Amt für Bodenmanagement Korbach. Informationen der Abteilung Geobasis/Vermessung
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- Hermann Linden
- vor 5 Jahren
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1 Informationen der Abteilung Geobasis/Vermessung
2 Themenübersicht 1. Flächenabgleich 2. Teilungsgenehmigung 3. Topographische Waldwegeerkundung
3 Flächenabgleich Geoforum am Stellen hinter dem Komma wie genau sind die Geobasisdaten? Genauigkeit der Flächenangaben - die Fläche nimmt nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil!!! amtliche Fläche (Buchfläche) ALKIS-Buch <=> Grundbuch geometrische Fläche Koordinatenfläche wird aus den Grenzpunktkoordinaten ermittelt In Folge von Liegenschaftsvermessungen kann die Fläche verbessert werden In Gebieten mit grafischen Koordinaten teilweise große Unterschiede zwischen amtlicher und geometrischer Fläche möglich!!! 3
4 Flächenabgleich Im Hinblick auf die für das Jahr 2027 geplante Grundsteuerreform und soll die amtliche Fläche einem Vergleich mit der geometrischen Fläche unterzogen und, falls notwendig, unter Beachtung der Vorschriftenlage verbessert werden. Das AfB Korbach hat Mitte des Jahres 2018 damit begonnen den Flächenabgleich sukzessiv durchzuführen. Bearbeitung beginnt in den Bereichen in denen ein hoher Bodenrichtwert vorliegt (i.d.r. sind dies die Ortslagen). Sobald die Bearbeitung in einer Kommune beginnt, wird es ein entsprechendes Informationsschreiben vom Amt für Bodenmanagement geben.
5 Teilungsgenehmigung nach 7 HBO gilt seit keine Übergangsfrist (Übergangsfrist nach 87 HBO betrifft Bauvorhaben) entscheidend ist der Eingang des Antrags auf Teilung beim Grundbuchamt, nicht der Eingang der Fortführungsmitteilung nicht, wann die Teilung im Grundbuch vollzogen wird Handlungsempfehlungen voraussichtlich ab Anfang 2019
6 Zerlegung nicht gleich Teilung Um eine Teilung im Grundbuch durchführen zu können ist es notwendig, dass zuvor das betroffene Grundstück in zwei Flurstücke zerlegt wird. Dabei handelt es sich um die vermessungstechnische Vorbereitung im Liegenschaftskataster für die eigentlich beabsichtigte Teilung im Grundbuch. Durch eine Zerlegung wird das Grundstück im Sinne des Grundbuches nicht verändert.
7 7 der neuen hessischen Bauordnung - Grundstücksteilung (1) Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Das gilt nicht, wenn 1. die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichts-behörde übertragen sind, an der Teilung beteiligt ist, oder 2. eine Vermessungsstelle nach 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 ( GVBl. I S. 548 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 ( GVBl. S. 82 ), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.
8 Prüfschema zur Teilungsgenehmigung Findet die Teilung im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Verfahrens statt (z.b. VBU, GB)? Ja Nein Ist der Bund oder das Land an der Teilung beteiligt? Ja Keine Teilungsgenehmigung Nein Ist eine Gebietskörperschaft der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurde an der Teilung beteiligt? Nein Ja erforderlich! Ist das Grundstück bebaut? Nein Ist auf dem Grundstück eine Bebauung genehmigt? Ja Ja Nein Besteht für das Grundstück eine Genehmigungsfreistellung? Ja Handelt es sich um eine komplexe bauordnungsrechtliche Situation? Nein Nein Negativzeugnis, 7 Abs.1 HBO Unbedenklichkeitsbescheinigung, 7 Abs.2 2. HBO Durch eine Stelle nach 15 Abs 2 Satz 1 des HVGG (ÄfB, ÖbVIs, StVÄ) Ja Teilungsgenehmigung, 7 Abs.1 HBO Durch die untere Bauaufsichtsbehörde
9 7 der neuen hessischen Bauordnung - Grundstücksteilung Tipp für Grundstücksteilungen Bereits mit der Beantragung der Zerlegung sollte die Gemeinde die schriftliche Auskunft geben, dass das betroffene Grundstück ggf. nicht bebaut ist, keine Bebauung genehmigt ist und es aufgrund einer Genehmigungsfreistellung auch nicht bebaut werden darf. Dann kann das Amt für Bodenmanagement umgehend ein Negativzeugnis ausstellen!
10 7 der neuen hessischen Bauordnung - Grundstücksteilung Tipp für die Ausweisung von Baugrundstücken: öffentlich-rechtliches Verfahren Wenn Baugrundstücke in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren entstehen, ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich. Die neu entstehenden Grundstücke sollten im Rahmen der Grundbuchberichtigung als eigenständige Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden (wird bereits seit Jahren im AfB Korbach mit den Kommunen praktiziert) privat-rechtliches Verfahren Wenn Baugrundstücke nicht in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren entstehen, sollten alle Grundstücke in einem Vorgang zerlegt, anschließend geteilt und als einzelne Grundstücke im Grundbuch geführt werden. Vermessungskosten reduzieren sich und einzelne Teilungsgenehmigungen entfallen.
11 Geobasisdaten der Landesvermessung: ATKIS ATKIS = Amtliches Topographisch- Kartografisches Informations-System ATKIS-DLM Digitales Landschaftsmodell Topographische Datenbank ATKIS-DGM Digitale Geländemodelle ATKIS-DTK Digitale Topographische Karten ATKIS-DOP Digitale Orthophotos entzerrte Luftbilder
12 Aktualisierung des ATKIS Basis-DLM Die Grundaktualisierung (GrAk) des auf Vektordaten basierenden Landschaftsmodells erfolgt nach Vorgaben der AdV jährlich für ein Fünftel der Landesfläche vorrangig auf Basis digitaler Orthophotos (DOP). Parallel werden wichtige Objekte im Zuge einer Spitzenaktualisierung (SpAk) in einem 3-, 6- bzw. 12-monatigem Zyklus fortgeführt: vierteljährlich: halbjährlich: jährlich: u.a. Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen u.a. Verwaltungsgrenzen, Naturschutzgebiete, Flughäfen u.a. Bahnstrecken, Gemeindestraßen, Freileitungen Der 1.GRAK Zyklus wird Ende 2018 beendet sein.
13 Grundaktualisierung 2. Zyklus Beginn ab Schwerpunkt ist die Überarbeitung des Waldwegenetzes Sämtliche Waldwege werden in diesem Zusammenhang von unserem Außendienst abgefahren. Dabei werden die Geometrien der Waldwege erfasst und überarbeitet.
14 Fachbereich 31
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