Bundesfachplanung SUEDLINK

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1 A100_ArgeSL_P8_V3_0_TEC_1029 Bundesfachplanung SUEDLINK Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission Höchstspannungsleitung Brunsbüttel - Großgartach BBPIG Vorhaben Nr. 3 Abschnitt A (von Brunsbüttel bis Scheeßel) Unterlagen nach 8 NABEG II TECHNISCHE BESCHREIBUNG DES VORHABENS ANHANG : PROGNOSTISCHE BETRACHTUNG ZU ARBEITSSICHERHEIT, GESUNDHEITSSCHUTZ, RETTUNGSWESEN UND BRANDSCHUTZ IM ZUSAMMEN- HANG MIT VERLEGUNG UND BETRIEB EINER HGÜ- LEITUNG IN DEN GRUBENBAUEN DER SÜDWESTDEUTSCHEN SALZWERKE AG (SWS) Unterlagen nach 8 NABEG Ercosplan TransnetBW TransnetBW Vers. Datum Ausgabe, Art der Änderung Erstellt Geprüft Freigegeben ARGE SuedLink Bundesfachplanung SUEDLINK ArgeSL 2019

2 BERICHT Prognostische Betrachtung zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rettungswesen und Brandschutz im Zusammenhang mit Verlegung und Betrieb einer Höchstspannungs-Gleichstrom- Übertragung-Leitung in den Grubenbauen der Südwestdeutschen Salzwerke AG (SWS) Auftraggeber: Auftragnehmer: Projektnummer: Erfurt, den TransnetBW GmbH Vordernbergstr. 6 / Heilbronner Str Stuttgart ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft Geotechnik und Bergbau mbh Arnstädter Straße Erfurt Dr. Henry Rauche Geschäftsführer ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft Geotechnik und Bergbau mbh Arnstädter Straße Erfurt Deutschland Telefon: Telefax: mining@ercosplan.com Web: Geschäftsführer: Dr. Henry Rauche Dieser BERICHT beinhaltet 33 Seiten 5 Anlagen 0 Anhänge

3 BERICHT Prognostische Betrachtung zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rettungswesen und Brandschutz im Zusammenhang mit Verlegung und Betrieb einer Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung-Leitung in den Grubenbauen der Südwestdeutschen Salzwerke AG (SWS) Version: Dieser Bericht wurde angefertigt unter der Verantwortung von Montserrat Cort Anne Engler Sascha Engler Jochen Hubert Alexander Piehl Eine qualitative und inhaltliche Kontrolle wurde durchgeführt von Thomas Teichert Seite 2 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

4 INHALTSVERZEICHNIS 1 Veranlassung 6 2 Zusammenfassung des derzeitigen Planungsstandes für die Installation / Verlegung und den Betrieb der HGÜ-Leitungen Zusammenfassung des derzeitigen Sach- / Kenntnisstandes zu den HGÜ- Leitungen Bauphase Beschreibung der technischen Konzeption zum Einbau und der Verlagerung der HGÜ-Leitungen in den Schächten Beschreibung der technischen Konzeption zum Verlegen der HGÜ- Leitungen unter Tage Grundlegende präventive Maßnahmen während der Bauphase Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Bauleistungen im Projekt (Fremdleistungen vs. Eigenleistungen SWS) Betriebsphase Kontinuierliche Überwachung der HGÜ-Leitungen Wartungs- und Reparaturarbeiten an den HGÜ-Leitungen Abgrenzung der Verantwortlichkeiten beim Betreiben der Kabel (Fremdleistungen vs. Eigenleistungen SWS) 23 3 Erfassung und Auflistung der bei SWS gültigen Unterlagen / Regeln in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Rettungswesen und Brandschutz 23 4 Ergebnisse der Prüfung und Auflistung der SWS Unterlagen, welche durch die Maßnahmen Bau und Betrieb HGÜ-Leitungen betroffen sein können in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Rettungswesen 24 5 Brandschutz Ergebnisse der Prüfung und Auflistung der SWS Unterlagen, welche durch die Maßnahmen Bau und Betrieb HGÜ-Leitungen in Bezug auf Brandschutz betroffen sein können Aussagen zur Brandlast unter Berücksichtigung des derzeitigen Sachstandes der HGÜ-Leitungen sowie der zum Bau und während des Betriebs vorgesehenen Maschinen, Geräte, Hilfsstoffe / -materialien Untertagezulassungen von derzeit zur Anwendung vorgesehenen Hauptmaterialien und ggf. Hilfsstoffen Vorschläge zu Vorkehrungen zum Brandschutz für die HGÜ-Leitungen sowie die Bau- und Betriebsphase der HGÜ-Leitungen 29 6 Prognose einer zukünftigen Realisierung 30 Seite 3 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

5 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1 Darstellung des Steinsalzbergwerkes Heilbronn-Kochendorf, der geplanten Ansatzpunkte der Schächte Kochendorf und Großgartach sowie der Vorzugsvariante zum untertägigen Verlaufes der HGÜ-Leitungen 7 Abbildung 2 Schematischer Aufbau einer HGÜ - Leitung (SÜDKABEL, 2004, /8/) 8 Abbildung 3 Darstellung einer beispielhaften Baustelleneirichtung für das Schachtabteufen am Standort Kochendorf einschließlich möglicher Flächen für Lagerplätze und den Aufbau der Kabelzugwinden 14 Abbildung 4 Darstellung einer beispielhaften Baustelleneinrichtung für das Schachtabteufen am Standort Großgartach einschließlich möglicher Flächen für Lagerplätze und den Aufbau der Kabelzugwinden 15 Abbildung 5 Schematische Darstellung der Kabelverlegung in einem in der Sohle ausgefrästen Kabelgraben, Maßangaben in Metern (ERCOSPLAN, 2019, /6/) 16 Abbildung 6 Schematische Darstellung der Kabelverlegung auf der Sohle und L-förmigen Betonwinkelstützen, Maßangaben in Metern (ERCOSPLAN, 2019, /6/) 17 Abbildung 7 Schematische Darstellung der Kabelverlegung in Bohrlöchern im Stoß, Maßangaben in Metern (ERCOSPLAN, 2019, /6/) 18 Abbildung 8 Kabelmuffe, exemplarische Darstellung (Sweco, 2016, /9/) 18 Abbildung 9 Aufbau einer 320-kV-Cross-Bonding-Muffe (Oswald, 2009, /7/) 19 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1 Tabelle 2 Zusammenfassung der zurzeit bestehenden Planungsprämissen (TransnetBW, 2018, /11/) 9 Einschätzung der Brandlast der HGÜ-Leitungen und des entsprechend erforderlichen Kabelzubehörs für die Bauphase 27 Seite 4 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

6 ANLAGENVERZEICHNIS ANLAGE 1 ANLAGE 2 ANLAGE 3 ANLAGE 4 ANLAGE 5 Gesamtdokumentenliste der bei SWS erfassten, gültigen Unterlagen / Regeln in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Rettungswesen und Brandschutz Bewertung des voraussichtlichen Überarbeitungsaufwandes der derzeit bei SWS vorliegenden Unterlagen in Bezug auf Gesundheitsschutz Bewertung des voraussichtlichen Überarbeitungsaufwandes der derzeit bei SWS vorliegenden Unterlagen in Bezug auf Rettungswesen Bewertung des voraussichtlichen Überarbeitungsaufwandes der derzeit bei SWS vorliegenden Unterlagen in Bezug auf Arbeitsschutz Bewertung des voraussichtlichen Überarbeitungsaufwandes der derzeit bei SWS vorliegenden Unterlagen in Bezug auf Brandschutz Seite 5 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

7 1 Veranlassung Im Rahmen des Vorhabens 3 nach Bundesbedarfsplangesetz der Bundesrepublik Deutschland ist unter der Bezeichnung SuedLink die Errichtung von Leitungstrassen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) zwischen Brunsbüttel (nordwestlich von Hamburg) und Großgartach in Baden-Württemberg vorgesehen. Im Gebiet der Stadt und des Landkreises Heilbronn werden, unter Federführung der Projektpartnerschaft zwischen TRANSNETBW GMBH (TransnetBW) und TenneT TSO GmbH (TenneT), derzeit Möglichkeiten einer untertägigen Trassenführung unter Nutzung des Grubengebäudes des Bergwerkes Heilbronn-Kochendorf der SÜDWESTDEUT- SCHEN SALZWERKE AG (SWS) geprüft. Die TransnetBW GmbH ist der Betreiber des Strom-Übertragungsnetzes in Baden-Württemberg und als dieser verantwortlich für die Planungen gemäß des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG 1 ) im vorgenannten Bundesland. Das derzeitige Grundkonzept sieht das Teufen von zwei neuen Tagesschächten vor. Der zukünftige Schacht Kochendorf wird nordöstlich des Grubenfeldes Kochendorf gelegen sein und der zukünftige Schacht Großgartach südwestlich des Grubenfeldes Heilbronn unmittelbar am Standort des Umspannwerkes nahe Großgartach. Die beiden Schächte dienen der Zu- bzw. Ausführung der HGÜ-Leitungen in das bzw. aus dem Bergwerk. Untertägig werden die HGÜ-Leitungen in bestehenden bzw. neu aufzufahrenden Strecken des Bergwerkes Heilbronn-Kochendorf verlegt. In Abbildung 1 sind die Lokationen der beiden geplanten neuen Schächte Kochendorf und Großgartach sowie die Vorzugsvariante (ERCOSPLAN, 2018, /5/) für den untertägigen Verlauf der HGÜ-Leitungen dargestellt. Gemäß dem von der BUNDESNETZAGENTUR im Rahmen der Bundesfachplanung nach 7 Abs. 4 NABEG im Schreiben vom (Bundesnetzagentur, 2017, /3/) festgelegten Untersuchungsrahmen für die Bergwerksalternative ist u. a. im Wege einer prognostischen Betrachtung darzustellen, ob bzw. inwieweit die für die nachfolgende Planungsstufe geltenden materiell-rechtlichen Anforderungen (z. B. Brand- und Arbeitsschutz, Rettungswesen) vorrausichtlich eingehalten werden können (S. 2). Die ERCOSPLAN INGENIEURGESELLSCHAFT GEOTECHNIK UND BERGBAU MBH (ERCOSPLAN) wurde seitens TransnetBW mit der Bearbeitung folgender Leistung beauftragt: Prognostische Betrachtung zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rettungswesen und Brandschutz im Zusammenhang mit Verlegung und Betrieb einer Höchstspannungs-Kabelanlage in den Grubenbauen der Südwestdeutschen Salzwerke AG (SWS) Grundlage der prognostischen Betrachtungen bildet der derzeitige Planungsstand in Bezug auf die Installation, die Verlegung und den Betrieb der HGÜ-Leitung, welcher in Berichtsform (ERCOSPLAN, 2019, /6/) dokumentiert und in Kapitel 2 zusammengefasst ist. Folgend werden die Methodik der Erfassung und Auflistung der bei SWS vorliegenden gültigen Unterlagen und Regeln in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Rettungswesen und Brandschutz beschrieben. Der derzeitige Planungsstand sowie die erfassten Dokumente bilden die Grundlage für die Einschätzung der Beeinflussung von Unterlagen der SWS in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Rettungswesen und 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsgesetz Seite 6 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

8 Brandschutz in Zusammenhang mit der Installation, der Verlegung sowie des Betriebs der HGÜ-Leitung. Abschließend wird die Realisierbarkeit der Maßnahme aus Sicht der erarbeiteten Ergebnisse bzgl. des Arbeitsschutzes, Gesundheitsschutzes, Rettungswesens sowie Brandschutzes unter Berücksichtigung des derzeitigen Planungsstandes für die Installation, die Verlegung sowie den Betrieb der HGÜ-Leitung eingeschätzt. Abbildung 1 Darstellung des Steinsalzbergwerkes Heilbronn-Kochendorf, der geplanten Ansatzpunkte der Schächte Kochendorf und Großgartach sowie der Vorzugsvariante zum untertägigen Verlaufes der HGÜ-Leitungen Seite 7 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

9 2 Zusammenfassung des derzeitigen Planungsstandes für die Installation / Verlegung und den Betrieb der HGÜ-Leitungen Grundlage für den derzeitigen und im nachfolgenden beschriebenen Sachstand in Bezug auf die HGÜ-Leitungen sowie der vorläufigen Konzeption zum Bau und Betrieb der HGÜ- Leitungen stellt der Bericht (ERCOSPLAN, 2019, /6/) dar. Basierend auf diesem Sachstand erfolgt die prognostische Betrachtung zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rettungswesen und Brandschutz, welche im Zusammenhang mit dem Bau 2 und dem Betrieb der HGÜ-Leitungen stehen. 2.1 Zusammenfassung des derzeitigen Sach- / Kenntnisstandes zu den HGÜ-Leitungen Zum gegenwärtigen Projekt- und Berichtszeitpunkt sind die Spannungsebenen der HGÜ- Leitungen noch nicht festgelegt. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass die HGÜ- Leitungen entweder mit einer Spannungsebene von 525 kv mit einem Stromkreis oder mit einer Spannungsebene von 320 kv mit zwei Stromkreisen ausgeführt werden. Für die Bauart des Kabels wird von folgenden Annahmen ausgegangen (ERCOSPLAN, 2019, /6/): der Kabel-Leiter besteht aus einem mehrdrahtigem Leiter aus Kupfer oder Aluminium, das Ausgangsmaterial für die Kabelisolierung ist vernetztes Polyethylen (VPE), der Kabel-Schirm, bestehend aus Kupferdrahtschirm mit einer oder mehreren Querleitwendeln aus Kupferband, ist längswasserdicht ausgeführt, der Kabel-Außenmantel besteht aus einem Schichtenmantel aus Polyethylen mit einer verklebten Aluminiumfolie, welche als Querwasserschutz dient. Die o. g. Aufbaukonzepte der HGÜ-Leitung sind in der Abbildung 4 dargestellt. Abbildung 2 Schematischer Aufbau einer HGÜ - Leitung (SÜDKABEL, 2004, /8/) 2 Gemäß des Schreibens der Bundesnetzagentur vom (Bundesnetzagentur, 2017, /3/) ist generell die Trassenführung der HGÜ-Leitungen im Schacht und unter Tage sowohl während der Bau- als auch Betriebsphase zu betrachten. Seite 8 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

10 Eine Zusammenfassung der zum Berichtszeitpunkt seitens TransnetBW bestehenden Planungsprämissen bezüglich der bzw. Angaben zu den HGÜ-Leitungen enthält Tabelle 1. Begriff KABEL Tabelle 1 Kabeldurchmesser Kabelgewicht Zugbeanspruchung mit Ziehkopf am Leiter Biegeradius des Kabels Zusammenfassung der zurzeit bestehenden Planungsprämissen (TransnetBW, 2018, /11/) Beschreibung bis zu 150 mm bis zu 50 kg/m Kupfer: 50 N/mm² Aluminium: 30 N/mm² Maximale Leitertemperatur DC-Kabel: 70 C Erwartete maximale Temperatur am Kabelaußenmantel 25 x Außendurchmesser des Kabels 25 x 150 mm = 3,75 m; mindestens 4 m und vorzugsweise 5 m Biegeradius der Leitung (Rohranlagen sind separat zu betrachten) ca. 55 C 3 DC Widerstand bei 20 C Gemäß DIN EN SYSTEM Kabelsysteme Maximaler Dauerstrom (PSL-SPC-2301) Anzahl der Kabel im Bergwerk Übertragungsleistung Verlustwärme 4 SCHIRMERDUNG Schirmerdung mm² Kupfer <= 0,0072 Ohm/km mm² Kupfer <= 0,0090 Ohm/km zwei mögliche, technische Varianten stehen zur Verfügung: Spannungsebene 320 kv Spannungsebene 525 kv Spannungsebene 320 kv: A pro Kabel Spannungsebene 520 kv: A pro Kabel Spannungsebene 320 kv: 4 Stück Spannungsebene 520 kv: 2 Stück 2 GW Spannungsebene 320 kv: ca. 30 W/m Spannungsebene 520 kv: ca. 40 W/m im Abstand von je 4 km 5 km Mantelprüfung (DC- Prüfung) minimal 10 kv / 1 min 3 Dieser Wert ist hypothetisch und hängt von einer Vielzahl von Faktoren, wie z. B. Material, Umgebungstemperatur, Strombelastung, Verlegungsart etc. ab. 4 Pro Kabel, unter Bezugnahme des maximalen Dauerstroms und einem Leiterquerschnitt von mm² Seite 9 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

11 Begriff LICHTWELLENLEITER (LWL) LWL im Schirmbereich Funktion LWL im Schirm Funktion LWL- Hybridaußenkabel Funktion LWL-Erdkabel Nebenanlagen Beschreibung Zwei Stahlröhrchen mit jeweils 3x Singlemode Glasfaser und 3x Multimode Glasfaser Nur Monitoring Nur Monitoring Kommunikation zwischen den Umrichtern Alle 2 km ein Einblasschacht Alle 2 km ein Spleißschacht (abwechselnd) Nach derzeitigem Planungsansatz sollen für die HGÜ-Leitungen, auch untertägig, die Grenzwerte für Magnetfelder nach gültigen Gesetzen und Richtlinien (Arbeitsstättenrichtlinie, BImSchG) eingehalten werden. Weiterhin sind die Leitungen vor schädlichen mechanischen und thermischen Beanspruchungen zu schützen. Vor dem Hintergrund der beiden genannten Forderungen hat eine Abdeckung der Leitungen mit Steinsalz (ca. 1 m) zu erfolgen. 2.2 Bauphase Nach derzeitigem Kenntnisstand ist vorgesehen, die HGÜ-Leitungen übertägig in Kabelgräben bis zum Standort des zukünftigen Schachtes Kochendorf zu führen. Für die untertägige Verlegung der HGÜ-Leitungen bestehen folgende Möglichkeiten (ERCOSPLAN, 2019, /6/): Verlegung auf der Sohle hinter L-förmigen Winkelstützen nah am Stoß, Verlegung in einem Kabelgraben, Verlegung in eigens zu diesem Zweck abgeteuften Horizontalbohrungen. Eine detailliertere Beschreibung der vorgenannten Möglichkeiten zur Verlegung der HGÜ- Leitungen erfolgt in Kapitel Im Fall der Verlegung im Kabelgraben bzw. hinter L-förmigen Winkelstützen erfolgt die Einbettung und Abdeckung der HGÜ-Leitungen (ERCOSPLAN, 2019, /6/). Am Standort des Schachtes Großgartach werden die HGÜ-Leitungen aus dem Bergwerk ausgeführt und mit dem Umspannwerk Großgartach verbunden. Als Schnittstelle zwischen den ankommenden und abgehenden Leitungen sind Muffenbauwerke im Nahbereich der beiden Schächte vorgesehen. Sowohl die übertägigen Muffenbauwerke als auch die Schächte sind nicht Bestandteil der Betrachtungen in diesem Bericht. Für die weiteren Betrachtungen wird die Bauphase der HGÜ-Leitungen in die zwei Abschnitte Einbau und Verlagerung der HGÜ-Leitungen in den Schächten (vertikal) Seite 10 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

12 und Verlegung der HGÜ-Leitungen untertage (horizontal) unterteilt und in den folgenden Kapiteln (Kap , Kap ) beschrieben Beschreibung der technischen Konzeption zum Einbau und der Verlagerung der HGÜ-Leitungen in den Schächten Nach heutigem Kenntnisstand bietet kein Kabelhersteller HGÜ-Leitungen als Schachtkabel an, sodass die übliche Montagetechnologie, die Kabel freihängend mittels einer speziellen Kabelzugwinde in den Schacht herabzulassen, wahrscheinlich nicht angewendet werden kann. Es muss deshalb vom Unternehmen, welches mit der Kabelverlegung beauftragt wird, eine Montagetechnologie für das Einhängen und Befestigen der Kabel im Schacht vorgelegt werden. Die Montagetechnologie muss sicherstellen, dass die vom Hersteller vorgegebenen maximalen Zugkräfte beim Einhängen des Kabels nicht überschritten werden. Für die weitere Bearbeitung wird davon ausgegangen, dass das Kabel armiert ist und entsprechend noch zu tätigender Vorgaben durch die Kabelhersteller / -zulieferer abschnittsweise an einem Seil befestigt und in den Schacht abgelassen wird. Für den Einbau der Kabel in die Schächte ist der Einsatz von synchron betriebenen Zug- und Schubgeräten sowie Kabel- und Seilwinden vorgesehen, welche übertägig aufgebaut werden. Ein synchroner Betrieb der Zug-, Schubgeräte und Kabel- / Seilwinden ist sicherzustellen, was z. B. durch gesteuerte Hydraulikaggregate erfolgen kann. Nachdem jeweils eine der HGÜ-Leitungen mit Hilfe des Seiles in den Schacht abgelassen wurde, wird das am Seil hängende Kabel in die am Schachtausbau bzw. im Gebirge befestigten / verlagerten Kabelhalterungen (z. B. Kabeltraversen mit Holzkeilen oder Kabelschellen) eingebaut und abschnittsweise fixiert. Bei der endgültigen Auswahl der Kabelhalterungen und ihren Abständen zueinander ist darauf zu achten, dass die auftretenden elektro-mechanischen Kräfte im Falle eines Kurzschlusses sicher aufgenommen werden. Die Arbeiten im Schacht können von der Arbeitsbühne, welche generell für das Schachtteufen erforderlich ist, aus erfolgen. Zum Verlegen und zum Einhalten des zulässigen Biegeradius der HGÜ-Leitungen sind sowohl am Schachtkopf als auch im Füllort entsprechende auf den minimal zulässigen Biegeradius der HGÜ-Leitungen abgestimmte Einlass-/ Streckenanschlussbauwerksgeometrien herzustellen. In den Bauwerken sind entsprechende Rollenbögen und Kastenrollen sowie ggf. Druckrollen vorzusehen und so anzuordnen, dass die auftretenden Gewichtskräfte aufgenommen werden können, ohne das Kabel zu beschädigen. Im Füllortbereich wird das Kabel mittels einer Tragkonstruktion (z. B. Stahlkonstruktion, Rollenbögen und / oder Kastenrollen) aus dem vertikal verlaufenden Schacht über das Streckenanschlussbauwerk sukzessive auf die Sohle der horizontal an den Schacht angeschlossenen Strecke überführt. Für die Ausführung der Kabelfixierung wird von oben eine Arbeitsbühne abgelassen, in dem Kabelmonteure die Befestigungsarbeiten sicher ausführen können. Zum Einbau und zur Verlagerung der HGÜ-Leitungen in den Schächten sind u. a. folgende Geräte, Maschinen, Materialien und / oder Hilfsstoffe vorgesehen: Seite 11 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

13 HGÜ-Leitungen, elektrisch betriebene Kabel- und Seilwinden, Schachtbefahrungsanlage einschließlich Arbeitsbühne, Stahlseile, elektrisch betriebene Kabelzugwinde und Schubgeräte, verschiedene Verlegerollen, Druck- und / oder Fensterrollen Kabelhalterungen (z. B. aus Stahl und / oder aus Kunststoff bei der Verwendung von Kabelschellen), Schmiermittel / Fette, Hydraulikflüssigkeit, gesteuerte Hydraulikaggregate, Schwerlastanhänger mit Zugfahrzeug, Speziell anzufertigende Tragkonstruktionen, Konsolen, Spindelstreifen, Montagecontainer Beschreibung der technischen Konzeption zum Verlegen der HGÜ- Leitungen unter Tage Entsprechend des jetzigen Planungsstandes sind HGÜ-Leitungen unter Tage über eine Länge von ca. 16 km zwischen den beiden neu abzuteufenden Tageschächten Kochendorf und Großgartach zu verlegen. In Bezug auf die Anlieferung und den Transport der untertägig zu verlegenden Abschnitte der HGÜ-Leitungen nach unter Tage werden derzeit nachfolgende Varianten diskutiert, wobei aber noch keine abschließende Festlegung auf die Länge der Einzelkabel getroffen wurde: Variante 1: Einzelkabellänge 9 km im Kabelkorb, Variante 2: Einzelkabellänge 1 km auf Spule, Variante 3: Einzelkabellänge 500 m auf Spule. Für den Fall, dass sich TransnetBW für Einzelkabellängen von 500 m entscheidet, können die Kabelspulen über den existierenden Schacht Konradsberg nach unter Tage gebracht, von dort aus zu den jeweiligen Kabeleinbauorten transportiert und an diesen abgespult werden. Der Schacht Konradsberg hat eine Teufe von 240 m, von der die untersten 10 m den Schachtsumpf bilden. Der Füllort ist mit einer fest eingebauten Stahlbühne abgedeckt, die für eine Verkehrslast von 60 t ausgelegt ist, sodass sie mit jedem Fahrzeug des Gruben- Seite 12 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

14 betriebs befahren werden kann. Gemäß der Vorgaben der SWS (SWS, 2017, /10/) können für Transporte großer Bauteile nach unter Tage diese direkt vom Seil eines übertägigen Autokranes auf einen Schwerlastanhänger unter Tage abgelegt und mit entsprechenden Zugmaschinen in der Grube weitertransportiert werden. Der Transport der Kabelspulen unter Tage erfolgt mit einem Kabelwagen, der ggf. gesondert für diesen Einsatz anzufertigen ist. Die Abmessungen der Kabelspulen sind auf die vorgegebenen Transportmaße auszulegen. Diese orientieren sich an dem lichten Durchmesser des jeweiligen Schachtes als auch aus den Streckenbreiten und -höhen entlang der Transportrouten. Der für den Transport der HGÜ-Leitungen zulässige Biegeradius ist ebenfalls zu berücksichtigen. Der Schwerlastanhänger wird, sofern erforderlich in Einzelteilen, über den Schacht Konradsberg nach unter Tage verbracht, montiert und in Betrieb genommen. Die gleiche Vorgehensweise gilt für das Zugfahrzeug für den Schwerlastanhänger. Als Zugfahrzeug kann beispielsweise ein allradbetriebener Unimog zum Einsatz kommen, welcher auf die untertage zu ziehenden Lasten auszulegen ist. Für den Abzug der Kabel von der Spule werden am Ende des jeweiligen Verlegeabschnittes eine Kabelzugwinde und auf der Gegenseite die Kabelspulen platziert. Der gesamte Bereich eines Verlegeabschnittes wird mit Verlegerollen bestückt. Die abschließende Auswahl der Rollen wird durch das Kabelgewicht und den Durchmesser des Kabels bestimmt. Der Abstand der Rollen ist so zu wählen, dass das Kabel nicht die Sohle berühren kann. Die Verlegerollen werden direkt auf die Sohle gestellt. Für den Kurvenbereich sind zusätzlich Eckrollen vorzusehen. Bei schwierigen Verlegesituationen sind Druck- und / oder Fensterrollen zu nutzen, die entweder an vorhandenen Konsolen oder an temporär einzuziehenden Spindelsteifen zu fixieren sind. Für den Fall, dass sich TransnetBW für Einzelkabellängen von 1 km oder 9 km entscheidet, sind die Kabel unter Nutzung der gleichen, wie zuvor beschriebenen Technologie, über die noch neu abzuteufenden Schächte Kochendorf und Großgartach zunächst unter Nutzung eines Seiles einzuhängen, nachfolgend über die gesamte Einzelkabellänge in das Bergwerk abzulassen, zum jeweiligen Verlegeabschnitt zu transportieren und in den Strecken der untertägigen Leitungstrasse abzulegen. Unterstützend zu den über Tage erforderlichen Anlagen und Maschinen ist unter Tage eine Kabelzugwinde, welche über eine Zugkraftbegrenzung verfügt, einzubauen. Auch für die hier zur Rede stehenden Einzelkabellängen ist der gesamte Bereich eines Verlegeabschnittes mit Verlegerollen zu bestücken. Die abschließende Auswahl der Rollen wird auch für die hier betrachteten Einzelkabellängen durch das Kabelgewicht und den Durchmesser des Kabels bestimmt. Der Abstand der Rollen ist so zu wählen, dass das Kabel nicht die Sohle berühren kann. Die Verlegerollen werden direkt auf die Sohle gestellt. Für den Kurvenbereich sind zusätzlich Eckrollen vorzusehen. Bei schwierigen Verlegesituationen, sind Druck- und / oder Fensterrollen zu nutzen, die entweder an vorhandenen Konsolen oder an temporär einzuziehenden Spindelsteifen zu fixieren sind. Die Zugkräfte sind kontinuierlich und vollautomatisch zu dokumentieren. Durch den Einsatz von Kabelschubgeräten kann eine Reduktion der Zugkräfte in den HGÜ-Leitungen erreicht werden. Die abgelegten Einzelkabel der HGÜ-Leitungen sind an ihren jeweiligen Enden mit Überlänge zum nächsten Einzelkabel zu verlegen. Seite 13 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

15 Risiken von Kabelbeschädigungen beim Kabelzug sind für alle drei Varianten zu verhindern. Daher muss das Kabel besonders bei Richtungsänderungen des Trassenverlaufs mit stabil verankerten Fensterrollen sicher geführt werden. Mit Hilfe von Funkgeräten wird der Kabelzug durch Fachpersonal überwacht und kann jederzeit bei kritischen Situationen durch dieses gestoppt werden. Der Schacht Konradsberg sowie dessen Tagesanlagen sind während der Bauphase für die Anlieferung, Lagerung und Transport von Geräten, Materialien, Bauteilen und Hilfsstoffen nach unter Tage vorgesehen, welche während der Verlegearbeiten der HGÜ- Leitungen benötigt werden. Die Nutzung des Schachtes erfolgt in enger Abstimmung zwischen SWS und dem späteren bauausführenden Unternehmen. Auf dem Betriebsgelände der neu abzuteufenden Schächte Kochendorf und Großgartach werden für den direkten Kabeleinzug temporäre, befahrbare Baustellen eingerichtet. Auf den dafür vorgesehenen Flächen können die notwendige Kabelzugtechnik und das benötigte Material mit ausreichendem Platz sicher untergebracht werden. Somit stehen die notwendigen Lagerplätze, welche orange in der Abbildung 3 und Abbildung 4 dargestellt sind, über die gesamte Bauphase hinweg zur Verfügung. Die Kabeleinführungsbauwerke werden während des Schachtteufens oder alternativ danach errichtet. Abbildung 3 Darstellung einer beispielhaften Baustelleneirichtung für das Schachtabteufen am Standort Kochendorf einschließlich möglicher Flächen für Lagerplätze und den Aufbau der Kabelzugwinden Seite 14 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

16 Abbildung 4 Darstellung einer beispielhaften Baustelleneinrichtung für das Schachtabteufen am Standort Großgartach einschließlich möglicher Flächen für Lagerplätze und den Aufbau der Kabelzugwinden Entsprechend des Verlegekonzeptes werden die Anzahl und Art der Kabelspulen den jeweiligen Schachtstandorten zugeordnet. Dafür stehen ausreichende Lagerflächen für die Logistik an den Schächten Konradsberg, Kochendorf (vgl. Abbildung 3) und Großgartach (vgl. Abbildung 4) zur Verfügung. Bei zusätzlichem Lagerungs-/ Platzbedarf können weitere Zwischenlager eingerichtet werden, um einen reibungsfreien Ablauf bei den Verlegearbeiten zu gewährleisten. In der Umgebung des Schachtes Konradsberg unter Tage befinden sich Abbaukammern mit einem Querschnitt von 10 m x 15 m und einer Länge bis 200 m, die grundsätzlich als untertägige Lager genutzt werden können. Um dauerhaft den Schutz des Materials unter Tage und über Tage gegen mögliche Beschädigungen sowie eine gute Zugänglichkeit zu gewährleisten, sollten bestimmte Aspekte beachtet werden. Hierzu zählt beispielsweise, dass sich die Lagerfläche nicht im Bereich des regulären Fahrbetriebs befindet, um Beschädigungen zu vermeiden. Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl, Vandalismus o. ä. sind vorzusehen. Seite 15 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

17 Nach derzeitigen Planungsstand kommen für die Verlegung der HGÜ-Leitungen entlang der Kabeltrasse unter Tage folgende verschiedene Verlegevarianten zum Einsatz, welche nachfolgend detaillierter beschrieben werden: Verlegevariante 1 - Verlegung der HGÜ-Leitungen in Kabelgräben, Verlegevariante 2 - Verlegung der HGÜ-Leitungen auf der Sohle hinter L-förmigen Betonwinkelstützen, Verlegevariante 3 - Verlegung der HGÜ-Leitungen in horizontal im Stoß parallel zu Strecken verlaufenden Bohrungen. Verlegevariante 1: Die Kabelverlegung entlang von Strecken und bei Streckenquerungen kann in einem in der Sohle ausgefrästen Kabelgraben (vgl. Abbildung 5) erfolgen. Der auszufräsende Graben hat eine Breite von ca. 2,7m und eine Tiefe von ca. 1 m (Alpiq, 2017, /1/). Die Kabel werden auf einem ca. 20 cm mächtigen Bett, bestehend aus feinkörnigem Steinsalz, in einem Abstand der Außenkabel von jeweils ca. 50 cm zur Grabenwand und ca. 50 cm zwischen den einzelnen Kabeln auf diesem verlegt. Nach erfolgtem Einbau werden die HGÜ-Leitungen mit einer weiteren Feinsalzschicht von ca. 20 cm Mächtigkeit abgedeckt. Anschließend wird der Graben mit Steinsalz - vorzugsweise Schnittsalz aus der Gewinnung - bis auf das Sohlenniveau der Strecke verfüllt. Da eine Überquerung des Kabelgrabens durch Fahrzeuge bzw. schwere Maschinen erfolgen kann, ist eine zusätzliche Verdichtung des Schüttmaterials erforderlich. Abbildung 5 Schematische Darstellung der Kabelverlegung in einem in der Sohle ausgefrästen Kabelgraben, Maßangaben in Metern (ERCOSPLAN, 2019, /6/) Verlegevariante 2: Eine weitere Variante der Verlegung der HGÜ-Leitungen besteht darin, diese auf der Sohle am Stoß hinter L-förmigen Betonwinkelstützen einzubauen (vgl. Abbildung 6). Das durch die L-förmigen Betonwinkelstützen erzeugte Profil des Verleg- Seite 16 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

18 bereichs hat ebenfalls eine Breite von mindestens 2,7 m und eine Höhe von etwa 1,8 m. Die HGÜ-Leitungen werden auch in dieser Variante auf eine ca. 20 cm mächtige Feinsalzschicht gebettet und nach Einbau mit einer weiteren ca. 20 cm mächtigen Feinsalzschicht abgedeckt. Das Profil des Verlegebereichs wird anschließend mit Steinsalz - vorzugsweise Schnittsalz aus der Gewinnung - bis auf eine Höhe von ca. 1 m über Streckensohle verfüllt. Eine Überquerung bzw. Befahrung des Profils des Verlegebereichs kann ausgeschlossen werden, sodass keine Verdichtung des Salzes erforderlich ist. Abbildung 6 Verlegevariante 3: Schematische Darstellung der Kabelverlegung auf der Sohle und L-förmigen Betonwinkelstützen, Maßangaben in Metern (ERCOSPLAN, 2019, /6/) Sind HGÜ-Leitungen in Einzelstrecken mit geringerem nutzbaren Streckenquerschnitt oder konkurrierender Nutzung (z. B. Schüttgutstrecke HN-KD) zu verlegen, kann dies in horizontalen Bohrlöchern, welche parallel zum Streckenverlauf im Stoß gestoßen werden, erfolgen (vgl. Abbildung 7). Die für die Kabelaufnahme zu stoßenden Bohrungen können entweder aus bereits vorhandenen oder ggf. neu aufzufahrenden Nischen / Grubenbauen, hergestellt werden. Der Abstand der Bohrungen von der Sohle ist in Abhängigkeit des einzusetzenden Bohrgerätes zu wählen, sollte aber möglichst nahe zur Sohle erfolgen. Nach Fertigstellung der Bohrungen werden die Kabel in die Bohrungen eingezogen. Im Nischenraum sind die verlegten Leitungen in feinkörniges Steinsalz einzubetten und bis ca. 0,8 m oberhalb der Leitungen mit Steinsalz - vorzugsweise Schnittsalz aus der Gewinnung - zu verfüllen. Die Abgrenzung der Nischen zu den Strecken erfolgt durch L-förmige Betonwinkelstützen. Seite 17 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

19 Abbildung 7 Schematische Darstellung der Kabelverlegung in Bohrlöchern im Stoß, Maßangaben in Metern (ERCOSPLAN, 2019, /6/) Bei der Herstellung der erforderlichen Kabelverbindungen zwischen den in den neu abzuteufenden Schächten Kochendorf und Großgartach eingebauten HGÜ-Leitungen und den im Bergwerk verlegten HGÜ-Leitungen bzw. zur Verbindung der Einzelkabel sind untertägig Muffengruben entlang der Trassenführung herzustellen. In diesen werden die Einzelkabel durch Muffen verbunden, wie beispielhaft in Abbildung 8 und Abbildung 9 dargestellt ist. Abbildung 8 Kabelmuffe, exemplarische Darstellung (Sweco, 2016, /9/) Seite 18 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

20 Abbildung 9 Aufbau einer 320-kV-Cross-Bonding-Muffe (Oswald, 2009, /7/) Wegen der nicht zu vermeidenden Staub- und Salzbelastung im Bergwerk ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Einsatz von Montagecontainern zur Abschirmung der Muffengruben erforderlich, um eine sichere Kabelverbindung nach Herstellervorgaben (z. B. Schutz der zu verbindenden Kabelenden während der Montage vor Verschmutzung durch Staub, Salz etc.) gewährleisten zu können. Montagecontainer sind dicht auf die Muffengrube aufzusetzen. Eine Luftfilteranlage reduziert die Staubbelastung. Der gesamte Container ist unter leicht erhöhten Luftdruck zu setzen, sodass gereinigte Luft nach außen strömt und ein Eindringen von Staub vermieden wird. Die Muffen werden direkt vor Ort montiert und nicht mehr bewegt. Die Kräfte der Längsdehnung des Kabelsystems werden über die Befestigungselemente und eine Ständerkonstruktion in die Sohle abgeführt Grundlegende präventive Maßnahmen während der Bauphase Bei den verschiedenen Tätigkeiten während der Bauphase sind durch alle Beteiligten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie die bei SWS gültigen bzw. zukünftig zu erstellenden Betriebsanweisungen einzuhalten. Bei allen Tätigkeiten während der Bauphase ist in Anlehnung an die BGI 523 (VMBG, 2001, /12/) u. a. auf Nachfolgendes zu achten: körpernahes Tragen von Lasten, Verwenden von geeigneten Transport- und Hebehilfen wie z. B. Zugwagen für Kabelspulen, Ablaufrollen für Kabelspulen, sicherer Auf- und Abstieg von LKW-Ladeflächen, Verwendung von geeigneten Werkzeugen oder Hilfsmitteln zum Abtrennen oder Verlegen der Kabel, Seite 19 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

21 sicherer Umgang mit Schneidwerkzeugen mit offen liegender Klinge, Überprüfung der Funktionssicherheit von elektrisch oder mechanisch betriebenen Werkzeugen und Hilfsmitteln wie z. B. Kabelzugmaschinen, Kabelabwickler, Ziehköpfe, Ziehstrümpfe, Kabelspulenträgern etc., Tragen der vorgeschriebenen, allgemeinen persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Tragen der speziellen PSA gegen Absturz (Auffanggurt, Sicherungsleinen) bei Arbeiten in großer Höhe wie z. B. im Schacht, Tragen der entsprechenden speziellen PSA bei Schweißarbeiten, kein Aufenthalt von Personen unter schwebenden Lasten Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Bauleistungen im Projekt (Fremdleistungen vs. Eigenleistungen SWS) Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von folgenden Projektbeteiligten während der Bauphase auszugehen: und TransnetBW (Auftraggeber, Projektverantwortlicher), SWS (Betreiber des Steinsalzbergwerkes Heilbronn und bergrechtlich verantwortlich) ein von TransnetBW beauftragtes Unternehmen / Konsortium zur Kabelherstellung, Kabellieferung und Einbau / Verlegung, das für die Planungen sowie Herstellung, Lieferung, Einbau der Kabel im Schacht sowie die Verlegung der Kabel unter Tage einschließlich Inbetriebnahme verantwortlich ist. Generell ist anzumerken, dass bei SWS entsprechende vertragliche Regelungen zur Einbindung von SUB-Auftragnehmern / Fremdfirmen existieren, auf denen im weiteren Projektablauf aufgebaut werden kann. 2.3 Betriebsphase Während der Betriebsphase der HGÜ-Leitungen sind kontinuierliche Überwachung, und regelmäßige Kontroll- sowie vorbeugende Wartungsarbeiten im Bedarfsfall Reparaturarbeiten Seite 20 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

22 sowohl für die in den Schächten eingebauten als auch untertage verlegten HGÜ- Leitungen durchzuführen. Diese werden nachfolgend (Kap , Kap , Kap ) detaillierter beschrieben Kontinuierliche Überwachung der HGÜ-Leitungen Während des Betriebs der HGÜ-Leitungen erfolgt die gesamte Überwachung durch den Netzbetreiber der HGÜ-Trasse über die in den Schaltanlagen eingebaute Schutztechnik. Weiterhin enthalten die HGÜ-Leitungen integrierte LWL-Adern mit Sensoren für ein Monitoring über die gesamte Trasse zur Temperaturerfassung und zur Lokalisation von Kabelfehlern. Die Auswertung des Monitorings erfolgt ebenfalls durch den Betreiber der HGÜ- Trasse. Die durch den Stromfluss verursachte Erwärmung wird durch Schutztechnik auf maximal 70 C Leitertemperatur begrenzt, am Außenmantel beträgt die Temperatur dann ca. 55 C. Der Ausbruch eines Brandes durch eine, vom Stromfluss hervorgerufene unzulässig hohe Temperatur des Kabels ist nicht möglich. Zusätzlich erfolgt durch den Netzbetreiber ein Kabelmonitoring um Schäden an den HGÜ- Leitungen rechtzeitigt erfassen zu können und Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen einzuleiten. Dabei werden auch äußere Einwirkungen auf die HGÜ-Leitungen erfasst und an den Netzbetreiber gemeldet bzw. es erfolgt bei Gefahr die sofortige Abschaltung der HGÜ-Leitung. Die Abschaltung im Fehlerfall erfolgt innerhalb von 200 ms Wartungs- und Reparaturarbeiten an den HGÜ-Leitungen Während der Betriebsphase sind die HGÜ-Leitungen (elektrische Anlage) in die wartungsrelevanten Prüffristen und Revisionsvorschriften während des Betriebs mit einzubeziehen. Die entsprechend festgelegten Prüffristen und Revisionen werden durch eine Elektro- Fachkraft erfolgen. Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel sind z. B. in der Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BG ETEM, 2005, /2/) festgelegt und die jeweiligen verantwortlichen sowie auszuführenden Personen benannt. Diese Prüfungen beinhalten z. B. das Befahren und Kontrollieren der HGÜ-Leitungen entlang des gesamten Trassenverlaufes zur Feststellung äußerlich erkennbarer Schäden oder Mängel. Insbesondere die in den Schächten Kochendorf und Großgartach eingebauten Schachtkabel unterliegen mutmaßlich den größten Beanspruchungen, da diese HGÜ- Leitungen im Gegensatz zu den in den Grubenbauen söhlig verlegten HGÜ-Leitungen nicht abgedeckt werden. Die Strecken, in denen die HGÜ-Leitungen verlegt sind, müssen zu Wartungs- und Überprüfungszwecken ebenso sicher befahrbar sein wie die betroffenen Schächte. Tätigkeiten wie, Seite 21 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

23 Fehlererfassung, -analyse und -bewertung, Wartungen, Prüf- und Messarbeiten bei Wartungsarbeiten, ggf. notwendige Reparaturen an der Kabelanlage, das Muffen von Kabelleitern im stromlosen und freigeschalteten Zustand zu Reparaturzwecken dürfen nur von qualifizierten und geschulten Elektrofachkräften durchgeführt werden, welche vorzugsweise Erfahrungen im untertägigen Bergbaubetrieb aufweisen und in guter körperlicher Verfassung sind. Derartige Arbeiten werden nur vom Anlagenbetreiber beauftragt. Im Folgenden sind grundlegende Vorgehens- und / oder Verhaltensweisen für Wartungsund Reparaturarbeiten während des Betriebs der HGÜ-Leitungen beispielhaft beschrieben: Bei den Wartungsarbeiten in der jeweiligen Schachtröhre wird größte Sorgfalt und Aufmerksamkeit verlangt, da diese Arbeiten in großer Höhe stattfinden. Eine ausreichende Beleuchtung und ein ständiger Kontakt zum Windenbediener müssen gegeben sein. Weiterhin hat das Tragen und Benutzen der gestellten PSA zu erfolgen (Kap ). Kabelreparaturen in der jeweiligen Schachtröhre und im Bergwerk bedürfen der Genehmigung des Kabelbetreibers, müssen angemeldet und freigegeben werden. SWS ist entsprechend zu informieren. Für Arbeiten an den elektrotechnischen Arbeiten im Schacht kann entweder eine Arbeitsbühne oder ein geführter Förderkorb genutzt werden. Der Zugang zum Arbeitsort und Aufenthalt auf Arbeitsbühne bzw. der Plattform des Förderkorbes muss abgesichert und sicher erreichbar sein. Ein sicherer Stand auf der Plattform ist über entsprechende Konstruktionen zu gewährleisten. Auf ausreichende Standsicherheit von Arbeitsmitteln, wie z. B. Leitern, ist beim Arbeiten in großen Höhen zu achten und diese ist ggf. herzustellen. Eingesetzte Arbeitsmittel sind regelmäßig zu prüfen und bei Defekt sofort auszutauschen oder zu reparieren. Kontroll-, Wartungs- und / oder Reparaturarbeiten sind immer gemeinsam von zwei Personen durchzuführen, sodass gegenseitige Kommunikation, Sicherungs- und Hilfestellungen mit bzw. durch die zweite Person erfolgen kann. Arbeiten an unter Spannung stehenden Anlagen oder Anlagenteilen der HGÜ- Leitungen sind verboten. Während der Wartungs- und Reparaturarbeiten sind folgende fünf Sicherheitsregeln einzuhalten 1. Freischalten 2. Gegen Wiedereinschalten sichern 3. Spannungsfreiheit feststellen 4. Erden und kurzschließen 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken; z. B. durch Schranken, Absperrungen, etc. Seite 22 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

24 Nur geeignete und zugelassene Werkzeuge bei den Arbeiten an den HGÜ- Leitungen verwenden. Bei Kabelreparaturarbeiten im Schacht und entlang der Strecken, in denen die HGÜ-Leitungen installiert sind, sind die Entstehung von explosionsfähigen Atmosphären und wirksame Zündflächen zu kontrollieren und zu vermeiden. Kann das Auftreten gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre nicht sicher verhindert werden, sind die Arbeiten mit offener Flamme oder mit anderen Zündgefahren sofort einzustellen. Die Grubenwehr sollte mit sicheren Messmitteln zur Feststellung der Spannungsfreiheit der HGÜ-Leitungen und mit ferngesteuertem Schneidgerät ausgerüstet sind. Die Mannschaft der Grubenwehr sollte hierzu im Umgang mit den entsprechenden Geräten geschult sein, falls es während der Betriebsphase der HGÜ- Leitungen zu Kabelbränden kommt. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten an den HGÜ-Leitungen während der Betriebsphase werden die gleichen, wie im Kapitel aufgeführten Maschinen, Geräte, Materialien und Hilfsstoffe, eingesetzt Abgrenzung der Verantwortlichkeiten beim Betreiben der Kabel (Fremdleistungen vs. Eigenleistungen SWS) Allgemein gilt, dass der Anlagenbetreiber für den sicheren Zustand und Betrieb der Kabelanlage auf dem Bergwerksgelände der SWS verantwortlich ist. Alle notwendigen durchzuführenden Wartungsarbeiten unterliegen immer der Verantwortung des Kabelbetreibers und werden in dessen Verantwortung ausgeführt. Abstimmungen bzgl. des Zuganges zu den HGÜ-Leitungen und für die Durchführung von Arbeiten sind rechtzeitig im Vorfeld mit der SWS abzustimmen. 3 Erfassung und Auflistung der bei SWS gültigen Unterlagen / Regeln in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Rettungswesen und Brandschutz Im Rahmen von Vor-Ort-Terminen (19. und ) wurden Unterlagen in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Rettungswesen und Brandschutz zusammen mit Mitarbeitern der SWS im betriebseigenen Intranet bzw. Netzwerken gesichtet. Dabei erfolgte eine Auflistung der von SWS gezeigten Dokumente (ANLAGE 1) sowie eine kursorische Sichtung ausgewählter, digitaler Dokumente während des jeweiligen Vor-Ort-Termins. Eine Übergabe aller Dokumente erfolgte nicht, weder in digitaler noch in Papierform. Le- Seite 23 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

25 diglich einige wenige Dokumente standen den Bearbeitern als übergebene Dokumente zur Verfügung. Diese sind in ANLAGE 1 gesondert als vorliegend gekennzeichnet. Auf Grund der beschriebenen Vorgehensweise kann ERCOSPLAN keine Garantie dafür übernehmen, dass die Unterlagen vollumfänglich erhalten bzw. eingesehen wurden. Der letzte Vor-Ort-Termin fand am statt. Dementsprechend wurden nur Unterlagen für diesen Bericht berücksichtigt, die bis zu diesem Datum im Intranet bzw. Netzwerken der SWS erfasst waren und den Bearbeitern während der Vor-Ort-Termine gezeigt wurden. 4 Ergebnisse der Prüfung und Auflistung der SWS Unterlagen, welche durch die Maßnahmen Bau und Betrieb HGÜ-Leitungen betroffen sein können in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Rettungswesen Grundlage für die Prüfung der Beeinflussung von Unterlagen der SWS in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Rettungswesen ist die in Kap. 3 beschriebene und in ANLAGE 1 erfasste Dokumentenliste. Diese Gesamtliste wurde nach den entsprechenden Themen gefiltert und die betroffenen Dokumente in jeweils einer ANLAGE thematisch zusammengefasst. ANLAGE 2 bezieht sich auf die Prüfung von Dokumenten bzgl. des Gesundheitsschutzes, ANLAGE 3 bzgl. des Rettungswesens, ANLAGE 4 bzgl. des Arbeitsschutzes. Die Ausweisung, welche aktuell 5 bei SWS vorliegenden Unterlagen zukünftig zu überarbeiten bzw. anzupassen sind, erfolgt jeweils in ANLAGE 2, ANLAGE 3 und ANLAGE 4 mit Hilfe des Prinzips des nachfolgend dargestellten Ampelsystems: Ampelsystem Farbe grün gelb rot grau Beschreibung keine Prüfung erforderlich Prüfung potentiell erforderlich Prüfung erforderlich Neuerstellung erforderlich Alle grau hinterlegten Quellen sind zukünftig, ggf. nach Vorbild der bereits bei SWS vorliegenden Unterlagen, neu zu erstellen. Die jeweils zu Grunde liegende Quelle wird hingegen nicht berührt. Zusammenfassend lässt sich für Kapitel 4 folgendes feststellen: Gemäß der zusammenfassenden Auflistung der Unterlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ANLAGE 2) ergibt sich, dass hauptsächlich eine Prüfung und die entsprechenden Anpassungen von möglichen Gefahrstoffen bei der Verlegung 5 Stand Seite 24 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

26 und dem Betrieb der HGÜ-Leitungen erforderlich sind. Außerdem werden beispielsweise die Neuerstellung von Betriebsanweisungen sowie Sicherheits- und Gesundheitsdokumenten bezüglich der Neuauffahrungen und des Betriebs der HGÜ-Leitungen notwendig. Hinsichtlich des Rettungswesens (ANLAGE 3) wird vor allem die Neuerstellung von Betriebsanweisungen bezüglich der Neuauffahrungen erforderlich. Die Erfassung von Dokumenten bzgl. des Arbeitsschutzes (ANLAGE 4) zeigt, dass die Erfordernis der Prüfung von Gefahrstoffverzeichnissen, Sicherheitsblättern, Betriebsanweisung. Dies gilt z. B. bei Tätigkeiten in den neu zu teufenden Schächten Kochendorf und Großgartach. 5 Brandschutz Nachfolgend sind in diesem Kapitel die Ergebnisse zu folgenden Schwerpunkten, welche in Bezug zum Thema Brandschutz bestehen, beschrieben: sowie Ergebnisse der Prüfung und Auflistung der SWS Unterlagen in Bezug auf Brandschutz, welche während des Baus und Betriebs der HGÜ-Leitungen betroffen sein können, qualitative Aussagen zur Brandlast auf der Grundlage der heute vorliegenden Datengrundlage, welche durch die Kabel und Hilfsstoffe während der Bau- und ggf. Betriebsphase entstehen können, Einschätzung, ob für die derzeit zur Anwendung vorgesehenen Hauptmaterialien und ggf. Hilfsstoffe erforderliche Untertagezulassungen vorliegen Empfehlungen zu speziellen, brandhemmenden Materialien einschließlich Vorschläge zu Vorkehrungen zum Brandschutz. Es wird der Brandschutz sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase der HGÜ- Leitungen berücksichtigt. 5.1 Ergebnisse der Prüfung und Auflistung der SWS Unterlagen, welche durch die Maßnahmen Bau und Betrieb HGÜ-Leitungen in Bezug auf Brandschutz betroffen sein können Grundlage für die Prüfung der Beeinflussung von Unterlagen der SWS in Bezug auf Brandschutz ist die in Kapitel 3 beschriebene und in ANLAGE 1 erfasste Dokumentenliste. Seite 25 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

27 Diese Gesamtliste wurde nach dem Thema Brandschutz gefiltert und die Ergebnisse der Prüfung der betroffenen Dokumente in ANLAGE 5 zusammengefasst. Die Ausweisung, welche heute bei SWS vorliegenden Unterlagen zukünftig zu überarbeiten bzw. anzupassen sind, erfolgt ebenfalls unter Anwendung des bereits in Kapitel 4 beschriebenen Prinzips des Ampelsystems. 5.2 Aussagen zur Brandlast unter Berücksichtigung des derzeitigen Sachstandes der HGÜ-Leitungen sowie der zum Bau und während des Betriebs vorgesehenen Maschinen, Geräte, Hilfsstoffe / -materialien Unter dem Begriff Brandlast wird hier die Energie-/ Wärmemenge verstanden, die beim Verbrennen von Leitungen, Kabeln und anderen Baumaterialien entstehen bzw. freigesetzt werden kann. Wie bereits eingangs des Kapitels 2.1 ausgeführt wurde, sind zum gegenwärtigen Projektund Berichtszeitpunkt die Spannungsebenen der HGÜ-Leitungen noch nicht abschließend festgelegt und noch keine HGÜ-Leitungen ausgewählt worden. Daher kann im Rahmen dieser Unterlage keine quantitative sondern allenfalls eine vorläufige qualitative Abschätzung der Brandlast durchgeführt werden. Die grundlegenden Eigenschaften der HGÜ-Leitungen wurden bereits in Kap. 2.1 erläutert und sind in Tabelle 1 beschrieben. Wie aus der Tabelle 1 ersichtlich, werden die HGÜ- Leitungen so ausgelegt, dass die maximale Leitertemperatur 70 C sowie die erwartete maximale Temperatur am Kabelaußenmantel ca. 55 C betragen. Während der Bauphase sind die HGÜ-Leitungen generell stromlos und können sich von daher nicht selbst entzünden. Aus diesem Grunde kann ein Brand der HGÜ-Leitungen während der Bauphase nur durch von außen auf die Leitungen einwirkende thermische Einflüsse, welche z. B. im Zusammenhang mit der bei der beim Kabeleinbau sowie der Kabelverlegung einzusetzenden Maschinen, Geräte, Hilfsstoffe stehen können, verursacht werden. Die während des Verlegens der HGÜ-Leitungen ggf. zum Einsatz kommenden Geräte und Materialien wurden in Kapitel 2.2 benannt. Zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Bränden durch extern einwirkende thermische Einflüsse sollten die fertig verlegten HGÜ-Leitungen (auch Teillängen) schnellstmöglich mit Steinsalz abgedeckt werden. Eine generelle Minimierung der Brandlast ist durch den Einsatz möglichst nicht brennbarer Stoffe zu erreichen. Tabelle 2 zeigt die vorläufige qualitative Einschätzung der Brandlast für die Bauphase der HGÜ-Leitungen in Bezug auf die HGÜ-Leitungen selbst sowie die während der Bauphase einzusetzenden Maschinen, Geräte, Hilfsstoffe bzw. Hilfsmaterialien. Seite 26 von 33 Z:\_TransNetBW_Gutachten_Arbeitsschutz_Brandschutz\13_Auslieferung\ _Endfassung\_TRANSNET_Schutz_u_Rettung_rev00_

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