Facharzt für Chirurgie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Facharzt für Chirurgie"

Transkript

1 SIWF ISFM Facharzt für Chirurgie inkl. Schwerpunkte - Allgemeinchirurgie und Traumatologie - Viszeralchirurgie Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2006 (letzte Revision: 2. Mai 2012) Akkreditiert durch das Eidgenössische Departement des Innern: 1. September 2011 SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach Bern 15 Telefon Fax siwf@fmh.ch

2 Facharzt für Chirurgie Weiterbildungsprogramm 1. Allgemeines 1.1 Umschreibung des Fachgebietes Die Chirurgie beschäftigt sich mit den konservativ und operativ zu behandelnden chirurgischen Erkrankungen und Verletzungen. Ihre Lehre umfasst alle Aspekte der zu behandelnden Leiden und der Chirurg * berücksichtigt bei der Behandlung den ganzen Menschen mit allen medizinischen, sozialen, ethischen und ökonomischen Folgen seiner Krankheit oder Verletzung. 1.2 Ziele der Weiterbildung Ziel der Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie ist die Befähigung zur selbständigen sowie eigenverantwortlichen Beurteilung und Versorgung häufiger chirurgischer Erkrankungen, Verletzungen und anderer Notfallsituationen auf der Grundlage wissenschaftlichen, kritischen und ökonomischen Denkens, fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten, ständiger Fortbildung sowie dem Einbezug des Patienten und seines Umfeldes. Fachärzte für Chirurgie sind befähigt, eine selbständige, eigenverantwortliche chirurgische Tätigkeit auszuüben. 2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen 2.1 Dauer und Gliederung der Weiterbildung Die fachspezifische Weiterbildung dauert 6 Jahre und gliedert sich wie folgt: Mindestens 4 Jahre Chirurgie inkl. 3 Monate Anästhesiologie und/oder chirurgische/interdisziplinäre Intensivmedizin an dafür anerkannten Weiterbildungsstätten und 6 Monate chirurgische/interdisziplinäre Notfallstation. Höchstens 2 Jahre in Schwerpunktgebieten (vgl. Ziffer 6) und/oder in chirurgischen Spezialdisziplinen (Herz- und thorakale Gefässchirurgie, Handchirurgie, Kinderchirurgie, Kieferund Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie sowie Urologie). höchstens 2 Jahre wissenschaftliche Tätigkeit in einer universitären oder vergleichbaren anerkannten Weiterbildungsstätte. Es empfiehlt sich, vorgängig die Titelkommission anzufragen Fachspezifische Weiterbildung Die Weiterbildung besteht aus 3 Blöcken à 2 Jahren: Block A = Basisweiterbildung Block B = «Chirurgie des Häufigen» Block C = Vervollständigung des Operationskataloges, optional überlappend mit Schwerpunktweiterbildung (vgl. Ziffer 3) Für die 6-jährige Weiterbildung werden anerkannt: Kliniken der Kat. U: maximal 4 Jahre Kliniken der Kat. A: maximal 4 Jahre Kliniken der Kat. B: maximal 1 bis 3 Jahre * Dieses Weiterbildungsprogramm gilt in gleichem Masse für Ärztinnen und Ärzte. Zur besseren Lesbarkeit werden im Text nur männliche Personenbezeichnungen verwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 2 / 13

3 Jeder Weiterbildungskandidat muss mindestens zwei Jahre an Weiterbildungsstätten der Kategorie U oder A und mindestens ein Jahr an einer Weiterbildungsstätte der Kategorie B absolvieren. Mindestens ein Klinik- und ein Kategorie-Wechsel sind während der sechsjährigen Weiterbildung obligatorisch. Für Weiterbildungskandidaten, welche eine akademische Laufbahn eingeschlagen haben, kann die Titelkommission auf Antrag des Leiters der akademischen Weiterbildungsstätte die gesamte Weiterbildung an Kliniken der Kategorie U zulassen. Für Kandidaten mit akademischer Laufbahn werden maximal 2 Jahre eines erfolgreich absolvierten MD-PhD-Programms oder postgraduate Kurses angerechnet. Mindestens zwei Jahre der gesamten Weiterbildung müssen an einer für Chirurgie anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz absolviert werden (Art. 33 WBO). 2.2 Weitere Bestimmungen a) Erfüllung des Operationskataloges gemäss Ziffer 3.3 b) Teilnahme an 3 Jahreskongressen der SGC c) Teilnahme an 4 von der SGC jährlich bezeichneten und publizierten Weiter- bzw. Fortbildungsveranstaltungen / Postgraduate-Kursen d) Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Chirurgie als Erst- oder Letztautor (in einer peer-reviewed-zeitschrift oder als Dissertation). e) Weiterbildung für «dosisintensives Röntgen» gemäss Ziffer 7 inkl. BAG-anerkannter Strahlenschutzkurs f) Teilnahme an fünf mindestens zweitägigen von der SGC anerkannten Kursen mit folgendem Inhalt: Kurs für Osteosynthesen Kurs für chirurgische Naht- und Anastomosentechniken Laparoskopie/Thorakoskopie-Workshop Kurs für Ultraschalldiagnostik des Abdomens ATLS-Kurs Kurs für wissenschaftliches Schreiben Management Grundlagenkurs Kurs für Kommunikation und Teamverhalten Kurs für Evidence based Medicine Vorbereitungskurs auf das Facharztexamen Kurs für Gefässchirurgische Naht- und Anastomosentechniken Kurs für endovaskuläre Grundtechniken 3. Inhalt der Weiterbildung 3.1 Allgemeine Lernziele Die Lernziele beinhalten sowohl das Erlernen der theoretischen Kenntnisse (Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie, Diagnostik) der Chirurgie wie auch die Befähigung zur selbständigen Indikationenstellung bei konservativem und operativem Vorgehen, zur selbständigen und eigenverantwortlichen Durchführung von Operationen, sowie zur entsprechenden Nachbehandlung gemäss aktuellen Standards in der Chirurgie. Neben der chirurgischen Fachausbildung sind die Schulung der Kommunikationsfähigkeit und das Erreichen einer hohen Sozialkompetenz Lernziele von hoher Priorität. Die Lernziele beinhalten auch die für das Fachgebiet Chirurgie relevanten Kenntnisse der Pharmakotherapie, deren gesetzliche Grundlagen sowie die Kenntnisse über die Arzneimittelprüfung in der Schweiz. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 3 / 13

4 Zusätzlich eingeschlossen sind Grundkenntnisse in: Qualitätsmanagement und Sicherheitskultur Pädagogik (Studenten, Ärzte, Pflegepersonal) Beurteilung und Festlegung der Arbeitsfähigkeit der Patienten Juristische und ethische Aspekte Zusammenarbeit im Rahmen der SGC sowie mit den Schwerpunktgesellschaften und Fachgesellschaften 3.2 Fertigkeiten und Kenntnisse Viszeralchirurgie Erkennen und Behandeln häufiger abdomineller Notfallsituationen (akutes Abdomen, stumpfes oder penetrierendes abdominelles Trauma) Kenntnis der gängigen Diagnostik gastrointestinaler Erkrankungen in Elektiv- und Notfallsituationen Erkennen und Behandeln von Pathologien der Bauchwand Kenntnis der Prinzipien der onkologischen Chirurgie Häufige Chirurgie des oberen Gastrointestinaltraktes (z.b. Cholezystektomie, Dünndarmoperationen, Mageneingriffe, Splenektomie) Häufige Chirurgie des unteren Gastrointestinaltraktes (z.b. Kolonchirurgie, Appendektomie, Proktologie) Häufige Schilddrüseneingriffe (z.b. Strumaresektion) Mammachirurgie und Chirurgie der axillären Lymphknoten Grundsätze des septischen Abdomens Fähigkeit zum Management von postoperativen Schmerzen, Flüssigkeits- und Elektrolytstörungen nach abdominellen Eingriffen Selbständiges Durchführen von Endoskopien (Laparoskopie, Prokto- und Rektoskopie) Kenntnisse bildgebender Verfahren des Abdomens und Fähigkeit zu deren Indikationsstellung und Bewertung deren Resultat im Rahmen von viszeralchirurgischen Problemen praktische Erfahrung mit abdominellen Sonographien.(Erkennen von Cholezystolithiasis, Aszites, Harnretention, Appendizitis, Organomegalien) Traumatologie Erkennen und Behandeln lebensbedrohlicher Zustände beim polytraumatisierten Patienten Beurteilung und Behandlung von Wunden Fähigkeit zum Management von Weichteil- und Knocheninfektionen. Konservative und operative Behandlung häufiger Frakturen der Extremitäten als Sofortmassnahme und zur definitiven Versorgung Diagnostik und Behandlung von posttraumatischen Komplikationen wie Kompartmentsyndrom, Thrombosen, Lungenembolie Diagnostik und Behandlung frischer Gelenksverletzungen einschliesslich Arthroskopie des Knies Grundsätze und Kenntnisse in weiteren Gebieten Grundsätze aus den chirurgischen Spezialfächern, die im Rahmen einer chirurgischen Grundversorgung relevant sind: - Urologie (Chirurgie des Skrotums, Circumzision, Zystostomie/ Blasenkatheter) - Orthopädie (Grundlagen der Endoprothetik, im Besonderen Fähigkeit zum Einsetzen einer Femurkopfprothese) - Kinderchirurgie ( Fähigkeit zur Chirurgie der Appendix, Hernien, konservative und einfache operative Frakturbehandlung) - Onkologie (Chirurgische Resektionstechniken, Grundlagenverständnis der adjuvanten, neo-adjuvanten und palliativen Therapiekonzepte) - Thoraxchirurgie (Thoraxdrainage, Behandlung des Pneumothorax, einfache Keilexzision der Lunge) SIWF ISFM siwf@fmh.ch 4 / 13

5 - Gefässchirurgie (Venenchirurgie und arterielle Embolektomie, Grundsätze der Anastomosentechnik) - Handchirurgie (Strecksehnennaht, einfache plastische Eingriffe) - Plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie (Erkennen von Situationen mit Bedarf für diese spezialisierte Chirurgie) Grundsätze der Intensivmedizin und Fähigkeit zur Einleitung von lebensrettenden Massnahmen (u.a. hypovolämer und toxischer Schock; Asthmaanfall, Lungenembolie, Herzstillstand, Verbrennungen, Coma diabeticum) Grundsätze der allgemeinen internmedizinischen Erkrankungen, speziell Fähigkeiten zum Management von folgenden Begleitkrankheiten im Rahmen chirurgischer Erkrankungen: - Diabetes mellitus - Arterielle Hypertonie - COPD - Alkoholismus (u. a. Delirium tremens) - Koronare Herzkrankheit - Störungen des Immunsystems - Häufige Infektionskrankheiten (v.a. HIV, Hepatitis B und C, Pneumonie, Harnwegsinfektionen) Kenntnisse über Durchführung und Aussagekraft sowie allfälliger Risiken, Fähigkeit zur Indikationsstellung und Bewertung der Resultate der bildgebenden Verfahren (Sonographie, CT, MRI, Szintigraphie) in der Chirurgie Prinzipien der Abläufe beim Massenanfall (Katastrophenmedizin) Grundkenntnisse im Qualitätsmanagement Gesundheitsökonomie und Ethik Ethik Erwerb der Kompetenz in der medizinisch-ethischen Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Betreuung von Gesunden und Kranken. Dies beinhaltet folgende Lernziele: Kenntnis der relevanten medizinisch-ethischen Begriffe Selbständige Anwendung von Instrumenten, die eine ethische Entscheidungsfindung erleichtern Selbständiger Umgang mit ethischen Problemen in typischen Situationen (beispielsweise Patienteninformation vor Interventionen, Forschung am Menschen, Bekanntgabe von Diagnosen, Abhängigkeitsbeziehungen, Freiheitsentzug, Entscheidungen am Lebensende, Sterbebegleitung, Organentnahme) Gesundheitsökonomie Erwerb der Kompetenz im sinnvollen Einsatz der diagnostischen, prophylaktischen und therapeutischen Mittel bei der Betreuung von Gesunden und Kranken. Dies beinhaltet folgende Lernziele: Kenntnis der relevanten gesundheitsökonomischen Begriffe Selbständiger Umgang mit ökonomischen Problemen Optimaler Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen Patientensicherheit Kenntnis der Prinzipien des Sicherheitsmanagements bei der Untersuchung und Behandlung von Kranken und Gesunden sowie Kompetenz im Umgang mit Risiken und Komplikationen. Dies umfasst u. a. das Erkennen und Bewältigen von Situationen, bei welchen das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöht ist. 3.3 Operationskatalog Der Operationskatalog ist in untenstehender Liste festgelegt. Die vollumfängliche Erfüllung des Operationskataloges muss für die Gesamtdauer der Weiterbildung durch ein Logbook belegt und nachgewiesen werden. Halbjährlich ist die Unterschrift des Weiterbildners erforderlich. Die SIWF ISFM siwf@fmh.ch 5 / 13

6 Kandidaten erstellen jährlich, oder bei jedem Wechsel der Weiterbildungsstätte, eine ad hoc Liste ihrer Weiterbildung. Mindestanforderung an operativer Tätigkeit: (siehe Tabelle unten) Erfüllung der Gesamtzahl von Operationen (545). Diese ergibt sich aus der Summe der Sollzahlen für jeden Eingriff. Erfüllung der Mindestzahl an Eingriffen im leichten Block A (125), im mittleren Block B (290) und im schweren Block C (130). Die Kategorie ist für jeden Eingriff im Logbook festzuhalten. Die Mindestzahl eines Eingriffes muss von jedem Kandidaten erfüllt werden. Werden von einem Eingriff mehr als die Sollzahl durchgeführt, können damit bis zu einer Maximalzahl fehlende Eingriffe des gleichen Schweregrades (Block A/B/C) ausgeglichen werden. Instruktionsassistenzen dürfen gezählt werden. Erklärende Beispiele: Ein vornehmlich an Traumatologie interessierter Kollege hat 5 Mageneingriffe (Block C) durchgeführt (Mindestzahl). Zum Soll von 10 fehlen weitere 5 Eingriffe, die er durch 5 operative Frakturversorgungen (Block C) über dem Soll ausgleicht. Eine viszeralchirurgisch interessierte Kollegin hat nur 20 Metallentfernungen (Block A) durchgeführt (Mindestzahl). Die 20 fehlenden Eingriffe gleicht sie durch 15 proktologische Operationen und Einlage von 5 Bülaudrainagen aus. Tabellarischer Operationskatalog In Klammern ist die Operationskategorie angegeben (A = klein, B = mittel, C = gross) Total Davon: Block A: 125, Block B: 290, Block C: 130 Minimal Maximal Soll Kopf und Hals Strumaresektionen (C) 5 15 Op von Zysten (B) und/ oder Divertikel (C) 10 Tracheotomie und/ oder percutane Tracheotomie (B) Lymphknotenexcision (A) Brust Einfache Mastektomie (A) und axilläre Ausräumung (C) Brusterhaltende Operationen (B) Thorax Bülaudrainagen (A) Einfache Thoraxchirurgie, Pleurektomie (B), Lungenresektion (C), 5 15 Thorakotomie (B) 10 Abdomen Chirurgische Zugänge bei unklarem Abdomen: diagnostische Laparoskopie (B) explorative Laparotomie (B) Appendektomie (offen und laparoskopisch) (B) Cholezystektomie (offen und laparoskopisch) (B) Hernien konventionell (A), videotechnisch (C) Dünndarmeingriffe, Stomata (B) Mageneingriffe (C) Colon / Rectum (C) Operationen an der Milz / Leber / Pankreas / Gallenwege (C) Proktologische Eingriffe Hämorrhoiden (B), Perianalabscesse, Pilonidalsinus etc. (A) SIWF ISFM siwf@fmh.ch 6 / 13

7 Minimal Maximal Soll Extremitäten Metallentfernungen (A), Spickungen (A) Reposition an der oberen und unteren Extremität mit Extension oder Ruhigstellung im Gips (B) 40 Amputationen kleine (A) mittlere z.b Vorfuss (B) 5 25 Grosse z.b. Unterschenkel (C) 15 Operative Versorgung von Frakturen exklusive Spickungen (C) Operationen an Sehnen und Ligamenten (B), Arthroskopien 5 25 (B),Operationen an Nerven (C) 15 Gefässchirurgie Eingriffe an grossen Gefässen und peripheren Arterien Embolektomien (C) Varizenoperationen und andere Venenoperationen (B) Handchirurgie Versorgung von Handverletzungen exklusive einfache Wundversorgung (B/C) Urogenitaltrakt Op bei Hodentorsion (B), Hydrocele (B), Kryptorchismus (C), Phimose (A), Paraphimose (A), Cystostomie (A)etc. Total Prüfungsreglement 4.1 Prüfungsziel Die bestandene Facharztprüfung erbringt den Nachweis, dass der Kandidat zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen Facharzttätigkeit befähigt ist. Die Prüfungsziele beinhalten die Evaluation der Kenntnisse und der Fertigkeiten der in Ziffer 3.1 und 3.2 definierten Materie. 4.2 Prüfungsstoff Ziffer 3 des Weiterbildungsprogramms. 4.3 Prüfungskommission Wahl und Zusammensetzung Die SGC bildet aus ihren Mitgliedern für jeden Teil der Facharztprüfung (Basisexamen und mündliches Schlussexamen Chirurgie) eine Prüfungskommission, die sowohl freipraktizierende Chirurgen wie Spitalärzte und an Universitäten tätige Chirurgen umfasst. An den Prüfungen müssen mindestens 2 Experten teilnehmen. Der Vorsitzende soll über eine angemessene Prüfungserfahrung verfügen, muss aber nicht ein Universitätschirurg sein Aufgaben der Prüfungskommission Die SGC organisiert die Prüfung, legt das Prüfungsziel, die Prüfungsart sowie die Bewertungskriterien gemäss den spezifischen Reglementen fest, in denen die Lernziele gemäss Ziffer 3.1 und 3.2 aufgeführt sind. 4.4 Prüfungsart Die Facharztprüfung besteht aus 2 Teilen: 1. Teil (Basisexamen): Schriftliche Prüfung über allgemeine chirurgische Kenntnisse. 2. Teil (Schlussexamen): Mündliche Prüfung über spezielles chirurgisches Fachwissen. Zulassung gemäss Prüfungsreglement. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 7 / 13

8 4.5 Prüfungsmodalitäten Es empfiehlt sich, das Basisexamen nach zwei Jahren klinischer Tätigkeit zu absolvieren Es empfiehlt sich den zweiten Teil im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung zu absolvieren. Zugelassen werden nur Kandidaten, welche den ersten Teil bestanden haben Beide Teile der Facharztprüfung werden durch die SGC mindestens einmal jährlich durchgeführt. Die SGC bestimmt Zeit und Ort der Prüfung und veröffentlicht diese Angaben mindestens 6 Monate vor dem Termin in der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ). In der Bekanntmachung sind die Anmeldestelle, der Termin des Anmeldeschlusses und die Anmeldeformalitäten zu nennen Über beide Teile der Prüfung wird ein Protokoll angefertigt Eine Prüfungsgebühr wird für jeden Teil separat erhoben. 4.6 Bewertungskriterien Beide Teile der Facharztprüfung werden mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet. Die Facharztprüfung gilt als bestanden, wenn beide Teile der Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Die Schlussbeurteilung lautet «bestanden» oder «nicht bestanden». 4.7 Wiederholung der Prüfung und Einsprache Eröffnung Das Ergebnis der beiden Prüfungsteile ist dem Kandidaten schriftlich zu eröffnen Wiederholung Beide Teile der Facharztprüfung können beliebig oft abgelegt werden, wobei nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden muss Einsprache Der Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung kann innert 60 Tagen ab schriftlicher Eröffnung bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) angefochten werden (Art. 27 WBO). 5. Kriterien für die Einteilung der Weiterbildungsstätten 5.1 Grundlagen für alle Weiterbildungsstätten Grundvoraussetzung für die Anerkennung einer Weiterbildungsstätte ist das Vorliegen eines Weiterbildungskonzeptes, das die Vermittlung der Lerninhalte zeitlich und inhaltlich strukturiert dokumentiert (Art. 41 WBO). Das Weiterbildungskonzept muss realistisch und nachvollziehbar das Weiterbildungsangebot und auch die Maximalzahl der möglichen Weiterbildungsplätze definieren. Eine für die Einteilung der Weiterbildungsstätten verlässliche Angabe sind die stationären chirurgischen Eintritte. Erfahrungen zeigen, dass pro 500 stationäre Eintritte maximal ein Weiterbildungskandidat gemäss dem vorliegenden Facharztcurriculum und unter Einhaltung der zeitlichen Vorgaben (Facharzttitel in 6 Jahren) weitergebildet werden kann. Alle Weiterbildungsstätten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: strukturierte theoretische Weiterbildung (3 Wochenstunden) Vermittlung der praktischen Fähigkeiten in Strahlenschutz (Durchleuchtung) SIWF ISFM siwf@fmh.ch 8 / 13

9 Möglichkeit des Einsatzes auf einer Notfallstation (Rotation garantiert) Teaching der internmedizinischen Lerninhalte (Ziffer 3.2.3) innerhalb der chirurgischen Weiterbildungsstätte Zugang zu Internet, Fachbibliothek und Fachzeitschriften Mentoring- und Tutoring-System Praktische Vermittlung des Umgangs mit ethischen und gesundheitsökonomischen Problemen in der Betreuung von Gesunden und Kranken in typischen Situationen des Fachgebietes. Der Umgang mit Risiken und Fehlern wird im Weiterbildungskonzept geregelt. Dazu gehören u. a. ein Zwischenfallerfassungssystem («CIRS»), ein Konzept über die Vorgehensweise gegenüber den meldenden Personen, eine regelmässige systematische Bestandesaufnahme zu Untersuchungen und Behandlungen zur Überprüfung von Zwischenfällen sowie aktive Teilnahme an deren Erfassung und Analyse Verschiedene chirurgische Weiterbildungsstätten können sich zu einem Verbund zusammenschliessen. Alle angeschlossenen Einheiten gelten als eine Weiterbildungsstätte mit einem Weiterbildungskonzept in der entsprechenden Kategorie. Zwischen den einzelnen Weiterbildungsstätten können Weiterbildungsnetze gebildet werden, in denen mittels Rotationen die Vermittlung der Lerninhalte gewährleistet wird. Im Netz bleiben die einzelnen Weiterbildungsstätten und Kategorien bestehen. Die Anzahl Weiterbildungskandidaten richtet sich nach der Zahl der stationären Eintritte aller am Netz beteiligten Weiterbildungsstätten. 5.2 Kategorie U (4 Jahre) Für die Anerkennung in der Kategorie U kommen ausschliesslich universitäre Kliniken oder Abteilungen mit folgendem Schwerpunkt in Frage: Allgemeinchirurgie Viszeralchirurgie Unfallchirurgie Universitäre Kliniken und Abteilungen die nicht unter die Kategorie U fallen, können im Rahmen der jeweiligen Schwerpunktprogramme anerkannt werden (siehe Kategorie B). 5.3 Kategorie A (4 Jahre) Grosse nichtuniversitäre chirurgische Kliniken und Abteilungen mit breitem Schwerpunktspektrum und integriertem interdisziplinärem Angebot: minimal stationäre chirurgische Eintritte pro Jahr minimal 1'500 für das Teaching verfügbare, dokumentierte operative Eingriffe pro Jahr minimal 3 verschiedene Schwerpunkte im Leitungsteam minimal 2 zusätzliche chirurgische Spezialgebiete im Angebot (Ziffer 2.1) von der FMH anerkannte Weiterbildungsstätte für Intensivmedizin (Kategorie A, B oder C) mit garantierter Assistentenrotation regelmässige interdisziplinäre Konferenzen (Morbidity-Mortality-Konferenzen, Onkologische Konferenzen, etc.) Einsatzmöglichkeit der Assistenten in einem Schockraum habilitierter Leiter der Weiterbildungsstätte 5.4 Kategorie B (1, 2, 3 Jahre) Universitäre Spezialabteilungen, welche im Rahmen eines Schwerpunktes anerkannt sind, gelten als Kategorie B3 oder B2 (B3, wenn die Weiterbildung 1 Jahr Forschung beinhaltet) Kategorie B3 (3 Jahre) Chefarzt oder Leitender Arzt der Weiterbildungsstätte ist Inhaber des Schwerpunktes Allgemeinchirurgie und Traumatologie minimal 2'000 stationäre chirurgische Eintritte pro Jahr SIWF ISFM siwf@fmh.ch 9 / 13

10 minimal 1'000 für das Teaching verfügbare, dokumentierte operative Eingriffe pro Jahr minimal 2 verschiedene Schwerpunkte im Leitungsteam von der SGI (Schweiz. Gesellschaft für Intensivmedizin) anerkannte Intensivstation Kategorie B2 (2 Jahre) minimal 1'200 stationäre chirurgische Eintritte pro Jahr minimal 500 für das Teaching verfügbare, dokumentierte operative Eingriffe pro Jahr Kategorie B1 (1 Jahr): Alle übrigen chirurgischen Kliniken und Abteilungen im Netz mit einer Weiterbildungsstätte der Kategorie U oder A. 6. Schwerpunkte Zum Facharzttitel für Chirurgie können höchstens zwei der folgenden Schwerpunkte erteilt werden: Allgemeinchirurgie und Traumatologie (Anhang I) Viszeralchirurgie (Anhang II) 7. Dosisintensive Röntgenuntersuchungen 1. Allgemeines 1.1. Für die Durchführung von dosisintensiven Röntgenuntersuchungen setzt Artikel 11 Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung eine entsprechende Sachkunde voraus, welche zum Erwerb des Facharztes Chirurgie notwendig ist Inhalt der Weiterbildung für dosisintensives Röntgen bilden sowohl theoretische Kenntnisse wie praktische Fähigkeiten. 2. Durchführung Die Durchführung der entsprechenden Weiterbildung wird in separaten Bestimmungen geregelt (vgl. Anhang). 3. Weiterbildungsstätten Die Weiterbildungsstätten für dosisintensives Röntgen sind identisch mit den von der FMH anerkannten Weiterbildungsstätten für Chirurgie. Der Weiterbildner ist Inhaber des Facharzttitels für Chirurgie und verfügt über entsprechende theoretische und praktische Erfahrungen. 8. Übergangsbestimmungen Das vorliegende Weiterbildungsprogramm wurde vom Zentralvorstand der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) am 1. Juli 2006 in Kraft gesetzt. Wer die Weiterbildung gemäss altem Programm bis am 30. Juni 2009 abgeschlossen hat, kann die Erteilung des Titels nach den alten Bestimmungen vom 1. Juli 1996 verlangen (gilt nicht für das dosisintensive Röntgen; vgl. Ziffer 5 des Anhangs). SIWF ISFM siwf@fmh.ch 10 / 13

11 Alle vor der Inkraftsetzung dieses Programms absolvierten Weiterbildungsperioden können für diejenige Dauer angerechnet werden, die im jeweiligen Zeitpunkt Gültigkeit hatte. Revisionen gemäss Art. 17 der Weiterbildungsordnung (WBO): 16. Januar 2007 (Ziffer 8; genehmigt durch Büro KWFB) 29. März 2007 (Ziffern und 5.1; genehmigt durch KWFB) 7. Juni 2007 (Ziffern 2.1. und 2.2; genehmigt durch KWFB) 6. September 2007 (Ziffern und 5.1, Ergänzung Patientensicherheit; genehmigt durch KWFB) 19. März 2009 (Ziffer 5.4.1; genehmigt durch KWFB) 11. März 2010 (Ziffer 2.2 lit. e) und Ziffer 2.2 im Anhang; genehmigt durch SIWF) 16. April 2010 (Ziffer 2.1.1, 4.4, 4.6, 4.7, 5.2, 5.3, 5.4, und ; genehmigt durch Geschäftsleitung SIWF) 16. September 2010 (Ziffer 2.1.1; genehmigt durch Geschäftsleitung SIWF) 2. Mai 2012 (Ziffer 2.2 lit. f (Ergänzung von 2 Kursen); genehmigt durch Geschäftsleitung SIWF) SIWF ISFM siwf@fmh.ch 11 / 13

12 Anhang dosisintensive Röntgenuntersuchungen Weiterbildungsprogramm Facharzt für Chirurgie inkl. Schwerpunkte 1. Allgemeines Für die Durchführung von dosisintensiven Röntgenuntersuchungen setzt Art. 11 Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung eine entsprechende Weiterbildung voraus. Mit der vorliegenden Ergänzung zum Weiterbildungsprogramm «Facharzt für Chirurgie» inkl. Schwerpunkte Allgemeinchirurgie und Traumatologie, Gefässchirurgie, Thoraxchirurgie und Viszeralchirurgie (siehe Ziffer 7) soll jeder künftige Facharzttitelträger während der Weiterbildungszeit die nötige Sachkunde erwerben (Kurs für Sachkunde). Dies beinhaltet die radiologischinterventionellen Eingriffe mit dem Bildwandler. 2. Inhalt der Weiterbildung 2.1 Theoretische Weiterbildung: Die theoretischen Kenntnisse werden im Rahmen eines vom BAG anerkannten Strahlenschutzkurses vermittelt. Allgemeiner Strahlenschutz: Oberstes Ziel der Weiterbildung ist optimaler Strahlenschutz für das Individuum bei gesicherter Versorgungsqualität für die gesamte Bevölkerung. Kenntnis des Risikos und der Strahlenoptimierung dosisintensiver Untersuchungen; Kenntnis der eingesetzten Strahlenquelle; Kenntnis der Grundprinzipien des Strahlenschutzes; Kenntnis der Dosimetrie, inklusive Flächendosisprodukt; Kenntnis der Rechtfertigung zur Anwendung ionisierender Strahlen = genaue Indikation; Kenntnis der Dosisgrenzwerte. Fachspezifische Teilgebietsradiologie: Kenntnis der Röntgenanatomie der intrathorakalen Strukturen sowie Röntgenzeichen von pathologischen intrathorakalen Befunden. Kenntnis der Röntgenzeichen von pathologischen Befunden intraabdominaler und retroperitonealer Strukturen. Kenntnis der Röntgenanatomie des Skeletts der Extremitäten, des Beckens und der Wirbelsäule. Kenntnis der Röntgenzeichen von Verletzungen, Erkrankungen, Fehlbildungen der Knochen und ihrer Reparationsvorgänge. Kenntnis der Röntgenanatomie des arteriellen und venösen Gefässsystems. 2.2 Praktische Weiterbildung: Korrekte Einstelltechnik Durchführung und Interpretation der dosisintensiven und interventionell-diagnostischen Röntgenuntersuchungen unter korrekter Anwendung der notwendigen und praktischen Strahlenschutzmassnahmen. 2.3 Anzahl vorzunehmender Röntgenuntersuchungen im interventionellen Bereich (Bildverstärkereinsatz): 50 Fälle; zusammengestellt aus Anwendungen bei geschlossenen und offenen Frakturrepositionen, Gelenkpunktionen, Fremdkörpersuche, Implantatkontrolle, Marknagelverriegelung und intraoperativen Kontrastmitteldarstellungen (u. a. Gallenwege). SIWF ISFM siwf@fmh.ch 12 / 13

13 3. Durchführung Während der Weiterbildungsperiode führt der Kandidat die unter 2.3 im interventionellen Bereich vorgenannte Anzahl von Röntgenuntersuchungen an reellen Patienten mit entsprechender Indikation unter Kontrolle eines Weiterbildners durch und befundet diese. Die Kenntnisse im Bereich der Röntgenuntersuchungen werden am Ende der theoretischen Kurse für Sachkunde geprüft. 4. Weiterbildungsstätten / Weiterbildner Chirurgische Einrichtungen, die von der FMH als Weiterbildungsstätten für Chirurgie anerkannt sind und deren Leiter Facharzt für Chirurgie ist. 5. Übergangsbestimmungen Wer bis am 30. Juni 2005 die Weiterbildung zum Facharzttitel «Chirurgie» abgeschlossen hat, ist vom Erwerb der Sachkunde für dosisintensive Röntgenuntersuchungen befreit. Bern, /pb WB-Programme/Chirurgie/2012/chirurgie_version_internet_d.docx SIWF ISFM siwf@fmh.ch 13 / 13

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF SIWF ISFM Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

Weiterbildungscurriculum Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Weiterbildungscurriculum Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie Seite 1 von 5 Klinik und Poliklinik für Orthopädie, Unfallchirurgie 1. Einführung Ziel der Weiterbildung zum sowie Plastische und Ästhetische Chirurgie ist die Basisweiterbildung zur Erlangung der Facharztkompetenz

Mehr

Facharzt für Infektiologie

Facharzt für Infektiologie Weiterbildungsprogramm vom 1. Januar 1999 (letzte Revision: 29. Januar 2009) Akkreditiert durch das Eidgenössische Departement des Innern: 31. Mai 2005 Letzte Änderungen durch das Eidgenössische Departement

Mehr

Weiterbildung im Common Trunk am Sana Klinikum Hameln- Pyrmont gemeinsam mit

Weiterbildung im Common Trunk am Sana Klinikum Hameln- Pyrmont gemeinsam mit Weiterbildung im Common Trunk am Sana Klinikum Hameln- Pyrmont gemeinsam mit der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie und der Klinik für Plastische-

Mehr

Facharzt für Anästhesiologie

Facharzt für Anästhesiologie SIWF ISFM Facharzt für Anästhesiologie Weiterbildungsprogramm vom 1. Januar 2013 SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée

Mehr

Elektroencephalographie (SGKN)

Elektroencephalographie (SGKN) Elektroencephalographie (SGKN) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2000 2 Begleittext zu den Fähigkeitsprogrammen Elektroencephalographie (SGKN) und Elektroneuromyographie (SGKN) Die Fähigkeitsausweise "Elektroencephalographie

Mehr

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie

Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie (SGN) für Ärzte mit ärztlicher Tätigkeit in der Neurochirurgie I. Allgemeine Prinzipien Dieses Fortbildungsprogramm gehört zur letzten

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR)

Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR) Fortbildungsprogramm (FBP) der Schweizerischen Gesellschaft für Schweizerische Gesellschaft für Radiologie (SGR-SSR) Version 01.01.2013 1. Gesetzliche und reglementarische Grundlagen Das vorliegende Reglement

Mehr

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) über die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik - fachgebunden - Die Weiterbildung in der Röntgendiagnostik - fachgebunden - erfolgt jeweils an

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Beiden Patientinnen wurde von ihrem behandelnden Arzt vorgeschlagen, einem spezialisierten Chirurgen vorzustellen.

Beiden Patientinnen wurde von ihrem behandelnden Arzt vorgeschlagen, einem spezialisierten Chirurgen vorzustellen. Vor Jahren fiel bei meiner Routineuntersuchung ein kleiner Knoten in der Schilddrüse auf. Einige Zeit veränderte er sich nicht, jetzt ist er plötzlich gewachsen, wie nun weiter? Ich habe Angst vor den

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Dreifaltigkeits- Krankenhaus Wesseling. - wohltuend anders - PRAKTISCHES JAHR PRAKTISCHES JAHR WESSELING

Dreifaltigkeits- Krankenhaus Wesseling. - wohltuend anders - PRAKTISCHES JAHR PRAKTISCHES JAHR WESSELING Dreifaltigkeits- Krankenhaus Wesseling - wohltuend anders - PRAKTISCHES JAHR Liebe Studentinnen und Studenten, das Dreifaltigkeits-Krankenhaus Wesseling ist akademisches Lehrkrankenhaus der Universität

Mehr

Befunderhebungsfehler aus der Sicht des niedergelassenen Arztes

Befunderhebungsfehler aus der Sicht des niedergelassenen Arztes Befunderhebungsfehler aus der Sicht des niedergelassenen Arztes erarbeitet von Dr. med. Werner Jörgenshaus Arzt für Allgemeinmedizin 41366 Schwalmtal Für einen möglichen Schadensersatzanspruch müssen drei

Mehr

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern vom. März 00* Stand 5. April 006 Der Regierungsrat des

Mehr

ZUSATZ-WEITERBILDUNG SPEZIELLE S CHMERZTHERAPIE (KONS ERVATIV)

ZUSATZ-WEITERBILDUNG SPEZIELLE S CHMERZTHERAPIE (KONS ERVATIV) ZUSATZ-WEITERBILDUNG SPEZIELLE S CHMERZTHERAPIE (KONS ERVATIV) Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom. Mai 2011 Angaben zur Person: Name, Vorname Geb.-Datum Geburtsort/ggf.

Mehr

Anlage 2b. Weiterbildungscurriculum für Weiterbildung Allgemeinmedizin im Krankenhaus Bad Oeynhausen. zur Kooperationsvereinbarung

Anlage 2b. Weiterbildungscurriculum für Weiterbildung Allgemeinmedizin im Krankenhaus Bad Oeynhausen. zur Kooperationsvereinbarung Anlage 2b Weiterbildungscurriculum für Weiterbildung im Krankenhaus Bad Oeynhausen zur Kooperationsvereinbarung Sektorübergreifender Weiterbildungsverbund im Mühlenkreis (Weiterbildungsverbund im Kreis

Mehr

WEITERBILDUNGSKONZEPT FACHÄRZTIN/FACHARZT* CHIRURGIE UND SCHWERPUNKT AUSBILDUNG ALLGEMEINCHIRURGIE UND TRAUMATOLOGIE

WEITERBILDUNGSKONZEPT FACHÄRZTIN/FACHARZT* CHIRURGIE UND SCHWERPUNKT AUSBILDUNG ALLGEMEINCHIRURGIE UND TRAUMATOLOGIE WEITERBILDUNGSKONZEPT FACHÄRZTIN/FACHARZT* CHIRURGIE UND SCHWERPUNKT AUSBILDUNG ALLGEMEINCHIRURGIE UND TRAUMATOLOGIE Bereich Chirurgie, Spital Schwyz (gültig ab 09/2013) Ärztliche Leitung: Dr. med. Schlüchter

Mehr

Bewertung der Diplomarbeit

Bewertung der Diplomarbeit Bewertung der Diplomarbeit Name der Studentin / des Studenten: Studiengang: Angestrebter Studienabschluss: Titel der Diplomarbeit: = kaum ersichtlich = ansatzweise nachgewiesen = nachgewiesen = gut nachgewiesen

Mehr

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern

Mehr

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien

Mehr

NEU AB FEBRUAR 2010 Kriterien zur Anerkennung der 3-jährigen Weiterbildungsberechtigung (Ausnahmeregelung) in der Praxis nach 16 a Absatz 1 WBO auf dem Gebiet der Oralchirurgie (zahnärztlichen Chirurgie)

Mehr

NEUE FRAUENKLINIK LUZERN. Brustzentrum Luzern. Herzlich willkommen. Kompetenz, die lächelt.

NEUE FRAUENKLINIK LUZERN. Brustzentrum Luzern. Herzlich willkommen. Kompetenz, die lächelt. NEUE FRAUENKLINIK LUZERN Brustzentrum Luzern Herzlich willkommen Kompetenz, die lächelt. Herzlich willkommen im Brustzentrum! Die weibliche Brust gilt in erster Linie als Symbol der Weiblichkeit und der

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

Doktoratsordnung für das allgemeine Doktorat an der Theologischen Fakultät der Universität

Doktoratsordnung für das allgemeine Doktorat an der Theologischen Fakultät der Universität (. April 00) A. Allgemeiner Teil I. Anwendungsbereich Anwendungsbereich Diese Doktoratsordnung enthält die ausführenden Bestimmungen für das allgemeine Doktorat an der Theologischen Fakultät auf der Grundlage

Mehr

I. Prüfungsablauf mündlich-praktische Prüfung M 2 neu ( 28 + 30) II. Verhinderung eines Prüfers

I. Prüfungsablauf mündlich-praktische Prüfung M 2 neu ( 28 + 30) II. Verhinderung eines Prüfers I. Prüfungsablauf mündlich-praktische Prüfung M 2 neu ( 28 + 30) II. Verhinderung eines Prüfers I. Prüfungsablauf mündlich-praktische Prüfung M 2 neu ( 28 + 30) Zusammensetzung der Prüfungskommission Anzahl

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Fortbildung für Intensivpflegende Konzept der KWFB Pflege ǀ SGI

Fortbildung für Intensivpflegende Konzept der KWFB Pflege ǀ SGI SGI ǀ SSMI Symposium 2015 Fortbildung für Intensivpflegende Konzept der KWFB Pflege ǀ SGI Inselspital Bern 30. April 2015 FBI Projekt Ablauf der PräsentaBon 1. Ausgangslage a) Rechtliche Grundlagen b)

Mehr

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden. Prüfungsordnung 1 Studienabschluß Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verleiht durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen den akademischen Grad "legum

Mehr

Im Folgenden möchten wir Sie über die Möglichkeiten des künstlichen Gelenkersatzes in unserer Klinik informieren.

Im Folgenden möchten wir Sie über die Möglichkeiten des künstlichen Gelenkersatzes in unserer Klinik informieren. Sehr geehrte/r Patient/in, bei Ihnen wurde ein Verschleiß Ihres Hüft- oder Kniegelenks festgestellt, der sich durch gelenkerhaltende Maßnahmen leider nicht mehr korrigieren lässt. Im Folgenden möchten

Mehr

Informationen über die Ableistung der Famulatur gemäß 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002

Informationen über die Ableistung der Famulatur gemäß 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002 Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 550 / Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Weimarplatz 4 Postfach 2249 (0361) 3773-7282, 7283 99423 Weimar 99403 Weimar Informationen über die Ableistung

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com Mein Leitbild Die Ziele des Leitbildes Das Leitbild ist das identitätsstiftende verfasste Selbstverständnis der österreichischen Hausärztinnen und Hausärzte. > Meine Leitsätze > Meine Rolle im > Information

Mehr

Strukturiertes Behandlungsprogramm Koronare Herzkrankheit. Erklärung zur Strukturqualität im Krankenhaus

Strukturiertes Behandlungsprogramm Koronare Herzkrankheit. Erklärung zur Strukturqualität im Krankenhaus Anlage 3 Erklärung zur Strukturqualität zum DMP-KHK-Krankenhausvertrag mit dem... vom... Strukturiertes Behandlungsprogramm Koronare Herzkrankheit Erklärung zur Strukturqualität im Krankenhaus Das Krankenhaus

Mehr

Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie

Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie 1. Ziel Es werden die Weiterbildung in Notfallsonographie (NFS) mit Zertifikat geregelt sowie die Struktur und Organisation für

Mehr

18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Definition:

Mehr

Weiterbildungskonzept Frauenklinik Kantonsspital, 4101 Bruderholz

Weiterbildungskonzept Frauenklinik Kantonsspital, 4101 Bruderholz Weiterbildungskonzept Frauenklinik Kantonsspital, 4101 Bruderholz Angebot: 1. Vollständige Weiterbildung fuer FMH-AnwärterInnnen mit auswärtiger, einjähriger Rotation in A-Klinik. 2. Weiterbildung fuer

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Vertrag über die praktische Ausbildung

Vertrag über die praktische Ausbildung Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe (nach Abschnitt 4 des Gesetzes

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

IHK-Fortbildungsprüfungen

IHK-Fortbildungsprüfungen IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der

Mehr

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Nr.25 / 2010 Seite 1 von 2 Methodenbewertung Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Berlin, 16. September 2010 Auch Paare, bei denen einer oder beide Partner

Mehr

W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G

W I C H T I G E H I N W E I S E Z U M A N T R A G Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns CoC Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Arztadresse/-stempel Antrag eines Facharztes für Chirurgie auf Genehmigung zur Ausführung

Mehr

Gesundheit Institute für Ergotherapie und Physiotherapie Weiterbildungskurse Handtherapie

Gesundheit Institute für Ergotherapie und Physiotherapie Weiterbildungskurse Handtherapie Gesundheit Institute für Ergotherapie und Physiotherapie Weiterbildungskurse Handtherapie Zürcher Fachhochschule www.zhaw.ch Anwendung von Fragebögen in der Handtherapie Erweiterte Sichtweisen in der Handtherapie

Mehr

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung in der Integrativen Manuelle Therapie

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung in der Integrativen Manuelle Therapie 1. Ziel der Weiterbildung... 1 2. Anerkennung der Weiterbildung... 1 3. Ablauf der Weiterbildung... 1 4. Abschluss der Weiterbildung... 2 5. Zulassungsvoraussetzung zur Weiterbildung... 2 6. Zeitrahmen

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)

Mehr

Leitfaden für stationäre Weiterbilder

Leitfaden für stationäre Weiterbilder Leitfaden für stationäre Weiterbilder Informationen für Weiterbilder des klinischen Weiterbildungsabschnittes August 2015 Wir freuen uns, dass Sie eine Ärztin zur Fachärztin für Allgemeinmedizin / einen

Mehr

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,

Mehr

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand 01.03.2012)

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand 01.03.2012) Akupunktur Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Akupunktur Abrechnungsgenehmigung zur Ausführung und Abrechnung von en zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranken Patienten

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen

Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen Pflichtkurse Die Abkommen der Staat-Regionen-Konferenzen Nr. 221 und 223 vom 21. Dezember 2011 definieren die Dauer, Mindestinhalte und Modalitäten der Schulungen

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Empfehlung / Kriterienkatalog des Bildungsauschusses der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie

Empfehlung / Kriterienkatalog des Bildungsauschusses der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie Empfehlung / Kriterienkatalog des ildungsauschusses der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie zur eurteilung von Anträgen zur Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis in der Zusatzbezeichnung Spezielle

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

Weiterbildung Banking & Finance. CYP Prüfungsreglement. CYP Prüfungsreglement Weiterbildung Banking & Finance

Weiterbildung Banking & Finance. CYP Prüfungsreglement. CYP Prüfungsreglement Weiterbildung Banking & Finance CYP Prüfungsreglement Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere

Mehr

Weiterbildungsrichtlinie für Mitglieder der Kammer der Pensionskassenexperten

Weiterbildungsrichtlinie für Mitglieder der Kammer der Pensionskassenexperten Weiterbildungsrichtlinie für Mitglieder der Kammer der Pensionskassenexperten Inhaltsverzeichnis 1. Zweck / Geltungsbereich 1 2. Mindestanforderungen an die Weiterbildung 1 2.1 Fachbereich / Primär- bzw.

Mehr

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung Patientenverfügung Erarbeitet vom Klinischen Ethikkomitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht

Mehr

Medizin, Recht, Ethik

Medizin, Recht, Ethik Medizin, Recht, Ethik zwischen Konflikt und Kooperation 17./18. März 2010 Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen Dr. Thomas Binsack, München Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

(M u s t e r-) L o g b u c h

(M u s t e r-) L o g b u c h (M u s t e r-) L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) über die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik -fachgebunden- Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname

Mehr

Weiterbildung zum Facharzt Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates in der Schweiz

Weiterbildung zum Facharzt Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates in der Schweiz 1 Weiterbildung zum Facharzt Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates in der Schweiz Markus S Kuster 2 Zuerst einige Zahlen über die Schweiz Einwohner 7 785 800 2009 Wachstum von

Mehr

Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials

Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials Version 1.7 27.08.2014 Der einfacheren Lesbarkeit halber wird die männliche Form verwendet, falls nicht in neutraler Form schreibbar. CYP Association Giessereistrasse

Mehr

Überblick Lehrplan Höhere Fachschule Operationstechnik

Überblick Lehrplan Höhere Fachschule Operationstechnik Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe St.Gallen Überblick Lehrplan Höhere Fachschule Operationstechnik 1/7 Thematischer Block Basis /

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

Weiterbildungscurriculum

Weiterbildungscurriculum Weiterbildungscurriculum Chefarzt: Prof. Dr. med. Gunter N. Schmidt, MBA Abteilung für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerztherapie Asklepios Klinik Altona Paul-Ehrlich-Str. 1 22673

Mehr

Reglement des Ärztenetzwerks Brust Zentrum Zürich Seefeld und Hardturm. der. Brust Zentrum AG

Reglement des Ärztenetzwerks Brust Zentrum Zürich Seefeld und Hardturm. der. Brust Zentrum AG Reglement des Ärztenetzwerks Brust Zentrum Zürich Seefeld und Hardturm der Brust Zentrum AG mit Sitz in Zürich Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 1.1. Zweck... 3 1.2. Partner... 3 1.2.1.

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen

2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen SIWF ISFM Anhang I 1. Allgemeines 1.1 Umschreibung des Fachgebietes Die Allgemeinchirurgie und Traumatologie umfasst Pathologie und Pathophysiologie, Abklärung, Triage, konservative und operative Therapie

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Diagnose Brustkrebs. Informationen für Patientinnen

Diagnose Brustkrebs. Informationen für Patientinnen Diagnose Brustkrebs Informationen für Patientinnen Für jede Patientin die individuelle Therapie In Deutschland erkranken jährlich rund 72.000 Frauen an Brustkrebs. Viel wichtiger aber für Sie: Brustkrebs

Mehr

Sturz mit Folgen - der Oberschenkelhalsbruch im höheren Alter

Sturz mit Folgen - der Oberschenkelhalsbruch im höheren Alter Sturz mit Folgen - der Oberschenkelhalsbruch im höheren Alter Prof. Dr. med. R. Smektala Leitender Arzt der Abteilung für Unfallchirurgie und Orthopädie Knappschaftskrankenhaus Bochum-Langendreer - Universitätsklinik

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche

Mehr

Kursbeschreibung Fortbildung zum Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Kursbeschreibung Fortbildung zum Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Kursbeschreibung Fortbildung zum Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie Seit 1993 gibt es den sektoralen Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Nach dem Psychotherapie

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Kriterien für den Erwerb der Fachbezeichnung. Arbeitsmedizinische Assistentin /Arbeitsmedizinischer Assistent -VDBW e.v.

Kriterien für den Erwerb der Fachbezeichnung. Arbeitsmedizinische Assistentin /Arbeitsmedizinischer Assistent -VDBW e.v. Kriterien für den Erwerb der Fachbezeichnung Arbeitsmedizinische Assistentin /Arbeitsmedizinischer Assistent -VDBW e.v. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner-

Mehr

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen

Mehr

Allgemeine (= nicht fachspezifische) Lernziele in der Weiterbildung aller Disziplinen

Allgemeine (= nicht fachspezifische) Lernziele in der Weiterbildung aller Disziplinen Allgemeine (= nicht fachspezifische) Lernziele in der Weiterbildung aller Disziplinen Hans Rudolf Koelz MedEd Symposium Bern, 23.9.2015 1 Lernziele in der Weiterbildung Fachspezifische Lernziele: Im Weiterbildungsprogramm

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Qualitätsstandards. Psychologieberufegesetz (PsyG) Akkreditierung von Weiterbildungsgängen in Kinder- und Jugendpsychologie

Qualitätsstandards. Psychologieberufegesetz (PsyG) Akkreditierung von Weiterbildungsgängen in Kinder- und Jugendpsychologie Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik Psychologieberufegesetz (PsyG) Akkreditierung von Weiterbildungsgängen in Kinder- und Jugendpsychologie

Mehr