ÜBER DIE TAGESSCHULE VOM 2. FEBRUAR
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- Kristin Junge
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1 E I N W O H N E R G E M E I N D E S E F T I G E N VERORDNUNG ÜBER DIE TAGESSCHULE VOM. FEBRUAR 009 mit Aenderungen vom 8. Mai 009, 6. August 00, 7. Januar 0 und. April 0
2 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE Inhaltsverzeichnis. Grundlagen Gegenstand... Art.. Angebot Zweck... Art. Begriff... Art. Umfang und Inhalte... Art. Betreuungsgruppen... Art. 5. Aufgaben und Zuständigkeiten Anstellungsbehörde... Art. 6 Besondere Betreuungsmassnahmen... Art. 7 Tagesschulleitung... Art. 8 Aufgaben der Tagesschulleitung... Art. 9 Aufgaben der Betreuungspersonen... Art. 0. Personelles Grundsätze... Art. Entschädigung der Tagesschulleitung... Art. Anstellungsbedingungen für die Tagesschulleitung... Art. Betreuungspersonal mit pädagogischer oder sozialpädagogischer Ausbildung... Art. Uebriges Betreuungspersonal... Art Aufnahme und Kündigung Aufnahme, Ausschluss... Art. 6 Ausnahmen... Art. 7 Abmeldung... Art. 8
3 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE 6. Organisation und Verfahren Aufsicht und Verantwortung... Art. 9 Betriebsführung... Art. 0 Betreuung... Art. Administration... Art. Finanzielles... Art. 7. Gebühren und Kosten Gebührenpflicht... Art. Bemessungskriterien... Art. 5 Betreuungseinheiten... Art. 6 Erhebung der Gebühren und Kosten... Art. 7 Massgebendes Einkommen... Art. 8 Gebührenerlass... Art. 9 Entgelt für die Mahlzeiten... Art. 0 Tarifanpassung... Art. Rechnungsstellung und Inkasso, Mahnwesen... Art. Versicherungen... Art. Rechtspflege... Art. Inkrafttreten... Art. 5 Anhänge I... Anmeldung Tagesschule (siehe Art. 6 Abs. ) II...Gebühren, Bemessungskriterien (siehe Art. 5)
4 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE Alle männlichen Funktionsbezeichnungen in diesem Erlass gelten sinngemäss auch für weibliche Personen. Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Seftigen erlässt gestützt auf Kant. Volksschulgesetz vom 9. März 99, Artikel d h (Änderung vom 7. März 007; VSG), BSG.0 Kant. Tagesschulverordnung vom 8. Mai 008 (TSV); BSG.. Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Seftigen vom 9. Juni 000 (Aenderung vom 8. Dezember 008), Art. 50, Abs. Konzept Tagesschule Seftigen vom 0. Mai 008 folgende Verordnung. Grundlagen Gegenstand Artikel Diese Verordnung legt die Einrichtung und Ausgestaltung der Tagesschule der Einwohnergemeinde Seftigen sowie die Anstellungsbedingungen des Tagesschulpersonals fest. Sie regelt die Aufgaben des in der Tagesschule tätigen Personals. Sie legt Vollzugsabläufe fest und weist Kompetenzen zu. Sie regelt die Berechnung der Gebühren und deren Bemessung.. Angebot Zweck Artikel Kinder und Jugendliche werden ausserhalb der Unterrichtszeiten gemäss dieser Verordnung betreut. Begriff Artikel Die Tagesschule ist Teil der Volksschule. Als eigenständige Organisationseinheit innerhalb der Volksschule ist sie mit einem pädagogisch geleiteten, familienergänzenden Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche ausgestattet. Das Angebot ist aufgeteilt in Betreuungseinheiten (Art. 6), die je einzeln bezogen werden können.
5 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE 5 Umfang und Inhalte Artikel Das Tagesschulangebot umfasst die Betreuung der Kinder und Jugendlichen, die die Schule in Seftigen besuchen, während der Mittagspause ab 50 Uhr, nach Unterrichtsende am Nachmittag sowie an unterrichtsfreien Nachmittagen bis längstens 7 0 Uhr. Der Mittagstisch steht auch Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz Seftigen offen, die am Oberstufenzentrum Wattenwil geschult werden. Die Betreuung wird während der Schulzeit von Montag bis Freitag gewährleistet. In den Schulferien der Primarstufe ist die Tagesschule geschlossen. Schwerpunkte der Betreuung sind der Mittagstisch, die Aufgabenbetreuung und die Freizeitaktivitäten. Zur Mittagsbetreuung gehören ein gemeinsames Mittagessen sowie genügend Zeit für Ruhe und Erholung. Artikel 5 Die Durchführung einer Betreuungseinheit erfolgt in der Regel ab mindestens sechs Kindern und Jugendlichen. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat. Das Verhältnis zwischen Betreuten und Betreuungspersonen beträgt in der Regel: a. für 6 bis 0 Teilnehmende: Betreuungsperson b. für bis 0 Teilnehmende: Betreuungspersonen c. ab Teilnehmenden: Betreuungspersonen etc. Auf begründetes Gesuch der Tagesschulleitung hin kann der Gemeinderat mit einfachem Beschluss von dieser Regelung abweichen. Kinder und Jugendliche mit besonderen Massnahmen oder besonderen Betreuungsanforderungen können mit Faktor,5 angerechnet werden. aufgehoben 5 Kann eine Betreuungseinheit mangels angemeldeter Kinder und Jugendlicher nicht durchgeführt werden, besteht seitens der Eltern oder Erziehungsberechtigten kein Anspruch auf eine Ersatzleistung.. Aufgaben und Zuständigkeiten Betreuungsgruppen Anstellungsbehörde Artikel 6 Der Gemeinderat stellt auf Antrag der Ressortleitung Soziales die Tagesschulleitung an. Eingefügt am 8. Mai 009 Aenderung vom 8. Mai 009 Aufgehoben am 8. Mai 009 Aenderung vom. April 0
6 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE 6 Das Ratsbüro stellt auf Antrag der Tagesschulleitung die Betreuungspersonen sowie allfällige Fachpersonen an. Besondere Betreuungsmassnahmen Artikel 7 aufgehoben. 5 Die Tagesschulleitung entscheidet, welche Kinder und Jugendliche besondere Betreuungsbedürfnisse für welchen zeitlichen Rahmen haben. Tagesschulleitung Artikel 8 Die Tagesschulleitung muss über eine pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung verfügen. Sie organisiert und leitet den Betrieb der Tagesschule. Ihr obliegt die Personalführung. Ihr obliegt die Verantwortung für die Bewirtschaftung und Verwaltung der bewilligten Kredite. Die Tagesschulleitung ist personell dem Ratsbüro und fachlich der Ressortleitung Soziales unterstellt. 6 Aufgaben der Tagesschulleitung Artikel 9 Die Tagesschulleitung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: a. pädagogische Leitung der Tagesschule b. Führung der Mitarbeitenden und Durchführung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen mit Betreuungspersonen sowie allfälligen Fachpersonen c. Leitung der Teamsitzungen d. administrative Leitung und Gewährleistung der Abläufe e. Überwachung des Angebots von kindergerechten, gesunden und abwechslungsreichen Mahlzeiten f. Beachtung von Sicherheits- und Hygienevorschriften g. Sicherung der Qualität Sie arbeitet zusammen mit: a. der Schulleitung Volksschule b. der Ressortleitung Soziales 7 c. der Schulkommission d. dem Schulkommissions-Sekretariat e den beteiligten Eltern und Erziehungsberechtigten 5 Aufgehoben am 8. Mai Aenderung vom 7. Januar 0 7 Eingefügt am. April 0
7 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE 7 f. der Gemeindeverwaltung g. weiteren Fachstellen Artikel 0 Die Betreuungspersonen stellen unter Führung der Tagesschulleitung den Betrieb der Tagesschule sicher. Ihnen obliegen: a. die Betreuung der Kinder und Jugendlichen beim Mittagessen und in der Freizeit b. das Bereitstellen von Zwischenmahlzeiten (Zvieri) und Getränken c. die Aufgabenbetreuung d. das Durchsetzen von Regeln im Rahmen des Tagesschulbetriebs e. die Teilnahme an den Teamsitzungen.. Personelles Grundsätze Artikel Das gesamte Personal der Tagesschule wird nach den Bestimmungen der Personalvorschriften der Gemeinde Seftigen angestellt und besoldet. Die Auszahlung der Besoldung erfolgt durch die Finanzverwaltung Seftigen. 8 Entschädigung der Tagesschulleitung Artikel Die Besoldung der Tagesschulleitung erfolgt gemäss der Gehaltsklasse 9 gemäss Art. 5 und 6 Personalreglement. Aufgaben der Betreuungspersonen Anstellungsbedingungen für die Tagesschulleitung Betreuungspersonal mit pädagogischer oder sozialpädagogischer Ausbildung Uebriges Betreuungspersonal Artikel Der Gemeinderat legt den Beschäftigungsgrad für die Tagesschulleitung mit einfachem Beschluss fest. 9 Artikel Die Entschädigung für Betreuungspersonen mit pädagogischer oder sozialpädagogischer Ausbildung aller Stufen erfolgt gemäss der Gehaltsklasse 6 gemäss Art. 5 und 7 Personalreglement im Stundenlohn. Artikel 5 Die Entschädigung für Betreuungspersonen ohne pädagogische oder sozialpädagogische Ausbildung erfolgt gemäss der Gehaltsklasse 8 gemäss Art. 5 und 7 Personalreglement im Stundenlohn. 8 Aenderung vom. April 0 9 Aenderung vom. April 0
8 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE 8 5. Aufnahme und Kündigung Aufnahme, Ausschluss Artikel 6 Grundlage für die Aufnahme ist die schriftliche Anmeldung mit Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten bis Ende März vor Schuljahresbeginn (Vertrag; siehe Anhang I hiernach). Sie erfolgt für ein Schuljahr und bezeichnet verbindlich die bestellten Betreuungseinheiten gemäss Artikel 6. aufgehoben 0 Ein allfälliges Ausschlussverfahren richtet sich sinngemäss nach Art. 8 VSG. Zuständig ist die Tagesschulleitung. Ein rechtskräftig verfügter Schulausschluss gilt auch für das Tagesschulangebot. Ausnahmen Artikel 7 Anmeldungen können in begründeten Fällen auch nach dem Anmeldetermin berücksichtigt werden, wenn sie sich auf Betreuungseinheiten beziehen, in denen noch genügend Kapazitäten verfügbar sind. Ein Wechsel der Betreuungseinheiten ist aus Gründen von Stundenplanänderungen möglich. Kinder und Jugendliche, welche die Tagesschule besuchen, können entsprechend den Bedürfnissen zusätzlich für einzelne Betreuungseinheiten angemeldet werden, wenn dies organisatorisch möglich ist. Abmeldung Artikel 8 Bei Wegzug aus der Gemeinde Seftigen kann mit einer Frist von mindestens einem Monat auf das Ende eines Monats gekündigt werden. 6. Organisation Aufsicht und Verantwortung Artikel 9 Die Tagesschule liegt in der Gesamtverantwortung des Gemeinderates. Die Aufsicht obliegt der Ressortleitung Soziales. Der Gemeinderat entscheidet über die Fortführung des Tagesschulangebotes, soweit die Vorgabe gemäss Art. kant. Tagesschulverordnung (TSV) nicht erfüllt ist. 0 Aufgehoben am 8. Mai 009 Aenderung vom 8. Mai 009 Eingefügt am 8. Mai 009 Aenderung vom 7. Januar 0 Aenderung vom 8. Mai 009
9 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE 9 Betriebsführung Artikel 0 Der Tagesschulbetrieb wird durch die Tagesschulleitung geführt. Die Tagesschulleitung gewährleistet die Vernetzung mit der Schulleitung Volksschule, dem Schulbetrieb und den übrigen Gemeindeorganen. 5 Betreuung Artikel Die pädagogisch ausgebildeten Betreuungspersonen sind in der Regel Lehrpersonen der Volksschule Seftigen. Es können auch Betreuungspersonen mit vergleichbarer pädagogischer Ausbildung angestellt werden. Ergänzend können Betreuungspersonen ohne pädagogische Ausbildung angestellt werden. Administration Artikel Die Tagesschule erfüllt die administrativen Aufgaben eigenverantwortlich. Die Finanzverwaltung erstellt die Abrechnungen der Elternbeiträge basierend auf den Angaben der Tagesschulleitung. Finanzielles Artikel Die Finanzverwaltung ist für die Rechnungsführung zuständig. Sie überwacht die Zahlungseingänge und verwaltet das Mahnwesen. 7. Gebühren und Kosten 6 Gebührenpflicht Artikel Das Tagesschulangebot ist eine gebührenpflichtige Leistung. Bemessungskriterien Artikel 5 Die Beiträge richten sich nach der Kant. Tagesschulverordnung (siehe Anhang II hiernach). Betreuungseinheiten Artikel 6 Die Eltern oder Erziehungsberechtigten haben Gebühren für die mit der Anmeldung verbindlich bestellten Betreuungseinheiten zu bezahlen. Als anrechenbare Betreuungseinheiten gelten: a) die Zeit von 50-0 Uhr Mittagessen und Freizeitbetreuung = 00 Min. b) die Zeit von Uhr Aufgaben- und Freizeitbetreuung = 00 Min. c) die Zeit von Uhr Aufgaben- und Freizeitbetreuung = 60 Min. d) die Zeit von Uhr Aufgaben- und Freizeitbetreuung = 80 Min. 5 Aenderung vom. April 0 6 Ergänzung vom 6. August 00
10 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE 0 Die Betreuungseinheiten können einzeln oder kombiniert belegt werden. Die Betreuungseinheit am Mittwoch Nachmittag kann nur als gesamte Einheit, das heisst, von 0 bis 7 0 Uhr belegt werden. Als halb anrechenbare Betreuungseinheiten gelten Teilbelegungen der Betreuungseinheiten gemäss Absatz, die schulbetrieblich begründet sind. Erhebung der Gebühren Artikel 7 Die Betreuungsgebühr und die Verpflegungskosten werden zwei Mal jährlich zum Voraus in Rechung gestellt. 7 aufgehoben 8 Massgebendes Einkommen Gebührenerlass Artikel 8 Für die Berechnung der Gebühr gelten Art. ff kant. Tagesschulverordnung. Artikel 9 Abwesenheiten der Kinder und Jugendlichen haben grundsätzlich keinen Gebührenerlass zur Folge. Bei Krankheit und Unfall werden die Gebühren nach Vorliegen eines Arztzeugnisses ab dem 6. Tag der entschuldigten Abwesenheit erlassen. Entgelt für die Mahlzeiten Artikel 0 Das Entgelt für die Mahlzeiten ist zusätzlich zur Gebühr zu entrichten. Bei rechtzeitiger Abmeldung werden die Kosten für die nicht bezogenen Mahlzeiten im nächsten Semester verrechnet. Bei Austritt aus der Tagesschule werden Beträge ab Fr für nicht bezogene Mahlzeiten zurück erstattet. (neu) 9 Die Mahlzeiten werden zum Selbstkostenpreis abgegeben, das Mittagessen derzeit zu Fr Für die Zwischenmahlzeiten im letzten Nachmittagsmodul des Tages wird ein Betrag von derzeit Fr..-- verrechnet. Nicht bezogene Zwischenmahlzeiten werden nicht zurück erstattet. (neu) 0 5 Betreuungspersonen und Gäste entrichten den gleichen Betrag. 6 Eine allfällige Anpassung der Preise an die Selbstkosten erfolgt durch den Gemeinderat mit einfachem Beschluss. 7 Aenderung vom 0. August 00 8 Aufgehoben am 6. August 00 9 Eingefügt am 6. August 00 0 Eingefügt am 6. August 00 Eingefügt am. April 0
11 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE Tarifanpassung Artikel Werden die Tarifansätze durch den Kanton angepasst, gelten die neu berechneten Beiträge jeweils ab dem. August des laufenden Jahres. Rechnungsstellung und Inkasso, Mahnwesen Artikel Für die Rechnungsstellung, das Inkasso und das Mahnwesen gelten die Bestimmungen gemäss Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Seftigen vom 8. Dezember 995, Art. 7 ff. Werden Elternbeiträge trotz Mahnungen nicht bezahlt, kann dies den Ausschluss aus der Tagesschule zur Folge haben. Zuständig ist die Tagesschulleitung. Versicherungen Artikel Die Eltern oder Erziehungsberechtigten haben zu ihren Lasten eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Krankheit und Unfall sind durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten zu versichern. Die Tagesschule haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände. Auf dem Hin- und Rückweg von der Tagesschule nach Hause stehen die Kinder und Jugendlichen unter der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Rechtspflege Artikel Allfällige Beschwerdeverfahren gegen Verfügungen der Organe der Tagesschule richten sich nach Art. 7 VSG. 8. Schlussbestimmungen Inkrafttreten Artikel 5 Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom 6. Januar NAMENS DES GEMEINDERATES Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeverwalter: sig. L. Manazza sig. C. Haueter Aenderung vom. April 0 Eingefügt am 8. Mai 009 Bisher Art., neu Art. 5 5 Publiziert im Amtsanzeiger Nrn 8 und 9 vom 9. bzw. 6. Februar 009.
12 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE Anhang I Anmeldung Tagesschule (Art. 6 Abs. ) Personalien des Kindes: (pro Kind ist ein Formular auszufüllen): Name: Vorname: Kindergarten oder Klasse im Schuljahr : KG- oder Klassenlehrer/in im Schuljahr : Personalien der Erziehungsberechtigten: Mutter Name: Vorname: Strasse: PLZ/Ort: Telefon P/G: Vater Name: Vorname: Strasse: PLZ/Ort: Telefon P/G: Definitive Anmeldung: Kreuzen Sie die definitiv benötigten Betreuungseinheiten an. Zeiteinheit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag (siehe Art. 6/) Damit eine Betreuungseinheit durchgeführt wird, müssen mindestens 6 Kinder angemeldet sein. Um optimal planen zu können bitten wir Sie folgende Fragen zu beantworten: Die bestellten Einheiten sind fest an die jeweiligen Tage gebunden: Die bestellten Einheiten könnten nach vorheriger telefonischer Absprache auch auf einen anderen Wochentag verschoben werden: Bis spätestens Mitte Mai erhalten Sie Bescheid, ob das Betreuungsangebot durchgeführt wird. Auskunft erteilt: Stefanie Hotz, Tagesschulleiterin, Tel P N. Die mit dieser Anmeldung bestellten Betreuungseinheiten sind für das Schuljahr verbindlich und werden zum Voraus halbjährlich in Rechnung gestellt. Ort und Datum: Unterschrift: Anmeldeschluss: Senden an: Tagesschule Seftigen, Stefanie Hotz, Postfach 57, 66 Seftigen
13 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE Anhang II Artikel 5 Gebühren, Bemessungskriterien im Sinne von Art. und 6 kant. Tagessschulverordnung (TSV) Massgebendes Einkommen Das für die Berechnung der Gebühr massgebende monatliche Einkommen der Eltern umfasst a den Bruttolohn, einschliesslich Anteil. Monatslohn, b Ersatzeinkommen (ohne Sozialhilfe), Gratifikationen, Sozial- und Kinderzulagen, Renten sowie Unterhaltsbeiträge, die eine Person bei Scheidung, gerichtlicher oder tatsächlicher Trennung für sich oder für die unter ihrer Obhut stehenden Kinder erhält und c die Einkünfte aus Vermögen sowie den auf einen Monat umgerechneten Anteil von fünf Prozent des Betrags, der ein steuerbares Vermögen von Franken übersteigt. Bei Selbstständigerwerbenden ist anstelle des Einkommens gemäss Absatz Buchstaben a und b das auf einen Monat umgerechnete steuerbare Einkommen zuzüglich eines Zuschlags von 0 Prozent massgebend. Bei nachweislich unregelmässigem Einkommen ist der Durchschnittswert der letzten beiden zurückliegenden Jahre massgebend. Vom massgebenden Einkommen abzuziehen sind Unterhaltsbeiträge, an geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende Ehegatten sowie die Unterhaltsbeiträge an einen getrennt lebenden Elternteil für die unter dessen Obhut stehenden Kinder. 5 Bei Konkubinatspaaren mit gemeinsamen Kindern werden die beiden Einkommen zusammengerechnet. Bei Konkubinatspaaren ohne gemeinsame Kinder erfolgt die Zusammenrechnung erst nach fünf Jahren faktischen Zusammenlebens. Die Gebühren für Zwischengrössen zum Beispiel für Bruttoeinkommen von '700 Franken oder für Haushalte ab sieben Personen, werden entsprechend mit der nachstehenden Formel berechnet.
14 EINWOHNERGEMEINDE SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE Formel Maximaltarif - Minimaltarif Max. massgebendes Einkommen - min. massgebendes Einkommen X (massgebendes Monatseinkommen minus minimales massgebendes Monatseinkommen) + Minimaltarif Kosten/Betreuungsstunde Berechnungsbeispiel: -Personenhaushalt, davon Kinder, massgebendes Jahreseinkommen Fr , abzüglich Familienabzug x Fr = Fr [ ( ) - ( ) X ( ) ] + 7 Rappen = Fr../Betreuungsstunde
15 SEFTIGEN TAGESSCHUL-VERORDNUNG SEITE 6 Tarif Basisdaten zur Berechnung des Gebührenansatzes nach Artikel 5 Absatz. Buchstabe a kant. Tagesschulverordnung, das heisst, für Tagesschulangebote mit mindestens der Hälfte pädagogisch oder sozialpädagogisch ausgebildetem Personal (Art., Absatz. kant. Tagesschulverordnung; es gilt der jeweils gültige Tarif): Tarif / Std maximal.65 Tarif / Std minimal 0.7 Lohn maximal Lohn minimal 60 Familienrabatt.00 Anrechenbares Jahreseinkommen Stundenansatz (ohne Mittagessen) bei einer Haushaltgrösse von Personen (Stand: August 0) ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' '
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