Bundesfachplanung SUEDLINK
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- Hetty Kraus
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1 Bundesfachplanung SUEDLINK Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach BBPIG Vorhaben Nr. 3 Abschnitt A (von Brunsbüttel bis Scheeßel) Unterlagen nach 8 NABEG I ERLÄUTERUNGSBERICHT ANHANG 2.2: VORSCHLAG UND BEGRÜNDUNG DER 2. VERSCHIEBUNG DES TKS Unterlagen nach 8 NABEG GeiS HorG PehM Vers. Datum Ausgabe, Art der Änderung Erstellt Geprüft Freigegeben ARGE SuedLink ArgeSL 2019
2 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG 3 2 VERLAUF DES TKS 7 IM ANTRAG NACH 6 NABEG Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs des TKS 7 zwischen Büttel und dem Netzverknüpfungspunkt Begründung des ursprünglichen Verlaufs 4 3 VORSCHLAG FÜR EINEN VERÄNDERTEN VERLAUF DES TKS 7 IN DEN UNTERLAGEN NACH 8 NABEG Darlegung der neuen Erkenntnisse Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen Vorgeschlagene Anpassung des Verlaufs des TKS Neue Betroffenheiten Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente 8 4 FAZIT UND EMPFEHLUNG 8 ARGE SuedLink 1 8 _Anhang 2.2 ArgeSL 2019
3 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Ursprünglicher Verlauf des TKS 7 (inkl. 1. Verschiebung) 4 Abbildung 2: Darstellung des ursprünglichen Verlaufs des TKS 7 6 Abbildung 3: Vorgeschlagener veränderter Verlauf des TKS 7 7 ARGE SuedLink 2 8 _Anhang 2.2 ArgeSL 2019
4 1 EINLEITUNG Im Rahmen der Unterlagenerstellung nach 8 NABEG wurden erstmals flächendeckend Flächennutzungs- und Bauleitpläne für das gesamte TK-Netz abgefragt. Dabei stellte sich heraus, dass große Bereiche des TKS 7 von durch rechtsverbindliche B-Pläne ausgewiesenen Gewerbegebieten eingenommen werden, die in der Folge zu einem roten Riegel in der SUP führen. Da zu TKS 7 keine Alternative existiert und eine Umgehung der Gewerbegebiete durch eine kleinräumige TKS-Verschwenkung nicht möglich ist, fand am ein Gespräch mit den Plangebern statt, um mögliche Lösungswege zu erörtern. Konkret wurde besprochen, inwiefern eine Querung des B-Plangebietes Am Bütteler Kanal möglich ist. Diese Plangeberabstimmung hat zur Konkretisierung des Konflikts geführt, so dass auf Hinweis der Plangeber im Nachgang eine kleinräumige Verschiebung des TKS 7 geprüft wurde, um so eine mittige Querung des B-Plan-Gebietes vermeiden zu können. Anlehnend an Punkt 3.5 der Festlegung nach 7 Abs. 4 vom für den Abschnitt A der Vorhaben Nr. 3 und 4 gem. BBPlG informieren die Vorhabenträger mit dem vorliegenden Dokument die Bundesnetzagentur über die geforderte Anpassung des TKS und begründen diese. 2 VERLAUF DES TKS 7 IM ANTRAG NACH 6 NABEG 2.1 Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs des TKS 7 zwischen Büttel und dem Netzverknüpfungspunkt Das TKS 7 verläuft von den möglichen Konverterstandortbereichen 1, I und II des NVP Brunsbüttel Richtung Nordosten etwa parallel zur vorhandenen Kreisstraße. Weiter führt es in Richtung Osten vorbei an Büttel bis zum Gelenkpunkt bei Kirchducht. Dabei tangiert es nordwestlich von Büttel ein bestehendes Industrie- und Gewerbegebiet und verläuft durch weitere geplante Industrie- und Gewerbeflächen. Das TKS 7 bildet die einzig mögliche Anbindung des NVP Brunsbüttel an das Gesamtnetz des Vorhabens 3. Das TKS 7 wurde im Rahmen der Unterlagenerstellung nach 8 im Bereich des Konverterstandortes 1 bereits leicht verschoben, um eine Anbindung von Norden kommend auf den Konverterstandort 1 zu gewährleisten. ARGE SuedLink 3 8 _Anhang 2.2 ArgeSL 2019
5 Abbildung 1: Ursprünglicher Verlauf des TKS 7 (inkl. 1. Verschiebung) 2.2 Begründung des ursprünglichen Verlaufs Das TKS wurde so gewählt, dass alle nahe des Netzverknüpfungspunktes Brunsbüttel liegenden möglichen Konverterstandorte 1, I und II mindestens randlich im Korridor liegen. 1 Ausgehend von den möglichen Konverterstandorten ist ein Verlassen des Industriegebietes Brunsbüttel nur Richtung Osten möglich, da im Süden die Elbe, im Westen und Norden weitere Industriebebauung sowie der Nord-Ostseekanal und im Südosten der Landesschutzdeich und das vorgelagerte Vorland St. Margarethen (FFH- und Vogelschutzgebiet) eine Trassenführung unmöglich machen. Die genaue Abgrenzung des TKS wurde so gewählt, dass möglichst wenig Siedlungs- und Industriebebauung innerhalb des Trassenkorridors liegt und im Bereich der K 33 in Büttel 1 Auch der erst später hinzugekommene Standort V (Covestro-Gelände) wird mit TKS 7 angebunden. ARGE SuedLink 4 8 _Anhang 2.2 ArgeSL 2019
6 sowie der B 431 bei St. Margarethen / Kirchducht ausreichend große Bebauungslücken vorhanden sind, durch die eine Trasse geführt werden kann. 3 VORSCHLAG FÜR EINEN VERÄNDERTEN VERLAUF DES TKS 7 IN DEN UNTERLA- GEN NACH 8 NABEG 3.1 Darlegung der neuen Erkenntnisse Im Rahmen der Datenrecherche für die Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG stellte sich heraus, dass eine Querung geplanter und in rechtsverbindlichen B-Plänen festgeschriebener Gewerbegebiete im Verlauf des TKS 7 unvermeidbar ist. Neben dem B-Plan Nr. 2 Industriegebiet Nord Teil II der Gemeinde Büttel (in Kraft getreten am ), dessen Flächen vollständig zum Gelände des Unternehmens Covestro AG zählen, betrifft dies auch den B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Büttel Am Bütteler Kanal (in Kraft getreten am ). Um Möglichkeiten einer Querung des B-Plangebietes Am Bütteler Kanal auszuloten, fand am ein Gespräch mit den verantwortlichen Plangebern (Bürgermeister der Gemeinde Büttel, Bauamtsleiter des Amtes Wilstermarsch) statt. Die Verantwortlichen erläuterten, dass nun nachdem jahrelang keine baulichen Aktivitäten im Geltungsbereich des B-Plans erfolgt sind im kommenden Jahr die Erschließung des Gebietes erfolgen solle. Es gebe bereits Interessenten für große Teile des B-Plangebietes. Eine mittige Querung des Gebietes sei nicht hinnehmbar, weil dies zu großen Einschränkungen hinsichtlich der Erschließung bzw. baulichen Nutzung führen würde. Allenfalls einer Trassenführung ganz im Norden entlang des Holstendammes könnten sie zustimmen. Favorisiert werde jedoch eine Umgehung des B-Plangebietes Am Bütteler Kanal durch eine Trassenführung nördlich des Holstendammes und einer Weiterführung der Trasse von Nord nach Süd über das Covestro-Gelände parallel zur 380 kv-westküstenleitung. Der nördlich des Holstendammes ebenfalls rechtverbindlich vorliegende B-Plan weist in einem ca. 50 m breiten Streifen entlang des Holstendammes Flächen für Ver- und Entsorgungsleitungen aus. Beide von den Plangebern genannten Möglichkeiten liegen teilweise außerhalb des TKS 7, so dass eine Verschiebung dieses TKS notwendig wird, um eine mögliche Trassenführung in diesem Bereich prüfen zu können. ARGE SuedLink 5 8 _Anhang 2.2 ArgeSL 2019
7 Abbildung 2: Darstellung des ursprünglichen Verlaufs des TKS Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen Um grundsätzlich eine Trassenführung entlang des Holstendammes zu ermöglichen, ist eine geringfügige Verschwenkung des TKS 7 im Geltungsbereich des B-Planes Am Bütteler Kanal erforderlich. ARGE SuedLink 6 8 _Anhang 2.2 ArgeSL 2019
8 3.3 Vorgeschlagene Anpassung des Verlaufs des TKS 7 Eine geringfügige Verschiebung des TKS Richtung Norden im Geltungsbereich des B-Planes Am Bütteler Kanal würde die Prüfung eines Trassenverlaufs sowohl südlich als auch nördlich entlang des Holstendammes ermöglichen. Die bislang als technisch möglich eingeschätzte und am ehesten mit den Vorgaben des B-Planes konforme Trassierungsvariante, die eine (ggf. geschlossene) Querung des Geltungsbereiches im Bereich von Grünstreifen und einer Unterbohrung des geplanten Regenrückhaltebeckens vorsah, ist auch mit dem angepassten Trassenverlauf des TKS 7 weiterhin möglich (Abbildung 3). In der nachfolgenden Grafik ist der neue vorgeschlagene Verlauf des TKS 7 dargestellt. Abbildung 3: Vorgeschlagener veränderter Verlauf des TKS 7 Vollständige Legende s. Abbildung 2 ARGE SuedLink 7 8 _Anhang 2.2 ArgeSL 2019
9 3.4 Neue Betroffenheiten Durch die geringfügige räumliche Verschwenkung des TKS 7 kommt es zu keiner neuen Betroffenheit von Gebietskörperschaften. 3.5 Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente Es liegen keine räumlich korrespondierenden Trassenkorridorsegmente vor. 4 FAZIT UND EMPFEHLUNG Durch die vorgeschlagene geringfügige Verschiebung des TKS 7 wird die Prüfung einer Trassenführung entlang des Holstendammes ermöglicht, gleichzeitig bleibt eine Trassenführung im Bereich der bisher als möglich erachteten Grünflächen im Geltungsbereich des B-Planes Am Bütteler Kanal weiterhin möglich. Da eine Trassenfindung im bisherigen TKS 7 keine Zustimmung seitens der Plangeber findet, so lange eine Trassenführung entlang des Holstendammes nicht vertieft geprüft wurde, wird eine Verschiebung dringend empfohlen. ARGE SuedLink 8 8 _Anhang 2.2 ArgeSL 2019
VORSCHLAG UND BEGRÜNDUNG 2. VERSCHIEBUNG TKS 7 ABSCHNITT A
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