Schulverband Oberstufe Fischingertal Programm

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1 Schulverband Oberstufe Fischingertal Programm Begrüssung Astrid Zeiner, Präsidentin Schulvorstand OSZF (Obermumpf) Was bisher geschah am OSZF Jris Pümpin, Vizepräsidentin Schulvorstand OSZF (Wallbach) Was sind die nächsten Schritte? Stefan Güntert, Mitglied Schulvorstand OSZF (Mumpf) Über was stimmen wir ab? Die Kreisschule unteres Fricktal (KUF) Astrid Zeiner Was macht eine gute Oberstufenschule aus? Christian Aeberli, Leiter Abteilung Volksschule, Departement BKS Nächste Ziele / Umnutzung des OSZF Angela Hurschler, Mitglied Schulvorstand OSZF (Schupfart) Fragen Alle Austausch und Apéro Alle

2 Schulverband Oberstufe Fischingertal Eröffnung im Jahre 2005

3 Schulverband Oberstufe Fischingertal Schülerzahlen

4 Schulverband Oberstufe Fischingertal Stärkung Volksschule per Schuljahr 2014/15 Kindergarten & Volksschule Alle Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton unterstehen der Schulpflicht. Seit dem Schuljahr 2013/14 ist der zweijährige Kindergarten obligatorisch. Die Schulpflicht dauert damit elf Jahre. Seit dem Schuljahr 2014/15 dauert die Primarschule im Kanton Aargau sechs und die Oberstufe drei Jahre.

5 Schulverband Oberstufe Fischingertal Schulgesetz SAR a * Schulführung 1 Die Abteilungen an der Oberstufe werden einklassig geführt. Das zuständige Departement kann Ausnahmen bewilligen. 22 * Organisation der Sekundar- und Realschulen * 1 Die Real- und Sekundarschulen werden in Oberstufenzentren zusammengefasst. * 2 Ein Oberstufenzentrum umfasst mindestens sechs Real- und Sekundarschulabteilungen. Der Regierungsrat kann befristete Ausnahmen beschliessen. * 3 Die einzelnen Schulanlagen umfassen mindestens drei Oberstufenabteilungen. *

6 Schulverband Oberstufe Fischingertal Entlastungsmassnahmen 2016

7 Schulverband Oberstufe Fischingertal Ressourcenverordnung SAR ab in Kraft 4 Oberstufe Abs. 2 Als Mindestschülerzahlen gelten für Abteilungen a) an der Bezirksschule 18 Schülerinnen und Schüler b) an der Sekundarschule 15 Schülerinnen und Schüler (vorher 13) c) an der Realschule 13 Schülerinnen und Schüler (vorher 11) d) im Berufswahljahr 12 Schülerinnen und Schüler

8 Schulverband Oberstufe Fischingertal Der Kanton hatte die Weiterführung des Schulbetriebs am OSZF nur mit einer befristeten Ausnahmebewilligung bis maximal zum Ende des Schuljahres 2016/17 genehmigt. Eine weitere Ausnahmebewilligung für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 liegt zwischenzeitlich vor. Verschiedene Lösungen und Oberstufenstandorte wurden geprüft. Da die Anforderungen des Kantons auch mittel- und langfristig nicht erfüllt werden können, muss das OSZF aufgelöst werden. Der neue Oberstufenstandort für alle Schüler soll die Kreisschule Unteres Fricktal KUF in Rheinfelden sein. Der geplante Umzug ist für das Schuljahr 2019/20 vorgesehen. Die jetzigen Oberstufenschüler vom OSZF sind nicht von dieser Veränderung betroffen.

9 Schulverband Oberstufe Fischingertal Nächste Schritte Die Satzungen der 9 Verbandsgemeinden - Rheinfelden - Magden - Olsberg - Kaiseraugst - Wallbach - Mumpf - Obermumpf - Schupfart - Stein sollen den Gemeindeversammlungen im Sommer 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt werden!

10 Schulverband Oberstufe Fischingertal Über was stimmen wir ab? Neue Satzungen Die zur Genehmigung vorliegenden Satzungen basieren auf den heutigen Strukturen der Kreisschule Unteres Fricktal. Der Gemeindeverband betreibt für die Verbandsgemeinden die Oberstufe der Volksschule, bestehend aus Realschule, Sekundarschule, Bezirksschule sowie die weiteren schulischen Angebote nach den 23 und 27a Schulgesetz. Die Organe des Gemeindeverbandes sind der Verbandsvorstand, die Kreisschulpflege und die Kontrollstelle. Die Sitzansprüche im Vorstand und in der Kreisschulpflege richten sich nach der Gemeindegrösse.

11 Schulverband Oberstufe Fischingertal Verbandsvorstand: Der Verbandsvorstand ist das oberste Organ des Gemeindeverbandes. Er besteht aus 6 Mitgliedern. Die Sitze im Verbandsvorstand stehen folgenden Verbandsgemeinden zu: Die Stadt Rheinfelden bestellt zwei Vorstandsmitglieder. Die Gemeinden Kaiseraugst und Stein bestellen je ein Vorstandsmitglied. Die Gemeinden Magden und Olsberg bestellen gemeinsam ein Vorstandsmitglied. Das Fischingertal, bestehend aus den Gemeinden Mumpf, Obermumpf, Schupfart und Wallbach, bestellt gemeinsam ein Vorstandsmitglied. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die jeweiligen Gemeinderäte. In die Zuständigkeit des Verbandsvorstandes fallen alle Gegenstände, die nicht in Gesetz oder Statuten ausdrücklich einem anderen Verbandsorgan zugewiesen werden. Dazu gehört insbesondere die Festlegung des Budgets und der Schulgeldansätze.

12 Schulverband Oberstufe Fischingertal Kreisschulpflege: Die Kreisschulpflege besteht aus 7 Mitgliedern, die aus dem Kreis der gewählten Ortsschulpflegen der Verbandsgemeinden bestellt werden. Die Sitze in der Kreisschulpflege stehen folgenden Verbandsgemeinden zu: Die Stadt Rheinfelden bestellt zwei Mitglieder. Die Gemeinden Kaiseraugst, Stein und Wallbach bestellen je ein Mitglied. Die Gemeinden Magden und Olsberg bestellen gemeinsam ein Mitglied. Das Fischingertal, bestehend aus den Gemeinden Mumpf, Obermumpf und Schupfart, bestellt gemeinsam ein Mitglied. Die Wahl der Kreisschulpflegemitglieder erfolgt durch die jeweiligen Ortsschulpflegen der Verbandsgemeinden. Der Kreisschulpflege stehen im Bereich der Kreisschule alle Befugnisse zu, die von der kantonalen Gesetzgebung den Schulpflegen zugewiesen werden.

13 Schulverband Oberstufe Fischingertal Finanzierung: Die Finanzierung des Verbandes erfolgt nach der Verordnung über das Schulgeld des Kantons Aargau. Der Gemeindeverband entschädigt die Standortgemeinden für die Bereitstellung der Schulanlagen mit dem Anlagekostenanteil gemäss Verordnung über das Schulgeld des Kantons Aargau. Der Anlage- und der Betriebskostenanteil sowie die Kosten für den Personalaufwand für Lehrpersonen und Schulleitungen werden den Gemeinden durch den Gemeindeverband jährlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungsführung einschliesslich Schulgeldberechnung obliegt der Abteilung Finanzen der Stadt Rheinfelden.

14 Schulverband Oberstufe Fischingertal Mitwirkungsrechte: Die Mitwirkungsrechte der Verbandsgemeinden und der Stimmberechtigten (Auskunfts- und Antragsrecht, Initiativ- und Referendumsrecht) richten sich nach dem kantonalen Recht.

15 Schulverband Oberstufe Fischingertal Beitritt weiterer Gemeinden und Verbandsaustritt: Der Beitritt weiterer Gemeinden ist mit Zustimmung der Gemeindeversammlungen aller Verbandsgemeinden und der Sitzgemeinde möglich. Der Austritt aus dem Gemeindeverband ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Jahren auf das Ende eines Schuljahres zu erklären. Erfolgt ein Austritt vor Ablauf einer 35-jährigen Zugehörigkeit, hat sich die austretende Gemeinde im Verhältnis ihrer durchschnittlichen Einwohnerzahl seit Verbandsgründung und der Restlaufzeit aus den mit der Bildung des Verbandes nötigen Investitionskosten in die Schulanlagen der Standortgemeinden auszukaufen. Letztere Bestimmung ist ein Investitionsschutz für die beiden Standortgemeinden Kaiseraugst und Rheinfelden. Die Stadt Rheinfelden investiert im Hinblick auf die Entwicklung des Oberstufenzentrums Engerfeld in den nächsten Jahren rund 40 Mio. Franken.

16 Schulverband Oberstufe Fischingertal

17 Schulverband Oberstufe Fischingertal Schülerzahlen Die Kreisschule Unteres Fricktal unterrichtet aktuell 660 Schülerinnen und Schüler, davon 476 am Standort Engerfeld, 98 am Standort Kaiseraugst und 86 am Standort Magden. Die Schülerinnen und Schüler des Standortes Magden sollen auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubaus in der Schulanlage Engerfeld integriert werden. Sie erreicht damit wieder knapp die Grösse, welche sie bereits vor der Reduktion der Oberstufe von 4 auf 3 Jahre hatte. Schülerzahlen Kreisschule Unteres Fricktal im Überblick Engerfeld Rheinfelden heute 476 Integration Standort Magden 2019/20 85 Integration OSFZ (inkl. Bez.), Prognose 2019/ Integration EMS, Prognose 2019/20 60 Engerfeld Rheinfelden neu, Prognose 2019/ Aussenstandort Kaiseraugst, Prognose 2019/ Kreisschule unteres Fricktal insgesamt neu 851

18 Schulverband Oberstufe Fischingertal Vorteile der grösseren Struktur Die grössere Schulstruktur hat folgende Vorteile: A) Unterrichtsangebot Durchlässigkeit unter den Schultypen Realschule, Sekundarschule, Bezirksschule Umfassendes Angebot an Wahlfächern Reichhaltiges Angebot an Praktika im naturwissenschaftlichen Bereich und in der Informatik Bessere Auslastung der Infrastruktur führt zu günstigerem Angebot Verpflegungsangebot im Engerfeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler (Mensa) B) Organisation Gut eingespieltes, langjähriges Schulleitungsteam Überblickbare Stufengrössen mit je einer eigenen Stufenleitung Gute Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungszentrum BZF und der Kantonalen Schule für Berufsbildung KSB

19 Die Schulleitung der Kreisschule Unteres Fricktal Beat Petermann Gesamtschulleiter Lanfranco Angelini Sekundarschule Frank Jonas Kaiseraugst Beat Glünkin Bezirksschule Ernst Walther Magden Katharina Küng Sekretariat Karin Küng RBK

20 Wahlfachangebot gemäss Stundentafel, inkl. Projekte und Recherchen Praktika Informatik Biologie Chemie Physik Naturwissenschaften Gestalten

21 MINT Projekt Partnerschule im eidgenössischen MINT Projekt Enge Zusammenarbeit mit dem Schullabor EXPERIO Roche Besuche im Schullabor EXPERIO Roche Einsatz von Explore-it Boxen Talentparcours im EXPERIO Roche MINT-Tag für 7. Klassen

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24 Austauschprojekte Bezirksschule Neuchâtel: 8. Klässler Dartford, England: 9. Klässler Zoetermeer, Niederlande: 9. Klässler

25 Integration OSZF und Stein an der Kreisschule Unteres Fricktal, KUF Auflösung Standort Magden innerhalb KUF Integration OSZF und Stein an der KUF Engerfeld + ~ 275 SuS ~85* ~130 ~60 * Bereits heute in der KUF Seite 2

26 Entwicklung Schulanlage Engerfeld Entwicklung Schulanlage Engerfeld Neubau Schulhaus (bewilligt) Neubau 3fach Turnhalle Total 30.0 Mio. ~ 8.0 Mio Mio. Seite 3

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30 Oberstufe Fischingertal Nächste Ziele - Stabilität im OSZF für die verbleibenden zwei Schuljahre sicherstellen - Die bestmögliche Bildungsqualität für unsere Schülerinnen und Schüler - Annahme der Satzungen in allen neun Verbandsgemeinden - Eine sinnvolle Nutzung der Schulliegenschaft OSZF

31 Oberstufe Fischingertal Umnutzung des OSZF? - das Gebäude gehört allen vier Verbandsgemeinden - der Schulvorstand erarbeitet Vorschläge zur weiteren Nutzung der Liegenschaft - die Verbandsgemeinden entscheiden gemeinsam über die Weiterverwendung

32 Oberstufe Fischingertal Was braucht es? Die verantwortlichen Behörden brauchen: - Genügend Zeit für fundierte Abklärungen - Vertrauen von allen Adressaten - Eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten - Ein Ja zu den Satzungen der KUF

33 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Strukturreform Volksschule Was macht eine gute Oberstufenschule aus? Veränderungen an der Oberstufe Christian Aeberli, Leiter Abteilung Volksschule BKS 14. November Mai 2017

34 Gute Führung > Wertschätzung / Sachlichkeit / Transparenz > Zeitgerechte und vorausschauende Planung > Planungssicherheit > Einbezug der Anspruchsgruppen (z.b. Lehrpersonen, Eltern) DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 34

35 Sie haben es in der Hand sonst entscheidet der Kanton DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 35

36 Weshalb grössere Oberstufenstandorte? DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 36

37 Vorteile für Lernende und Eltern > Alle Kinder der Familie und des Wohnorts besuchen den gleichen Oberstufenstandort (wenn alle Typen vorhanden sind) > Bessere Chancen für Wechsel in andere Leistungszüge (Durchlässigkeit) > Grössere Auswahl an Bezugspersonen > Klassenübergreifender Unterricht (z.b. Möglichkeit Sport, Mädchen und Knaben getrennt) > Wahlfächer und Unterstützungsangebote (z.b. Hausaufgabenbetreuung) > Gutes ausserschulisches Angebot (Tagesstrukturen, freiwilliger Schulsport, Lager, Schulsozialarbeit und Jugendarbeit) > Tendenziell besser ausgerüstete Infrastruktur, Mobiliar, Technik und Fachräume DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 37

38 Vorteile für Lehrpersonen > Bereicherndes Team; sozialer und fachlicher Austausch Fachaustausch; weniger Einzelkämpfer/innen; Unterstützung bei Schwierigkeiten > Interessanteres, vielfältigeres Stellenangebot für Lehrpersonen > Pensenstabilität/-kontinuität durch grössere Pensen (auch bei Lehrpersonen mit 2-3 studierten Fächern) > Grösserer Handlungsspielraum > Kompetenzen erweitern (Spezialwissen, Kulturvermittlung, IT) > Gut ausgerüstete Infrastruktur, Mobiliar, Technik, Fachräume und Lehrmaterial > Schulinterne Weiterbildung DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 38

39 Vorteile für Schulleitungen > Grösseres Team > Attraktive Oberstufe (weniger Rekrutierungsprobleme, interessanteres Stellenangebot > Einfachere Stundenplanung (Pool an Lehrpersonen) > Idealerweise so gross, dass Teams möglich sind > Effizientere Arbeitsabläufe > Grösserer Handlungsspielraum > Aufteilung von Arbeiten / Verantwortung DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 39

40 Finanzielle Vorteile > Optimale Ausnutzung von Ressourcen (Räumlichkeiten, Pensen, Lektionen, Infrastruktur) > Kostenintensivere Infrastruktur ist eher vertretbar (Spezialräume, Lehrmittel Computer etc.) > Grössere Einheiten sind kostengünstiger > Für die Gemeinden und den Kanton DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 40

41 BKS empfiehlt grössere Oberstufenzentren > Es braucht attraktive und bedürfnisorientierte Schulangebote. > Durchlässigkeit und Chancengerechtigkeit werden wichtiger. > Unterstützung für und Zusammenarbeit der Lehrpersonen werden bedeutsamer. > Kontinuität und Entwicklungsperspektiven in den Anstellungsverhältnissen werden gefordert. > Effiziente Schulorganisation und Schulführung werden bei knappen Ressourcen unausweichlich. > Moderne(s) und aktuelle(s) Infrastruktur/Mobiliar sind kostenintensiv. > Lernende an einem Oberstufenzentrum sind im internationalen Vergleich wenig Lernende ( International: Lernende) DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 41

42 Viel Erfolg! DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 42

43 Danke für die Aufmerksamkeit! DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 43

44 Anhang: Rechtliche Grundlagen Schulgesetz (SAR ) 21a 1 Die Abteilungen an der Oberstufe werden einklassig geführt. Das zuständige Departement kann Ausnahmen bewilligen. 22 Abs Die Real- und Sekundarschulen werden in Oberstufenzentren zusammengefasst. 2 Ein Oberstufenzentrum umfasst mindestens sechs Real- und Sekundarschulabteilungen. Der Regierungsrat kann befristete Ausnahmen beschliessen. 3 Die einzelnen Schulanlagen umfassen mindestens drei Oberstufenabteilungen. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 44

45 Bezirksschule 22a Abs Die Bezirksschulen müssen mindestens sechs Abteilungen umfassen. 2 Die einzelnen Schulanlagen müssen mindestens sechs Abteilungen umfassen. 3 Bezirksschulen können an Oberstufenzentren geführt werden. 90d Abs. 1 1 Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von 22a bestehenden Bezirksschulen mit weniger als sechs Abteilungen dürfen längstens acht Jahre weitergeführt werden, müssen aber mindestens drei Abteilungen umfassen. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 45

46 57 Abs Die Gemeinden einer Region arbeiten zusammen, wenn die organisatorischen Rahmenbedingungen dieses Gesetzes einer Gemeinde die eigenständige Errichtung und Führung eines Oberstufenzentrums und einer Bezirksschule nicht zulassen oder wenn eine Zusammenarbeit im Hinblick auf einen lehrplangerechten und wirtschaftlichen Schulbetrieb als erforderlich erscheint. 2 Die Gemeinden, Regionalplanungsverbände und Schulräte der Bezirke planen gemeinsam unter Mithilfe des Kantons die Bildung von Schulkreisen für die Oberstufenzentren und Bezirksschulen. 3 Kommt es dabei zu keiner Einigung, legt der Regierungsrat die Schulkreise, Standorte und die Art der Zusammenarbeit, namentlich die Zusammenlegung von Abteilungen, welche die Mindestschülerzahl unterschreitet fest. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 46

47 57 Abs Die betroffenen Gemeinden regeln die Form der Zusammenarbeit unabhängig von der Anzahl Abteilungen in einer Gemeinde selbstständig. Dabei kann ein Verband errichtet oder ein Vertrag abgeschlossen werden. 5 Der Regierungsrat kann für eine befristete Übergangszeit Ausnahmen hinsichtlich der Zusammenarbeit bewilligen. 6 Wenn sich die betroffenen Gemeinden nicht über die Form der Zusammenarbeit einigen können, kann der Grosse Rat die Bildung eines Verbands und der Regierungsrat den Abschluss eines Vertrags anordnen. Die betroffenen Gemeinden sind vorher anzuhören. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 47

48 Oberstufe Fischingertal FRAGEN?

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