Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
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- Werner Fuhrmann
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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Anhörung zur Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten: Raster für die Stellungnahme Organisation Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe NIKE Kontaktperson für allfällige Rückfragen: Name Schibler Vorname Boris Strasse Kohlenweg 12 Zusatz Postfach 111 Postleitzahl 3097 Ort Liebefeld Telefon Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme als Word-Dokument elektronisch an: Sie erleichtern uns damit die Auswertung. Besten Dank im Voraus. Inhalt 1. Allgemeine Einschätzung zur Thematik invasiver gebietsfremder Arten in der Schweiz 2. Fragen zum Aufbau und zum Zielsystem der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten 3. Fragen zu den geplanten Massnahmen im Rahmen der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten 4. Fragen zur vorgesehenen Umsetzung der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Die folgenden Fragen beziehen sich auf das Dokument Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten in Erfüllung des Postulates «Stopp der Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten» von Nationalrat Karl Vogler vom /13
2 1 Allgemeine Einschätzung zur Thematik invasiver gebietsfremder Arten in der Schweiz 1.1 Wie gross schätzen Sie den Handlungsbedarf im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten ein? Bitte markieren Sie die zutreffende Aussage mit einem Kreuz ( X ) und präzisieren Sie unter Bemerkungen gegebenenfalls Ihre Einschätzung Der Handlungsbedarf für Bund, Kantone, Gemeinden und Dritte ist sehr gross. Der Handlungsbedarf für Bund, Kantone, Gemeinden und Dritte ist ziemlich gross. Der Handlungsbedarf für Bund, Kantone, Gemeinden und Dritte ist ziemlich klein. Der Handlungsbedarf für Bund, Kantone, Gemeinden und Dritte ist nicht gegeben. Bemerkungen: Geschützte und schützenswerte Kulturdenkmäler gemäss NHG umfassen auch historische Gärten und Parkanlagen. Zur Gestaltung dieser Anlagen gehört auch die Verwendung von Pflanzen und Gehölzen, die heute als invasive Neophyten klassiert werden. Eine Eliminierung dieser Pflanzen und Gehölze aus dem historischen Bestand kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutz- und Aussagewertes dieser Anlagen führen. Deshalb ist eine differenzierte Umsetzung der angedachten Massnahmen gefordert. Für historische Gärten und Parkanlagen resp. Gartendenkmäler ist eine Ausnahmeregelung zu formulieren. Die Bewilligung und die fachliche Begleitung hat über die zuständige Denkmalpflege-Behörde zu erfolgen. 2/13
3 2 Fragen zum Aufbau und zum Zielsystem der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten 2.1 Wie beurteilen Sie die inhaltliche Vollständigkeit der einleitenden Kapitel der Strategie (Seite 4-22 und Anhänge A1-A3)? Änderungsanträge können Sie unter Angabe von Kapitel- und Seitenzahl unter Änderungsantrag stellen. Die einleitenden Kapitel der Strategie sind inhaltlich vollständig Die einleitenden Kapitel der Strategie sind mehrheitlich vollständig In den einleitenden Kapiteln der Strategie fehlen wesentliche Inhalte X Invasive Neophyten können auch Gestaltungselemente eines Gartendenkmals sein. Dies ist so zu formulieren. Für diese Kulturdenkmäler muss eine Ausnahmeregelung den Schutz des historischen Bestandes garantieren. 3/13
4 2.2 Sind aus Ihrer Sicht die wesentlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten angesprochen (S. 11, 15, 20, 21-22)? Änderungsanträge können Sie unter Angabe von Kapitel- und Seitenzahl unter Änderungsantrag stellen. Der Strategie spricht alle wesentlichen Herausforderungen an Der Strategie spricht die meisten wichtigen Herausforderungen an Der Strategie spricht nur einige wichtigen Herausforderungen an Der Strategie spricht keine wesentlichen Herausforderungen an 4/13
5 2.3 Setzt das Zielsystem (S ) aus Ihrer Sicht die richtigen strategischen Ziele? Änderungsanträge können Sie unter Angabe von Kapitel- und Seitenzahl unter Änderungsantrag stellen.. Das Zielsystem setzt die richtigen strategischen Ziele Das Zielsystem setzt teilweise die richtigen strategischen Ziele Das Zielsystem setzt teilweise falsche strategische Ziele Das Zielsystem setzt mehrheitlich falsche strategische Ziele 5/13
6 3 Fragen zu den geplanten Massnahmen im Rahmen der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten 3.1 Umfasst der Massnahmenkatalog ihrer Meinung alle wichtigen Massnahmen, um die Ziele der Strategie zu erreichen (S & Anhang A4)? Änderungsanträge können Sie unter Angabe von Kapitel- und Seitenzahl unter Änderungsantrag stellen. Bemerkungen und Änderungsanträge zu einzelnen Massnahmen notieren Sie bitte unter Punkt 3.2 Der Massnahmenkatalog ist umfassend und vollständig Der Massnahmenkatalog ist nur teilweise vollständig, es fehlen wichtige Massnahmen X Der Massnahmenkatalog enthält überflüssige Massnahmen Stossrichtung 1.2: Unter den betroffenen Akteuren sind auch die Fachstellen für Denkmalpflege, der Schweizer Heimatschutz usw. einzubeziehen. 26 Stossrichtung 1.3 (incl. 1-31): Der Harmonisierung von Rechtsgrundlagen darf nicht der Ausnahmeparagraph NHG Art. 23 zum Opfer fallen. (Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) fordert, das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern (NHG, Art.1a). Gegenstand dieses Erhaltungsauftrags sind auch die Gartendenkmäler. Zwar hält dasselbe Gesetz fest, dass die Ansiedlung von Pflanzen landes- oder standortfremder Arten bewilligungspflichtig ist. Es nimmt aber bewusst Gärten und Parkanlagen aus dieser Verpflichtung aus (NHG, Art. 23). Für die Gartendenkmäler ist diese Ausnahme von vitaler Bedeutung, weil eben viele dieser Pflanzen und Gehölze untrennbarer Bestandteil des Kulturdenkmals Garten sind.) Stossrichtung 2.2. (besonders Massnahme 2.2.4): Bezüglich der Baubewilligung benötigt es die Klausel, dass Ausnahmebewilligungen für Gartendenkmale möglich sein sollen /13
7 Stossrichtung 3.1: Für die Bekämpfung (Eliminierung oder andere Massnahmen) in Gartendenkmälern ist die Bewilligung der zuständigen Fachstelle für Denkmalpflege erforderlich Haben Sie fachliche Bemerkungen und Änderungsanträgen zu einzelnen Massnahmen der Strategie? Bitte ordnen Sie allfällige fachliche Änderungsanträge zu einzelnen Massnahmen den Massnahmennummern gemäss S bzw. Anhang A4 zu und begründen Sie allfällige Änderungsanträge unter Begründung / Bemerkung. Setzen Sie weitere Zeilen ein, wenn nötig. Fachliche Bemerkungen zu einzelnen Massnahmen Massnahme Nr. Antrag Begründung / Bemerkung 7/13
8 8/13
9 4 Fragen zur vorgesehenen Umsetzung der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten 4.1 Wie beurteilen Sie das Stufenkonzept zur Priorisierung von gebietsfremden Arten (S. 31 und Anhang A5)? Änderungsanträge können Sie unter Angabe von Kapitel und Seitenzahl unter Änderungsantrag stellen. Das Stufenkonzept ist zielführend Das Stufenkonzept ist nur teilweise zielführend Das Stufenkonzept ist nicht zielführend 9/13
10 4.2 Sind aus Ihrer Sicht die Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der Strategie sinnvoll definiert (S. 32 & Anhang A4)? Änderungsanträge können Sie unter Angabe von Kapitel- und Seitenzahl unter Änderungsantrag stellen. Die Verantwortlichkeiten sind sinnvoll festgelegt Die Verantwortlichkeiten sind nur teilweise sinnvoll festgelegt Die Verantwortlichkeiten sind nicht sinnvoll festgelegt 10/13
11 4.3 Wie beurteilen Sie den zu erwartenden Mehraufwand (S & Anhang A4) der Massnahmen (die unabhängig von den Anpassungen der rechtlichen Grundlagen umgesetzt werden können) für die betroffenen Akteure? Änderungsanträge können Sie unter Angabe von Kapitel- und Seitenzahl unter Änderungsantrag stellen. Der zu erwartenden Mehraufwand ist zu tief ausgewiesen Bund Kantone Dritte Der zu erwartenden Mehraufwand ist angemessen Der zu erwartenden Mehraufwand ist zu hoch ausgewiesen 11/13
12 4.4 Beurteilen Sie den für die Massnahmen vorgeschlagenen zeitlichen Ablauf der Umsetzung (S )? Änderungsanträge können Sie unter Angabe von Kapitel- und Seitenzahl unter Änderungsantrag stellen. Der vorgeschlagene Ablauf ist realistisch Der vorgeschlagene Ablauf ist zu lang Der vorgeschlagene Ablauf ist zu kurz 12/13
13 Allgemeine Bemerkungen: Die Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe NIKE begrüsst die aktuellen Anstrengungen zur Zurückdrängung von invasiven Neophythen durch Interessenträger des Naturschutzes. Es muss jedoch festgehalten werden, dass dabei der gesetzliche Erhaltungsauftrag von Gartendenkmälern bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die Schweiz besitzt ein reiches Gartenerbe. Die ICOMOS-Liste Historischer Gärten und Anlagen der Schweiz verzeichnet rund 30'000 Objekte, viele davon von einer aussergewöhnlich hohen künstlerischen, historischen und städtebaulichen Bedeutung. Viele dieser Anlagen sind als Gartendenkmäler wichtige Kulturzeugnisse, die es zu erhalten gilt. Nicht nur die vielen klassischen Gartendenkmäler fallen darunter, wie etwa ein alter Schlosspark des 18. Jahrhunderts. Auch viele Zeugnisse der Gartenkunst der Moderne des 20. Jahrhunderts gehören dazu. Ihre Hauptsubstanz ist die Pflanze, deren typische Verwendung die Gestaltungsabsicht ihrer Entstehungszeit wiedergibt. Dazu gehören neben heimischen Pflanzen auch zahlreiche Neophyten, also Pflanzen, die nach 1492 nach Europa kamen. Neophyten sind seither unverzichtbarer Bestandteil der Gartenkunst. Die moderne Gartendenkmalpflege stellt die Erhaltung der originalen Substanz ins Zentrum ihrer Arbeit. Gartendenkmäler, die ja aufgrund des Pflanzenmaterials lebende Denkmäler sind, müssen daher erhaltend gepflegt werden. Das heisst beispielsweise, dass ihre Gehölze nachgepflanzt werden, wenn sie überaltert sind. Bei solch einer Nachpflanzung ist es wichtig, nebst dem alten Pflanzort auch die historische Art und Gattung zu wählen, da sonst die ursprüngliche gestalterische Intention verfälscht wird und der Zeugnischarakter des Gartendenkmals leidet. Einige der invasiven Neophyten, wie sie auf der Schwarzen Liste oder der Watch-Liste geführt werden, sind besonders in den Gärten der Moderne bedeutende Charakterpflanzen. Invasive Neophyten können zu massiven Unterhaltsproblemen in historischen Gärten führen. Das Zurückdrängen der invasiven Art wird an dieser Stelle zum gemeinsamen Anliegen von Denkmalpflege und Naturschutz. Doch nicht immer ist die Situation so übersichtlich, denn manchmal sind invasive Pflanzen Teil des historischen Pflanzkonzepts. Umso wichtiger wird in Gartendenkmälern damit einmal mehr die Rolle einer regelmässigen und qualifizierten Gartenpflege. An die Stelle eines pauschalen Verbots einer Pflanzenart in einem historischen Garten sollte deshalb eine differenzierte und auf die jeweilige Situation abgestimmte Vorgehenweise treten, welche die Anliegen des Naturschutzes und der Denkmalpflege gleichermassen berücksichtigt. Die kulturhistorische Bedeutung der Anlage, die Pflegeressourcen oder die Beschaffenheit des Gartenumfelds können hierbei einbezogen werden. 13/13
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