Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)

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1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2018 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft Berchtesgadener Land Nummer 8 1 CM co Allgemeine Angaben 1. Gesamtfläche in Hektar Waldfläche in Hektar..? Bewaldungsprozent Weiderechtsbelastung der Waldfläche in Prozent Waldverteilung überwiegend größere und geschlossene Waldkomplexe (mindestens 500 Hektar). überwiegend Gemengelage 6. Regionale natürliche Waldzusammensetzung Buchenwälder und Buchenmischwälder Eichenmischwälder Bergmischwälder Hochgebirgswälder Wälder in Flussauen und z. T. vermoorten Niederungen 7. Tatsächliche Waldzusammensetzung Fi Ta Kie SNdh Bu Ei Elbh SLbh Bestandsbildende Baumarten Weitere Mischbaumarten. 8. Bemerkungen/Besonderheiten: Die in 2015 neugebildete Hochwildhegegemeinschaft Berchtesgadener Land" setzt sich aus den Gemeinschaftsjagdrevieren Anger (südwestlich der BAB 8), Au, Aufham (südwestlich der BAB 8), Bayerisch Gmain, Bischofswiesen-Silberg, Bischofswiesen-Untersberg, Bischofswiesen-Winkl, Freidling (südlich der BAB 8), Karlstein, Königssee, Landschellenberg, Maria Gern, Marzoll (südlich der BAB 8), Neukirchen (südlich der BAB 8), Piding (südlich der BAB 8), Ramsau, Ramsau, Salzberg, Salzberg, Scheffau, Schneizlreuth-Jettenberg, Schneizlreuth-Müllnerberg, Schneizlreuth-Ristfeucht und Schönau sowie dem Staatsjagdrevier Berchtesgadener Alpen (südlich der BAB 8) zusammen. n der Hochwildhegegemeinschafl finden sich, zumeist in Abhängigkeit von der Höhenlage, sehr unterschiedliche Waldstandorte. hre Spanne reicht von den Auwäldern entlang der Saalach, den ausgeprägten Wald-Grünland-Gemengelagen in den Talräumen über meist steile Hänge hinaufbis aufdie Hochplateaus des Untersberges, der Reiteralm und des Lattengebirges bis hin zu den Südflanken von Rauschberg, Zwiesel und Hochstaufen, sowie den Ost- und Seite 1 von 6

2 Nordhängen des Teisenbergs. Die regionale natürliche Waldzusammensetzung der Hoch wildhegegemeinschaft besteht überwiegend aus submontanen bis hochmontanen Bergmischwäldem, darüber befinden sich teilweise noch subalpine Fichtenwälderoder Latschen felder, in der subalpinen Stufe auch Lärchen-Fichten-Zirbenwälder (Reiteralm). Eine Besonderheit stellen die natürlichen Kiefernwälder ( Reliktföhrenwälder") aufden sonnseitigen Steilhängen dar. Zu erwähnen sind auch die in der Hegegemeinschaft liegenden Landschaftsschutz- und/oder Natura-2000 Gebiete (z.b. Untersberg, Barmsteine), welche - neben dem Nationalpark - die herausragende Bedeutung der Landschaft und desnaturhaus haltes dieses Gebietes unterstreichen. Schutz und Pflege dieses Naturraumes, zu dem der Wald als entscheidender Faktor zählt, haben nicht zuletzt fiir den wirtschaftlich unverzichtbaren Tourismus der Region überragende Bedeutung. Der Anteil an Schutzwäldern an der Gesamtwaldfläche ist in der Hegegemeinschaft sehr hoch. Die Waldfunktionskarte für die Region 18, Südostoberbayem, weist großen Waldbereiche eine besondere Bedeutung für den Boden- und den Lawinenschutz zu. Auf weiten Strecken entlang der Hauptverkehrsadern sind die Wälder vielfach als Flächen mit besonderer Funktion für den Straßenschutzausgewiesen. n einigen Bereichen hat sich die Struktur des Bergwaldes bereits soweit verschlechtert, dass er seine Schutzfunktionen nur noch eingeschränkt erfüllen kann. Hier werden örtlich Maßnahmen zur Schutzwaldsanierung durchgeführt. Ziel ist die rasche Wiederherstellung aller Schutzfiinktionen. Aufgrößeren Flächen finden sich ausgewiesene Grundwasser-Einzugsgebiete oder im nteresse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzte bzw. hydrogeologisch begutachtete Wasserschutzgebiete. nsgesamt steht aufeinem Großteil der Fläche die landskulturelle Bedeutung des Waldes im Vordergrund. Nach der im Waldgesetz für Bayern normierten allgemeinen Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung und zur Bewahrung bzw. Wiederherstellung eines standortgemäßen Zustandes des Waldes ist zur Sicherung dieser nach dem Wald funktionsplan besonders hervorgehobenen Waldfunktionen besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass gemischte Waldbestände aus allen natürlich vorkommenden Baumarten erhalten bzw. geschaffen werden. Die Voraussetzung hierfür ist hinsichtlich der Baumartenmischung in den Altbeständen, zwar in unterschiedlicher Ausprägung, aber doch in allen Revieren der Hochwildhegegemeinschaft gegeben. Neben der Hauptbaumart Fichte kommen in unterschiedlichen Anteilen alle für einen gesunden Mischwald wichtigen Baumarten wie Tanne, Buche und Edellaubholz (Bergahom und Esche) vor, so dass die Verjüngung dieser Baumarten grundsätzlich möglich ist. Als Besonderheit ist zu vermerken, dass in der Hochwildhegegemeinschaft beträchtliche Teile des Waldes v.a. im Bereich "Toter Mann" bis hin zur "Schlafenden Hexe" beweidet sind. Diese Tatsache erschwert die Einwertung des Einflusses des Schalenwildes auf die Waldverjüngung. Deshalb wurde in Bereichen mit aktueller Weidebelastung keine nventur durchgeführt und nur diejenigen Flächen in die nventur miteinbezogen, die vom Weidevieh wenig oder gar nicht erreicht werden können. 9. Vorkommende Schalenwildarten Rehwild... Gamswild Sonstige.. Rotwild Schwarzwild. Beschreibung der Verjüngungssituation Die Auswertung der Verjüngungsinventur befindet sich in der Anlage 1 Verjüngungspflanzen kleiner als 20 Zentimeter Die Erhebungen in dieser Höhenstufe sind besonders dazu geeignet, Rückschlüsse auf das natürliche Verjüngungspotenzial der Wälder m ziehen. Seite 2 von 6

3 Alle in den Altbeständen vorkommenden Baumarten zeigen ein hohes Veijüngungspotenzial und samen sich natürlich an. Die in dieser Höhenstufe vorgefundene Verjüngung setzt sich zu 72,1 % (69,1 % in 2015) Laubholz und 29,7 % (30,9%) Nadelholz zusammen. Damit ist das Verhältnis Nadelholz/Laubholz im Vergleich zur Aufnahme 2015 weitgehend. Es zeigt sich weiterhin die enorme Veijüngungspotenz und Wuchskrafl der von Natur aus sehr stammzahlreich ankommenden Laubholzarten. Beim Laubholz dominiert mit 52,1 % (49,2 %), wie vor 3 Jahren, das Edellaubholz, gefolgt von der Buche mit nurmiehr nur noch 13,1 % (14,5 %) und dem sonstigen Laubholz mit 6,9 % (5,2 %). Eichen wurden keine (11) vorgefunden. Bei den Nadelhölzern dominieren in gleichen Teilen die Fichte mit 14,3 % (19,1 %) und die Tanne mit einem Anteil von 13,3 % (11,4 %). Sonstiges Nadelholz wurde nur in 7 (8) Exemplaren vorgefunden. Der festgestellte Verbiss im oberen Drittel über alle Baumarten in dieser Höhenstufe ist gegenüber 2015 mit 12,3 % (10,6 %) geringfügig angestiegen. Der Schwerpunkt des Verbisses liegt hier weiterhin beim Edellaubholz und dem sonstigen Laubholz mit Werten von 17,8 % (15,5%) bzw. 21,4 (15,0%). 2. Verjüngungspflanzen ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe m Bereich ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe entscheidet sich ganz wesentlich die künftige Waldzusammensetzung. Unter Berücksichtigung der winterlichen Schneelage und des Vorkommens von Rotwild liegt die maximale Verbisshöhe in der Hochwildhegegemeinschaft bei etwa 1,50 bis 2,00 m. Die erfasste Verjüngung setzt sich aus 72,8 % (69,4 %) Laubholz und 27,2 % (30,6 %) Nadelholz zusammen. Damit hat es seit der Aufnahme 2015 kaum Veränderung des Verhältnisses Nadelholz/Laubholz gegeben. Weiterhin zeigt sich die enorme Verjüngungspotenz und Wuchskraft dieser von Natur aus sehr stammzahlreich ankommenden Laubholzarten. Mit 36,1 % (34,9 %) dominiert, wie vor 3 Jahren, das Edellaubholz, gefolgt von der Buche mit 25,3 % (25,6 %) und dem sonstigen Laubholz mit 11,2 % (8,7 %). Es wurden auch 7 (17) Eichen vorgefunden, allerdings zu wenig, um hier statistisch abgesicherte Aussagen treffen zu können. Bei den Nadelhölzern dominiert die Fichte mit 15,3 % (23,9%), gefolgtvon der Tanne mit einemanteil von 11,2 % (6,0 %). Sonstiges Nadelholz wurde in 54 (57),Kiefer nur in 5 (3) Exemplaren vorgefunden. m Vergleich zur Aufnahme 2015 sind mit Ausnahme der Taime, die ihren Anteil zu Lasten der Fichte fast verdoppeln konnte, die Anteile der Baumarten untereinander so gut wie unverändert geblieben. Während der Anteil der verbissempfindlicheren Tannen mit Leittriebverbiss seit 2015 mit 8,1 % (8,9 %) so gut wie unverändert geblieben ist, hat er sich bei Buche von 6,9 % aufnunmehr 13,4 % mehr als verdoppelt. Beim Edellaubholz hat sich der Anteil der Pflanzen mit Leitriebverbiss nur geringfügig von 21,3 % auf 24,6 % erhöht, während er beimsonstigen Laubholz deutlich von 18,4 % auf 30,0 % angestiegen ist. Bei den Laubbäumen hatjedochnicht nur der Verbiss am Leittrieb zugenommen, alle Baumarten zeigen auch einen Anstieg des Verbisses im oberen Drittel der Pflanzen. Dieser erreicht vorallem bei der Buche mit29,6% (15,5 %),demedellaubholz mit 47,1 % (42,5 %) und dem sonstigen Laubholz mit 50,0% (36,0 %) Anteil an den aufgenommenen Pflanzen eine besorgniserregende ntensität. Fegeschäden wurden keine vorgefunden. 3. Verjüngungspflanzen über maximaler Verbisshöhe Vorbemerkung: Diese Höhenstufe wird bei der Verjüngungsinventur vorrangig zurermittlung von Fegeschäden erfasst. Die hei der nventur ermittelten Baumartenanteilefiir die,, Pflanzen über maximaler Verbisshöhe " stellen keine repräsentative Stichprobe der in den letzten Jahren dem Äser entwachsenen Verjüngung dar. Bei der Verjüngungsinventur werden gezielt Seite 3 von 6

4 Verjüngungsflächen aufgenommen, die mindestens Verjüngungspflanzenje Hektar der Höhenstufe ab 20 Zentimeter biszur maximalen Verbisshöhe " aufweisen, da dadurch ein Großteil der Leittriebe noch im Äserbereich desschalenwildes liegt. Diese Flächenauswahl führt dazu, dass hauptsächlichjüngere Verjüngungsflächen erfasst werden, aufdenen in der Regel nur einzelne vorwüchsigen Verjüngungspflanzen der Höhenstufe über maximaler Verbisshöhe " vorkommen. Ältere Verjüngungsflächen dagegen, deren Pflanzenzumgrößten Teil höher als die maximale Verbisshöhe sind, werden bei der Verjüngungsinventur nicht erfasst. Unter Berücksichtigung der winterlichen Schneelage und des Vorkommens von Rotwild liegt die maximale Verbisshöhe in der Hochwildhegegemeinschaft bei etwa 1,50 bis 2,00 m. Die auf den Aufnahmeflächen als gesichert" anzusprechende Verjüngung setzt sich aus 78,7 % (72,4 %) Laubholz und 21,3 % (27,6 %) Nadelholz zusammen. Gegenüber der Aufnahme 2015 bedeutet dieses Verhältnis eine geringfügige Verschiebung zugunsten des Laubholzes. Dieser Beflind unterstreicht erneut, wie wuchskräftig unsere Laubholzarten in der Jugend gegenüber dem Nadelholz, hier vor allem der Fichte, sind. Dies darfnicht darüber hinwegtäuschen, dass deren Konkurrenzkraft mit zunehmendem Alter zurückgeht und das Nadelholz wieder Boden gut machen kann. Beim Laubholz dominiert die Buche mit 37,8% (29,8 %)Anteil, gefolgt vom sonstigen Laubholz mit 26,4 % (14,2 %) und dem Edellaubholz mit 14,5 % (26,8 %). Beim Nadelholz dominieren zu gleichen Teilen die Fichte mit 9,6 % (20,3 %) und die Tanne mit 9,4 % (2,4 %). Dies ein Signal, dass es zumindest in der jüngeren Vergangenheit wenigstens einer bemessenen Anzahl an Tannen gelingt, demäser des Wildeszu entwachsen. Es wurden nur 9 (30) Exemplare sonstiges Nadelholz vorgefunden. Auch in dieser Höhenstufe sind nur in geringem Umfang Fegeschäden festgestellt worden. 4. Schutzmaßnahmen gegen Schatenwildeinfluss Gesamtanzahl der Verjüngungsflächen, die in der Verjüngungsinventur erfasst wurden: 1 Anzahl der teilweise gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen: Anzahl der vollständig gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen: Von den bei der Verjüngungsinventur erfassten Flächen warzwarnur eine teilweise geschützt; Erkenntnisse des AELF Traunstein aus Waldbegängen zeigen jedoch, dass in Teilen der Hegegemeinschaft Pflanzungen vor allemvon Tanne, Edellaubholz und sonstigem Laubholz vor Schalenwildverbiss geschützt werden müssen. Entsprechende Hinweise auf die betroffenen Bereiche sind den ergänzenden revierweisen Aussagen zu entnehmen. Bewertung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung (unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede) Rechtliche Rahmenbedingungen: 5 Art.1 Abs. 2 Nr. 2 des Waldgesetzes für Bayern: Bewahrung oder Herstellung eines standortgemäßen und S möglichst natumahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes Wald vor Wild". S Waldverjüngungsziel" des Art. 1Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes: Die Bejagung soll insbesondere die g natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. J Das forstliche Gutachten wird auf der Grundlage der waldgesetzlichen und jagdrechtlichen ^ üj <v es ffl Vorschriften erstellt. Nach Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) zielt dieses Gesetz u.a. insbesondere darauf, "einen standortgemäßen und möglichst natumahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes "Wald vor Wild" zu bewahren oder wieder herzustellen". Nach Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) sind "Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwhlschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst c < Seite 4 von 6 0

5 zu Ycrmeiden, insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen". Aus 32 Abs. 2 Bundesjagdgesetz ergibt sichzudem die Forderung, dass auchpflanzungen und Saaten von im Jagdrevier vorkommenden Hauptbaumarten im Wesentlichen ohne übliche Schutzvorrichtungen verjüngt werden können (siehe auch Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern"). Besonders im Bergwald, dessennatürliche Veijüngung aus klimatischen Gründen ohnehin einen wesentlich längeren Zeitraum beansprucht, ist ein dem Zustand der Vegetation angemessener Wildbestand von besonderer Bedeutung. m Schutzwald nach Art. 10 Abs. 1 BayWaldG ist einer vom Wildbestand nicht beeinträchtigten Entwicklung der Vegetation einzuräumen. Zu den Sanierungsflächen im Bergwald heißt es weiter:" Da sich Schäden, die auf den Sanierungsflächen durch Schalenwild verursacht werden, sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich besonders nachteilig auswirken, müssen Abschussplanimg und Bejagung darauf gerichtet sein, dass diese Flächen vom Verbiss des Wildes möglichst verschont bleiben. Es ist darauf zu achten, dass diese Flächen vom Schalenwild möglichst frei gehalten werden". Art. 32 Abs. 1 BayJG bestimmt schließlich, dass bei der Abschussplanung neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldveijüngung, zu berücksichtigen ist. m Vollzug dieser Rechtsvorschrift wird dieses Gutachten vorgelegt. Die Ergebnisse der Veijüngungsinventur zeigen, dass sich alle vorkommenden standortgemäßen Baumarten sich nach wie vor in natumaher Mischung verjüngen. Zu erwähnen ist dabei die große Verjüngungspotenz der Laubhölzer, die bereits in den jüngsten Stadien auftritt und sich bis über Verbisshöhe sogar noch verstärkt. Dennoch finden sich in der Natur viele Bäumchen in den stammzahlreichen Verjüngungen, die durch mehrfachen Verbiss in ihrer Entwicklung zeitlich behindert werden und zum Teil beträchtliche Qualitätseinbußen erlitten haben, was durch den im oberen Drittel vor allem von Edellaubholz und sonstigem Laubholz in der Höhenstufe ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe festgestellten Verbiss unterstrichen wird. Trotz der im Vergleich zur Aufnahme 2015 geringfügig abgenommenen Verbissbelastung bei Tanne finden sich mit steigender Pflanzenhöhe ausgehend von der nitialphase der Verjüngungen bis zur Höhenstufe über maximaler Verbisshöhe zunehmend weniger Exemplare in den Veijüngungen. Dies lässt darauf schließen, dass der erfreulicherweise zu konstatierende Anstieg des Tannenanteils in allen Höhenstufen der Veijüngung noch höher ausfiele, würde er nicht durch Schalenwildverbiss anhaltend gebremst. nsgesamt gesehen wird der Verbiss in der Hochwildhegegemeinschaft als tragbar bewertet. Die iimerhalb der Hochwildhegegemeinschaft herrschenden deutlichen regionalen Unterschiede der Verbisssituation können der Übersicht zu den ergänzenden Revierweisen Aussagen entnommen werden. Empfehlung für die Abschussplanung (unter Berücksichtigung des bisherigen st-abschusses) Die insgesamt tragbare Verbisssituation in der Hochwildhegegemeinschaft hat sich seit 2006 in der Gesamtschau nur wenig verändert. Hinsichtlich der langen Entwicklungszeiträume im Bergwald, und der noch immerzu beobachtenden Entmischungstendenz zulastender Tanne sowie der vordringlichen Notwendigkeit, die vielfach vorhandenen Schutzfimktionen des Waldes zu erhalten bzw. wieder 5 herzustellen, ist ein Anwachsen des Wildbestandes nicht zu rechtfertigen. Zur Stabilisierung der in der ^ Vergangenheit durch jagdliche Anstrengungen erzielten Erfolge und zur Vermeidung einer Trendumkehr wird empfohlen, in der kommenden Drei-Jahres-Abschussplanperiode den Schalenwildabschuss in der Hochwildhegegemeinschaft Berchtesgaden gegenüber dem st-abschuss der laufenden Periode insgesamt beizubehalten. Dabei sollte innerhalb der Hegegemeinschaft im Anhalt an die ergänzenden Revierweisen Aussagen differenziert werden. Seite 5 von 6

6 Zusammenfassung Bewertung der Verbissbelastung: günstig tragbar zu hoch deutlich zu hoch Abschussempfehlung deutlich senken senken beibehalten erhöhen deutlich eriiöhen Ort, Datum Traunstein, den Unterschrift FD Hans H. Lechler Verfasser Anlagen Auswertung der Verjüngungsinventur für diehegegemeinschaft Formblatt JF 32b Übersicht zu den ergänzenden Revierweisen Aussagen" f < Seite 6 von 6

7 Verjüngungsinventur 2018 Hegegemeinschafl 811 Berchtesgadener Land Seitel/1 Auswertung der Verjüngungsinventur 2018 für die Hegegemeinschaft Nr. 811 Berchtesgadener Land (Landkreis Berchtesgadener Land) Anzahl der erfassten VerjUngungsflächen: 102, davon ungeschützt: 101, teilweise geschützt: 1, vollständig geschützt: 0 Verjüngungspflanzen ab 20 Zentimeter Höhe bis zur maximalen Verbisshöhe Aufgenommene pflanzen ohne Verbiss Pflanzen mit Verbiss Pflanzen mit Pflanzen mit Verbiss Pflanzen mit Pflanzen nsgesamt und ohne Fegeschaden und/oder Fegeschaden Leittriebverbiss im oberen Drittel Fegeschaden Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Fichte , ,7 50 4,3 13 1,1 49 4,2 1 0,1 Tanne , , ,8 69 8, ,6 1 0,1 Kiefer 5 0,1 4 80,0 1 20,0 0 0,0 1 20,0 0 0,0 Sonstiges Nadelholz 54 OJ 38 70, ,6 6 11, ,6 0 0,0 Nadelholz gesamt , , ,1 88 4, ,0 2 0,1 Buche , , , , ,6 0 0,0 Elche 7 0,1 5 71,4 2 28,6 0 0,0 2 28,6 0 0,0 Edellaubholz , , , , ,1 0 0,0 Sonstiges Laubholz , , , ,0 0 0,0 Laubholz gesamt , , , , ,4 0 0,0 Alle Baumarten , , , , ,9 2 0,0 Verjüngungspflanzen kleiner 20 Zentimeter Höhe Baumartengruppe Aufgenommene pflanzen ohne Verbiss Pflanzen mit Verbiss Pflanzen insgesamt im oberen Drittel im oberen Drittel Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Fichte , ,6 1 0,4 Tanne , ,0 15 6,0 Kiefer 0 0,0 Sonstiges Nadelholz 7 0,4 4 57,1 3 42,9 Nadelholz gesamt , ,4 19 3,6 Buche , ,6 11 4,4 Eiche 0 0,0 Edellaubholz , , ,8 Sonstiges Laubholz 131 6, , ,4 Laubholz gesamt , , ,7 Alle Baumarten , , ,3 Verjüngungspflanzen über Verbisshöhe (Erhebung von Fegeschäden) Baumartengruppe Aufgenommene Pflanzen ohne Pflanzen mit Pflanzen insgesamt Fegeschaden Fegeschaden Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Anzahl Anteil (%) Fichte 38 9, ,0 0 0,0 Tanne 37 9, ,0 0 0,0 Kiefer 0 0,0 Sonstiges Nadelholz 9 2, ,0 0 0,0 Nadelholz gesamt 84 21, ,0 0 0,0 Buche , ,0 0 0,0 Eiche 0 0,0 Edellaubholz 57 14, ,0 0 0,0 Sonstiges Laubholz , ,0 1 1,0 Laubholz gesamt , ,7 1 0,3 Alle Baumarten , ,7 1 0,3

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