Rahmenvertrag über die Leistung zur Erstellung von psychiatrischpsychologischen
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- Gerhardt Kuntz
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1 Der Oberbürgermeister Rahmenvertrag über die Leistung zur Erstellung von psychiatrischpsychologischen Fachgutachten gem. 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 32 SGB III in Verbindung mit der Prüfung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen des 8 SGB II in Verbindung mit 44a SGB II Vergabenummer: 34348/FB56/ Zwischen der Stadt Essen JobCenter Essen vertreten durch den Fachbereichsleiter Herrn Dietmar Gutschmidt, Ruhrallee Essen - nachfolgend Auftraggeber - und der Firma, die den Zuschlag erhält.. - nachfolgend bezeichnet als Auftragnehmer - zusammen nachfolgend als Partei(en) bezeichnet über die Erstellung von psychiatris ch-psychologischen Fachgutachten für den Zeitraum vom bis Seite 1 von 11
2 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand Vertragsbestandteile Vertragsdauer und Kündigung Pflichten des Auftragnehmers Vergütung Rechnung, Zahlung Leistungsstörung, Haftung Datenschutz Rücktritt und Antikorruptionsklausel Beauftragung von Subunternehmern Scientology-Erklärung Gerichtsstand Schriftform, Salvatorische Klausel Seite 2 von 11
3 1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist der Einkauf von Gutachten, die fachlich nicht durch die vorhandenen Fachdienste des JobCenter Essen abgedeckt werden können. Die Dienstleistung umfasst die Erstellung von psychiatrisch-psychologischen Fachgutachten bei Jugendlichen / jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit ausgeprägten Vermittlungshemmnissen / Auffälligkeiten im Verhaltensbereich. Der Auftraggeber garantiert pro Vertragsjahr eine Mindestauftragsmenge von 300 Begutachtungen und eine Höchstauftragsmenge von 350 Begutachtungen. Innerhalb des laufenden Vertragszeitraums kann in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer die Anzahl der Begutachtungen verändert werden. Gegenseitiges Einvernehmen meint, dass sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer der Veränderung schriftlich zustimmen müssen. Die vom Auftragnehmer zu begutachtenden Kunden werden kontinuierlich und ausschließlich vom Auftraggeber zugewiesen. Die Ansprechpartner des Auftraggebers werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Die Tätigkeitsbeschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 2 Vertragsbestandteile (1) Als Vertragsbestandteile gelten in der nachstehenden Rangfolge: a) die Bedingungen dieses Vertrages, b) die Leistungsbeschreibung einschl. den der Leistungsbeschreibung beiliegenden Anlagen, c) das Angebot vom XX.XX.2014 d) die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen), Teil B (VOL/B) in der jeweils aktuell gültigen Fassung, e) die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Seite 3 von 11
4 3 Vertragsdauer und Kündigung (1) Der Vertrag wird für den Zeitraum von drei Jahren geschlossen und läuft vom bis zum Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf des , ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Parteien sind berechtigt den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende zu kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf von zwei Vertragsjahren zum , ohne dass sie gegenseitig Schadensersatzansprüche geltend machen können (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen. Als Vorliegen eines wichtigen Grundes gelten für den Auftraggeber insbesondere: a) ein Verstoß des Auftragnehmers gegen eine gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Datenschutzbestimmung ( 8 des Vertrages), b) die Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers oder dessen Ablehnung mangels Masse, c) die Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer, d) wenn der Auftraggeber nach Unterzeichnung des Vertrages feststellt, dass vom Auftragnehmer Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. (3) Im Falle einer fristlosen Kündigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer eine Vergütung nur für die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu. (4) Der Vertrag kann durch den Auftraggeber auch dann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, ohne dass der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen kann, wenn Gesetzesänderungen dies erfordern. (5) Eine Kündigung hat stets schriftlich zu erfolgen. Seite 4 von 11
5 4 Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Einsatz von Gutachtern, die für die Erbringung der vertraglichen Leistung entsprechend qualifiziert sind. (2) Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer jederzeit den Austausch eines Gutachters verlangen, wenn dieser insbesondere mangels ausreichender Qualifikationen für den Auftraggeber nicht geeignet für die Gutachtenerstellung erscheint. Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. (3) Der Auftraggeber hat das Recht ein nicht verwertbares, weil nicht zur Weitergabe an die Fachkräfte des Job Centers des Auftraggebers geeignetes Gutachten an die Gutachterin / den Gutachter zur kostenfreien, einmaligen Nachbesserung zurückzusenden. (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle Handlungen zu unterlassen, die den Interessen des JobCenter Essen zuwiderlaufen. (5) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Schadensersatzansprüchen jeder Art frei, die im Zusammenhang mit der Beauftragung und Durchführung dieses Vertrages von Dritten gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden, sofern diese aus einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers resultieren. (6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das fertige Gutachten innerhalb einer Frist von längstens 2 Wochen nach Abschluss aller Untersuchungen dem JobCenter Essen zu übermitteln. Sollte im Einzelfall die Einhaltung dieser Frist nicht möglich sein, ist dies gegenüber dem JobCenter Essen schriftlich zu begründen. (7) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen sowie die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Auftragnehmer zu prüfen und entsprechende Informationen beim Auftragnehmer einzuholen. Der Auftragnehmer erteilt zu diesem Zweck unverzüglich alle erbetenen Auskünfte, gewährt, soweit erforderlich und keine Betriebsgeheimnisse verletzt werden, Einsicht in alle den Auftrag betreffenden Unterlagen einschließlich gespeicherter Daten, fertigt auf Wunsch des Auftraggebers Fotokopien der erforderlichen Unterlagen an und gestattet den Zutritt zu seinen Grundstücken und Betriebsräumen während der üblichen Geschäftszeiten. Die vorstehenden Rechte stehen neben den auftragsspezifischen Fachbereichen des Seite 5 von 11
6 Auftraggebers (Einkauf, Fachbereiche) auch der Internen Revision des Auftraggebers und dem Bundesrechnungshof zu. (8) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber einen jährlichen Bericht über das Ergebnis der Gesamtgutachten und eine Gesamtevaluation im Hinblick auf die unterschiedlichen Diagnosen und vor allem im Hinblick auf die Einschätzung zur Erwerbsfähigkeit der Kunden zu erstellen. Der Aufbau wird nach Zuschlagserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt. 5 Vergütung (1) Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen (siehe Punkt I.2 der Leistungsbeschreibung) werden zunächst nach den tatsächlich erstellten Gutachten abgerechnet. (2) Maßgebend für die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ist der im Preisblatt des Angebotes genannte Preis. Dieser Preis ist ein Festpreis und versteht sich zuzüglich der im Angebot angegebenen Mehrwertsteuer Die Vergütung umfasst sämtliche für die Erstellung des Gutachtens anfallenden Nebenkosten des Auftragnehmers. (3) Der vereinbarte Festpreis gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. 6 Rechnung, Zahlung (1) Der Auftragnehmer rechnet seine ordnungsgemäß erbrachten Leistungen monatlich nachträglich prüfbar ab. (2) Die Rechnung ist zahlbar binnen 30 Kalendertagen nach Rechnungseingang, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind. (3) Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. Seite 6 von 11
7 (4) Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendes Konto. (5) Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers statthaft. (6) Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die Dienstleistung nur anteilig zu. Ohne Rechtsgrund erlangte Zahlungen sind im Falle der Vertragsbeendigung zurückzuerstatten. Der Erstattungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der Auftragnehmer mit der Rückerstattung in Verzug, ist der Erstattungsbetrag mit 8 Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unbeschadet der Haftung davon unberührt. (7) Die Rechnungsstellung hat unter Angabe des Projektes Support 25, an das Job Center Essen, Ruhrallee 175, Essen zu erfolgen, 7 Leistungsstörung, Haftung (1) Im Falle der Verletzung vertraglich vereinbarter Pflichten sind die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Regelungen anwendbar. Verjährungsfristen richten sich ebenfalls ausschließlich nach den hierzu getroffenen Bestimmungen des BGB. (2) Die Parteien haften einander für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. 8 Datenschutz (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich objektiv, neutral und korrekt zu handeln sowie alle ihm zur Kenntnis gelangten internen Angelegenheiten des Auftraggebers, auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen, vertraulich zu behandeln und nicht für eigene bzw. Interessen Dritter zu gebrauchen.. Eigene wissenschaftliche Auswertungen der hierbei erhobenen Daten, Veröffentlichungen o. ä. sind nur in Absprache und Kooperation mit dem Auftraggeber zulässig. Seite 7 von 11
8 (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften über den Sozialdatenschutz ( 78 SGB X) einzuhalten. Der Auftragnehmer darf die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten (einschließlich personenbezogener Daten und Sozialdaten) ausschließlich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verarbeiten und nutzen. Jede andere Verwendung dieser Daten (z.b. zur privaten oder gewerblichen Nutzung, Übermittlung an Dritte) ist unzulässig. (3) Der Auftragnehmer stellt die Auftraggeber von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, soweit diese darauf beruhen, dass der Auftragnehmer Daten (einschließlich personenbezogener Daten und Sozialdaten) vertrags- oder gesetzwidrig erhoben, verarbeitet oder genutzt hat und dies zu vertreten hat. (4) Für die Arbeit mit personenbezogenen Daten darf der Auftragnehmer nur solche Personen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind ( 5 Bundesdatenschutzgesetz). Der Auftragnehmer ist auch selbst zur Einhaltung der Regelungen des 5 BDSG verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass der Schutz der Daten auch nach Beendigung dieses Vertrages oder nach Beendigung der Tätigkeit einzelner seiner/ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist. (5) Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe des 8 für Schäden, die einer begutachteten Person durch die Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung oder sonstiger pflichtwidriger Handlungen bei der Gutachtenerstellung entstehen. 9 Rücktritt und Antikorruptionsklausel (1) Ausschlussgründe im Sinne von 6 Abs. 5 c bis e VOL/A bzw. 6 EG Abs. 6 c bis e VOL/A berechtigen den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag. Diese sind: die Unzuverlässigkeit von Unternehmen wegen einer nachweislichen schweren Verfehlung (z.b. Vorteilsgewährung 333 StGB, Bestechung 334 StGB) oder ähnlichen Handlungen außerhalb korrekter geschäftlicher Gepflogenheiten, die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Seite 8 von 11
9 vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit sowie Fachkunde und Leistungsfähigkeit. (2) Ein Ausschlussgrund nach Absatz 1 ist auch die Abgabe von Angeboten, die auf wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von 298 StGB beruhen, die Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen. (3) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden zu ersetzen, die dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen. Sofern der Auftraggeber keinen höheren Schaden nachweist, hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 5 % der Brutto- Auftragssumme dieses Vertrages zu bezahlen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden tatsächlich niedriger ist. Erbringt der Auftragnehmer diesen Nachweis, so braucht er nur den nachgewiesenen niedrigeren Schaden zu bezahlen. (4) Liegt ein Ausschlussgrund nach 6 Abs. 5 c VOL/A bzw. 6 EG Abs. 6 c VOL/A vor, weil der Auftragnehmer nachweislich eine schwere Verfehlung (Vorteilsgewährung 333 StGB oder Bestechung 334 StGB) oder eine vergleichbare nachweisbare Verfehlung außerhalb redlicher geschäftlicher Gepflogenheit begangen hat, hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber für jede Verfehlung eine Vertragsstrafe zu zahlen; unabhängig davon, ob der Auftraggeber sein Recht auf Rücktritt vom Vertrag ausübt oder nicht. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache des Wertes der angebotenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Brutto-Auftragssumme dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 10 Beauftragung von Subunternehmern (1) Im Falle der Beauftragung von Subunternehmern (Unterauftragnehmern) hat der Auftragnehmer a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) die Regeln über die Berücksichtigung mittelständischer Interessen einzuhalten, b) den Subunternehmer auf die Einhaltung der sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten, insbesondere auf die Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz und Seite 9 von 11
10 zum Informations- und Prüfungsrecht hinzuweisen und sicherzustellen, dass der Subunternehmer diese Bestimmungen in gleicher Weise einhält wie der Auftragnehmer selbst, c) durch entsprechende vertragliche Regelungen dafür Sorge zu tragen, dass die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte durch die Einschaltung von Subunternehmern nicht beeinträchtigt wird, d) dem Subunternehmer auf sein Verlangen hin den Auftraggeber zu benennen. (2) Eine Übertragung von Leistungen auf nicht bereits bei Zuschlagserteilung genehmigte Subunternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die schriftliche Zustimmung ist vom Auftragnehmer beim einzuholen. JobCenter Essen Ruhrallee 175 Planung und Vergabe Essen (3) Bei der Einschaltung von Subunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrages. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über den Ausfall eines Subunternehmers zu informieren. 11 Scientology-Erklärung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Technologie von L. Ron Hubbard bezogen auf den Gegenstand dieses Vertrages weder anwenden, lehren noch in sonstiger Art und Weise verbreiten oder dafür werben. Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Auftragnehmer gegen seine Verpflichtung aus Satz 1 verstößt. Seite 10 von 11
11 12 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Essen, soweit gesetzlich zulässig. 14 Schriftform, Salvatorische Klausel (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschl. dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein, Schriftwechsel genügt nicht. Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich abbedungen werden. (2) Sollte eine Vertragsbestimmung ungültig sein oder ungültig werden, betrifft dies nur diese Bestimmung, nicht den Vertrag als Ganzes. In einem solchen Fall ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend ergänzend auszulegen. Datum, Auftraggeber Datum, Auftragnehmer JobCenter Essen Fachbereichsleiter Dietmar Gutschmidt Seite 11 von 11
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