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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Walter Krögner u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Angepasste Wildbestände erreichen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. welche Arten von Schäden den jeweiligen Wildarten zugerechnet werden (getrennt nach landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzungsbeeinträchtigung); 2. wie sich in den letzten zehn Jahren die Schäden durch Schwarz-, Rot- und Rehwild sowie anderes Wild entwickelt haben; 3. welche Ursachen für den höheren Schalenwildbestand bestehen; 4. wie sich die Verbissbelastung im Wald in den letzten zehn Jahren entwickelt 5. wie sich die Belastung der Landwirtschaft durch Schwarzwild sowie durch Rotwild speziell in Natura 2000-Gebieten in den letzten zehn Jahren entwickelt 6. wie hoch die quantifizierbaren Kosten aus Zuwachsverlusten durch die stärkere Verbissbelastung eingeschätzt werden; 7. wie sich die Aufwendungen für Verbissschutzeinrichtungen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 8. wie hoch die Aufwendungen für Wildschadensausgleich in den letzten zehn Jahren waren; II. 1. dass das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz z. B. mit einem Symposium eine öffentliche Diskussion über die Weiterentwicklung der Bejagungsmethoden auf Schalenwild eröffnet; 2. auf der Basis der bisherigen Kenntnisse die Monitoring-Methoden zur Wildschadensverhütung weiterzuentwickeln; 3. ein Handlungskonzept zur Erreichung angepasster Wildbestände zu erarbeiten; 4. Landwirtschaftliche Ernteausfälle am Rande oder im Bereich von Rotwildgebieten angemessen auszugleichen, wenn die Erhöhung der Abschusszahlen nicht möglich ist bzw. nicht zur Verringerung der Verbissbelastung beiträgt Krögner, Winkler, Bayer, Buschle, Nelius SPD Begründung In den letzten Jahren haben die Wildschäden in Wald und Flur durch alle Schalenwildarten zugenommen. Um dauerhaft ein positives Miteinander der Nutzergruppen sicherzustellen, ist es notwendig, durch die Anpassung der Wildbestände die Schäden auf ein für die Land- und Forstwirtschaft erträg - liches Maß zu reduzieren und somit den Ausgleich der Interessen der verschiedenen Landnutzer zu bewirken. Im Staatswald hat durch die Trennung von Personal und Betrieb das Land nur noch begrenzt Einfluss auf eine Umsetzung einer erfolgreichen Regiejagd. Durch den permanenten Abbau von Personal bei gleichzeitigem Aufgabenzuwachs ist es erforderlich, insbesondere für den staatlichen Waldbesitz praxistaugliche Handlungskonzepte zur Regelung der Wildstände zu erstellen. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 3. November 2010 Nr. I/2.5 nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. welche Arten von Schäden den jeweiligen Wildarten zugerechnet werden (getrennt nach landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzungsbeeinträchtigung); Zu I. 1.: Landwirtschaftliche Nutzungsbeeinträchtigungen entstehen durch Wühlschäden im Grünland und in anderen Kulturen (in erster Linie Wildschwein, aber auch Dachs), durch Lagerschäden im Getreide, Mais und Raps (in erster Linie Wildschwein) sowie durch Fraßschäden. Letztere können durch alle pflanzenfressenden Wildarten verursacht werden, am bedeutendsten sind jedoch die Fraßschäden, die durch Wildschweine entstehen. Regional können, insbesondere in Sonderkulturen, aber auch andere Wildarten bedeutende Schäden verursachen: Im Gemüse- und Obstanbau z. B. Rehwild, Wildkaninchen, Feldhase, Fasan und Tauben; in Weinbergen z. B. Rehwild, Wildkaninchen und Dachs. Forstwirtschaftliche Nutzungsbeeinträchtigungen sind: Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild; Verbiss-, Fege-, Schlag- und Schälschäden durch Rotwild, Damwild, Muffel- und Sikawild; Verbiss- und Nageschäden durch Feldhasen. 2. wie sich in den letzten zehn Jahren die Schäden durch Schwarz-, Rot- und Rehwild sowie anderes Wild entwickelt haben; 4. wie sich die Verbissbelastung im Wald in den letzten zehn Jahren entwickelt Zu I. 2. und I. 4.: Landesweite Zahlen liegen lediglich zur Entwicklung der Verbissbelastung im Wald vor. Bei den flächenmäßig bedeutsamen Baumarten Fichte und Buche wurde eine Reduzierung der Verbissbelastung und daher ein positiver Trend erreicht. Wie das Forstliche Gutachten zum Rehwildabschussplan belegt, ist jedoch in einigen Regionen die Verbissbelastung durch Rehwild in den letzten zehn Jahren stetig angestiegen, wobei sich starke Beeinträchtigungen vor allem bei den Baumarten Tanne und Eiche zeigen. Über die Verbissbelastung durch andere Wildarten gibt es keine landesweiten Datenerhebungen. 3. welche Ursachen für den höheren Schalenwildbestand bestehen; Zu I. 3: Höhere Schalenwildbestände sind vor allem eine Folge der Waldstrukturveränderung durch die Stürme Vivian, Wiebke und Lothar. Auf den Sturmflächen haben sich im Laufe der Jahre große Dickungsflächen gebildet, die dem Wild gute Deckungs- und Äsungsmöglichkeiten bieten. Gleichzeitig wird 3

4 durch die mittlerweile hochgewachsenen Jungbestände die Jagd erschwert, da das Wild nicht mehr sichtbar ist. Aber auch stärkere Auflichtungen durch intensivere Durchforstungen bieten verbesserte Äsungsmöglichkeiten. Zur Zunahme der Schwarzwildbestände tragen auch bessere Ernährungsbedingungen durch häufigere Waldmasten sowie verminderte Sterblichkeit nach milden Wintern bei (Klimaerwärmung). Die Intensivierung der Landwirtschaft, Ausdehnung der Maisanbaufläche und größere Feldeinheiten erschweren die Bejagung und Wildschadensvorbeugung. Eine zunehmende Beunruhigung durch Waldtourismus zu allen Tages- und Nachtzeiten beeinflusst das Raum-Zeit-Verhalten der Wildtiere (Jogger, Nacht-Geocaching, Pilzsucher). Die Tiere kommen dadurch erst sehr spät aus ihrem Tageseinstand, was die Bejagung erschwert. Außerdem gibt es in Teilen der Jägerschaft nur eine geringe Bereitschaft zur Beteiligung an revierübergreifenden, einheitlichen Bejagungsstrategien. 5. wie sich die Belastung der Landwirtschaft durch Schwarzwild sowie durch Rotwild speziell in Natura 2000-Gebieten in den letzten zehn Jahren entwickelt Zu I. 5.: Die Belastung der Landwirtschaft durch Schwarzwild und Rotwild in Natura 2000-Gebieten wird nicht separat erfasst. Beim Rotwild hängt die Belastung jedoch von der jeweiligen naturschutzbezogenen Zielsetzung im NATURA 2000-Gebiet ab. Zum Beispiel wird das Rotwild im Zielartenkonzept Baden-Württembergs in Teilbereichen als Habitatbildner angesehen. Für landwirtschaftliche Flächen kann generell die Aussage gemacht werden, dass die Schäden durch Schwarzwild eher zugenommen haben. Das MLR hat daher im Jahr 2008 ein 10-Punkte-Programm zur Reduzierung der Schwarzwildbestände entwickelt. Die Jagdstatistik zeigt Erfolge in der Umsetzung. Die Jagdstrecke erreichte im Jagdjahr 2008/2009 eine Spitzenstrecke von Stück. Selbst im schwierigen Jagdjahr 2009/2010 (Eichenvollmast) wurden noch über Wildschweine erlegt. 6. wie hoch die quantifizierbaren Kosten aus Zuwachsverlusten durch die stärkere Verbissbelastung eingeschätzt werden; Zu I. 6.: Hier ist eine landesweite Aussage nicht möglich, da insbesondere für den Privatwald keine Kostenschätzungen vorliegen. Die pauschale Herleitung ist wegen der methodischen Schwierigkeiten nicht möglich. Schadensermittlungen sind lediglich auf einzelne Waldbestände und Jagdreviere bezogen sinnvoll. Zur monetären Bewertung wurde von der FVA ein Verfahren entwickelt, das in der Broschüre Beurteilung von Wildverbiss dargestellt ist. Daneben ist eine Umfrage in Vorbereitung, durch die bei den unteren Forstbehörden abgefragt wird, wo und mit welchen Erfahrungen die verschiedenen Verfahren zur Beurteilung von Wildverbiss schon angewendet wurden (Kontrollzaunverfahren, FVA-Verfahren Wildverbiss). 7. wie sich die Aufwendungen für Verbissschutzeinrichtungen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben; Zu I. 7.: Wie das Forstliche Gutachten zum Rehwildabschussplan zeigt, gab es in den letzten zehn Jahren eine weitere Reduzierung des Aufwandes für Verbissschutzeinrichtungen. Während 2001 noch ein Zehntel der Verjüngungsflächen 4

5 gegen Wildverbiss geschützt werden mussten, waren es 2009 nur noch 7 %. In den meisten Verjüngungsflächen sind heute keine Schutzmaßnahmen mehr z. B. durch Wildschutzzäune erforderlich. In Problembereichen mit Tannenund Eichenverjüngung wird mittlerweile hauptsächlich mit Einzelschutzmaßnahmen gearbeitet, um die waldbaulichen Ziele zu erreichen. 8. wie hoch die Aufwendungen für Wildschadensausgleich in den letzten zehn Jahren waren; Zu I. 8.: Der Wildschadensausgleich wird zwischen Waldbesitzer/Landwirt und dem Jagdpächter direkt ausgehandelt und nicht statistisch erfasst. II. 1. dass das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz z. B. mit einem Symposium eine öffentliche Diskussion über die Weiterentwicklung der Bejagungsmethoden auf Schalenwild eröffnet; Zu II. 1.: Dies erscheint weder sinnvoll noch erforderlich. Die Weiterentwicklung der Bejagungsmethoden auf Schalenwild ist eine Daueraufgabe. Die jagdlichen Forschungseinrichtungen widmen sich dieser Fragestellung in erheblichem Umfang. Ein Resultat der fortgesetzten Beschäftigung mit dieser Thematik ist zum Beispiel das schon unter I. 5. angesprochene und von der Wildforschungsstelle entwickelte 10-Punkte-Programm zur Schwarzwildbejagung. 2. auf der Basis der bisherigen Kenntnisse die Monitoring-Methoden zur Wildschadensverhütung weiterzuentwickeln; Zu II. 2.: Dies ist ebenfalls eine ohnehin wahrgenommene Daueraufgabe der Wildforschungseinrichtungen. Das seit 1985 durchgeführte Forstliche Gutachten zum Abschussplan für Rehwild wurde den aktuellen Erkenntnissen der Wildforschung angepasst und 2009 in der weiterentwickelten Form mit breiter Akzeptanz umgesetzt. 3. ein Handlungskonzept zur Erreichung angepasster Wildbestände zu erarbeiten; Zu II. 3.: Die bestehenden Handlungskonzepte zur Erreichung angepasster Wildbestände wie z. B. die Rotwildkonzeption Südschwarzwald oder die umfassende 10-Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung werden in Baden-Württemberg unter enger Beteiligung der Wissenschaft permanent weiterentwickelt und nehmen Impulse aus der nationalen und internationalen Wildforschung auf. Auch hier sieht die Landesregierung die Entwicklung von Handlungskonzepten ohnehin als Daueraufgabe und hat die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen. 5

6 4. Landwirtschaftliche Ernteausfälle am Rande oder im Bereich von Rotwildgebieten angemessen auszugleichen, wenn die Erhöhung der Abschusszahlen nicht möglich ist bzw. nicht zur Verringerung der Verbissbelastung beiträgt. Zu II. 4.: Die bestehenden Wildschadensregelungen im landwirtschaftlichen Bereich haben sich bewährt. In den Rotwildgebieten konnten die Abschusszahlen der Populationsentwicklung angepasst und im landwirtschaftlichen Bereich gravierende Schäden vermieden werden. Die Landesregierung wird die Schadensentwicklung weiter beobachten und gegebenenfalls über geeignete Bewirtschaftungskonzepte die Schäden im landwirtschaftlichen Bereich in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen halten. In Vertretung Dr. Rittmann Ministerialdirektor 6

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