Leistungsbeschreibung
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- Wolfgang Meissner
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1 Leistungsbeschreibung Inhaltsverzeichnis I.0 Vorbemerkungen I.1 Leistungsgegenstand I.2 Leistungszeitraum I.3 Zu untersuchender Personenkreis I.4 Zeitlicher Umfang der Begutachtung I.5 Anforderungen an das Personal I.5.1 Allgemeine Anforderungen I.5.2 Personalkapazitäten I.5.3 Besondere Regelungen I.6 Räumlichkeiten und Ausstattung I.7 Durchführung der Begutachtung I.7.1 Zuweisung der zu begutachtenden Kunden I.7.2 Übergabe der Gutachten an den Auftraggeber I.8 Qualitätsstandards I.9. Vergütung II. Wertungsbereich/ Kriterien III. Angebotsfrist Seite 1 von 6
2 I.0 Vorbemerkungen Das Jobcenter Mayen-Koblenz hat nach 32 Sozialgesetzbuch III (SGB III) gesundheitliche Einschränkungen von Ausbildungssuchenden, Arbeitssuchenden und Ratsuchenden bei der Arbeitsvermittlung sowie bei der Gewährung von Leistungen zu berücksichtigen. I.1 Leistungsgegenstand Gegenstand der Vergabe ist der Einkauf von psychologischen Gutachten. Gegenstand der Dienstleistung ist die Erstellung von psychologischen Fachgutachten bei SGB II-Beziehern. Ziel der Begutachtung ist: 1. die umfassende Klärung individueller Fragen (individuelle Situation des Kunden, individuelles Leistungsvermögens, ); 2. die Datenerhebung vor allem durch Gespräch, Verhaltensbeobachtung bzw. Durchführung von unterschiedlichen psychologischen bzw. psychiatrischen Testverfahren; 3. die Einschätzung der therapeutischen Beeinflussbarkeit (individuelle Prognose unter Berücksichtigung von Therapie- und Veränderungsmotivation, Krankheitskonzept, Strukturniveau und Art des einzuschlagenden Therapiewegs); 4. die Einschätzung der Auswirkungen auf die derzeitige Leistungsfähigkeit / Integrationsfähigkeit vor allem hinsichtlich seelischer Stabilität, kognitiver Belastbarkeit, Umstellfähigkeit, Durchhaltefähigkeit und sozialer Kompetenz; 5. die Feststellung und Ausbildungs- bzw. Berufsreife und die Prognose zum Erreichen der Ausbildungs- bzw. Berufsreife. Hierbei wird insbesondere eine gutachterliche Einschätzung zur Frage erwartet, ob die Stabilität, Eignung und Motivationslage eine Fortführung der Integrationsbemühungen bzw. im Auftrag konkret zu benennender beruflicher Maßnahmen zulassen. In Einzelfällen können erwerbsfähige Hilfebedürtige zugewiesen werden, bei denen ein Verdacht auf Persönlichkeitsstörungen vorliegt. Im Konzept sind die Herangehensweise und das diagostische Verfahren zu erläutern. Therapieelemente sind ausdrücklich nicht Bestandteil der zu erbringenden Dienstleistung. Seite 2 von 6
3 I.2 Leistungszeitraum Es wird ein Rahmenvertrag ab Vertragsunterzeichnung bis geschlossen. I.3 Zu untersuchender Personenkreis Gutachten werden für erwerbsfähige Hilfebedürftige erstellt, bei denen aufgrund der Einschätzung der Fachkräfte des Jobcenters Mayen-Koblenz die Einschaltung eines Fachgutachters erforderlich ist. I.4 Zeitlicher Umfang der Begutachtung Es ist von einem Termin pro Kunde auszugehen. Eine gemeinsame Fallbearbeitung mit pap, Psychologe und Leistungsberechtigten ist nicht Bestandteil der Begutachtung und wird, wenn erforderlich, extra vergütet. I.5 Anforderungen an das Personal I.5.1 Allgemeine Anforderungen Eine wesentliche Voraussetzung für die geforderte Qualität der Gutachten ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Um sicherzustellen, dass bei der Begutachtung nur entsprechend qualifizierte Gutachterinnen und Gutachter eingesetzt werden, deren fundierte Kenntnisse und Erfahrungen ein gleichmäßig hohes Gutachtenniveau gewährleisten, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: Für eine Begutachtung in der erforderlichen Form muss grundsätzlich ein Psychologe / eine Psychologin zur Verfügung stehen, der insbesondere über einschlägige Erfahrungen verfügen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen Wissensstand verfügt. Fachlich geeignet ist, wer über einen entsprechenden Studienabschluss und einschlägige Berufserfahrung verfügt. Zeiten während eines Studiums gelten hier nicht als Berufserfahrung. Die Erfüllung der fachlichen Anforderungen an das Personal ist im Angebot plausibel darzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ggf. den Einsatz einer Gutachterin / eines Gutachters abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen oder sie / er nach seinen Feststellungen nicht für die Gutachtenerstellung geeignet ist. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen der formalen Voraussetzungen. Seite 3 von 6
4 Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und Einsicht in Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. I.5.2 Personalkapazitäten Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, außerhalb des vereinbarten Dienstleistungsvolumens für andere als von dem Auftraggeber zugewiesene Teilnehmer tätig zu sein. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden. I.5.3 Besondere Regelungen Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Personalkapazitäten für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, sowie zur Durchführung von Fallbesprechungen und Fallkonferenzen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung stehen. Die Fallbesprechungen / Fallkonferenzen finden bedarfsorientiert im Jobcenter statt. I.6 Räumlichkeiten und Ausstattung Dienstleistungsort Die Dienstleistung ist am Standort Koblenz und am Standort Mayen durchzuführen. I.7 Durchführung der Begutachtung I.7.1 Zuweisung der zu begutachtenden Kunden Die zu begutachtenden Kunden werden ausschließlich vom Auftraggeber zugewiesen. Bei der Auswahl der Kunden steht dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu. Die Ablehnung eines Kunden durch den Auftragnehmer ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme sind Begutachtungsaufträge, bei denen Befangenheit geltend gemacht werden kann. Bei Nichterscheinen oder unzureichender Mitwirkung des Kunden wird der Auftraggeber unverzüglich vom Auftragnehmer informiert. Seite 4 von 6
5 I.7.2 Übergabe der Gutachten an den Auftraggeber Spätestens zwei Wochen nach Abschluss aller Untersuchungen, die für die Erstellung des Gutachtens erforderlich sind, ist das Gutachten vorzulegen. Sollte im Einzelfall die Einhaltung dieser Frist nicht möglich sein, ist dies gegenüber dem Auftraggeber schriftlich zu begründen. I.8 Qualitätsstandards Die Sicherung der Struktur-, Prozess- und Produktqualität der Dienstleistungserbringung erfolgt durch den Auftragnehmer. I.9 Vergütung Die Vergütung erfolgt pro erstelltes psychologisches Gutachten. Ist darüber hinaus eine gemeinsame Fallbesprechung mit pap/fm, Psychologen und Kunden erforderlich wird dies pro Stunde vergütet. Mit dem Angebot ist daher neben dem Preis pro Gutachten, auch ein Stundensatz für die gemeinsame Fallbearbeitung anzugeben. II. Wertungsbereich/ Kriterien 1. Methodisches Vorgehen -40% 2. Qualität des eingesetzten Personals -30% 3. Struktur der Gutachten -30 % Die Bewertung der einzelnen Angebote sowie die Ermittlung der Gesamtpunkte erfolgt auf einer Skala von Das Angebot des Bieters weist erhebliche Mängel auf und ist ungenügend 1- Das Angebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen noch den Anforderungen 2- Das Angebot des Bieters entspricht den Anforderungen 3- Das Angebot des Bieters übertrifft die Anforderungen Seite 5 von 6
6 III. Angebotsfrist Bitte reichen Sie uns Ihr Angebot bis zum , 00:00 Uhr ein. Später eingehende Angebote können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Seite 6 von 6
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