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1 E M K G infaches aßnahmen onzept efahrstoffe Gefährdungsbeurteilung mit System - Vorstellung und Anwendung Annette Wilmes, BAuA, FG Gefahrstoffmanagement

2 Gefahrstoffe: In kleinen Schritten zur Gefährdungsbeurteilung 1. Rechtliche Grundlage der Gefährdungsbeurteilung TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Sicherheitsdatenblatt 2. Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG): Gefährdungsbeurteilung mit System Modul Haut Modul Einatmen Modul Brand und Explosion Wirksamkeitsprüfung EMKG

3 Rechtliche Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung Gefahrstoffverordnung Arbeitsstättenverordnung Biostoffverordnung

4 Gefährdungen durch Gefahrstoffe HEFTIGE ODER DURCHGEHEND E REAKTIONEN Nicht vergessen!

5 Verantwortung Er muss sicherstellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird und Zugang zu den Arbeitsplätzen, erforderlichen Unterlagen und Informationen gewährleistet ist TRGS 400 Nr. 3.1

6 Organisation Der Arbeitgeber organisiert durch betriebliche Führungsstrukturen und geeignete Abläufe Festlegung, Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen Verantwortliche benennen (Pflichtenübertragung), Abläufe planen, Maßnahmen festlegen und umsetzen, Qualifikation und Unterweisung, eindeutige Anweisungen, Informations- und Meldepflichten festlegen, Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen, Mitarbeitern die Umsetzung von Schutzmaßnahmen jederzeit ermöglichen und Kontrollpflichten gestalten und umsetzen. Bilder: TRGS 400 Nr. 3.2

7 Fachkunde Die Fachkunde umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten: 1. Eine geeignete Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit und 2. Kompetenz im Arbeitsschutz, die Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst. Diese Kenntnisse können durch Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. TRGS 400 BekGS BMAS TRGS 400 Nr. 4.1

8 Fachkunde Einer allein, muss nicht sein! TRGS 400 Nr. 4.1

9 Grundsätze Systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen inhalativ, dermal, oral, Brand und Explosion Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit Maßnahmenplan, vorübergehend PSA Regelmäßige Überprüfung Überprüfungsintervall ist vom Arbeitgeber festzulegen TRGS 400 Nr. 4

10 Grundsätze Vorhandenes nutzen z. B.: zu umgesetzten Schutzmaßnahmen Gefahrstoffverzeichnis Betriebsanweisung Protokolle von Betriebsbegehungen Messprotokolle Betriebsstörungen und Unfällen TRGS 400 Nr. 4

11 Dokumentation Betriebsanweisung als Dokumentationshilfe FOX Arbeitsbereiche, Tätigkeiten Gefahrstoffe Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrenfall Erste Hilfe und sachgerechte Entsorgung TRGS 400 Nr. 8

12 Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Einführung neuer Gefahrstoffe Änderung der Tätigkeiten oder der Arbeitsbedingungen (z.b. Menge, Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, Lüftung) Ergebnisse und Erkenntnisse aus: Wirksamkeitsüberprüfung (z. B. nicht wirksame Schutzhandschuhe, falsche Bedienung von Absaugvorrichtungen ) Arbeitsmedizinische Vorsorge (z. B. Hauterkrankungen, Überschreitung eines Biologischen Grenzwertes) Unfälle, Erkrankungen, Beinah-Unfälle, Schadensfälle, kritische Situationen (z. B. nach Brände und Explosionen) TRGS 400 Nr. 4.3

13 Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk bemerken und beachten z. B. durch TRGS-Newsletter der BAuA, Informationen der Unfallversicherungsträger, Länder, Industrieverbände, Innungen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Fachzeitschriften Internet BG-Schriften Fachzeitschriften Seminare, Fortbildung TRGS 400 Nr. 4.3

14 Vergleichbare Arbeitsplätze Gleichartige Arbeitsbedingungen, vergleichbare Arbeitsplätze und gleiche Tätigkeiten zusammenfassen Kann auch für räumlich getrennte Tätigkeiten gelten (z.b. Probenahmen) Expositionsbedingungen, Arbeitsabläufe, Verfahren, Umgebungsbedingungen und festzulegende Schutzmaßnahmen vergleichbar sind) Hohe Gefährdungen durch gefährliche Eigenschaften oder eine hohe Exposition sind im Einzelfall zu beurteilen. z.b. bei Wartung oder Instandhaltung. Stationäre Arbeitsplätze Mobile Arbeitsplätze A. Wilmes Bilder: TRGS 400 Nr. 4.2

15 Vorgehen Gefahrstoffinformationen Tätigkeits- und betriebsspezifisch Informationen Höhe der Gefährdung FOX FOX FOX Maßnahmen FOX FOX TRGS 400 Nr. 5

16 Gefahrstoffe FOX FOX TRGS 400 Nr. 5.2

17 Was sind Gefahrstoffe? Mit einem Gefahrensymbol oder Gefahrenpiktogramm gekennzeichnete Stoffe und Gemische Stoffe oder Gemische die in der TRGS 907 als sensibilisierend oder in der TRGS 905 als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend aufgeführt sind. Stoffe oder Gemische mit AGW oder BGW TRGS 400 Nr. 5.2

18 Was sind Gefahrstoffe? Gefährliche Stoffe und Gemische die im Betrieb hergestellt werden. Tätigkeiten bei denen gefährliche Stäube, Gase, Dämpf oder Nebel freigesetzt werden Beispiele: Dieselmotoremissionen die beim Transport mit einem Gabelstapler entstehen können. Stäube die beim Schleifen, Sägen und Fräsen z. B. in der Holzverarbeitung freiwerden. Recyclingtätigkeiten, bei denen die Gefährlichkeit der Abfälle nicht bekannt sind. An Schweißarbeitsplätze entstehende Schweißrauche. Kühlschmierstoffe in der spanabhebenden Metallbearbeitung TRGS 400 Nr. 5.2

19 Was sind Gefahrstoffe? Tabakerzeugnisse kosmetische Mittel Lebensmittel und zusatzstoffe Futtermittel und zusatzstoffe Arzneimittel Medizinprodukte Abfälle Altöle oder Abwässer im Betrieb Tiefkalte und heiße Flüssigkeiten, Gase oder Dämpfe (z. B. Flüssigstickstoff) Erstickende und narkotisierende Gase (z. B. Kohlendioxid) Tätigkeiten die zu Gefährdungen durch Hautkontakt führen (Feuchtarbeitsplätze) Arbeitsstoffe die eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden (z. B. aufgewirbelte brennbare Stäube) TRGS 400 Nr. 5.2

20 Tätigkeitsbezogene Informationen Verfahren, Arbeitsmittel, - techniken, -umfeld und Bedingungen Lüftung Gefahrstoffmenge Art, Ausmaß, Dauer der Exposition Vorhandene Schutzmaßnahmen Vorhersehbare Betriebsstörungen Wechsel- und Kombinationswirkungen TRGS 400 Nr. 5.4

21 Informationsermittlung Der Lieferant liefert automatisch innerhalb eines Jahres ein aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt, wenn gefährdungsrelevante Änderungen vorhanden sind Leicht zugängliche und wichtige Informationsquellen nutzen Sicherheitsdatenblatt Technische Regeln Gefahrstoffe Angaben auf Verpackungen, Gebrauchsanweisungen Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen der Unfallversicherungsträger, Länder, Verbände Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) Einstufung und Kennzeichnung GESTIS, GDL Expositionsszenarien Stoffinformationen der ECHA TRGS 400 Nr. 5.1

22 Plausibilitätscheck Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt ist auf unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben zu prüfen Angaben zur Kennzeichnung und Etikett Einstufung der Stoffe und Komponenten (C&L Inventory) SDB Abschnitt 11: Datenfelder ausgefüllt TRGS 907: sensibilisierend TRGS 905: kanzerogen, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend TRGS 906: Verfahren krebserzeugend TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) TRGS 910: Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) TRGS 400 Nr. 5.1

23 Plausibilitätscheck Sicherheitsdatenblatt Stoffinformationen auf einen Blick. Vernetzt mit den TRGS und anderen Stoffinformationen (REACH, CLP) GESTIS-Stoffdatenbank Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung IGS - Informationssystem für gefährliche Stoffe Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen GDL Gefahrstoffdatenbank der Länder TRGS 400 Nr. 5.1

24 Sicherheitsdatenblatt Wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung Abschnitt 1.1 Produktidentifikator Identifikationsnummern zur Recherche in Stoffdatenbanken

25 Sicherheitsdatenblatt Wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung Abschnitt 2 Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung Reine Stoffe: Einstufung auf Plausibilität prüfen. GESTIS, IGS, GDL

26 Sicherheitsdatenblatt Wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung Abschnitt 2 Mögliche Gefahren 2.2 Kennzeichnung, 2.3 sonstige Gefährdungen Stimmt die Kennzeichnung mit dem Etikett überein

27 Sicherheitsdatenblatt Wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung Abschnitt 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Gefahren im Gemisch enthaltener Inhaltsstoffe, auch wenn diese nicht einstufungsrelevant sind Ergebnis: Gemisch: Einstufung auf Plausibilität prüfen. GESTIS, IGS, GDL Skin Sens. 1, H317: 25 50% Eye Irrit. 2, H319: 1,1 < 6% Resp. Sens. 1, H334: 0,1 < 1%

28 Sicherheitsdatenblatt Wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/ PSA Arbeitsplatzgrenzwerte von Zersetzungsprodukte

29 Sicherheitsdatenblatt Wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung AGW = BGW = BOELV = IOELV = Arbeitsplatzgrenzwert Biologischer Grenzwert Binding Occupational Limit Values (Grenzwerte der EU) Luftkonzentrationswerte und biologische Grenzwerte Blei, Benzol Vinylchlorid, Hartholzstaub, Asbest Arbeitsplatzrichtkonzentrationen 98/24/EG

30 Sicherheitsdatenblatt Wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung MAK = DNEL = Ausländische Grenzwerte = Maximale Arbeitsplatzkonzentration verabschiedet von der DFG Senatskommission Derived No Effekt Level (REACH) Grenzwerte anderer Staaten Nicht rechtsverbindlich

31 Sicherheitsdatenblatt Wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung Sicherheitsdatenblatt: Abschnitt 2 Mögliche Gefahren und Abschnitt 11 Toxikologische Angaben Sind Prüfdaten oder aussagekräftige Informationen vorhanden? Akut toxisch (ein Aufnahmeweg reicht) Hautreizend Keimzellmutagen Hautsensibilisierend Toxisch bei wiederholter Applikation Acute Tox. 3 Skin Irrit. 2 Muta. Kat 2 Skin Sens. 1 STOT RE TRGS 400 Nr. 5.2

32 Sicherheitsdatenblatt Wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung REACH minimiert Datenlücken Registrierungsnummer 01-xxxxxxxxxx-yy-zzzz Check möglich für Stoffe und Inhaltsstoffen von Gemischen Normale Registrierungsnummer Daten liegen vor Stoff > 1t produziert, es liegt mindestens das Prüfprogramm oberhalb 1t vor Erweitertes SDB Daten entsprechen Prüfprogramm von 10 t Stoff > 10t produziert, es liegt mindestens das Prüfprogramm oberhalb 10 t vor TRGS 400 Nr. 5.2

33 Sicherheitsdatenblatt Wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung Abschnitt 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Siedepunkt, Dampfdruck, Korngrößenverteilungen, Staubungsverhalten Abschnitt 10 Stabilität und Reaktivität Stoffverhalten bei Tätigkeiten mit erhöhter Temperatur Abschnitt 15 Rechtsvorschriften EU-Vorschriften, Zulassungen, Beschränkungen, Wassergefährdungsklasse (Lagerung)

34 Gefährdungsbeurteilung Handlungsempfehlungen oder Hilfestellungen Dritter zur Unterstützung Stoff- oder tätigkeitsbezogene TRGS Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen der Bundesländer der Unfallversicherungsträger BAuA und weiteren Akteuren im Arbeitsschutz Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen Dritter Fehlende Angaben sind zu ermitteln und ergänzen (Anhang 2) TRGS 400 Nr. 6.1

35 Verwendung von Handlungsempfehlungen entbindet nicht vom Vorhalten aktueller Sicherheitsdatenblätter vom Führen eines Gefahrstoffverzeichnis von Betriebsanweisungen und Unterweisungen von Vorkehrungen für Unfälle, Stör- und Notfälle von arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung von der Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung TRGS 400 Nr. 6.1

36 Gefährdungsbeurteilung Vorgehen (Nr. 6.1) Gefährdungen durch Hautkontakt mit Gefahrstoffen (Nr. 6.3) Gefährdungen durch Einatmen von Gefahrstoffen (Nr. 6.4) Physikalisch-chemische Gefährdungen (Nr. 6.5) Bilder: TRGS 400 Nr. 6

37 Festlegung von Schutzmaßnahmen Unter Berücksichtigung des gestuften Maßnahmenkonzeptes der Gefahrstoffverordnung G E F Ä H R D U N G Maßnahmen CMR-Stoffe Zusätzliche Maßnahmen Allgemeine Schutzmaßnahmen + Sind immer zu beachten Grundpflichten TRGS 400 Nr. 6.7

38 Minimierungsgebot NEU ist erfüllt: 1. AGW oder die Akzeptanzkonzentration eingehalten ist 2. Eine TRGS oder ein VSK angewendet wird 3. Bei Stoffe ohne AGW oder gesundheitsbasierte Beurteilungsmaßstäbe der Stand der Technik eingehalten ist (TRGS 460) 4. Für hautgefährdende Gefahrstoffe Hautkontakt ausgeschlossen ist. TRGS Für physikalisch-chemische Gefährdungen die TRGS 720 ff angewendet wird. 6. Bei Stoffen ohne AGW ein anderer gesundheitsbasierter Beurteilungsmaßstab z. B. MAK-Wert auf den Befund: Schutzmaßnahmen ausreichend schließen lässt TRGS 400 Nr. 6.7

39 E M K G infaches aßnahmen onzept efahrstoffe Gefährdungsbeurteilung mit System

40 Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist eine Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie umfasst folgende Gefährdungen Gefährdung durch Hautkontakt Gefährdung durch Einatmen Gefährdung durch Brand und Explosion

41 Einstiegsfragen zum EMKG 1. Sind Gefahrstoffe mit diesen Symbol oder Piktogrammen vorhanden? 2. Sind nicht gekennzeichnete brennbare Gefahrstoffe vorhanden? Papier Holz Stäube Kunststoff Bilder:

42 Einstiegsfragen zum EMKG 2. Sind weitere nicht gekennzeichnete Gefahrstoffe vorhanden? 3. Entsteht eine höhere Gefährdung die die Tätigkeit? baua 4. Werden Arbeitsstoffe im Betrieb bearbeitet, zerkleinert oder transportiert? FOX FOX

43 Einstiegsfragen zum EMKG 5. Werden Flüssigkeiten bei erhöhter Anwendungstemperatur verwendet oder entstehen Gefahrstoffe? z. B. Laden von Batterien oder starke Säuren oder starke Basen mit erhöhter Reaktionsfähigkeit als Zündquelle. Schweißen 6. Werden Arbeitsverfahren angewendet, bei denen es zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann? FOX Bilder:

44 Wann können keine oder nur bedingt Maßnahmen abgeleitet werden? Umweltgefährdungen Lagerung, wenn sie über die Mindeststandards hinausgehen Gase nur bedingt Anlagenbedingte Brand- und Explosionsgefährdungen (durch Maschinen, Anlagen und Anlagenteile Betriebssicherheitsverordnung ) Bauliche Anforderungen nach Landesbauordnung Es gibt keine Schutzleitfäden für den konstruktiven Explosionsschutz der Maßnahmenstufe

45 Wann können keine oder nur bedingt Maßnahmen abgeleitet werden? Tätigkeiten bei denen Gefahrstoffe entstehen, freigesetzt oder nicht bekannt sind: Löt- und Schweißrauche, Pyrolyseprodukte, Abgase, Chemische Reaktionen und Zersetzungsvorgänge Nitrosaminbildung beim Einsatz von wassergemischten Kühlschmierstoffen Presse (hohe Temperaturen, Schmelzen) Abbruch, Sanierungs- Reinigungs- und Recyclingtätigkeiten Bilder:

46 Gut zu wissen Wir müssen weiterhin mit zwei Kennzeichnungssystemen leben: Bis konnten noch Alt-Bestände ab verkauft werden. Altbestände im Betrieb enthalten noch die alte Kennzeichnung. Einstufung nach CLP macht Gefahrstoffe nicht gefährlicher. Aus Sicherheitsgründen: Gefahrstoffe in Originalgebinden lassen Etikett beim Lieferanten erfragen nicht selber um etikettieren Quelle BAuA: FOX Sie müssen beide Systeme verstehen und unterweisen

47 START Behandlung Schritt 1: Einteilen in Arbeitsbereiche Wartezimmer Empfang Schritt 2: Festlegen der Tätigkeiten Schritt 3: Ermitteln von Gefährdungen Pause Röntgen Sterilisation Labor Lager Bilder:

48 Mindeststandards müssen immer umgesetzt werden Mindeststandards Einatmen Brandschutzmaßnahmen Lagerung

49 Herstellen eines Provisoriums Vorbereiten der Form (Silikonschlüssel) Anmischen: Pulver und Liquid werden in einem Silikonnapf angerührt. Anmischverhältnis: Ein großer Messlöffel Pulver (ca. 200 mg) und 4 Tropfen (ca. 150 mg) LIQUID Liquid Pulver Kennzeichnung Gefahr H225 Flüssigkeit und Dampf sind leicht entzündbar H315 Verursacht Hautreizungen H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen Siedepunkt 101 C H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H335 Kann die Atemwege reizen Nach gleichmäßigem Anrühren kann die Masse verarbeitet werden

50 Gefährdung durch Hautkontakt Dermale Gefährdung durch: verschmutzte Arbeitskleidung Schutzausrüstung Arbeitsflächen und Arbeitsmittel Stäube, Flüssigkeiten Aerosole, Gase und Dämpfe

51 Hautkontakt ausgeschlossen? Persönliche Schutzausrüstung verhindert nicht den Hautkontakt

52 Hautkontakt Schritt 1: Gefährlichkeitsgruppe Haut (HA)

53 Hautkontakt Schritt 2: Wirkfläche (benetzte Haut) KLEIN: kleinflächige Benetzung (Spritzer) GROSS: großflächige Benetzung (ganze Hand) Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung z. B. Schutzhandschuhe ändert nicht die Größe der Wirkfläche

54 Hautkontakt Schritt 3: Wirkdauer unter 15 Min/Tag über 15 Min/Tag KURZ LANG Der Hautkontakt endet erst mit dem Abwaschen des Gefahrstoffes

55 Gefährlichkeitsgruppe HA HB HC HD HE Wirkfläche Wirkdauer Maßnahmenstufe klein kurz lang groß kurz lang klein kurz lang groß kurz lang klein kurz lang groß kurz lang klein kurz lang groß kurz lang klein kurz lang groß kurz lang Hautkontakt Maßnahmenstufe 1 Geringer Maßnahmenbedarf Schutzleitfaden 120 Organisations- und Hygienemaßnahmen Haut" Maßnahmenstufe 2 Erweiterter Maßnahmenbedarf Technische und organisatorische Maßnahmen Schutzleitfaden 250 Maßnahmenstufe 3 Hoher Maßnahmenbedarf Substitution Geschlossenes System

56 Hautkontakt Maßnahmenbedarf Maßnahmenstufe 1: GERINGER MASSNAHMENBEDARF Schutzleitfaden 120 Organisations- und Hygienemaßnahmen Haut Maßnahmenstufe 2: ERWEITERTER MASSNAHMENBEDARF Hautkontakt durch technische Mittel minimieren, Sonst PSA unter Einweisung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Beratung Schutzleitfaden 250 Erweiterter Maßnahmenbedarf hautsensibilisierende Stoffe Feuchtarbeitsplätze Maßnahmenstufe 3: HOHER MASSNAHMENBEDARF Ersatzstoffprüfung Geschlossenes System

57 Gefährdungen durch Einatmen

58 Herstellen eines Provisoriums Vorbereiten der Form (Silikonschlüssel) Anmischen: Pulver und Liquid werden in einem Silikonnapf angerührt. Anmischverhältnis: Ein großer Messlöffel Pulver (ca. 200 mg) und 4 Tropfen (ca. 150 mg) LIQUID Liquid Pulver Kennzeichnung Gefahr H225 Flüssigkeit und Dampf sind leicht entzündbar H315 Verursacht Hautreizungen H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen Siedepunkt 101 C H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H335 Kann die Atemwege reizen Nach gleichmäßigem Anrühren kann die Masse verarbeitet werden

59 Einatmen Ableitung der Gefährlichkeitsgruppe STOFFE MIT AGW nein ja ARBEITSPLATZ- GRENZWERT (AGW) STOFFE OHNE AGW GEMISCHE EINSTUFUNG/ KENNZEICHNUNG AGW = Arbeitsplatzgrenzwert

60 Einatmen Schritt 1: Gefährlichkeitsgruppe (GG) über den AGW Beispiel: Isobutanol, Flüssigkeit Arbeitsplatzgrenzwert nach TRGS 900: 100 ppm Gefährlichkeits-gruppe (GG) - Einatmen- Ergebnis: GG A GG A B C D E Luftkonzentrationsbereich ppm 5 50 ppm 0,5 5 ppm 0,05 0,5 ppm < 0,05 ppm

61 Einatmen Schritt 1: Gefährlichkeitsgruppe (GG) über den AGW

62 Einatmen Schritt 2: Mengengruppe (MG) Schätzen Sie die eingesetzte Menge des Gefahrstoffes ab. klein mittel groß ml/g l/kg m³/t Die Mengengruppe bezieht sich auf die Tätigkeitsdauer

63 Einatmen Schritt 3: Freisetzungsgruppe (FG) bei Raumtemperatur: Siedepunkt niedrig: > 150 C mittel: C hoch: < 50 C Dampfdruck < 0,5 kpa 0,5-25 kpa > 25 kpa Abschnitt 9 im Sicherheitsdatenblatt bei erhöhter Anwendungstemperatur: Stark verdünnte Lösungen, Säuren, Laugen niedrig

64 Einatmen Schritt 3: Freisetzungsgruppe (FG) niedrig: Granulat, Pellet, Wachs Es entsteht nur sehr wenig Staub. mittel: FOX Zucker, Waschpulver Staub setzt sich nach kurzer Zeit wieder. hoch: Mehl, Toner, Zement FOX Foto: Henkel GmbH Staubwolke die einige Minuten in der Luft bleibt

65 Einatmen Maßnahmenstufe 1 Grundmaßnahmen Schutzleitfäden 1xx Maßnahmenstufe 2 Emissionsmindernde Maßnahmen Schutzleitfäden 2xx Maßnahmenstufe 3 Geschlossenes System Schutzleitfäden 3xx Beratung durch Experten

66 Einatmen Maßnahmenbedarf

67 Staubende Tätigkeiten Der Schutzleitfaden 240 Staubarbeitsplätze ist ab einer mittleren Mengen- und Freisetzungsgruppe immer anzuwenden!

68 Einatmen Abfüllen von organischen Lösemitteln Schutzleitfäden mit Videos zur Unterweisung

69 Kurzzeitige Belastung unter 15 Min/Tag Tätigkeitsdauer < 15 Minuten: Reihe 200 statt Reihe 300 Reihe 100 statt Reihe 200 Dies gilt nicht für: Lokal reizende (H335), Ätzende (H314), Atemwegssensibilisierende (H334), Geruchsintensive Gefahrstoffe Ergänzend : EUH 071: Wirkt ätzend auf die Atemwegee

70 Arbeitsplatzgrenzwerte prüfen, ob eingehalten Arbeitsplatzmessungen nutzen, z. B. von vergleichbaren Arbeitsplätzen FOX

71 Arbeitsplatzgrenzwerte prüfen, ob eingehalten Einatmen Beispiel: Isobutanol, Flüssigkeit Arbeitsplatzgrenzwert nach TRGS 900: 100 ppm Gefährlichkeitsgruppe A (GG A) - Einatmen- Ergebnis: GG B statt GG A EMKG = nichtmesstechnische Ermittlungsmethode GG A B C D E Luftkonzentrationsbereich ppm 5 50 ppm 0,5 5 ppm 0,05 0,5 ppm < 0,05 ppm

72 Gefährdung durch Brand und Explosion A. Wilmes

73 Brand und Explosion Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung Großflächige Stoffverteilungen, wie z. B. Versprühen, Streichen, Beschichten oder Tränken Öffnen von dicht verschlossenen Behältern, Fässern und Anlagenteilen Ab- und Umfüllvorgänge von brennbaren Flüssigkeiten und brennbaren Schüttgütern Tätigkeiten, bei denen Stäube mit einer hohen Freisetzungsgruppe (feine Stäube) entstehen Tätigkeiten mit Zündquellen (Feuer, Schweiß-, Schneide-, Schleifgeräten). Instandhaltungsarbeiten

74 Herstellen eines Provisoriums Vorbereiten der Form (Silikonschlüssel) Anmischen: Pulver und Liquid werden in einem Silikonnapf angerührt. Anmischverhältnis: Ein großer Messlöffel Pulver (ca. 200 mg) und 4 Tropfen (ca. 150 mg) LIQUID Liquid Pulver Kennzeichnung Gefahr H225 Flüssigkeit und Dampf sind leicht entzündbar H315 Verursacht Hautreizungen H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen Siedepunkt 101 C H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H335 Kann die Atemwege reizen Nach gleichmäßigem Anrühren kann die Masse verarbeitet werden

75 Brand und Explosion Schritt 1: Gefährlichkeitsgruppe (pc)

76 Brand und Explosion Schritt 1: Gefährlichkeitsgruppe (pc) Ist keine Einstufung vorhanden, bestimmen Sie die Gefährlichkeitsgruppen über den Zustand Ihres Gefahrstoffes: Feststoff Flüssigkeit pc-c pc-a Ausnahmen Nachweislich nicht explosionsfähig - Abbrandverhalten über Brennzahlen BZ 1-3: pc-a BZ 4-6: pc-b Nachweislich nicht brennbar & nicht explosionsfähig - Mindeststandards

77 Schritt 1: Gefährlichkeitsgruppe Feststoff (pc) Hinweise ob ein Gefahrstoff explosionsfähig ist: Prüfinstitut: bestimmen von sicherheitstechnischen Kenngrößen Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2: Mögliche Gefahren, 2.3 Sonstige Gefahren Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung Abschnitt 9: Physikalische und chemische Verfahren. Vorsicht: Es gibt bisher keine eindeutigen Kriterien Datenbanken Gestis-Staub-Ex Datenbank: Gemeinsamer Stoff datenpool Bund/Länder (GSBL, inkl. Staubgruppen der BAM): TRGS 400 Nr. 5.2

78 Feststoff: Explosion Bei Teilchen größer 1 mm ist keine Staubexplosion zu erwarten

79 Brand und Explosion Schritt 2: Mengengruppe (MG) Schätzen Sie die eingesetzte Menge des Gefahrstoffes ab. klein mittel groß ml/g l/kg m³/t Die Mengengruppe bezieht sich auf die Tätigkeitsdauer

80 Brand und Explosion Schritt 3: Freisetzungsgruppe (FG) bei Raumtemperatur: Siedepunkt niedrig: > 150 C mittel: C hoch: < 50 C Dampfdruck < 0,5 kpa 0,5-25 kpa > 25 kpa Abschnitt 9 im Sicherheitsdatenblatt bei erhöhter Anwendungstemperatur: Stark verdünnte Lösungen, Säuren, Laugen niedrig

81 Schritt 3: Freisetzungsgruppe (FG) niedrig: Granulat, Pellet, Wachs Es entsteht nur sehr wenig Staub. Korngröße größer 1 mm mittel: FOX Zucker, Waschpulver Staub setzt sich nach kurzer Zeit wieder. Korngröße 1 bis 0,5 mm hoch: Mehl, Toner, Zement FOX Foto: Henkel GmbH Staubwolke die einige Minuten in der Luft bleibt. Korngröße kleiner 0,5 mm

82 Brand und Explosion GG pc-a Freisetzungsgruppe Menge niedrig mittel hoch klein mittel * Maßnahmenstufe 1 Allgemeine Brandschutzmaßnahmen SLF pc-170 SLF 240 bei mittlerer Freisetzungsgruppe pc-b pc-c pc-d pc-e groß * * klein mittel * * groß * * * klein flüssig fest mittel * flüssig fest groß * Beratung Beratung * Bei Feststoffen sind Brandschutzmaßnahmen ausreichend Maßnahmenstufe 2 Technische Maßnahmen = SLF 2xx Erweiterte Brandschutzmaßnahmen Vorbeugender Explosionsschutz Tätigkeitsspezifische Zündquellenvermeidung Maßnahmenstufe 3 Geschlossenes System = SLF 3xx Hohe Brandschutzmaßnahmen Anlagenbezogene/ Tätigkeitsspezifische Zündquellenvermeidung Konstruktiver Explosionsschutz Beratung durch Experten

83 Brand und Explosion Tätigkeiten mit schlechter Lüftung Bei Tätigkeiten mit schlechter Lüftung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Durchmischung des Gefahrstoffs mit dem verbleibenden Luftsauerstoff für einen Brand oder eine Explosion ausreicht. Es wird eine Maßnahmenstufe höher gewählt Beispiele: Tanks Apparate Silos Inneres von Rohrleitungen Inneres von Abwasserbehandlungsanlagen Auffangräume (Tanktassen) Schächte Gruben Kanäle Hohlräume oder -körper in Bauwerken Hohlräume oder -körper in Maschinen nicht ausreichend belüftete Räume Räume unter Erdgleiche Containern Behälter

84 Brand und Explosion Maßnahmenstufen

85 Schutzmaßnahmen der Reihe 100 Auszug pc-170 Brand und Explosion Es gibt zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Die Fluchtweglänge beträgt maximal 35 m. Die Flucht- und Rettungswege sind gekennzeichnet. Türen in Notausgängen schlagen in Fluchtrichtung auf. In jedem Tätigkeitsbereich sind entsprechend der Brandklasse Feuerlöscher einfach zugänglich. Feuerarbeiten werden genehmigt & durch ein Freigabeverfahren geregelt. Es werden regelmäßig Fehlerstromprüfungen aller elektrischen Geräte gemäß DGUV V3 durchgeführt. Es werden regelmäßig Unterweisungen und Brandschutzübungen durchgeführt. In Tätigkeitsbereichen mit Gefahrstoffen besteht Rauch- und Feuerverbot.

86 Schutzmaßnahmen der Reihe 200 Auszug Brand und Explosion Emissionsmindernde Maßnahmen Objektabsaugung Hinsichtlich Gesundheitsschutz ggf. vorhanden + Erhöhter Brandschutz Verkürzung der Fluchtwege, geeignete Branderkennung u. - bekämpfung (technisch/organisatorisch), Brandschutztechnisch bauliche Trennung + Vorbeugender Explosionsschutz Zutritt nur für speziell Unterwiesene, Explosionsgefährdungen sind dokumentiert, Explosionsschutzeinrichtungen werden regelmäßig gewartet, Abfüllbereich kennzeichnen P006 s. ASR A1.3 + Spezielle Zündquellenvermeidung Elektrostatische Aufladungen vermeiden, Zoneneinteilung, Gerätewahl entsprechend der Zoneneinteilung W021 s. ASR A

87 SLF pc-271 Brennbare Flüssigkeiten umfüllen Brand und Explosion Es werden nur leitfähige oder ableitfähige Behälter, Rohrleitungen, Trichter und Pumpen beim Umfüllen verwendet, die geerdet bzw. mit Erde verbunden sind. Die Fluchtweglänge ist auf 25m verkürzt. Eine ständige Branderkennung ist gewährleistet (technisch oder organisatorisch). Es wurden Sammelstellen für den Notfall festgelegt. Der Tätigkeitsbereich ist mit W001 gekennzeichnet. Beschäftigte tragen Schuhe mit leitfähigen oder ableitfähigen Schuhsolen. Bei Ab- und Umfüllvorgängen mittels Fasspumpe, entspricht diese den Anforderungen für das Umpumpen von brennbaren Flüssigkeiten. Es ist sicher gestellt, dass die elektrischen Anlagen und Geräte einschließlich der Transportgeräte den Sicherheitsanforderungen für den jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechen. 2 m Auszug aus SLF! Zone ohne Emissionsminderung 1,5 m Behälter Zone 0 Zone 1 Zone 2 Behälter Zone 0 W001 s. ASR A

88 Wirksamkeitsüberprüfung Befund lautet: Schutzmaßnahmen reichen aus Fristen zur Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen festlegen Schutzleitfäden der Reihe 100 werden eingehalten Staubschutzmaßnahmen sind etabliert Messtechnische Überprüfung lüftungstechnischer oder technologischer Parameter (mind. alle 3 Jahre, Stäube jährlich) Sicht und Funktionskontrolle Es ist ausreichend Zeit für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen vorhanden PSA und Hautmittel werden entsprechend Unterweisung eingesetzt Konzentrationsmessung evtl. erforderlich bei unvermeidbaren Zündquellen Geräteprüfung durch befähigte Person Bilder: A. Wilmes

89 Software Bild:

90 Tätigkeitsspezifische Vorgehensweise PROJEKT: Zahnarztpraxis Zahnarztpraxis Sterilisation Desinfizieren I1 Steriliumfix

91 Mindeststandards vorab prüfen

92 Geringe Gefährdung Aufgrund der Eigenschaften Arbeitsbedingungen Geringen Menge Niedrige Exposition Bilder: Reichen einzelne Maßnahmen nach 8 GefStoffV aus Eine geringe Gefährdung liegt nicht vor, bei Tätigkeiten mit hautätzenden Stoffen in engen Räumen und Behältern mit Flüssigkeiten, bei denen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann TRGS 400 Nr. 6.2

93 Eine geringe Gefährdung entbindet von Substitutionsprüfung technische und organisatorische Schutzmaßnahmen persönliche Schutzausrüstung weitere Expositionsermittlungen, Begrenzung der Zahl der Beschäftigten Zutrittsverbote Betriebsanweisung nach TRGS 555 Detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung TRGS 400 Nr. 6.2

94 EMKG Geringe Gefährdung Arbeitsbereich - Büro

95 Maßnahmen bei geringer Gefährdung Arbeitsplätze werden regelmäßig aufgeräumt. Sicherheitshinweise auf der Verpackung, Beipackzettel werden beachtet. Die Produkte werden nur nach Gebrauchsanweisung verwendet. Gefahrstoffe werden in der Originalverpackung aufbewahrt. Gefahrstoffe werden nicht in Lebensmittelbehälter oder Trinkflaschen umgefüllt. Vor Mahlzeiten werden die Hände gewaschen. Kontaminierte Kleidung wird ggf. gewechselt. Zusätzlich sind notwendige Maßnahmen gegen Brände gemäß Arbeitsstättenverordnung umzusetzen

96 Software - Substitution

97 Software - AGW-Einhaltung

98 EMKG Servervariante

99 EMKG App EMKG kompakt EMKG kompakt

100 EMKG Poster

101 Internetseite

102 EMKG Ich bin dran Melanie Berghaus Katrin Braesch Annette Wilmes Tel.:

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