Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
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1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging a. Inn Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft 1 Mühldorf V - Mößling Nummer Allgemeine Angaben 1. Gesamtfläche in Hektar Waldfläche in Hektar Bewaldungsprozent Weiderechtsbelastung der Waldfläche in Prozent Waldverteilung überwiegend größere und geschlossene Waldkomplexe (mindestens 500 Hektar)... überwiegend Gemengelage Regionale natürliche Waldzusammensetzung Buchenwälder und Buchenmischwälder... Eichenmischwälder... Bergmischwälder... Wälder in Flussauen und z. T. vermoorten Niederungen... Hochgebirgswälder Tatsächliche Waldzusammensetzung Bestandsbildende Baumarten... Fi Ta Kie SNdh Bu Ei Elbh SLbh Weitere Mischbaumarten Bemerkungen/Besonderheiten: Die Auwälder und Hangleitenwälder am Inn liegen im Natura-2000-Gebiet Innauen und Leitenwälder 9. Vorkommende Schalenwildarten Rehwild... Rotwild... Gamswild... Schwarzwild... Sonstige... 1 Nicht zutreffendes streichen! Seite 1 von 5
2 Beschreibung der Verjüngungssituation Die Auswertung der Verjüngungsinventur befindet sich in der Anlage 1 Verjüngungspflanzen kleiner als 20 Zentimeter Die Verjüngung unter 20 cm Höhe stammt zur Gänze aus Naturverjüngung. Sie gibt somit Hinweise auf das natürliche Verjüngungspotenzial der vorkommenden Baumarten. Der Vergleich der Baumartenanteile mit den Anteilen in der Verjüngung über 20 cm Höhe kann Hinweise auf mögliche Tendenzen zu einer Entmischung der Verjüngung im Verlauf des Aufwachsens geben. Die Erhebung des Jahres 2015 zeigte dabei folgende Ergebnisse: Höhe der Pflanzen Fichte Tanne Buche Edellaubholz Eiche Sonstiges Laubholz Baumartenanteile (%) unter 20 cm bis 49 cm bis 79 cm über 80 cm 5 Baumartenzusammensetzung: In der Verjüngung unter 20 cm ist der Anteil der Tanne, wie auch des Edellaubholzes und des sonstigen Laubholzes deutlich angestiegen, der Anteil der Buche und der Fichte dagegen gesunken. Insbesondere der nochmals auf nunmehr 20% angestiegene Anteil der Tanne in der ungeschützten Verjüngung unter 20 cm Höhe belegt deren hohes Naturverjüngungspotenzial, das zur Begründung standortgerechter Mischwälder von großer Bedeutung ist. Erfreulicherweise konnten mit einem Anteil von 18% auch deutlich mehr Tannen in die Höhenschicht bis 50 cm Höhe einwachsen als bei der Erhebung 2012 mit 9%. In den Höhenstufen über 50 cm ist der Tannenanteil allerdings noch nicht entsprechend angestiegen. Verbiss im oberen Drittel: In dieser Höhenstufe war bei der Fichte, dem Edellaubholz und dem sonstigen Laubholz nur sehr geringer Verbiss feststellbar. Bei der Tanne ist der Verbiss gegenüber der Aufnahme 2012 ebenfalls gesunken auf nunmehr 17%. Die Verbissanteile bei den anderen Baumarten sind wegen der geringen Stichprobenanzahlen nicht aussagekräftig. Seite 2 von 5
3 2. Verjüngungspflanzen ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe Insgesamt wurden an 21 Probebeständen 1575 Pflanzen mit einer Größe von 20 cm bis Verbisshöhe (ca. 1,3 m) aufgenommen. Die Entwicklung der Anteile und des Leittriebverbisses der wichtigsten Baumarten in dieser Höhenstufe stellt sich im Vergleich zu den früheren Inventuren wie folgt dar: Jahr Fichte Tanne Buche Edellaubholz Eiche Sonstiges Laubholz Baumartenanteile (%) (0) (0) Leittriebverbiss (%) (33) 35 (30) (33) 12 (Werte in Klammern: statistisch nicht gesichert, da weniger als 50 Bäume in der Stichprobe) Baumartenzusammensetzung: In der Höhenstufe über 20 cm dominiert in der gegen Wildverbiss ungeschützten Verjüngung weiterhin die Fichte mit 69% Anteil. Der Anteil der Tanne ist weiter angestiegen, während der Anteil der Laubbaumarten bei Verschiebungen zwischen den Arten insgesamt etwa gleich hoch blieb. Leittriebverbiss: Der Leittriebverbiss konnte bei der Tanne weiter gesenkt werden und liegt nun mit 19% erstmals wieder auf einem zwar noch nicht voll befriedigenden, aber noch tragbaren Niveau. Bei den Edellaubbäumen und beim sonstigen Laubholz liegt der Leittriebverbiss annähernd unverändert im tragbaren Bereich. Bei der nur in geringer, statistisch nicht aussagekräftiger Anzahl vertretenen Eiche liegt er dagegen weiterhin deutlich höher. Der Verbiss im oberen Drittel der Pflanzen, der über den Verbiss des aktuellen Jahres hinaus auch den Verbissdruck der zurückliegenden Jahre widerspiegelt, ist bei der Tanne ebenfalls gesunken, weist aber mit 47 % immer noch einen relativ hohen Wert auf. Bei den Laubbaumarten ist der Verbiss im oberen Drittel ebenfalls gesunken. Besondere regionale Verbissschwerpunkte waren 2015 nicht festzustellen. Fegeschäden sind an den aufgenommenen Pflanzen nur in sehr geringem Umfang an Fichte und Tanne (jeweils unter 1%) aufgetreten. Seite 3 von 5
4 3. Verjüngungspflanzen über maximaler Verbisshöhe Auf 21 Aufnahmeflächen wurden 391 Pflanzen über Verbisshöhe (ca. 1,3 m) erfasst. Dabei dominierte die Fichte mit 51%, weiterhin waren Edellaubholz mit 23%, sonstiges Laubholz mit 10% und auch die Tanne mit einem auf 12% angestiegenen Anteil vertreten. Fegeschäden sind in vergleichsweise hohen Ausmaß von 8% an Tannen aufgetreten, des weiteren auch am sonstigen Laubholz (12%). 4. Schutzmaßnahmen gegen Schalenwildeinfluss Gesamtanzahl der Verjüngungsflächen, die in der Verjüngungsinventur erfasst wurden: Anzahl der teilweise gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen:... 0 Anzahl der vollständig gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen: Die Anzahl der Stichprobenpunkte, an denen gezäunte oder anderweitig geschützte Verjüngungsflächen vorgefunden wurden, ist mit 10 von 31 Flächen (32%) nochmals angestiegen und liegt damit im Vergleich mit anderen Hegegemeinschaften relativ hoch. Allerdings wurden vorwiegend Pflanzungen von sonstigen Nadelhölzern (Douglasie, Lärche) und Laubbaumarten sowie Fichte geschützt, Tanne dagegen nur auf einer Fläche. Bewertung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung (unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede) Rechtliche Rahmenbedingungen: Art.1 Abs. 2 Nr. 2 des Waldgesetzes für Bayern: Bewahrung oder Herstellung eines standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes Wald vor Wild. Waldverjüngungsziel des Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes: Die Bejagung soll insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Ausgehend von dem extrem hohen Verbissniveau des Jahres 2006, konnte nun erstmals (seit 1994) auch bei der Tanne der Leittriebverbiss wieder auf ein einigermaßen tragbares Niveau gesenkt werden, so dass mit Ausnahme der - allerdings nur in geringen Stückzahlen vertretenen - Eiche nur erstmals der Leittriebverbiss bei den häufigeren Mischbaumarten wieder in einem insgesamt tragbaren Bereich liegt. Positiv festzustellen ist zudem, dass der Anteil der Tanne in der Naturverjüngung unter 20 cm Höhe wie auch in der Schicht bis 50 cm Höhe und in der Verjüngung über Äserhöhe weiter deutlich angestiegen ist. Auch dies lässt darauf schließen, dass sich die Aufwuchsbedingungen der Tanne weiter gebessert haben. Die ergänzenden revierweisen Aussagen stellen in einigen Revieren ebenfalls eine verbesserte Verjüngungssituation der Tanne fest. Unbefriedigend sind dagegen weiterhin der noch zu hohe Verbiss der Eiche sowie der hohe Anteil geschützter Verjüngungen, auch wenn dabei überwiegend Nicht-Hauptbaumarten (Lärche, Douglasie) geschützt wurden. Seite 4 von 5
5 Trotz der in einigen Gesichtspunkten noch nicht voll befriedigenden Ergebnisse kann dennoch, insbesondere aufgrund der deutlich erkennbaren Verbesserungstendenzen bei der Tanne, die Verbissbelastung in der Hegegemeinschaft nun insgesamt betrachtet erstmals seit längerer Zeit wieder als im Wesentlichen tragbar bewertet werden. Empfehlung für die Abschussplanung (unter Berücksichtigung des bisherigen Ist-Abschusses) Um den insgesamt tragbaren Zustand zu erhalten und um insbesondere die erreichte Entlastung der Tanne weiter zu festigen, kann insgesamt empfohlen werden, den Abschuss in der Hegegemeinschaft mindestens beizubehalten. Um die Aufwuchsbedingungen einer gemischten Naturverjüngung weiter zu verbessern, sollte der Abschuss in Bereichen, in denen Tanne bzw. Laubhölzer sich natürlich verjüngen sollen, intensiviert werden (Schwerpunktbejagung). Zusammenfassung Bewertung der Verbissbelastung: günstig... Abschussempfehlung: deutlich senken... tragbar... senken... zu hoch... beibehalten... deutlich zu hoch... erhöhen... deutlich erhöhen... Ort, Datum Töging, Unterschrift (Forstdirektor Dr. Martin Kennel) Verfasser Anlagen Auswertung der Verjüngungsinventur für die Hegegemeinschaft Formblatt JF 32b Übersicht zu den ergänzenden Revierweisen Aussagen Seite 5 von 5
Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
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