SACHSEN-ANHALT. Kommunikation und kollegiale Zusammenarbeit. St. Elisabeth und St. CIRSE 2012 in Lissabon Barbara Halle zertifiziert

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1 SACHSEN-ANHALT 05 Kommunikation und kollegiale Zusammenarbeit St. Elisabeth und St. CIRSE 2012 in Lissabon Barbara Halle zertifiziert 52 Ambulante Operationen im Krankenhaus Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt 24. Jahrgang

2 Ihre Ansprechpartner in der Ärztekammer Referat / Abteilung Name Telefon Fax Zentrale Frau Jandt Frau Dahlke Präsidentin Frau Dr. med. Heinemann-Meerz Büro der Präsidentin Frau Möller Frau Hellwig praesidentin@aeksa.de info@aeksa.de Vizepräsident Herr Dr. Lindemann-Sperfeld Pressesprecher Herr Ass. jur. Brehme presse@aeksa.de Assistent Geschäftsführung Frau Fremmer Ärztlicher Geschäftsführer Herr Dr. med. Schöning gf@aeksa.de Sekretariat Frau Kleim Kaufm. Geschäftsführerin Frau Schmidt gf@aeksa.de Sekretariat Frau Schneider einkauf@aeksa.de Buchhaltung Frau Schulze buchhaltung@aeksa.de Frau Bernert Beitragswesen Frau Engberg beitrag@aeksa.de Rechtsabteilung Frau Schulze recht@aeksa.de Frau Bösenberg Frau Ass. jur. Hoffmann (Abteilungsleiterin) Frau Ass. jur. Montes de Oca Frau Ass. jur. Olsen Herr Ass. jur. Brehme Frau Zedler Frau Reinhardt Informatik/Meldewesen Herr Krausnick informatik@aeksa.de (Abteilungsleiter) Informatik Frau Linke Herr Schneider Meldestelle Frau Heyer A H meldestelle@aeksa.de Frau Schäfer I - R Frau Flohr S - Z Weiterbildung Frau Carmen Wagner weiterbildung@aeksa.de (Abteilungsleiterin) Frau Sarah Kipp Frau Große Anerkennung von Frau Bange Bezeichnung gemäß Frau Iris Kipp Weiterbildungsordnung Frau Weidt Frau Bergmann Akademie für medizinische Herr Jonzeck akademie@aeksa.de Fort- und Weiterbildung (Abteilungsleiter) Kurse, Seminare Frau Böhrs Frau Stahl Frau Bauer Zertifizierung Herr Lögler veranstaltungszertifizierung@aeksa.de Herr Zacharias Redaktion Ärzteblatt Frau Dr. med. Heinemann-Meerz redaktion@aeksa.de (Chefredakteurin) Frau Cornelia Wagner Frau Engelhardt Arzthelferinnen Frau Heber mfa@aeksa.de Frau Straube Qualitätssicherung/ Frau Dr. med. Wolf pgs-quali@aeksa.de Projektgeschäftsstelle (Ärztl. Leiterin) Frau Körner Frau Tiepelmann Ärztliche Stellen (Röntgen, Nuklearmedizin, Strahlentherapie) Frau Schumann roentgen@aeksa.de nuklearmedizin@aeksa.de strahlentherapie@aeksa.de Geschäftsstellen Frau Zedler (0391) bs-md@aeksa.de Dessau Frau Bahn (0340) bs-de@aeksa.de Halle Frau Zsikla (0345) bs-hal@aeksa.de Ärzteversorgung Frau Michallok (0345) ethik@aeksa.de Sachsen-Anhalt Patientenberatung Herr Dr. Rosahl, Dessau (0340) Do Uhr

3 Inhalt Körperschaft des öffentlichen Rechts / Inhaltsverzeichnis: 5 Editorial Editorial Mitteilungen der Kammer Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt Neuer Ausschuss Transplantation und Organspende Referat Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten informiert 30 Berufsordnung: Ärztliche Unabhängigkeit Die Abrechnung der ärztlichen Leichenschau - was ist rechtlich korrekt? Das Patientenrecht auf Einsichtnahme in Fremdbefunde Neues aus dem Kammerbereich Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle erneut erfolgreich zertifiziert Würdigung einer wissenschaftlichen Publikation von Dr. Ulf Redlich Krankenpflegeschule der Pfeifferschen Stiftungen bietet Duales Studium Health Care Studies an Ausschreibungen der Vertragsarztsitze Suchtmedizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt Hausärzte wir brauchen Euch! Bundesärztekammer unterstützt ICD-Diagnoseschlüssel weibliche Genitalverstümmelung Medizinische Fachartikel Ist ambulante Chirurgie im Krankenhaus wirtschaftlich sinnvoll? - Eine Kosten-Nutzen-Analyse ausgewählter chirurgischer Operationen - Sonstiges Buchrezension: Das vorzüglichste Cabinett Die Meckelschen Sammlungen zu Halle (Saale) Buchrezension: Jenseits der Grenze Geburtstage VORANKÜNDIGUNG 11. Neurologisches Symposium Aktuelle Aspekte der Neurologie 27. April 2013 Radisson Blu Hotel Fürst Leopold Dessau Begrüßung Spieker Vorsitz: n. n. 09:00 09:30 Neurologische Notfälle Masuhr in der Notaufnahme 09:30 10:00 Möglichkeiten und Grenzen Kristof der modernen Sellachirurgie 10:00 10:30 Heimbeatmung und neuro- Kalbitz muskuläre Erkrankungen 10:30 11:00 Patientenverfügung - Mandla praktische und ethische Probleme Kaffeepause Vorsitz: n. n. 11:30 12:00 Warum essen wir zuviel? Villringer 12:00 12:30 Neue orale Antikoagulantien - Braunwann, was, wieviel Dullaeus Mittagsimbiss und Kaffee Vorsitz: n. n. 13:30 14:00 Therapieoptionen beim Oertel M. Parkinson 14:00 14:30 MMN und andere Immun- Sommer neuropathien 14:30 15:00 Semiologie epileptischer Stefan Anfälle (Videobeispiele) Ausklang Frau PD Dr. S. Spieker - Chefärztin Frau B. Rabe - Sekretariat Klinik für Neurologie Städtisches Klinikum Dessau Tel: (0340) Fax: (0340) Für die Veranstaltung sind 6 Fortbildungspunkte beantragt. Inhalt 3

4 Wir suchen Ärzte, die hochwertige Versorgung genauso wichtig finden wie wir. Bei AMEOS ist das tägliche Handeln auf hohe Qualität in Behandlung, Therapie und Pflege ausgerichtet. Wenn Sie auch so handeln möchten, dann bewerben Sie sich direkt auf eine der ausgeschriebenen Stellen oder abonnieren Sie online unseren Job-Newsletter. Die innovative und wachstumsstarke AMEOS Gruppe gehört im deutschsprachigen Raum zu den führenden Unternehmen im Gesundheitswesen. Rund Mitarbeiter sorgen für eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung an 30 Standorten, mit etwa Betten/Plätzen in insgesamt 56 Kranken-, Pflegeund Eingliederungshäusern. Das AMEOS Klinikum Schönebeck versorgt mit seinen 284 Betten in 9 ärztlich geleiteten Fachabteilungen und 5 Belegarztabteilungen die Bevölkerung als einer der vier Eckpfeiler in der AMEOS Region Salzland. Für das AMEOS Klinikum Schönebeck suchen wir im Zuge der Nachfolgeregelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Chefarzt (m/w) für Pädiatrie Ihre Aufgaben: k Leitung, Planung, Organisation und Kontrolle des Arbeitsablaufs der pädiatrischen Klinik (mit 24 Betten; ca stationären und ca ambulanten Behandlungsfällen) sowie die Betreuung der ca. 500 Neugeborenen jährlich k Verantwortungsübernahme für die Dienst- und Organisationsplanung des Bereichs entsprechend den Richtlinien der Fachgesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin k Mitentwicklung und Umsetzung von Veränderungsprozessen, die Wahrung, Optimierung und Dokumentation der entsprechenden Arbeitsabläufe k Anleitung und Kontrolle der unterstellten Mitarbeiter k Patienten-, qualitäts-, wirtschafts- und mitarbeiterorientierte Führung k Sicherstellung eines optimalen Ressourceneinsatzes k Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den zuständigen Ärzten (zwei Oberärzte, drei Assistenzärzte), den pflegerischen Mitarbeitern und weiteren medizinischen Bereichen Ihr Profil: k Arzt im Fachgebiet für Kinder- und Jugendmedizin k Mehrjährige Berufserfahrung in der interdisziplinären und pädiatrischen Notfallversorgung von Patienten sowie eine Subspezialisierung (Neonatologie/Gastroenterologie) k Bereitschaft zur und selbstständige Durchführung fachbezogener Weiterbildung k Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit k Bereitschaft zur Mitarbeit an standortübergreifenden Projekten k Idealerweise Führungserfahrung in einem Team Wir bieten: k Ein motiviertes Ärzteteam in sehr kollegialer Atmosphäre k Moderne Arbeitsbedingungen k Unterstützung bei der Wohnungssuche k Eine gute Verkehrsanbindung in landschaftlich reizvoller Lage an der Elbe k Eine an der Aufgabe und Qualifikation orientierte Vergütung sowie eine betriebliche Altersvorsorge Detaillierte Auskünfte erteilt Ihnen gern der Chefarzt der Kinderund Jugendmedizin, Herr Dr. Horst-Dietrich Weber, unter Tel. +49 (0) Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an: AMEOS Klinikum Bernburg Frau Michaela Staudt Kustrenaerstraße 98, D Bernburg Tel. +49 (0) m.staudt.personal@klinikum-bernburg.de

5 Editorial Kommunikation und kollegiale Zusammenarbeit Fotos: privat/fotolia Ich finde es wichtig, im Bedarfsfall einen kompetenten Kollegen in der niedergelassenen Praxis oder im Krankenhaus ans Telefon zu bekommen, der mein Anliegen sofort versteht und gewillt ist, mir zu helfen, zum Beispiel bei Fragen zum Entlassungsbericht, Medikation, sozialer Nachsorge, Verordnung von Hilfsmitteln usw. Es geht einfach um notwendige Informationen und deren Übermittlung. Im Idealfall funktioniert alles. Ich erreiche meinen Kollegen, habe alle gewünschten Informationen in kürzester Zeit vorliegen. Das bedeutet für mich wenig Zeitaufwand, keinen Frust und eine sichere Versorgung des Patienten, geringe Kosten, keine Doppeluntersuchungen. Damit kann ich gut arbeiten. Wie sieht die Realität aus? Im Krankenhaus nimmt ein Kollege einen Patienten stationär auf. Auf dem Einweisungsschein fehlen die bisherige Medikation, Allergiehinweise bzw. Unverträglichkeiten, wegweisende Laborbefunde ganz einfach relevante krankheitsbezogene Informationen. Der stationär tätige Kollege versucht Rückfragen zu stellen vergeblich: niemand geht ans Telefon, ständig ist besetzt, außerhalb der Sprechzeiten ist niemand zu erreichen usw.. Im anderen Fall wird der Patient Freitagmittag entlassen mit Pflegebett und anderem Hilfsmittelbedarf sowie umfangreicher, meist neuer Medikation. Der Hausarzt ist nicht mehr erreichbar. Das Dilemma ist vorausbestimmt, diesmal für den Patienten und dessen Angehörige. Umfangreiche und belastende Improvisationen sind die Folge. Ein weiterer Casus soll hier beschrieben werden: Ein Patient wird aus dem Krankenhaus entlassen. Da der Stationsarzt nicht zur Verfügung steht, muss ein Kollege, der den Patienten nicht kennt, die vorläufige Epikrise schreiben. In dieser finden sich Ungereimtheiten bezüglich der weiterführenden Therapie. Mittels Telefonat versucht nun der weiterbehandelnde Arzt, die offenen Fragen zu klären. Der Kollege, welcher die Entlassung vorgenommen hat, ist inzwischen in Folge dienstlicher Aktivitäten nicht erreichbar. Zum Leidwesen von Hausarzt und Patient ist es nur in sehr aufwendigen Schritten möglich, eine definitive Auskunft zu bekommen. Aus den hier angeführten Beispielen ist zu erkennen, wie nützlich und wichtig eine gute Kommunikation und kollegiale Zusammenarbeit ist. Nur leider funktioniert sie in der Realität oft nicht. Was können wir tun und was wären mögliche Ansatzpunkte, um dem gewünschten Ziel näher zu kommen? - gemeinsame Themenabende im kleinen Kreis (Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte einer Region) mit Fehler-und Konfliktanalysen, - Suche nach Vernetzungsmöglichkeiten von stationärer und ambulanter Versorgung mit oder ohne Gesundheitskarte, - interdisziplinäre Stationsvisiten für niedergelassene Kollegen, - Abrechnungstechnische Anreize für bessere Kommunikation, - wiederkehrende Appelle für mehr kollegiale Achtung Dies sind Vorschläge, die diskutiert werden sollten. Fest steht bei alledem jedoch, dass eine bessere Kommunikation und kollegiale Zusammenarbeit uns mehr Sicherheit, persönliche Zufriedenheit, weniger Zeitaufwand, geringeren finanziellen Aufwand, mehr Patientenzufriedenheit und weniger Konfliktpotential bringen. Auf gute Zusammenarbeit! Dipl.-Med. H. Thurow Geschäftsstelle Dessau Editorial 5

6 Mitteilungen der Kammer Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben Im Monat Februar konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen: Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. med. Uta John, Halle (Saale) Andrea Unger, Thale Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt, Lutherstadt Eisleben Dr. med. Manuela Zingel, Facharzt für Allgemeinchirurgie Franziska Bierwirth, Lutherstadt Wittenberg Wolfram Herzog, Lutherstadt Wittenberg Christian Kunz, Dessau-Roßlau Facharzt für Gefäßchirurgie Dr. med. Matthias Holfeld, Blankenburg (Harz) Dr. med. Udo Junge, Halle (Saale) Peter Romancik, Facharzt für Viszeralchirurgie Dr. med. Stephan Arndt, Niklas Bien, Eickendorf Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Gesine Bojara, Halle (Saale) Dr. med. Viktoria Miska, Leipzig Sandra Mosinski, Merseburg Christiane Paschek, Lutherstadt Eisleben Facharzt für Innere Medizin Britt Grulich, Halle (Saale) Dr. med. Susanne Rode, Leuna Dr. med. Joachim Wilhelm, Halle (Saale) Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie Dr. med. Sandra Lößner, Dr. med. Kerstin Stein, Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie Dr. med. Christian Döhler, Genthin Vladyslava Kolesova, Merseburg Andreas Kothe, Leuna Christiane Schütt, Merseburg Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie Dr. med. Wieland Klaus Schulze, Sülzetal Stefan Vogler, Leipzig Facharzt für Nervenheilkunde Dr. med. Christian Müller, Leipzig Dr. med. Kathrin Traufeller, Halle (Saale) Dr. med. Fanny Wetzig, Halle (Saale) Facharzt für Nuklearmedizin Gerhard Ulrich, Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin Ulla Seemann, Schönebeck (Elbe) Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. med. Hagen-Torsten Schmidt, Quedlinburg Facharzt für Radiologie Dr. med. Simone Sehlleier, Halle (Saale) Dr. med. Ricarda Seidensticker, Facharzt für Urologie Steffen Hartmann, Halle (Saale) Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse gemäß der Weiterbildungsordnung vom in der Fassung vom (siehe auch im Internet unter Facharztbezeichnungen: Allgemeinmedizin Dr. med. Katharina Adomat 18 Monate Arztpraxis Südring 1 a Burg Dr. med. Iris Günther 12 Monate Arztpraxis er Straße Dr. med. Markus Schäfer 18 Monate, davon 6 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung und 12 Monate in der internistischen Patientenversorgung Arztpraxis Hopfenplatz Mitteilungen der Kammer

7 Mitteilungen der Kammer Dr. med. Edelgard Wehner 12 Monate Arztpraxis Karl-Marx-Straße 13/OT Saubach Finneland Augenheilkunde Dr. med. Constance Herrmann 60 Monate im Verbund mit Dr. med. Albrecht Börner und Dr. med. Ralf Vogt überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Schillerstraße Hettstedt und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Glück-Auf-Straße Sangerhausen und HELIOS Klinik Sangerhausen Belegabteilung Am Beinschuh 2 a Dr. med. Olaf Noack 18 Monate Arztpraxis Bahnhofstraße Bitterfeld Dr. med. Astrid Stein 60 Monate, davon 36 Monate für Berufsausübungsgemeinschaft Leiterstraße und 24 Monate in der Belegabteilung in der Klinik St. Marienstift und Praxisklinik Sudenburg Prof. Dr. med. Hagen Thieme 60 Monate Otto-von-Guericke-Universität /Med. Fakultät Universitätsklinik für Augenheilkunde Leipziger Straße Allgemeinchirurgie Dr. med. Georg Federmann 24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dipl.-Med. Holger Altknecht und 24 Monate Allgemeinchirurgie AGAPLESION Diakoniekrankenhaus Seehausen ggmbh Chirurgische Abteilung Dr.-Albert-Steinert-Platz Seehausen (Altmark) Dr. med. Ulrich Ebeling 48 Monate im Verbund mit Dr. med. Martin Lehmann und Dr. med. Karlheinz Müller RHÖN-KLINIKUM Krankenhaus Jerichower Land GmbH Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie August-Bebel-Straße 55 a Burg Viszeralchirurgie Dr. med. Peter Nartschik 24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dr. med. Stephan Schwitalla und Dr. med. Martin Stielow und 48 Monate Viszeralchirurgie Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie Ditfurter Weg Quedlinburg Innere Medizin Dr. med. Ralf Plagwitz 36 Monate Basisweiterbildung Innere Medizin und 24 Monate Innere Medizin einschl. 6 Monate internistische Intensivmedizin KMG Klinikum Havelberg GmbH Klinik für Innere Medizin Domherrnstraße Havelberg Innere Medizin und Kardiologie Dr. med. Per Schüller 24 Monate Basisweiterbildung Innere Medizin und 12 Monate Innere Medizin und Kardiologie MEDIAN Klinikum Flechtingen GmbH & CO.KG Abteilung Kardiologie Parkstraße Flechtingen Kinder- und Jugendmedizin PD Dr. med. habil. Ludwig Patzer 60 Monate einschl. 6 Monate gebietsbezogene Intensivmedizin im Verbund mit Dipl.-Med. Gunhard Bertram Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Mauerstraße Halle (Saale) Urologie Dr. med. Henry Meffert 60 Monate HELIOS Klinik Lutherstadt Eisleben Abteilung Urologie Hohetorstraße Lutherstadt Eisleben Dr. med. Mathias Reuner 12 Monate Arztpraxis Lübecker Straße Zusatzbezeichnungen: Proktologie Dr. med. Frank Eder 12 Monate AMEOS Klinikum St. Salvator Halberstadt GmbH Klinik für Allgemein-,Viszeral- und Gefäßchirurgie Gleimstraße Halberstadt Dr. med. Andreas Thews 12 Monate AMEOS Klinikum Schönebeck Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie Köthener Straße Schönebeck (Elbe) Spezielle Viszeralchirurgie Dr. med. Peter Nartschik 36 Monate Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie Ditfurter Weg Quedlinburg Prof. Dr. med. habil. Karsten Ridwelski 36 Monate Klinikum ggmbh Chirurgische Klinik Birkenallee Mitteilungen der Kammer 7

8 Mitteilungen der Kammer Erloschene Weiterbildungsbefugnisse Für die Unterstützung der Kammerarbeit im Rahmen der Weiterbildung möchten wir nachfolgenden Ärzten herzlich danken: - MR Dr. med. Klaus-Dieter Angerhöfer, Arztpraxis Wolfen, Befugnis für Spezielle Schmerztherapie endete am Dr. med. Andreas Bolgien, Therapiehof Sotterhausen, Befugnis für Psychiatrie und Psychotherapie endete am Dr. med. Doris Brämer, MVZ Klinikum ggmbh, Befugnis Allgemeinmedizin endete am Dr. med. Uwe Brämer, MVZ Klinikum ggmbh, Befugnis für Allgemeinmedizin endete am Dr. med. Matthias Langer, Krankenhaus Köthen GmbH, Befugnis für Notfallmedizin endete am Dr. med. Ulrich Stradmann, RHÖN-KLINIKUM Krankenhaus Jerichower Land GmbH in Burg, Befugnis für Allgemeinchirurgie endete am , Übertragung der Befugnis an Dr. med. Ulrich Ebeling - Dr. med. Roland Thiemann, Asklepios Klinik Weißenfels, Befugnis für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie endete am Dr. med. Uwe Winkler, MVZ Herderstraße GdR, Befugnis für Allgemeinchirurgie endete am , Neuer Ausschuss Transplantation und Organspende Am fand die konstituierende Sitzung des Ausschusses Transplantation und Organspende statt. Bereits im Vorfeld der bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Organvergabe in einigen deutschen Transplantationszentren, sah die Ärztekammer Sachsen-Anhalt die Notwendigkeit zur Bildung eines entsprechenden Ausschusses. Das Vorhaben wurde durch die Beschlüsse des Vorstandes und der Kammerversammlung umgesetzt (siehe auch: Ärzteblatt 12/2012 Seite 15). Vorsitzender des Ausschusses ist Univ.-Prof. Dott./Dr. habil. Paolo Fornara. Den stellvertretenden Vorsitz wird Herr Dr. med. Tobias Müller innehaben. Herr Prof. Fornara, Frau Dr. Wachsmuth, Herr Prof. Lippert, Herr Dr. Jakubetz, Herr Weber, Herr Dr. Schöning, Herr Ass. jur. Brehme und Herr Dr. Müller (v.l.n.r.) Der Ausschuss wird die Ärztekammer bei Fragestellungen zu den Themen der Organspende, Transplantation in Ihren Aufgaben fachlich beratend unterstützen. Foto: Archiv 8 Mitteilungen der Kammer

9 Mitteilungen der Kammer Referat Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten informiert An der Abschlussprüfung Winter, die am (schriftliche Prüfung sowie vom bis (praktische Prüfung) durchgeführt wurde, nahmen 138 Auszubildende/Umschüler teil. Das waren Prüflinge mit Ausbildungsbeginn Winter, mit verkürzter oder verlängerter Ausbildung, Auszubildende, die die Prüfung vorzeitig ablegten, Einzelumschüler, Lehrgangsumschüler, Prüflinge, die die Abschlussprüfung wiederholen mussten sowie externe Prüflinge. Externe Prüflinge sind Mitarbeiterinnen aus Arztpraxen, die seit mindestens 4,5 Jahren die Tätigkeiten einer Arzthelferin ausführen, aber keinen Abschluss als Arzthelferin/ Medizinische Fachangestellte nachweisen können. Folgende Ergebnisse konnten erreicht werden: Auszubildende, Einzelumschüler sowie externe Prüflinge Prüfungsbereich Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5 Nicht bestanden Behandlungsassistenz (2) 3 0 Betriebsorganisation und -verwaltung (1) 0 Wirtschafts- und Sozialkunde Praktische Prüfung 1 5(2) 2(8) 1(7) 18(2) 0 Lehrgangsumschüler Prüfungsbereich Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5 Nicht bestanden Behandlungsassistenz Betriebsorganisation und -verwaltung Wirtschafts- und Sozialkunde Praktische Prüfung (1) 6 5(2) Im Berufsabschluss Medizinische Fachangestellte werden alle Prüfungsbereiche auf dem Zeugnis ausgewiesen, eine Gesamtnote wird nicht mehr erteilt. Die Zahlen in Klammern () sind die Noten für die Prüflinge, die die 1. oder 2. Wiederholungsprüfung abgelegt haben. Eine Umfrage am Tag der praktischen Prüfung über die Vermittlung aller Prüflinge ergab folgendes Ergebnis: Auszubildende/Einzelumschüler Übernahme durch Ausbilder in ein Arbeitsverhältnis/ Tätigkeit in einer anderen Arztpraxis 67 % Lehrgangsumschüler Deutsche Angestellten Akademie Halle 71 % Fit 42 % Fit Halberstadt 75 % Oskar Kämmer Wernigerode 60 % Mitteilungen der Kammer 9

10 Mitteilungen der Kammer Die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten Die Notwendigkeit der Ausbildung Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte, die eine qualifizierte Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte einstellen wollen, suchen in bestimmten Regionen Sachsen-Anhalts danach vergeblich. Auch in den zuständigen Arbeitsämtern sind häufig keine Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellten als Arbeit suchend registriert. Manchmal gelingt es uns Mitarbeiterinnen des Referates Ausbildung Medizinische Fachangestellte, hier helfend tätig zu werden. Wir bieten den jungen Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, die ihre Ausbildung erfolgreich beendeten und noch keine Anstellung haben, die Möglichkeit, sich in eine Liste von Arbeit suchenden Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten eintragen zu lassen, die Ärztinnen und Ärzten, die eine neue Mitarbeiterin suchen, zugeschickt wird. Da verschiedentlich durch Ärztinnen und Ärzte diese Möglichkeit in Anspruch genommen wurde, entstanden hieraus auch schon dauerhafte Arbeitsverhältnisse. Eine grundlegende Personalplanung ist so allerdings nicht möglich. Hier bietet sich an, die Ausbildung seiner künftigen Mitarbeiter langfristig selbst in die Hand zu nehmen, in dem man ihnen eine qualifizierte Ausbildung angedeihen lässt. Die Ausbildung zur Med. Fachangestellten/zum Med. Fachangestellten erfolgt im dualen System, d. h., die theoretische Ausbildung übernimmt eine Berufsbildende Schule und die praktische Ausbildung wird in der Arztpraxis durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet ein- bzw. zweimal wöchentlich im Wechsel statt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre, der Beruf Med. Fachangestellte/ Med. Fachangestellter ist staatlich anerkannt. In der Verordnung über die Berufsausbildung vom sind das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan sowie die Prüfungsbedingungen veröffentlicht. Die Eignung der ausbildenden Ärztin/des ausbildenden Arztes ist erfüllt durch die Approbation, die Eignung der Ausbildungsstätte (Praxis) ergibt sich aus dem angemessenen Verhältnis zwischen der Anzahl der Fachkräfte und der Auszubildenden gemäß den Festlegungen des Berufsbildungsausschusses der Ärztekammer. Die Auszubildenden werden entweder durch die Berufsund Informationszentren (BIZ) der Arbeitsämter vermittelt, bewerben sich in eigener Initiative in den entsprechenden Praxen oder die künftige Ausbilderin/der künftige Ausbilder wirbt selbst für den Ausbildungsplatz (Inserat o. ä.). Die Ausbilderin/der Ausbilder trägt die Kosten der Ausbildung - Eintragungs- und Prüfungsgebühren zurzeit insgesamt 155,00 EURO - Ausbildungsvergütung seit dem zurzeit im 1. Ausbildungsjahr 610,00 monatlich im 2. Ausbildungsjahr 650,00 monatlich im 3. Ausbildungsjahr 700,00 monatlich Primärausbildung Die Grundvoraussetzung für die Ausbildung einer Medizinischen Fachangestellten ist das Vorhandensein einer Fachkraft. Fachkraft im Sinne der Berufsausbildung ist, wer den Abschluss als Sprechstundenschwester, Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger, Arzthelferin (mit Arzthelferinnenbrief) oder Medizinische Fachangestellte nachweisen kann. Bei Vorhandensein von 1 Arzt + 1 Fachkraft können bis zu 2 Auszubildende/ Umschülerinnen 1 Arzt + 2 Fachkräften können bis zu 3 Auszubildende/ Umschülerinnen 1 Arzt + 3 Fachkräften können bis zu 4 Auszubildende/ Umschülerinnen insgesamt ausgebildet werden. Ist keine Fachkraft in der Praxis beschäftigt, kann keine Ausbildung erfolgen. Haben Sie eine Mitarbeiterin, die bereits viele Jahre in Ihrer Praxis tätig ist, jedoch keinen Berufsabschluss besitzt, ist eine Ausbildung evtl. möglich. In diesem Fall halten Sie bitte Rücksprache mit den Mitarbeitern des Referates Medizinische Fachangestellte. Zulässige Besonderheiten Bestimmte Berufsgruppen (Aufzählung ist in den Unterlagen enthalten) sowie Abiturientinnen haben die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag um 6 Monate vor Abschluss des Vertrages zu kürzen. Diese Vereinbarung muss vor Abschluss des Vertrages getroffen werden. Es besteht aber die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag über 3 Jahre abzuschließen und dann einen Antrag auf Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung zu stellen, wenn die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 10 Mitteilungen der Kammer

11 Mitteilungen der Kammer Der Berufsausbildungsvertrag Die Ärztekammer ist die zuständige Stelle für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten, die u.a. Informations-, Beratungs-, Aufsichts- und Prüfungsfunktionen wahrnimmt. Jeder Arzt, der sich zur Ausbildung einer Medizinischen Fachangestellten entschließt, erhält von der Ärztekammer die dazu erforderlichen Unterlagen, z. B. - Vertragsvordrucke - Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse - Ausbildungsrahmenplan und Musterausbildungsplan - Erklärung zur Schweigepflicht - Schulanmeldung und Schulverzeichnis - Hinweise auf Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz - Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) Hier sind alle notwendigen Informationen enthalten, wie - Ausbildungszeit, Probezeit - Ausbildungsvergütung, sonstige Leistungen - Urlaubsanspruch - Pflichten des/der ausbildenden Arztes/Ärztin - Pflichten des/der Auszubildenden - Möglichkeiten der Kündigung - Sonstige Vereinbarungen Ärztinnen und Ärzte, die sich zur Ausbildung entschlossen haben, erhalten von der Ärztekammer die entsprechenden Unterlagen auf Anforderung zugeschickt. Der vom Berufsbildungsausschuss beschlossene Einstellungstest, der bei der Auswahl eines Jugendlichen Hilfe und Unterstützung geben soll, kann auf Wunsch ebenfalls mit den Ausbildungsunterlagen zugeschickt werden. Die für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages erforderlichen Unterlagen können ab sofort von der Ärztekammer abgefordert werden. Die Mitarbeiterinnen des Referates Ausbildung Medizinische Fachangestellte Frau Heber Tel.: 0391/ Frau Straube Tel.: 0391/ beraten Sie gern. Unsere Kompetenz für Ihren Erfolg: Ausgezeichnete Steuerberatung für Ärzte! Erfolgreich seit 80 Jahren Unser Service für Sie: Ein kostenloser Informations- Termin Halle, Weststraße 3 Telefon: halle@bust.de Maxim-Gorki-Straße 38 Telefon: magdeburg@bust.de Mitteilungen der Kammer 11

12 Mitteilungen der Kammer 30 Berufsordnung: Ärztliche Unabhängigkeit Unsere Reihe zur Vorstellung einzelner Normen der Berufsordnung möchten wir mit 30 der Berufsordnung in Auftakt der Darstellung des vierten Unterabschnitts Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten fortsetzen. Auch dieser ist inhaltlich kurz gefasst und lautet: 30 Ärztliche Unabhängigkeit Ärzte sind verpflichtet, in allen vertraglichen und sonstigen beruflichen Beziehungen zu Dritten ihre ärztliche Unabhängigkeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zu wahren. Mit wenigen Worten ist die gesamte Brisanz der Thematik zusammengefasst. In allem, was die ärztliche Tätigkeit eines Arztes zu seinem Patienten ausmacht, soll er unabhängig sein. Damit regelt die Berufspflicht zum einen, dass es der Arzt nicht zulassen darf, dass Einfluss auf seine ärztliche Entscheidung bei der Behandlung seines Patienten genommen wird. Ferner verpflichtet es den Arzt, nur sein ärztliches Gewissen bei der Behandlung entscheiden zu lassen. Andere Erwägungen wie z. B. wirtschaftlicher oder persönlicher Art dürfen keine Berücksichtigung finden. Der Grund hierfür erscheint banal. Es ist das notwendige Vertrauen zu schützen, dass Patienten in die Arbeit des Arztes legen, um erfolgreich behandelt zu werden. Für die Überwindung der Erkrankung eines Menschen ist es mit entscheidend, dass dieser Vertrauen in die Fähigkeiten seines Arztes aufbaut und sich umsorgt fühlt. Tatsächlich ist zumeist das Zusammenspiel von Medikamenten und vertrauensvollen Umgang des behandelnden Arztes das Erfolgsrezept für eine schnelle Genesung. Dieses Wissen des Patienten um eine unbeeinflusste Behandlung macht die Seele der Profession Arzt aus (vgl. Prof. Dr. Kempner, Dtsch. Ärztbl. 2008;105(40): A ). Das Vertrauen kann arg geschädigt werden, wenn der Patient den Eindruck gewinnt, nicht er und der Kampf gegen seine Erkrankung habe im primären Interesse des Arztes gestanden. Dabei beeinflussen sie die ärztliche Tätigkeit zu jeder Zeit: die Interessenskonflikte. Sachverhalte und Rahmenbedingungen unterschiedlicher Natur können sich über materielle und soziale Folgen auf das Urteilsvermögen auswirken. Doch was ist erlaubt und was ist verboten? Einen Überblick findet sich in den Hinweisen und Erläuterungen der Bundesärztekammer zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit und Umgang mit der Ökonomisierung des Gesundheitswesen (veröffentlicht Dtsch. Ärztbl. 2007;104(22): A ) Finanzielle Vorteile sind dann als bedenklich zu werten, wenn sie von denen gewährt werden, deren primäres Interesse nicht dem ärztlichen Anliegen entspricht. Dies dürfte in der Regel bei der Pharmaindustrie gegeben sein, die bemüht ist, durch eine finanzielle Beeinflussung der Ärzteschaft den Absatz ihrer Produkte zu fördern. Allgemein bekannt dürfte sein, dass das Bezahlen aller Reisekosten z. B. nach Mallorca zu einer Fortbildungsveranstaltung als eindeutige Beeinflussung berufsrechtlich unzulässig ist. Auch wenn das unentgeltliche Rahmenprogramm die eigentliche Veranstaltung in den Schatten stellt, ist die Grenze zum berufsrechtlich Vorwerfbaren überschritten. Die Ärzteschaft wird aber ebenfalls wesentlich unspektakulärer und weit weniger offenkundig beeinflusst. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch sie bewirken auch ein soziales Phänomen. Wer nimmt, muss auch etwas geben, und sei es die Wertschätzung der Produkte des Schenkenden. Dies führt bereits unterschwellig zu einer Beeinflussung der ärztlichen Entscheidung. Dem muss sich die Ärzteschaft bewusst werden. Die Pharmaindustrie kennt diese Ansätze seit langem und nutzt sie ganz bewusst. Problematisch sind im Weiteren Übereinkünfte mit Anbietern aus dem Gesundheitswesen, wonach durch das gegenseitige Zuschieben von Patienten materielle Vorteile gewährt werden. Andererseits werden verkürzte Versorgungswege gesetzlich gebilligt und Verträge zur Optimierung der Behandlung der Patienten geschlossen. Der Unterschied zu den berufsrechtswidrigen Vereinbarungen besteht in der Zielsetzung; die optimale Behandlung des Patienten. Hier wird dieses Interesse nicht von anderen Zielen überlagert. Berufsrechtlich bedenklich sind ebenso die Fälle, in denen sich Ärzte von ihren Patienten für ihre ärztlichen Bemühungen als Erbe eines Vermögens einsetzen lassen. Soziale und intellektuelle Vorteile können daneben die Unabhängigkeit der ärztlichen Tätigkeit tangieren, wenn das Bestreben nach Renommee und Anerkennung z. B. in der Forschung den Drang zur Wahrheitsfindung und sorgfältiger ärztlicher Tätigkeit überdeckt. Die Berufsordnung formuliert in 30 den ärztlichen Grundsatz der Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit. Dem folgen die speziellen gesetzlichen Normen der 31 bis 33 BO, die sich im Einzelnen mit der Materie auseinandersetzen. Deren Darstellung wird in den kommenden Ausgaben des Ärzteblattes folgen. Ass. jur. Annett Montes de Oca Foto: fotolia 12 Mitteilungen der Kammer

13 Mitteilungen der Kammer Die Abrechnung der ärztlichen Leichenschau was ist rechtlich korrekt? Foto: fotolia Die Ärztekammer wird regelmäßig zur Abrechnung der ärztlichen Leichenschau um Prüfung der Rechnungslegung ihrer Kammerangehörigen gebeten. Dabei ist sehr häufig festzustellen, dass entweder neben der Ziffer 100 GOÄ (Untersuchung eines Toten einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung des Leichenschauscheines) die Ziffer 50 GOÄ (Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung) mit den entsprechenden Zuschlägen E bis H abgerechnet oder gar Pauschalen angesetzt werden. Zu letzterem ist klarzustellen, dass der Arzt gemäß 12 Abs. 1 Satz 2 der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (BO) und 1 Abs. 1 der Amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) verpflichtet ist, nach den Vorgaben der GOÄ ärztliche Leistungen abzurechnen. Pauschalen sieht die GOÄ nicht vor, so dass deren Verwendung gem. 5 Abs. 2 S.1 GOÄ unzulässig ist. Als Folge besteht keine Verpflichtung, die geltend gemachte Pauschale zu bezahlen. Zu ersterer Abrechnungsmethode sorgen inhaltlich divergierende Veröffentlichungen zudem für eine weitere Verwirrung. Eines dürfte unbestritten sein: die alleinige Abrechnung der Ziffer 100 GOÄ ist der dahinter stehenden ärztlichen Leistung in keinem Fall angemessen, auch wenn der Höchstsatz zur Anwendung kommt. Aber und dies ist rechtlich entscheidend amtsgerichtlichen Urteilen aus dem Jahr 1998 zufolge ist das Nebeneinanderberechnen der Ziffern 100 und 50 GOÄ nicht gestattet. Zur Begründung verwies man auf die Intention der Ziffer 50 GOÄ, wonach obligate Leistungsbestandteile die Beratung und Untersuchung sind, die nur bei lebenden Patienten erbracht werden können. Die Bundesärztekammer zog aus diesen Entscheidungen die Konsequenz, die Abrechnungsmöglichkeit des Hausbesuchs zur Durchführung einer Leichenschau nach Ziffer 50 GOÄ neben der Ziffer 100 GOÄ zu verneinen. Allerdings wurde die Berechnungsfähigkeit für die Fälle anerkannt: wenn es sich nicht oder noch nicht um einen Toten handelt, wenn der Arzt sich zum Beispiel zu der Behandlung eines Kranken außerhalb seiner Arbeitsstätte beziehungsweise Wohnung begibt und zum Zeitpunkt der Anforderung des Besuches durch den Arzt (noch) nicht zweifelsfrei festzustellen war, ob der betreffende Patient bereits gestorben war oder nicht. Ob es sich um einen Kranken oder bereits um einen Verstorbenen handelt, bedarf im Regelfall sachverständiger Feststellung durch den Arzt. Dies gilt auch, wenn die Person bis zum Eintreffen des Arztes zwischenzeitlich gestorben ist und ärztliche Hilfe nicht mehr erforderlich war. Hier gilt, dass der Arzt die gegebenenfalls unvollständige Erbringung der Besuchsleistung nicht zu verantworten hat und diese damit abrechenbar ist. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist der Besuch dann zulasten der GKV entsprechend zu berechnen. (Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt 98, Heft 25 vom ) Mit dem Wegfall der Abrechnungsmöglichkeit der Ziffer 50 GOÄ dürfen auch die Zuschläge nicht mehr abgerechnet werden. Nach geltendem Recht ist die Erhöhung der Vergütung nur noch zu erreichen, soweit bei Vorliegen der entsprechenden Kriterien des 5 Abs. 2 GOÄ (Leistungserbringen zur Nachtzeit oder unter erschwerten Bedingungen) der Gebührenrahmen bis zum 3,5fachen Satz ausgeschöpft wird. Dies muss dann in der Rechnung ausdrücklich begründet werden ( 12 Abs. 3 GOÄ). Der 105. Deutsche Ärztetag hatte u.a. die Einführung einer eigenen Besuchsgebühr zur Durchführung der Leichenschau gefordert. Auf die Novellierung der GOÄ wartet die Ärzteschaft allerdings trotz der Bemühungen der Bundesärztekammer bis heute. Diese unbefriedigende Situation führte in der Folgezeit zu Auslegungsversuchen wie die Abrechnung der Ziffer 50 GOÄ in analoger Anwendung oder unter Abzug der Beratungs- und Untersuchungsleistung. Die Bundesärztekammer befasste sich wiederholt mit der Thematik, konnte sich aber den Auslegungsoptionen aus rechtlichen Gründen nicht anschließen. Vor diesem Hintergrund wird an alle Kammermitglieder appelliert, die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Abrechnung der ärztlichen Leichenschau wenn auch Zähne knirschend einzuhalten. Abrechnungsexperimente könnten zu Lasten des liquidierenden Arztes gehen. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Rechtsabteilung der Ärztekammer wenden. Ass. jur. Annett Montes de Oca Mitteilungen der Kammer 13

14 Mitteilungen der Kammer Das Patientenrecht auf Einsichtnahme in Fremdbefunde Obwohl das Recht des Patienten zur Einsicht in seine Patientenakte durch die Rechtsprechung seit Jahren anerkannt ist, wirft die Thematik in der Praxis immer wieder Fragen auf. Dabei geht es u. a. um den Umfang der Einsichtnahme in die Patientendokumentation. Aktuell ist die Frage zum Einsichtsrecht in Fremdbefunde, insbesondere in psychiatrische Befunde, an die Kammer herangetragen worden. Genügt nach der Entwicklung in der Rechtsprechung noch der standardisierte Vermerk auf den Berichten von Kliniken oder Fachkollegen nicht an Patienten herauszugeben, um die Einsicht zu verwehren? Der Anspruch auf Einsicht in die Patientenakten des Arztes ergibt sich zunächst aus dem verfassungsgemäß garantierten Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Daneben verpflichtet die Berufsordnung - 10 Abs. 2 - den Arzt, Einsicht in seine Behandlungsdokumentation zu gewähren. Einen Grund für das Einsehen muss der Patient weder vortragen noch ist dies Voraussetzung für den Anspruch. Zum Umfang des Einsichtsrechts hatte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom (BGH VI ZR 222/79) ausgeführt, dass ein Einsichtsanspruch von Patienten in Bezug auf objektivierte Befunde und Behandlungsfakten als Nebenpflicht aus dem Arzt-Patienten-Vertrag und als Ausdruck des durch grundrechtliche Wertung geprägten Selbstbestimmungsrecht(s) und der personalen Würde des Patienten gegeben wäre. Einschränkungen dieses Anspruches seien in engen Grenzen nur dann zulässig, wenn durch die Einsichtnahme das Wohl des Patienten erheblich gefährdet würde oder soweit persönliche Einschätzungen des Arztes oder Aufzeichnungen, an denen der Patient kein berechtigtes Interesse haben könne (wie bspw. an Geschäftsgeheimnissen), betroffen seien. Das Bundesverfassungsgericht verlangte indes in seiner Entscheidung vom (NJW 2006, S. 1116ff) eine stärkere Gewichtung der Persönlichkeitsrechte des Patienten und kritisierte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Einschränkung des Einsichtsrechts auf objektive Aufzeichnungen und zum therapeutischen Vorbehalt als verfassungsrechtlich nicht ausreichend tragfähig. Es wurde klargestellt, dass der grundsätzliche Anspruch des Patienten auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen seine Grundlage unmittelbar im grundrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat und daher nur zurücktreten muss, wenn ihm entsprechende gewichtige Belange entgegenstehen. Im Zuge dieser Entscheidung wurde in dem Konflikt zwischen dem informellen Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem Persönlichkeitsrecht des Arztes oder Psychotherapeuten am Schutz seiner persönlichen Aufzeichnungen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten der Vorrang eingeräumt. Die persönlichen Aufzeichnungen des Therapeuten würden nicht notwendigerweise dessen Persönlichkeitsrecht berühren. Im Einzelfall müsse daher eine Abwägung vorgenommen werden. Die bisherige Rechtsprechung wurde insoweit bestätigt, dass der vorbehandelnde Arzt die Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen dann verweigern kann, wenn sich daraus negative gesundheitliche Konsequenzen für den Patienten ergeben. Die der Einsichtsgewährung entgegenstehenden therapeutischen Gründe müssen dann nach Art und Richtung näher benannt werden (BGH Urteil vom , BGH VI ZR 76/88) Nunmehr ist die Einsichtnahme in die Patientenakte mit In-Kraft-treten des Patientenrechtegesetzes auch in 630g BGB geregelt. Danach ist klargestellt, dass Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte unverzüglich zu gewähren ist, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme muss dann begründet werden. Damit wird ausdrücklich geregelt, dass Einsicht in die vollständige Akte beansprucht werden kann. Es besteht mithin ein Einsichtsrecht in die der Akte beigefügten Berichte und Befundergebnisse mit- und weiterbehandelnder ärztlicher Kollegen. Bisher konnte dies aus urheberrechtlichen Erwägungen unterschiedlich beurteilt werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Einsichtsrecht des Patienten in seine Patientenakte mit den Jahren immer stärker gewichtet wurde, so dass praktisch gesehen nur noch wenige Hinderungsgründe für die Verweigerung eines Einsichtsbegehren anerkannt sind. Diese müssen dann konkret dargelegt werden. Der Vermerk auf Fremdbefunden nicht an Patienten herauszugeben dürfte damit nicht mehr genügen, ein diesbezügliches Einsichtsrecht zu verwehren. Ass. jur. Annett Montes de Oca 14 Mitteilungen der Kammer

15 Neues aus dem Kammerbereich Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle erneut erfolgreich zertifiziert Am 28. Februar 2013 erhielt das Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle zum vierten Mal das Qualitätszertifikat procum Cert inkl. KTQ. Der Ärztliche Direktor des Krankenhauses, Dr. Walter Asperger, zeigt sich darüber erfreut: Die Zertifizierung bestätigt den hohen Qualitätsstandard unseres Krankenhauses in Medizin, Pflege, Gesundheitsförderung und Mitarbeiterschutz. In den vergangenen Monaten hatten Fachvisitoren die Kliniken und Bereiche des Hauses eingehend geprüft. Dr. Manfred Brümmer, Kaufmännischer Direktor des Hauses, erklärt dazu: Die Zertifizierung machte es bereits im Vorfeld nötig, dass alle Abläufe und Strukturen von uns überprüft und überdacht werden. Die Ergebnisse dieser Arbeit kommen letztlich unserem wichtigsten Thema zugute der Gewährleistung einer optimalen Patientenbetreuung. Foto: KH St. Elisabeth und St. Barbara Nach einer abschließenden Zertifizierungswoche im November 2012, bei der sich die Visitoren vor Ort von der geleisteten Arbeit überzeugten, stand das Urteil der unabhängigen Krankenhausexperten aus dem Ärzte-, Pflege- und Verwaltungsbereich fest: Das Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara wird den hohen Anforderungen gerecht. In ihrem Bericht hoben die Fachexperten besonders die Organisation aller Abläufe zu den Themen Brand- und Katastrophenschutz sowie medizinisches und nichtmedizinisches Notfallmanagement hervor. Positiv wahrgenommen wurde auch der Umgang mit sterbenden Patienten. Dies ist vor allem auf die Integration der Krankenhausseelsorge in den gesamten Behandlungsprozess zurückzuführen. Die Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse bei der Behandlung von Kindern und die Förderung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements wurden ebenso gelobt. Bei der stetig zunehmenden Leistungsverdichtung in allen Prozessen unseres Krankenhauses richtet sich das Augenmerk auf die kontinuierliche Wahrung der Ergebnisqualität der Arbeit aller Mitarbeiter., so Dr. Walter Asperger. Ein hoher Anspruch. Die Qualität soll nicht nur in Teilbereichen des Krankenhauses gewährleistet werden. Vielmehr ist dem Haus ein krankenhausweiter Ansatz wichtig. Das procum Cert-Verfahren, welches KTQ einschließt, leistet dies und unterstützt bei der Planung und Kontrolle dieses anspruchsvollen Ziels. Das Verfahren würdigt zudem die Einbindung und Wahrnehmung der christlichen Werte in den Behandlungsprozess und fördert somit das Selbstverständnis des katholischen Krankenhauses. Foto: (v.l.n.r.) Kerstin Frommolt (Sekretariat der Pflegedirektorin), Martin Luderer (Stellv. Kaufmännischer Direktor), Katharina Timmler (Pflegedirektorin), Dr. Gabriele Schinköthe (Chefärztin Abteilung Qualität und Controlling), Jürgen Weidemann (Stellv. Technischer Leiter), Cordula Rehmann (Stellv. Pflegedirektorin), Dr. Walter Asperger (Ärztlicher Direktor), Nina Burmeister (Mitarbeiterin Qualitätsmanagement) Mit der Rezertifizierung des Krankenhauses erfolgten auch die Rezertifizierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach MAAS-BGW und der Diabetologie des Hauses. Im Diabeteszentrum werden Patienten mit Diabetes mellitus Typ I und II versorgt. Auch das Gefäßzentrum des Hauses blickt auf eine erfolgreiche Rezertifizierung zurück. Bereits im Dezember 2012 erhielt es erneut das Qualitätssiegel der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie. Unter dem Dach des Gefäßzentrums des Hallenser Krankenhauses arbeiten Ärzte unterschiedlicher Fachdisziplinen strukturiert zusammen. Dies ist deutschlandweit einmalig und stellt die interdisziplinäre Behandlung der Gefäßpatienten sicher. Die Einbeziehung der niedergelassenen ärztlichen Kollegen in die wöchentlich stattfindenden Gefäßkonferenzen rundet die umfassende Betreuung der Patienten ab. I Pi St. Elisabeth u. St. Barbara Neues aus dem Kammerbereich 15

16 Neues aus dem Kammerbereich Europäischer Interventionsradiologischer Jahreskongress (CIRSE) 2012 Würdigung einer wissenschaftlichen Publikation von Dr. Ulf Redlich Anlässlich des europäischen interventionsradiologischen Jahreskongresses (CIRSE) 2012 in Lissabon wurde die Publikation der Unterschenkel-PTA- Studie von Dr. med. Ulf Redlich und seiner Arbeitsgruppe mit der Editors Medal der Zeitschrift CVIR ( Cardiovascular and Interventional Radiology ) als bester wissenschaftlicher Artikel des Jahres 2011 ausgezeichnet. CIRSE-Präsident M. Lee und CVIR- Herausgeber D. Vorwerk überreichten den Preis während der Eröffnungsveranstaltung des Kongresses. Dr. Redlich, mittlerweile am Klinikum tätig, führte mit seinen Kollegen die Studie am Universitätsklinikum durch, deren Ergebnisse 2011 in dem Artikel Superiority of Transcutaneous Oxygen Tension Measurements in Predicting Limb Salvage After Below-the- Knee Angioplasty: A Prospective Trial in Diabetic Patients With Critical Limb Ischemia (Redlich U, Xiong YY, Pech M, Tautenhahn J, Halloul Z, Lobmann R, Adolf D, Ricke J, Dudeck O) veröffentlicht wurden. Die Studie hatte zum Ziel, den Wert der Eröffnung verschlossener Unterschenkelarterien mittels PTA (Perkutane transluminale Angioplastie Ballonerweiterung ) und Stenteinlage bei der Vermeidung von Fuß- oder Unterschenkelamputationen wirklich einschätzen zu können diese Major- Amputationen sind oft Folge einer Kritischen Unterschenkelischämie (CLI) bzw. eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS). Bisherige Studien ignorierten die weiteren Therapiefaktoren bei der Behandlung dieser Erkrankungen, was zu einer Überbewertung der Potenz der Unterschenkel-PTA führte. Redlich et al schlossen nur PatientInnen in ihre Studie ein, deren Fuß- und Unterschenkelgeschwüre trotz optimierter konservativer Therapie nicht beherrschbar waren und denen daher die Major-Amputation drohte. In diesem Patientengut war die durchgeführte Unterschenkelarterien-Rekanalisation die einzige Therapievariable. Diese konnte durch die Durchblutungssteigerung des Unterschenkels bei immerhin 61 % der Patienten eine Major-Amputation vermeiden sie ist also ein wirksames Verfahren in der Behandlung der CLI bzw. des DFS. Ein weiteres Ergebnis der Studie räumte mit dem alten Dogma des peroneal leg auf, das besagte, dass die A. fibularis isoliert den Beinerhalt sicherstellen könne. In der Studie war vielmehr mindestens eine offene sprunggelenksüberschreitende Tibial-Arterie zur Vermeidung der Amputation notwendig. Die Studie enthält somit Erkenntnisse, die ganz praktische Auswirkungen auf die Indikationsstellung und Durchführung der Unterschenkel-PTA haben, so Juniorchefarzt Ulf Redlich. Wir freuen uns sehr über diese europäische Preisverleihung und verstehen es als Würdigung unserer Arbeit. I Pi Klinikum Foto bei der Preisverleihung Dr. Redlich, Bildmitte Foto: Klinikum 16 Neues aus dem Kammerbereich

17 Neues aus dem Kammerbereich Krankenpflegeschule der Pfeifferschen Stiftungen bietet Duales Studium Health Care Studies an Stipendienvergabe im September Künftig werden die Pfeifferschen Stiftungen mit der Hamburger Fernhochschule (HFH) kooperieren und ausgewählten Bewerbern in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege ermöglichen, dual zur Ausbildung ein Studium Health Care Studies, Bachelor of Sciences Studium aufzunehmen. Vorsteher Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender der Pfeifferschen Stiftungen, erläutert: Um den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu gestalten und auf die Bedürfnisse des Arbeitsfeldes Gesundheit zu reagieren, ist eine akademische Ausbildung in der Pflege dringend notwendig. Dabei ist das zentrale Ziel der akademischen Ausbildung die Verbesserung der Qualität des beruflichen Handelns. Aufbau, Ablauf und Struktur Beginnen werden die Pfeifferschen Stiftungen mit dem dualen Studium im September Es ist grundsätzlich für alle Auszubildenden offen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Das Studium wird größtenteils mittels E-learning im Fernstudium absolviert. Dabei wird Schulunterricht als Studienleistung anerkannt und ein gewisses Kontingent an freier Zeit steht für das Studium ebenfalls zur Verfügung. Der erste ausbildungsbegleitende Studienabschnitt beginnt mit dem 2. Ausbildungsjahr und endet mit Ablauf des dritten Ausbildungsjahres und dauert 4 Semester. Der zweite berufsbegleitende Studienabschnitt schließt sich an die Berufsausbildung an und dauert ebenfalls 4 Semester. Nach den Zugangsvoraussetzungen der Hamburger Fernhochschule steht eine akademische Ausbildung in der Pflege allen Interessenten offen, die eine allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife erlangt haben. Auch eine Fachhochschulreife kann die Tür zu einem Studiengang öffnen, erläutert Christina Heinze, Leiterin der Krankenpflegeschule in den Pfeifferschen Stiftungen. Studierende an der HFH werden vor allen in den Aspekten Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Selbstkompetenz ausgebildet. Dabei steht die erweiterte berufliche Handlungskompetenz im Berufsfeld im Vordergrund, die die Fachlichkeit stärkt und eine interdisziplinäre Sichtweise verstärkt. Eine besondere Möglichkeit bietet sich den beiden Bewerbern zur Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege mit den besten Noten, ergänzt Radbruch: Sie erhalten zusätzlich zum Ausbildungsvertrag ein Stipendium unserer Stiftungen für das duale Studium. Ausbildung mit Tradition und Kompetenz Seit 1900 bilden die Pfeifferschen Stiftungen an ihrer eigenen evangelischen Krankenpflegeschule Pflegekräfte aus. Die staatliche Anerkennung als Krankenpflegeschule erfolgte erneut im Jahr Fünf ausgebildete Pädagogen bilden die Schüler christlich geprägt nach dem geltenden Krankenpflegegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung aus. Unterstützt werden sie in einigen Fachgebieten von qualifizierten Mitarbeitern der Pfeifferschen Stiftungen und Fremddozenten. Um eine Ausbildung bei den Pfeifferschen Stiftungen zu absolvieren, ist eine Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie von Frau Christina Heinze unter Tel oder christina.heinze@pfeiffersche-stiftungen.org. I Pi Pfeiffersche Stiftungen Neues aus dem Kammerbereich 17

18 Neues aus dem Kammerbereich Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt folgende Vertragsarztsitze aus: Suchtmedizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt Hausärzte wir brauchen Euch! Fachgebiet: Praxisform: Praxisort:: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort:: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Innere Medizin/Endokrinologie (halber Versorgungsauftrag) Gemeinschaftspraxis Kinder- u. Jugendmedizin Einzelpraxis Psychologische Psychotherapie (halber Versorgungsauftrag) Einzelpraxis Schönebeck HNO-Heilkunde Einzelpraxis Am hatte ich die Möglichkeit, vor einer großen Anzahl von hausärztlich tätigen Kollegen in Dessau zu sprechen. Das Hauptthema der Veranstaltung war Schmerz und von fünf Referenten war ich der letzte und berichtete über das Thema Schmerz und Sucht. Das von mir vorgestellte Fallbeispiel, einer durch Schmerzbehandlung iatrogen abhängig gewordenen Patientin, wurde mit großem Interesse aufgenommen. Der Umstand, dass Patienten über Medikamente in die Sucht geraten können, war zwar allen Anwesenden bekannt und ebenso die notwendige Berücksichtigung dieses Faktums bei der medikamentösen Schmerzbehandlung, was aber im Nachgespräch mit einigen Kollegen deutlich wurde, war, dass der weitere Fortgang, nämlich Entgiftung und Rehabilitation, nur marginal gewusst waren. Neben den unmittelbar gestellten Fragen und der sich daraus ergebenden Diskussion wurde unter anderem eine Klinikbesichtigung vorbesprochen und ein reges Interesse an Zugangs- und Vermittlungswegen gezeigt. Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Augenheilkunde Einzelpraxis Zörbig Bewerbungen richten Sie bitte an: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abt.: Zulassungswesen Postfach Die Ausschreibung endet am 25. diesen Monats. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen. Mir wurde deutlich, dass das Stiefkind Sucht bei Hausärzten nicht nur durch ein Defizit an Interesse zur vermiedenen Randproblematik geworden ist, sondern dass durch Mangel an Zeit und zu geringem Bekanntheitsgrad von Fortbildungsmöglichkeiten das ubiquitär verbreitete Krankheitsbild nicht sicher im Blick ist. So entstehen Unsicherheit, Angst und damit auch Vermeidung. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt empfiehlt deshalb, dass sowohl niedergelassene Ärzte die Qualifikation (Zusatzweiterbildung) Suchtmedizinische Grundversorgung erwerben und ebenso dringend, dass in jeder Klinik ein Arzt mit dieser Zusatzweiterbildung tätig bzw. abrufbar ist. Auch unter dem Aspekt, dass Drogenkranke unter Substitution jederzeit in jedem Bereich des Gesundheitssystems auftauchen können, erscheint diese Maßnahme ein wichtiges Versorgungserfordernis. Ansprechpartner: Ausschuss Sucht und Suchterkrankungen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, Dr. E. Grau (Stellv. Vors. d. Ausschusses) 18 Neues aus dem Kammerbereich

19 ÄRZTLICHE FORTBILDUNG in Sachsen-Anhalt Diese Ankündigung gibt Ihnen einen auszugsweisen Überblick über die in Sachsen-Anhalt stattfindenden Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Zeitraum vom ersten bis zum letzten Tag des Folgemonats. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Raumes der grünen Fortbildungsseiten werden die Veranstaltungen, die bis zum Redaktionsschluss der Ärztekammer vorlagen, veröffentlicht. Die Einteilung der Veranstaltungen in die einzelnen Rubriken behält sich die Ärztekammer vor. Den kompletten Fortbildungskalender finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer unter Fortbildungskalender. Dort sind alle von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zertifizierten Veranstaltungen enthalten. Hilfreich bei der Suche nach Ihrer Veranstaltung kann das nebenstehende Schlagwortregister sein. Die in Klammern angegebene Zahl ist die Seitenzahl der ausgewiesenen Veranstaltungen zu diesem Schlagwort. Die Zahl der Fortbildungspunkte, die von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens vergeben werden, können Sie an diesem Zeichen FP 5 erkennen. Veranstaltungen mit dem Zeichen WB sind anerkannte Weiterbildungen gemäß Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Wir empfehlen Ihnen vor Besuch der gewünschten Veranstaltung, sich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen, um abzuklären, ob sie wie geplant stattfindet, eine Anmeldung erforderlich ist oder ein Unkostenbeitrag anfällt. Herr Lögler Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring Tel.: , Fax: akademie@aeksa.de schlagwortregister von A bis Z im überblick Akupunktur (32) Allgemeinmedizin (20) Anästhesiologie (20) Augenheilkunde (20) Balint-Gruppe (32) Chirurgie - Allgemeinchirurgie (20-21) Chirurgie - Gefäßchirurgie (21) Chirurgie - Kinderchirurgie (21-22) Chirurgie - Orthopädie und Unfallchirurgie (22-23) Chirurgie - Viszeralchirurgie (23) Frauenheilkunde und Geburtshilfe (23-24) Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (24) Haut- und Geschlechtskrankheiten (24-25) Innere Medizin (25-28) Interdisziplinäre Veranstaltung (33-37) Kinder- und Jugendmedizin (28) Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie (28) Manuelle Medizin/Chirotherapie (31) Neurochirurgie (28) Neurologie (29) Plastische und Ästhetische Operationen (32) Psychiatrie und Psychotherapie (29-30) Radiologie (30-31) Schmerztherapie-Kurse (32-33) Sportmedizin (32) Urologie (31) Veranstaltungen außerhalb von Sachsen-Anhalt (37) Redaktionsschluss und Veranstaltungszeitraum von Fortbildungsveranstaltungen Redaktionsschluss für die Fortbildungsseiten ist jeweils der 8. des Vormonats. Ausgabe Ärzteblatt Redaktionsschluss Veranstaltungszeitraum 05/ / / / Ärztliche Fortbildung 19

20 Fortbildungsveranstaltungen in Sachsen-Anhalt 01. Mai bis 31. Mai 2013 ALLGEMEINMEDIZIN Thema: Fortbildungsveranstaltung für FP 5 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin Termin: , Uhr Uhr Veranstaltungsort:, Haus der Heilberufe, Raum E. 77 Leitung/Referent: Dr. Schöning, Dr. Kudela Auskunft: Ärztekammer Sachsen-Anhalt, KOSTA, Frau Weidt, Tel.: 0391/ , Fax: 0391/ , kosta@aeksa.de ANÄSTHESIOLOGIE Halle Thema: Interdisziplinäre Schmerzkonferenz FP 2 mit Fallvorstellung Termin: , Uhr Uhr Veranstaltungsort: Halle, Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau ggmbh, Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, Ebene G2, Kleiner Konferenzraum Leitung/Referent: Dr. Sturm Auskunft: Frau Richardt, Sekretariat der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau ggmbh, Tel.: 0345/ , Fax: 0345/ , anae-its.halle@martha-maria.de Thema: Interdisziplinäre Fortbildung AG FP 2 Schmerz - 1. Certkom Qualifizierte Schmerztherapie - Rezertifizierungskriterien 2. Patientenkontrollierte Analgesie - PCA Termin: , Uhr Uhr Veranstaltungsort: Halle, Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau ggmbh, Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, Ebene G2, Kleiner Konferenzraum Leitung/Referent: Dr. Sturm Auskunft: Frau Richardt, Sekretariat der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau ggmbh, Tel.: 0345/ , Fax: 0345/ , anae-its.halle@martha-maria.de Thema: Anästhesie bei bariatrischer Chirurgie FP 2 Termin: , Uhr Uhr Veranstaltungsort:, Universitätslinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie, Seminarraum der Klinik, Haus 60 A, 3. Ebene Leitung/Referent: Prof. Hachenberg, Dr. Strang Auskunft: Klinik f. Anästhesiologie u. Intensivtherapie, Tel.: 0391/ Thema: Besonderheiten der neurochirurgischen FP 2 Anästhesie Termin: , Uhr Uhr Veranstaltungsort:, Universitätslinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie, Seminarraum der Klinik, Haus 60 A, 3. Ebene Leitung/Referent: Prof. Hachenberg, Dr. Strang Auskunft: Klinik f. Anästhesiologie u. Intensivtherapie, Tel.: 0391/ Thema: Interdisziplinäre Schmerzkonferenz FP 2 - Schmerztherapie in der Palliativmedizin mit Fallbeispielen Termin: , Uhr Uhr Veranstaltungsort:, Schmerzambulanz, Haus 39 Leitung/Referent: Dr. Hoffmeyer Auskunft: OA Dr. med. Hoffmeyer, Ltr. der Schmerz ambulanz; Anmeldungen erwünscht, Tel.: 0391/ AUGENHEILKUNDE Halle Thema: Interdisziplinäre Tränenwegskonferenz FP 5 mit Patientenvorstellung Termin: , Uhr Uhr Veranstaltungsort: Halle, Universitätsklinikum, Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde Leitung/Referent: Prof. Struck Auskunft: Universitäts-Augenklinik, E.-Grube-Str. 40, Halle/Saale, Tel.: 0345/ oder 1574, Fax: 0345/ Thema: Interdisziplinäre Orbitakonferenz FP 10 Termin: , Uhr Uhr Veranstaltungsort: Halle, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde Leitung/Referent: PD Dr. Meltendorf Auskunft: Universitätsklinik und Poliklinik für Augenheilkunde, Ernst-Grube-Straße 40, Halle, Tel.: 0345/ , Fax: 0345/ CHIRURGIE - ALLGEMEINCHIRURGIE Dessau-Roßlau Thema: Differentialdiagnosen des FP 2 Pleuraergusses Termin: , Uhr Uhr Veranstaltungsort: Dessau-Roßlau, Städtisches Klinikum Dessau, Konferenzraum 2. Etage Leitung/Referent: PD Dr. Dr. Schück / Dr. Ehlers Auskunft: Frau Weber, Chirurgische Klinik, Städtisches Klinikum Dessau, Auenweg 38, Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/ , Fax: 0340/ , sylvana.weber@klinikum-dessau.de 20 Ärztliche Fortbildung

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