3.1. Allgemeine Bestimmungen für Bankeinlagen (für natürliche Personen).
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- Jonas Günther
- vor 5 Jahren
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1 3. Bestimmungen für die Annahme von Bankeinlagen Allgemeine Bestimmungen für Bankeinlagen (für natürliche Personen). Definitionen der Fachbegriffe: Einlage Barmittel oder bargeldlose Mittel des Kunden (natürliche Person), die mit Zinsen gemäß diesen AGB, dem Einlageantrag des Kunden und der Gebührenordnung der Bank für den Zweck, einen Gewinn in Form von Zinserträgen zu erzielen, bei der Bank hinterlegt sind. Einlagebetrag Der im Einlageantrag angegebene Geldbetrag oder der Mindestbetrag der Bankeinlage gemäß der Gebührenordnung. Einlagezinssatz In der Gebührenordnung festgelegter Jahreszinssatz, der die Grundlage für die Berechnung des Zinsentgeltes bildet, den die Bank dem Kunden für die Hinterlegung des Geldbetrages berechnet. Einlagenkonto ein für den Kunden bei der Bank eröffnetes Konto, auf dem für eine befristete Zeit die Bankeinlage hinterlegt wird. Bankeinlagevertrag Vertrag, der zwischen der Bank und dem Kunden über die Hinterlegung einer Einlage auf dem Einlagenkonto mit Bedingungen, die im Einlageantrag des Kunden angegeben sind, abgeschlossen wird. Der Bankeinlagevertrag setzt sich zusammen aus dem Einlageantrag, den AGBs, sowie der Gebührenordnung der Bank. Sparkonto Unbefristete Bankeinlage, die erhöht werden kann, mit einem variablen Zinssatz und täglicher Hinzurechnung der Zinserträge zum Einlagebetrag. Termineinlage "Standard Zeitlich befristete Bankeinlage mit Auszahlung der Zinserträge am Ende der Laufzeit der Bankeinlage und einem Festzins für die Bankeinlage während der Laufzeit der Bankeinlage, als auch mit der Möglichkeit, Einzahlungen auf das Einlagenkonto während der Laufzeit der Bankeinlage vorzunehmen. Bankeinlage Junior Zeitlich befristete Bankeinlage, die erhöht werden kann, mit einem variablen Zinssatz und bei der dem Einlagebetrag jährlich am Datum des Abschlusses des Bankeinlagevertrages die Zinserträge auf den Einlagebetrag hinzugerechnet werden. In diesen Bestimmungen ist der Kunde eine auch am Tag des Vertragsabschlusses über die Bankeinlage minderjährige Person, d.h. nicht älter als 17 Jahre alt, die einen Vertreter hat: Kundenvertreter - Natürlicher Vormund oder gesetzlicher Vertreter des Kunden. Natürlicher Vormund Mutter oder Vater der minderjährigen Person. Gesetzlicher Vertreter Vom Familiengericht bestimmter Vertreter der minderjährigen natürlichen Person.
2 Die Bank eröffnet für den Kunden ein Einlagenkonto und nimmt den Einlagebetrag aufgrund des von der Bank vorgegebenen schriftlichen Antrages an (Einlageantrag) Der Kunde kann bei der Bank mehrere Einlagekonten eröffnen. Für jedes Einlagenkonto ist ein separater schriftlicher von der Bank vorgegebener Einlageantrag einzureichen, es sei denn es handelt sich um eine Bankeinlage mit Multiwährung Die Bank richtet das Einlagenkonto für den Kunden ein und hinterlegt den Einlagebetrag nur dann, wenn der Kunde (Steuerinländer) bei der Bank ein Verrechnungskonto und ein Kartenkonto eröffnet hat und wenn der Kunde (Steuerausländer) ein Verrechnungskonto und/ oder ein Kartenkonto bei der Bank eröffnet hat Die Bank ist berechtigt, die Eröffnung des Einlagenkontos und die Annahme des Einlagebetrages anhand der ihr zur Verfügung stehenden Informationen ohne Angabe eines Grundes zu verweigern Der Bankeinlagevertrag, der aus dem Einlageantrag, diesen AGB, sowie der Gebührenordnung der Bank besteht, gilt mit Unterzeichnung durch den Kunden und die Bank, sowie der Einzahlung des Einlagebetrages auf dem Einlagenkonto als abgeschlossen. Auf Verlangen erhält der Kunde einen Kontoauszug für das Einlagenkonto Derjenige, der im Einlageantrag als Kunde angegeben wurde, gilt als Inhaber des Einlagenkontos, sowie als Eigentümer des darauf befindlichen Einlagebetrages Der Kunde hat das Recht, den Einlagebetrag nach Abschluss einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank als Sicherheit (Pfand) für die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu verwenden Die Einlagelaufzeiten, die Höhe der Zinssätze, sowie die Mindestbeträge der Einlagen sind der Gebührenordnung der Bank zu entnehmen Die Bank garantiert dem Kunden die Auszahlung seiner Einlage gemäß dem Gesetz über die Garantie von Bankeinlagen der Republik Lettland Der Kunde unterschreibt und reicht bei der Bank einen schriftlichen Auftrag ein, und bevollmächtigt somit die Bank, die Berechnung und Bezahlung von Steuern, Gebühren/Abgaben und sonstigen vorgeschriebenen Pflichtzahlungen bezüglich der dem Kunden zustehenden Zinseinnahmen gemäß der gültigen Gesetzgebung und der Rechtsvorschriften der Republik Lettland vorzunehmen Auf schriftlichen Antrag erhält der Kunde (Steuerinländer der Republik Lettland) einen Kontoauszug (auf einem Formblatt der Bank) oder eine Bescheinigung über die Zinserträge, von denen die Einkommenssteuer einbehalten und an die Finanzbehörden der Republik Lettland abgeführt wurde.
3 Der Kunde (Steuerausländer der Republik Lettland) erhält jährlich eine Bescheinigung (in der in den Normativakten der Republik Lettland vorgesehenen Form) über die Zinserträge, die im Steuerjahr in der Republik Lettland erhalten wurden und von denen die Einkommenssteuer einbehalten und an die Finanzbehörden der Republik Lettland abgeführt wurde Für alle Einlagen bei der AS "PrivatBank" gilt das Gesetz über die Garantie von Bankeinlagen der Republik Lettland. Der staatliche Einlagensicherungsfond sichert die Auszahlung der vom Staat garantierten Entschädigung bis zu einer Höhe von EUR (einhunderttausend Euro) für jeden Kunden (Einleger), unabhängig davon, ob die Kunden (Einleger) Steuerinländer oder -ausländer sind und unabhängig von der Währung der Einlage. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bank.
4 Hinterlegung der Bankeinlage Bei der Hinterlegung des Einlagebetrags auf dem Einlagenkonto hat der Kunde den in der Gebührenordnung der Bank festgelegten Mindestbetrag der Einlage zu beachten Der Einlagebetrag kann entweder in bar an der Kasse der Bank einbezahlt oder auf das Einlagenkonto des Kunden bei der Bank überwiesen werden Einreichen des Einlageantrags: Bei Bareinzahlung des Einlagebetrags unterzeichnet der Kunde einen von der Bank vorgegebenen Einlageantrag und reicht ihn zu den Öffnungszeiten der Bank ein, sowie zahlt den Einlagebetrag in bar auf das Einlagenkonto ein Bei Einzahlung des Einlagebetrags per Überweisung von einem Bankkonto des Kunden bei der Bank auf das Einlagenkonto unterzeichnet der Kunde während den Öffnungszeiten der Bank einen von der Bank vorgegebenen Einlagenantrag und reicht ihn bei der Bank ein Antragstellung für eine Bankeinlage in dem entfernten Kontoverwaltungssystem (Online-Banking): Wenn der Antrag an einem gewöhnlichen Geschäftstag der Bank (Montag-Freitag) in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 20:00 Uhr bei der Bank eingeht, so ist der Beginn der im Antrag genannten Laufzeit der Tag der Antragstellung Wenn der Antrag an einem gewöhnlichen Geschäftstag der Bank (Montag-Freitag) in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 24:00 Uhr bei der Bank eingeht, so ist der Beginn der im Antrag genannten Laufzeit der erste Werktag nach dem Tag der Antragstellung Sobald die Bank den Einlageantrag vom Kunden erhalten hat, überweist die Bank den Einlagebetrag auf das Einlagenkonto des Kunden. Der Einlageantrag wird abgelehnt und das Einlagenkonto nicht eingerichtet, wenn der vom Kunden auf dessen Konto bereitgestellte Betrag an dem im Einlageantrag genannten Beginn der Laufzeit der Einlage geringer als der von ihm im Einlageantrag angegebene ist Die Laufzeit der Bankeinlage beginnt mit dem Tag, wenn der Einlagebetrag auf dem Einlagenkonto des Kunden einbezahlt wird Die Bank ist berechtigt, den Einlageantrag abzulehnen und die Annahme des Einlagebetrages zu verweigern, wenn der Einlageantrag von dem Kunden unvollständig, nicht korrekt oder mehrdeutig ausgefüllt wurde. Gleiches gilt, wenn die Angaben im Einlageantrag mehrdeutig oder unklar sind Durch Unterzeichnung und Übergabe des Einlageantrags erteilt der Kunde zugleich seine Zustimmung, dass die Bank dem Kunden kostenlos mittels
5 SMS eine Mitteilung über die Errichtung der Bankeinlage an die im Einlageantrag angegebene Telefonnummer versendet. Der Kunde hat während der Laufzeit des Bankeinlagevertrages das Recht, seine Zustimmung zum Versand derartiger Mitteilungen per SMS zu widerrufen oder wiederum seine Zustimmung hierzu zu erteilen. Diesbezüglich kann der Kunde formfreien schriftlichen Antrag persönlich, per Post oder über Online-Banking an die Bank übermitteln. Verzinsung der Bankeinlage Für den auf dem Einlagenkonto hinterlegten Einlagebetrag werden Zinsen gemäß diesen AGB und der gültigen Gebührenordnung berechnet und ausgezahlt Bei der Berechnung der Einlagezinsen werden die Anzahl der Tage im Jahr (365 bzw. 366 Tage) und die Anzahl von Kalendertagen in dem jeweiligen Monat berücksichtigt Die Zinsen werden ab dem Tag berechnet, an dem der Einlagebetrag dem Einlagenkonto gutgeschrieben wurde Die Einlagezinsen für das Sparkonto, die Termineinlage Standard und die Bankeinlage Junior werden für jeden Tag, an dem die Einlage auf dem Einlagenkonto hinterlegt war in Übereinstimmung mit dem Saldo auf dem Einlagenkonto am Ende jedes Kalendertages berechnet Der Tag der Hinterlegung und der Auszahlung des Einlagebetrages gelten als ein Tag Die Bank berechnet die Einlagezinsen von dem tatsächlichen Einlagebetrag, wenn der Saldo auf dem Einlagenkonto wenigstens dem von der Bank festgesetzten Mindestbetrag der Einlage für die Berechnung von Einlagezinsen entspricht Die Bank ist nicht berechtigt, die Zinssätze in den laufenden Verträgen zu ändern: Termineinlage Standard Während der Laufzeit der Bankeinlage "Sparkonto" hat die Bank jederzeit das Recht, den Zinssatz für die Verzinsung der Bankeinlage zu verändern (zu verringern oder zu erhöhen). Über die Änderung des Zinssatzes informiert die Bank den Kunden per Internet oder Post spätestens 10 (zehn) Kalendertage vor dem Inkrafttreten dieser Änderung unter Angabe der Gründe. Sofern bis zum Tag des Inkrafttretens der Zinssatzänderung keine schriftliche Kündigung des Kunden bezüglich des Bankeinlagevertrags Sparkonto eingeht, gilt die Zinssatzänderung als genehmigt Wenn der Kunde innerhalb der im Punkt genannten Frist eine Kündigung des Bankeinlagevertrags "Sparkonto" bei der Bank einreicht, zahlt die Bank dem Kunden den auf dem Einlagenkonto befindlichen Geldbetrag aus und beendet den Bankeinlagevertrag "Sparkonto" ohne die im
6 Einlageantrag genannte Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung des Bankeinlagevertrags "Sparkonto" zu verhängen Während der Laufzeit des Bankeinlagevertrags Junior hat die Bank das Recht, den Zinssatz der Bankeinlage Junior einmal jährlich am Datum des Vertragsabschlusses gemäß der am Tag des Vertragsabschlusses über die Bankeinlage Junior gültigen Gebührenordnung der Bank zu ändern. Auszahlung des Einlagebetrags und der Einlagezinsen Der Einlagebetrag wird dem Kunden gemäß diesen AGB nach Erhalt einer Mitteilung von dem Kunden über die Kündigung des Einlagevertrags zur Verfügung gestellt Die Einlagezinsen stehen dem Kunden am Ende der Laufzeit der Bankeinlage ab Uhr zur Verfügung. Die Auszahlung der Einlagezinsen erfolgt an dem Tag, an dem die Laufzeit der Bankeinlage endet, wenn der Kunde unter Beachtung der Laufzeit der Bankeinlage, den Einlagebetrag abhebt Unter Berücksichtigung der Gebührenordnung und der im Einlageantrag des Kunden angegebener Art der Einlage, werden die Einlagezinsen für die Termineinlage Standard am Ende der Laufzeit der Bankeinlage ausgezahlt; dem Sparkonto gemäß der Gebührenordnung zugerechnet Bei der Auszahlung des Einlagebetrages zahlt die Bank dem Kunden gleichzeitig auch die nicht ausgezahlten Einlagezinsen aus, außer wenn im Falle einer Auszahlung des Einlagebetrags vor dem Ende der Laufzeit der Bankeinlage (eingeschlossen) eine Auszahlung der Zinsen nicht vorgesehen ist Gemäß den Angaben des Kunden im Einlageantrag erfolgt die Auszahlung des Einlagebetrages: als Gutschrift auf das Konto des Kunden bei der Bank (auf das Verrechnungskonto für Steuerinländer; auf das Verrechnungskonto oder auf das Kartenkonto des Kunden für Steuerausländer); als Barauszahlung (Sparkonto); als Überweisung auf ein Konto bei einer anderen Bank anhand der von dem Kunden an die Bank übermittelten Bankdaten Gemäß den Angaben des Kunden im Einlageantrag erfolgt die Auszahlung der Einlagezinsen: als Gutschrift auf das Verrechnungs- oder Kartenkonto des Kunden bei der Bank (in Übereinstimmung mit den Angaben im Einlageantrag) ; als Barauszahlung (Sparkonto); als Überweisung auf ein Konto bei einem anderen Kreditinstitut anhand den von dem Kunden an die Bank übermittelten Bankdaten.
7 Während der Laufzeit der Bankeinlage ist der Kunde berechtigt, einen Antrag auf Änderung des Bankkontos, auf das der Einlagebetrag oder die Einlagezinsen überwiesen werden, bei der Bank einzureichen Bei der Auszahlung des Einlagebetrages und/oder der Einlagezinsen in bar oder durch Überweisung auf das von dem Kunden angegebene Konto bei einer anderen Bank wird dem Kunden von dem auszuzahlenden Geldbetrag eine Provision gemäß der Gebührenordnung abgezogen Wenn die Bank die auf dem Einlagenkonto hinterlegten Geldmittel des Kunden für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der Bank nutzt, werden die Bedingungen für eine vorzeitige Auszahlung der jeweiligen Einlage angewendet Wenn das Auszahlungsdatum des Einlagebetrages und/oder der Einlagezinsen auf einen Samstag oder Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, wird der Einlagebetrag und/oder die Einlagezinsen am nächsten Bankarbeitstag ausbezahlt. Kündigung des Bankeinlagevertrags Kündigt der Kunde den Bankeinlagevertrag (hiervon ausgenommen sind Bankeinlageverträge Junior ) aufgrund von Änderungen in der allgemeinen Steuergesetzgebung der Republik Lettland, die auch die Steuer-, Gebühren- und Abgabenzahlungen sowie andere Pflichtzahlungen des Kunden, die er für seine Zinseinnahmen leistet, betreffen, so zahlt die Bank dem Kunden den Einlagebetrag und die Zinsen für die tatsächliche Dauer der Hinterlegung aus. Eine Vertragsstrafe für die vorzeitige Beendigung des Einlagevertrages wird in diesem Fall nicht verhängt Die Bank ist berechtigt, den Einlagevertrag vorzeitig zu kündigen, worüber der Kunde informiert wird. Bei vorzeitiger Kündigung des Einlagevertrages durch die Bank werden der Einlagebetrag und die Einlagezinsen für die tatsächliche Dauer der Hinterlegung ausbezahlt, die nicht länger als die vertraglich festgelegte Laufzeit des betreffenden Bankeinlagevertrags sein kann Die Bank ist berechtigt, die vorzeitige Kündigung des Einlagevertrages durch den Kunden und die damit einhergehende Auszahlung der Zinserträge zu verweigern, wenn die Bankeinlage der Bank vereinbarungsgemäß als Sicherheit für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber der Bank dient. Die Laufzeiten und Arten der Bankeinlagen Die Bank bietet ihren Kunden folgende Arten von Bankeinlagen an: Termineinlage Standard ;
8 Sparkonto; Bankeinlage Junior seit 2. September 2013 nicht mehr im Angebot. Die gewünschte Art und Laufzeit der Einlage (außer Sparkonto und Bankeinlage Junior ) gibt der Kunde im Einlageantrag gemäß der Gebührenordnung an Termineinlage Standard Die Bestimmungen für die Termineinlage Standard gelten für Einlagenverträge, die seit dem 02. September 2013 abgeschlossen worden sind Für die Termineinlage Standard ist gemäß der Gebührenordnung ein Mindestbetrag festgelegt worden Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt, Einzahlungen für die Termineinlage Standard zu tätigen. Die Höchstbetrag der monatlichen Einzahlungen ist in der Gebührenordnung der Bank festgelegt Die berechneten Einlagezinsen werden dem Einlagebetrag nicht hinzugerechnet und für diese werden keine Zinsenerträge ausgezahlt Den Einlagebetrag und die berechneten Einlagezinsen zahlt die Bank dem Kunden gemäß den Anweisungen des Kunden im Einlageantrag aus Der Bankeinlagevertrag für die Termineinlage Standard ist während der im Einlageantrag genannten Laufzeit in Kraft, es sei denn der Kunde und/oder die Bank kündigen den Vertrag gemäß den vorliegenden AGB Den Einlagevertrag für die Termineinlage Standard kann man auf Wunsch des Kunden automatisch verlängern. Wenn der Kunde durch Angabe im Einlageantrag oder durch schriftliche Mitteilung während der Laufzeit des Einlagevertrags der Bank den Wunsch auf eine automatische Verlängerung der Laufzeit der Termineinlage Standard hat, wird der Einlagevertrag für die Termineinlage Standard am nächsten Tag nach dem Ende der Vertragslaufzeit automatisch um die gleiche Einlagelaufzeit verlängert. Die Bank legt den Zinssatz für die Termineinlage Standard am Tag der Vertragsverlängerung gemäß der aktuellen Gebührenordnung fest. Die in diesem Punkt festgelegten Bedingungen beziehen sich auch auf die verlängerten Einlageverträge. Der Kunde hat das Recht, die automatische Verlängerung während der Laufzeit des Einlagevertrages jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Bank aufzuheben Der Kunde hat das Recht, den Einlagevertrag vor dem Ablauf der Laufzeit zu kündigen und sich den Einlagebetrag auszahlen lassen. Die Kündigung muss der Bank mindestens 2 (zwei) Geschäftstage vor der beabsichtigten Beendigung des Vertrages schriftlich in einer von der Bank bestimmten Form zugehen. In diesem Falle zahlt die Bank keine Zinsenerträge aus Der Einlagebetrag wird dem Kunden 2 (zwei) Werktage nach dem Einreichen der Kündigung zur Verfügung gestellt.
9 Der Kunde hat kein Recht, eine vorzeitige teilweise Auszahlung des Einlagebetrages anzufordern Sparkonto Die Einzahlungen auf das Sparkonto sind uneingeschränkt Die Bank hat das Recht, den Zinssatz für das Sparkonto gemäß diesen AGBs einseitig zu ändern Der Zinsertrag wird am Ende jeden Tages dem Einlagebetrag hinzugerechnet, und am Folgetag werden die Einlagezinsen auf der Grundlage dieses Betrags berechnet. Der Zinsertrag wird auf das Einlagenkonto gemäß der Gebührenordnung der Bank überwiesen Der Einlagevertrag wird für eine unbegrenzte Zeit abgeschlossen und ist in Kraft, bis der Kunde und/oder die Bank den Vertrag gemäß der festgelegten Ordnung kündigen Der Kunde hat das Recht, den Einlagevertrag "Sparkonto" zu kündigen und den Einlagebetrag oder einen Teilbetrag abzüglich eines in der gültigen Gebührenordnung festgesetzten Mindesteinlagebetrages ausgezahlt zu bekommen, indem er mindestens 7 (sieben) Kalendertage (für Verträge, die bis einschließlich 01. September 2013 abgeschlossen wurden) oder mindestens 2 (zwei) Werktage (für Verträge, die seit dem 02. September 2013 abgeschlossen wurden) vorher eine schriftliche Kündigung oder Mitteilung über teilweise Auszahlung in einer von der Bank bestimmten Form bei der Bank einreicht Ohne vorherige Rücksprache mit der Bank kann der Kunde binnen einem Werktag einen Betrag in Höhe von maximal 1.000,00 EURO (eintausend EURO) oder maximal 1.000,00 USD (eintausend US- Dollar) von dem Einlagebetrag abheben, ohne eine Vertragsstrafe der Bank zu bezahlen. Der von dem Kunden geforderte Betrag steht ihm an dem Datum zur Verfügung, das er in der Kündigungsmitteilung oder in der Mitteilung über die teilweise Auszahlung des Einlagebetrages angegeben hat Wenn der Kunde den Punkt über die Frist für das Einreichen einer Kündigung oder einer Mitteilung über die Auszahlung eines Teilbetrags, der höher ist als im Punkt geregelt, nicht beachtet, und den Einlagebetrag oder einen Teil davon vor der Frist dieser Mitteilungen erhalten möchte, so fällt hierfür eine Vertragsstrafe an. Die Höhe der Vertragsstrafe ergibt sich aus dem Einlageantrag und der Gebührenordnung der Bank, die am Tag des Abschlusses des Bankeinlagevertrages gültig war (sofern der Bankeinlagevertrag vor dem Inkrafttreten von Teil 3 dieser Bestimmungen in der neuen Fassung abgeschlossen war). Die Vertragsstrafe ist am Tag der
10 Auszahlung des Einlagebetrages fällig. Die Bank ist berechtigt, die Vertragsstrafe mit dem Einlagebetrag zu verrechnen, d.h. die Vertragsstrafe wird von dem Einlagebetrag einbehalten. Diese Regelung findet Anwendung auf Bankeinlageverträge die bis einschließlich 01. September 2013 abgeschlossen wurden Nach Eingang einer Kündigung des Einlagevertrags Sparkonto oder einer Mitteilung über die Auszahlung eines Teils des Einlagebetrags werden die Einlagezinsen bis zum Tag der Auszahlung des betreffenden Einlagebetrags berechnet Bankeinlage Junior Die Bestimmungen für Bankeinlageverträge Junior gelten für Verträge, die bis einschließlich 01. September 2013 abgeschlossen wurden Für Bankeinlageverträge Junior besteht kein Mindesteinlagebetrag Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt, jederzeit unbeschränkt Einzahlungen auf das Konto der Bankeinlage Junior zu tätigen Die Vertragslaufzeit der Bankeinlage Junior endet mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres des Kunden. Die Mindestlaufzeit beträgt 1 (ein) Jahr Bankeinlageverträge Junior werden jedes Jahr automatisch um weitere 12 Monate (ein Jahr) bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres des Kunden verlängert Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz für die Bankeinlage Junior gemäß diesen AGBs zu ändern Die Bank verbucht die berechneten Einlagezinsen einmal jährlich am Ende des Tages des Vertragsabschlusses Junior auf das Einlagenkonto. Mit Beginn des nächsten Kalendertages werden die neuen Einlagezinsen auf Grundlage des neuen Einlagebetrages berechnet. Die Zinserträge werden zum Einlagebetrag zugerechnet und während der Laufzeit des Einlagevertrages nicht ausbezahlt Der Einlagebetrag sowie die Einlagezinsen werden dem Kunden am Ende der Laufzeit des Bankeinlagevertrages gemäß den Anweisungen des Kunden ausgezahlt Der Bankeinlagevertrag Junior besteht während der im Einlageantrag genannten Laufzeit, es sei denn der Kunde und/oder die Bank kündigen den Vertrag entsprechend den vorliegenden AGBs Der Kundenvertreter hat das Recht, den Bankeinlagevertrag Junior vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit zu kündigen und sich den Einlagebetrag auszahlen zu lassen. Die Kündigung muss der Bank mindestens 7 (sieben) Kalendertage vor der beabsichtigten Beendigung
11 des Vertrages schriftlich in einer von der Bank bestimmten Form zugehen. Zudem ist eine Genehmigung des Familiengerichts vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Vertreter mit den Geldmitteln des Kunden (minderjährige Person) handeln darf und den Bankeinlagevertrag kündigen darf. Im Falle der vorzeitigen Kündigung des Vertrages durch den Kunden/ den Kundenvertreter zahlt die Bank die angerechneten aber noch nicht gutgeschriebenen Einlagezinsen für die letzten 12 (zwölf) Monate nicht aus Der Einlagebetrag wird dem Kunden/Kundenvertreter ist 7 (sieben) Kalendertage nach dem Einreichen der Kündigung des Einlagevertrags Junior zur Verfügung gestellt Eine teilweise Auszahlung des Einlagebetrags ist nicht möglich Der Kunde stimmt zu und bestätigt, dass die Bank berechtigt ist, den Bankeinlagevertrag Junior einseitig zu kündigen und das Einlagenkonto zu schießen, ohne den Kunden darüber zu informieren, wenn auf das Einlagenkonto 4 (vier) Monate in Folge keine Einzahlungen getätigt worden sind und sich auf dem Einlagenkonto keine Geldmittel befinden, d.h. der Einlagebetrag ist gleich 0 (Null) Wenn der Kundenvertreter die im Punkt festgelegte Kündigungsfrist für den Einlagevertrag nicht einhält und wenn er dennoch eine Auszahlung des Einlagebetrages vor Kündigungsfrist erhalten möchte, so bezahlt der Kundenvertreter/Kunde eine Vertragsstrafe, deren Höhe in dem Einlageantrag und in der Gebührenordnung der Bank, die am Tag des Abschlusses des Bankeinlagevertrags gültig war (Für Bankeinlageverträge, die vor dem Inkrafttreten der neuen Fassung des 3. Teils dieser Bestimmungen ( Einlagen ) abgeschlossen war) festgelegt ist. Die Vertragsstrafe ist am Tag der Auszahlung des Einlagebetrages fällig, indem die Bank die Vertragsstrafe von dem auszuzahlenden Einlagebetrag einbehält.
Bestimmungen des Geldanlagevertrages am Ende der Laufzeit ausbezahlt werden und der
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