Regierungspräsidium Gießen V d 02 b

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1 Regierungspräsidium Gießen V d 02 b ENTGELTLISTE FÜR DIE UNSCHÄDLICHE BESEITIGUNG VON TIERKÖRPERN, TIERKÖRPERTEILEN, TIERISCHEN ERZEUGNISSEN, HEIM-, HAUS- UND LABORTIEREN SOWIE SONSTIGE ENTSORGUNGEN a) IM KALENDERJAHR 2016 (ENDGÜLTIG) sowie b) VORLÄUFIG AB Für die Abholung und unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen, tierischen Erzeugnissen, Heim-, Haus- und Labortieren sowie für sonstige Entsorgungen werden Entgelte nach dieser Entgeltliste erhoben. Diese Entgeltliste gilt endgültig für das Kalenderjahr Der Abschluss der Prüfung der vorgelegten Kalkulationen hat ergeben, dass gegenüber der zunächst vorläufig genehmigten Entgeltliste keine Nachberechnungen erforderlich sind. Diese Entgeltliste gilt rückwirkend zum zunächst vorläufig. Nach Abschluss der Prüfung der vorgelegten Kalkulationen soll sie durch eine endgültige Entgeltliste abgelöst werden. Die Beseitigungspflichtige wird dann ggf. erforderliche Nachberechnungen durchführen. Entgeltschuldner für die Abholung und unschädliche Beseitigung von Tierkörpern oder Tierkörperteilen aus Schlachtungen von gewerblichen Schlachtbetrieben ist neben dem Besitzer der Tierkörperteile auch der Inhaber, Träger sowie Betrieber von Einrichtungen, bei denen Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse, die nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) abzugeben sind, anfallen, ferner Personen, die solche Einrichtungen zum Zwecke der Schlachtung oder des Erwerbs von Vieh oder Fleisch in Anspruch nehmen. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. Entgeltschuldner für die Abholung und unschädliche Beseitigung von sonstigen Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen und Tierkörpern ist der Besitzer oder die Besitzerin der tierischen Nebenprodukte. Die Entgeltliste ist in folgende Abschnitte unterteilt: A) Tierkörper B) Tierkörperteile gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 C) Sonstige Entsorgung D) Heim-, Haus- und Labortiere E) Rechnungslegung Sämtliche angegebenen Entgelte dieser Entgeltliste verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. 1 von 5

2 A) Tierkörper Für die Beseitigung der gefallenen Tiere werden bei Verwiegung folgende Entgelte erhoben: Preis pro kg 0,14 Zusätzlich wird eine berechnet 22,95 Für die Beseitigung der gefallenen Tiere ohne Verwiegung werden je nach Tierart je Tierkörper folgende Entgelte erhoben: a) Rind, jünger als 3 Monate 9,69 Rind, 3 bis unter 12 Monate 27,67 Rind, 12 bis unter 24 Monate 55,34 Rind, 24 Monate und älter 76,10 Schaf oder Ziege jünger als 12 Monate 4,84 Schaf oder Ziege ab 12 Monate 6,23 Einhufer bis unter 12 Monate 16,60 Einhufer ab 12 Monate 62,26 Gehegewild 9,69 Schwein unter 20 kg 0,97 Schwein von 20 bis unter 50 kg 4,84 Schwein 50 kg und mehr 12,45 Geflügel-, Fisch- und sonstige Tierkörper (Kat. im System-Behälter Entleerung eines Systembehälters ,45 Entleerung eines Systembehälters ,32 b) Zusätzlich wird eine berechnet 22,95 B) Tierkörperteile gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 Für die Entsorgung von Tierkörperteilen im Großcontainer (ca. 23 m³, Behälterwechselverfahren) und im System-Behälter (Umleerverfahren) werden unterschiedliche Entgelte erhoben. Die Anzahl der Schlachtungen richtet sich nach den amtlichen Schlachtzahlen, die durch die Kreise und kreisfreien Städte auf Basis der amtlichen Fleischuntersuchungen ermittelt werden. Für die nachfolgend genannten Tierkategorien gelten folgende Definitionen: Ferkel- oder Lammschlachtung = Schwein unter 20 kg, Schaf oder Ziege jünger 12 Monate Schweine-, Kälber-, Gehegewild,- Schaf- oder Ziegenschlachtung = Schwein ab 20 kg, Rind unter 12 Monate, Gehegewild, Schaf und Ziege ab 12 Monate Rinder- oder Pferdeschlachtung = Rind ab 12 Monate und Einhufer 2 von 5

3 Entsorgung von Tierkörperteilen im Großcontainer (23 m³, Behälterwechselverfahren) Die Entgelte für die Entsorgung im Großcontainer setzten sich wie folgt aus Entgelten pro Schlachttier, einem Entgelt je Gewichtstonne und einer zusammen je Tonne Schlachtabfall 102,33 22,95 b) Entsorgung von Tierkörperteilen nicht schlachtender Betriebe Die Entgelte für die Entsorgung im Großcontainer setzten sich aus einem vom Gesamtgewicht abhängigen Entgelt und einer wie folgt zusammen: je Tonne Schlachtabfall 137,34 Entsorgung von Tierkörperteilen im Systembehälter (Umleerverfahren) 2.1. Entsorgung von Tierkörperteilen im System-Behälter bei Verwiegung Die Entgelte für die Entsorgung im Systembehälter setzten sich wie folgt aus Entgelten pro Schlachttier, einem vom Gesamtgewicht abhängigen Entgelt und einer zusammen: 22,95 je kg Schlachtabfall 0,10 22,95 3 von 5

4 b) Entsorgung von Tierkörperteilen nicht schlachtender Betriebe Die Entgelte für die Entsorgung im Großcontainer setzten sich aus einem vom Gesamtgewicht abhängigen Entgelt und einer wie folgt zusammen: je kg Schlachtabfall 0,14 22, Entsorgung von Tierkörperteilen im System-Behälter ohne Verwiegung Die Entgelte für die Entsorgung im Systembehälter setzten sich wie folgt aus Entgelten pro Schlachttier, einem vom Gesamtgewicht abhängigen Entgelt und einer zusammen: Entgelt pro Behälter Schlachtabfall Entleerung eines System-Behälters ,89 Entleerung eines System-Behälters ,75 Entleerung eines System-Behälters ,40 22,95 b) Entsorgung von Tierkörperteilen nicht schlachtender Betriebe Die Entgelte für die Entsorgung im Systembehälter setzten sich wie folgt aus einem Entgelt je Behälter und einer zusammen: Entleerung pro Behälter Entleerung eines System-Behälters ,66 Entleerung eines System-Behälters ,00 Entleerung eines System-Behälters ,41 22,95 3) Entsorgung von Blut aus Schlachtungen mittels Saugwagen Die Entgelte für die Entsorgung von Blut setzten sich wie folgt aus einem Ge samtgewicht abhängigen Entgelt und einer zusammen: je kg 0,10 22,95 4 von 5

5 C) Sonstige Entsorgungen 3) Für sonstige Entsorgungen wie Sonder- und Seuchenentsorgungen sowie außerplanmäßige Entsorgungen werden folgende Entgelte erhoben: Pro Stunde für Fahrzeug inkl. Fahrer 61,83 Pro Stunden für jeden (weiteren) Mitarbeiter 26,62 Pro Tonne sonstiges Material 89,58 Für die Entsorgung verdorbener Lebensmittel, Fleischprodukte etc. im System-Behälter werden folgende Entgelte erhoben: Entleerung eines System-Behälters ,66 Entleerung eines System-Behälter ,00 22,95 Für die Entsorgung von Eischlämmen und sonstigen Abfällen von nicht schlachtenden Betrieben wird ein Preis nach Aufwand berechnet. D) Heim,- Haus- und Labortiere Für die Entsorgung von Wildtieren, Hunden, Katzen sowie sehr kleinen Haustieren werden folgende Entgelte erhoben: pro Stück 31,38 pro Stück bei Anlieferung 18,05 Das Entgelt der Entsorgung im System-Behälter beträgt: Entsorgung eines System-Behälters ,57 Entsorgung eines System-Behälters ,01 keine E) Rechnungslegung Sämtliche angegebenen Entgelte dieser Entgeltliste verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Bei quartalsweiser Abrechnung wird ein Abschlag in Höhe von 60 % des Rechnungsbetrages des letzten Quartals erhoben, um einen Teilausgleich für die verspätete Rechnungsstellung zu schaffen. Die Beseitigungspflichtigte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor der Abholung die Zahlung der Entgelte zu verlangen. 5 von 5

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