1. wie viele opiatabhängige Menschen in Baden-Württemberg zurzeit substituiert

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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Zukunft der Substitution in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele opiatabhängige Menschen in Baden-Württemberg zurzeit substituiert werden; 2. a) wie viele Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg eine Qualifikation zur Substitution von opiatabhängigen Menschen (Fachkunde Suchtmedizin) haben und wie viele davon tatsächlich substituieren, b) wie viele davon in Schwerpunktpraxen arbeiten und wie viele in an - deren Praxen, c) wie häufig die Konsiliarregelung genutzt wird; 3. ob ihr bekannt ist, wie die Kassenärztliche Vereinigung den Sicherstellungsauftrag definiert und ob dieser vor allem im ländlichen Raum gewährleistet ist; 4. wie sich die Vergütung der Ärzte und Ärztinnen für Substitution vor Einführung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) 2008 und wie sie sich zurzeit darstellt; 5. welche Auswirkungen die geplante Honorarreform auf die Schwerpunktpraxen für die Behandlung Drogenabhängiger in Baden-Württemberg hat; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 6. ob sie im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht auf die Kassenärztliche Vereinigung einwirkt und sich für eine bessere Vergütung sowie die Einhaltung des Sicherstellungsauftrags einsetzt Lösch, Neuenhaus, Dr. Splett, Rastätter, Mielich GRÜNE Begründung In den letzten Jahren hat sich die Versorgung Opiatabhängiger und damit die Situation für Substituierte weiter verschlechtert. Nachweislich sind immer weniger Ärzte bereit, in ihren Praxen Menschen zu substituieren. Das liegt zum einen an den schwierigen Rahmenbedingungen sowie an zahlreichen rechtlichen Hürden und damit verbundener Rechtsunsicherheit, aber auch an einer zu geringen Vergütung. Obwohl zahlreiche Ärztinnen und Ärzte über die Fachkunde Suchtmedizin verfügen, sind kaum neue Kollegen bereit, auch wirklich in die Substitution einzusteigen. Vor allem in ländlichen Gebieten ist die Versorgungslage sehr kritisch und damit der Sicherstellungsauftrag gefährdet. Bereits mit der Einführung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) 2008 mussten die Schwerpunktpraxen für die Behandlung Drogenabhängiger erhebliche Einbußen bezüglich der Honorierung der Substitution hinnehmen. Durch die in der Honorarreform vorgesehene Absenkung des Punktwertes für die Substitutionsziffern um 24 %, sind diese Einrichtungen in ihrer Existenz bedroht. Wenn es nicht gelingt, die Auswirkungen der Honorarreform abzuwenden, wird die Zukunft der Versorgung Opiatabhängiger nicht mehr sichergestellt sein. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat jedoch die Möglichkeit, eine besondere Vergütung auszuhandeln. Das Sozialministerium als Rechtsaufsichtsbehörde muss auf die KVBW einwirken, damit die Praxen endlich eine ausreichende Vergütung bekommen und der Sicherstellungsauftrag für Substitution erfüllt werden kann. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 22. Oktober 2008 Nr /14/3311 nimmt das Ministerium für Arbeit und Soziales zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele opiatabhängige Menschen in Baden-Württemberg zurzeit substituiert werden; Im 2. Quartal 2008 befanden sich nach den Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg insgesamt opiatabhängige Menschen in krankenkassenfinanzierter Substitutionsbehandlung. Über die Anzahl privat finanzierter Substitutionsbehandlungen entweder durch Selbstzahler oder durch private Krankenversicherungen liegen keine gesicherten Daten vor. Es ist aber davon auszugehen, dass in Baden-Württemberg von geschätzten Opiatabhängigen insgesamt ca mit einer Substitutionsbehandlung erreicht werden. 2. a) wie viele Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg eine Qualifikation zur Substitution von opiatabhängigen Menschen (Fachkunde Suchtmedizin) haben und wie viele davon tatsächlich substituieren, Eine aktuelle Erhebung der Landesärztekammer hat ergeben, dass derzeit 727 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg die Fachkunde bzw. die Zusatzbezeichnung Suchtmedizin gem. 5 Abs. 2 BtMVV besitzen, von denen sich allerdings 70 bereits im Ruhestand befinden. Von der KV haben insgesamt 357 Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung zur Substitution erhalten, von denen derzeit 291 aktiv Substitutionsbehandlungen durchführen. b) wie viele davon in Schwerpunktpraxen arbeiten und wie viele in an - deren Praxen, Schwerpunktpraxen sind kein definierter Begriff, sondern bringen zum Ausdruck, dass in einer derartigen Praxis viele Opiatabhängige substituiert werden bzw. dass sich eine Schwerpunktpraxis auf die Substitution von Opiatabhängigen ausgerichtet hat. Im Vergütungsrecht, also bei der Honorarverteilung ist ihnen keine Sonderstellung eingeräumt. Wegen ihrer regionalen Bedeutung erhalten diese Praxen oft auch kommunale Unterstützung. Zurzeit arbeiten 11 Ärztinnen und Ärzte nach Auskunft der KV in Schwerpunktpraxen. c) wie häufig die Konsiliarregelung genutzt wird; Nach den Unterlagen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wird derzeit von 90 Ärzten die Konsiliarregelung gem. 5 Abs. 3 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) genutzt, wonach ein Arzt ohne Fachkunde höchstens drei Patienten substituieren darf, wenn er die Behandlung mit einem Arzt abstimmt, der die Fachkunde besitzt. 3. ob ihr bekannt ist, wie die Kassenärztliche Vereinigung den Sicherstellungsauftrag definiert und ob dieser vor allem im ländlichen Raum gewährleistet ist; Die KV führt aus, dass für die Substitution als facharztübergreifende integrierte Behandlung keine Verhältniszahlen nach Maßgabe der Bedarfspla- 3

4 nungs-richtlinie zur Quantifizierung des nominellen Bedarfs existieren. Auch greifen die in 24 normierten Maßstäbe für qualitätsbezogene Sonderbedarfsfeststellungen in der Regel nicht. Dennoch stellt die KV nicht in Frage, dass ihr Sicherstellungsauftrag auch die Substitutionsbehandlung mit umfasst. Ausgehend von einer hilfsweise heranzuziehenden Prävalenz von 0,2 Prozent der Bevölkerung mit einer Opiatabhängigkeit kann zurzeit eine ausreichende, also eine in zumutbarer Entfernung flächendeckend organisierte Versorgung vor allem außerhalb von Ballungsgebieten nicht überall konstatiert werden. Dieses Resümee fußt einerseits auf der Erkenntnis, dass die Anzahl der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung substituierten Patienten im Zeitraum der letzten fünf Jahre von 2003 (6.785 Patienten) bis 2008 (8.733 Patienten) um 29 Prozent gestiegen ist. Andererseits verringerte sich die Zahl der zur Substitution berechtigten Vertragsärzte im gleichen Zeitraum von 2003 (370 Ärzte) bis 2008 (357 Ärzte) um 3,5 Prozent. Die zu substituierenden Patienten verteilen sich damit auf immer weniger tatsächlich substituierende Ärzte. 4. wie sich die Vergütung der Ärzte und Ärztinnen für Substitution vor Einführung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) 2008 und wie sie sich zurzeit darstellt; Folgende EBM-Ziffern sind für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger nach den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses je Behandlungstag abrechnungsfähig: EBM-Ziffer EBM alt EBM 2008 Steigerung in Prozent Punkte 100 Punkte 5, Punkte 210 Punkte 5, Punkte 305 Punkte 8,93 Der Punktwert ist nach den Angaben der AOK Baden-Württemberg gering gestiegen, von ca. 4,5 Cent im Jahr 2006 auf ca. 4,6 Cent im Jahr Für die Krankenkassen besteht auch künftig die Möglichkeit, für substituierende Ärzte, die beispielweise an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teilnehmen, zusätzliche finanzielle Anreize zu setzen. 5. welche Auswirkungen die geplante Honorarreform auf die Schwerpunktpraxen für die Behandlung Drogenabhängiger in Baden-Württemberg hat; 6. ob sie im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht auf die Kassenärztliche Vereinigung einwirkt und sich für eine bessere Vergütung sowie die Einhaltung des Sicherstellungsauftrags einsetzt. Die konkreten Konsequenzen für die Finanzierung der Substitutionsbehandlung ab dem Jahr 2009 sind noch nicht bekannt. Die Festlegung des Orientierungspunktwertes auf Bundesebene erlaubt noch keine Aussagen zum endgültigen Punktwert, weil der Selbstverwaltung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Ausgleichsmechanismen im Sinne einer Umverteilung zur Verfügung stehen. Von Seiten der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg wurde im Rahmen der Sitzung der AG Substitution unter Leitung des Ministeriums für Arbeit und Soziales am 15. Oktober 2008 zugesagt, unter Anwendung dieser Ausgleichsmechanismen zu versuchen, zu- 4

5 nächst zumindest eine Absenkung der Vergütung zu vermeiden, um die Versorgung von Opiatabhängigen attraktiv zu gestalten. Von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wurde ferner zugesagt, falls zur Einhaltung des Sicherstellungsauftrags erforderlich, angestellte Ärzte an der Substitutionsbehandlung zu beteiligen. Dr. Stolz Ministerin für Arbeit und Soziales 5

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