Studienordnung für den integrierten Studiengang Psychologie an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal

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1 Studienordnung für den integrierten Studiengang Psychologie an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Vom 24. Oktober 1996[1] Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein- Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532) geändert durch Gesetz vom 19. Juni 1994 (GV. NW. S. 428) hat die Bergische Universität - Gesamthochschule Wuppertal die folgende Studienordnung erlassen Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich - Rechtsgrundlagen 2 Studienbeginn 3 Qualifikation (Zugangsvoraussetzungen) 4 Aufbau des Studiums 5 Studieninhalte 6 Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen 7 Lehrveranstaltungsformen 8 Berufspraktikum 9 Leistungsnachweise 10 Prüfungen und ihre Zulassungsvoraussetzungen 11 Studienberatung 12 Schlußvorschriften Anlage 1: Studienplan für das Grundstudium Anlage 2: Studienplan für das Hauptstudium 1 Geltungsbereich - Rechtsgrundlage Diese Studienordnung regelt aufgrund der rechtlichen Vorgaben[2] das Studium im integrierten Studiengang Psychologie. 2 Studienbeginn Das Studium im integrierten Studiengang Psychologie kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 3 Qualifikation (Zugangsvoraussetzungen) (1) Die Qualifikation für das Studium ist durch ein Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife, über die einschlägige fachgebundene Hochschulreife, ein Zeugnis über die Fachhochschulreife oder ein vom Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachzuweisen. (2) Studienanfänger[3] mit Fachhochschulreife können zu der für das Hauptstudium qualifizierenden Diplom-Vorprüfung nur zugelassen werden, wenn sie im Grundstudium Brückenkurse in den Fächern Biologie, Mathematik und Englisch gemäß der Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife erfolgreich abgeschlossen haben. Die Brückenkurse werden durch die Brückenkursordnung der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal in der jeweils gültigen

2 Fassung geregelt. 4 Aufbau des Studiums (1) Das Studium im integrierten Studiengang Psychologie gliedert sich in das Grundstudium und das Hauptstudium. (2) Das Grundstudium umfaßt vier ester und schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab, das Hauptstudium umfaßt fünf ester einschließlich des viermonatigen Berufspraktikums und schließt mit der Diplomprüfung ab. (3) Das Grundstudium umfaßt etwa 77 SWS, davon entfallen 70 SWS auf den Pflichtbereich, auf den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich entfallen 7 SWS. (4) Das Hauptstudium umfaßt etwa 83 SWS, davon entfallen auf den Pflicht- und den Wahlpflichtbereich 74 SWS und auf den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich 9 SWS. (1) Grundstudium 5 Studieninhalte Von den 77 SWS des Grundstudiums entfallen 12 SWS auf den Bereich der Methodenlehre, 50 SWS auf den Bereich der Psychologischen Basisfächer und 8 SWS auf den Bereich der Experimentalpraktika. Das Grundstudium gliedert sich in: 3. Methodenlehre Psychologische Statistik I und Psychologische Statistik II Forschungsmethoden Psychologische Basisfächer Allgemeine Psychologie I Allgemeine Psychologie II 3. Entwicklungspsychologie 4. Differentielle- und Persönlichkeitspsychologie 5. Sozialpsychologie 6. Physiologische Psychologie Laborpraktika Experimentalpsychologisches Praktikum I Experimentalpsychologisches Praktikum II Beschreibung der einzelnen Prüfungsfächer: Methodenlehre Durch die Methodenausbildung soll der Studierende die Fähigkeit erwerben, wissenschaftliche Forschungsergebnisse der Psychologie nachzuvollziehen und kritisch zu beurteilen und darüber hinaus eigene wissenschaftliche Fragestellungen zu entwickeln und selbständig zu bearbeiten. Ziel der Methodenausbildung ist der Erwerb von Basiswissen aus der Psychologischen Methodik sowie deren Bezug zu den Hintergrundwissenschaften allgemeiner wissenschaftlicher Methodik (Mathematik bzw. Statistik, Logik). In der Statistik sollen auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeitstheorie die Methoden der explorativen Datenanalyse, der Schätzung sowie des Testens von wissenschaftlichen Hypothesen und Modellen vermittelt werden. In der Forschungsmethodik werden allgemeine Methoden der Formulierung wissenschaftlicher Fragestellungen sowie Testtheorie, Meßtheorie und Skalierung behandelt. Psychologische Basisfächer Allgemeine Psychologie I

3 Die Allgemeine Psychologie I untersucht die Bereiche Wahrnehmung, Informationsverarbeitung, Denken und Gedächtnis. Im Vordergrund stehen hierbei grundlegende Zusammenhänge, deren Gültigkeitsbereich möglichst allgemein ist und somit über das Individuum hinaus geht. Ziel ist die Bildung von Theorien zur Erklärung der beobachteten Sachverhalte. Traditionell ist die Allgemeine Psychologie hierbei eng mit der experimentellen Methode verbunden. Der grundsätzliche und allgemeine Charakter der so entwickelten Theorien begründet den Anspruch der Allgemeinen Psychologie I als Basis für andere Teildisziplinen der Psychologie (2) Hauptstudium Allgemeine Psychologie II Die Allgemeine Psychologie II (Motivation, Emotion, Lernen) beschäftigt sich mit den Grundlagen für menschliches und tierisches Verhalten. Ausgangspunkt sind hierbei Grundsachverhalte, wie der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, Zielfindung und Zielausrichtung des Verhaltens sowie kognitive und emotionale Prozesse im Handlungsvollzug. Aus diesen Sachverhalten werden theoretische Grundbegriffe abstrahiert (z.b. Trieb, Bekräftigung, Motiv, Emotion, Anreiz), aus deren Zusammenwirken konkrete Formen des Erlebens und Verhaltens erklärt und vorhergesagt werden können. Entwicklungspsychologie Im Fach Entwicklungspsychologie werden die Gesetzmäßigkeiten der individuellen und gruppenspezifischen Entwicklung psychischer Funktionen über die gesamte Lebensspanne behandelt. Dabei geht es sowohl um die Beschreibung, Erklärung, Vorhersage und Beeinflussung der über die Ontogenese auftretenden intraindividuellen Veränderungen als auch der interindividuellen Unterschiede in diesen Veränderungen. Differentielle- und Persönlichkeitspsychologie Diese beiden Teildisziplinen betrachten intra- und interindividuelle Differenzen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Während die Differentielle Psychologie Beschaffenheit und Ausmaß individueller psychischer Unterschiede, also Unterschiede zwischen Menschen im Erleben und Verhalten sowie die Ursachen und Wirkungen dieser Unterschiede untersucht, wird in der Persönlichkeitsforschung die Gesamtheit der Erlebens- und Verhaltenseigenschaften analysiert. Dabei handelt es sich um die Ermittlung von Eigenschaften, die einzelne Menschen relativ zeit- und situationsüberdauernd von anderen Menschen unterscheiden. Außerdem versucht die Persönlichkeitsforschung, die beschreibund meßbaren Verhaltens- und Erlebensunterschiede in ein Gesamtsystem widerspruchsfrei verknüpfter Aussagen zu bringen. Sozialpsychologie Im Fach Sozialpsychologie werden die sozialen Wechselbeziehungen zwischen Individuen, zwischen Gruppen und zwischen Individuen und Gruppen dargestellt. Es soll aufgezeigt werden, in welchem Ausmaß und mit welchen Ergebnissen die Komponenten des Erlebens und Verhaltens mit sozialen Gegebenheiten in Beziehung stehen. Physiologische Psychologie Im Fach Physiologische Psychologie werden die für die Psychologie relevanten anatomischen und funktionellen Grundlagen des Verhaltens und Erlebens, sowie Methoden und Ergebnisse der Erforschung psychischer Funktionen mit Hilfe biopsychologischer Techniken vermittelt. Ferner erfolgt eine Einführung in die Grundlagen und Anwendungen psychophysiologischer Meßverfahren. Das Hauptstudium umfaßt etwa 83 SWS, davon entfallen auf den Bereich der beiden Anwendungsfächer 32 SWS, den Bereich der Methodischen Basisfächer 20 SWS, auf das Forschungsvertiefungsfach 12 SWS, auf das nichtpsychologische Wahlpflichtfach 8 SWS, auf das Diplomandenkolloquium insgesamt 2 SWS und auf den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich 9 SWS.

4 Das Hauptstudium gliedert sich in: Anwendungfächer (von diesen sind zwei zu studieren): a. Arbeits-, Betriebs-, und Organisationspsychologie, b. Klinische Psychologie, c. Pädagogische Psychologie; Methodische Basisfächer: Diagnostik, Forschungsmethodik und Erfolgskontrolle; 3. Ein Forschungsvertiefungsfach: a. Grundlagen und Strategien der Informationsverarbeitung oder b. Psychologische und physiologische Analysen von Belastungssituationen; 4. ein nichtpsychologisches Wahlpflichtfach: a. Arbeits- und Sozialrecht oder b. Ergonomie oder c. Erziehungswissenschaft oder d. Markt und Konsum oder e. Neurologie oder f. Philosophie oder g. Planung und Organisation oder h. Soziologie oder i. Sportwissenschaft oder j. Sprachwissenschaft. Beschreibung der einzelnen Prüfungsfächer: Anwendungsfächer a. Arbeits-, Betriebs-, und Organisationspsychologie; Das Fach Arbeits-, Betriebs und Organisationspsychologie beschäftigt sich mit den Bedingungen des Erlebens, Handelns und sozialen Verhaltens bei der Arbeit bzw. in Organisationen. Grundlagen und Methoden des Faches umfassen die Arbeitsanalyse, -bewertung und -gestaltung, die Organisationsdiagnostik und -entwicklung sowie die Ergonomie. Spezielle Theorien und Anwendungsfelder beziehen sich auf Interventionskonzepte, Sozialisation und Qualifikation, Arbeits- und Organisationsformen der Zukunft sowie spezielle Anwendungsbereiche wie z.b. Führung und Management oder Mensch-Computer-Interaktion. b. Klinische Psychologie Die Klinische Psychologie beschäftigt sich mit klinischen Syndromen, ihren theoretischen Modellen, Befunden und Behandlungsmethoden. Besondere Beachtung wird der Vermittlung aktueller Forschungsarbeiten gewidmet, wie auch der Vermittlung grundlegender Methoden der Verhaltenstherapie und Darstellung von klinischen Fällen. c. Pädagogische Psychologie Im Fach Pädagogische Psychologie werden die psychologischen Gesetzmäßigkeiten lebenslanger Erziehungs-, Lern- und Unterrichtsprozesse in verschiedenen pädagogischen Praxisfeldern behandelt. Dabei beschäftigt sich die Pädagogische Psychologie neben der Beschreibung, Erklärung und Prognose solcher Prozesse auch mit deren Optimierung mit dem Ziel der Lösung praktischer Probleme. Letzteres geschieht im wesentlichen auf dem Wege der Beratung und pädagogischen Intervention. Methodische Basisfächer Diagnostik Das Fach Psychologische Diagnostik ist als Methodenfach konzipiert. Dieses Methodenfach baut auf einigen Grundlagendisziplinen des Grundstudiums auf. Diese Grundlagendisziplinen

5 sind die Differentielle Psychologie, die Persönlichkeitsforschung und die Methodenlehre. Psychologische Diagnostik als Methodenfach steht im Dienste der Anwendung in den drei großen Tätigkeitsfeldern der Psychologie, dem Anwendungsfeld im Arbeits- und Berufssektor, im pädagogischen Bereich und in der Klinischen Psychologie. Forschungsmethodik und Erfolgskontrolle In diesem Fach sollen die im Grundstudium erworbenen methodischen Kenntnisse in ausgewählten Forschungsgebieten vertieft und um spezielle Methoden zur Erfolgskontrolle von psychologischen Interventionsmaßnahmen erweitert werden. 3. Forschungsvertiefungsfächer Die angebotenen Veranstaltungen sollen den Studierenden eine eigenständige Befassung mit aktuellen psychologischen Forschungsergebnissen ermöglichen. Die Veranstaltungen sollen so ausgerichtet sein, daß daraus Themen für die Diplomarbeit entwickelt werden können. Lehrveranstaltungen zur forschungsorientierten Vertiefung werden zu Themen aus folgenden beiden Bereichen angeboten: a. b. Grundlagen und Strategien der Informationsverarbeitung Im Vertiefungsfach "Grundlagen und Strategien der Informationsverarbeitung" werden inhaltliche Fragestellungen und methodische Verfahren der psychologischen Basisfächer vertieft und exemplarisch anhand konkreter Forschungsthemen der Kognitiven Psychologie behandelt. Psychologische und physiologische Analysen von Belastungssituationen Das Vertiefungsfach "Psychologische und physiologische Analysen von Belastungssituationen" umfaßt inhaltliche und methodische Gesichtspunkte sowohl grundlagenwissenschaftlicher als auch anwendungsorientierter arbeitspsychologischer, physiologischer und neurowissenschaftlicher Forschung. Schwerpunkte des Studiums können dabei sein: Arbeitsgestaltung und Qualifizierung bzw. Neuropsychologie und Psychophysiologie. Der Schwerpunkt des Forschungsvertiefungsfachs, in dem die Prüfung abgelegt wurde, kann auf Wunsch des Kandidaten im Diplomzeugnis vermerkt werden. 6 Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer (1) Pflichtfächer sind für alle Studenten des integrierten Studiengangs Psychologie verbindlich. (2) Wahlpflichtfächer sind Fächer, aus denen der Student eine durch die Prüfungsordnung oder durch diese Studienordnung bestimmte Anzahl auswählen muß ( 5, Abs. 2, Nr. 1, 3 und 4). Mit der getroffenen Wahl werden diese Wahlpflichtfächer verbindlich. (3) Wahlfächer bedeuten darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Fächer - auch anderer Studiengänge kennenzulernen. Veranstaltungen der Nachbardisziplinen der Psychologie und Fremdsprachen werden den Studenten besonders empfohlen. Da der Student frei wählen kann, sind Wahlfächer in dieser Studienordnung über ihren zeitlichen Rahmen hinaus nicht weiter berücksichtigt. (1) Mögliche Lehrveranstaltungsformen sind: Vorlesungen inare Forschungsseminare Übungen Experimentalpraktika/Laborpraktika Studienprojekte 7 Lehrveranstaltungsformen

6 Fallpraktika (2) In Vorlesungen erfolgt eine zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen sowie von Methoden. (3) In inaren erfolgt die Bearbeitung komplexer Fragestellungen, die Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Beurteilung vorwiegend neuer Problemstellungen mit wissenschaftlichen Methoden anhand überschaubarer Fragestellungen. Der Lehrende leitet die Veranstaltung und führt die Diskussion. Die Studenten erarbeiten selbständig längere Beiträge und tragen die Ergebnisse in Referaten vor. Referate verlangen im allgemeinen eine schriftliche Bearbeitung des Themas und einen hiervon häufig weitgehend abgelösten Vortrag. In der Diskussion erfolgt eine intensive Behandlung der Thematik und der Beiträge. (4) In den Forschungsseminaren des Hauptstudiums werden eigene Forschungspläne und Forschungsbefunde der Referenten vorgetragen. Hier werden z.b. Diplomarbeiten während ihrer Planung und nach ihrem Abschluß zur Diskussion gestellt. (5) In den Übungen erfolgt die theoretische und praktische Darlegung wissenschaftlicher Lehrinhalte, die Entwicklung methodischer Fähigkeiten und die Erarbeitung wissenschaftlicher Aufgaben. Der Lehrende leitet an, die Studenten üben, erwerben wissenschaftliche Fähigkeiten und Methoden. Die Studenten arbeiten weitgehend selbständig. (6) Experimental- und Laborpraktika dienen dem Erwerb fachlicher Fertigkeiten. In den Praktika des Grundstudiums wird der Umgang mit psychologischer Forschungsmethodik anhand von Aufgaben unter Anleitung geübt. (7) Studienprojekte sind in der Regel zweisemestrige Veranstaltungen, die einem konkreten Forschungsund Anwendungszusammenhang zugeordnet sind. (8) Fallpraktika oder Fallseminare des Hauptstudiums dienen der Anleitung bei der Bearbeitung anwendungsbezogener Fragestellungen. Hierzu gehören Trainings in diagnostischen, beratenden oder therapeutischen Situationen. 8 Berufspraktikum (1) Das Berufspraktikum von vier Monaten Dauer stellt den Bezug zwischen Berufspraxis und Hochschulstudium her. (2) Das Berufspraktikum dient der Erfahrung in der beruflichen Praxis des Psychologen.. Bis zu vier Wochen können im Rahmen eines Forschungspraktikums nach Beendigung des 3. Fachsemesters abgeleistet werden. (3) Der Student arbeitet während des Berufspraktikums unter Anleitung eines berufserfahrenen Diplom- Psychologen als Praktikant an angewandt-psychologischen Aufgaben. (4) Für die Anerkennung von Praktikumsstellen und Praktikumsbescheinigungen bestellt der Prüfungsausschuß einen Praktikumskoordinator. (5) Auf Antrag des Studenten läßt der Prüfungsausschuß die Praktikumsstelle zu. Der Prüfungsausschuß gibt die Namen der Lehrenden bekannt, die als Praktikumsmentoren für bestimmte Praktikumsbereiche zur Verfügung stehen. (6) Das Praktikum kann in bis zu drei Teilpraktika durchgeführt werden. Mindestens drei Monate des Praktikums müssen im Hauptstudium abgeleistet werden. Acht Wochen können als Forschungspraktikum abgeleistet werden, davon vier Wochen nach Beendigung des 3. Fachsemesters. (7) Nach Abschluß des Berufspraktikums legt der Student eine Bescheinigung vor, aus der die Dauer des Praktikums und die Art der bearbeiteten Aufgaben hervorgeht.

7 9 Leistungsnachweise (1) Ein Leistungsnachweis ist die benotete oder unbenotete Bescheinigung über jeweils eine gemäß der Prüfungsordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Diplom-Vorprüfung oder Diplomprüfung geforderte Studienleistung, die inhaltlich auf eine Lehrveranstaltung von höchstens vier esterwochenstunden oder auf eine einsemestrige Lehrveranstaltung bezogen ist. Ihre Vergabe ist an schriftliche (z.b. Klausurarbeit von bis zu vier Stunden oder Hausarbeit) oder mündliche (z.b. Referat oder Präsentation) jeweils individuell erkennbare Leistungen gebunden. (2) Umfang und Art der für die einzelnen Leistungsnachweise zu erbringenden Leistungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung von den für die jeweilige Lehrveranstaltung Verantwortlichen bekanntgegeben. (3) Gruppenleistungen können zugelassen werden, sofern sie die spezifische Beteiligung eines jeden Gruppenmitgliedes erkennen lassen. 10 Prüfungen und ihre Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung werden in der Regel nach dem vierten Studiensemester abgelegt. Die Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung müssen innerhalb eines halben Jahres abgelegt werden. Das Nähere regeln die 9 bis 15 der Diplomprüfungsordnung für den integrierten Studiengang Psychologie. (2) Die Fachprüfungen der Diplomprüfung werden in der Regel nach dem achten Studiensemester abgelegt. Sie müssen innerhalb eines halben Jahres abgelegt werden. Das Nähere regeln die 16 bis 25 der Diplomprüfungsordnung. Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und den Fachprüfungen und ist in der genannten Reihenfolge abzulegen. 11 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zentralen Studienberatung (ZSB) der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal angeboten. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung der Studienmöglichkeiten, der Studieninhalte, den Studienaufbau und die Studienanforderungen; sie umfaßt bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung. (2) Die studienbegleitende Fachberatung ist Aufgabe des Fachbereichs. Sie erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden sowie durch einen Professor, dem die Fachstudienberatung unterstellt ist. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt den Studenten insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunktfächer. 12 Schlußvorschriften Diese Studienordnung tritt nach dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal veröffentlicht. Sie gilt für alle Studenten, die die Diplom-Vorprüfung bzw. die Diplomprüfung nach der Diplom-Prüfungsordnung für den integrierten Studiengang Psychologie vom 8. Juli 1994 ablegen. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Erziehungswissenschaften vom sowie des Senats der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal vom Wuppertal, den

8 Der Rektor der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Universitätsprofessor Dr. rer. pol. Dr. h. c. Erich Hödl Anlage 1: Studienplan für das Grundstudium Einführung in die Psychologie Ges. Leistungsnachweise Fachprüfungen Methodenlehre 12 1 Psychologische Statistik I und II Forschungsmethoden Psychologische Basisfächer 48 Allgemeine Psychologie I Allgemeine Psychologie II Entwicklungspsychologie Differentielle- und Persönlichkeitspsychologie Sozialpsychologie Physiologische Psychologie Laborpraktika 8 1 Experimentalpraktikum I und II 4 4 Summe (Pflicht) Wahlfächer 7 Anlage 2: Studienplan für das Hauptstudium Ges. Leistungsnachweise Fachprüfungen Anwendungsfächer[4] Klinische Psychologie Pädagogische Psychologie Arbeits-, Betriebs-, Organisationspsychologie Methodische Basisfächer Diagnostik Forschungsmethodik und Erfolgskontrolle Forschungsvertiefungsfach Nichtpsychologisches Wahlpflichtfach Diplomanden-Kolloquium 2 2 Summe (Pflicht-/Wahlpflichtfächer) Wahlfächer 9 Fußnoten Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal, Jahrgang 25, Nr. 31, vom 3 Oktober 1996 Gesetz über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere 85, die Diplomprüfungsordnung für den integrierten Studiengang Psychologie vom 8. Juli 1994 (GABL. NW. 1995, S. 37). Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Gesamthochschulen vom 23. September 1981 (GV.NW. S. 596) geändert durch Verordnung vom Mai 1984 (GV. NW. S. 300) Brückenkursordnung vom 3 März 1983 (Amtl. Mittlg. Jg. 12, Nr. 19); Ordnung zur Änderung der

9 3. 4. Brückenkursordnung vom 1 März 1985 (Amtl. Mittg. Jg. 14, Nr. 9) Im folgenden sind die Bezeichnungen Studienanfänger, Student, Kandidat, Lehrender, Professor etc. durchgehend geschlechtsneutral zu verstehen. Aus den Anwendungsfächern sind zwei zu studieren WWW-Redaktion: Rainer Stephan, Dez 2

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