Antrag. B e r i c h t
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- Kilian Beltz
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1 38. Beilage im Jahre 2016 zu den Sitzungsberichten des XXX. Vorarlberger Landtages Beilage 38/2016 Antrag der Vorarlberger Landesregierung auf Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichtes 2015 des Tiergesundheitsfonds B e r i c h t des Kuratoriums des Tiergesundheitsfonds über die Tätigkeit im Jahr 2015 I. Verwaltung Der Tiergesundheitsfonds (TGF) ist gemäß 1 Tiergesundheitsfondsgesetz (TGFG) dazu bestimmt, Kosten von Maßnahmen für die Gesundheit der Tiere zu übernehmen und Entschädigungen von Vermögenseinbußen infolge des Verlustes von Tieren aufgrund einer Tierkrankheit oder einer behördlich angeordneten oder in einem Gesundheitsprogramm festgelegten Maßnahme zur Bekämpfung einer Tierkrankheit zu leisten. Die Organe des TGF sind neben dem Vorsitzenden des TGF, das Kuratorium und der Tiergesundheitsbeirat. Der Tiergesundheitsbeirat und das Kuratorium haben im Jahr 2015 jeweils zwei Sitzungen abgehalten. Als wesentlichste Maßnahmen des TGF hat das Kuratorium die Entschädigungen aus dem TGF, die Gesundheitsmaßnahmen für Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine sowie die im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes vorgesehenen Maßnahmen festgelegt und genehmigt. Die Fondsabrechnung des TGF gliedert sich in drei Abschnitte: 1) TGF-Entschädigungen für Tierverluste: Finanzierung durch die Mitgliedsbeiträge der Tierhalter 2) Tiergesundheitsmaßnahmen: Finanzierung durch den Beitrag des Landes für Tiergesundheitsmaßnahmen 3) Tiergesundheitsdienst: Finanzierung durch den Beitrag des Landes für Tiergesundheitsprogramme und einen Beitrag des Bundes
2 - 2 - II. Entschädigungen aus dem Tiergesundheitsfonds Im Jahr 2015 haben sich die Tierseuchenfälle gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Entschädigungen für Tierverluste werden aus den Mitgliedsbeiträgen der Tierhalter finanziert. Durch eine Gesetzesänderung war es 2015 erstmals möglich, diese Beiträge den Tierhaltern durch auszubezahlende Leistungen, die dem Beitragsschuldner gewährt werden, aufzurechnen, was eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung darstellt. Den im Jahr 2015 ausbezahlten Entschädigungen in der Höhe von Euro ,61 für 232 Tiere auf 39 Betrieben stehen geleistete Tierhaltermittel in der Höhe von Euro ,75 gegenüber. Die ausbezahlten TGF- Entschädigungen verteilen sich auf folgende Tiergattungen bzw. -krankheiten: Rinder Krankheit Betriebe Tiere Euro Infektiöse Bronchopneumonie ,01 Listeriose ,75 Bösartiges Katarrhalfieber (BKF) ,00 BVD/MD - PI (100 Euro pauschal pro Rind) ,00 IBR/IPV ,92 Euterkrankheit Mykoplasma bovis ,75 Paratuberkulose ,50 Protothekenmastitis ,37 Rinder Gesamt ,30 Schafe Krankheit Betriebe Tiere Euro Pseudotuberkulose ,31 Schafe Gesamt ,31 Ziegen Krankheit Betriebe Tiere Euro Pseudotuberkulose ,00 Ziegen Gesamt ,00 Gesamtsumme ,61 Weiters wurden im Frühjahr 2015 vom Tiergesundheitsfonds auf Grund von Tuberkulose für 9 Rinder auf 7 Betrieben ,00 Euro, sowie auf Grund von IBR/IPV für 25 Rinder auf 3 Betrieben 8.438,48 Euro an Entschädigungskosten vorfinanziert diese Kosten wurden vom Bundesministerium für Gesundheit übernommen.
3 - 3 - III. Allgemeine Gesundheitsmaßnahmen für Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen Die Allgemeinen Gesundheitsmaßnahmen wurden im Jahr 2015 an bäuerliche Betriebe mit Rindern, Schafen, Schweine und/oder Ziegen ausbezahlt. Als wesentlichste Grundlagen für die Berechnung der Maßnahmen wurden die Erhebungen auf Grundlage der Tiergesundheitsdienstverordnung des Bundes (Betriebserhebungen), die Milch-Zellzahl-Ergebnisse 1 und Daten der Milchleistungskontrollstelle in der Landwirtschaftskammer herangezogen. Neben den Evaluierungsbereichen Tierschutz, Hygiene, Management und Haltung wurden Beträge für die Merkmale Jahresdurchschnitt der Milch-Zellzahl, Kontrollkostenzuschuss für Kontrollkühe, Verzicht auf Verfütterung von gentechnisch verändertes Kraftfutter und Sozialkontakt zwischen Mutterkuh und Kalb berechnet und ausbezahlt. Als spezielle Maßnahmen wurden Milch-Zellzahlen vor dem Alpauftrieb für Tierhalter mit Alp- Milchkühen und Auslaufmöglichkeit ins Freie und Einstreu der Liegeflächen für Schweinehalter berücksichtigt. Die 2014 eingeführte Tierschutzmaßnahme Kälber (Beiträge für Enthornungen mit Betäubung oder für Verzicht auf Enthornung bei weiblichen Kälbern) wurde auch im Jahr 2015 fortgesetzt. Die Gesundheitsmaßnahmen für Betriebe ab 50 Großvieheinheiten (GVE) wurden einer Degression auf Basis des Gesamtviehbestandes unterzogen. In Summe wurden im Jahr ,73 Euro, verteilt auf folgende Einzelmaßnahmen, ausbezahlt: Maßnahme Euro Evaluierungsbereich Tierschutz ,50 Evaluierungsbereich Hygiene ,25 Evaluierungsbereich Management ,30 Evaluierungsbereich Haltung ,95 Verzicht auf gentechnisch verändertes Kraftfutter ,70 Mutterkühe - Sozialkontakt zum Kalb ,00 Milchkühe - Zellzahl ,00 Alpkühe Zellzahl ,00 Kontrollkühe Kontrollkostenzuschuss ,00 Tierschutzmaßnahme Kälber ,00 Schweine Auslauf 3.425,25 Schweine Einstreu der Liegeflächen 6.400,50 Sockelbetrag für Kleinstbetriebe 1.055,10 Summe ,55 abzüglich Degression bei Betrieben über 50 GVE ,61 Haushaltsjahrübergreifende Nachzahlungen und Rückforderungen 1.565,79 Auszahlungssumme Haushaltsjahr ,73 1 Die Milch-Zellzahl ist ein Qualitätskriterium für Milch. Bei Tieren mit Euterreizungen und -erkrankungen sind in erhöhtem Maße Körperzellen in der Milch vorhanden.
4 - 4 - An den Gesundheitsmaßnahmen haben Betriebe teilgenommen. Diese teilweise gemischten Betriebe verteilen sich auf folgende Tierkategorien: Tierkategorie Betriebe Anzahl Tiere Rinder Schafe Ziegen Schweine IV. Tiergesundheitsdienst Im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes werden verschiedene Überwachungsprogramme, Impfungen und Untersuchungen von den Tierärzten durchgeführt und die entstandenen Kosten durch den TGF getragen. Die Kosten teilen sich in Tierarzt-, Medikamenten-, sowie Labor- und Untersuchungskosten auf. Die durchgeführten Maßnahmen wurden vom Kuratorium auf Empfehlung des Tiergesundheitsbeirates genehmigt. In Summe entstanden im Jahr 2015 Kosten in der Höhe von ,18 Euro und verteilen sich auf folgenden Maßnahmen: Maßnahme im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes Euro Epidemiologisches Überwachungsprogramm - periodische Untersuchung Bang, Leukose und IBR/IPV 6.332,22 - periodische Untersuchung - BVD/MD ,46 - periodische Untersuchung Tierarztkosten BVD und PU ,40 - Versteigerungs- und Verkaufsuntersuchungen - Tierarztkosten 2.044,80 - Rauschbrandschutzimpfung ,46 Herbstentwurmung ,37 Beitrag zur Bekämpfung des Abortus Bang 1.314,90 IBR/IPV Exportuntersuchungen 4.519,48 Sonstige Diagnostische Untersuchungen ,48 Beitrag zur Bekämpfung von Euterkrankheiten bei Rindern ,03 Fruchtbarkeits- und Zuchthygienemaßnahmen für Rinder ,14 Schutzimpfung bei Schweinen ,78 Parvo/Rotlauf-Impfung bei Zuchtsauen 1.913,88 Kastration Ferkel 9.736,20 Tierschutzerhebung Kurzprotokoll in Schweinebetrieben 1.663,80 Parasitenbekämpfung bei Jungpferden bis 3 Jahren 1.890,00 Tiergesundheitsprogramm für M/V + Parasiten beim Schaf ,55 Tiergesundheitsprogramm für CAE bei der Ziege ,03 Tiergesundheitsprogramm für Geflügel (Geflügelgesundheitsdienst) ,00 Externe Kontrolle 2.323,20 Gesamtkosten - Tiergesundheitsprogramme ,18
5 - 5 - V. Betriebserhebungen Gemäß 16 TGFG soll zur Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen in der Haltung von Tieren auf allen TGF-Betrieben einmal jährlich durch die Betreuungstierärzte eine Gesundheitserhebung und -dokumentation erfolgen. Die Kosten für diese Betriebserhebungen sind von der Tierkategorie und -anzahl abhängig und wurden im Jahr 2015 gemäß Kuratoriumsbeschluss in voller Höhe bei allen rinder-, schaf-, ziegen- und schweinehaltenden Betrieben vom TGF übernommen. In Summe wurden folgende Beiträge für Betriebserhebungen der Kontrolltierärzte abgerechnet: Tierkategorie Euro Rinder ,39 Schafe 8.897,46 Ziegen 4.463,36 Schweine 3.743,41 Summe ,62
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16 Der XXX. Vorarlberger Landtag hat in seiner 5. Sitzung im Jahr 2016, am 8. Juni, den in der Vorlage der Landesregierung enthaltenen Tätigkeitsbericht 2015 des Tiergesundheitsfonds, Beilage 38/2016, einstimmig zur Kenntnis genommen.
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