KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 47

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1 Bundesfachplanung SuedLink KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT 47 ÜBERBLICK Länge des Trassenkorridorsegments: 54,0 km Vorhaben: V3, V4, Stammstrecke Bundesländer: - Niedersachsen Landkreise: - Rotenburg (Wümme), Verden, Heidekreis, Nienburg Kommunen: - Rotenburg (Wümme): Hassendorf, Bötersen, Stadt Rotenburg (Wümme), Ahausen, Westerwalsede - Verden: Kirchlinteln, Stadt Verden (Aller) - Heidekreis: Häuslingen, Stadt Rethem (Aller), Frankenfeld, Flecken Ahlden (Aller) - Nienburg (Weser): Rodewald Übersicht Untersuchungsraum und Trassenkorridor-Netz ARGE SuedLink 1 7

2 Übersicht Trassenkorridorsegment (TKS) ARGE SuedLink 2 7

3 Übersicht Trassenkorridorsegment (TKS) ARGE SuedLink 3 7

4 Kurzbeschreibung des Verlaufes o nördlich Hassendorf beginnend in südliche Richtung bis westlich Ahausen o weiterer Verlauf in südliche Richtung bis Rethem, dabei an Eversen, Holtum, Kirchlinteln, Armsen und Neddenaverbergen sowie westlich an Häuslingen vorbei sowie die Bundesautobahn A 27 querend o westlich von Rethem schließlich in südöstliche Richtung bis östlich Lichtenhorst o TKS 47 bildet die Weiterführung von TKS 45 bzw. 46 und mündet in TKS 55 Begründung der TK-Abgrenzung o Generell strebt das Trassenkorridorsegment (TKS) einen gestreckten kurzen Verlauf in Nord-Süd-Richtung an. Lediglich auf Höhe der Ortschaft Rethem (Aller) muss der Korridor nach Südosten verschwenkt werden, um großflächige Schutzgebiete bei Lichtenhorst zu umgehen. o Siedlungs- und Industrieflächen (z. B. von Holtum, Kirchlinteln, Neddenaverbergen, Rethem, Specken) befinden sich zwar randlich im Korridor, aufgrund ihrer Anordnung und Ausdehnung verbleibt jedoch ein ausreichend großer Passageraum. Zusätzlich verringern kleinräumige Verschwenkungen des Korridors die Flächenanteile von Siedlungsflächen innerhalb des Korridors. Nördlich von Hassendorf wird der Passageraum durch die Fläche einer Ferienhaussiedlung sowie Stillgewässer und Wohnbebauung eingeengt. o Die Führung des TKS 47 orientiert sich maßgeblich an der Vermeidung einer Inanspruchnahme von Schutzgebieten jeglicher Art. Aufgrund ihrer langgestreckten bzw. großflächigen Ausprägung ist eine Querung der FFH-Gebiete DE Wümmeniederung, DE Lehrde und Eich und DE Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker nicht vermeidbar. Gleiches gilt für das EU- Vogelschutzgebiet DE Untere Allerniederung auf Höhe von Rethem (Aller). Die ausgeprägten West-Ost-Ausdehnungen der genannten Schutzgebiete lassen eine konfliktärmere Korridorführung nicht zu. Der Verlauf wurde so gewählt, dass die Schutzgebiete in ihren äußeren Randbereichen bzw. schmalsten Stellen gequert werden. Weitere kleinteilige Schutzgebietsflächen (z. B. Wasserschutzgebiet Zone II Panzenberg, Naturschutzgebiet Hühnermoor, FFH-Gebiet DE Wolfsgrund und Naturschutzgebiet Wolfsgrund ) werden überwiegend umgangen oder lediglich randlich tangiert. Durch die Querungen der genannten Schutzgebiete resultieren für das TKS 47 drei Riegel sehr hohen Raumwiderstands. o Der gesamte Verlauf des TKS 47 wurde so gewählt, dass auch Querungen von z. B. Waldflächen durch Verschwenkungen vermieden werden können. Nördlich ARGE SuedLink 4 7

5 Ahausen sowie bei Kirchlinteln und Lichtenhorst ist die Inanspruchnahme von großflächig ausgeprägten Waldgebieten jedoch nicht zu verhindern. Mögliche vorhandene Waldschneisen werden für die Führung priorisiert. Selbiges gilt für die Moorgebiete nordöstlich Holtum, bei Kirchlinteln und Otersen. Das avifaunistisch bedeutsame Brutgebiet bei Rethem (Aller) kann durch seine ausgeprägte West-Ost- Ausdehnung entlang der Aller ebenfalls nicht umgangen werden. Alle betroffenen Flächen werden an der möglichst schmalsten Stelle oder in ihren Randbereichen gequert. o In großen Teilen verläuft der Korridor über verdichtungsempfindliche und schutzwürdige Böden, das Wasserschutzgebiet Zone III Panzerberg, Vorranggebiete Grundwasserschutz, Natur und Landschaft, sowie Schwerpunkt Tourismus / Erholung, Überschwemmungsgebiete Wümme und Unteraller sowie die Landschaftsschutzgebiete Wümmeniederung unterhalb Rothenburg und Lehrdetal im Landkreis Verden. Die großräumigen Ausprägungen der Flächen lassen eine Umgehung nicht zu. Beschreibung der im Trassenkorridorsegment liegenden Schutzgüter / Raumwiderstände Siedlung und Erholung o Wohn- und Mischbauflächen (Ortsteile): Hassendorf, Jeerhof, Ahausen, Eversen, Wedehof, Holtum, Deelsen, Kirchlinteln, Ramelsen, Specken, Armsen, Neddenaverbergen, An der Fuchsfarm, Hinter den Brüchen, Stemmen, Otersen, Schacht, Häuslingen, Groß Häuslingen, Rethem, Wohlendorf, Stöcken, Finkenhütte, Forsthaus Frankenfelderbruch o Industrie- und Gewerbeflächen (Ortsteile): Waffensen, Hassendorf, Ahausen, Armsen, Neddenaverbergen, Rethem o Campingplatz / Ferienhaussiedlung: Hassendorf, Ahausen o Siedlungsnahe Freiräume: Hassendorf Ziele der Raumordnung o Vorranggebiete Natur und Landschaft: Rotenburg (Wümme), Hassendorf, Ahausen, Westerwalsede, Kirchlinteln, Häuslingen, Rethem (Aller), Frankenfeld, Rodewald o Vorranggebiet Grundwasserschutz: Westerwalsede, Kirchlinteln, Verden o Vorranggebiete Schwerpunkt Tourismus / Erholung: Ahausen, Kirchlinteln ARGE SuedLink 5 7

6 Beschreibung der im Trassenkorridorsegment liegenden Schutzgüter / Raumwiderstände Biotop- und Gebietsschutz o EU-Vogelschutzgebiet DE Untere Allerniederung o FFH-Gebiete: DE Wümmeniederung, DE Wolfsgrund, DE Wedeholz, DE Lehrde und Eiche, DE Aller mit Barnbruch, untere Leine, untere Oker o Naturschutzgebiete: Wolfsgrund, Auequelle, Hügelgräber- Heide bei Kirchlinteln, Allerschleife zwischen Wohlendorf und Hülsen o IBA (Important Bird Area) Untere Allerniederung o Avifaunistisch bedeutsame Brutgebiete: bei Holtum, Otersen, Häuslingen, Frankenfeld o Avifaunistisch bedeutsame Rastgebiete: bei Rethem (Aller) o Wald: Hassendorf, Bötersen, Rotenburg (Wümme), Ahausen, Westerwalsede, Kirchlinteln, Verden, Häuslingen, Rethem (Aller), Frankenfeld, Rodewald, Ahlden o Landschaftsschutzgebiete: Wümmeniederung unterhalb Rotenburg, Föhren- und Wacholdergebiet bei der Ahauser Mühle, Eversener See, Lehrdetal im Landkreis Verden, Große und Kleine Moorteile Otersen, Oterser Bruch Wasser o Wasserschutzgebiet Zone III: Panzenberg o Stillgewässer: bei Waffensen, Eversen, Otersen, Rethem o Fließgewässer: Wümme, Reithbach, Aller, Ahauser Mühle, Gohbach, Lehrde, Otersener Kanal, Wölpe, Wiehegraben o Überschwemmungsgebiete: Wümme, Unteraller (Thören-Verden) Boden o Feuchte verdichtungsempfindliche Böden: Hassendorf, Rotenburg (Wümme), Ahausen, Westerwalsede, Kirchlinteln, Häuslingen, Rethem (Aller), Frankenfeld, Rodewald o Schutzwürdige Böden (Podsole): Hassendorf, Ahausen, Westerwalsede, Kirchlinteln, Häuslingen o Moor: Ahausen, Westerwalsede, Kirchlinteln, Walsrode ARGE SuedLink 6 7

7 Beschreibung der im Trassenkorridorsegment liegenden Schutzgüter / Raumwiderstände Sonstiges Keine Kriterien betroffen Besondere Prüfbereiche Riegel (Q) o Nr. 47-1: FFH-Gebiet DE Wümmeniederung o Nr. 47-2: FFH-Gebiet DE Lehrde und Eich o Nr. 47-3: FFH-Gebiet DE Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker, EU-Vogelschutzgebiet DE Untere Allerniederung Planerische Engstellen (P) O o Nr. 47-1: Ferienanlage (Campingpark Stürberg ), Stillgewässer Technische Engstellen (T) o Nr. 47-1: Querung der ICE-Bahnstrecke Hamburg-Bremen Datengrundlagen, die erst in Erhebung sind (Hinweis: Datenaktualisierung und informelle Beteiligung ab ) Flächennutzungspläne, Bebauungspläne im Bereich der planerischen Engstelle o Gemeinde Hassendorf (Samtgemeinde Sottrum) ARGE SuedLink 7 7

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