Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)

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1 Kopie Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft 1 Atteltal Nummer Allgemeine Angaben 1. Gesamtfläche in Hektar Waldfläche in Hektar Bewaldungsprozent Weiderechtsbelastung der Waldfläche in Prozent Waldverteilung überwiegend größere und geschlossene Waldkomplexe (mindestens 500 Hektar)... überwiegend Gemengelage... X 6. Regionale natürliche Waldzusammensetzung Buchenwälder und Buchenmischwälder... X Eichenmischwälder... Bergmischwälder... X Wälder in Flussauen und z. T. vermoorten Niederungen... X Hochgebirgswälder Tatsächliche Waldzusammensetzung Bestandsbildende Baumarten... Fi Ta Kie SNdh Bu Ei Elbh SLbh X X X X Weitere Mischbaumarten... X X X 8. Bemerkungen/Besonderheiten: Mit einem Waldanteil von rund 22 % zählt die Hegegemeinschaft (HG) Atteltal zu den im Vergleich waldärmeren Gebieten in Bayern. Der Wald setzt sich überwiegend aus Klein- und in den Grundmoränenstandorten Kleinstprivatwäldern zusammen. Die Waldflächen sind in typischer Gemengelage über die ganze HG verteilt. Der Süden und der Südwesten sind geringfügig waldärmer (Raum Emmering). Eine Besonderheit dieser HG sind die Moorflächen, die Moorübergangsflächen, die Filze und Moose. Der eindeutige Besiedelungsschwerpunkt ist der Nordwesten mit der Stadt Grafing. Die Wälder der HG liegen nach der Einteilung der forstlichen Wuchsgebietsgliederung für Bayern im Wuchsbezirk Oberbayerische Jungmoräne und Molasse- Vorberge und dort im Teilwuchsbezirk 14.4./2 Inn-Jungmoräne. Hier würden von 1 Nicht zutreffendes streichen! Seite 1 von 6

2 Natur aus Buchen-Tannenwälder mit Fichte dominieren, auf den entsprechenden Standorten auch Edellaubholz-Wälder und Moorwaldbestockungen. Die geologischen Verhältnisse sind durch die letzte Eiszeit geprägt. Die Wälder stocken auf ausgedehnten Schotterbänken aus älteren Vereisungsperioden. Diese Schotterbänke tragen z. T. mächtige Lehmauflagen mit einem hohen Schluffanteil, also einem ausgesprochenem Feinerdeanteil. Im Norden entwickelten sich mehr steinige, lockere und gut durchlüftete Böden, diese sind teilweise flachgründig. Die standörtlichen Bedingungen für die verschiedenen Baumarten sind in der Hegegemeinschaft unterschiedlich und kleinräumig oft in kurzen Entfernungen wechselnd. Am besten sind diese auf den lockeren, gut durchlüfteten Böden (Braunerden). Hinsichtlich Sturm- und Windwurfschäden ist auf diesen Standorten ein höherer Fichtenanteil durchaus vertretbar, soweit eine hohe pflanzenverfügbare Wasserspeicherkapazität dies künftig noch zulässt. Dagegen liegt im südlichen Bereich der Hegegemeinschaft der Schwerpunkt auf schweren Böden mit tonigen Oberböden. Diese neigen zu Verdichtungen und zu Vernässungen. Sie besitzen daher eine hohe Windwurfgefährdung. Die mit einem großen Anteil vorhandenen, reinen Fichtenbestände weisen hier keine ausreichende Stabilität auf. Mit steigendem Anteil der Baumart Tanne gewinnt gerade hier der Wald an notwendiger Stabilität. Die Tanne spielt daher waldbaulich und ökologisch in dieser HG eine entscheidende Rolle. Die Bedeutung der Tanne und der anderen Mischbaumarten, insbesondere der Buche und des Edellaubholzes, wird durch die anstehenden Probleme des Klimawandels noch erheblich steigen. Unter der erwarteten Umverteilung der Niederschläge im Jahresverlauf, bei heißeren Sommern mit häufigeren Unwetterereignissen, bei milderen Wintern und anschließenden Sekundärschaden durch Borkenkäfer wird v.a. die bisherige Hauptbaumart Fichte erheblich leiden. Eine intensive Mischung mit anderen, klimatoleranten Baumarten erscheint hier unverzichtbar. Die Waldfunktionsplanung weist den Wald südlich von Grafing als Erholungswald aus. Es handelt sich hier um einen stadtnahen Erholungswald von hohem ökologischem Wert. Im Raum Grafing haben alle Waldflächen besondere Bedeutung für die Gesamtökologie. Auf ganzer Fläche der Hegegemeinschaft sind vielzählig kleinere Waldflächen in Wasserschutzgebiete einbezogen. 9. Vorkommende Schalenwildarten Rehwild... X Rotwild... Gamswild... Schwarzwild... (X) Sonstige... Beschreibung der Verjüngungssituation Die Auswertung der Verjüngungsinventur befindet sich in der Anlage 1 Verjüngungspflanzen kleiner als 20 Zentimeter Dieses Stratum Verjüngung kleiner 20 cm - setzt sich zu 66 % aus Nadelholz und zu 34 % aus Laubholz zusammen. Rückläufig, aber weiterhin dominierend entwickelt sich der Fichtenanteil mit 56 % (2012: 73 %). Der Tannenanteil hat sich mit 11% gegenüber dem Wert von 2012 (6%) knapp verdoppelt und befindet sich wieder ohne wesentliche Verbissspuren - auf dem Niveau von Seite 2 von 6

3 Auch der Edellaubholzanteil hat sich gegenüber 2012 knapp verdoppelt und ist mit 20% höher als 2009 (damals 16 %). Das Verbissniveau bleibt wie in den Vorjahren konstant auf 3 %. Im Vergleich zu den Werten von 2012 haben sich die Anteile von Buche und Eiche auf 6 % bzw. 3 % - allerdings auf nicht signifikantem Niveau - erhöht. 2. Verjüngungspflanzen ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe Die aufgenommene Waldverjüngung in dieser Höhenschicht setzt sich zu 70 % aus Nadelholz und zu 30 % (2012: 22 %, 2009: 25 %) aus Laubholz zusammen. Wie bei früheren Aufnahmen - aktuell mit 65 % - dominiert die Fichte (2012: 74 %). Die Tanne steigt im Vergleich zu den letzten Erhebungen (2009, 2012) leicht um 1% auf 5 % an, bleibt aber unter dem Wert von 8% von Andere Nadelbaumarten sind weiterhin nicht mit belastbaren Zahlen vertreten. Der Anteil der Buche verdoppelt sich auf 13% (2009, 2012: 7%). Das Edellaubholz steigert sich mit 11 % nahezu auf das Niveau von 2009 (12 %). Das sonstige Laubholz fällt mit 6 % um einen Prozentpunkt auf den Stand von 2009 zurück. Die Eiche ist weiterhin nicht mit statistisch tragfähigen Stückzahlen belegt. Betrachtet man das Verhältnis von Laub- zu Nadelholz über die drei festgelegten Höhenstufen hinweg (20 49,9 cm, 50 79,9 cm und 80 cm maximale Verbisshöhe), so lassen sich mit 32 %, 26 % bzw. 29 % keine markanten Unterschiede ausmachen. Allerdings lassen sich innerhalb des Laubholzes zwei gegenläufige Entwicklungen beobachten: Während die Buche mit 11 %, 16 % bzw. 21 % kontinuierlich an Anteilen gewinnt, fällt das Edellaubholz mit 14 %, 7 % bzw. 3 % zurück. Beim Leittriebverbiss haben sich die Werte beim Laub- (2015: 12 %, 2012: 9 %) und Nadelholz (2015: 5 %, 2012: 3 %) sowie nahezu bei allen signifikant vertretenen Baumarten wieder erhöht: bei der Fichte von 2 % (2012) auf 4 %, bei der Buche von 4 % (2012) auf 8 %, beim Edellaubholz von 8 % (2012) auf 10 % und beim sonstigen Laubholz von 14 % (2012) sogar auf 26 %. Lediglich bei der Mischbaumart Tanne konnten die Verbissanteile von 22 % (2012) auf 18 % gesenkt werden. Abgesehen von dem hohen Wert des sonstigen Laubholz (26 %) kann jedoch konstatiert werden, dass sich der Leitriebverbiss beim Laubholz und 2015 auch bei der Tanne auf einem mittleren bis geringen Niveau stabilisiert hat. Fegeschäden spielen in dieser Höhenstufe keine Rolle. 3. Verjüngungspflanzen über maximaler Verbisshöhe Vorbemerkung: Diese Höhenstufe wird bei der Verjüngungsinventur vorrangig zur Ermittlung von Fegeschäden erfasst. Die bei der Inventur ermittelten Baumarteilenanteile für die Pflanzen über maximaler Verbisshöhe stellen keine repräsentative Stichprobe der in den letzten Jahren dem Äser entwachsenen Verjüngung dar. Bei der Verjüngungsinventur werden gezielt Verjüngungsflächen aufgenommen, die mindestens Verjüngungspflanzen je Hektar der Höhenstufe ab 20 Zentimeter bis zur maximalen Verbisshöhe aufweisen, da dadurch ein Großteil der Leittriebe noch im Äserbereich des Schalenwildes liegt. Diese Flächenauswahl führt dazu, dass hauptsächlich jüngere Verjüngungsflächen erfasst werden, auf denen in der Regel nur einzelne vorwüchsige Verjüngungspflanzen der Höhenstufe über maximaler Verbisshöhe vorkommen. Ältere Verjüngungsflächen dagegen, deren Pflanzen zum größten Teil höher als die maximale Verbisshöhe sind, werden bei der Verjüngungsinventur nicht erfasst. Unter Berücksichtigung der winterlichen Schneelage liegt die maximale Verbisshöhe durch Schalenwild in der Hegegemeinschaft bei 1,3 Meter. Die aufgenommenen Pflanzenzahlen sind mit 78 Stück wie bereits 2012 (101 St.) gering und daraus resultierend weder bei einer konkreten Baumart noch beim Seite 3 von 6

4 Nadelholz abgesehen von der Buche mit 40 Exemplaren - repräsentativ. Die seit 2009 beobachtete Entwicklung in Richtung mehr Laubholz dokumentiert mit 67% einen stabilen und deutlich überwiegenden Laubholzanteil (2012: 66 %). Wie schon die Jahre zuvor, bewegen sich die Fegeschäden mit 1 % (2012: 4 %) auf einem niedrigen Niveau. In der 2012 grünen Hegegemeinschaft Atteltal wurden für 12 von 20 Jagdrevieren auf Antrag Revierweise Aussagen erstellt (vgl. Formblatt JF32b). Soweit ein oder mehrere Revierbegänge noch ausstehen, erfolgt eine Kennzeichnung mit der Bemerkung "Revierbegang noch durchzuführen". Nach Abschluss der Revierbegänge wird eine aktualisierte Version des Formblatts JF32b (Anlage zum Gutachten) nachgereicht. 4. Schutzmaßnahmen gegen Schalenwildeinfluss Gesamtanzahl der Verjüngungsflächen, die in der Verjüngungsinventur erfasst wurden: Anzahl der teilweise gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen: Anzahl der vollständig gegen Schalenwildeinfluss geschützten Verjüngungsflächen: Die Anzahl der vollständig mit Zäunen bzw. Einzelschutz geschützten Verjüngungsflächen hat sich mit 13 statt 4 (2012) deutlich erhöht und dazu geführt, dass ein Drittel der Verjüngungsflächen nicht direkt dem anlastenden Verbissdruck ausgesetzt ist. Hierbei handelt es sich vorrangig um Naturverjüngungen und Wiederaufforstungsflächen. Geschützt wird vor allem Fichte, dann Tanne sowie Buche, Edellaubholz, sonstiges Laubholz und Nadelholz größtenteils über Einzelschutz. Zu diesem Bild haben auch intensive Maßnahmen der Jägerschaft selbst beigetragen, um weiterhin ggf. in Schwerpunktbereichen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Bewertung des Schalenwildeinflusses auf die Waldverjüngung (unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede) Rechtliche Rahmenbedingungen: Art.1 Abs. 2 Nr. 2 des Waldgesetzes für Bayern: Bewahrung oder Herstellung eines standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes Wald vor Wild. Waldverjüngungsziel des Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes: Die Bejagung soll insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Alle Beteiligten wurden im Rahmen der Gutachtenerstellung intensiv einbezogen. Bei allen Aufnahmen im Privat- und Körperschaftswald waren oft mehrere Vertreter der Jägerschaft und der Jagdgenossenschaften anwesend. Der Zustand der Waldverjüngung ist anhand der genannten rechtlichen Rahmenbedingungen zu bewerten. Die forstlichen Standorte im Bereich der Hegegemeinschaft sind überdurchschnittlich leistungsfähig. Die natürlich vorkommenden Hauptbaumarten insbesondere Fichte - verjüngen sich in erfreulichem Umfang in den Altbeständen. Die Zusammensetzung der Waldverjüngung spiegelt die Baumartenverteilung der Altbestände in etwa wieder, wobei die Tanne und das Laubholz tendenziell unterrepräsentiert sind. Die Waldverjüngung zeigt zunächst ein hohes Verjüngungspotenzial, vor allem auf den sehr produktiven forstlichen Standorten. Das Verjüngungspotential der Mischbaumarten inkl. Tanne ist gegenüber der Fichte (56 %) angemessen. Der Beitrag der Tanne hat mit 11 % zugenommen und ist im Gegensatz zum Vorjahr auch repräsentativ. Auch der Edellaubholzanteil steigt mit 20 % gegenüber 2012 (11 %) deutlich. Die Sorge, dass es nicht gelingen wird, die hohen Fichtenanteile in der Seite 4 von 6

5 Naturverjüngung so nach unten zu verändern, wie dies aus Gründen der Zukunftsvorsorge erforderlich wäre, relativiert sich damit etwas. Gegenüber der Erhebung 2012 wächst wieder mehr Laubholz (plus 8 Prozentpunkte auf 30 %) in die Verjüngung größer oder gleich 20 cm ein, während das Nadelholz insgesamt und die Fichte konkret um 9 Prozentpunkte auf 65 % abgenommen haben. Damit einher geht auch die positive Entwicklung bei Buche (7 % auf 13 %), Edellaubholz (8 % auf 11 %, trotz des teilweise flächigen Ausfalls der Baumart Esche) und Tanne (4 % auf 5 %). So konnte der vor 2012 attestierte positive Trend hin zu mehr Laubholz wieder fortgesetzt werden. Allerdings ist der Anteil der Fichte in der Hegegemeinschaft im Zusammenhang mit den standörtlichen Notwendigkeiten immer noch als zu hoch anzusehen. Bei einer Betrachtung nach Höhenstufen (20 49,9 cm, 50 79,9 cm und 80 cm maximale Verbisshöhe) zeigt sich mit 32 %, 26 % bzw. 29 % ein stabiler Laubholzanteil. Unter Einbeziehung der Höhenstufe über maximaler Verbisshöhe mit 67 % Laubholz verstärkt sich dieses positive Bild noch, spiegelt aber in erster Linie die Anstrengungen in den zurückliegenden Begutachtungsperioden ( ) wider. Die Betrachtung nach Höhenstufen zeigt aber auch, dass lediglich die Buche mit 11 %, 16 % bzw. 21 % kontinuierlich an Anteilen gewinnt, während das Edellaubholz deutlich zurückfällt. Dies kann in Teilbereichen durch den vollständigen Ausfall der Baumart Esche auf Grund des massiv auftretenden Eschentriebsterbens Begründung finden. Die positive Entwicklung auf dem Niveau der vergangenen Jahre beim Leittriebverbiss konnte leider nicht fortgesetzt werden. Während der Verbissanteil bei der Mischbaumart Tanne erstmals seit deren Beobachtung im Jahr 1991 auf 18 % (2012: 22 %) gesenkt werden konnte, hat er sich bei allen anderen signifikant vertretenen Baumarten wieder erhöht. Abgesehen von dem mit 26 % hohen Wert des sonstigen Laubholzes kann dabei konstatiert werden, dass sich der Leitriebverbiss auf einem geringen bis mittleren Niveau stabilisiert hat. Mit Einschränkungen konnte somit der positive Trend von 2006 auf 2009 wieder aufgegriffen werden. Die für die Stabilisierung und Erhaltung der Produktionskraft der Waldbestände notwendigen Buchen- und Tannenmischungsanteile konnten zwar weiter etabliert werden, negativ fällt jedoch der hohe Leittriebverbiss der Buche auf den schwierigen Standorten mit Lehmauflagen im Süden der Hegegemeinschaft auf. Die nach der forstlichen Standortserkundung formulierten Bestockungs- bzw. Verjüngungsziele in der Hegegemeinschaft mussten zudem dreifach häufiger durch Schutzmaßnahmen in Teilbereichen sogar der Fichte - erreicht werden als Nachdem in der 2012 grünen Hegegemeinschaft Atteltal nur für 12 der 20 Jagdreviere auf Antrag Revierweise Aussagen erstellt wurden (vgl. Formblatt JF32b), lassen sich konkrete revierweise Verbissschwerpunkte nur eingeschränkt lokalisieren. Als positive Beispiele sind z.b. Bereiche der Gemeinde Steinhöring-Süd oder Loitersdorf II zu nennen. Im Gemeinschaftsjagdrevier Steinhöring Süd konnte daher die Bewertung von bisher zu hoch auf tragbar mit positiver Tendenz bestätigt werden. Im Gemeinschaftsjagdrevier Loitersdorf II sind auf Teilbereichen sehr positive Entwicklungen bei der Baumart Tanne zu erkennen, allerdings ist im Südbereich des Revieres auch ein negativer Verbissschwerpunkt erkennbar. In Abwägung der Inventurdaten und unter Einbeziehung der örtlichen Beobachtungen wird die Verbissbelastung der Waldverjüngung insgesamt als noch tragbar eingestuft. Dabei ist aufgrund der unbefriedigenden Situation des Leittriebverbisses beim Laubholz und dem gewachsenen Anteil geschützter Flächen eine Tendenz zu zu hoch erkennbar, die eine Einstufung der gesamten Hegegemeinschaft als zu hoch aber derzeit noch nicht Seite 5 von 6

6 rechtfertigt. Dafür spricht insbesondere die Entlastung des Verbissdruckes bei der Tanne, die Stabilisierung des allgemeinen Verbissdruckes sowie des Anteils an Mischbaumarten auf einem vertretbaren Niveau. Empfehlung für die Abschussplanung (unter Berücksichtigung des bisherigen Ist-Abschusses) Um die aktuelle Gesamtsituation zu stabilisieren, eine positive Entwicklung im Sinne des Gutachtens von 2012 fortzusetzen und bei entsprechender Schwerpunktbejagung innerhalb der Reviere wird empfohlen, in der kommenden Drei-Jahres-Abschussplanperiode den Schalenwildabschuss in der Hegegemeinschaft Atteltal insgesamt gegenüber dem Ist- Abschuss der laufenden Periode in der bisherigen Höhe, mindestens aber in Höhe des bisherigen Soll Abschusses, beizubehalten. Dabei bietet sich innerhalb der Hegegemeinschaft ein differenziertes Vorgehen an. Während bei den günstigeren Revieren eine Beibehaltung des Schalenwildabschusses in der kommenden Drei-Jahres-Abschussplanperiode gegenüber dem Ist Abschuss der laufenden Periode in Betracht gezogen werden kann, sollte in den anderen unbedingt. darauf geachtet werden den bisherigen Sollabschuss nicht zu unterschreiten oder gar eine Erhöhung des Abschusses zu verfolgen. Zusammenfassung Bewertung der Verbissbelastung: günstig... Abschussempfehlung: deutlich senken... tragbar... X senken... zu hoch... beibehalten... X deutlich zu hoch... erhöhen... deutlich erhöhen... Ort, Datum Ebersberg, Unterschrift gez. (Ltd. FD Friedrich Nebl) Verfasser Anlagen Auswertung der Verjüngungsinventur für die Hegegemeinschaft Formblatt JF 32b Übersicht zu den ergänzenden Revierweisen Aussagen Seite 6 von 6

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