 / ,9], [ ,4 / ,2], [ ,6 / ,5], [ ,8 / ,1], [ ,7 / ,6], [ ,3 / ,6], [ ,9 / ,5], [ ,6 / ,2], [ ,1 / ,0], [ ,0 / ,5], [ ,9 / ,1], [ ,1 / ,9], [ ,5 / ,7], [ ,7 / ,0], [ ,5 / ,1], [ ,2 / ,8], { ,6 / ,7], [ ,7 / ,5], [ ,6 / ,0], [ ,4 / ,3], [ ,7 / ,0], [ ,7 / ,7], [ ,7 / ,4], [ ,7 / ,7], [ ,4 / ,3], [ ,7 / ,0], [ ,7 / ,8], [ ,9 / ,1], [ ,5 / ,4], [ ,0 / ,6], [ ,1 / ,6], sowie Punkt AK [ ,7 / ,1], der sich auf der Achse des Muttenbachs befindet. Ab hier folgt die Pfarrgrenze der Achse des Muttenbachs nach Norden und Westen bis zum Punkt AL [ ,1 / ,2] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,4 / ,4] und AM [ ,2 / ,6], in dem die Achse der Ruhr erreicht wird. Sie folgt der Achse der Ruhr nach Süden, Westen und Norden bis zum Schnittpunkt AN [ ,4 / ,4] mit der

48 140 Bochumer Stadtgrenze und kehrt, dieser Stadtgrenze nach Süden folgend, wieder zu ihrem Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 99 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Barbara in Mülheim Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,1 / ,9], dem Schnittpunkt der Achse der Bahnstrecke Essen Hbf - Mülheim Hbf mit der Achse des Rosendeller Bachs, der zugleich die Essen-Mülheimer Stadtgrenze bildet, folgt die Pfarrgrenze von St. Barbara der Achse der genannten Bahnstrecke in südwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt B [ ,4 / ,6] mit der verlängerten Achse der Bruchstraße und verläuft anschließend auf dieser Straßenachse nach Westen bis zum Schnittpunkt C [ ,7 / ,8] mit der Achse der Lessingstraße. Sie folgt der Achse der Lessingstraße nach Südwesten und weiter in gerader Verlängerung dieser Straßenachse bis zum Schnittpunkt D [ ,7/ ,5] mit der Achse der Schillerstraße. Ab hier folgt die Pfarrgrenze der Achse der Schillerstraße in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt E [ ,2 / ,6] mit der Achse der Heißener Straße und verläuft weiter in gerader Luftlinie zum Punkt F [ ,8 / ,1], der sich auf der Achse der Bahnstrecke Essen Hbf - Mülheim Hbf befindet. Sie folgt zunächst der Achse dieser Bahnstrecke nach Westen bis zum Schnittpu,nkt G [ ,5 / ,2] mit der Achse der Aktienstraße und weiter der Achse der Aktienstraße nach Südwesten bis zum Schnittpunkt H [ ,7 / ,1] mit der Achse der Friedrich-Ebert-Straße. Ab hier verläuft die Pfarrgrenze auf der Achse der Friedrich-Ebert-Straße nach Süden bis zum Schnittpunkt I [ ,2 / J] mit der Achse der Konrad-Adenauer Brücke und folgt dieser in westlicher Richtung, um im Punkt J [ ,6 / ,8] die Achse der Ruhr zu erreichen. Sie verläuft in westlicher und nördlicher Richtung auf der Achse der Ruhr bis zum Schnittpunkt K [ ,0/ ,0] mit der Oberhausener Stadtgrenze und folgt dieser in östlicher Richtung bis zum Punkt L [ ,2 / ,3], an dem die Stadtgrenze von Oberhausen und Mülhei~ di,~ B,ahnstrecke Essen Hbf - Duisburg Hbf In nordllcher Richtung verlässt. Vom Punkt L ausgehend verläuft die Pfarrgrenze auf der Achse der genannten Bahnstrecke nach Osten bis zum Schnittpunkt M [ ,3 / J] mit der Achse der Steinkampstraße. Sie folgt nun der Achse der Steinkampstraße und weiter der Achse der Kaiser-Wilhelm-Straße nach Norden und Osten, um im Punkt N [ ,4 / ,7] die Ostseite der Straße Rosenkamp zu erreichen. Die Grenze folgt ab hier der Straße Rosenkamp unter Einschluss beider Häuserzeilen nach Norden bis zur Südwestspitze des Grundstücks Augustastraße 54 und verläuft auf der Westseite dieses Grundstücks zur Achse der Augustastraße. Anschließend verläuft die Pfarrgrenze auf der Westseite des Grundstücks Augustastraße 53 bis zu dessen Nordwestspitze und weiter in genau nördlicher Richtung zum Punkt 0 [ ,7 / ,2], der sich auf der Mittelachse der Autobahn A40 befindet. In der Augustastraße gehören alle Gebäude ab Nr. 53 zum Pfarrgebiet von St. Barbara, während die Gebäude bis zur Nr. 52 außerhalb des Pfarrgebiets liegen. Keines der Gebäude dr Schwerinstraße fällt dem Pfarrgebiet von St. Barbara zu. Vom Punkt 0 ausgehend verläuft die Pfarrgrenze auf der Achse der Autobahn A40 nach Osten bis zum Schnittpunkt P [ ,0 / ,0] mit der Ostseite der Oberhausener Straße und folgt dieser unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Norden, um im Punkt Q [ ,4 / ,7] erneut die Oberhausen-Mülheimer Stadtgrenze zu erreichen. Sie folgt der genannten Stadtgrenze nach Osten bis zum Schnittpunkt R [ ,5/ ,7] mit der Achse des Harpener Wegs und verläuft weiter entlang der Achse des Harpener Wegs nach Norden bis zum Schnittpunkt S [ ,5 / ,7] mit der Nordseite der Dieckerhoffstraße. Die Grenze verläuft vom Punkt S ausgehend in östlicher Richtung entlang der Dieckerhoffstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt T [ ,6 / ,8] mit der Achse der Straße Dümpterkamp und folgt der Achse dieser Straße nach Nordwesten, um im Punkt U [ ,0 / ,2] die Achse der Wehrstraße zu erreichen. Sie verläuft weiter in nordöstlicher Richtung entlang der Achse der Wehrstraße bis zum Schnittpunkt V [ ,0 / ,2] mit der Achse der Mellinghofer Straße und folgt anschließend der Achse der Mellinghofer Straße nach Norden bis zum Schnittpunkt der zu den Straßen Katzenbruch und Frintroper Straße gehörenden Grundstücke (Punkt W [ ,3 / ,8]). Vom Punkt Wausgehend folgt die Pfarrgrenze den Südgrenzen der Grundstücke der Straße Katzenbruch nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Stockstraße und verläuft in einer geradlinigen Verlängerung weiter bis zur Achse der Werdener Straße (Punkt X [ ,3 / ,2]). Sie folgt der Achse der Werdener Straße 20 Meter nach Süden und verläuft anschließend entlang der Südgrenzen der südlichen Gründstücke von Kettwiger Straße und Nthlandstraße nach Osten, um im Punkt Y [ ,3 / ,3] die Essen-Mülheimer Stadtgrenze zu erreichen. Der Stadtgrenze nach Süden und Osten folgend, kehrt die Pfarrgrenze abschließend wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen,

49 141 Nr. 100 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Mariä Geburt in Mülheim Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,1 / ,9], dem Schnittpunkt der Achse der Bahnstrecke Essen Hbf - Mülheim Hbf mit der Achse des Rosendeller Bachs, der zugleich die Essen-Mülheimer Stadtgrenze bildet, folgt die Pfarrgrenze von St. Barbara der Achse der genannten Bahnstrecke in südwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt B [ ,4 / ,6] mit der verlängerten Achse der Bruchstraße und verläuft anschließend auf dieser Straßenachse nach Westen bis zum Schnittpunkt C [ ,7 / ,8] mit der Achse der Lessingstraße. Sie folgt der Achse der Lessingstraße nach Südwesten und weiter in gerader Verlängerung dieser Straßenachse bis zum Schnittpunkt D [ ,7/ ,5] mit der Achse der Schillerstraße. Ab hier folgt die Pfarrgrenze der Achse der Schillerstraße in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt E [ ,2 / ,6] mit der Achse der Heißener Straße und verläuft weiter in gerader Luftlinie zum Punkt F [ ,8 / ,1], der sich auf der Achse der Bahnstrecke Essen Hbf - Mülheim Hbf befindet. Sie folgt zunächst der Achse dieser Bahnstrecke nach Westen bis zum Schnittpunkt G [ ,5 / ,2] mit der Achse der Aktienstraße und weiter der Achse der Aktienstraße nach Südwesten bis zum Schnittpunkt H [ ,7 / ,1] mit der Achse der Friedrich-Ebert-Straße. Ab hier verläuft die Pfarrgrenze auf der Achse der Friedrich-Ebert-Straße nach Süden bis zum Schnittpunkt I [ ,2 / ,7] mit der Achse der Konrad-Adenauer Brücke und folgt dieser in westlicher Richtung, um im Punkt J [ ,6 / ,8] die Achse der Ruhr zu erreichen. Sie verläuft in südlicher Richtung auf der Achse der Ruhr bis zum Schnittpunkt K [ ,8/ ,4] mit der Mülheimer Stadtgrenze und kehrt auf dieser in östlicher, nördlicher und zuletzt westlicher Richtung wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 101 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt in Mülheim Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,7 / ,7], der sich auf der Mülheimer Stadtgrenze befindet, verläuft die Pfarrgrenze von St. Mariä Himmelfahrt in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,8 / ,5], [ ,5 / ,1], [ ,5 / ,8], [ ,7 / ,3], [ ,8 / ,8], [ ,5 / ,1], [ ,1 / ,7], [ ,0 / ,5], [ ,3 / ,8], [ ,8 / ,3], [ ,0 / ,3], [ ,6 / ,0], [ ,5 / ,4], [ ,4 / ,0], [ ,4 / ,1], [ ,3 / ,9], [ ,8 / ,8], [ ,5 / ,0], [ ,9 / ,7], [ ,4 / ,3], [ ,1 / ,5], [ ,6 / ,0], [ ,2 / ,7], [ ,1 / ,5], sowie Punkt B [ ,7 / ,0], der sich ebenfalls auf der Mülheimer Stadtgrenze befindet. Sie folgt der Mülheimer Stadtgrenze nach Osten bis zum Punkt C [ ,9/ ,0] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,7 / ,3], [ ,8 / ,7], [ ,3 / ,3], [ ,7 / ,2], [ ,5 / ,4], [ ,0 / ,0], [ ,9 / ,3], [ ,3 / ,0], [ ,3 / ,4], [ ,9 / ,1], [ ,9 / ,4], [ ,0 / ,5], [ ,2 / ,3], [ ,0 / ,3], [ ,3 / ,1], [ ,3 / ,1], [ ,9 / ,3], [ ,5 / ,0], [ ,2 / ,3], [ ,2 / ,0], [ ,8 / ,7], sowie Punkt D [ ,4 / ,5], in dem erneut die Mülheimer Stadtgrenze erreicht wird. Dieser Stadtgrenze in östlicher Richtung folgend, erreicht die Pfarrgrenze den Punkt E [ ,3 / ,1] und verläuft weiter in gerader Luftlinie durch die Punkte [ ,1 / ,1], [ ,5 / ,0], [ ,0 / ,9], [ ,3 / ,8], [ ,0 / ,9], [ ,4 / ,3], [ ,1 / ,8], [ ,0 / ,9], [ ,5 / ,8], [ ,7 / ,9], [ ,5 / ,9], [ ,8 / ,7], [ ,2 / ,3], [ ,4 / ,1], [ ,8 /

50 ,2], [ ,7 / ,9], [ ,4 / ,2], [ ,6 / ,3], [ ,5 / ,7], [ ,2 / ,1], [ ,2 / ,1], [ ,6 / ,6], [ ,8 / ,7], [ ,0 / ,6], [ ,3 / ,4], [ ,4 / ,0], [ ,8 / ,3], [ ,1 / ,4], [ ,4 / ,5], [ ,8 / ,3], [ ,1 / ,9], [ ,8 / ,4], [ ,1 / ,4], [ ,4 / ,5], [ ,1 / ,5], [ ,0 / ,3], [ ,2 / ,0], [ ,6 / ,9], [ ,3 / ,6], [ ,6 / ,6], [ ,4 / ,2], [ ,6 / ,9], [ ,9 / ,9], [ ,3 / ,6], [ ,4 / ,1], [ ,4 / ,6], [ ,7 / ,5], [ ,2 / ,8], [ ,6 / ,3], [ ,4 / ,7], [ ,2 / ,0], [ ,7 / ,1], [ ,6 / ,4], [ ,9 / ,2], [ ,4 / ,0], [ ,4 / ,7], [ ,6 / ,1], [ ,9 / ,1], [ ,4 / ,8], sowie Punkt F [ ,3 / ,7], der sich auf der Achse der Ruhr befindet. Sie verläuft nun in nördlicher und westlicher Richtung auf der Achse der Ruhr bis zum Punkt G [ ,9 / ,0], der sich zudem auf der Mülheim-Duisburger Stadtgrenze befindet. Dieser Stadtgrenze nach Süden folgend kehrt die Pfarrgrenze wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 102 Anlage zur Urkunde des Bischofs von Essen über die Aufhebung der Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinden Herz lesu, St. Bernardus, St.loseph-Buschhausen, St. loseph-schmachtendorf, Liebfrauen, St. Theresia vom Kinde lesu, St. Barbara und St. lohann Holten in Oberhausen-Sterkrade und die Zuweisung der Pfarrgebiete an die Katholische Propstei- und Kirchengemeinde St. Clemens in Oberhausen-Sterkrade Beschreibung der Pfarreigrenze Vom Punkt A [ ,6 / ,6], dem Schnittpunkt der Achse der Autobahn A3 mit der Stadtgrenze von Duisburg und Oberhausen nördlich der Thüringer Straße, verläuft die Pfarrgrenze nach Norden, Osten und Süden entlang der Stadtgrenze von Oberhausen bis zum Punkt B [ ,9/ ,2], in dem die Oberhausener Stadtgrenze mit den Achsen der Autobahn A2 und der Herzogstraße zusammentrifft. Von dort (Punkt B) verläuft sie in südwestlicher Richtung entlang der Achse der "Herzogstraße", bis zum Schnittpunktpunkt mit der Nordseite der Flöz Gretchen-Straße im Punkt C. Sie folgt den Grundstücksgrenzen der Flöz-Gretchen-Straße in der Weise, dass alle Häuser der Flöz-Gretchen-Straße außerhalb des Pfarrgebietes von St. Clemens liegen, bis im Punkt D wieder die Achse der Herzogstraße erreicht wird. Ab dem Punkt D folgt die Grenze erneut der Achse der Herzogstraße nach Südwesten bis sie am "Ginsterweg" auf die Ortsteilgrenze von Oberhausen-Sterkrade und Oberhausen-Osterfeld trifft (Punkt E [ ,4 / ,2]). Die Pfarrgrenze folgt dieser Ortsteilgrenze nach Süden bis zum Punkt F [ ,9 / ,0], wo sie auf die Kreuzung von "Teutoburger Straße" und "Dinnendahlstraße" trifft. Vom Punkt F folgt sie weiter der genannten Ortsteilgrenze nach Südwesten bis zum Punkt G [ ,9 / ,2], in dem die Achse der Autobahn A516 bzw. der "Konrad-Adenauer-Allee" (B 223) erreicht wird. Von dort erstreckt sie sich in südlicher Richtung entlang der Achse der Bundesstraße 223 bis zur Achse des Rhein-Herne-Kanals (Punkt H [ ,6 / ,3]). Auf dessen Achse verläuft sie in südwestlicher Richtung weiter, bis sie die Achse der Kanalbrücke an der "Westmarkstraße" im Punkt I [ ,1 / ,7] erreicht. Der Achse der Brücke in nördlicher Richtung folgend trifft sie im Punkt J [ ,9/ ,0] auf die Achse der Autobahn A 42. Dieser folgt sie in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt K [ ,9/ ,7] mit der Achse der Autobahn A 3. Entlang der Achse der A 3 kehrt die Pfarrgrenze in nördlicher Richtung zum Punkt A zurück. Essen, Nr. 103 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde Herz lesu in Oberhausen Beschreibung der Pfarrgrenze Die Pfarrgrenze der neu errichteten Pfarrei Herz Jesu in Oberhausen verläuft wie folgt:

51 143 Vom Punkt A [ ,2 / ,3], an dem die Stadtgrenze von Oberhausen und Mülheim auf die Bahnstrecke Essen Hbf - Duisburg Hbf trifft, verläuft die Pfarrgrenze zunächst in westlicher, dann in nördlicher Richtung entlang der Oberhausener Stadtgrenze bis zum Punkt B [ ,8 / ,3], wo die Stadtgrenzen von Duisburg und Oberhausen mit der Achse der Bahnstrecke, die unmittelbar nördlich der ehemaligen Zeche Concordia verläuft, zusammentreffen. Die Pfarrgrenze folgt vom Punkt B in nordöstlicher Richtung der Achse dieser Bahnlinie bis zum Punkt C [ ,5 / ,6], von wo aus die Pfarrgrenze über das Gelände der Deutschen Babcock AG in südöstlicher Richtung verläuft, bis sie im Punkt D [ ,6/ ,0] auf die Würpembergstraße trifft. Alle Grundstücke der Würpembergstraße ins Pfarrgebiet einbeziehend, verläuft sie bis zum Punkt E [ ,7 / ,8], dem Schnittpunkt der Achsen von Würpembergstraße und Rombacher Straße. Von dort folgt sie der Achse der "Rom bacher Straße" nach Osten, und weiter entlang der Achse der "Bebeistraße" bis zum Punkt F [ ,9 / ,7], dem Schnittpunkt der Südwestseite der Concordiastraße mit der Achse der Bebeistraße. Die Pfarrgrenze folgt der "Concordiastraße" unter Ausschluss beider Häuserzeilen, jedoch unter Einschluss des Bero Center-Geländes, bis sie im Punkt G [ ,7 / ,5] auf die Achse der Friedrich-Karl-Str. trifft. Von dort aus folgt sie der Achse der Friedrich-Karl-Straße nach Nordosten bis zum Schnittpunkt H [ ,5 / ,9] mit der Achse der Poststraße. Vom Punkt Hausgehend verläuft die Grenze entlang der Achse der Poststraße bis zum Schnittpunkt I [ ,4 / ,1] mit der Achse der Gerichtsstraße und folgt dieser in nordöstlicher Richtung bis zum Kreuzungspunkt J [ ,5 / ,9] der Achsen der Gerichtstraße, der Tannenbergstraße und der Schwartzstraße. Die Grenze folgt daraufhin der Achse der Schwartzstraße, bis sie im Punkt K [ ,9 / ,9] auf die Achse der Mülheimer Straße trifft. Die Pfarrgrenze verläuft dann in südlicher Richtung entlang der Achse der Mülheimer Straße, bis zum Schnittpunkt L [ ,9 / ,1] mit der Achse der Grenzstraße. Vom Punkt L aus folgt die Pfarrgrenze in westlicher Richtung der Achse der Grenzstraße bis zur Westseite des Grundstücks Grenzstraße 161 (Punkt M [ ,6 / ,9]). Vom Punkt M verläuft die Pfarrgrenze in südlicher Richtung zunächst entlang der Westseite des Grundstücks Grenzstraße 161 und weiter entlang der Lorenzstraße unter Einschluss beider Häuserzeilen bis im Punkt N [ ,9 / ,8] die Achse der Klörenstraße erreicht wird. Alle Häuser der Lorenzstraße, alle geraden Häuser der Grenzstraße, alle ungeraden Gebäude der Grenzstraße bis zur Nr. 159, sowie die geraden Gebäude der Klörenstraße bis zur Nr. 56 fallen der Pfarrei Herz Jesu zu. Die ungerade nummerierten Häuser der Grenzstraße ab Nr. 161, sowie die gerade nummerierten Gebäude der Klörenstraße ab Nr. 58 liegen dagegen außerhalb des Pfarrgebiets von Herz Jesu. Vom Punkt N ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Achse der Klörenstraße nach Osten zum Punkt 0 [ ,6/ ,8], der in Höhe der Grundstücksgrenzen der Gebäude Klörenstraße 69 und 73 gelegen ist. Ab hier verläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie zum Punkt P [ ,3 / ,5]. Die ungeraden Häuser der Klörenstraße bis zur Nr. 69, alle ungeraden Gebäude der Almastraße bis zur Nr. 39, sowie die geraden Gebäude der Almastraße bis zur Nr. 42 fallen in das Gebiet von Herz Jesu. Dagegen liegen alle ungeraden Häuser der Klörenstraße ab der Nr. 71, alle ungeraden Gebäude der Almastraße ab der Nr. 41 und alle geraden Gebäude der Almastraße ab der Nr. 44 außerhalb des Pfarrgebiets von Herz Jesu. Ab dem Punkt P folgt die Grenze der Achse der Almastraße nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Pompstraße, weiter entlang der Achse der Pompstraße in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt Q [ ,7 / ,2] mit der Achse der Josefstraße und schließlich entlang der Grundstücksgrenzen Josefstraße 77 und 79, sowie Wielandstraße 14 und 16 nach Süden bis zum Schnittpunkt R [ ,6 / ,8] mit der Achse der Wielandstraße. Die ungeraden Gebäude der Josefstraße fallen bis zur Nr. 77 der Pfarrei Herz Jesu zu, während alle ungeraden Gebäude dieser Straße ab der Nr. 79 außerhalb des Pfarrgebiets liegen. Vom Punkt R aus folgt die Pfarrgrenze der Achse der Wielandstraße bis zum Schnittpunkt der Grundstücksgrenzen Wielandstraße 11 und 13, folgt ab hier der genannten Grundstücksgrenze nach Süden und verläuft weiter entlang der Südgrenzen der südlichen Häuserzeile der Wielandstraße bis zum Schnittpunkt mit den Ostgrenzen der östlichen Häuserzeile der Reuterstraße im Punkt S. Alle geraden und ungeraden Gebäude der Wielandstraße ab Nr. 13 liegen außerhalb des Pfarrgebiets von Herz Jesu, während die Gebäude Wielandstraße 1-12 und 14 innerhalb des Pfarrgebiets liegen. Vom Punkt S folgt die Grenze den Ostseiten der östlichen Grundstücke der Reuterstraße nach Süden bis zum Schnittpunkt mit der Straße "Landwehr" und verläuft weiterhin entlang der Achse dieser Straße nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Mülheimer bzw. Oberhausener Straße und der Oberhausen Mülheimer Stadtgrenze im Punkt T [ ,4 / ,7]. Die Pfarrgrenze folgt nun der Oberhausener Straße unter Einschluss beider Häuserzeilen, bis sie im Punkt U [ ,0 / ,0] auf die Achse der Autobahn A 40 trifft. Sie folgt der Achse der A 40 nach Westen zum Punkt V [ ,7 / ,2], der sich auf der Achse der Autobahn genau nördlich der Nordwestspitze des Grundstücks Augustastraße 53 befindet. Vom Punkt V ausgehend verläuft die Grenze genau nach Süden zur Nordwestspitze des Grundstücks Augustastraße 53 und weiter entlang der Westgrenze dieses Grundstücks bis zur Westgrenze des Grundstücks Augustastraße 54 und folgt der Westseite dieses Grundstücks nach Süden bis zur Südwestspitze dieses Grundstücks. Weiterhin folgt die Grenze der Straße "Rosenkamp" unter Ausschluss beider Häuserzeilen nach Süden, um im Punkt W [ ,4 /

52 ,7] die Achse der Kaiser-Wilhelm-Straße zu erreichen. In der Augustastraße gehören alle Gebäude bis zur Nr. 52 zum Pfarrgebiet von Herz Jesu, während die Gebäude ab Nr. 53 außerhalb des Pfarrgebiets liegen. Alle Gebäude der Schwerinstraße fallen dem Pfarrgebiet von Herz Jesu zu. Vom Punkt W verläuft die Pfarrgrenze in westlicher Richtung entlang der Achse der Kaiser Wilhelm-Straße und weiter entlang der Achse der Steinkampstraße bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Bahnstrecke Essen Hbf - Duisburg Hbf im Punkt X [ ,3/ ,7]. Der Achse dieser Bahnstrecke nach Westen folgend kehrt die Grenze wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 104 Anlage zur Urkunde des Bischofs Katholischen Pfarr- und Kirchengemeinde St. Marien in Oberhausen Beschreibung der Pfarrgrenze Vom Punkt A [ ,2 / ,8], dem Schnittpunkt der Achse der Autobahn A42 mit der Oberhausen-Duisburger Stadtgrenze folgt die Pfarrgrenze von St. Marien der genannten Stadtgrenze in südlicher Richtung bis zum Punkt B [ ,8 / ,3], wo die Stadtgrenzen von Duisburg und Oberhausen mit der Achse der Bahnstrecke, die unmittelbar nördlich der ehemaligen Zeche Concordia verläuft, zusammentreffen. Die Pfarrgrenze folgt vom Punkt B in nordöstlicher Richtung der Achse dieser Bahnlinie bis zum Punkt C [ ,5 / ,6], von wo aus die Pfarrgrenze über das Gelände der Deutschen Babcock AG in südöstlicher Richtung verläuft, bis sie im Punkt D [ ,6/ ,0] auf die Würpembergstraße trifft. Alle Grundstücke der Würpembergstraße aus dem Pfarrgebiet ausschließend, verläuft sie bis zum Punkt E [ ,7 / ,8], dem Schnittpunkt der Achsen von Würpembergstraße und Rombacher Straße. Von dort folgt sie der Achse der "Rom bacher Straße" nach Osten, und weiter entlang der Achse der "Bebeistraße" bis zum Punkt F [ ,9 / ,7], dem Schnittpunkt der Südwestseite der Concordiastraße mit der Achse der Bebelstraße. Die Pfarrgrenze folgt der Concordiastraße unter Einschluss beider Häuserzeilen, jedoch unter Ausschluss des Bero-Center Geländes, bis sie im Punkt G [ ,7 / ,5] auf die Achse der Friedrich-Karl-Str. trifft. Von dort aus folgt sie der Achse der Friedrich-Karl-Straße nach Nordosten bis zum Schnittpunkt H [ ,5 / ,9] mit der Achse der Poststraße. Vom Punkt Hausgehend verläuft die Grenze entlang der Achse der Poststraße bis zum Schnittpunkt I [ ,4 / ,1] mit der Achse der Gerichtsstraße und folgt dieser in nordöstlicher Richtung bis zum Kreuzungspunkt J [ ,5 / ,9] der Achsen der Gerichtstraße, der Tannenbergstraße und der Schwartzstraße. Die Grenze folgt daraufhin der Achse der Schwartzstraße, bis sie im Punkt K [ ,9 / ,9] auf die Achse der Mülheimer Straße trifft. Die Pfarrgrenze verläuft dann in südlicher Richtung entlang der Achse der Mülheimer Straße, bis zum Schnittpunkt L [ ,9 / ,1] mit der Achse der Grenzstraße. Vom Punkt L aus folgt die Pfarrgrenze in westlicher Richtung der Achse der Grenzstraße bis zur Westseite des Grundstücks Grenzstraße 161 (Punkt M [ ,6 / ,9]). Vom Punkt M verläuft die Pfarrgrenze in südlicher Richtung zunächst entlang der Westseite des Grundstücks Grenzstraße 161 und weiter entlang der Lorenzstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis im Punkt N [ ,9 / ,8] die Achse der Klörenstraße erreicht wird. Alle Häuser der Lorenzstraße, alle geraden Häuser der Grenzstraße, alle ungeraden Gebäude der Grenzstraße bis zur Nr. 159, sowie die geraden Gebäude der Klörenstraße bis zur Nr. 56 liegen außerhalb des Pfarrgebiets von St. Marien. Die ungerade nummerierten Häuser der Grenzstraße ab Nr. 161, sowie die gerade nummerierten Gebäude der Klörenstraße ab Nr. 58 fallen dagegen der Pfarrei St. Marien zu. Vom Punkt N ausgehend folgt die Pfarrgrenze der Achse der Klörenstraße nach Osten zum Punkt 0 [ ,6/ ,8], der in Höhe der Grundstücksgrenzen der Gebäude Klörenstraße 69 und 73 gelegen ist. Ab hier verläuft die Pfarrgrenze in gerader Luftlinie zum Punkt P [ ,3 / ,5]. Die ungeraden Häuser der Klörenstraße bis zur Nr. 69, alle ungeraden Gebäude der Almastraße bis zur Nr. 39, sowie die geraden Gebäude der Almastraße bis zur Nr. 42 fallen nicht in das Gebiet von St. Marien. Dagegen liegen alle ungeraden Häuser der Klörenstraße ab der Nr. 71, alle ungeraden Gebäude der AImastraße ab der Nr. 41 und alle geraden Gebäude der Almastraße ab der Nr. 44 innerhalb des Pfarrgebiets von St. Marien. Ab dem Punkt P folgt die Grenze der Achse der Almastraße nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Pompstraße, weiter entlang der Achse der Pompstraße in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt Q [ ,7 / ,2] mit der Achse der Josefstraße und schließlich entlang der Grundstücksgrenzen Josefstraße 77 und 79, sowie Wielandstraße 14 und 16 nach Süden bis zum Schnittpunkt R [ ,6 / ,8] mit der Achse der Wielandstraße. Die ungeraden Gebäude der Josefstraße liegen bis zur Nr. 77 außerhalb der Pfarrei St. Marien, während alle ungeraden Gebäude dieser Straße ab der Nr. 79 der Pfarrei St. Marien zugeordnet sind. Vom Punkt Raus folgt die Pfarrgrenze der Achse der Wielandstraße bis zum Schnittpunkt der Grundstücksgrenzen Wielandstraße 11 und 13, folgt ab hier der genannten Grundstücksgrenze nach Süden und verläuft weiter entlang der Südgrenzen der südlichen Häuserzeile der Wielandstraße bis zum Schnitt-

53 145 punkt mit den Ostgrenzen der östlichen Häuserzeile der Reuterstraße im Punkt S. Alle geraden und ungeraden Gebäude der Wielandstraße ab Nr. 13 liegen innerhalb des Pfarrgebiets von St. Marien, während die Gebäude Wielandstraße 1-12 und 14 außerhalb des Pfarrgebiets liegen. Vom Punkt S folgt die Grenze den Ostseiten der östlichen Grundstücke der Reuterstraße nach Süden bis zum Schnittpunkt mit der Straße "Landwehr" und verläuft weiterhin entlang der Achse dieser Straße nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Mülheimer bzw. Oberhausener Straße und der Oberhausen-Mülheimer Stadtgrenze im Punkt T [ ,4 / ,7]. Sie folgt der genannten Stadtgrenze nach Osten bis zum Schnittpunkt U [ ,5/ ,7] mit der Achse des Harpener Wegs und verläuft weiter entlang der Achse des Harpener Wegs nach Norden bis zum Schnittpunkt V [ ,5 / ,7] mit der Nordseite der Dieckerhoffstraße. Die Grenze verläuft vom Punkt V ausgehend in östlicher Richtung entlang der Dieckerhoffstraße unter Ausschluss beider Häuserzeilen bis zum Schnittpunkt W [ ,6/ ,8] mit der Achse der Straße Dümpterkamp und folgt der Achse dieser Straße nach Nordwesten, um im Punkt X [ ,0 / ,2] die Achse der Wehrstraße zu erreichen. Sie verläuft weiter in nordöstlicher Richtung entlang der Achse der Wehrstraße bis zum Schnittpunkt Y [ ,0/ ,2] mit der Achse der Mellinghofer Straße und folgt anschließend der Achse der Mellinghofer Straße nach Norden bis zum Schnittpunkt der zu den Straßen Katzenbruch und Frintroper Straße gehörenden Grundstücke (Punkt Z [ ,3 / /8]). Vom Punkt Z ausgehend folgt die Pfarrgrenze den Südgrenzen der Grundstücke der Straße Katzenbruch nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Stockstraße und in einer geradlinigen Verlängerung weiter bis zur Achse der Werdener Straße (Punkt AA [ ,3 / ,2]). Sie folgt der Achse der Werdener Straße 20 Meter nach Süden und verläuft anschließend entlang der Südgrenzen der südlichen Gründstücke von Kettwiger Straße und Nathlandstraße nach Osten, um im Punkt AB [ ,3/ ,3] die Essen-ObeFhausener Stadtgrenze zu erreichen. Sie folgt der genannten Stadtgrenze nach Norden bis zum Punkt AC [ ,5 / /3], dann in westlicher Richtung der Südseite der Bahnstrecke und weiter entlang der Stadtteilgrenze zwischen Oberhausen-Borbeck und -Neue Mitte nach Westen und Norden bis zum Schnittpunkt dieser Stadtteilgrenze mit der Achse des Rhein-Herne-Kanals im Punkt AD [ ,7 / ,7]. Auf der Achse des Kanals verläuft die Pfarrgrenze in südwestlicher Richtung weiter, bis sie die Achse der Kanalbrücke an der "Westmarkstraße" im Punkt AE [ ,1/ ,7] erreicht. Der Achse der Brücke in nördlicher Richtung folgend trifft sie im Punkt AF [ ,9/ ,0] auf die Achse der Autobahn A 42 und kehrt auf dieser in westlicher Richtung wieder zum Ausgangspunkt A zurück. Essen, Nr. 105 Anlage zur Urkunde des Bischofs katholischen Propstei und Kirchengemeinde St. Pankratius in Oberhausen Beschreibung der Pfarreigrenze Vom Punkt A [ ,0 / ,5], dem Schnittpunkt der Achse der Emscher mit der Stadtgrenze zwischen Bottrop und Oberhausen folgt die Propsteigrenze der genannten Stadtgrenze nach Norden bis zum Punkt B [ ,9 / ,2], in dem die Oberhausener Stadtgrenze mit den Achsen der Autobahn A2 und der Herzogstraße zusammentrifft.von dort (Punkt B) verläuft sie in südwestlicher Richtung entlang der Achse der "Herzogstraße", bis zum Schnittpunktpunkt mit der Nordseite der Flöz-Gretchen-Straße im Punkt C. Sie folgt den Grundstücksgrenzen der Flöz-Gretchen-Straße in der Weise, dass alle Häuser der Flöz-Gretchen-Straße innerhalb des Propsteigebietes von St. Pankratius liegen, bis im Punkt D wieder die Achse der Herzogstraße erreicht wird. Ab dem Punkt D folgt die Grenze erneut der Achse der Herzogstraße nach Südwesten bis sie am "Ginsterweg" auf die Ortsteilgrenze von Oberhausen-Sterkrade und Oberhausen-Osterfeld trifft (Punkt E [ ,4 / ,2]). Die Propsteigrenze folgt dieser Ortsteilgrenze nach Süden bis zum Punkt F [ ,9 / ,0], wo sie auf die Kreuzung von "Teutoburger Straße" und "Dinnendahlstraße" trifft. Vom Punkt F folgt sie weiter der genannten Ortsteilgrenze nach Südwesten bis zum Punkt G [ ,9 / ,2], in dem die Achse der Autobahn A516 bzw. der "Konrad-Adenauer-Allee" (B 223) erreicht wird. Von dort erstreckt sie sich in südlicher Richtung entlang der Achse der Bundesstraße 223 bis zur Achse des Rhein-Herne-Kqnals (Punkt H [ ,6 / ,3]). Die Grenze verläuft anschließend entlang der Achse des Rhein-Herne Kanals nach Osten bis zum Schnittpunkt I [ ,7 / ,7] mit der Stadtteilgrenze zwischen Oberhausen-Borbeck und -Neue Mitte und folgt weiterhin dieser Stadtteilgrenze zunächst nach Süden und später nach Osten entlang der Südseite der Bahnlinie bis zum Schnittpunkt J [ ,5 / ,3] mit der Oberhausen-Essener Stadtgrenze. Sie folgt dieser Stadtgrenze nach Osten und Norden bis zum Punkt K [ ,4 / ,1], der sich auf der Achse einer Bahnstrecke befindet. Sie folgt der Achse dieser Bahnstrecke nach Osten bis zum Schnittpunkt L [ ,8 / ,8] mit der nach Nordwesten verlängerten Mittelachse der Straße "Schienenspur". Ab hier folgt die Propsteigrenze der Achse der Straße "Schienenspur" nach Südosten und in derselben Richtung weiter entlang der Achse der Ripshorster Straße bis zum Schnittpunkt mit der Achse der Donnerstraße im Punkt M [ ,3 / ,8]. Sie folgt nun der Achse der Donnerstraße nach Osten bis zum

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