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1 L Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg vom 10. April 1989 (KWMBl II S. 159), geändert durch Satzung vom 7. Februar 199 [*] (KWMBl II S. 3), vom 4. Dezember 1996 [x] (KWMBl II 1997 S. 7) Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin. Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 7 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg (StOWiMathe) * Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Studienordnung in der in der deutschen Sprache üblichen männlichen Form beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiengangs Wirtschaftsmathematik an der Universität Augsburg. Regelstudienzeit, Studienbeginn (1) Das Studium einschließlich der Anfertigung der Diplomarbeit soll in der Regel nach neun Semestern abgeschlossen werden. () Die Studienpläne sind für die Aufnahme des Studiums jeweils zum Wintersemester konzipiert. Ein Studienbeginn zum Sommersemester führt daher in der Regel zu einer Verlängerung der Studienzeit. x 3 Stundenzahlen Die Stundenzahlen in dieser Studienordnung sind als Semesterwochenstunden zu verstehen. 1

2 4 Studienvoraussetzungen (1) Die Studienvoraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. () Fremdsprachenkenntnisse, besonders im Englischen, sind für ein erfolgreiches Studium sehr nützlich, jedoch keine Studienvoraussetzung. x 5 Berufliche Tätigkeitsfelder (1) Diplom-Wirtschaftsmathematiker werden beschäftigt a) in Planungsabteilungen der Industrie und der übrigen gewerblichen Wirtschaft, b) bei Banken und Versicherungen, c) bei Firmen der EDV-Branche als Berater, Verkaufsrepräsentant oder als Entwickler von Anwendungssoftware, insbesondere für den kaufmännischen und finanziellen Bereich, d) bei Unternehmensberatungen, e) in Forschungsinstituten, f) im öffentlichen Dienst sowie in vielen anderen Bereichen. () Die Tätigkeit eines Diplom-Wirtschaftsmathematikers ist von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz unterschiedlich. Typische Gemeinsamkeiten der beruflichen Anforderungen lassen sich in folgende Teilschritte bei Problemlösungen strukturieren: a) Bei Beschäftigung in einer Planungsabteilung: 1. Formulierung eines meist von Nichtmathematikern vorgegebenen wirtschaftlichen Problems und Festlegung des Problemanteils, den der Mathematiker bewältigen soll;. Umsetzung des Problems in ein mathematisches Modell; 3. Mathematische Lösung des Problems überwiegend mit den Methoden von Statistik/Stochastik beziehungsweise Optimierung/Operations Reserach; 4. Konkrete Berechnung der Lösung des Problems mit den in Nummer 3 entwickelten Algorithmen; 5. Rückübersetzung der gewonnenen Lösung in die Sprache der Wirtschaftswissenschaften und eventuelle Korrektur des Modells; 6. Vermittlung der Ergebnisse. In der Regel arbeitet der Wirtschaftsmathematiker dabei in einem Team, das die Arbeit auf teilt, so dass er oft nur einen oder zwei Schritte (z. B.. und 3.) eigenverantwortlich zu bewältigen hat. b) Ein bei einer Bank oder einem Versicherungsunternehmen beschäftigter Diplom-Wirtschaftsmathematiker hat zunächst die Aufgaben: 1. statistische Daten zu erheben und auszuwerten,. Prognosen zu erstellen, 3. Kalkulationen für Produktgestaltung oder Prämiengestaltung durchzuführen, 4. bei der Gestaltung neuer Produkte oder Angebote mitzuwirken, 5. Analysen zur möglichen Übernahme oder Weitergabe von finanziellen Risiken zu liefern. c) Bei Beschäftigung in der EDV-Branche 1. Marktforschung und Marktkommunikation für die von der EDV-Firma angebotenen Software/Hardware oder Dienstleistungen;

3 . Besuch des Kunden, der sich für Software/Hardware oder Dienstleistungen der EDV- Firma interessiert, um ein innerbetriebliches Problem (z. B. Umstellung der Buchhaltung auf EDV) zu lösen, und genaue Erkundung des Kundenbedarfs; 3. Erstellung eines auf den Kundenbedarf zugeschnittenen Angebots; 4. Entwicklung von Software, die die Anforderungen der Kunden erfüllt; 5. Verkaufsverhandlungen mit dem Kunden und eventuelle Revision des Angebots; 6. Installierung der Software/Hardware beim Kunden; 7. Betreuung und Wartung nach der Installation. In der Regel hat der Diplom-Wirtschaftsmathematiker dabei mehrere dieser Schritte eigenverantwortlich zu bewältigen. d) Die Beschäftigung bei einer Unternehmensberatung, in Forschungsinstituten und im öf fentlichen Dienst beinhaltet Aufgabenstellungen, die in den Buchstaben a, b und c bereits ge nannt wurden. Jedoch können auch branchen- oder institutsspezifische Besonderheiten auftreten. 6 Ziele des Studiengangs x (1) Das Studium der Wirtschaftsmathematik soll den Studenten für eine spätere berufliche Tätigkeit als Diplom-Wirtschaftsmathematiker in den in 5 genannten Tätigkeitsfeldern vorbereiten. Da der Diplom-Wirtschaftsmathematiker besonders anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein muss, ist die Ausbildung so angelegt, dass er ein solides Grundwissen in Mathematik, Informatik und Wirtschaftswissenschaften erwirbt, ohne sich frühzeitig spezialisieren zu müssen. Die Ausbildung im Rahmen des Studienganges Wirtschaftsmathematik setzt Schwerpunkte in den Bereichen Stochastik und Optimierung sowie in einem der Gebiete Numerik oder Informatik. Im wirtschaftswissenschaftlichen Fach ist eine Vertiefung in einem Spezialgebiet der Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre möglich. Der Student soll die Kernbereiche der Mathematik und der Wirtschaftswissenschaften kennen lernen und sich so mit den verschiedenartigen Denkweisen einer idealisierenden, abstrakten Wissenschaft und einer an der Praxis und der Erfahrung orientierten Wissenschaft vertraut machen. Ein wesentliches Ziel des Studiums an der Universität Augsburg ist die Fähigkeit, beide Denkweisen zu verstehen und anwenden zu können. Die Ausbildung während des Wirtschaftsmathematikstudiums umfasst: - die Bereitstellung eines soliden Grundwissens in Mathematik, Informatik, Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre - das Erlernen mathematischer Methoden, die in der Praxis eingesetzt werden können - das Erkennen der qualitativen und quantitativen Struktur bei Problemen aus der Ökonomie und die Untersuchung, ob mathematische Methoden darauf angewendet werden können - die mathematische Modellbildung und die Übersetzung von Problemen und Resultaten von der Sprache der Wirtschaftswissenschaft in die Sprache der Mathematik und umge kehrt - die Lösung konkreter Probleme durch Einsatz von Rechenanlagen. () Daneben soll das Studium zu verantwortungsbewusstem Handeln und wissenschaftlichem Denken erziehen. Der Student soll Fähigkeiten fortentwickeln, die für jedes wissenschaftliche Arbeiten wesentlich sind, wie - Abstraktionsvermögen; - exakte Arbeitstechnik; - Einfallsreichtum; - selbständiges Arbeiten (auch mit Literatur); - Kommunikationsvermögen; - Kooperationsvermögen; - aktives und passives Kritikvermögen 3

4 7 Studium des Faches Wirtschaftsmathematik an der Universität Augsburg x (1) Das Fach Wirtschaftsmathematik wird an der Universität Augsburg am Institut für Mathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät studiert. () Nach bestandener Abschlussprüfung wird gemäß 18 DiplPOWiMathe der Grad eines Diplom- Wirtschaftsmathematikers Univ. bzw. einer Diplom-Wirtschaftsmathematikerin Univ. ver liehen. (3) Das Bestehen der Diplomprüfung ersetzt nicht die Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. II. Studieninhalte und -aufbau 8 Gliederung des Studiums Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen wird, und ein Hauptstudium, an das sich eine Prüfungszeit anschließt. 9 Inhalte von Grund- und Hauptstudium im Teilfach Mathematik und Informatik x (1) Im Grundstudium wird mathematisches Grundwissen in Analysis und Linearer Algebra sowie in Informatik vermittelt. Weitere Bestandteile sind einführende Vorlesungen in die Stochastik oder Optimierung sowie eine der Vorlesungen Funktionalanalysis, Funktionentheorie oder Differentialgleichungen. x () Das Hauptstudium hat zum Ziel, vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Stochastik, Optimierung, nach Wahl in Informatik oder Numerik, und in einem gewählten wirtschaftswissenschaftlichen Vertiefungsgebiet zu vermitteln. Die Entscheidung für ein wirtschaftswissenschaftliches Vertiefungsgebiet sollte zu Beginn des Hauptstudiums getroffen werden. Die Entscheidung zwischen einer Schwerpunktsetzung in Informatik oder Numerik sollte nach dem fünften Se mester erfolgen. Ein obligatorisches Berufspraktikum von mindestens zwei Monaten dient der Verbindung zur beruflichen Praxis und macht mit der Denkweise der Praxis vertraut. (3) Das Hauptstudium gliedert sich in folgende Hauptgebiete: 1. Stochastik (Beispiele für Vorlesungstitel: Wahrscheinlichkeitstheorie, Mathematische Statistik I, II, Stochastische Prozesse, Markov- Prozesse, Martingal-Theorie, Optimale Versuchsplanung, Regressionsmodelle, Statistische Qualitätskontrolle, Warteschlangentheorie, Entscheidungstheorie) 4

5 . Optimierung (Beispiele für Vorlesungstitel: Optimierungsmethoden I, II, Operations Research I, II, Graphentheorie, Ganzzahlige Optimierung, Optimale Steuerung, Netzplantechnik, Spieltheorie, stochastische Optimierung) x 3. Informatik (Unterbereiche mit Vorlesungstiteln: Datenbanken und Informationssysteme: Grundlagen der Datenbanksysteme (SQL), Deduktive Datenbanksysteme, Objektorientierte Datenbanksysteme, Wissensbasierte Systeme/Kl Programmiersprachen und Programmierung: Objektorientierte Programmierung, Funktionale Programmierung, Logikprogrammierung, Algorithmen und Datenstrukturen Systemnahe Informatik und Rechnerarchitektur: Maschinennahe Programmierung, Systemprogrammierung, Betriebssysteme/UNIX, Rechnerkommunikation und Rechnernetze, Rechnerarchitekturen Theoretische Informatik: Theorie paralleler Prozesse, Theorie der Programmiersprachen, Komplexitätstheorie) x 4. Numerische Mathematik (Beispiele für Vorlesungstitel: Numerische Mathematik I, II: Grundlegende Verfahren der Numerischen Analysis, Numerischen Linearen Algebra und der Numerik gewöhnlicher Differentialgleichungen Numerische Mathematik III, IV: Numerik partieller Differentialgleichungen, Numerische Verfahren in der System- und Kontrolltheorie, Numerische Simulation mikro- und makroökonomischer Prozesse) 5. Reine Mathematik (Beispiele für Vorlesungstitel: Funktionalanalysis, Funktionentheorie, Gewöhnliche Differentialgleichungen, Algebra, Zahlentheorie, Differentialgeometrie, Topologie, Variationsrechnung, Integralgleichungen) 6. Wirtschaftswissenschaften Falls im Grundstudium Betriebswirtschaftslehre gewählt wurde: Vertiefung in einem der folgenden Bereiche: a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre b) Marketing * c) Unternehmensführung und Organisation * d) Finanz- und Bankwirtschaft * e) Wirtschaftsprüfung x f) Produktion und Logistik x g) Wirtschaftsinformatik x h) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Falls im Grundstudium Volkswirtschaftslehre gewählt wurde: Vertiefung in einem der folgenden Bereiche: a) Allgemeine Volkswirtschaftslehre b) Ökonometrie und Mathematische Wirtschaftstheorie 5

6 10 Aufbau des Studiums im Teilfach Mathematik und Informatik (1) Der Student soll im Laufe seines Studiums folgende Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Seminare (S), Programmierkurse (P) mit den angegebenen Stundenzahlen besuchen a) Analysis I, II, III 1 V 6 Ü b) Lineare Algebra I, II 8 V 4 Ü x c) Wahrscheinlichkeitstheorie, Statistik I, II, Stochastische Prozesse 16 V 8 Ü x d) Optimierungsmethoden I, II, Operations Research I, II 16 V 8 Ü e) Informatik I und II mit integriertem Programmierkurs 8 V 4 Ü P f) Numerische Mathematik I 4 V Ü x g) Nach Wahl weitere Lehrveranstaltungen aus der Informatik im Umfang von 1 Std. oder aus der Numerik im Umfang von 1 Std. 8 V 4 Ü x h) Zwei Vorlesungen aus der Reinen Mathematik, insbesondere werden empfohlen Funktionsanalysis, Funktionentheorie Gewöhnliche Differentialgleichungen 8 V 4 Ü i) Je ein Seminar in Stochastik und in Optimierung 4 S () Die in Absatz 1 aufgelisteten Veranstaltungen werden in der Regel im angegebenen Umfang angeboten. Abweichungen bis zu Stunden pro Veranstaltung sind möglich. (3) An folgenden Veranstaltungen aus Absatz 1 soll bereits im Grundstudium teilgenommen werden Analysis I, II, III aus Buchstabe a) Lineare Algebra I, II aus Buchstabe b) entweder Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik I aus Buchstabe c) oder Optimierungsme thoden I, II aus Buchstabe d) Informatik I,II aus e) mit integriertem Programmierkurs eine Vorlesung der Reinen Mathematik aus g) x (4) Die genannten Veranstaltungen stellen einen Minimalkatalog dar. Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen aus den Katalogen aus 9 Abs. 3 wird - insbesondere für das Hauptstudium - dringend empfohlen. Zum Verständnis mathematischer Vorlesungen ist die Teilnahme an den zugehörigen Übungen in der Regel unerlässlich. (5) Im Laufe des Hauptstudiums ist ein mindestens zweimonatiges Praktikum (insbesondere in Industrie, Wirtschaft, Verwaltung) vorgeschrieben. x (6) Empfohlen wird ein Aufbau des Grund- und Hauptstudiums im Teilfach Mathematik und Informatik folgender Art 6

7 Reine Mathematik Stochastik*) Optimierung*) Informatik und Numerik 1. Studiensemester. Studiensemester Analysis I 4+ Lineare Algebra 4+ Analysis II 4+ Lineare Algebra II 4+ Analysis III Studiensemester Wahrscheinlichkeitstheorie*) Optimierungsmethoden I 4+ Informatik I mit integriertem Programmierkurs 4++ Vorlesung aus Reiner Mathematik Statistik I 4. Studiensemester Optimierungsmethoden II Informatik II Studiensemester Statistik II 4+ Operations Research I 4+ Numerik I 4+ Entscheidung zwischen Informatik und Numerik Stochastische Prozesse 4+ Operations Research II Studiensemester Vorlesung aus Informatik***) 4+ Numerik II Studiensemester Seminar **) **) Vorlesung aus Numerik III ****) Informatik ***) Studiensemester Vorlesung aus Reiner Mathematik **) **) Seminar Numerik IV ****) * Der Student entscheidet, ob er im dritten Semester mit den Vorlesungen zur Stochastik oder mit denen zur Optimierung beginnt. Das verschobene Gebiet beginnt dann mit dem fünften Semester. ** Im 7. und 8. Studiensemester werden Vorlesungen aus dem später begonnen Gebiet belegt. x *** Im Hauptstudium werden insbesondere Vorlesungen der praktischen Informatik empfohlen (siehe Auflistung in 9 Abs. 3 Nr. 3) x **** Zu belegen ist mindestens eine der Vorlesungen Numerik III/Numerik IV. Die Inhalte dieser Veranstaltungen können von Zyklus zu Zyklus variieren, sie werden jeweils im Untertitel bekannt gegeben (siehe dazu die Auflistung in 9 Abs. 3 Nr. 4). In jedem Vorlesungszyklus wird sich mindestens eine der beiden Veranstaltungen gezielt an Studenten der Wirtschaftsmathematik richten. 7

8 11 Inhalte des Studium im Teilfach Wirtschaftswissenschaften x (1) Im Grundstudium erwirbt der Student Grundkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre sowie in der Technik der Buchhaltung. x () Nach dem. Semester entscheidet sich der Student für ein Studium des Teilfaches Betriebswirtschaftslehre (BWL) oder Volkswirtschaftslehre (VWL). (3) Zu Beginn des Hauptstudiums wählt der Student der Betriebswirtschaftslehre ein Vertiefungsgebiet aus a) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre b) Marketing c) Unternehmensführung und Organisation d) Finanz- und Bankwirtschaft e) Wirtschaftsprüfung und Controlling * f) Produktion und Logistik x g) Wirtschaftsinformatik x h) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. (4) Der Student mit Teilfach Volkswirtschaftslehre wählt ein Vertiefungsgebiet aus a) Allgemeine Volkswirtschaftslehre b) Ökonometrie und Mathematische Wirtschaftstheorie. x (5) Das genaue Studienprogramm für das Grundstudium wird im Studienplan der WiSo-Fakultät präzisiert und aktualisiert. 1 Aufbau des Studium im Teilfach Wirtschaftswissenschaften x (1) Zur Zeit gibt der Studienplan der WiSo-Fakultät für das Grundstudium beider möglicher Teilfächer (BWL oder VWL) folgende Empfehlung: 1. Studiensemester. Studiensemester BWL VWL Kostenrechnung Einführung in die VWL Buchhaltung 3 Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht Investition und Finanzierung Einführung in die Mikroökonomie 4 BWL Entscheidung für VWL 3. Studiensemester Einführung in die Produktion Einführung in das 4. Studiensemester Marketing Unternehmensführung Makroökonomik I 4 Einführung in die Wirtschaftspolitik 3 8

9 *x () Bei Wahl des Teilfaches Betriebswirtschaftslehre ist im Hauptfach eines der angegebenen Vertiefungsgebiete zu wählen. Der derzeitige Studienaufbau ist nachfolgend angegeben. Die Zuordnung von Veranstaltungen zu Semestern, die Bezeichnung der Veranstaltungen und die Inhalte der Veranstaltungen können sich ändern. Vertie- Gewähltes fungsgebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre *) Marketing *) Unternehmensführung und Organisation Finanz- und Bankwirtschaft 5. Studiensemester Unternehmensbesteuerung I Organisationstheorien Wertpapieranalyse I Betriebswirtschaftliche Entscheidungstheorie Marketingforschung 5 Betriebliche Organisationslehre Finanzmanagement Betriebliche Planungsund Kontrollrechnung Betriebliche Organisationslehre Marketingpolitik I 5 6. Studiensemester Wirtschaftsinformatik II Marktetingpolitik II Seminar I 5 Wertpapieranalyse II Grundlagen des Marketing Mathematische Planungsverfahren Grundlagen der Produktion und Logistik Verhalten in Organisationen V/Ü / Management organisatorischen Wandels Bankstruktur und Bankmanagement 7. Studiensemester 8. Studiensemester Finanzen Unternehmensführung Seminar II Führung und Organisation internationaler Unternehmungen Controlling in Kreditinstituten Fallstudienseminar zu Finanz- und Bankwirtschaft Ausgewählte Probleme der Finanz- und Bankwirtschaft *) Zuordnung nicht nach Studiensemestern 9

10 Weitere Vertiefungsgebiete: Gewähltes Vertiefungsgebiet Wirtschaftsprüfung und Controlling*) Produktion und Logistik Wirtschaftsinformatik Betriebswirtschaftliche Steuerlehre*) 5. Studiensemester 1) Grundlagen der Wirtschaftsprüfung Betriebl. Planungsund Kontrollrechnung 1) Unternehmensrechnung I Proseminar Logistik I +1 Materialwirtschaft Wirtschaftsinformatik I + (wahlweise, bereits im Grundstudium empfohlen) Wirtschaftsinformatik II (wahlweise) Betriebswirtschaftliches Software- Engineering + Unternehmensbesteuerung I Unternehmensbesteuerung II Steuerplanung I Steuerplanung II 6. Studiensemester (Unternehmensplanspiel) 1) Unternehmensrechnung II 1) Unternehmensrechnung III Logistik II +1 Produktionswirtschaft I +1 Betriebswirtschaftliche Anwendungen der künstlichen Intelligenz 3+3 Steuerplanung III Steuerplanung IV Seminar zur Unternehmensbesteuerung 7. Studiensemester Hauptseminar 4 Produktionswirtschaft II +1 Betriebswirtschaftliches Dataund Information- Engineering + Übungen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre 8. Studiensemester Proseminar (Fallstudien) 4 1) Diese Veranstaltungen finden im 4-Semester- Turnus statt. 1) Zuordnung nicht nach Studiensemestern Fallstudienseminar (wahlweise) Seminar Wirtschaftsinformatik (wahlweise) In allen Vertiefungsgebieten beträgt die Gesamtstundenza hl ca. 16 Semesterwochenstunden. Die in den obigen Tabellen aufgelisteten Veranstaltungen werden zum Teil nur alle 4 Semester angeboten. x (3) Der derzeitige Aufbau des Teilfaches Volkswirtschaftslehre im Hauptstudium ist nachfolgend angegeben. Die Zu ordnung von Veranstaltungen zu Semestern, die Bezeichnung von Veranstaltungen und die Inhalte der Veranstaltungen können sich ändern. 10

11 Vertiefungsgebiet Allgemeine Volkswirtschaftslehre Ökonometrie und Mathematische Wirtschaftstheorie 5. Studiensemester Mikroökonomik I (Grundzüge der Industrieöko -nomik) Wirtschaftsordnungs- und Prozesspolitik 6. Studiensemester Makroökonomik II 3 Grundzüge der Finanzpolitik Sozialpolitik Ökonometrie I Mathematische Wirtschaftstheorie I (Mikroökonomische Theorie und Elemente der Gleichgewichtsmnjh,bbbtheorie) 3 Ökonometrie II Mathematische Wirtschaftstheorie II Wirtschaftlichkeitsanalyse 7. Studiensemester Ökonometrie III Mathematische Wirtschaftstheorie III Seminar 8. Studiensemester Projekt In beiden Vertiefungsgebieten beträgt die Gesamtstundenzahl ca. 14 Semesterwochenstunden. Die in obiger Tabelle aufgelisteten Veranstaltungen werden zum Teil turnusmäßig nur alle 4 Semester angeboten. III. Durchführung des Studiums 13 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Vom Institut für Mathematik wird jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis herausgegeben, welches, nach Fachsemestern gegliedert, Empfehlungen für den Studienverlauf gibt und Angaben folgender Art macht: 1. Themenkreise der angebotenen Lehrveranstaltungen;. Zahl der Semesterwochenstunden und Lehrveranstaltungen, aufgeteilt nach Semestern; 3. Kennzeichnung der Lehrveranstaltungen mit Scheinerwerb; 4. gegebenenfalls Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen; 5. Angaben über das wirtschaftswissenschaftliche Fach. 11

12 14 Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Hochschullehrer des Instituts für Mathematik durchgeführt. Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen abgehalten. Der Student sollte eine Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - zu Beginn des Studiums; - nach nichtbestandenen Prüfungen; - im Fall von Studienfach- bzw. Studiengang- oder Hochschulwechsel. 15 Leistungsnachweise (1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß 7 Abs. Buchst. g und 1 Abs. Buchst. g Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik (DiplPOWiMathe) wird je nach Veranstaltung durch Klausuren, Kolloquien, Referate, Berichte oder Hausarbeiten geführt. Die Form des Nachweises wird zu Beginn der Veranstaltung vom Lehrenden bekannt gegeben. Der Nachweis gemäß 1 Abs. Buchst. h DiplPOWiMathe wird durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, bei dem das Praktikum stattgefunden hat, erbracht. () Eine nichterbrachte Studienleistung kann innerhalb der allgemeinen Fristen wiederholt werden. 16 Prüfungen (1) Die Meldung zur Diplom-Vorprüfung soll spätestens am Ende des vierten Fachsemesters erfolgen. Die Diplom-Vorprüfung gilt als erstmals nicht bestanden, wenn sich der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht bis zum Ende des sechsten Fachsemesters meldet (vgl. 14 Abs. 4 und 9 Abs. 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung). () Die Meldung zur Diplomprüfung soll so rechtzeitig erfolgen, dass die Diplomprüfung bis zum Ende des neunten Fachsemesters abgeschlossen sein kann. (3) Für die Bestellung der Prüfer in mündlich abzuprüfenden Fächern hat der Kandidat ein Vorschlagsrecht. Ein Rechtsanspruch auf die Bestellung der vorgeschlagenen Prüfer besteht nicht. (4) Das Thema der Diplomarbeit kann nach Maßgabe von 14 DiplPOWiMathe von jedem Prüfer gemäß 7 Allgemeine Prüfungsordnung (APrüfO) im Fach Mathematik und von jedem, Prüfer gemäß 7 APrüfO in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ausgegeben werden. Sie soll Bezüge sowohl zu mathematischen als auch zu wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellungen aufweisen. 1

13 IV. Schlussbestimmung 17 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wird die Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik der Universität Augsburg vom 17. September 198 (KMBl 1983 II, S. 18), geändert durch Satzung vom 31. Dezember 198 (KMBl 1983 II, S. 68, ber. S. 670), aufgehoben. 13

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